<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Louis</forname>
            <surname>Katzenstein</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>884015998</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Volkswirtschaftliche

ZEITFRAGEN

Vorträge  und  Abhandlungen

herausgegeben  von

der  Volkswirtschaftlichen  Gesellschaft
in  Berlin.

Jahrgang  XXXIV.

BERLIN.
VERLAG  N  ON  LEONHARD  SIMION  NF.
1912.
        <pb n="2" />
        tetav  Jiidericiisen
Stiftung
        <pb n="3" />
        Inhalt.

1.  (Heft  263.)  Der  Schutz  der  Arbeitswilligen.  VonLujo  Brentano.
2.  3.  (Heft  266/267.)  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Ostens.  Von
Otto  Münsterberg.
4.  (Heft  268.)  Der  deutsche  Eisenzoll  —  ein  Erziehungszoll.  Von
Dr.  Georg  Goldstein.
5.  (Heft  269.)  Die  Negerfrage  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.
Von  Dr.  Albert  Haas.
6.  (Heft  270.)  Handwerk  und  Industrie.  Von  Dr.  Josef  Wilden.
7.  (Heft  271.)  Die  Ze't  der  preußischen  Freihandelspolitik.  VonDr.  Louis
Katzenstein.
8.  (Heft  272.)  Der  moderne  Detailhandel.  Von  C.  Reemtsen.
        <pb n="4" />
        =0=

Volkswirtschaftliche  Zeitfragen
Vorträge  und  Abhandlungen
herausgegeben  von
der  Volkswirtschaftlichen  Gesellschaft  in  Berlin
Jahrgang  34.  Nr.  271

□

Heft  7  du
'  □

Die  Zeit  der  preußischen
Freihandelspolitik

Von

Dr.  Louis  Katzenstein

BERLIN
VERLAG  VON  LEONHARD  SIMION  NF.
Vfeltvrirts®Jicte  Archiv

Jährlich  erscheinen  8  Hefte  zum  Abonnementspreise  von  6  Mark.
        <pb n="5" />
        Verlag  von  Leonhard  Simion  Nf.,  Berlin  SW.,  Wilhelxnstrafse  12t

Volkswirtschaftliche  Zeitfragen.
Vorträge  und  Abhandlungen
lierausgegeben  von
der  Volkswirtschaftlichen  Gesellschaft  in  Berlin.

1.  Das  Schreiben  des  Reichskanzlers  an  den  Bundesrat
vom  15.  December  1878  betreffend  die  Revision  des
Zolltarifs.  Yon  Dr.  Ludwig  Bamberger.
2.  Der  Staat  und  die  Volkswirtschaft.  YonDr.K.Braun
3  Aus  der  Geschichte  der  englischen  Kornzölle.  Von-Dr.
  H.  B.  Oppenheim.
4.  Der  Schutz  in  der  Weltwirtschaft.  Yon  Prof.  Dr.  F.
X.  v.  Nenmann-Spallart.
5.  Zur  Entwickelungsgeschichte  der  heutigen  reactionären
Wirtschaftspolitik.  Yon  Dr.  Th.  Barth.
6.  Die  Bettelplage.  Von  A.  Lammers.
7.  Gegen  die  Verstaatlichung  der  Preufsischen  Privatbahnen. ­
  Yon  Dr.  Marcus.
8.  Der  Volkswirtschaftliche  Senat.  Yon  Dr.  Max
Weigert.
9.  Die  handelspolitische  Stellung  der  Deutschen  Seestädte. ­
  Yon  Dr.  Th.  Barth.
10.  Die  Entlastung  der  Kulturarbeit  durch  den  Dienst  der
physikalischen  Kräfte.  Von  MT,  M.  y.  Weher,
11.  Die  Reichstagsverhandlungen  über  PJlünzreform  und
Bankwesen.  (24.  u.  25.  Februar  1880.)  Herausgegeben ­
  und  eingeleitet  von  Dr.  Ludwig  Bamberg ­
  er.
12.  /13.  lieber  Colonisation.  Yon  F.  C.  Philippson.
14.  Die  Amerikanische  Weizenproduktion.  Yon  Fr.
Kapp.
15.  Das  Faustpfandrecht  und  die  Hypoteken-Banken,  Yon
Julius  Basch.
16.  Staats-Armenpflege.  Von  A.  Lammers.
17.  /18.  Der  Steuerreformplan  in  seiner  neuesten  Form.
Von  E.  Fitger.
19.  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  in  ihrer  Rückwirkung  auf  diejenigen ­
  Europas.  Yon  A.  v.  Totis.
20/21.  Die  Männer  des  Zollvereins.  Von  Dr.  K.  Braun.
22.  Deutschlands  Getreideproduktion,  Brodbedarf  und
Brodbeschaffung.  Yon  Oh.  Lorenz.
23.  Sparen  und  Versichern.  Von  A.  Lammers.
24.  Das  Rechnungsbuch  der  Hausfrau  und  dessen  Bedeutung ­
  im  Wirtschaftsleben  der  Nation.  Von  Dr.  Ernst
Engel.
25.  Zur  Reform  des  Actiengesellschaftsrechts.  Von  Dr.
E.  Hecht.
26.  Das  Irische  Landgesetz  vom  Jahre  1881.  Yon  Dr.
Eduard  Wiss.
27.  Wandlungen  im  Welthandel.  Von  Dr.  Th.  Barth.
28.  Ziele  und  Bahnen  der  deutschen  Armenpflege.  Von
A„  Lammers.
29.  Unsere  Binnenschifffahrt,  Yon  Dr.  A.  v.  Studnitz.

30.  Branntwein-u.  Kaffeeschenken.  Von  A.  Lämmer  s.
31.  Die  Buchdruckerkunst  und  der  Kuiturfortschritt  der
Menschheit.  Von  Dr.  Karl  von  Scherzer.
32.  Die  praktischen  Versuche  zur  Lösung  der  socialen
Probleme.  Yon  Dr.  jur.  Victor  Böhmert.
33.  Der  Colportaqebuchhandel  und  die  Gewerbenovelle.
Von  Dr.  K.  Baumbach.
34/35.  Der  Währungsstreit  1879-1883.  VonDr.Wolfg
  ang  Eras.
36.  Die  Vagabundenfrage.  Von  Karl  Braun.
37/38.  Der  Werth  des  Menschen.  Von  Dr.  E.Engel.
I.  Der  Kostenwert  des  Menschen.
39.  Bemerkungen  zu  dem  Entwurf  eines  Gesetzes  betr.
Commandifgesellschaften  auf  Actien  und  Aetiengesellschaften.
  Von  Adelb.  Delbrück.
0.  Armen-Beschäftigung.  Von  A.  Lammers.

