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        <title>Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik</title>
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            <forname>Louis</forname>
            <surname>Katzenstein</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>884015998</idno>
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        <pb n="1" />
        ﻿Volkswirtschaftliche

ZEITFRAGEN

Vorträge und Abhandlungen

herausgegeben von

der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft
in Berlin.

Jahrgang XXXIV.

BERLIN.

VERLAG N ON LEONHARD SIMION NF.
1912.
        <pb n="2" />
        ﻿tetav Jiidericiisen
Stiftung
        <pb n="3" />
        ﻿Inhalt.

1.	(Heft 263.) Der Schutz der Arbeitswilligen. VonLujo Brentano.

2.	3. (Heft 266/267.) Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ostens. Von

Otto Münsterberg.

4.	(Heft 268.) Der deutsche Eisenzoll — ein Erziehungszoll. Von

Dr. Georg Goldstein.

5.	(Heft 269.) Die Negerfrage in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Von Dr. Albert Haas.

6.	(Heft 270.) Handwerk und Industrie. Von Dr. Josef Wilden.

7.	(Heft 271.) Die Ze't der preußischen Freihandelspolitik. VonDr. Louis

Katzenstein.

8.	(Heft 272.) Der moderne Detailhandel. Von C. Reemtsen.
        <pb n="4" />
        ﻿=0=

Volkswirtschaftliche Zeitfragen

Vorträge und Abhandlungen

herausgegeben von

der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin

Jahrgang 34.	Nr. 271

□

Heft 7 du

' □

Die Zeit der preußischen
Freihandelspolitik

Von

Dr. Louis Katzenstein

BERLIN

VERLAG VON LEONHARD SIMION NF.

Vfeltvrirts®Jicte Archiv

Jährlich erscheinen 8 Hefte zum Abonnementspreise von 6 Mark.
        <pb n="5" />
        ﻿Verlag von Leonhard Simion Nf., Berlin SW., Wilhelxnstrafse 12t

Volkswirtschaftliche Zeitfragen.

Vorträge und Abhandlungen

lierausgegeben von

der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin.

1.	Das Schreiben des Reichskanzlers an den Bundesrat
vom 15. December 1878 betreffend die Revision des
Zolltarifs. Yon Dr. Ludwig Bamberger.

2.	Der Staat und die Volkswirtschaft. YonDr.K.Braun
3 Aus der Geschichte der englischen Kornzölle. Von-

Dr. H. B. Oppenheim.

4.	Der Schutz in der Weltwirtschaft. Yon Prof. Dr. F.
X. v. Nenmann-Spallart.

5.	Zur Entwickelungsgeschichte der heutigen reactionären
Wirtschaftspolitik. Yon Dr. Th. Barth.

6.	Die Bettelplage. Von A. Lammers.

7.	Gegen die Verstaatlichung der Preufsischen Privat-
bahnen. Yon Dr. Marcus.

8.	Der Volkswirtschaftliche Senat. Yon Dr. Max
Weigert.

9.	Die handelspolitische Stellung der Deutschen See-
städte. Yon Dr. Th. Barth.

10.	Die Entlastung der Kulturarbeit durch den Dienst der
physikalischen Kräfte. Von MT, M. y. Weher,

11.	Die Reichstagsverhandlungen über PJlünzreform und
Bankwesen. (24. u. 25. Februar 1880.) Herausge-
geben und eingeleitet von Dr. Ludwig Bam-
berg er.

12.	/13. lieber Colonisation. Yon F. C. Philippson.

14.	Die Amerikanische Weizenproduktion. Yon Fr.

Kapp.

15.	Das Faustpfandrecht und die Hypoteken-Banken, Yon

Julius Basch.

16.	Staats-Armenpflege. Von A. Lammers.

17.	/18. Der Steuerreformplan in seiner neuesten Form.

Von E. Fitger.

19. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vereinigten
Staaten von Amerika in ihrer Rückwirkung auf die-
jenigen Europas. Yon A. v. Totis.

20/21. Die Männer des Zollvereins. Von Dr. K. Braun.

22.	Deutschlands Getreideproduktion, Brodbedarf und
Brodbeschaffung. Yon Oh. Lorenz.

23.	Sparen und Versichern. Von A. Lammers.

24.	Das Rechnungsbuch der Hausfrau und dessen Bedeu-
tung im Wirtschaftsleben der Nation. Von Dr. Ernst
Engel.

25.	Zur Reform des Actiengesellschaftsrechts. Von Dr.
E. Hecht.

26.	Das Irische Landgesetz vom Jahre 1881. Yon Dr.
Eduard Wiss.

27.	Wandlungen im Welthandel. Von Dr. Th. Barth.

28.	Ziele und Bahnen der deutschen Armenpflege. Von
A„ Lammers.

29.	Unsere Binnenschifffahrt, Yon Dr. A. v. Stud-
nitz.

30.	Branntwein-u. Kaffeeschenken. Von A. Lämmer s.

31.	Die Buchdruckerkunst und der Kuiturfortschritt der
Menschheit. Von Dr. Karl von Scherzer.

32.	Die praktischen Versuche zur Lösung der socialen
Probleme. Yon Dr. jur. Victor Böhmert.

33.	Der Colportaqebuchhandel und die Gewerbenovelle.
Von Dr. K. Baumbach.

34/35. Der Währungsstreit 1879-1883. VonDr.Wolf-
g ang Eras.

36. Die Vagabundenfrage. Von Karl Braun.

37/38. Der Werth des Menschen. Von Dr. E.Engel.

I. Der Kostenwert des Menschen.

39. Bemerkungen zu dem Entwurf eines Gesetzes betr.
Commandifgesellschaften auf Actien und Aetiengesell-
schaften. Von Adelb. Delbrück.

0. Armen-Beschäftigung. Von A. Lammers.

41./42. Gegen den Staatssocialismus. Drei Abhandlung'®?
von L udwig B amber ger, Th. Barth,
Broemel.

43/44. Die bäuerlichen Zustände in Deutschland.

N. M. Witt.

45.	Der Modeteufel. Vortrag von Julius Lessi11^

46.	Die Capitalrentensteuer. Von Max Broemel-
47/48. lieber Lebensmittelversorgung von Grofsstädf611'

Von E. Eberti.

49. Friedrich Kapp. Gedächtnisrede von Georg v0lJ
B unsen.	T

50/51. Was Ist ein altes Kunstwerk werth? Von Pr&gt;
Lessing.

52.	Oeffentliche Kinder-Fürsorge. Von A. Lam®6^

53.	Die Krisis des Zwischenhandels. Von Dr.

Weigert.

54.	Der Normal-Arbeitstag. Von Karl BaunibaC
55/56. Die Seehäfen Englands und ihre Ausrüstung

Rücksicht auf die Hafenbauten beim Zollanscn*
Hamburgs und Bremens. Von E. Fitger.

57.	Das Branntwein-Monopol. Von Dr. Wolfg.

58.	Die Kolonisations-Bestrebungen der modernen euroP
sehen Völker und Staaten. Von Dr. Karl Bra-

59.	Die socialistlsche Gefahr. Von L. Bambei'S^

60.	Die Seehäfen im heutigen Weltverkehr. Von P1,
Marcus.

Von

61/62. Der wirtschaftliche Wert des Geschmacks.

Alexander Dorn.	„ ,

Von

63/64. Ueber Welthandelsstrassen des Abendlandes. Y

Dr. J. J a s t r o w.

65.	Armenrecht und Armenwesen. Von Adolf Lass

66.	Die Organisation des
Von Dr. W. Eras.

o*

Binnenschifffahrts - Betrieb

67.	Handarbeit. Von Dr. J. L es sing.

68.	Amerikanisches Wirthschaftsleben. Von Dr*
Barth.

69.	Zünftiertum. Ein Gutachten des Freiherr»
Patow. Von Karl Baumbach, Mitglied

von

Reichstags,

Von

70. Erhöhung der Kraft in Menschen und Völkern.

A. Lammers.

71/72. Volkswirthschaft und Unterricht. V. Dr. E. Öel'r
mann.	^

73.	Scheinbare und wirkliche Socialreform. V00

Th. Barth.	^

74.	Ueber Altersversicherung der Arbeiter. Von
Meyer.

75/76. Staatsbürgertum oder eine neue ständische■ $.
sellschaft in Deutschland. Von E. F. Seema

77/78. Deutschlands Waarenhandel mit dem Ausländer
den Jahren 1872—1887 nach den Ergebnissen ,
deutschen Reichsstatistik. Von Prof. M*
mann.	iflten

79.	Die Präsidentenwahl und die Zollpolitik der Vere&gt;

Staaten von Amerika. Von Dr. Th. Barth.	a

80.	Die Familie vom Standpunkte der Gesammtwirt^sC

Von Dr. Emanuel Herrmann.	^

81.	Frauenarbeit und Frauenschutz. Von K.
bach.

82/83. Unserer Väter Werke. Von Jul. Less'ih»‘^ß„

84. Zur Beurteilung des Verbrauchs und der	p»

Abgaben bef verschiedenem Einkommen. *0
Kar!.

85/86. Der Kreuzzug wider den Terminhandel. *011 0'

87/88. Das Interesse des Kaufmannsstandes an dem
gerliclien Gesetzbuch. Von .1. Jastrow-
        <pb n="6" />
        ﻿Die Zeit der preußischen
Freihandelspolitik

Von

Dr. Louis Katzenstein

BERLIN

VERLAG VON LEONHARD S1MION NF.
1913

Weltwirtschaftliches Archiv
        <pb n="7" />
        ﻿(s(o&amp;
        <pb n="8" />
        ﻿Die Erinnerung an den Abschluß des preußisch-franzö-
sischen Handelsvertrages, der vor 50 Jahren erfolgte, und der
als Glied einer Kette von Meistbegünstigungsverträgen dazu
beitrug, die Freihandelspolitik über das ganze westliche Europa
auszudehnen, läßt es angemessen erscheinen, darauf hin-
zuweisen, welche Bedeutung die Freihandelspolitik Preußens
für die politische Entwicklung Deutschlands gehabt hat.

Am Beginn des 19. Jahrhunderts war der Staat Preußen
"wie das übrige Deutschland reicher an inneren Gegen-
sätzen als an innerer Gemeinschaft. Die einzelnen
Landschaften hatten, der historischen Überlieferung getreu,
ihre besonderen Rechte gewahrt und gepflegt. Ihnen lag die
Erhaltung ihrer politischen Eigenart näher als das Wohl des
Gesamtstaates, und wie Preußen keine politische Einheit
bildete, in dessen Verwaltung ein staatlicher Wille zum
Ausdruck gelangen konnte, so fehlte ihm auch die wirtschaft-
liche Einheit. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet pflegten die
einzelnen Landesteile ihre Sonderinteressen und ließen kein
wirtschaftliches Gesamtbewußtsein aufkommen. Unüber-
schreitbare Schranken suchte die eine Provinz gegen die andere
und die Stadt gegen das platte Land zu errichten. Auf wirt-
schaftlichem Gebiete standen sich die einzelnen Landesteile
So fremd gegenüber, als gehörten sie nicht zu ein und dem-
selben Staatswesen. Die Zeit, die immer größere Anforderungen
an die politische und wirtschaftliche Macht des Staates stellte,
begegnete nur der trostlosen Zerrissenheit und Zersplitterung
aller Kräfte, an der jede große Aufgabe scheitern mußte.
Es war kein Wunder, daß dieses morsche Staatsgebäude dem
Allsturm Napoleons nicht standhalten konnte, und es war
ein Glück, daß es zusammenbrach, damit an seiner Stelle ein
fester gefügter und zeitgemäßerer Bau errichtet werden konnte.

