X — 30 — 5—20 ha um 13 %, von 20—-100 ha um 23 %, von 100—500 ha um 36 %, von 500 ha und mehr um 34 %. Die vermehrte Steigerung bei den Besitzungen unter 20 ha ist also nicht sehr bedeutend = 11 bis 13 %, sie steigt zwischen 20 und 100 ha auf 23 % und beträgt bei 100 bis 500 und mehr ha 34 bis 36 %. Je größer die Getreidefläche und damit der Getreideverkauf des Betriebes ist, um so höher steigt der Preis und auch die Beleihungsfähigkeit des Bodens. Eine wert volle Bestätigung unserer Anschauung, daß Getreidezollpolitik Großgrundbesitzerpolitik ist. 1 ) An dieser Tatsache ändern auch die Stimmen nichts, die ein indirektes Interesse der nicht Getreide verkaufenden Bauern an den Getreidezöllen dartun wollen. Da gibt es einige, die da sagen, daß steigende Getreidepreise steigende Vieh preise im Gefolge hätten usw. Selbst wenn die Bewegung der Viehpreise nicht von mehr Faktoren als vom Preise des Getreides abhinge, würde dabei übersehen, daß eben die Teuerung des Getreides dem Viehzüchter das Futtermittel verteuert um einen Betrag, der höher als die Steigerung des Viehpreises ist, und zweitens sieht man sehr oft, daß steigende Getreidepreise sinkende Viehpreise im Gefolge haben. Das ist teils die Folge davon, daß, je teurer das Brot ist, um so geringer die Zahlungsfähigkeit der Bevölkerung für animalische Nahrungsmittel wird, teils davon, daß der Bauer infolge hoher Futtermittelpreise, nament lich bei schlechter Heuernte, vielfach gezwungen ist, sein Vieh um jeden Preis zu verkaufen. Auch jene Meinung ist irrig, welche von einer Ermäßigung der Getreidezölle die Wirkung 1 ) So schon der heutige wissenschaftliehe Beirat des Bundes der Land wirte, Dr. G. Buhl and in der Wißschen Vierteljahrsschrift für Volks wirtschaft, 84. Band, 1884, und in der Zeitschrift des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern, 1884, S. 438.