41./42.  Gegen  den  Staatssocialismus.  Drei  Abhandlung'®?
von  L  udwig  B  amber  ger,  Th.  Barth,
Broemel.
43/44.  Die  bäuerlichen  Zustände  in  Deutschland.
N.  M.  Witt.
45.  Der  Modeteufel.  Vortrag  von  Julius  Lessi 11 ^
46.  Die  Capitalrentensteuer.  Von  Max  Broemel-47/48.
  lieber  Lebensmittelversorgung  von  Grofsstädf 611 '
Von  E.  Eberti.
49.  Friedrich  Kapp.  Gedächtnisrede  von  Georg  v0lJ
B  unsen.  T
50/51.  Was  Ist  ein  altes  Kunstwerk  werth?  Von  P r&amp;gt;
Lessing.
52.  Oeffentliche  Kinder-Fürsorge.  Von  A.  Lam® 6 ^
53.  Die  Krisis  des  Zwischenhandels.  Von  Dr.
Weigert.
54.  Der  Normal-Arbeitstag.  Von  Karl  Baunib aC
55/56.  Die  Seehäfen  Englands  und  ihre  Ausrüstung
Rücksicht  auf  die  Hafenbauten  beim  Zollanscn*
Hamburgs  und  Bremens.  Von  E.  Fitger.
57.  Das  Branntwein-Monopol.  Von  Dr.  Wolfg.
58.  Die  Kolonisations-Bestrebungen  der  modernen  euroP
sehen  Völker  und  Staaten.  Von  Dr.  Karl  Br a -
59.  Die  socialistlsche  Gefahr.  Von  L.  Bambei'S^
60.  Die  Seehäfen  im  heutigen  Weltverkehr.  Von  P 1,
Marcus.
Von
61/62.  Der  wirtschaftliche  Wert  des  Geschmacks.
Alexander  Dorn.  „  ,
Von
63/64.  Ueber  Welthandelsstrassen  des  Abendlandes.  Y
Dr.  J.  J  a  s  t  r  o  w.

65.  Armenrecht  und  Armenwesen.  Von  Adolf  Lass
66.  Die  Organisation  des
Von  Dr.  W.  Eras.

o*

Binnenschifffahrts  -  Betrieb

67.  Handarbeit.  Von  Dr.  J.  L  es  sing.
68.  Amerikanisches  Wirthschaftsleben.  Von  Dr*
Barth.
69.  Zünftiertum.  Ein  Gutachten  des  Freiherr»
Patow.  Von  Karl  Baumbach,  Mitglied

von

Reichstags,

Von

70.  Erhöhung  der  Kraft  in  Menschen  und  Völkern.
A.  Lammers.
71/72.  Volkswirthschaft  und  Unterricht.  V.  Dr.  E.  Ö el ' r
mann.  ^
73.  Scheinbare  und  wirkliche  Socialreform.  V 00
Th.  Barth.  ^
74.  Ueber  Altersversicherung  der  Arbeiter.  Von
Meyer.
75/76.  Staatsbürgertum  oder  eine  neue  ständische■  $.
sellschaft  in  Deutschland.  Von  E.  F.  Seem a
77/78.  Deutschlands  Waarenhandel  mit  dem  Ausländer
den  Jahren  1872—1887  nach  den  Ergebnissen  ,
deutschen  Reichsstatistik.  Von  Prof.  M*
mann.  iflte n
79.  Die  Präsidentenwahl  und  die  Zollpolitik  der  Vere&amp;gt;
Staaten  von  Amerika.  Von  Dr.  Th.  Barth.  a
80.  Die  Familie  vom  Standpunkte  der  Gesammtwirt^ sC
Von  Dr.  Emanuel  Herrmann.  ^
81.  Frauenarbeit  und  Frauenschutz.  Von  K.
bach.
82/83.  Unserer  Väter  Werke.  Von  Jul.  Less'ih»‘^ ß „
84.  Zur  Beurteilung  des  Verbrauchs  und  der  p»
Abgaben  bef  verschiedenem  Einkommen.  * 0
Kar!.
85/86.  Der  Kreuzzug  wider  den  Terminhandel.  * 011  0'
87/88.  Das  Interesse  des  Kaufmannsstandes  an  dem
gerliclien  Gesetzbuch.  Von  .1.  Jastrow-
        <pb n="6" />
        Die  Zeit  der  preußischen
Freihandelspolitik

Von

Dr.  Louis  Katzenstein

BERLIN
VERLAG  VON  LEONHARD  S1MION  NF.
1913

Weltwirtschaftliches  Archiv
        <pb n="7" />
        (s(o&amp;amp;
        <pb n="8" />
        Die  Erinnerung  an  den  Abschluß  des  preußisch-französischen ­
  Handelsvertrages,  der  vor  50  Jahren  erfolgte,  und  der
als  Glied  einer  Kette  von  Meistbegünstigungsverträgen  dazu
beitrug,  die  Freihandelspolitik  über  das  ganze  westliche  Europa
auszudehnen,  läßt  es  angemessen  erscheinen,  darauf  hinzuweisen, ­
  welche  Bedeutung  die  Freihandelspolitik  Preußens
für  die  politische  Entwicklung  Deutschlands  gehabt  hat.
Am  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  war  der  Staat  Preußen
"wie  das  übrige  Deutschland  reicher  an  inneren  Gegensätzen ­
  als  an  innerer  Gemeinschaft.  Die  einzelnen
Landschaften  hatten,  der  historischen  Überlieferung  getreu,
ihre  besonderen  Rechte  gewahrt  und  gepflegt.  Ihnen  lag  die
Erhaltung  ihrer  politischen  Eigenart  näher  als  das  Wohl  des
Gesamtstaates,  und  wie  Preußen  keine  politische  Einheit
bildete,  in  dessen  Verwaltung  ein  staatlicher  Wille  zum
Ausdruck  gelangen  konnte,  so  fehlte  ihm  auch  die  wirtschaftliche ­
  Einheit.  Auch  auf  wirtschaftlichem  Gebiet  pflegten  die
einzelnen  Landesteile  ihre  Sonderinteressen  und  ließen  kein
wirtschaftliches  Gesamtbewußtsein  aufkommen.  Unüberschreitbare
  Schranken  suchte  die  eine  Provinz  gegen  die  andere
u nd  die  Stadt  gegen  das  platte  Land  zu  errichten.  Auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiete  standen  sich  die  einzelnen  Landesteile
So  fremd  gegenüber,  als  gehörten  sie  nicht  zu  ein  und  demselben ­
  Staatswesen.  Die  Zeit,  die  immer  größere  Anforderungen
an  die  politische  und  wirtschaftliche  Macht  des  Staates  stellte,
begegnete  nur  der  trostlosen  Zerrissenheit  und  Zersplitterung
aller  Kräfte,  an  der  jede  große  Aufgabe  scheitern  mußte.
Es  war  kein  Wunder,  daß  dieses  morsche  Staatsgebäude  dem
Allsturm  Napoleons  nicht  standhalten  konnte,  und  es  war
ein  Glück,  daß  es  zusammenbrach,  damit  an  seiner  Stelle  ein
fester  gefügter  und  zeitgemäßerer  Bau  errichtet  werden  konnte.
1*
        <pb n="9" />
        4