1*
        <pb n="9" />
        ﻿4

Im Unglück fand man die Energie zur Zusammenfassung
aller Kräfte. Es fielen die trennenden Unterschiede zwischen
den einzelnen Provinzen und den einzelnen Klassen, es wurde
ein gleiches Recht für alle Bürger geschaffen. Die politische
Einheit wurde auf dem festen Grunde der wirtschaftlichen
Einheit errichtet, und diese entstand mit der Einführung der
Gewerbefreiheit, der Verkehrs- und Handelsfreiheit. Erst
als der Preuße sich an jedem Ort seines Vaterlandes nieder-
lassen und ein Gewerbe treiben durfte, dessen Wahl ihm über-
lassen blieb, erst als er unbehindert durch Ein- und Ausfuhr-
verbote, durch Abgaben und Akzisen seine Waren von einer
Gegend des Landes in die andere schicken durfte, erwachte
in ihm das Bewußtsein von einem Gesamtstaate. Jene Re-
formen büden daher die Grundlage des modernen Preußens,
und die Prinzipien, nach denen sie ausgeführt wurden,
müssen als die Voraussetzung seiner staatlichen Entwicklung
anerkannt werden.

Der König Eriedrich Wilhelm III. empfand schon im
Jahre 1802 die Notwendigkeit der wirtschaftspolitischen Re-
form. Der Anblick des bändereichen Akzisen- und Zolltarifs
flößt ihm Schrecken ein; denn er denkt dabei an die Lasten,
die er dem Volke auf bürdet, ohne dem Staat entsprechende
Einnahmen zu bringen und er fürchtet, daß die Sittlichkeit
des Volkes Schaden leide, indem es durch das herrschende
Prohibitivsystem zum Schmuggel verleitet werde.

Doch wie konnte dem absoluten Königtum damals eine
durchgreifende Reform gelingen, welche die Einrichtungen des
alten Ständestaates anzutasten wagte! Es mußte erst der
Sturm vom Westen kommen, der sie entwurzelte. Inmitten
des Zusammenbruchs stellte der König am 28. Juni 1807 „die
bisher in Absicht der Nationalindustrie beobachteten principia“
in Frage. Von Grund aus sollten sie revidiert und ihre fernere
Anwendbarkeit geprüft werden. Das Jahr 1806 hatte über den
alten Staat und sein Wirtschaftssystem den Stab gebrochen,
und der König sah ein, daß sein Land nach dem alten Grund-
sätze nicht ferner regiert werden könne. Die principia sollten
revidiert werden und sie wurden revidiert.

Im Jahre 1807 erließ der König das Edikt, das den erb-
untertänigen Bauern die Freiheit der Person und des Eigentums
        <pb n="10" />
        ﻿5

versprach. Der gutsherrliehe Adel galt als Stütze des alten
Staates, sie hatte sich als morsch erwiesen. Der General Doyen
sagt in seinen Lebenserinnerungen, daß sich viele adelige
Gutsbesitzer nicht so selbständig gegen die Franzosen be-
nommen hätten, als man zu erwarten berechtigt gewesen war.
Sie seien verschuldet gewesen, und ein durch Schulden nieder-
gedrückter Mann bücke sich eben. Der Bauernstand, meint
Doyen, sei im Verhältnis weniger verschuldet als der Adel und
in seinen Sitten weniger befangen und sei daher bei feindlichen
Invasionen zuverlässiger und widerstandsfähiger als der Adel.
Als es sich um das Sein und Nichtsein Preußens handelte, da
entdeckte man die ganze Hohlheit der dekorativen Stützen
und suchte Rettung in der urwüchsigen Kraft des freien Bauern-
und Bürgertums. Die principia wurden revidiert, und man
proklamierte die Bauernbefreiung und die Gewerbefreiheit.
Sobald aber das Gewerbe auch aufs Land ziehen durfte, sobald
man ihm das Recht der freien Niederlassung und der Frei-
zügigkeit zugestanden hatte, war es auch mit der alten städti-
schen Akzisenwirtschaft vorbei, welche die Entvölkerung der
Städte herbeigeführt hatte. Es folgte die Verkehrs- und Handels-
freiheit.

Von Königsberg aus erließ der König am 26. Dezember
1808 eine Geschäftsinstruktion für die Regierungen sämtlicher
Provinzen. Darin wird ihnen als „Fundamentalgrundsatz“ der
Verwaltung eingeschärft:

„Einem jeden, innerhalb der gesetzlichen Schranken, die
möglichst freie Entwicklung seiner Anlagen, Fähigkeiten und
Kräfte in moralischer sowohl als physischer Hinsicht zu ge-
statten, und alle dagegen noch obwaltenden Hindernisse bald-
möglichst auf eine legale Weise hinwegzuräumen.“

Daher sollen vor allem die Schranken beseitigt werden,
"Welche dem Entstehen, dem Betriebe und der Ausbreitung der
Gewerbe entgegen stehen.

Dann heißt es weiter:

„Neben dieser Unbeschränktheit bei Erzeugung und Ver-
feinerung der Produkte ist Leichtigkeit des Verkehrs und Frei-
heit des Handels, sowohl im Innern als mit dem Auslande ein
Notwendiges Erfordernis, wenn Industrie, Gewerbefleiß und
        <pb n="11" />
        ﻿6

Wohlstand gedeihen sollen, zugleich aber auch das natürlichste,
wirksamste und bleibendste Mittel, sie zu befördern.“

Es werden dann die Irrtümer, welche der Wirtschafts-
politik des Merkantilismus zu Grunde liegen, aufgedeckt und
gezeigt, welche Vorteile der freie Handel für die Volkswirtschaft
haben kann. Um sich die Vorteile zu sichern, sei es nicht
notwendig, den Handel zu begünstigen, er dürfe nur nicht er-
schwert werden.

Kein Staat hatte so schwer unter dem Druck des Prohibitiv-
systems zu leiden gehabt wie Preußen, ln der Schule dieser
Leiden waren die damaligen Staatsmänner zu Anhängern der
Ereihandelspolitik erzogen worden, und die trüben Erfahrungen,
welche das Land seit Verhängung der Kontinentalsperre machen
mußte, vollendeten diese Erziehung.

Die Reform des Zoll- und Steuerwesens konnte jedoch nicht
in Angriff genommen werden, solange der Feind noch im Lande
war, und das Volk die furchtbaren Lasten des Krieges zu tragen
hatte. Von Jahr zu Jahr aber schien die Notwendigkeit ihrer
Durchführung der Regierung immer dringender zu werden.
Im Februar 1812 äußerte der Staatskanzler Fürst Hardenberg
die Ansicht, daß bei der geographischen Gestaltung Preußens
von gänzlichen Verboten oder hohen Zöllen jetzt noch weniger
Heil als je zu erwarten sei. Die Ware würde bei solchen Maß-
regeln dennoch eingehen, der Fabrikant nicht dabei gewinnen
und der Staat um die Einnahme kommen. Vermehrte Aufsicht
würde die heimliche Einfuhr nicht hindern können, sobald hohe
Zölle den Reiz dazu übermächtig machten. Der Schmuggel
aber verderbe den Nationalgeist, und anderseits raube der un-
bedingte Schutz dem Fabrikanten den kräftigsten Sporn zum
Fleiße, zur Genügsamkeit, zur eifersüchtigen Beobachtung der
im Ausland gemachten Fortschritte und zur Vervollkommnung.

Diese Ansicht legt Zeugnis dafür ab, wie tief die Über-
zeugung von der Schädlichkeit der Handelsverbote und hohen
Schutzzölle im Geiste der leitenden Staatsmänner Wurzel ge-
faßt hatte.

Nach Wiederherstellung des Friedens ging man ans Werk.
Im Jahre 1816 arbeitete Karl Georg Maaßen seinen Reform-
plan aus. Am 14. Januar 1817 legte ihn der Finanzminister
Graf Bülow dem König vor. In dem Bericht, der den Entwurf
        <pb n="12" />
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begründete, sagte er, daß der Verkehr mit dem Auslage von ■'**■
besonderer Wichtigkeit sei; denn die ergiebigste
Wohlstandes liege im Handel. Daher sei es für den
Wohlstand am vorteilhaftesten, wie im Innern so auch im
Handel mit dem Ausland Freiheit des Verkehrs zu gewähren.

Ein Prohibitivsystem könne der Lage und den Verhältnissen
des preußischen Staates unmöglich entsprechen. Die lange
Küste, die Lage der rheinisch-westfälischen Provinzen eigneten
dies Land zu einem ausgebreiteten Durchfuhrverkehr und
Zwischenhandel. ,,Je größer die Freiheit, desto mehr wird man
dieses Handels sich bemächtigen können; möglichst große
Einfuhr erweitert den Handel, erleichtert die Ausfuhr, belebt
die inländische Produktion durch vergrößerten Umsatz, ver-
mehrt die Gelegenheit zum Vertrieb und Absatz unserer eigenen
Fabrikate im Auslande.“

Die Staatsmänner, die den Grund für den Neubau des
Staates legten, sahen im Handel die Hauptquelle des nationalen
Wohlstandes und in der möglichst großen Einfuhr einen Segen
für das Land. Man wird es kaum wagen, diese Staatsmänner
als Theoretiker zu verurteilen, wenn man bedenkt, wie große
Praktische Erfolge sie mit der Durchführung ihrer Idee erzielt
bähen. Wir schulden ihnen viel und vor allem Anerkennung
ihrer wirtschaftspolitischen Reformen.

Der damalige Finanzminister von Bülow besorgte die
Revision der principia, wie es der König gewünscht hatte,
und diese Revision wird noch weiter von ihm begründet. Seit-
dem dem preußischen Staat mehrere fabrikreiche Länder,
Sachsen, Westfalen, Niederrhein einverleibt worden seien, die
einen gewissen Überfluß von Fabrikaten liefern, müsse es Sorge
der Regierung sein, deren Absatz in fremden Staaten ihnen zu
erhalten und solchen zu vermehren. Verbote der Zulassung
fremder Waren würden eine ganz entgegengesetzte Wirkung
hervorbringen und Wiedervergeltung zur Folge haben, die
Errichtung von Handelsbündnissen aber ganz unzulässig
machen. Weit entfernt, daß äußere Konkurrenz die innere
Fabrikation unterdrücke, gereiche sie dazu, die Fabrikation
zu vervollkommnen und größere Tätigkeit zu erwecken. Dann
heißt es wörtlich: „Mangel an Vertrauen des handelnden
Publikums auf Festigkeit der Regierungsgrundsätze hält Unter-
        <pb n="13" />
        ﻿,8

nehmungen zurück, jede Änderung stört und lähmt den Kauf-
mann in seinen Geschäften.“ Die Festigkeit der Regierungs-
grundsätze wurde auch nicht erschüttert, als nach der Bekannt-
machung des Entwurfs sich eine heftige Opposition dagegen
erhob. Die Beseitigung aller Schranken des Verkehrs im In-
lande, des Prohibitivsystems im Verkehr mit dem Ausland
war ein Fortschritt von solcher Kühnheit, daß die an das alte
System gewöhnten Staatsmänner und alle ängstlichen Gemüter
im Volke lauten Protest dagegen erhoben. Nach reiflicher
Prüfung und mannigfacher Verhandlung empfahl auch der
Staatsrat unter dem Vorsitz Wilhelm v. Humboldts die An-
nahme des Entwurfs, der am 26. Mai 1818 die Unterschrift
des Königs erhielt.

