366 berei bewegt sich hier innerhalb des allgemeinen Rahmens der Frauen arbeit im Gewerbe überhaupt, und so kommt sie in der eigentlichen Gerberei kaum mehr vor; dagegen finden Frauen in Nebenbetrieben der Gerberei eine, wenn auch nicht große Verwendung; die Wolltrocknerinnen z. B. bei der Aufarbeitung der Gerberwolle wie auch die Büglerinnen zum Glanzieren fertiger Felle sind Beispiele von Frauenarbeit; auch die Ent- löhnung bewegt sich innerhalb des allgemeinen Rahmens; von einem Stundenlohn von 12 Pfennig anfangs der 90 er Jahre stiegen sie auf 24 Pfennige, was einem Wochenlohn von etwa 12,50 Mark entspricht. Ihre Arbeitszeit beträgt gewöhnlich 9 Stunden, Samstags 8 Stunden. Die A r b e i t s z e i t für die männlichen Arbeiter bewegt sich ebenfalls innerhalb der allgemeinen Grenzen. Sie wird vom Verband der Leder arbeiter in dem für alle Gewerbe gültigen Sinne mit den üblichen Kampfmitteln gekürzt, und in dem gleichen Verhältnis sucht man den Lohn in die Höhe zu treiben, wobei abwechselnd ein immer höherer Zeitlohn und Stücklohn gefordert wird. Arbeitszeit und Arbeits verhältnisse fallen so wenig aus dem Gesamtbilde heraus, daß ein bloßer Hinweis auf dieselben der Vollständigkeit dieser Arbeit Ge nüge leistet. Noch ein Wort über die Sonntagsarbeit, welche speziell für die Sämischgerbereien in Betracht kommt. Der Bundesrat hat die Sonn tagsarbeit unter den Bedingungen des § 105 c der Gewerbeordnung für das Bleichen des Sämischleders in der Sonne gestattet. Auf eine an alle Sämischledergerber gerichtete Rundfrage über die Notwendigkeit der Sonntagsarbeit haben einzelne derselben unter der Motivierung, daß das in Betracht kommende Leder weit weniger als früher produ ziert wird, schon 1906 gegen die Aufhebung der Ausnahmebestimmungen für das Bleichen des Sämischen Leders nichts einzuwenden, andere da gegen, welche dieses Leder noch produzieren, erachten die Aufrecht erhaltung der bisherigen Bestimmungen als notwendig *). Die Sonntags arbeit ist indes von geringer Bedeutung für die Sämischgerberei im Vergleich zur Lacklederindustrie, für deren Betrieb Sonntagsruhe-Aus nahmebestimmungen unerläßlich sind. ') Ledermarkt 1906, Nr. 66, S. 12.