Im  Unglück  fand  man  die  Energie  zur  Zusammenfassung
aller  Kräfte.  Es  fielen  die  trennenden  Unterschiede  zwischen
den  einzelnen  Provinzen  und  den  einzelnen  Klassen,  es  wurde
ein  gleiches  Recht  für  alle  Bürger  geschaffen.  Die  politische
Einheit  wurde  auf  dem  festen  Grunde  der  wirtschaftlichen
Einheit  errichtet,  und  diese  entstand  mit  der  Einführung  der
Gewerbefreiheit,  der  Verkehrs-  und  Handelsfreiheit.  Erst
als  der  Preuße  sich  an  jedem  Ort  seines  Vaterlandes  niederlassen
  und  ein  Gewerbe  treiben  durfte,  dessen  Wahl  ihm  überlassen ­
  blieb,  erst  als  er  unbehindert  durch  Ein-  und  Ausfuhrverbote, ­
  durch  Abgaben  und  Akzisen  seine  Waren  von  einer
Gegend  des  Landes  in  die  andere  schicken  durfte,  erwachte
in  ihm  das  Bewußtsein  von  einem  Gesamtstaate.  Jene  Reformen ­
  büden  daher  die  Grundlage  des  modernen  Preußens,
und  die  Prinzipien,  nach  denen  sie  ausgeführt  wurden,
müssen  als  die  Voraussetzung  seiner  staatlichen  Entwicklung
anerkannt  werden.
Der  König  Eriedrich  Wilhelm  III.  empfand  schon  im
Jahre  1802  die  Notwendigkeit  der  wirtschaftspolitischen  Reform. ­
  Der  Anblick  des  bändereichen  Akzisen-  und  Zolltarifs
flößt  ihm  Schrecken  ein;  denn  er  denkt  dabei  an  die  Lasten,
die  er  dem  Volke  auf  bürdet,  ohne  dem  Staat  entsprechende
Einnahmen  zu  bringen  und  er  fürchtet,  daß  die  Sittlichkeit
des  Volkes  Schaden  leide,  indem  es  durch  das  herrschende
Prohibitivsystem  zum  Schmuggel  verleitet  werde.
Doch  wie  konnte  dem  absoluten  Königtum  damals  eine
durchgreifende  Reform  gelingen,  welche  die  Einrichtungen  des
alten  Ständestaates  anzutasten  wagte!  Es  mußte  erst  der
Sturm  vom  Westen  kommen,  der  sie  entwurzelte.  Inmitten
des  Zusammenbruchs  stellte  der  König  am  28.  Juni  1807  „die
bisher  in  Absicht  der  Nationalindustrie  beobachteten  principia“
in  Frage.  Von  Grund  aus  sollten  sie  revidiert  und  ihre  fernere
Anwendbarkeit  geprüft  werden.  Das  Jahr  1806  hatte  über  den
alten  Staat  und  sein  Wirtschaftssystem  den  Stab  gebrochen,
und  der  König  sah  ein,  daß  sein  Land  nach  dem  alten  Grundsätze ­
  nicht  ferner  regiert  werden  könne.  Die  principia  sollten
revidiert  werden  und  sie  wurden  revidiert.
Im  Jahre  1807  erließ  der  König  das  Edikt,  das  den  erbuntertänigen ­
  Bauern  die  Freiheit  der  Person  und  des  Eigentums
        <pb n="10" />
        5

versprach.  Der  gutsherrliehe  Adel  galt  als  Stütze  des  alten
Staates,  sie  hatte  sich  als  morsch  erwiesen.  Der  General  Doyen
sagt  in  seinen  Lebenserinnerungen,  daß  sich  viele  adelige
Gutsbesitzer  nicht  so  selbständig  gegen  die  Franzosen  benommen ­
  hätten,  als  man  zu  erwarten  berechtigt  gewesen  war.
Sie  seien  verschuldet  gewesen,  und  ein  durch  Schulden  niedergedrückter ­
  Mann  bücke  sich  eben.  Der  Bauernstand,  meint
Doyen,  sei  im  Verhältnis  weniger  verschuldet  als  der  Adel  und
in  seinen  Sitten  weniger  befangen  und  sei  daher  bei  feindlichen
Invasionen  zuverlässiger  und  widerstandsfähiger  als  der  Adel.
Als  es  sich  um  das  Sein  und  Nichtsein  Preußens  handelte,  da
entdeckte  man  die  ganze  Hohlheit  der  dekorativen  Stützen
und  suchte  Rettung  in  der  urwüchsigen  Kraft  des  freien  Bauernund
  Bürgertums.  Die  principia  wurden  revidiert,  und  man
proklamierte  die  Bauernbefreiung  und  die  Gewerbefreiheit.
Sobald  aber  das  Gewerbe  auch  aufs  Land  ziehen  durfte,  sobald
man  ihm  das  Recht  der  freien  Niederlassung  und  der  Freizügigkeit ­
  zugestanden  hatte,  war  es  auch  mit  der  alten  städtischen ­
  Akzisenwirtschaft  vorbei,  welche  die  Entvölkerung  der
Städte  herbeigeführt  hatte.  Es  folgte  die  Verkehrs-  und  Handelsfreiheit. ­

