340 diese inneren Konstruktionen ihren äußeren Ausdruck in dem räumlichen Beisammenwohnen gleichartiger Handwerker in bestimmten Straßen, welche deren Namen führen. Bormans sagt für die Lütticher Gerber: „Jedenfalls finden wir die Gerber in Lüttich 1288 bereits in Quartieren vereinigt" *); ähnlich sind die Urteile über andere Städte: „im Mittelalter bewohnte der größte Teil der Pariser Weißgerber den Teil des rechten Seineufers, der gegenwärtig den Platz von der Brücke Notre Dame und vom Pont au Change bildet. Es war ein Terrain, das sich im steilen Abhange bis zum Fluße ausdehnte. Guillebert von Metz, welcher im Anfange des 15. Jahrhunderts schrieb, bezeichnete ihn als Mesguirie, d. h. Weiß- gerberei" 2 ). „Die Lübecker Weißgerber sollen wenigstens 1467 in einem bestimmten Stadtteil wohnen 2 )." Ähnlich äußert sich KeutgenH, und schließlich sei noch angeführt, was Bücher über Frankfurt sagt: „Ganze Siraßen hindurch erschallt fast aus jedem Haus das Dröhnen des Benderhammers, das eintönige Schnarren des Webstuhls, das Fauchen von den Essen der Feuerarbeiter. Dicht gereiht stehen an alt bekannter Stelle die Brottische der Bäcker, die Fleischbänke der Metzger, die Gewand gaden und die Fischkasten" B ). Es ist immer das gleiche Bild der mittel alterlichen Stadt, eine fast schematische Ordnung aller Verhältnisse, und hin und wieder wird diese Vorstellung noch unterstützt durch öffentliche Regelungen wie die: „bei den Bendern ist zu beachten, daß ihnen seit 1402 untersagt war, anderswo, als in ihrer eigenen Straße in der Alten Stadt zu wohnen" 6 ). Und von hier aus wird dann verallgemeinert auf alle Gewerbe. Wenn man aber nicht nur die Dekrete des Senats, die Zunftordnungen und Handwerksartikul, die Bestimmungen der Ver sammlungen von Meister und Gesellen beobachtet, sondern wenn man auch die endlosen Übertretungen dieser Vorschriften kennt, welche sehr oft und sehr lange ungerügt blieben, bis schließlich einmal eine Klage zustande kommt, wenn auf „der Meister vielfaches Supplizieren hin" alte Miß stände immer und immer wieder geregelt werden sollen, da sie sich in Gegensatz zu den bestehenden Vorschriften befinden, wenn man in Büchers Untersuchungen über das Frankfurter Gewerbe den verhältnismäßig hohen Prozentsatz nnzünftiger Handwerker, welcher dennoch in der Stadt ansässig ist und dort sein Gewerbe treibt, wenn man dort die Zahl der Handwerker mit Gewerben im Haupt- und im Nebenberuf be obachtet, welche diese beiden Berufe in der vollen Öffentlichkeit der mittelalterlichen Stadt ausüben, wenn man die nie endenden Gewerbs- 0 Bormans 1863, S. 55, 56. 2 ) Schuh und Leder 1897, Nr. 29, S. 33. 3 ) Köln 1907, Bd. I, S. 34. 4 ) Keutgen 1903, S. 137, 139, 141, 143, 144, 147. 6 ) Bücher 1886, S. 300 ff. «) Ebenda.