283 Und als sich 1863 in Burgbernheim ein Gerber niederlassen wollte, führte er in seinem Gesuche an, „da nach der neuen Gewerbeordnung die früher bestandenen Gewerbe der Lederer, Roth- und Weißgerber nun mehr zu einem Gewerbe vereinigt worden" st usw. So sehen wir also, es ist die Vereinigung dieser beiden Gewerbe, ökonomischbe- t r a ch t e t, die gesetzliche Eröffnung einer neuen Erwerbsmöglichkeit in einem Nebengewerbe, welches mit größerem Nutzen betrieben wird als die Weißgerberei, welches aber zu seinem Betriebe ein größeres Betriebs kapital verlangt. Auch hierfür läßt sich zum Belege aktenmäßiges Material gewinnen. Da nämlich die weniger gewerbefreiheitlichen Be wegungen, welche auf die Reformen von 1805 gefolgt waren, unter anderem auch den Nachweis des genügenden Nahrungsstandes ver langten, so enthalten die Konzessionsgesuche eine Zeitlang ziemlich ge naue Angaben über das Vermögen der Bewerber. Etwas erschwert wird diese Untersuchung nur dadurch, daß man beim Suchen nach solchen Konzessionen fast nur Rotgerberkonzessionen in die Hand be kommt, während Weißgerberkonzessionen äußerst selten sind. In Langenzenn verkaufte zwischen 1740 und 1749 ein Rotgerber seine Gerberei an feinen mittleren Sohn, und zwar das Haus samt Zubehör und Gerberei um 1000 fl.; der Wert der gegerbten und un- gegerbten Häute war außerdem noch auf 851 fl. veranschlagt. 1748 erwarb sich dort ein Gerber ein Tagwerk Wiese um 325 fl. st. 1822 wird in Würzburg ein Vermögen eines Rotgerbers von 2000 fl. als zum Betrieb der Rotgerberprofession nicht ausreichend erachtet st, und ebenso wird in Uffenheim 1841 ein Rotgerber mit diesem Vermögen abgewiesen st. In Wassertrüdingen besitzt ein um die Konzession sich bewerbender Rotgerbergeselle Haus und Gerberei, Kaufpreis 2150 fl. Vermögen - 6000 fl. und ein anderer hat sich 1840 ebenfalls ein Haus gekauft, daneben er hält er als Heiratsgut von seiner Mutter 950 fl., er besitzt an er spartem Vermögen 250 fl., seine Braut erhält ein Heiratsgut von 1000 fl. und eine Ausstattung um 1000 fl. st. Ein Dritter hat 1847 ein Wohnhaus samt Zugehörungen und Gerbereieinrichtung um 3700 fl. gekauft, er erhält von seinen Eltern 2000 fl. bares Geld und die Mitgift seiner Braut beträgt ebenfalls 2000 fl. st st Burgbernheim 1863. 2 ) Langenzenn 1740—1749. st Würzburg, Stadtarchiv, Sache Schellcher. st Uffenheim 1841. st Wassertrüdingen 1841. st Wassertrüdingen 1847; vgl. auch Uffenheim 1858; Langenzenn 1866 Burgbernheim 1868.