Von  Königsberg  aus  erließ  der  König  am  26.  Dezember
1808  eine  Geschäftsinstruktion  für  die  Regierungen  sämtlicher
Provinzen.  Darin  wird  ihnen  als  „Fundamentalgrundsatz“  der
Verwaltung  eingeschärft:
„Einem  jeden,  innerhalb  der  gesetzlichen  Schranken,  die
möglichst  freie  Entwicklung  seiner  Anlagen,  Fähigkeiten  und
Kräfte  in  moralischer  sowohl  als  physischer  Hinsicht  zu  gestatten, ­
  und  alle  dagegen  noch  obwaltenden  Hindernisse  baldmöglichst ­
  auf  eine  legale  Weise  hinwegzuräumen.“
Daher  sollen  vor  allem  die  Schranken  beseitigt  werden,
"Welche  dem  Entstehen,  dem  Betriebe  und  der  Ausbreitung  der
Gewerbe  entgegen  stehen.
Dann  heißt  es  weiter:
„Neben  dieser  Unbeschränktheit  bei  Erzeugung  und  Verfeinerung ­
  der  Produkte  ist  Leichtigkeit  des  Verkehrs  und  Freiheit ­
  des  Handels,  sowohl  im  Innern  als  mit  dem  Auslande  ein
Notwendiges  Erfordernis,  wenn  Industrie,  Gewerbefleiß  und
        <pb n="11" />
        6

Wohlstand  gedeihen  sollen,  zugleich  aber  auch  das  natürlichste,
wirksamste  und  bleibendste  Mittel,  sie  zu  befördern.“
Es  werden  dann  die  Irrtümer,  welche  der  Wirtschaftspolitik ­
  des  Merkantilismus  zu  Grunde  liegen,  aufgedeckt  und
gezeigt,  welche  Vorteile  der  freie  Handel  für  die  Volkswirtschaft
haben  kann.  Um  sich  die  Vorteile  zu  sichern,  sei  es  nicht
notwendig,  den  Handel  zu  begünstigen,  er  dürfe  nur  nicht  erschwert ­
  werden.
Kein  Staat  hatte  so  schwer  unter  dem  Druck  des  Prohibitivsystems ­
  zu  leiden  gehabt  wie  Preußen,  ln  der  Schule  dieser
Leiden  waren  die  damaligen  Staatsmänner  zu  Anhängern  der
Ereihandelspolitik  erzogen  worden,  und  die  trüben  Erfahrungen,
welche  das  Land  seit  Verhängung  der  Kontinentalsperre  machen
mußte,  vollendeten  diese  Erziehung.
Die  Reform  des  Zoll-  und  Steuerwesens  konnte  jedoch  nicht
in  Angriff  genommen  werden,  solange  der  Feind  noch  im  Lande
war,  und  das  Volk  die  furchtbaren  Lasten  des  Krieges  zu  tragen
hatte.  Von  Jahr  zu  Jahr  aber  schien  die  Notwendigkeit  ihrer
Durchführung  der  Regierung  immer  dringender  zu  werden.
Im  Februar  1812  äußerte  der  Staatskanzler  Fürst  Hardenberg
die  Ansicht,  daß  bei  der  geographischen  Gestaltung  Preußens
von  gänzlichen  Verboten  oder  hohen  Zöllen  jetzt  noch  weniger
Heil  als  je  zu  erwarten  sei.  Die  Ware  würde  bei  solchen  Maßregeln ­
  dennoch  eingehen,  der  Fabrikant  nicht  dabei  gewinnen
und  der  Staat  um  die  Einnahme  kommen.  Vermehrte  Aufsicht
würde  die  heimliche  Einfuhr  nicht  hindern  können,  sobald  hohe
Zölle  den  Reiz  dazu  übermächtig  machten.  Der  Schmuggel
aber  verderbe  den  Nationalgeist,  und  anderseits  raube  der  unbedingte ­
  Schutz  dem  Fabrikanten  den  kräftigsten  Sporn  zum
Fleiße,  zur  Genügsamkeit,  zur  eifersüchtigen  Beobachtung  der
im  Ausland  gemachten  Fortschritte  und  zur  Vervollkommnung.
Diese  Ansicht  legt  Zeugnis  dafür  ab,  wie  tief  die  Überzeugung ­
  von  der  Schädlichkeit  der  Handelsverbote  und  hohen
Schutzzölle  im  Geiste  der  leitenden  Staatsmänner  Wurzel  gefaßt ­
  hatte.
Nach  Wiederherstellung  des  Friedens  ging  man  ans  Werk.
Im  Jahre  1816  arbeitete  Karl  Georg  Maaßen  seinen  Reformplan ­
  aus.  Am  14.  Januar  1817  legte  ihn  der  Finanzminister
Graf  Bülow  dem  König  vor.  In  dem  Bericht,  der  den  Entwurf
        <pb n="12" />
        /  *
/•  •*.
1  *)
*  «y

«-'S
*

&amp;amp;

begründete,  sagte  er,  daß  der  Verkehr  mit  dem  Auslage  von  ■'**■
besonderer  Wichtigkeit  sei;  denn  die  ergiebigste
Wohlstandes  liege  im  Handel.  Daher  sei  es  für  den
Wohlstand  am  vorteilhaftesten,  wie  im  Innern  so  auch  im
Handel  mit  dem  Ausland  Freiheit  des  Verkehrs  zu  gewähren.
Ein  Prohibitivsystem  könne  der  Lage  und  den  Verhältnissen
des  preußischen  Staates  unmöglich  entsprechen.  Die  lange
Küste,  die  Lage  der  rheinisch-westfälischen  Provinzen  eigneten
dies  Land  zu  einem  ausgebreiteten  Durchfuhrverkehr  und
Zwischenhandel.  ,,Je  größer  die  Freiheit,  desto  mehr  wird  man
dieses  Handels  sich  bemächtigen  können;  möglichst  große
Einfuhr  erweitert  den  Handel,  erleichtert  die  Ausfuhr,  belebt
die  inländische  Produktion  durch  vergrößerten  Umsatz,  vermehrt ­
  die  Gelegenheit  zum  Vertrieb  und  Absatz  unserer  eigenen
Fabrikate  im  Auslande.“

