Die Erinnerung an den Abschluß des preußisch-franzö sischen Handelsvertrages, der vor 50 Jahren erfolgte, und der als Glied einer Kette von Meistbegünstigungsverträgen dazu beitrug, die Freihandelspolitik über das ganze westliche Europa auszudehnen, läßt es angemessen erscheinen, darauf hin zuweisen, welche Bedeutung die Freihandelspolitik Preußens für die politische Entwicklung Deutschlands gehabt hat. Am Beginn des 19. Jahrhunderts war der Staat Preußen "wie das übrige Deutschland reicher an inneren Gegen sätzen als an innerer Gemeinschaft. Die einzelnen Landschaften hatten, der historischen Überlieferung getreu, ihre besonderen Rechte gewahrt und gepflegt. Ihnen lag die Erhaltung ihrer politischen Eigenart näher als das Wohl des Gesamtstaates, und wie Preußen keine politische Einheit bildete, in dessen Verwaltung ein staatlicher Wille zum Ausdruck gelangen konnte, so fehlte ihm auch die wirtschaft liche Einheit. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet pflegten die einzelnen Landesteile ihre Sonderinteressen und ließen kein wirtschaftliches Gesamtbewußtsein aufkommen. Unüber- schreitbare Schranken suchte die eine Provinz gegen die andere u nd die Stadt gegen das platte Land zu errichten. Auf wirt schaftlichem Gebiete standen sich die einzelnen Landesteile So fremd gegenüber, als gehörten sie nicht zu ein und dem selben Staatswesen. Die Zeit, die immer größere Anforderungen an die politische und wirtschaftliche Macht des Staates stellte, begegnete nur der trostlosen Zerrissenheit und Zersplitterung aller Kräfte, an der jede große Aufgabe scheitern mußte. Es war kein Wunder, daß dieses morsche Staatsgebäude dem Allsturm Napoleons nicht standhalten konnte, und es war ein Glück, daß es zusammenbrach, damit an seiner Stelle ein fester gefügter und zeitgemäßerer Bau errichtet werden konnte. 1*