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schnittsleisturg  bei  achtstündiger  Arbeitszeit  übertraf  also  die
bei  zehnstündiger  um  24,48  °/o.  Die  Staatswerft  verfügte  freilich ­
  über  vorzügliches  Menschenmaterial;  in  technischer  Hinsicht ­
  war  sie  kaum  überlegen.
Die  Schiffsbaufirma  Short  Gebrüder  in  Sounderland  hat
seit  1891  die  wöchentliche  Arbeitszeit  von  53  auf  48  Stunden
herabgesetzt.  Die  Leistung  ist  nach  siebenjährigem  Versuch
nicht  geringer,  sondern  größer  geworden 1 .  Schließlich  sei
noch  ein  Versuch  größten  Stils  erwähnt.  Seit  1894  arbeiten
18  641  Mann  in  den  englischen  Regierungswerkstätten,  vor
allem  im  Arsenal  von  Woolwich,  im  Achtstundensystem,  also
5 8 /4  Stunden  weniger  in  jeder  Woche  als  früher.  Der  amtliche
Bericht  des  Kriegsministers  über  die  zehnjährige  Wirkung
kürzerer  Arbeitszeit  zeigt,  daß  weder  die  Produktionskosten
gestiegen  sind,  noch  der  Ertrag  sich  verringert  hat 1  2 .
Die  Wirkungen  kürzerer  Arbeitsdauer  auf  ganze  Industrien
und  Volkswirtschaften  lassen  sich  einigermaßen  durch  die  gesetzlichen ­
  Arbeitszeiteinschränkungen  illustrieren.  Für  höhere
Arbeitsintensität  in  der  Textilindustrie  können  überwiegend
nur  die  Ergebnisse  des  zehn-  und  elfstündigen  Normalarbeitstages ­
  angeführt  werden.  1847  geht  das  Zehnstundengesetz ­
  im  englischen  Parlament  durch.  1859  bei’ichtet  Fabrikinspektor ­
  Baker,  daß  trotz  der  Reduktion  der  Arbeitswoche
von  69  auf  60  Stunden  die  Löhne  sich  in  einigen  Fällen  um
40°/o,  durchschnittlich  aber  mindestens  um  12°/o  gehoben
hätten,  ohne  daß  die  Produktion  der  Textilindustrie  vermindert, ­
  der  nationale  Wohlstand  gesunken  sei 3 .  Seit  Erlaß
des  Gesetzes  hat  sich  der  Verbrauch  an  roher  Baumwolle
verdreifacht 4 .
1878  führt  die  Schweiz  den  elfstündigen  Normalarbeitstag
ein.  Österreich  folgt  1885.  „Wir  dürfen  ruhig  mit  den
besten  Kennern  der  Industrie  behaupten:  wir  haben  durch
die  Verkürzung  der  Arbeitsdauer  nichts  verloren.“  So  lautet
Schülers  Urteil  für  die  Schweiz 5  * .  In  seinem  Bericht  von
1894  sagt  der  österreichische  Gewerbeinspektor  für  Reichenberg ­
  i.  B.:
„Wie  unbegründet  die  seinerzeit  geäußerten  Besorgnisse  waren,

1  Soziale  Praxis  1898,  S.  1371.  —  Nach  den  Jahresberichten  für
1907  haben  die  Schiffswerften  und  fast  alle  größeren  Betriebe  der
Maschinen-  und  Metallverarbeitungsindustrie  im  Reg.-Bez.  Lüneburg
und  Stade  ihre  Arbeitszeit  von  10  auf  9’/2  Stunden  herabgesetzt,  ohne
daß  die  Leistungsfähigkeit  irgendwie  beeinträchtigt  worden  ist  (Jahresbericht ­
  d.  pr.  Aufsichtsbeamten  f.  1907,  S.  292).
2  Lahour  Gazette,  1905,  p.  196;  ebenso  Soziale  Praxis,  1905,  Nr.  43.
3  Sidney  Webb  S.  96.
*  Brentano,  Das  Verb.  v.  Arbeitsl.  u.  Arbeitsz.  z.  Arbeitsleistung,
1893,  S  21
5  F.  Schüler,  Das  Fabrikgesetz  und  die  Konkurrenzfähigkeit  der
schweizerischen  Industrie.  Ausgew.  Schriften,  1905,  S.  92.