Die  Staatsmänner,  die  den  Grund  für  den  Neubau  des
Staates  legten,  sahen  im  Handel  die  Hauptquelle  des  nationalen
Wohlstandes  und  in  der  möglichst  großen  Einfuhr  einen  Segen
für  das  Land.  Man  wird  es  kaum  wagen,  diese  Staatsmänner
als  Theoretiker  zu  verurteilen,  wenn  man  bedenkt,  wie  große
Praktische  Erfolge  sie  mit  der  Durchführung  ihrer  Idee  erzielt
bähen.  Wir  schulden  ihnen  viel  und  vor  allem  Anerkennung
ihrer  wirtschaftspolitischen  Reformen.
Der  damalige  Finanzminister  von  Bülow  besorgte  die
Revision  der  principia,  wie  es  der  König  gewünscht  hatte,
und  diese  Revision  wird  noch  weiter  von  ihm  begründet.  Seitdem ­
  dem  preußischen  Staat  mehrere  fabrikreiche  Länder,
Sachsen,  Westfalen,  Niederrhein  einverleibt  worden  seien,  die
einen  gewissen  Überfluß  von  Fabrikaten  liefern,  müsse  es  Sorge
der  Regierung  sein,  deren  Absatz  in  fremden  Staaten  ihnen  zu
erhalten  und  solchen  zu  vermehren.  Verbote  der  Zulassung
fremder  Waren  würden  eine  ganz  entgegengesetzte  Wirkung
hervorbringen  und  Wiedervergeltung  zur  Folge  haben,  die
Errichtung  von  Handelsbündnissen  aber  ganz  unzulässig
machen.  Weit  entfernt,  daß  äußere  Konkurrenz  die  innere
Fabrikation  unterdrücke,  gereiche  sie  dazu,  die  Fabrikation
zu  vervollkommnen  und  größere  Tätigkeit  zu  erwecken.  Dann
heißt  es  wörtlich:  „Mangel  an  Vertrauen  des  handelnden
Publikums  auf  Festigkeit  der  Regierungsgrundsätze  hält  Unter-
        <pb n="13" />
        ,8

nehmungen  zurück,  jede  Änderung  stört  und  lähmt  den  Kaufmann ­
  in  seinen  Geschäften.“  Die  Festigkeit  der  Regierungsgrundsätze ­
  wurde  auch  nicht  erschüttert,  als  nach  der  Bekanntmachung ­
  des  Entwurfs  sich  eine  heftige  Opposition  dagegen
erhob.  Die  Beseitigung  aller  Schranken  des  Verkehrs  im  Inlande, ­
  des  Prohibitivsystems  im  Verkehr  mit  dem  Ausland
war  ein  Fortschritt  von  solcher  Kühnheit,  daß  die  an  das  alte
System  gewöhnten  Staatsmänner  und  alle  ängstlichen  Gemüter
im  Volke  lauten  Protest  dagegen  erhoben.  Nach  reiflicher
Prüfung  und  mannigfacher  Verhandlung  empfahl  auch  der
Staatsrat  unter  dem  Vorsitz  Wilhelm  v.  Humboldts  die  Annahme ­
  des  Entwurfs,  der  am  26.  Mai  1818  die  Unterschrift
des  Königs  erhielt.
Während  früher  der  Verkehr  mit  dem  Auslande  durch
Einfuhr-  und  Ausfuhr-Verbote  vielfach  unterbunden  worden  war,
suchte  das  neue  Gesetz  die  Ausdehnung  und  Steigerung  dieses
Verkehrs.  Seine  ersten  und  wichtigsten  Bestimmungen  lauten:
§  1.  Alle  fremden  Erzeugnisse  der  Natur  und  Kunst  können
im  ganzen  Umfange  des  Staates  eingebracht,  verbraucht  und
durohgeführt  werden.
§  2.  Allen  inländischen  Erzeugnissen  der  Natur  und
Kunst  wird  die  Ausfuhr  gestattet.
Während  früher  der  Verkehr  mit  fremden  Ländern  wie
ein  gegenseitiger  Vernichtungskampf  auf  wirtschaftlichem  Gebiete ­
  geführt  worden  war,  sollte  jetzt  der  Geist  des  Friedens
und  der  Freundschaft  darüber  walten.  So  sagt  der  §  5  des
Gesetzes:  Die  vorstehend  ausgesprochene  Handelsfreiheit  soll
den  Verhandlungen  mit  andern  Staaten  in  der  Regel  zur  Grundlage ­
  dienen.
Während  früher  jede  Provinz  des  Staates  den  Warenverkehr ­
  mit  den  übrigen  Provinzen  durch  Verzollung  erschweren
konnte,  bestimmte  jetzt  der  §  16:
Der  Verkehr  im  Innern  soll  frei  sein,  und  keine  Beschränkungen ­
  desselben  sollen  zwischen  den  verschiedenen  Provinzen
oder  Landesteilen  des  Staates  künftig  stattfinden.
Demgemäß  verordnete  §  17:
Alle  Staats-,  Kommunal-  und  Privat-Binnenzölle,  welche
hin  und  wieder  noch  bestehen,  fallen  weg,  und  zwar  mit  dem
Tage,  wo  dieses  Gesetz  in  Kraft  tritt.
        <pb n="14" />
        9

