365 den Besprechungen der Milzbrandgefahr im deutschen Reichstage hat man strömenden Dampf zur Desinfektion vorgeschlagen *), man hat ver sucht, Schafe durch Impfen immun zu machen 2 j, allein, eine behörd liche Verfügung, daß ausschließlich vorschriftsmäßig gepickelte Häute und Felle in den Verkehr gelangen dürfen, ist bis heute nicht erfolgt, weil eben die Methoden noch nicht beiden Forderungen, nämlich denen der Hygiene und der Technik, gleichzeitig entsprechen. Die Bemühungen der Arbeitgeber andererseits, milzbranderkrankte und milzbrandverdächtige Arbeiter sofort ärztlicher Behandlung zuzuführen, haben noch nicht das nötige Verständnis bei den Arbeitern gefunden; die Erkrankung wird zu spät angemeldet, die Arbeiter kratzen kleine Pusteln auf oder be handeln sie selbst, und es wird der Vorschlag gemacht, ob nicht auf gesetzlichem Wege zwangsweise eine Krankenhausbehandlung für alle milzbrandkranken und milzbrandverdächtigen Gerbereiarbeiter bestimmt werden kann 3 ). So ergibt sich aus dieser großen Menge der nicht mit vollem Erfolg in Bewegung gesetzten Mittel und Kräfte die außerordent liche Schwierigkeit, mit welcher das Milzbrandproblem zu kämpfen hat. 8 39. Frauen- und Kinderarbeit usw. Kinderarbeit in Gerbereibetrieben ist verboten und kommt daher auch kaum vor; der Rückgang des Handwerks verlegt natürlich die Lehrlingsausbildung in die Fabriken, und wenn letztere Tatsache auch nicht unter der Rubrik Kinderarbeit zu betrachten ist, so mag sie doch in diesem Zusammenhang kurz erwähnt werden. Während der un gelernte Hilfsarbeiter je nach den Tarifverträgen 22—25 Mark pro Woche erhielt, der Baumarbeiter ca. 27 Mark, der Maschinenarbeiter ca. 31 Mark und der Zurichter ca. 32 Mark, muß sich der Lehrling begnügen im ersten Jahr mit ca. 3 Mark pro Woche, im 2. Jahr mit 6 Mark pro Woche, im 3. Jahr mit 9 Mark pro Woche. Gering, wie die Kinderarbeit, ist auch die Frauenarbeit in der Gerberei. Im mittelalterlichen Handwerk freilich war Frauenarbeit sei es der Meistersfrau oder -tochter oder des weiblichen Gesindes nicht selten Z, gelegentliche Abbildungen zeigen arbeitende Frauen °), und die Nürnberger Jrher-Ordnung von 1535 erwähnt ausdrücklich einige Rausferinnen zum Enthaaren der Felle"). Die gesetzlichen Vorschriften über Frauenarbeit haben auch diesen Ver hältnissen ein Ende gemacht, die Frauenarbeit in der heutigen Ger ') Ledermarkt 1903, Nr. 17 u. 19. -) Berliner Berichte 1902, Nr. 25. 3 ) Ledermarkt 1911, Nr. 98, S. 18. *) Stahl 1874, S. 43 s., 53/55; Mummenhoff 1901, S. 48, 51. 6 ) Frisius 1708, S. 423. ») Nürnberg 1639; Junghans 1896, S. 406.