17 der Weltmarktpreise hätte betragen müssen. Nur in den schlechten Erntejahren 1890, 1891, 1892 stieg auch im Nord osten der Preis fast ganz um die Zollhöhe über den Weltmarkt preis. Die Aufhebung des Identitätsnachweises hatte die Wirkung, daß erst jetzt auch auf den Märkten des Nordens und Nordostens der Zoll im Inlandpreis ganz zum Ausdruck kam. Das Gesetz vom 27. April 1894, das den Identitäts nachweis aufhob, tat aber noch mehr. Es bestimmte nämlich nicht bloß, daß die bei Ausfuhr von Getreide zu erteilenden Einfuhrscheine bei der Zollzahlung für eingeführtes Getreide ungerechnet werden sollten, sie sollten auch bei der Zollzahlung für eingeführten Kaffee und Petroleum Verwendung finden können. Ursprünglich war Rickert für das System der Ein fuhrscheine im Interesse des Getreidehandels der Ostseestädte cingetreten, die unter der durch die Getreidezölle unter bundenen Ausfuhr litten. Später zogen die Agrarier von dieser Einrichtung reichlichen Vorteil. Die Bestimmung, daß die Einfuhrscheine auch für Kaffee und Petroleum Ver wendung finden konnten, schuf für sie eine Nachfrage seitens der Importeure von Kaffee und Petroleum. Wer solche Waren umführen will, sucht Einfuhrscheine zu kaufen. Die Nach frage hält ihren Preis hoch, und dies muß wie eine Getreide- uusfuhrprämie wirken. Sinkt nämlich der Inlandpreis unter den Satz, der sich a us der Hinzurechnung des Zolls zum Weltmarktpreis ergibt, 80 macht der Getreidehändler, wenn er Getreide ausführl, Gewinn; er erhält im Ausland den Weltmarktpreis und außer dem bei der Ausfuhr einen Einfuhrschein im Werte des Zolls, der bei Einfuhr auf der von ihm ausgeführten Gattung *md Menge Getreide liegt. Diesen Schein verkauft er an die jenigen, welche Kaffee oder Petroleum einführen wollen. Er Wird mit der Ausfuhr von Getreide solange fortfahren, bis der Preis auf dem Inlandmarkt infolge seiner Ausfuhr so hoch '2