Während früher der Verkehr mit dem Auslande durch
Einfuhr- und Ausfuhr-Verbote vielfach unterbunden worden war,
suchte das neue Gesetz die Ausdehnung und Steigerung dieses
Verkehrs. Seine ersten und wichtigsten Bestimmungen lauten:

§ 1. Alle fremden Erzeugnisse der Natur und Kunst können
im ganzen Umfange des Staates eingebracht, verbraucht und
durohgeführt werden.

§ 2. Allen inländischen Erzeugnissen der Natur und
Kunst wird die Ausfuhr gestattet.

Während früher der Verkehr mit fremden Ländern wie
ein gegenseitiger Vernichtungskampf auf wirtschaftlichem Ge-
biete geführt worden war, sollte jetzt der Geist des Friedens
und der Freundschaft darüber walten. So sagt der § 5 des
Gesetzes: Die vorstehend ausgesprochene Handelsfreiheit soll
den Verhandlungen mit andern Staaten in der Regel zur Grund-
lage dienen.

Während früher jede Provinz des Staates den Waren-
verkehr mit den übrigen Provinzen durch Verzollung erschweren
konnte, bestimmte jetzt der § 16:

Der Verkehr im Innern soll frei sein, und keine Beschrän-
kungen desselben sollen zwischen den verschiedenen Provinzen
oder Landesteilen des Staates künftig stattfinden.

Demgemäß verordnete § 17:

Alle Staats-, Kommunal- und Privat-Binnenzölle, welche
hin und wieder noch bestehen, fallen weg, und zwar mit dem
Tage, wo dieses Gesetz in Kraft tritt.
        <pb n="14" />
        ﻿9

So wurde der Staat Preußen ein einheitliches Wirtschafts-
gebiet und ihm damit die Möglichkeit gegeben, auch dem Aus-
land gegenüber als handelspolitische Einheit aufzutreten.
Von diesem Zeitpunkt an läßt sich demnach erst von einer
staatlichen Handelspolitik Preußens reden. Bis dahin hatten
die einzelnen Landesteile auf diesem Gebiete ihre Selbständig-
keit gewahrt, die so weit ging, daß Handelsverträge einer
einzelnen Provinz mit fremden Staaten nicht ausgeschlossen
erschienen.

Her Durchführung der Handelsfreiheit im Innern verdankt
die Handelspolitik Preußens ihren Ursprung, und ihre erste
Äußerung suchte den Prinzipien der Handelsfreiheit im Verkehr
mit dem Auslande praktische Geltung zu verschaffen. Man
kann also sagen, daß die Handelspolitik Preußens durch den
und in dem Geist der Handelsfreiheit entstanden ist. Noch
dachte kein anderer europäischer Staat daran, das merkantilisti-
sche Prohibitivsystem aufzugeben, als Preußen mit diesem
Gesetz die großartige Epoche der Freihandelsbewegung er-
öffnete. Soweit die übrigen Staaten überhaupt fremde Waren
zuließen, unterwarfen sie sie alle den mit dem Wertzollsystem
verbundenen Hindernissen. Preußen hingegen erleichterte die
Einfuhr, indem es im § 9 des Gesetzes vom Jahre 1818 erklärte,
daß alle Zölle nach Gewicht, Maß oder Stückzahl erhoben
Werden sollten. Dem Wert nach sollte der Zoll 10 % nicht
ubersteigen, in vielen Fällen aber machte er einen erheblich
niedrigeren Prozentsatz des Wertes aus. Den Rohstoffen und
Halbfabrikaten, die den Zwecken der inländischen Produktion
dienten, wurde größtenteüs die Zollfreiheit gewährt.

Die preußischen Staatsmänner waren durch eine langjährige
Erfahrung belehrt worden, daß der Ausschluß ausländischer
Waren nicht das geeignete Mittel sei, um fremde Staaten zu
veranlassen, das Prohibitivsystem aufzugeben. Jetzt versuchte
nian es mit der entgegengesetzten Methode, und es zeigte sich
lrn Laufe der Zeit, daß Europa dem siegreichen Vordringen der
Freihandelsidee nicht widerstehen konnte. In
■te man am frühesten die W irkungen dieses neuen
Geistes. Als die Stadt London im Jahre 1820 das Parlament
11 ,n Eollermäßigung ersuchte, wies sie auf das glänzende Bei-
spiel hin, welches Preußen der Welt gegeben habe, und Huskisson,

preußischen

England spi
        <pb n="15" />
        ﻿10

von dem die Freihandelsbewegung in England ausging, hoffte,
daß der Tag kommen werde, wo der englische Tarif ebenso frei
sein werde wie der preußische.

Diese Zollgesetz vom 26. Mai 1818, das die Ära der preußi-
schen Freihandelspolitik eröffnete, hat nicht nur die wirt-
schaftliche Einheit Preußens geschaffen, sondern es wurde
auch nach seiner Amendierung im Jahre 1821 der Anlaß zur
wirtschaftlichen Einigung Deutschlands. Auf Grund dieses
Gesetzes schlossen die einzelnen deutschen Staaten mit Preußen
ihre Zollverträge ab, durch die am 1. Januar 1834 der deutsche
Zollverein entstand. Das preußische Freihandelsgebiet hatte
sich zum deutschen erweitert, und die wirtschaftliche Einheit
wurde die Grundlage der politischen, die schließlich mit der
Errichtung des deutschen Reiches ihre Verwirklichung fand.
Wie die wirtschaftliche Einigung Deutschlands unter Preußens
Führung zustande gekommen war, so konnte auch die politische
Einigung nur durch Preußen herbeigeführt werden. Das Mittel
dazu aber fand Preußen wiederum in der Freihandelspolitik.
Diese Politik ermöglichte es Preußen, Österreich, das nach der
Hegemonie in Deutschland strebte, aus dem Zollverein fern
zu halten. Hätte Preußen die Leitung der deutschen Wirtschafts-
politik an Österreich abtreten müssen, so wäre auch schwerlich
ein deutsches Kaiserreich unter Preußens Führung entstanden.
Deshalb ist es wohl nicht zu viel gesagt, wenn die Behauptung
aufgestellt wird, daß die Entstehung des modernen Preußens
und die Gründung des Deutschen Reiches hauptsächlich der
preußischen Freihandelspolitik zu verdanken ist.

Der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich hatte
den ersten Anfängen des Zollvereins keine besondere Bedeutung
beigemessen. Seine Besorgnis wurde zuerst erregt, als die Ver-
handlungen Bayerns mit Preußen im Jahre 1828 begannen.
In dem Bericht, welchen der österreichische Gesandte, Graf
Trauttmansdorff darüber nach Wien schickte, wird bemerkt,
daß zu den angenehmsten Träumen des damaligen preußischen
Finanzministers Motz die Idee gehöre, die Entfesselung des
deutschen Handels zustande zu bringen. Erweiterung des
Marktes, ungehinderte Bewegung des Handels erschienen ihm
als eine vorzügliche Quelle der Wohlfahrt der verschiedenen
deutschen Staaten, als das wirksamste Schutzmittel gegen die
        <pb n="16" />
        ﻿11

Unfälle der Zeit. Das Streben, die Binnenzölle in Deutschland
gänzlich verschwinden zu lassen, rechne er somit unter die
wohltätigsten Handlungen, womit sich die Regierung beschäftigen
könne, und er versäume keine Gelegenheit, diese Lehre zu
predigen. In diesem Sinne habe Motz auch ihm, dem Gesandten,
gegenüber gesprochen und ihn aufgefordert, zu dem wohltätigen
Werke beizutragen und die österreichische Regierung auf
die heilsamen Folgen aufmerksam zu machen, welche eine
größere Freigebung des Handels unfehlbar nach sich ziehen
werde. Preußen werde sehr gern die Hand bieten, auch gegen
Österreich Erleichterungen eintreten zu lassen, und eine Mil-
derung der bisherigen Strenge würde beiderseits wesentliche
Vorteile gewähren. Über die Nachteile des Prohibitivsystems
sei man in neuerer Zeit mehr als zur Genüge aufgeklärt worden,
und besonders Preußen habe erfahren, welche Gewinne ihm das
Aufgeben dieses veralteten Systems gebracht habe. Die Folge
sei ein richtiger Bezug der Zollgebühren, ein immer zunehmender
Aufschwung des Handels, welchen jeder Staat opfere, der sich
zu sehr abschließe.

Österreich aber war zunächst keineswegs geneigt, sein ver-
altetes Prohibitivsystem aufzugeben und mit Preußen vereint
an der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands zu arbeiten.
Uie österreichische Regierung ließ im Gegenteil kein Mittel
unversucht, um Preußens Handelspolitik zu durchkreuzen und
das Zustandekommen des deutschen Zollvereins zu vereiteln.
Als diese Bemühungen sich als erfolglos erwiesen hatten, suchte
Metternich sich dem Zollverein zu nähern und mit diesem ein
Zollkartell zur Bekämpfung des Schmuggels abzuschließen.
Preußen aber konnte einem Staat, der die Handelsfeindschaft
Edt seinem Prohibitivsystem sanktionierte, derartige Zu-
geständnisse nicht machen. Die preußische Regierung, wies
die österreichischen Anträge ab, indem sie erklärte, daß der
Schleichhandel ein Feind sei, welcher durch ein gesellschaftliches
Öbel, nämlich durch die Hemmung des Verkehrs zwischen den
Staaten, hervorgerufen werde. Dieses Übel sei zwar, soweit es
111 unabweisbaren finanziellen Bedürfnissen des Staates seine
Entstehung habe, keiner Regierung zur Last zu legen, soweit
aker ein Zollsystem neben dem finanziellen Zweck haupt-
sächlich dahin gerichtet sei, die Konkurrenz der fremden
        <pb n="17" />
        ﻿12

Industrie bedeutend zu erschweren oder auszuschließen, werde
hierdurch auch dem Schleichhandel unvermeidlich neue Nahrung
gegeben. Es könne selbst zwischen befreundeten Staaten
nicht wohl derjenige, welcher ein derartiges System mehr oder
weniger befolgt, von dem andern, dessen Untertanen darüber
Klage führen, eine Mitwirkung zur Abhilfe in Anspruch nehmen,
bevor er nicht die Neigung zeige, die innerhalb seines eigenen
Systems liegenden Ursachen des Schleichhandels möglichst zu
entfernen.

Die illiberale Handelspolitik Österreichs fand in den Augen
der preußischen Regierung keine Gnade, die als unbedingte
Voraussetzung irgendwelcher Vereinbarung die Beseitigung
des Prohibitivsystems forderte. Da der Nachfolger Metternichs,
Fürst Schwarzenberg und sein Handelsminister, der Baron
von Bruck die politische Bedeutung, welche der Eintritt Öster-
reichs in den Zollverein haben würde, lebhaft empfanden,
führten sie 1851 in Österreich eine Tarifreform durch, indem sie
das Prohibitivsystem in ein Schutzzollsystem verwandelten.
Damit glaubten sie die erste und hauptsächlichste Vorbedingung
für die Durchführung der Zolleinigung, für die sie auch in den
Zollvereinsstaaten begeisterte Anhänger fanden, geschaffen
zu haben. Im Interesse Preußens und im Interesse der wirt-
schaftlichen und politischen Einigung der deutschen Staaten
lag es aber, den Eintritt Österreichs in den Zollverein zu ver-
hindern; denn das Interesse Österreichs gravitierte mehr nach
Osten, seine Hauptländermasse lag außerhalb des eigentlichen
Bundesgebietes. Es lag daher die Förderung der wirtschaft-
lichen und politischen Einigung Deutschlands keineswegs im
Interesse seiner Machtstellung. Durch seinen Eintritt in den
Zollverein konnte es nur bezwecken, diese Einigung zu er-
schweren und die Hegemonie Preußens lahm zu legen. Die Zu-
kunft Preußens und Deutschlands stand auf den Spiel. Sie
wurde dadurch gerettet, daß Preußen sich immer entschiedener
dem Freihandel zuwandte, wodurch der handelspolitische Gegen-
satz zwischen Österreich und dem Zollverein erweitert, und
die Durchführung einer Zolleinigung unmöglich gemacht wurde.

