379 auch heute noch die große Neigung der Glacelederindustrie zu Kombinationen ­ wieder zu vereinigten Betrieben führt; in allen diesen Fällen taun natürlich, soweit nicht Über- oder Unterproduktion im Vergleich Zum eigenen Verbrauche vorliegt, von Lederhandel keine Rede sein. Erst dann, wenn die gewerbliche Arbeitsteilung oder die Spezialisation ledererzeugende und lederverbrauchende Betriebe voneinander spaltet, tritt der Lederhandel vermittelnd dazwischen, und zwar hier ursprünglich auch wieder in der Form des direkten Verkehrs zwischen Produzent und Konsument. Entsprechend dem mittelalterlichen Grundsatz, ­ daß der Produzent dem Kunden nicht entgegengehen darf, ist die ursprüngliche Form des Lederverkehrs das Ladengeschäft. Auf die demokratische Normierung dieses Geschäftes in den Zunftbriefen hinzuweisen genügt, da der Inhalt dieser Bestimmungen nichts Auffälliges bietet Z. Bei dem Fehlen eines Ladens ergibt sich die Notwendigkeit des Feilhaltens an einem bestimmten Platze, und, veranlaßt durch die autoritative ­ Regelung der Marktordnung, mögen die an bestimmten Tagen stattfindenden Märkte wie auch die räumlichen Vereinigungen gleichartiger ­ Handwerker auf den Marktplätzen entstanden sein. Aus letzteren ergaben sich dann bei den wohlhabenderen Gewerben, so bei den Lederern * 2 ), nicht selten eigene Verkaufshäuser, während die eines Ladens entbehrenden ­ Weißgerber in einem schon vorhandenen Berkaufshause einen Platz Zugewiesen erhielten, wie das z. B. in Augsburg der Fall gewesen ist 3 ). Die mehrmals im Jahre stattfindenden Jahrmärkte und Messen bedeuteten für den Käufer einen Markt mit größerer Auswahl und größerem Angebot, für den Verkäufer die zeitweise Zulassung einer Konkurrenz, und unter diesem Gesichtspunkte waren denn auch die Marktund Meßordnungen in den Zunftbriefen hauptsächlich geregelt. Die Jahrmärkte und Messen wurden oft aus großer Ferne bezogen, und berühmt waren schon im 13. Jahrhundert die Champagner Korduanmessen, die mmdinae cordoani, welche 14 Tage nach den Tuchmessen begannen, sechsmal im Jahre stattfanden, und je drei Tage umfaßten Z; auf den Leipziger Messen sind Fremde zum Garlederverkauf erst seit 1549 zugelassen 1682 beschwert sich die Stadtvertretung von Nmmarck in einem Schreiben naä) Onolzbach, daß ihre Weißgerber, Riemer und andere mit ihren Manufakturen und anderen Kramwaren in den Ansbachischen Landen, insbesondere zu Dallmeßing, Amerndorf u. dgl. nicht geduldet worden waren H, und 1684 interzediert der Markgraf >) Vgl. Augspurg ca. 1800. *) Roth 1800, Bd. III, S. 148; Mummenhoff 1901, S. 119. 3 ) Augspurg ca. 1800. 4 ) Schaube 1906, S. 372, 375. s ) Junghans 1896, S. 395. 6 ) Langenzenn, Tom. I, Nr. 16, läse. 29; 1682. 13. III.