So  wurde  der  Staat  Preußen  ein  einheitliches  Wirtschaftsgebiet ­
  und  ihm  damit  die  Möglichkeit  gegeben,  auch  dem  Ausland ­
  gegenüber  als  handelspolitische  Einheit  aufzutreten.
Von  diesem  Zeitpunkt  an  läßt  sich  demnach  erst  von  einer
staatlichen  Handelspolitik  Preußens  reden.  Bis  dahin  hatten
die  einzelnen  Landesteile  auf  diesem  Gebiete  ihre  Selbständigkeit ­
  gewahrt,  die  so  weit  ging,  daß  Handelsverträge  einer
einzelnen  Provinz  mit  fremden  Staaten  nicht  ausgeschlossen
erschienen.
Her  Durchführung  der  Handelsfreiheit  im  Innern  verdankt
die  Handelspolitik  Preußens  ihren  Ursprung,  und  ihre  erste
Äußerung  suchte  den  Prinzipien  der  Handelsfreiheit  im  Verkehr
mit  dem  Auslande  praktische  Geltung  zu  verschaffen.  Man
kann  also  sagen,  daß  die  Handelspolitik  Preußens  durch  den
und  in  dem  Geist  der  Handelsfreiheit  entstanden  ist.  Noch
dachte  kein  anderer  europäischer  Staat  daran,  das  merkantilistische
  Prohibitivsystem  aufzugeben,  als  Preußen  mit  diesem
Gesetz  die  großartige  Epoche  der  Freihandelsbewegung  eröffnete.
  Soweit  die  übrigen  Staaten  überhaupt  fremde  Waren
zuließen,  unterwarfen  sie  sie  alle  den  mit  dem  Wertzollsystem
verbundenen  Hindernissen.  Preußen  hingegen  erleichterte  die
Einfuhr,  indem  es  im  §  9  des  Gesetzes  vom  Jahre  1818  erklärte,
daß  alle  Zölle  nach  Gewicht,  Maß  oder  Stückzahl  erhoben
Werden  sollten.  Dem  Wert  nach  sollte  der  Zoll  10  %  nicht
ubersteigen,  in  vielen  Fällen  aber  machte  er  einen  erheblich
niedrigeren  Prozentsatz  des  Wertes  aus.  Den  Rohstoffen  und
Halbfabrikaten,  die  den  Zwecken  der  inländischen  Produktion
dienten,  wurde  größtenteüs  die  Zollfreiheit  gewährt.
Die  preußischen  Staatsmänner  waren  durch  eine  langjährige
Erfahrung  belehrt  worden,  daß  der  Ausschluß  ausländischer
Waren  nicht  das  geeignete  Mittel  sei,  um  fremde  Staaten  zu
veranlassen,  das  Prohibitivsystem  aufzugeben.  Jetzt  versuchte
nian  es  mit  der  entgegengesetzten  Methode,  und  es  zeigte  sich
lrn  Laufe  der  Zeit,  daß  Europa  dem  siegreichen  Vordringen  der
Freihandelsidee  nicht  widerstehen  konnte.  In
■te  man  am  frühesten  die  W  irkungen  dieses  neuen
Geistes.  Als  die  Stadt  London  im  Jahre  1820  das  Parlament
11  ,n  Eollermäßigung  ersuchte,  wies  sie  auf  das  glänzende  Beispiel ­
  hin,  welches  Preußen  der  Welt  gegeben  habe,  und  Huskisson,

preußischen
England  spi
        <pb n="15" />
        10

von  dem  die  Freihandelsbewegung  in  England  ausging,  hoffte,
daß  der  Tag  kommen  werde,  wo  der  englische  Tarif  ebenso  frei
sein  werde  wie  der  preußische.
Diese  Zollgesetz  vom  26.  Mai  1818,  das  die  Ära  der  preußischen ­
  Freihandelspolitik  eröffnete,  hat  nicht  nur  die  wirtschaftliche ­
  Einheit  Preußens  geschaffen,  sondern  es  wurde
auch  nach  seiner  Amendierung  im  Jahre  1821  der  Anlaß  zur
wirtschaftlichen  Einigung  Deutschlands.  Auf  Grund  dieses
Gesetzes  schlossen  die  einzelnen  deutschen  Staaten  mit  Preußen
ihre  Zollverträge  ab,  durch  die  am  1.  Januar  1834  der  deutsche
Zollverein  entstand.  Das  preußische  Freihandelsgebiet  hatte
sich  zum  deutschen  erweitert,  und  die  wirtschaftliche  Einheit
wurde  die  Grundlage  der  politischen,  die  schließlich  mit  der
Errichtung  des  deutschen  Reiches  ihre  Verwirklichung  fand.
Wie  die  wirtschaftliche  Einigung  Deutschlands  unter  Preußens
Führung  zustande  gekommen  war,  so  konnte  auch  die  politische
Einigung  nur  durch  Preußen  herbeigeführt  werden.  Das  Mittel
dazu  aber  fand  Preußen  wiederum  in  der  Freihandelspolitik.
Diese  Politik  ermöglichte  es  Preußen,  Österreich,  das  nach  der
Hegemonie  in  Deutschland  strebte,  aus  dem  Zollverein  fern
zu  halten.  Hätte  Preußen  die  Leitung  der  deutschen  Wirtschaftspolitik ­
  an  Österreich  abtreten  müssen,  so  wäre  auch  schwerlich
ein  deutsches  Kaiserreich  unter  Preußens  Führung  entstanden.
Deshalb  ist  es  wohl  nicht  zu  viel  gesagt,  wenn  die  Behauptung
aufgestellt  wird,  daß  die  Entstehung  des  modernen  Preußens
und  die  Gründung  des  Deutschen  Reiches  hauptsächlich  der
preußischen  Freihandelspolitik  zu  verdanken  ist.
Der  österreichische  Staatskanzler  Fürst  Metternich  hatte
den  ersten  Anfängen  des  Zollvereins  keine  besondere  Bedeutung
beigemessen.  Seine  Besorgnis  wurde  zuerst  erregt,  als  die  Verhandlungen ­
  Bayerns  mit  Preußen  im  Jahre  1828  begannen.
In  dem  Bericht,  welchen  der  österreichische  Gesandte,  Graf
Trauttmansdorff  darüber  nach  Wien  schickte,  wird  bemerkt,
daß  zu  den  angenehmsten  Träumen  des  damaligen  preußischen
Finanzministers  Motz  die  Idee  gehöre,  die  Entfesselung  des
deutschen  Handels  zustande  zu  bringen.  Erweiterung  des
Marktes,  ungehinderte  Bewegung  des  Handels  erschienen  ihm
als  eine  vorzügliche  Quelle  der  Wohlfahrt  der  verschiedenen
deutschen  Staaten,  als  das  wirksamste  Schutzmittel  gegen  die
        <pb n="16" />
        11

