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die  Preise  erhöhen,  die  Löhne  verringern  müsse 1 .  Einige
Heißsporne  drohten,  ihre  Betriebe  nach  Indien  oder  auf  das
Festland  zu  verlegen.  Die  Lehre  von  dem  Gewinn  aus  der
letzten  Stunde  erblickte  damals  das  Licht  der  Welt.  —  Ein
gleicher  Kassandraruf  erscholl,  als  1878  die  Schweiz,  1885
Österreich  den  elfstündigen  Maximalarbeitstag  einführten,  als
1904/5  das  Zehnstundengesetz  der  deutschen  Fabrikarbeiterinnen
diskutiert  wurde 1  2  3 .  So  stellt  jede  Erörterung  der  Beziehungen
zwischen  Arbeitsbedingungen  und  Arbeitsintensität  eine  wichtige ­
  Vorfrage  aller  Sozialpolitik  dar.  —  Die  folgende  Arbeit
berücksichtigt  nur  die  Arbeitszeit  und  geht  von  einer  besonderen ­
  Fragestellung  aus,  auf  die  wir  zurückkommen.  Aus
systematischen  Gründen  wird  zunächst  ein  kurzer  Blick  auf
die  jährliche  Arbeitszeit  geworfen,  insofern  sie  die  Leistung
beeinflußt.
Wenn  man  das  Verhältnis  von  Arbeitszeit  und  Leistung
betrachtet,  ist,  wie  V.  Böhmert  mit  Recht  fordert,  auch  die
jährliche  Arbeitszeit  zu  berücksichtigen 8 .  Die  für  die  Produktivität ­
  eines  Betriebes  maßgebende  Leistung  ist  schließlich
allein  durch  den  Jahresertrag  gegeben.  —  Die  jährliche  Arbeitszeit ­
  wird  durch  das  Verhältnis  der  Werktage  zu  den
Fest-  und  Feiertagen  bestimmt.  Die  Zahl  der  letzteren  hängt
von  Sitte  und  Religion,  teilweise  auch  von  Lokalgebräuchen
ab.  Für  Deutschland  kann  man  300  Arbeitstage  als  durchschnittliche ­
  Norm  rechnen,  eine  Zahl,  die  auch  Unfall-  und
Invalidengesetz  angenommen  haben.  Ebenso  wird  z.  B.  in
den  Betrieben  der  Reichs-Marineverwaltung  ein  Mann  als  Vollarbeiter ­
  gerechnet,  wenn  er  jährlich  300  Tagewerke  verrichtet.
—  Bei  Meran  sind  dagegen  über  130  Feiertage,  in  Süddeutschland, ­
  wie  in  anderen  katholischen  Ländern  90  und  mehr  die
Regel 4  * .  In  dieser  Hinsicht  liegt  vielleicht  ein  wahrer  Kern
in  der  Ansicht,  daß  die  katholischen  Länder  den  protestantischen ­
  an  wirtschaftlicher  Energie  nachständen 6  * .  —  Auf  der
Reichsversammlung  zu  Nürnberg  1522  herrscht  allgemeine
Klage  über  die  Menge  der  Feiertage,  von  denen  die  katholische ­
  Kirche  bis  zu  Clemens  XIV.,  also  bis  ins  18.  Jahr1 ­

  S.  Webb  and  H.  Cox,  The  Eight  Hours  Day,  1891,  p.  95.
2  P.  Schüler,  20  Jahre  Normalarbeitstag  in  der  Schweiz,  Ausgew.
Schriften,  1905,  S.  96.  —  Die  Neubelastung  der  österr.  Industrie  durch
den  11-Stundentag,  vom  Verein  d.  österr.  Baumwollspinner.  Verb.
Mitt.  u.  Ber.  d.  Zentralvcrb.  deutsch.  Indust.,  1905,  S.  95.  —  Die  Arbeitszeit ­
  der  Fabrikarbeiterinnen,  1905,  S.  276  seq.
3  Hdwb.  d.  St.  I,  S.  1008.  .  ,  T  ,
4  Brentano,  Über  das  Verhältnis  von  Arbeitszeit  und  Lohn  zur
Arbeitsleistung,  1896,  S.  27.
6  In  Gegenden  mit  überwiegend  katholischer  Bevölkerung  beklagen
sich  heute  noch  Unternehmer  über  den  Verlust,  der  ihnen  aus  den  zahlreichen ­
  Feiertagen  erwächst.  Vgl.  die  Arbeitszeit  der  Fabrikarbeiterinnen, ­
  S.  107.