In Wien war man über die Ziele der preußischen Handels-
politik nicht im Unklaren geblieben. Als im Juni 1852 der
damalige preußische Bundestagsgesandte Herr von Bismarck-
        <pb n="18" />
        ﻿13

Schönhausen dorthin geschickt wurde, um Verhandlungen
über den Abschluß eines Handelsvertrages einzuleiten, fand
er kein großes Entgegenkommen. Graf Buol, der nach dem
Tode des Fürsten Schwarzenberg an die Spitze der öster-
reichischen Regierung getreten war, verlangte die Zolleinigung,
da er nicht wolle, daß man Österreich als fremde Macht ansehe,
mit der man lediglich einen Handelsvertrag abschließe. Preußens
Politik, bemerkte er, führe zu dem Ausschlüsse Österreichs
aus Deutschland. Es sei nicht möglich, die Frage lediglich als
eine materielle zu betrachten, sie habe ihre unzertrennbare,
wenn nicht vorwiegend politische Seite. Österreich kämpfe
dabei um seinen legitimen politischen Einfluß in Deutschland,
nnd wenn Preußen allem an der Spitze eines ganz Deutschland
umfassenden Zollvereins stehe, so werde eine Wiederaufnahme
der Unionsbestrebungen der letzten Jahre vielen als zweifelhaft
erscheinen.

Als die österreichische Regierung bemerkte, daß ihre Zoll-
einigungswünsche durch die feste Haltung Preußens vereitelt
Wurde, setzte sie ihre Bestrebungen, den Zollverein zu sprengen,
mit erneuter Kraft fort. Doch als auch diese Versuche immer
wieder an dem finanzpolitischen Interesse, das die deutschen
Bundesstaaten an der Erhaltung des Zollvereins hatten,
scheiterten, ließ sich Österreich endlich doch zum Abschluß
uines Handelsvertrages im Jahre 1853 herbei. Preußen hatte
Österreich darin das Zugeständnis gemacht, daß als Endziel
des Vertragverhältnisses die Zolleinigung bezeichnet wurde,
und daß zu diesem Zweck im Jahre 1860 Unterhandlungen
über die Möglichkeit ihrer Durchführung stattfinden sollten.
Bie preußische Regieruug legte jedoch diesem Zugeständnis
keine verbindliche Kraft bei.

Immerhin war durch die gegenseitige und ausschließ-
liche Verkehrserleichterung, welche der Handelsvertrag er-
möglichte, eine Annäherung beider Staaten geschaffen, welche
die Durchführbarkeit einer Zollunion erwarten ließ. Darin
|a8 eine große Gefahr für Preußen, das durch die Erfüllung der
österreichischen Wünsche um die besten Früchte seiner Wirt-
schaftspolitik betrogen worden wäre. Während Österreichs
luteressensphäre, wie schon gesagt, außerhalb des Gebietes
eutschlands lag, war Preußen durch seine Lage und seine
        <pb n="19" />
        ﻿14

Geschichte aufs innigste mit der Wohlfahrt des übrigen Deutsch-
lands verknüpft. Die wirtschaftliche und politische Zukunft
Deutschlands ruhte auf Preußens Schultern, und es war von
der allergrößten Wichtigkeit, daß die preußische Machtstellung
nicht durch Österreich beeinträchtigt wurde. Die preußischen
Staatsmänner mußten deshalb jede weitere Annäherung Öster-
reichs, die sich aus dem Handelsverträge ergeben konnte, zu
verhüten suchen. Das hatte auch der König Friedrich
Wilhelm IV. als leitenden Grundsatz seiner Handelspolitik
erkannt. Der ursprünglich freihändlerische Charakter des
Vereinszolltarifs hatte sich immer mehr in einen schutzzöllneri-
schen verwandelt. Die Preise der meisten Waren hatten eine
erhebliche Ermäßigung erfahren, während die Zollsätze sich
nicht verändert hatten. Dadurch hatte sich ihre Schutzwirkung
erhöht, denn sie machten einen immer steigenden Prozentsatz
vom Werte der Waren aus. Dazu kam, daß seit 1840 von
Süddeutschland aus eine starke Schutzzollbewegung sich geltend
machte, die Zollerhöhungen für Eisen, Garne, Leinenwaren,
Wollwaren, Kurzwaren durohzusetzen vermochte. Die Handels-
freiheit und die Gewerbefreiheit, die wir als die Entwicklungs-
bedingungen des preußischen Staates kennen gelernt haben,
wurden eingeschränkt und rückwärts revidiert. Es war die
Zeit der politischen Schwäche und Haltlosigkeit, des all-
gemeinen Rückschritts.

In einem Handschreiben vom 9. Mai 1856 wies Friedrich
Wilhelm IV. darauf hin, daß der österreichische Tarif sieh nur
noch wenig von dem des Zollvereins unterscheide. Es würde
also bald kaum noch ein triftiger Grund vorhanden sein, dem
Kaiserstaat die angestrebte Zolleinigung zu verweigern. Der
König erklärte es deshalb für eine politische Notwendigkeit,
unverzüglich mit einer solchen Ermäßigung des Zollvereins-
tarifs vorzugehen, daß Österreich nicht sobald nachfolgen könne.
Diese vom König gewünschte Tarifreform wurde damals noch
nicht in Angriff genommen; ihre Durchführung geschah erst,
als die Freihandelsbewegung sich organisiert und einen be-
herrschenden Einfluß erlangt hatte.

Bis um die Mitte der vierziger Jahre waren die Träger der
Freihandelsidee nur in den Ministerien und auf den volkswirt-
schaftlichen Lehrstühlen der Universitäten zu suchen. Das
        <pb n="20" />
        ﻿15

änderte sich, als in Süddeutschland die Schutzzollpartei er-
starkte, und als im Jahre 1846 die Kunde von dem Siege der
englischen Freihandelspartei nach Deutschland kam. John
l'rince Smith richtete im Namen Elbinger Bürger eine be-
geisterte Zustimmungsadresse an Robert Peel, der in seiner
Antwort die Erwartung aussprach, daß schließlich alle Staaten
in richtiger Erkenntnis ihres wahren Vorteils dem Beispiele
Englands folgen würden. „Denn es wird“, so schrieb er, „die
Überzeugung zur Geltung gelangen, daß wir durch Ermunte-
rung des freien Verkehrs zwischen den Völkern der Erde die
Wohlfahrt eines jeden Einzelnen fördern und die wohltätige
Absicht eines allweisen Schöpfers erfüllen, welcher den ver-
schiedenen Ländern verschiedenen Boden, verschiedenes Klima
und verschiedene Produktionsfähigkeit gegeben hat, nicht
um sie voneinander unabhängig zu machen, sondern gerade
damit sie ihre wechselseitige Abhängigkeit fühlen und
erkennen.“

Diese Korrespondenz zwischen Elbing und dem englischen
Staatsmann machte einen tiefen Eindruck, und sie gab den
eigentlichen Anstoß zum Entstehen der deutschen Freihandels-
bewegung. Nach dem Vorbilde der Anticornlawleague bildeten
sich deutsche Ereihandelsvereine, die sich im Jahre 1849 zu
einem Zentralbund für Handelsfreiheit zusammenschlossen.
Wenn nun auch in den fünfziger Jahren ein Stillstand eintrat
und der größte Teil der Vereine sich wieder auf löste, so blieb
die Saat, die damit ausgestreut war, doch unverloren. John
Prince-Srnilh, der Organisator und Führer dieser jungen Volks-
bewegung, hatte durch seine Schriften und Vorträge, durch
uiannigfache persönliche Anregung einen Schüler kr eis herange-
bildet, der die Agitation zu günstigerer Zeit wieder aufnehmen

konnte.

Am 20. Mai 1857 erschien im Bremer Handelsblatt, das
V 011 Viktor Böhmert redigiert wurde, ein Artikel, in welchem
zur Gründung von volkswirtschaftlichen Vereinen aufgefordert
Wurde. In. diesem Artikel heißt es u. a.: „Neben den Schutz-
zöllen zugunsten privilegierter Gewerbetreibender und reicher
^ lonäre bestehen noch die Rhein- und Elbzölle, welche uns
le Benutzung der schönsten vaterländischen Wasserstraßen
Verkümmern; die Durchfuhr durch den Zollverein ist durch die
        <pb n="21" />
        ﻿16

Transitzölle gehemmt, welche immer weniger einbringen und
doch den deutschen Eisenbahnen alljährlich Millionen an
Fracht zu gunsten fremder Bahnen, fremder Häfen und Kauf-
leute entziehen; ingleichen schleppen sich die Differential-
zölle zugunsten fremder Staaten wie eine ewige Krankheit
unserer Zollpolitik von Jahr zu Jahr mit fort. Handelsver-
träge, vor denen man als Deutsche erröten muß, haben Belgien
und Holland erhebliche Vorteile vor den vaterländischen Häfen
zugesichert; andere Verordnungen bewilligen dem direkten
Bezüge von französischen Häfen in ganz wichtigen Artikeln,
wie in Wein, eine Prämie und erschweren den deutschen Häfen
die Versorgung des Inlands. Es herrscht ferner noch im Eisen-
bahnwesen, in der Bestimmung der Frachtsätze von seiten ein-
zelner Bahnen eine ungerechtfertigte Willkür, welche die Er-
richtung einer Eisenbahnbehörde für Deutschland oder eines
Überwachungskomitees von Privaten dringend nötig macht;
ingleichen gibt sich im Bank-, Kredit- und Geldwesen eine
peinliche Unklarheit über die zweckmäßige Gestaltung der
darauf bezüglichen Verhältnisse und ein unsicheres Experi-
mentieren kund, unter welchem die Sicherheit jedes Geschäfts-
betriebes erlahmen muß. Was aber erst unsere Gewerbegesetz-
gebungen betrifft, so sind wir Deutschen darin einzig in unserer
Art. Wir können unseren Zunftzopf nicht einmal mehr bei
einem internationalen Kongreß Vorbringen; denn andere zivi-
lisierte Nationen haben ihn längst überwunden.“ Aus dieser
Aufzählung der wirtschaftlichen Gebrechen, an denen Deutsch-
land krankte, sieht man, welch reiches Arbeitsgebiet sich der
Tätigkeit praktischer Volkswirte damals darbot. Der Aufruf
zur Gründung volkswirtschaftlicher Vereine fand daher lauten
Widerhall.

