383 Dagegen hatderKleinhandel, also der Absatz an die Konsumenten, eine Bedeutung, wenn auch nicht für daH Weißleder, so doch für das Sämischleder; denn ein großer Teil des Sämischleders geht nicht als Halbfabrikat weiter an die Handschuhfabriken, Schuhfabriken usw., sondern geht als fertige Ware für Putzleder direkt an den Konsumenten. Zu diesem Leder gesellten sich früher noch die von den Weißgerbern selbst hergestellten ledernen Hosen; es muß daher jede Person, welche sich zwischen Weißgerber bzw. Sämischgerber und zwischen den Konsu menten in den hier in Betracht kommenden Waren als Warenüberträger einschiebt, als ein Organ des Kleinhandels betrachtet werden. Nach einer ganzen Reihe von Bestimmungen gehört dieser Handel den Weiß gerbern ausschließlich *), aber Beutler und Säckler 2 ), Kürschner 3 ), Tuch macher und Schneider 4 * * ) Schuhmacher 8 ), wie auch unzünftige Meister °) haben immer wieder versucht einen Teil dieses Handels an sich zu reißen und gaben darum dem Weißgerber Anlaß zu Auseinander setzungen. Heute wird Sämischleder in kleinen Lederhandlungen und Kramläden vertrieben. Ein geradezu typisches Organ des Kleinhandels in Sämischleder ist der Hausierer. Freilich verbietet das Mittelalter das Hausieren grundsätzlich, und selbstverständlich nicht bloß alle unzünftigen Personen 7 ), sondern auch die Meister dürfen ihre Arbeit nicht verhausieren, sondern sie sollen dieselbe nur auf offenen Märkten feilhalten 3 ); die Hausier verbote werden von offener Kanzel verkündet, sie werden an die Kirchen türen und Rathäuser öffentlich angeschlagen 9 ), aber den vielen Be schwerden und Klagen sowie den zahlreichen Verboten zu entnehmen muß der Hausierhandel durch Juden und Krämer, durch Manns- und Weibspersonen, durch Italiener, Tiroler, Schweizer, durch Störer, Schuhmacher, Lederhändler, Metzger, Krämer, Gängler, auch Bierbrauer eine sehr große Rolle gespielt haben 10 ). Heute ist das Haustergewerbe Langenzenn, Tom. I, Nr. 16, fase. 29; Roth 1800, Bd. III, S. 147; Magdeburg 1686; 36 lens. 2 ) Speyer 1654—1685; 1663; Weißenburg 1648. s ) Würzburg 1600. 4 ) Langenzenn, Vol. II, fase, 8, 1728; Würzburg V, 2028, 1734. s ) Rothenburg 1571—1695; 1614; Speyer 1654—85; 1683. °) Würzburg 1717. 7 ) Königsberg 1737, VIII; Nürnberg 1629. 8 ) Nürnberg 1663, 490. 9 ) Würzburg V, 2028; 24. Juni 1615. 10 ) Würzburg V, 2028, 1615; Würzburg 1660-83; 1415, 23; Würz burg 1661, G. 2217; Würzburg 1695—1701; Würzburg 1718—19; Würzburg 1726—29; Langenzenn, Tom. I, Nr. 16, fase. 29, 1729; Würzburg 1741—44; Würzburg V, 2028, 1743; Würzburg V, 1763; Nürnberg 1801, 14. April S. 232; 14. Juli, S. 461; 3. Sept., S. 631.