59 sammenstellung zeigen. Nach freundlicher Mitteilung einer grossen Binnenschiffahrts gesellschaft beträgt die Kahnfracht für Petroleum (in Tankkähnen) von Hamburg nach Rosslau 12, nach Dresden 15 Pfg. p. IOO kg. Dazu kommen noch etwa 15 bez. 25 Pfg. p. IOO kg Schlepp- lohn. Also käme eine Gesamtfracht von 27 Pfg. p. IOO kg von Hamburg nach Rosslau heraus, welcher Satz sich jedoch für die D.-A. P.-G. noch etwas ermässigen dürfte, da diese eigene Kähne besitzt. Demgegenüber beträgt die Zisternenfracht (10000 lcg) Hamburg/Rosslau Mk. 1.96 p. 100 kg Fässerfracht bei Doppelladungen (56 Fass) » 2.45 » » » » » » (28 t> ) » 2.82 » » » Die Pure Oil Co. musste also pro IO tons — Zisterne meh rere hundert Mark Mehrkosten an Fracht bezahlen! Aber nur so war es ihr möglich, die Abforderungen auf laufende Schlüsse, wenigstens in der Hauptsache, zu befriedigen. Lokoverkäufe konnten überhaupt nicht gemacht werden, Schlüsse nur auf späte Lieferung. Mehrfach kaufte sie durch Strohmänner von der D.- A. P.-G. Diese Kalamität dauerte bis in den Winter hinein und hatte natürlich für die Pure Oil Co. die nachteiligsten Folgen. Nachdem einmal die grossen Binnenläger errichtet waren, waren die Inlandsgrosshändler auf Bezug von diesen angewiesen. Ab Seehafen konnten sie oft nicht mehr kaufen, weil ihnen die billige Transportmöglichkeit nicht zu Gebote stand, da die Fracht differenz die Einstandkosten so sehr in die Höhe schraubte, dass eine Konkurrenz gegen ab einem solchen Inlandslager kaufende Händler meist ausgeschlossen war. Der Bau von eigenen Kessel wagen oder gar Tankkähnen verbot sich von selbst. Auch wenn der Grosshändler die Fässer auf dem Wasserwege gehen lässt, kommt er schlechter weg als die Gesellschaft. Denn einmal muss er die von den Schiffahrtsgesellschaften geforderten Sätze bezahlen, sodann findet er nicht immer rechtzeitig einen Leichter, der Petroleum mitnimmt, denn die gesetzlichen Bestimmungen über den Wassertransport grösserer Petroleummengen sind ziem lich peinlich. Aber wenn er auch ein Schiff findet, so muss er doch immer mehr Räume mieten, als er eigentlich gebraucht, aus dem einfachen Grunde, weil Petroleum nicht nahe an andere Güter verstaut werden darf. Diese ziehen entweder den Geruch an oder leiden unter der unausbleiblichen Leckage. Die D.-A. P.-G. dagegen kann als alleinige Verfrachterin den ihr zur Verfügung