6 Wir finden Fideikommisse mit Erstgeburtfolge erst seit dem unter Eduard I. im Jahre 1265 in England erlassenen Gesetze de donis con- ditionalibus und in Spanien. Es lassen sieb drei Perioden in ihrer Ent wicklung unterscheiden. In der ersten sucht die Krone das von ihr verliehene Land fideikommissarisch zu binden, die grundbesitzenden Familien sind Gegner der Fideikommisse. In der zweiten Periode ists umgekehrt: der'Ade! sucht seinen Besitz in ewig währende Fidei kommisse zu verwandeln, die Krone sucht dies zu verhindern. In der dritten arbeiten Krone und Adel vereint an der .Ausbreitung der Fidei kommisse. Der ersten Periode gehören die englischen 1 ) und die spanischen * 2 ) Fideikommisse seit dem dreizehnten Jahrhundert an. Die Könige suchen die Erbfolge in die von ihnen verliehenen Güter auf die Erst geborenen und deren unmittelbare Deszendenz zu beschränken, um durch Ausschluß der Brüder und Schwestern und deren Nachkommen schaft von der Erbfolge einen häufigeren Heimfall der verliehenen Güter an die Krone herbeizuführen und von dem Vormundschaftsrecht und dem Recht, die Erbtöchter zu verheiraten, Vorteil zu ziehen. So lange dieser fiskalische Gesichtspunkt bei der Errichtung von Fidei kommissen vorwaltete, erstrebte der Adel, die Gebundenheit durch freies Eigentum zu ersetzen. Anders, als der Kampf zwischen der absoluten Fürstenmacht und dem Feudaladel entbrannte. Der besiegte Lehnsträger verlor als Hochverräter nicht nur den Kopf, sondern auch sein Vermögen. Um dieser Vermögenskonfiskation vorzubeugen, stiftete in England, Frank reich und im 17. Jahrhundert auch in Schottland der Adel Fidei kommisse. 3 ) Der Fideikommißinhaber war dann nicht Eigentümer, sondern nur Verwalter eines der Familie gehörigen Guts. Folglich verfiel bei Hinrichtung des Hochverräters sein Gut nicht der Krone; es blieb der Familie. Die Krone war aus eben dem Grund Gegner der Fidei kommisse. Das änderte sich hach dem Triumphe der absoluten Fürstenmacht über die Feudalität. 4 ) Der Feudaladel wurde nun Hofadel. Die Könige zogen den Adel an ihren Hof, teils um ihn unmittelbar unter Aufsicht zu haben, teils um den Glanz ihres Hofs zu erhöhen. Das Ver weilen am Hofe und die Entfaltung von Glanz und Pracht an dem selben wurde, nachdem der Adel seine Unabhängigkeit verloren hatte, aber auch dessen eigenes Interesse. Er konnte nur mehr vorwärts D Vgl. Brentano a. a. O. S. 185 ff. 2 ) Vgl. Leonhard a. a. O. S. 71 ff. 3 ) Vgl. Brentano, a. a. 0. S. 12 ff., 187 ff. — Patrick Irvine, Considerations on the inexpedienoy of the law of entail in Scotland. 2. ed. Edinburgh 1827. 4 ) Siehe Brentano a. a. 0. S. 13, 95.