52 für 750 000 Mk. verkauft worden. Also in 12 Jahren eine Preis steigerung auf fast das Dreifache.“ In der „Frankfurter Zeitung“ (viertes Morgenblatt Nr. 314 vom 13. November 1910) berichtet Paul Belgard über den im letzten Jahrfünft so gewaltig angestiegenen und mit so gewaltigen Wertsteigerungen verbundenen Besitzwechsel, „daß man geradezu von einem Verkauf- und Kauftaumel im ganzen Osten des Reiches sprechen muß“. Es ist gar nicht möglich, alle die Belege wiederzugeben, die Belgard anführt. In Ostpreußen hätten sich, seit der Zolltarif seine Wirkung ausübt, die Bodenpreise nahezu verdoppelt. In Ostpreußen, könne man sagen; „Jeder ländliche Besitz ist käuflich, mit Ausnahme natürlich der Fideikommisse und einigen wenigen, gewissen Familien seit lange gehörigen Besitzungen.“ Nicht bloß Zeitungen haben über solche Steigerungen der Bodenwerte im Gefolge der Zollerhöhungen berichtet; es wird darüber an maßgebenden Stellen geklagt, weil sie die Kolonisation der Ostmark erschweren; und eben die Steigerungen der Bodenpreise, sowohl durch die hohen Getreidezölle wie durch die Tätigkeit der Ansied lungskommission, wurden seinerzeit von vielen Seiten als ein Grund geltend gemacht, warum ein Enteignungs gesetz für die Provinzen Posen und Westpreußen erlassen werden müßte. Im Durchschnitt des Jahrfünfts 1903—1907 haben nach der Statistischen Korrespondenz vom Juli 1910 in Preußen 137 964 ländliche Grundstücke (über 2 ha groß) den Besitzer gewechselt. Die Zahl ist von Jahr zu Jahr gewachsen: 1903 122 733 1904 131 087 1905 141 923 1906 145 131 1907 148 962