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        <title>Die Entwicklung der Weißgerberei</title>
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      <div>253 
Laß solche Zustände nicht ohne weiteres als „Handwerksmißbräuche" 
hingestellt werden können; denn solange in einem größeren Gebiete 
ein sehr lebhafter Austausch geistiger und materieller Guter fehlt, so 
lange ein reger Verkehr nicht dafür sorgt, die an und für sich bestehenden 
lokalen Verschiedenheiten von Ort zu Ort möglichst auszugleichen, so 
lange nicht die an den Peripherieen großer Gebiete gelegenen Gebiets 
teile entweder durch energischen Güterumsatz oder durch zentralisierte 
Verwaltung ihrer Verhältnisse zu einer lebhaft bewußten wirtschaft 
lichen Einheit zusanimengehalten werden, so lange sind die lokalen wirt 
schaftlichen Voraussetzungen, welche die natürliche Grundlage des ganzen 
ökonomischen Lebens bilden, stärker als der Wille, der aus lauter 
gleichberechtigt-nebeneinander-stehenden Korporationen gebildeten inter- 
urbanen Gemeinschaft. Die notwendige Folge solcher Zustände ist das 
innere wirtschaftliche Auseinanderfallen der äußerlich und politisch 
vielleicht zusammengehörenden Einheit. Das ist das innere Bedingtsein 
der verschiedenen Verhältnisse, welche den Reichsstädten auf dem Reichs 
tag zu Regensburg zu Beschwerden Veranlassung gegeben hatten; die 
äußere Form aber dieser auf verschiedenen wirtschaftlichen Grundlagen 
entstandenen Verschiedenheit ist das Auseinanderfallen der ursprünglich 
vielleicht als einheitlich gedachten interurbanen Einheit aller Weißgerber 
zünfte in verschiedene kleinere Kreise, deren man hauptsächlich vier 
unterscheiden kann, nämlich 1. der Rheinische Kreis mit den Rheinischen 
Handwerksgebräuchen, 2. der Rößler-Kreis mit den Rößler-Hand 
werksgebräuchen, 3. der Schwäbische Kreis mit den Schwäbischen Hand 
werksgebräuchen, 4. der See-Städter Kreis mit den See-Städter Hand 
werksgebräuchen. Sie alle sind Weiß- und Sämischgerber, und bei 
ihnen allen ist das Rotgerben verboten; es haben sich aber neben 
ihnen noch einige Plätze selbständig gehalten, welche eine fünfte, aller 
dings nicht besonders benannte Gruppe bilden könnten, nämlich die Orte, 
in welchen Weiß- und Rotgerberei vom gleichen Professionisten geübt 
werden darf. Wie aus den Akten hervorgeht, umfaßt der Rheinische 
Kreis des 17. Jahrhunderts unter anderem Straßburg, Speier, Würz 
burg, Lohr, Ansbach, Nürnberg, Sulzbach, Leipzig, Chemnitz, Magde 
burg, Frankfurt am Main und Frankfurt an der Oder. Die Gesellen 
wandern nach Dänemark, Sachsen, Brandenburg, Lüneburg, Pommern, 
Preußen, Schweiz. Der damalige Rößler-Kreis umfaßte Schlesien, 
Lausitz, Meißen, Naumburg, auch Miltenberg, und die Gesellen wanderten 
nach Ungarn, Böhmen, Bayern, Österreich, Schweden und Polen; der 
Schwäbische Kreis umfaßte die Meister in Schwaben und demnach 
unter anderem die Orte Augsburg, Memmingen, Ulm. Der See-Städter 
Kreis umfaßte unter anderem Hamburg, Lübeck und Bremen. Man 
sieht auf den ersten Blick, daß hier fast immer zusammengehörige</div>
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