66 zend das Gegenteil bewiesen. Nach Schätzung von Fachleuten werden in Sachsen etwa 75 % des Gesamtabsatzes aus Strassen- wagen verkauft. Für Nordwestdeutschland dürfte eine höhere Quote sich ergeben, während sich in den Gegenden, wo der »Tankbetrieb« noch nicht lange eingerichtet ist, das Verhältnis auf etwa 6 : 4 zugunsten des Tankbetriebes stellen wird. Die Einführung des Tankbetriebs begegnete naturgemäss. zuerst manchen Schwierigkeiten, die teils auf der Skepsis, um nicht zu sagen Antipathie, der Behörden, teils auf engherziger Auslegung veralteter, aus der Zeit des Anfangs des Petroleum handels stammender gesetzlicher Bestimmungen beruhten. Letz tere waren, z. T. bis in die neueste Zeit, wie u. a. in Sachsen- Altenburg, wo das Gesetz von 1866 bis Mitte 1904 gültig war, mehr auf den Verkauf eines gefährlichen Medizinalartikels als auf den eines notwendigen Massenverbrauchsgutes zugeschnitten. Be stimmten sie doch z. B., dass in Verkaufslokalen Petroleum nur in Quantitäten bis höchstens 50 Pfd., in feuersicheren, durch hohe steinerne Schwellen geschützten Kellern nur in Mengen bis. 400 Pfd. gelagert und aufbewahrt werden durfte. Solche Be stimmungen — in anderen Ländern waren sie ähnlich — waren bei dem rasch steigenden Konsum bald einfach nicht mehr ein zuhalten und mussten durch zweckentsprechendere ersetzt werden.. So setzte Preussen 1902/03 das für Verkaufsräume zulässige Höchstquantum auf 600 kg hinauf »bei Verwendung metallener mit Hahn versehener Abfüllvorrichtungen, die durch Pumpvor richtung mit Vorratsfässern in Verbindung stehen«. Sachsen- Weimar und andere mitteldeutsche Staaten erliessen kurz darauf ähnliche Bestimmungen. Mitte 1904 folgte das lange rückständig gebliebene Sachsen-Altenburg; März 1905 wurden die neuen Vor schriften für das Königreich Sachsen publiziert, die in den Ver kaufsräumen die Aufbewahrung eines Quantums von höchstens 750 kg gestatten. Bei Verwendung »von mit explosionssicheren Verschlüssen und Abfüllvorrichtungen versehenen Behältern« dürfen insgesamt bis zu 1200 kg vorrätig gehalten werden. Im grossen und ganzen sind die Verordnungen den modernen Verhältnissen jetzt angepasst, doch wäre ihre Erweiterung, be sonders die Erleichterung des Kleinverkaufs, noch dringend zu wünschen. Denn grosse Geschäfte, wie z. B. einige Geschäfts stellen des Konsum-Vereines Leipzig-Plagwitz, kommen zu Zeiten mit einem Vorrat von 750 kg vom einen bis zum nächsten regu