Eine günstige Gelegenheit zur Förderung der beabsich-
tigten Organisation bot sich in Frankfurt a. Main, wo im No-
vember 1857 der internationale Wohltätigkeitskongreß tagte.
Von hier aus wurde ein Aufruf erlassen, der die Bildung eines
Vereins deutscher Volkswirte bezweckte. Für die Ausführung
dieses Planes entfaltete außer Böhmert vor allem Schultze-
Delitzsch in der Presse eine rege Tätigkeit. So kam im Herbst
1858 in Gotha eine Versammlung zustande, aus welcher der
Kongreß deutscher Volkswirte hervorging. Dieser Kongreß)
        <pb n="22" />
        ﻿17

der alljährlich in verschiedenen deutschen Städten zusammen-
trat, entwickelte sich zur'Haupttriebkraft der deutschen Frei-
handelsbewegung; durch seine Berichte und Enqueten übte er
einen entscheidenden Einfluß auf die Gesetzgebung des Zoll-
vereins aus. In der Erörterung zoll- und handelspolitischer
Fragen ragte besonders Dr. Otto Michaelis hervor, der damalige
Handelsredakteur der Nationalzeitung, und der später als
Referent über Zollangelegenheiten im Abgeordnetenhause und
an der Seite Delbrücks im Reichskanzleramt sich so große Ver-
dienste um die Sache der Handelsfreiheit erwarb. Neben ihm
wirkten Karl Braun, Lette, Prince-Smith, Schultze-Delitzsch,
Viktor Böhmert, Soetbeer, Alexander Meyer u. a.

Auf dem ersten Kongreß wurde ein Ausschuß für das Zoll-
Wesen eingesetzt, dessen Arbeiten durch das folgende Programm
bestimmt wurden:

1.	Möglichste Vereinfachung des Tarifs und vollständige
Aufhebung aller finanziell unerheblichen Zölle.

2.	Beseitigung oder Ermäßigung derjenigen Schutzzölle,
Welche aus dem wirtschaftlichen Bewußtsein der Gegenwart
als unvereinbar mit einer gesunden industriellen Entwicklung
anerkannt sind.

3.	Sicherung einer Zolleinnahme, welche der jetzigen nicht
^achsteht.

Auf der Versammlung, die 1859 in Frankfurt a. Main
abgehalten wurde/traten die Ziele des Kongresses schon in
konkreter Gestalt hervor. Man verlangte die Aufhebung der
Durchfuhrzölle, die sowohl ihre wirtschaftspolitische wie ihre
finanzpolitische Bedeutung verloren hatten. Sie wurden am
1- März 1861 vollständig beseitigt. Ferner forderte man Auf-
hebung der sogenannten „allgemeinen Eingangsabgabe“. Sie
traf alle Artikel, die im Tarif nicht mit besonderen Zollsätzen
versehen oder als zollfrei bezeichnet waren. Diese Abgabe
Wu,,de durch den Zollvereinstarif vom Jahre 1865 aufgehoben.
Rbenso sollten die Zölle, welche die Einfuhr der notwendigsten
bebensmittel und der sonstigen landwirtschaftlichen Produkte
belasteten, abgeschafft werden. Wie aus folgender Tabelle her-
v ergeht, fielen sämtliche Agrarzölle im Jahre 1865.

2
        <pb n="23" />
        ﻿18

Der Zoll betrug pro Scheffel in Mark:

' seit

1.	Januar 19. Novemb. 1. Januar
1819	1822	1824	1857	1865

Weizen........... 0,187	0,187	0,50	0,20	0,00

Roggen........... 0,062	0,076	0,50	0,05	0,00

Gerste........... 0,062	0,0625	0,50	0,05	0,00

Hafer............ 0,062	0,0625	0,50	0,05	0,00

Hülsenfrüchte . .	0,125	0,15	0,50	0,20	0,00

An die Eisenzölle und Garnzölle wagte man sich im Jahre
1859 noch nicht heran, die Erörterung ihrer Berechtigung wurde
bis zum nächsten Kongreß vertagt. Zunächst beschränkte man
sich darauf, die Aufhebung der Zölle auf Roh- und Hilfsstoffe
der Fabrikanten zu verlangen.

Auf dem Kongreß, der im nächsten Jahre in Köln tagte,
wurden dann die Eisenzölle zum Gegenstand der Verhandlung
gemacht. Trotz des Widerstandes der Eisenproduzenten, die sich
an der Debatte beteiligten, kam hier die Resolution zur Annahme,
daß der Roheisenzoll vom Jahre 1844 und die damals vorgenom-
menen Erhöhungen der Zölle auf gewalztes und geschmiedetes
Eisen wieder aufzuheben seien, und daß die Umwandlung aller
übrigen Bisenzölle in reine Einanzzölle bewirkt werden müsse.

Bis zum Jahre 1844 konnte Roheisen zollfrei eingeführt
werden, dann wurde aber ein Zoll von 2 Mk. auf 100 kg ge-
legt. Im Jahre 1865 wurde dieser Zoll auf 1,50 Mk-, im Jahre
1868 auf 1 Mk., im Jahre 1870 auf 0,50 Mk. ermäßigt, und im
Jahre 1873 wurde die Einfuhr von Roheisen wieder freigegeben.

Im Jahre 1860 kam es zum Abschluß jenes berühmten
Handelsvertrages zwischen England und Frankreich, der bald
der Anlaß wurde, daß sich ein Netz von Verträgen über das
ganze westliche Europa ausspannte. Frankreich hatte darin
entschieden mit seinem starren Prohibitivsystem gebrochen
und war zu einem System gemäßigter Schutzzölle übergegangen.
Auch der Kongreß deutscher Volkswirte knüpfte daran neue
Hoffnungen für die Entwicklung der deutschen Handelspolitik,
und er forderte, daß auch der Zollverein einen ähnlichen Han-
delsvertrag mit Frankreich abschließen möge, und daß die in
diesem Vertrage Frankreich zugestandene Tarifermäßigungeil
allen übrigen Nationen ebenfalls zugute kommen müßten.
        <pb n="24" />
        ﻿19

Dieser Beschluß war der Regierung sehr willkommen.
Schon im Jahre 1860 waren Verhandlungen zwischen Paris und
Berlin wegen Abschlusses eines Handelsvertrages angeknüpft
worden, und wenn diese Verhandlungen auf Grund allgemeiner
Tarifermäßigungen und des Rechts der Meistbegünstigung zu
einem befriedigenden Ergebnis gebracht wurden, so war damit
die differentielle Begünstigung Österreichs und jede Aussicht
äuf Zolleinigung hinfällig geworden.*)

Für Preußen war die Loslösung von Österreich eine Lebens-
frage geworden, und so gewann der Vertrag mit Frankreich
eine hohe politische Bedeutung. Die übrigen deutschen Staaten
aber stellten sich mit wenigen Ausnahmen auf die Seite Öster-
reichs und bemühten sich nach Kräften, die Absichten Preußens
zu vereiteln. Sie wollten die Hoffnung auf eine Zolleinigung
ruit Österreich nicht fallen lassen. Aber die preußische Regie-
rung ließ sich nicht beirren, denn sie wußte, daß sie in dieser
Beziehung auf die Unterstützung des Volkes rechnen konnte.
Das Abgeordnetenhaus nahm dann auch am 25. Juli 1862 mit
264 gegen 12 Stimmen das Abkommen mit Frankreich an,
und wenige Tage später (am 1. August) folgte das Herren-
haus seinem Beispiel. Die Unterzeichnung des Vertrags fand
arU 2. August statt. Der Kongreß deutscher Volkswirte, der
1^62 in Weimar tagte, brachte zuerst seine Zustimmung zum
Ausdruck, indem er erklärte;

1- ,,daß der Handelsvertrag zwischen Frankreich und
(h'm Zollverein einen ersten und wesentlichen Schritt zur
Durchführung der Tarifreform im Zollverein bildet, welche
für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des deutschen
Volkes notwendig ist.

2.	daß er durch Gleichstellung der französischen Zollsätze

") Am 25. Januar 1860 schrieb Prinz Albert von Schloß Windsor
an den Prinzregenten von Preußen: er sehe voraus, daß der Ab-
■vv- U” ^es enS6sch-französischen Vertrages auch Deutschland an treiben
zu dem l’re6iandelssystem zu bekehren, und das die Vor-
(|,^e dieses Systems für Deutschland größer sein würden als diejenigen,
\Wiu^r Brankreioh sich jemals daraus ergeben könnten. Und Prinz
daß 6 01 an*w°Hete ihm am 4. März 1860; er sei ganz seiner Ansicht,
(jer der Handelsvertrag für Deutschland von Bedeutung sei, und daß
'vürd 01 Vere‘n s*cä schließlich die Freihandelsprinzipien zu eigen machen
e, die Preußen unausgesetzt, wenn auch vergeblich, angestrebt habe.

2*
        <pb n="25" />
        ﻿20

für die zollvereinsländischen Produkte mit denen für die Pro-
dukte Englands und Belgiens die Ausschließung unseres Ge-
werbefleißes von dem französischen Markt verhindert und dem
deutschen Export ein neues wertvolles Gebiet eröffnet;

3.	daß es demnach die wirtschaftlichen Interessen des
deutschen Volkes auf das Schwerste verletzt, wenn der von po-
politischen Tendenzen und monopolistischen Interessen ge-
tragene Widerstand einzelner Zollvereinsstaaten die Durch-
führung des Vertrags noch länger verzögert.“

Am 20. Oktober 1862 hielt Bismarck seine erste Rede
als Ministerpräsident im Landtage. Er trat im Herrenhause
für die Durchführung des deutsch-französischen Handelsver-
trages ein, der er im Notfall sogar die Zollvereinsverträge
opfern würde. Und am 13. Oktober wurde der Landtag mit
folgenden Worten der Regierung entlassen: „Unter den vor:
gelegten Verträgen ist der mit Frankreich abgeschlossene
Handels- und Schiffahrtsvertrag von hervorragender Wichtig-
keit. In der einmütigen Zustimmung, welche Sie demselben,
sowie dem Gesetze über die Eingangs- und Ausgangsabgabe
erteilt haben, erkennt die Regierung eine Bürgschaft dafür,
daß die wirtschaftlichen Grundsätze, auf welchen der Vertrag
beruht, fortan die Grundlage der Handelspolitik Preußens
bilden werden. Diese in der Notwendigkeit des freier. Verkehrs
begründete Politik ist dem preußischen Staate durch seine
Interessen und seine Tradition vorgezeichnet.“

Man sieht also, wie damals die Regierung keinen An-
stand nahm, die liberale Handelspolitik dadurch zu empfehlen,
daß sie ihre Übereinstimmung mit den Traditionen des preu-
ßischen Staates anerkannte. Bismarck hatte denn auch seine
ganze Energie für die Durchführung des Vertrages eingesetzt,
den er schon als Gesandter in Paris lebhaft befürwortet hatte.
Er ließ die sich noch sträubenden Zollvereinsstaaten darüber
keinen Augenblick im Zweifel, daß sie nur die Wahl hätten
zwischen dem Austritt aus dem Zollverein und der Annahme
des Vertrages. So entstand die Krisis des Zollvereins, die meh-
rere Jahre währte. Erst als die deutschen Staaten von Öster-
reich, das endlich auf die Zolleinigung verzichtete, im Stich
gelassen waren, gaben sie ihren Widerstand auf und Unter-
zeichneten im Jahre 1864 den mit Frankreich vereinbarten
        <pb n="26" />
        ﻿21

Handelsvertrag. Am 16. Mai 1865 wurden die Zollvereins-
verträge erneuert und auf Grund des französischen Vertrages
ein Tarif angenommen, der einen großen Fortschritt bedeutete.
Durch die Annahme der Meistbegünstigung waren alle Sonder-
zugeständnisse unmöglich gemacht worden. Die „Allgemeine
Eingangsabgabe“ wurde aufgehoben und sehr weitgehende
Z oll er in ä ßi g ungen vorgenommen.

