54 ,i n f o 1 g e einer volkswirtschaftlich recht bedenklichen Steigerung der Güterpreise“. Er sagt weiter: „Bei Erlaß des neuen Zolltarifs ist von den Gegnern der Landwirtschaft mit Vorliebe darauf hin gewiesen, daß die Erhöhung der landwirtschaft lichen Zölle nur den jeweiligen Besitzern zugute kommen würde. Es ist dies der ge fährlichste und am schwersten zu wider legende Einwand gegen unsere neuen Agrarzölle“, und da Kapp ihn nicht zu widerlegen vermag, beantragt er die Festsetzung einer Verschuldungsgrenze, um der mit den steigenden Güterpreisen Hand in Hand gehenden höheren Verschuldung vorzubeugen. Um dieselbe Zeit sagte der preußische L a n d w i r t s o h a f t s m i n i s t e r Herr von Arnim im Abgeordnetenhause: „Zweifellos bringt die Zollgesetzgebung den jetzt lebenden Landwirten nicht unerhebliche Vorteile. (Sehr richtig links. Heiterkeit.) Sicher ist, daß diese Vorteile in gewisser Zeit, meist schon in einer Generation, in Ge stalt von höheren Schulden, eskomptiert sein werden, so daß dann die Landwirt schaft sich wieder auf demselben Stand punkt befinden wird, auf dem sie heute steht. (Sehr richtig links.) Die Zollgesetzgebung hätte dann also gar nichts genützt; sie hätte vielmehr geschadet. Denn fände je eine Verminderung oder Aufhebung der Zölle statt, — und wer wollte die Möglichkeit dafür leugnen? — Dann, meine Herren, werden Katastrophen der allerschlimmsten Art eintreten. Unsere Zollgesetzgebung ist nur dann zu recht- fertigen, wenn wir auch Maßregeln ergreifen, um die nicht gewollten ungünstigen Begleiterscheinungen zu bekämpfen.“ Nun dürften allerdings die im übrigen sehr beachtenswerten, auch von Herrn v. Arnim empfohlenen Vorschläge Dr. Kapps