Unfälle  der  Zeit.  Das  Streben,  die  Binnenzölle  in  Deutschland
gänzlich  verschwinden  zu  lassen,  rechne  er  somit  unter  die
wohltätigsten  Handlungen,  womit  sich  die  Regierung  beschäftigen
könne,  und  er  versäume  keine  Gelegenheit,  diese  Lehre  zu
predigen.  In  diesem  Sinne  habe  Motz  auch  ihm,  dem  Gesandten,
gegenüber  gesprochen  und  ihn  aufgefordert,  zu  dem  wohltätigen
Werke  beizutragen  und  die  österreichische  Regierung  auf
die  heilsamen  Folgen  aufmerksam  zu  machen,  welche  eine
größere  Freigebung  des  Handels  unfehlbar  nach  sich  ziehen
werde.  Preußen  werde  sehr  gern  die  Hand  bieten,  auch  gegen
Österreich  Erleichterungen  eintreten  zu  lassen,  und  eine  Milderung ­
  der  bisherigen  Strenge  würde  beiderseits  wesentliche
Vorteile  gewähren.  Über  die  Nachteile  des  Prohibitivsystems
sei  man  in  neuerer  Zeit  mehr  als  zur  Genüge  aufgeklärt  worden,
und  besonders  Preußen  habe  erfahren,  welche  Gewinne  ihm  das
Aufgeben  dieses  veralteten  Systems  gebracht  habe.  Die  Folge
sei  ein  richtiger  Bezug  der  Zollgebühren,  ein  immer  zunehmender
Aufschwung  des  Handels,  welchen  jeder  Staat  opfere,  der  sich
zu  sehr  abschließe.
Österreich  aber  war  zunächst  keineswegs  geneigt,  sein  veraltetes ­
  Prohibitivsystem  aufzugeben  und  mit  Preußen  vereint
an  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  Deutschlands  zu  arbeiten.
Uie  österreichische  Regierung  ließ  im  Gegenteil  kein  Mittel
unversucht,  um  Preußens  Handelspolitik  zu  durchkreuzen  und
das  Zustandekommen  des  deutschen  Zollvereins  zu  vereiteln.
Als  diese  Bemühungen  sich  als  erfolglos  erwiesen  hatten,  suchte
Metternich  sich  dem  Zollverein  zu  nähern  und  mit  diesem  ein
Zollkartell  zur  Bekämpfung  des  Schmuggels  abzuschließen.
Preußen  aber  konnte  einem  Staat,  der  die  Handelsfeindschaft
Edt  seinem  Prohibitivsystem  sanktionierte,  derartige  Zugeständnisse ­
  nicht  machen.  Die  preußische  Regierung,  wies
die  österreichischen  Anträge  ab,  indem  sie  erklärte,  daß  der
Schleichhandel  ein  Feind  sei,  welcher  durch  ein  gesellschaftliches
Öbel,  nämlich  durch  die  Hemmung  des  Verkehrs  zwischen  den
Staaten,  hervorgerufen  werde.  Dieses  Übel  sei  zwar,  soweit  es
111  unabweisbaren  finanziellen  Bedürfnissen  des  Staates  seine
Entstehung  habe,  keiner  Regierung  zur  Last  zu  legen,  soweit
a ker  ein  Zollsystem  neben  dem  finanziellen  Zweck  hauptsächlich ­
  dahin  gerichtet  sei,  die  Konkurrenz  der  fremden
        <pb n="17" />
        12

Industrie  bedeutend  zu  erschweren  oder  auszuschließen,  werde
hierdurch  auch  dem  Schleichhandel  unvermeidlich  neue  Nahrung
gegeben.  Es  könne  selbst  zwischen  befreundeten  Staaten
nicht  wohl  derjenige,  welcher  ein  derartiges  System  mehr  oder
weniger  befolgt,  von  dem  andern,  dessen  Untertanen  darüber
Klage  führen,  eine  Mitwirkung  zur  Abhilfe  in  Anspruch  nehmen,
bevor  er  nicht  die  Neigung  zeige,  die  innerhalb  seines  eigenen
Systems  liegenden  Ursachen  des  Schleichhandels  möglichst  zu
entfernen.
Die  illiberale  Handelspolitik  Österreichs  fand  in  den  Augen
der  preußischen  Regierung  keine  Gnade,  die  als  unbedingte
Voraussetzung  irgendwelcher  Vereinbarung  die  Beseitigung
des  Prohibitivsystems  forderte.  Da  der  Nachfolger  Metternichs,
Fürst  Schwarzenberg  und  sein  Handelsminister,  der  Baron
von  Bruck  die  politische  Bedeutung,  welche  der  Eintritt  Österreichs ­
  in  den  Zollverein  haben  würde,  lebhaft  empfanden,
führten  sie  1851  in  Österreich  eine  Tarifreform  durch,  indem  sie
das  Prohibitivsystem  in  ein  Schutzzollsystem  verwandelten.
Damit  glaubten  sie  die  erste  und  hauptsächlichste  Vorbedingung
für  die  Durchführung  der  Zolleinigung,  für  die  sie  auch  in  den
Zollvereinsstaaten  begeisterte  Anhänger  fanden,  geschaffen
zu  haben.  Im  Interesse  Preußens  und  im  Interesse  der  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Einigung  der  deutschen  Staaten
lag  es  aber,  den  Eintritt  Österreichs  in  den  Zollverein  zu  verhindern; ­
  denn  das  Interesse  Österreichs  gravitierte  mehr  nach
Osten,  seine  Hauptländermasse  lag  außerhalb  des  eigentlichen
Bundesgebietes.  Es  lag  daher  die  Förderung  der  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Einigung  Deutschlands  keineswegs  im
Interesse  seiner  Machtstellung.  Durch  seinen  Eintritt  in  den
Zollverein  konnte  es  nur  bezwecken,  diese  Einigung  zu  erschweren ­
  und  die  Hegemonie  Preußens  lahm  zu  legen.  Die  Zukunft ­
  Preußens  und  Deutschlands  stand  auf  den  Spiel.  Sie
wurde  dadurch  gerettet,  daß  Preußen  sich  immer  entschiedener
dem  Freihandel  zuwandte,  wodurch  der  handelspolitische  Gegensatz ­
  zwischen  Österreich  und  dem  Zollverein  erweitert,  und
die  Durchführung  einer  Zolleinigung  unmöglich  gemacht  wurde.
In  Wien  war  man  über  die  Ziele  der  preußischen  Handelspolitik ­
  nicht  im  Unklaren  geblieben.  Als  im  Juni  1852  der
damalige  preußische  Bundestagsgesandte  Herr  von  Bismarck-
        <pb n="18" />
        13