Handelsverträge wurden auf Grund dieses Tarifs abgeschlos-
sen mit Österreich-Ongarn (11. April 1865), mit Belgien (22. Mai
1865), England (30. Mai 1865), Italien (31. Dezember 1865).

Während dieser Zollvereinskrisis hatte man mehr als
je die Reformbedürftigkeit der Zollvereinsverfassung empfunden,
und als der Krieg von 1866 glücklich beendet war, schien der
geeignete Zeitpunkt für die Durchführung einer solchen Re-
form endlich gekommen zu sein. Nach dem Abschluß des Waffen-
stillstandes von Nikolsburg hatte der Präsident der ständigen
Deputation des volkswirtschaftlichen Kongresses Dr. Lette
eine außerordentliche Konferenz anberaumt. Sie fand am
4- und 5. August 1866 in Braunschweig statt. Auf dieser Ver-
sammlung wurde folgender Beschluß gefaßt;

1.	„.Durch die Konstituierung des parlamentarischen Bun-
desstaates wird das Bedürfnis einer Reform der Zollvereins-
Erfassung befriedigt. An die Stelle der Zollvereins-Konferenzen
fritt die Bundesregierung und das Bundesparlament.

2.	Staaten, welche dem vorläufig zu erneuernden Zoll-
Verein, aber nicht dem Bundesstaate angehören wollen, müssen
mindestens für eine Reform des Zollvereins eintreten, welche die
handelspolitische Gesetzgebung der Bundesregierung und dem
Parlament und die Verwaltung der Bundesgewalt überträgt.

3.	Das solchergestalt mit den dem Bundesstaate etwa
nicht beitretenden Mitglieder des bisherigen Zollvereins zu
treffende Abkommen hat längstens bis 1870 zu laufen, wo
rfann die schwankenden Staaten ihren Entschluß zu fassen
raben werden, ob sie dem Bundesstaate angehören oder aus
ch'm Zollverein ausscheiden wollen.“

In dieser Resolution ist der Übergang vom Zollverein zum
nndesstaat vorgezeichnet und zur rechten Zeit vorher be-
nimmt worden. Ihre Durchführung ist dadurch ermöglicht
Vörden, daß der Sieg, den Preußen über Österreich auf dem
        <pb n="27" />
        ﻿22

Schlachtfeld errang, auch den handelspolitischen Bestrebungen
Preußens zum Siege verhall'. Die Hindernisse, welche der deut-
schen Einigung bisher in der Verfassung des deutschen Bundes
und des Zollvereins entgegengetreten waren, wurden beseitigt.
Der deutsche Bund wurde aufgelöst, und die deutschen Staaten
wurden jetzt nur noch durch den Zollverein zusammen gehalten,
der eine völlig neue Verfassung erhielt.

Die Generalkonferenz und das liberum veto wurden be-
seitigt. An ihre Stelle trat der Zollbundesrat und das Zoll-
parlament. So war zum erstenmal für ganz Deutschland ein
gesetzgebender Körper geschaffen, dessen Zusammensetzung
auf dem Allgemeinen Wahlrecht beruhte. „Es war doch ein-
mal etwas Merkwürdiges“, sagt Ludwig Bamberger in seinen
vertraulichen Briefen aus dem Zollparlament, „etwas zu Merk-
würdiges, um ganz unfruchtbar und erfolglos zu bleiben: daß
zum ersten Male überhaupt die Abgeordneten des deutschen
Volkes in der größten deutschen Stadt des größten deutschen
Staates zusammentraten und damit den Grundstein zu einer
künftigen Hauptstadt des künftigen Deutschen Reiches wie
zur künftigen Gesamtvertretung der künftigen Nation legten.“

Auf dem volkswirtschaftlichen Kongreß, der 1867 in
Hamburg stattfand, durfte Michaelis mit Genugtuung kon-
statieren, daß das Programm, das der Kongreß 1858 aufge-
stellt hatte, in allen Punkten durchgeführt war. Die Ermäßi-
gung der Schutzzölle war erfolgt, die Allgemeine Eingangs-
abgabe war aufgehoben, die Getreidezölle waren verschwunden,
und viele von den finanziell unerheblichen und wirtschaftlich
nachteiligen Zöllen waren beseitigt. Auch die damals schon
geforderte Reform der Zollvereinsverfassung war durchgeführt
worden. Als neues Programm stellte der Kongreß jetzt auf:
Die konsequente Beseitigung des Schutzsystems und die Zu-
rückführung des Tarifs auf wenige nach finanziellen Rück-
sichten ausgewählte Positionen. Man wollte der Verwirk-
lichung eines Systems reiner Finanzzölle entgegenstreben, und
die Regierung war bereit, dazu die Hand zu bieten. Bismarck
hat bei verschiedenen Gelegenheiten das Finanzzollsystein
als Endziel der zollpolitischen Entwicklung bezeichnet.

Am 21. Juni 1869 sagte er im Zollparlament:

„Ich glaube, daß unsere Zollgesetzgebung sich nach der
        <pb n="28" />
        ﻿Richtung hin ausbilden sollte, daß sie das Ideal reiner Finanz-
zölle -—■ vielleicht nicht erreicht, aber ihm doch näher strebt.“

Und noch am 22. November 1875 hielt er es für notwendig,
,,daß wir in unseren Zöllen uns frei machen von dieser zu großen
Masse von zollpflichtigen Gegenständen, daß wir uns auf das
Gebiet eines reinen einfachen Finanzzollsystems zurückziehen
und alle diejenigen Artikel, die nicht wirklich Finanzartikel
sind, d.h. nicht hinreichenden Ertrag geben, über Bord werfen
und die zehn oder fünfzehn Artikel, die die größten Einnahmen
gewähren, soviel abgeben lassen, wie wir überhaupt aus der
Zoll quelle für unsere Finanzen nehmen wollen.“

Der nächste wichtige Schritt auf dem Wege zu diesem
Ziel war der Handelsvertrag mit Österreich vom 9. März 1868.
Der Vertrag brachte wieder sehr wichtige Zollermäßigungen,
die jetzt nicht mehr ausschließlich Österreich zugute kamen,
sondern auf alle Vertragsstaaten ausgedehnt wurden.

Von großer Bedeutung für die Erleichterung des Einfuhr-
verkehrs war dann die Erneuerung des Zollgesetzes, die 1869
vorgenommen wurde.

Das Gesetz, wie es seit 1838 im Zollverein bestand, be-
ruhte auf dem preußischen Zollgesetz von 1818. Es stammte
aus einer Zeit, in welcher der Frachtfuhrmann noch den Ver-
kehr vermittelte und Dampfschiffe und Eisenbahnen noch
nicht in Gebrauch gekommen waren. Unter der alten Verfassung
des Zollvereins war eine Reform nicht durchführbar gewesen.
Ras Zollparlament nahm sie in Angriff und am 1. Juli 1869
"wurde das neue Gesetz erlassen. Für dieses Gesetz waren fol-
gende Gesichtspunkte maßgebend:

1.	Möglichste Erleichterung der Zollabfertigung in bezug
auf die Zeit, zu welcher sie stattfinden darf, sowie in bezug
auf die Anzahl, Lage und Kompetenz der Zollstelle •— besonders
Milderung der Deklarationspflicht.

2.	Möglichste Erweiterung des Ansageverfahrens und des
Riederlageverkehrs — vor allem Beseitigung der bisherigen
Beschränkung auf Kaufleute, Spediteure und Fabrikanten.

3.	Zulassung jeder Veränderung (Umladung, Umpackung,
Teilung), der vom Ausland eingegangenen und noch nicht in
den freien Verkehr gesetzten Waren auf dem Transport, soweit
er unter amtlicher Aufsicht geschieht.
        <pb n="29" />
        ﻿24

4.	Möglichste Beschränkung der Kontrolle.

Nach diesem Gesetze sollte demnach die Freiheit die
Regel sein, die Legitimationspflicht der Transporteure und
die Beschränkung der Gewerbebetriebe mit allen verzollten
Waren die Ausnahme.

Noch ehe das Zollparlament sein kurzes Dasein beendete,
brachte es auch eine allgemeine Revision des Zolltarifs zu-
stande. Es wurde dadurch der Zolltarif von allen denjenigen
Positionen entlastet, die nur in unbedeutenden Mengen ein-
geführt wurden und daher nur eine geringe Einnahme einbrach-
ten. Der finanzpolitische Zweck des Tarifs trat immer mehr in
den Vordergrund. Es handelte sich jetzt hauptsächlich um
die Herabsetzung der Zölle auf Vieh, Eisen, Chemikalien und
Reis. Dagegen sollte der Kaffeezoll erhöht werden.

Der 10. volkswirtschaftliche Kongreß, der 1868 in Breslau
tagte, hatte zur Annahme von Resolutionen geführt, die durch
das Tarifgesetz von 1870 erfüllt worden sind. Im ganzen
wurden 90 Positionen gestrichen und 25 ermäßigt.

Prince-Smith, der nach dem Tode Lettes im Jahre 1869
Vorsitzender der ständigen Deputation des Volkswirtschaft-
lichen Kongresses geworden war, erließ im Juni 1870 einen
Aufruf zur Bildung einer Vereinigung deutscher Freihändler.
Diese Vereinigung sollte den Zweck haben, die Freihändler
aller Parteien zu organisieren, auf die Beseitigung aller noch
bestehenden Schutzzölle hinzuarbeiten und somit das Ideal
eines Finanzzolltarifs zu verwirklichen.

In dem Komitee, das diesen Aufruf Unterzeichnete, be-
fanden sich neben Mitgliedern der liberalen Parteien, wie
Braun-Wiesbaden, v. Forkenbeck, Dr. Alexander Meyer u. a.
auch Konservative, wie Graf Lehndorf, v. Thadden, v. Unruh-
Bomst, v. Levetzow u. a.

Wäre eine derartige Vereinigung in Wirksamkeit ge-
treten, so hätte sie wohl bald Gelegenheit gefunden, neben
dem Kongreß deutscher Volkswirte, die Errungenschaften der
liberalen Handelspolitik zu verteidigen; sie wäre aber auch
gespalten worden, denn die konservativen Agrarier, die da-
mals leidenschaftliche Anhänger des Freihandels waren, wurden
einige Jahre später die Hauptstützen der Schutzzollpolitik.

Der Ausbruch des Krieges und seine politischen und wirt-
        <pb n="30" />
        ﻿25

schaftlichen Folgen verhinderten die weitere Ausführung dieses
Hanes.

Mit der Gründung des Reiches erreichte der Zollverein
sein Ende und damit auch das Zollparlament. Das kündbare
Vertragsverhältnis ging in eine dauernde staatliche Organi-
sation über. Die Verträge von 1867, wodurch der Zollverein
erneuert worden war, wurden ein integrierender Bestandteil
der deutschen Verfassung. Dem Reichstage wurde die Gesetz-
gebung, welche die Zoll- und Handelspolitik betrifft, übertragen,
und die Zollerträge sollten in die Reichskasse fließen. Der
Reichstag übernahm daher die Erbschaft des Zollparlaments
und verwaltete sie zunächst im Geiste des Erblassers. Es naht
der letzte Akt der Ereihandelsära.

