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        <title>Die Entwicklung der Weißgerberei</title>
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            <forname>Georg</forname>
            <surname>Ebert</surname>
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auf  Ausstellungen;  dazu  kommt  noch  das  ganze  moderne  Reklamewesen ­
  in  Zeitungen,  Zeitschriften,  Fachblättern,  in  Adreßbüchern  der
Branche,  in  Fachkalendern  usw.
Als  ein  besonderer  Fall  des  Verkehrs  zwischen  Produzent  und  Konsument ­
  kommen  endlich  noch  die  Gerbervereinigungen  für  den
Heeresbedarf  in  Betracht,  welche  sich  so  ziemlich  über  das  ganze  Deutsche
Reich  erstrecken.  Diese  vermitteln  allerdings  hauptsächlich  vegetabilisch
gegerbtes  und  Chromleder,  daneben  auch  noch  in  geringerer  Menge
Sämischleder  zu  Hosenbesützen.  Der  Gerbervereinigung  gehören  sowohl ­
  große  Fabriken  als  auch  kleine  Meister  an,  und  ein  von  der
Gerbervereinignng  angestellter,  von  der  Militärbehörde  bestätigter  Geschäftsleiter ­
  übernimmt  gegen  Provision  die  Berteilung  der  Aufträge  an
die  Mitglieder  der  Vereinigung.
Der  eigentliche  Lederhandel  durch  einen  Handelsvermittler
nimmt  gerade  für  Weiß-  und  Glaceleder  neben  dem  bisher  besprochenen
direkten  Verkehr  eine  untergeordnete  Rolle  ein,  und  dieser  Handel  ist,
der  ökonomischen  Natur  gerade  des  Weiß-  und  Glaceleders  nach,
welches  von  kleinen  Meistern  heute  fast  nicht,  von  der  gewöhnlichen
Konsumtionswirtschaft  überhaupt  nicht  verbraucht  wird,  ausschließlich
Großhandel.
Ledergroßhandel  läßt  sich  ebenfalls  ziemlich  weit  zurückverfolgen.
Auf  den  starken  Verbrauch  an  Weiß-  und  Sämischleder  im  Mittelalter,
auf  den  starken  Export  nach  Italien  und  die  daraus  entstehende  Notwendigkeit ­
  von  Lederhündlern  wurde  bereits  hingewiesen.  Die  Artikel ­
  der  Magdeburger  Kaufleute  von  1596  und  1678  führen  allerlei
Leder  auf,  welches  alles  nicht  einzeln,  sondern  nur  in  ganzen  Packen,
Hunderten  usw.  verkauft  werden  bars 1  2 );  in  Roths  Geschichte  des  Nürnberger ­
  Handels  werden  eine  ganze  Reihe  von  wohlhabenden  Lederhändlern
aufgeführt^),  und  in  Lüttichs),  wie  auch  in  Nürnbergs  bestanden  besondere ­
  Bestimmungen  für  die  Lederhändler;  aber  damals  war  das
Weiß-  und  Sämischleder  viel  mehr  Gegenstand  des  Großhandels  auch
nach  dem  Auslande,  wie  ja  schon  teilweise  gezeigt  wurde,  als  dies  heute
der  Fall  ist,  wo  eben  der  direkte  Verkehr  zwischen  Gerber  und  Lederverbraucher ­
  den  Handelsvermittler  meist  ausschaltet,  wenn  nicht  überhaupt ­
  Kombination  der  Betriebe  vorliegt.  Es  kann  deshalb  ein  Ledergroßhandel ­
  im  speziellen  Anschluß  an  Weißgerberei  nicht  besprochen
werden f&amp;gt; ).
*)  Magdeburg  1678.
2 )  Roth  1800,  Bd.  I,  S.  308,  324,  388,  393,  396;  Bd.  II,  S.  45,  50,  53,
54,  60,  75,  77,  109,  115.  -)  Barmans  1863,  S.  178  f.
*)  Nürnberg  1629;  Stadtarchiv,  Lederer  Unterkeuffel  Pflicht.
b)  Für  Ledergroßhandel  vgl.  Hantsch  1905,  S.  89  ff.</div>
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