288 abhängiges Dasein führen können; begünstigt wird dieser Aufsaugungs prozeß noch durch den sich zwischen den Glacegerber und die Fabrik häufig einschiebenden Fellhändler, wie auch durch den Wollhändler, welche beide den in ihre Abhängigkeit geratenen Glacegerber so zu drücken vermögen, daß der Übergang in die Fabrik oft als eine Be freiung erscheint. Wir haben so die Entwicklung der handwerksmäßigen Betriebe verfolgt, wir haben gesehen, daß sich das heute so einheitlich erscheinende Gewerbe in drei ökonomisch total verschiedene Handwerke zerlegen läßt, ein Unterschied, auf welchen keine der Untersuchungen über die Lage des Handwerks, welche vom Verein für Sozialpolitik angestellt wurden, hinweist. Wir haben die geschichtliche Entstehung und die ökononiische Entwicklung dieser Handwerker beobachtet und wenden uns nunmehr zur Betrachtung der höchsten Formen gewerblicher Betriebssysteme, nämlich zur Manufaktur und Fabrik. 9. Kapitel. Die Manufaktur und Fabrik. 8 27. Die Entwicklung der Manufaktur. Der Rückgang des Handwerks, welchen wir schon seit dem aus gehenden 17. Jahrhundert haben beobachten können *), steht in Zusammen hang auch mit der Entwicklung eines höheren Betriebssystemes, nämlich der Manufaktur, die sich erst später weiterhin zur Fabrik entwickelt. Grundlegend und bahnbrechend war auch für diese Entwicklung der Staat, und zwar nicht nur durch Umgestaltung der Gewerbeverfassung und durch Schaffung eines für solche Betriebssysteme geeigneten wirt schaftlichen Bodens, sondern der Staat hat durch aktivste Anteilnahme diese Bewegung eingeleitet, indem er selbst auch auf diesem Gebiete zum Unternehmer geworden ist. Wir haben allerdings in jenen ersten staatlichen Gerbereien hauptsächlich Lohgerbereien zu erblicken, aber bei der Universalität der damaligen staatlichen Betätigung hat man sich auf die vegetabilische Gerbung nicht beschränkt. Die deutsche Bewegung ist eine Nachahmung französischer Vor bilder, aber immerhin ist beachtenswert der frühe Zeitpunkt des Auf tretens solcher Bestrebungen. 1664 hat der schon mehrmals genannte l ) Vgl. S. 270 ff.