Die Agrarier, deren Konsumenteninteressen durch die
Eisenzölle geschädigt wurden, verlangten stürmisch die Be-
seitigung dieser Zölle. Im Mai 1873 stellten die Abgeordneten
v- Behr (Greifswald), v. Below (Saleske), v. Wedell-Malchow,
Graf Dohna, Graf Eulenburg, Freiherr v. Frankenberg, v.
Minningerode mit Prince-Smith, Bamberger, Windthorst u. a.
einen darin zielenden Antrag. Am 26. Mai eröffnete der Ab-
geordnete v. Behr die Debatte darüber mit einer Rede, in der
er sagte: „Nächst dem Brot und Fleisch ist nichts wichtiger
als freies Eisen.“ Damals waren die Agrarier so vernünftig,
die Zollfreiheit von Brot und Fleisch über die des Eisens zu
stellen. Dann fuhr er fort: „Verlassen Sie sich darauf, meine
Herren, solange ein deutsches Schiff unsere Ostsee befährt,
solange wir in den Provinzen an der Ostsee, wo wir kein Eisen
herausgraben, sondern sehr viel Eisen hineingraben müssen,
Um eine Ernte zu haben, solange dort der Landmann seinen
Roden zu bestellen haben wird, solange werden wir das freie
Eisen, verlangen.“ Das dauerte gerade sechs Jahre, dann han-
delten Graf Mirbach und seine Freunde 1 Mk. Roggenzoll
§egen 1 Mk. Roheisenzoll ein. Im Jahre 1879 waren unter
den 186 Abgeordneten, die für Mirbach stimmten, nicht we-
niger als 100 Großgrundbesitzer! Im Jahre 1873 aber er-
klärte Herr v. Below die Besteuerung des Eisens für ein Un-
hig. Die gesamte Konsumtion werde durch die Besteuerung
es Eisens geschädigt, demgegenüber komme der Vorteil
' Öliger interessierter Landesteile und Berufsklassen nicht in
        <pb n="31" />
        ﻿26

Betracht. Heute würde ein Agrarier sich hüten, eine so all-
gemein gültige Wahrheit auszusprechen, die aber noch viel
allgemeiner gilt, wenn man statt Eisen Getreide setzt. Da-
mals erklärte Windthorst, daß er der freiheitlichen Richtung
im Handelssystem immer mehr vertraue. ,,Ich bin überzeugt,“
sagte er, „dieselbe ist stetig im Fortschritte, und jeder Versuch,
dieselbe dauernd zur Umkehr zu bringen, wird jämmerlich
scheitern.“ Im Jahre 1879 wurde dieser Versuch gemacht und
Windthorst trug das Seinige dazu bei, daß er nicht scheiterte.

Im Jahre 1873 war Rudolph Delbrück noch der Lenker
der deutschen Handelspolitik. Seit 1850 war er an der Leitung
und Durchführung der preußischen Handelspolitik in hervor-
ragender Weise beteiligt gewesen. Ihm vor allem sind die
Vollendung und der Ausbau des Zollvereins zu danken. Er
hat wie kein anderer dahin gewirkt, daß die Zolleinigung mit
Österreich nicht zur Ausführung gelangte. Während dieser
Zeit war kein Handelsvertrag zustande gekommen, dessen Ab-
schluß nicht in erster Linie Delbrücks Verdienst gewesen wäre.
Sein Werk war es auch, daß die Durchfuhrzölle aufgehoben
wurden, und daß in der Leitung der deutschen Handelspolitik
freiheitliche Grundsätze zur Herrschaft gelangten. Im Jahre
1873 war Delbrück noch Präsident des Reichskanzleramts.
Wie immer, so verstand er es auch jetzt, den Bedürfnissen
der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen. Am
20. Juni begründete er in eingehender Weise eine Tarifvorlage
der Regierung, durch deren Annahme Roheisen, Schiffsgeräte,
Pomeranzen für zollfrei erklärt wurden. Ferner fiel der letzte
Ausfuhrzoll, der im Interesse der Papierfabrikanten auf Lumpen
erhalten geblieben war. Die Zölle auf Eisenwaren, Fischernetze,
Strohhüte, Soda und Stärke wurden ermäßigt und sollten
vom 1. Januar 1877 ab nicht mehr erhoben werden. Kaum
war diese Bestimmung zwei Jahre in Kraft gewesen, da begann
im Jahre 1879 die Umkehr. Wir traten in die Ära der Schutz-
zollpolitik ein, deren Ende heute noch nicht abzusehen ist.

Der Zweck dieser geschichtlichen Skizze war der, wieder
einmal daran zu erinnern, was die Freihandelspolitik für die
politische Entwicklung Deutschlands zu bedeuten hatte. Als
Preußen sich von dem veralteten Merkantilsystem abwandte
und mit dem Gesetz von 1818 die europäische Freihandels-
        <pb n="32" />
        ﻿27

bewegung eröffnete, entstand der moderne Staat Preußen. Auf
der Grundlage dieses Gesetzes erhob sich der deutsche Zoll-
verein, welcher die wirtschaftliche Einigung Deutschlands
vollbrachte. Der politischen Einigung standen vor allem die
Bestrebungen Österreichs entgegen. Sie wurden durch die
preußische Ereihandelspolitik der sechziger Jahre wirksam
vereitelt. Diese Politik führte zum Bruch mit Österreich, und
nach seiner Niederlage zum Ende des deutschen Bundes und
der alten Zoll Vereins Verfassung, die sich beide als drückende
Eesseln für die wirtschaftliche und politische Entwicklung
Deutschlands zum Einheitstaat erwiesen hatten. Ohne diese
Ereihandelspolitik Preußens wäre das Werk der deutschen
Einigung nicht vollbracht worden, und die Gründung des Deut-
schen Eeiches unter Preußens Führung nicht möglich gewesen.

Jene Männer aber, die diese liberale Handelspolitik trotz
allen Anfeindungen und Gegenströmungen konsequent durch-
führten, wie die Staatsmänner der Stein-Hardenbergschen
Periode und die Gründer des Zollvereins, wie vor allem Del-
brück und Michaelis und die Führer des Kongresses deutscher
Volkswirte, der durch seine Verhandlungen und Veröffent-
lichungen diese Politik der Regierung erleichterte und förderte
'— sie alle haben sich Verdienste um die politische Entwicklung
unseres Vaterlandes erworben, die nicht hoch genug eingeschätzt
werden können.

Sie haben die Erkenntnis verbreitet, daß Deutschland
Ulfolge seiner Naturbedingungen und seiner geographischen
Lage wie kaum ein anderes Land auf den Freihandel ange-
wiesen ist. Seine geologische Struktur, der Lauf seiner großen
Flüsse, seine Lage zu andern Ländern, seine Grenzverhältnisse
lassen eine strenge Abgeschlossenheit seines Gebiets nicht zu.
Ler natürliche wirtschaftliche Zusammenhang der deutschen
Lrenzprovinzen mit dem Auslande läßt sich auch durch künst-
liche Schranken nicht ganz aufheben. Wenn aber der Frei-
handel für Deutschland eine Naturnotwendigkeit ist, so ist
e*ue naturgemäße und gedeihliche Entwicklung seines poli-
tischen Lebens nur dadurch zu erreichen, daß man sich jener
Notwendigkeit nicht widersetzt, nicht gegen sie anzukämpfen
®Ucht, sondern ihren Geboten in der Wirtschaftspolitik ge-
orcht. So ist es kein Zufall, daß die größten Taten auf poli-

i
        <pb n="33" />
        ﻿28

tischem Gebiete in Deutschland vollbracht wurden, als die
Grundsätze der Freihandelspolitik zur Herrschaft gelangt
waren. Als das große Ziel der politischen Einigung erreicht
war, hatte es den Anschein, als ob die nationale Aufgabe der
Freihandelspolitik erfüllt sei, und daß man seine Waffen nun
der Rumpelkammer anvertrauen dürfe.

Seit der Einführung der Schutzzollpolitik sind drei Jahr-
zehnte verflossen. Infolge rastloser Arbeit des deutschen
Volkes, infolge der epochemachenden Erfindungen und Errungen-
schaften seiner Gelehrten und Techniker hat sich trotz aller
handelspolitischen Hemmungen die deutsche Volkswirtschaft
machtvoll entwickelt. Deutschland ist in dieser Zeit aus einem
ärmlichen Agrarstaat ein reicher Industriestaat geworden,
und seine Bevölkerung hat sich um 20 Millionen Menschen
vermehrt. Aber gerade die Bedürfnisse und die Existenz-
bedingungen dieses Industriestaates fordern immer dringender
die allmähliche Rückkehr zur alten preußischen Freihandels-
politik. Je mehr Deutschland auf den Bezug von Nahrungs-
mitteln und Rohprodukten vom Auslande angewiesen ist, um
so mehr müssen auch seine Industrien für den Weltmarkt ar-
beiten, um so mehr werden sie darauf angewiesen, für ihre
Produktion immer neue Absatzgebiete zu erobern. Eine solche
Eroberung aber läßt sich nur dann wirksam durchsetzen, wenn
die Freihandelsidee wieder in der Welt zur Herrschaft gelangt.
Wir erleben es heute, wie durch die übermäßige Erhöhung der
Agrarzölle die Lebenshaltung und die Arbeitsfähigkeit unseres
Volkes sich senken, und wie durch die protektionistischen Ge-
genwirkungen anderer Staaten die Expansionsmöglichkeit un-
serer Industrie, ohne die sie nicht mehr gedeihen kann, ent-
schieden gehemmt wird.

In keinem anderen protektionistischen Staat hat die Be-
völkerung so sehr unter den Agrarzöllen zu leiden, wie in Deutsch-
land, denn in keinem andern ist die Bevölkerungsdichte so
groß, wie bei uns. Im Deutschen Reich kamen im Jahre 1910
auf den Quadratkilometer 120,04 Menschen, in Österreich-
Ungarn 75,91, in Frankreich 37,82, in Rußland 5,85, in den
Vereinigten Staaten von Amerika 11,96. Alle diese Staaten
aber sind in bezug auf die Getreideversorgung viel günstiger
gestellt, als Deutschland. Österreich-Ungarn und Rußland
        <pb n="34" />
        ﻿sind noch überwiegend Agrarstaaten, deren Getreideproduktion
einer erheblichen Steigerung fähig ist. Frankreichs Bevölkerung
ist stationär, seine industrielle Entwicklung schreitet sehr lang-
sam fort, sein Boden ist im Durchschnitt fruchtbarer als der
deutsche, sein Klima ist günstiger als das unsrige. Die Vereinigten
Staaten haben das Schutzzollsystem sehr intensiv ausgebildet,
sie sind aber in der glücklichen Lage, keiner Agrarzölle zu be-
dürfen, da sie weit mehr Getreide exportieren als importieren.

Keine andern Zölle zehren so sehr am Mark unseres Volkes,
wie die Zölle auf Nahrungsmittel, Vieh und Rohstoffe. Sie
sind weit verderblicher als die Industriezölle; denn diese haben
häufig eine Verbesserung der Produktionstechnik herbei-
geführt, und dadurch eine Senkung des Preisniveaus ermög-
licht. Die Konsumtion der Fabrikate konnte sich also trotz
der auf ihnen lastenden Zölle immer weiter ausdehnen. Die
von den Industriezöllen ausgehende günstige Wirkung hat
nur dort eine Hemmung erfahren, wo sich Kartelle gebildet
haben, welche die auf Verbesserung der Produktionstechnik
und auf Verbilligung der Produkte hindrängende Konkurrenz
auszuschließen trachteten. Aus diesem Grunde sollte allen
kartellierten Industrien der Zollschutz versagt werden. Die
Agrarzölle aber haben gewöhnlich keine Meliorationen im Ge-
folge, sie dienen lediglich der Steigerung der Bodenrente. Da-
mit aber ist wiederum die Möglichkeit einer Erhöhung der
Bodenverschuldung gegeben. Sie ist in keinem andern Industrie-
staat so hoch, wie in Deutschland, und sie kommt in der
steigenden Tendenz der Lebensmittelpreise, der Wohnungs-
mieten, des allgemeinen Zinsfußes zum Ausdruck. Sie trägt
auch dazu bei, den Markt für die Unterbringung staatlicher
Anleihen einzuengen. Diese schwere Belastung des Grundbe-
sitzes beeinträchtigt nicht nur die Kreditfähigkeit des deutschen
Volkes, sondern verringert auch die Produktivität seiner Ar-
beit und hemmt die Entfaltung seiner Steuerkraft.

