IG fange des Guts der Glanz des Familiennamens abhängig scheint. Auch auf dem Wege des Kredits kann er sich nicht das nötige Betriebskapital verschaffen, weil er dem Gläubiger kein Pfand zu bieten hat, der seine Besitzdauer überlebt. Also Mangel an Betriebskapital, infolgedessen fideikommissarisch gebundner Besitz schlechter bewirtschaftet wird. Daher schon Arthur Young in seiner berühmten Reise durch Frankreich bei Besprechung der Güter des Herzogs von Larochefoucauld, des Fürsten von Soubise und des Herzogs von Bouillon schreibt; „Wo immer man über einen Grandseigneur stolpert, kann man sicher sein, sein Land als Wüste zu finden.“ Und im Jahre 1879 erklärte 1 ) der In haber von 99 fideikommissarisch gebundenen Gütern, der Fürst Schwarzenberg, auf dem österreichischen Agrartage, „er und jeder böhmische Landwirt seien gezwungen, wegen mangelnden Betriebs kapitals von der intensiven zur extensiven Wirtschaft überzugehen.“ So bleibt der bevorzugte Älteste zwar von Generation zu Generation im Besitze des gebundenen Gutes; aber das Gut bedeutet nicht mehr das alte Einkommen für seinen Inhaber; da nichts hineingesteckt wird, geht sein Ertrag zurück. Besonders fühlbar wird der Kapitalmangel beim Übergang an Seitenlinien, wenn die bisherige Inhaberlinie nur Töchter hinterläßt. Alsdann Ausräumen des Gutes von allem, was nicht fideikommissarisch niet- und nagelfest ist. Also Notwendigkeit für den Nachfolger, große- Anschaffungen zu machen. Sehr oft ist er ein bisher in beschränkten Verhältnissen lebender, entfernter Vetter, der nun infolge des großen Glücks, das ihm zufällt, in Gefahr kommt, ganz in Verfall zu geraten. Die Landwirtschaft leidet indes nicht bloß infolge des mit der fideikommissarischen Bindung regelmäßig sich einstellenden Mangels an Betriebskapital, sie leidet nicht minder infolge der persönlichen Eigenschaften des jeweiligen Fideikommißinhabers. Dieser wird nicht nach seiner Tüchtigkeit ausgewählt, sondern durch den Zwang eines vielleicht vor mehreren hundert Jahren verfaßten Statuts, und die Unveräußerlichkeit der Güter verhindert den Übergang in die Hände tüchtigerer Kräfte. Die Vorbildung des Inhabers hat ja meist statt gefunden zur Betätigung des Splendor familiae auf anderem als grade landwirtschaftlichem Gebiete. Die Folge ist, daß da, wo nicht ver pachtet wird, der Landwirtschaftsbetrieb sehr oft miserabel ist. B Vgl. Buohenberger, Agrarpolitik, Leipzig 1892, I, 463. Bemerkenswert ist auch folgender Bericht des Herzogs Ernst Günther von Schleswig-Holstein über ein Gespräch mit Miquel; „Ihm sind Pideikommiß- inhaber bekannt, welche, obwohl sie Anlagen hatten, die eine große Zukunft versprachen, mit Mineralien, welche unter Umständen exportfähig gewesen wären, zum Konkurs kamen, weil nach der Gesetzgebung die Möglichkeit, den erforderlichen Kredit zu erhalten, nicht vorhanden war.“ Siehe Ver öffentlichungen des Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereins Heft 6, Bericht über die 2. Generalversammlung, Mannheim 1908 S. 105.