22 schuldeten Rußland vorübergehend dadurch teilweise: getragen, daß der russische Staat seine Eisenbahnfrachttarife herab setzte und auch der russische Bauer seinen Roggen unter dem Druck des Steuererhebers dem Getreidehändler billiger geben mußte. Im Süden Deutschlands kamen die Bismaroksohen Zölle von Anfang an ganz zur Geltung, während dies in den ostelbischen Provinzen Preußens, wie schon bemerkt, vor Aufhebung des Identitätsnachweises nicht vollständig der Fall war. Auch bei der Gerste war der Inlandpreis unter den Bis maroksohen Zöllen stets um den ganzen Zollbetrag höher als der Weltmarktpreis, vor allem, weil die deutsche Brauindustrie und die deutschen Viehzüchter die ausländische Gerste nicht entbehren können. Bei Hafer stieg der Preis sogar noch höher als der Zoll betrag infolge des großen Haferbedarfs der Armee. — Den Getreidezoll haben wir also fast vollständig getragen. Das hindert allerdings die bündlerische Agitation nicht, unentwegt weiter zu behaupten, den Zoll trägt das Ausland. Deshalb sei hier daran erinnert, daß auch Dr. Rußland, der Gelehrte des Bundes der Landwirte, 1887 erklärte 1 ): „Die Regel wird also sein, daß der Importeur auswärts den vollen Kurs zahlt und im Inland diesen mit dem Zollaufschlag fordert.“ Und Freiherr von Getto, der bekannte Führer der bayrischen Agrarier, machte am 5. März 1895 im Deutschen Landwirtschaftsrat * 2 ) folgendes interessante Geständnis: „Es hat eine Zeit gegeben, in der man nicht den Mut hatte, offen zu sagen, daß die Getreidepreise verteuert werden sollen. Es ist nicht lange *) Ruh 1 and, Zeitschrift des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayer 11 1887. S. 619. 2 ) Archiv des Deutschen Landwirtsohaftsrates 1806, S. 166.