Überall tritt der Agrarismus — diese Übertreibung agra-
rischer Forderungen — in feindlichen Gegensatz zur industriellen
Entwicklung, er sehnt sich zurück nach der Gebundenheit
emer untergegargenen Wirtschaftsordnung, während die In-
dustrie ohne eine möglichst große Bewegungsfreiheit nicht
gedeihen kann. Der Agrarismus bettelt um die Gaben der
        <pb n="35" />
        ﻿30

Staatshilfe, während die Industrie der eigenen Kraft vertraut,
die ohne staatliche Förderung sich ungestört zu entfalten vermag.
Der Agrarismus haßt die modernen Verkehrsmittel, welche die
heiligen Schranken seiner Interessenpolitik mißachten, während
die Industrie danach strebt, die Verkehrstechnik möglichst zu
vervollkommnen und den Transport zu verbilligen. Der Agraris-
mus kämpft mit allen brauchbaren und unbrauchbaren Mitteln
gegen die Ausdehnung der Weltwirtschaft, während die In-
dustrie ohne sie nicht leben kann. Unter diesem feindlichen
Gegensatz der großen Produktionszweige hat die deutsche
Volkswirtschaft schwer zu leiden gehabt.

Aber auch auf politischem Gebiete hat die Schutzzoll-
politik des Deutschen Reiches eine verhängnisvolle Wirkung
ausgeübt. Sie ist der Entwicklung zur inneren Konsolodierung
und Vereinheitlichung hemmend entgegengetreten. Sie hat
dazu beigetragen, daß der Reichsgedanke gegenüber den parti-
kularistischen Bestrebungen an Macht und Größe Einbuße er-
litten hat. Der Bundesstaat sollte gewiß nicht das Endziel
der politischen Entwicldung sein, er sollte nur einen Übergang
zum Eihheitsstaate darstellen. Nach der Gründung des Reiches
durfte man erwarten, daß der Einzelstaat allmählich im Na-
tionalstaat aufgehen würde. Auch Bismarck hat dieser An-
sicht in den 70er Jahren wiederholt Ausdruck gegeben. So
sagte er am 4. Dezember 1875: „Preußen muß in Deutschland
aufgehen“, und am 14. März 1877 bemerkte er, Preußen be-
dürfe mehr der Germanisierung, als Deutschland der Borussi-
fizierung. Auch in seiner Rede vom 26. April 1876 hält er es
für die Pflicht, die ihm als Reichskanzler obliege, die Ent-
wicklung eines Großpreußentums zum Nachteil der Reichs-
autorität zu bekämpfen, und ähnlich äußerte er sich am 18. Mai
1876. Doch auf die Zeiten der Reichsflut folgte die Reichsebbe.
Der Umschwung setzte im Jahre 1879 ein.

Seit der Inauguration des Protektionismus hat unser
politisches Leben eine ganz andere Richtung erfahren. Zur
Herrschaft gelangte die konservative Partei, die im Reichstag
den Ausschlag gab. Sie bestand fast ausschließlich aus preußi-
schen Junkern; die in erster Linie ihre eigenen materiellen und
sozialen Interessen vertraten. Die großen nationalen Inter-
essen wurden dadurch in den Hintergrund gedrängt. Daraus

%
        <pb n="36" />
        ﻿31

ergab sich der innere Zwiespalt unseres politischen Lebens,
der häufig genug in dem feindlichen Gegensatz zwischen dem
Reichstag und dem Preußischen Abgeordnetenhaus sich offen-
barte. Nur eine machtvolle Persönlichkeit, wie die des ersten
Reichskanzlers, konnte die schlimmen Folgen dieses inneren
Konfliktes abwenden. Unter seinen Nachfolgern aber traten
sie grell zutage, und sie machten sich besonders dort empfind-
lich bemerkbar, wo dem Auslande gegenüber eine energische
Vertretung unserer politischen Machtstellung als dringend ge-
boten erschien. Wie oft sind begründete und berechtigte Forde-
rungen an der Inkonsequenz und Systemlosigkeit unserer Politik
gescheitert! Im Innern offenbarte sich diese politische Schwäche
in dem Gegensatz der zwischen unserer Handels- und Flotten-
Politik, zwischen unserer Sozial- und Zollpolitik besteht. Der
Kampf um rein materielle Interessen hat entschieden zur Ent-
wertung unseres politischen Lebens beigetragen. Er ist ver-
antwortlich für die politische und soziale Zerrissenheit unserer
Kation. Er hat die einzelnen Klassen und Berufsstände gegen-
einander aufgehetzt und überall die zerstörende Saat des Hasses
Und der Unruhe gesät.

Es ist kein Wunder, daß unter solchen Verhältnissen auch
das Ansehen unseres Parlamentarismus leiden mußte. In dem
Widerspruch, der zwischen den Landtagen und dem Reichs-
tag zum Ausdruck gelangte, lag die Ursache dafür, daß die
Parlamentarische Tätigkeit immer reicher an Reibungen, Anf-
ügungen und Mühen und immer unfruchtbarer an wirklich
erfreulichen erfolgreichen Ergebnissen geworden ist. Die
Parlamente werden heute nicht mehr von der nationalen Be-
geisterung getragen, die im Anfang der Reichsgeschichte zur
Herrschaft gelangt war. Wir finden in ihnen nicht mehr die
großen führenden Persönlichkeiten, die sich den gewaltigen
Nationalen Aufgaben gewachsen zeigten und die so wirksam
a’N dem weiteren Ausbau der Reisinstitutionen gearbeitet hatten.

Unabsehbar ist die Gefahr, die dadurch herauf beschworen
wird, daß der Staat seine Hoheitsrechte in den Dienst der rein
Privatwirtschaftlichen Rentabilität stellt. Dadurch erweckt er
schrankenlose Begierden, die sich um so rücksichtsloser gel-
tend machen, je bevorzugter die wirtschaftliche und soziale
Page der Kreise ist, die eine solche staatliche Begünstigung
        <pb n="37" />
        ﻿32

erfahren. Die Wohltaten, die sie von einer allzu nachgiebigen
Regierung empfangen haben, betrachten sie als ein Recht,
das ihnen nicht verkürzt werden darf. Sie sind unersättlich,
nie befriedigt und hören nicht auf, immer weiter gehende Forde-
rungen zu stellen. In demagogischer Weise vergiften sie das
öffentliche Leben und unterwerfen die politischen Institutionen,
die als Mittel zur Förderung des Gemeinwohls mit überragender
Gewalt ausgestattet sind, ihrem engherzigen, materiellen Nutzen.
Daraus ergibt sich eine Entwürdigung staatlicher Einrich-
tungen, welche die Achtung und Ehrfurcht vor dem Staat, der
sich in solcher Weise mißbrauchen läßt, untergräbt.

In einem solchen Staat kann ein Gefühl der Gemeinsam-
keit, ein ausgeprägtes Nationalbewußtsein nicht aufkommen,
weil die eine Bevölkerungsgruppe die staatlichen Institutionen
auszunutzen sucht, um sich auf Kosten der übrigen Gruppen
zu bereichern. Die Lösung großer nationalen Fragen setzt
aber immer die geschlossene Zusammenfassung und innige
Vereinigung aller nationalen Kräfte voraus. Die Regierung,
der sie fehlt, wird sich immer als schwach erweisen, weil sie
gezwungen wird, alle möglichen demütigenden Kompromisse
zu schließen. An dieser fruchtlosen und freudlosen Arbeit
reiben sich die leitenden Persönlichkeiten auf, woraus sich
dann der starke Verbrauch der Staatsmänner erklärt. An Haupt
und Gliedern muß ein solcher staatlicher Organismus schließ-
lich erkranken und der Korruption verfallen.

Wer heute im tiefsten Herzensgrund den Wunsch hegt,
daß das Deutsche Reich an Einheit und Macht zunehme, daß
die Großzügigkeit seiner Politik sich der rückhaltlosen An-
erkennung und Achtung würdig erweise, daß das Deutsche
Reich von einem kräftigen Volksbewußtsein getragen und ge-
hoben werde, der muß auch wünschen, daß es zu der Politik
zurückkehre, die den modernen Staat Preußen im Anfang des
XIX. Jahrhunderts geschaffen und die politische Einigung der
deutschen Stämme unter Preußens Führung ermöglicht hat,
daß die principia, welche die Nationalindustrie betreffen,
wieder einmal im Sinne des Königs Friedrich Wilhelm IIP
revidiert werden.
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dels vor trag. Am 16. Mai 1865 wurden die Zollvereins-
räge erneuert und auf Grund des französischen Vertrages
Tarif angenommen, der einen großen Fortschritt bedeutete.
g| eh die Annahme der Meistbegünstigung waren alle Sonder-
ständnisse unmöglich gemacht worden. Die „Allgemeine
Jangsabgabe“ wurde aufgehoben und sehr weitgehende
Ermäßigungen vorgenommen.

Handelsverträge wurden auf Grund dieses Tarifs abgeschlos-
niit Österreich-Ongarn (11. April 1865), mit Belgien (22. Mai
1), England (30. Mai 1865), Italien (31. Dezember 1865).
Während dieser Zollvereinskrisis hatte man mehr als
[ie Reformbedürftigkeit der Zollvereinsverfassung empfunden,
als der Krieg von 1866 glücklich beendet war, schien der
gnete Zeitpunkt für die Durchführung einer solchen Re-
endlich gekommen zu sein. Nach dem Abschluß des Waffen-
tandes von Nikolsburg hatte der Präsident der ständigen
[aitation des volkswirtschaftlichen Kongresses Dr. Lette
außerordentliche Konferenz anberaumt. Sie fand am
fnd 5. August 1866 in Braunschweig statt. Auf dieser Ver-
ödung wurde folgender Beschluß gefaßt:

1.	„Durch die Konstituierung des parlamentarischen Bun-
taates wird das Bedürfnis einer Reform der Zollvereins-

Jfassung befriedigt. An die Stelle der Zollvereins-Konferenzen
die Bundesregierung und das Bundesparlament.

2.	Staaten, welche dem vorläufig zu erneuernden Zoll-
in, aber nicht dem Bundesstaate angehören wollen, müssen

idestens für eine Reform des Zollvereins eintreten, welche die
delspolitische Gesetzgebung der Bundesregierung und dem
lament und die Verwaltung der Bundesgewalt überträgt.

3.	Das solchergestalt mit den dem Bundesstaate etwa
Ü beitretenden Mitglieder des bisherigen Zollvereins zu
fende Abkommen hat längstens bis 1870 zu laufen, wo
ar die schwankenden Staaten ihren Entschluß zu fassen
&gt;en werden, ob sie dem Bundesstaate angehören oder aus
1 Zollverein ausscheiden wollen.“

Ha dieser Resolution ist der Übergang vom Zollverein zum
adesstaat vor gezeichnet und zur rechten Zeit vorher be-
nmt worden. Ihre Durchführung ist dadurch ermöglicht
■den, daß der Sieg, den Preußen über Österreich auf dem
      </div>
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