Schönhausen  dorthin  geschickt  wurde,  um  Verhandlungen
über  den  Abschluß  eines  Handelsvertrages  einzuleiten,  fand
er  kein  großes  Entgegenkommen.  Graf  Buol,  der  nach  dem
Tode  des  Fürsten  Schwarzenberg  an  die  Spitze  der  österreichischen ­
  Regierung  getreten  war,  verlangte  die  Zolleinigung,
da  er  nicht  wolle,  daß  man  Österreich  als  fremde  Macht  ansehe,
mit  der  man  lediglich  einen  Handelsvertrag  abschließe.  Preußens
Politik,  bemerkte  er,  führe  zu  dem  Ausschlüsse  Österreichs
aus  Deutschland.  Es  sei  nicht  möglich,  die  Frage  lediglich  als
eine  materielle  zu  betrachten,  sie  habe  ihre  unzertrennbare,
wenn  nicht  vorwiegend  politische  Seite.  Österreich  kämpfe
dabei  um  seinen  legitimen  politischen  Einfluß  in  Deutschland,
nnd  wenn  Preußen  allem  an  der  Spitze  eines  ganz  Deutschland
umfassenden  Zollvereins  stehe,  so  werde  eine  Wiederaufnahme
der  Unionsbestrebungen  der  letzten  Jahre  vielen  als  zweifelhaft
erscheinen.
Als  die  österreichische  Regierung  bemerkte,  daß  ihre  Zolleinigungswünsche ­
  durch  die  feste  Haltung  Preußens  vereitelt
Wurde,  setzte  sie  ihre  Bestrebungen,  den  Zollverein  zu  sprengen,
mit  erneuter  Kraft  fort.  Doch  als  auch  diese  Versuche  immer
wieder  an  dem  finanzpolitischen  Interesse,  das  die  deutschen
Bundesstaaten  an  der  Erhaltung  des  Zollvereins  hatten,
scheiterten,  ließ  sich  Österreich  endlich  doch  zum  Abschluß
uines  Handelsvertrages  im  Jahre  1853  herbei.  Preußen  hatte
Österreich  darin  das  Zugeständnis  gemacht,  daß  als  Endziel
des  Vertragverhältnisses  die  Zolleinigung  bezeichnet  wurde,
und  daß  zu  diesem  Zweck  im  Jahre  1860  Unterhandlungen
über  die  Möglichkeit  ihrer  Durchführung  stattfinden  sollten.
Bie  preußische  Regieruug  legte  jedoch  diesem  Zugeständnis
keine  verbindliche  Kraft  bei.
Immerhin  war  durch  die  gegenseitige  und  ausschließliche ­
  Verkehrserleichterung,  welche  der  Handelsvertrag  ermöglichte, ­
  eine  Annäherung  beider  Staaten  geschaffen,  welche
die  Durchführbarkeit  einer  Zollunion  erwarten  ließ.  Darin
| a 8  eine  große  Gefahr  für  Preußen,  das  durch  die  Erfüllung  der
österreichischen  Wünsche  um  die  besten  Früchte  seiner  Wirtschaftspolitik ­
  betrogen  worden  wäre.  Während  Österreichs
luteressensphäre,  wie  schon  gesagt,  außerhalb  des  Gebietes
e utschlands  lag,  war  Preußen  durch  seine  Lage  und  seine
        <pb n="19" />
        14

Geschichte  aufs  innigste  mit  der  Wohlfahrt  des  übrigen  Deutschlands ­
  verknüpft.  Die  wirtschaftliche  und  politische  Zukunft
Deutschlands  ruhte  auf  Preußens  Schultern,  und  es  war  von
der  allergrößten  Wichtigkeit,  daß  die  preußische  Machtstellung
nicht  durch  Österreich  beeinträchtigt  wurde.  Die  preußischen
Staatsmänner  mußten  deshalb  jede  weitere  Annäherung  Österreichs, ­
  die  sich  aus  dem  Handelsverträge  ergeben  konnte,  zu
verhüten  suchen.  Das  hatte  auch  der  König  Friedrich
Wilhelm  IV.  als  leitenden  Grundsatz  seiner  Handelspolitik
erkannt.  Der  ursprünglich  freihändlerische  Charakter  des
Vereinszolltarifs  hatte  sich  immer  mehr  in  einen  schutzzöllnerischen
  verwandelt.  Die  Preise  der  meisten  Waren  hatten  eine
erhebliche  Ermäßigung  erfahren,  während  die  Zollsätze  sich
nicht  verändert  hatten.  Dadurch  hatte  sich  ihre  Schutzwirkung
erhöht,  denn  sie  machten  einen  immer  steigenden  Prozentsatz
vom  Werte  der  Waren  aus.  Dazu  kam,  daß  seit  1840  von
Süddeutschland  aus  eine  starke  Schutzzollbewegung  sich  geltend
machte,  die  Zollerhöhungen  für  Eisen,  Garne,  Leinenwaren,
Wollwaren,  Kurzwaren  durohzusetzen  vermochte.  Die  Handelsfreiheit ­
  und  die  Gewerbefreiheit,  die  wir  als  die  Entwicklungsbedingungen ­
  des  preußischen  Staates  kennen  gelernt  haben,
wurden  eingeschränkt  und  rückwärts  revidiert.  Es  war  die
Zeit  der  politischen  Schwäche  und  Haltlosigkeit,  des  allgemeinen ­
  Rückschritts.
In  einem  Handschreiben  vom  9.  Mai  1856  wies  Friedrich
Wilhelm  IV.  darauf  hin,  daß  der  österreichische  Tarif  sieh  nur
noch  wenig  von  dem  des  Zollvereins  unterscheide.  Es  würde
also  bald  kaum  noch  ein  triftiger  Grund  vorhanden  sein,  dem
Kaiserstaat  die  angestrebte  Zolleinigung  zu  verweigern.  Der
König  erklärte  es  deshalb  für  eine  politische  Notwendigkeit,
unverzüglich  mit  einer  solchen  Ermäßigung  des  Zollvereinstarifs ­
  vorzugehen,  daß  Österreich  nicht  sobald  nachfolgen  könne.
Diese  vom  König  gewünschte  Tarifreform  wurde  damals  noch
nicht  in  Angriff  genommen;  ihre  Durchführung  geschah  erst,
als  die  Freihandelsbewegung  sich  organisiert  und  einen  beherrschenden ­
  Einfluß  erlangt  hatte.
Bis  um  die  Mitte  der  vierziger  Jahre  waren  die  Träger  der
Freihandelsidee  nur  in  den  Ministerien  und  auf  den  volkswirtschaftlichen ­
  Lehrstühlen  der  Universitäten  zu  suchen.  Das
        <pb n="20" />
        15

änderte  sich,  als  in  Süddeutschland  die  Schutzzollpartei  erstarkte, ­
  und  als  im  Jahre  1846  die  Kunde  von  dem  Siege  der
englischen  Freihandelspartei  nach  Deutschland  kam.  John
l'rince  Smith  richtete  im  Namen  Elbinger  Bürger  eine  begeisterte ­
  Zustimmungsadresse  an  Robert  Peel,  der  in  seiner
Antwort  die  Erwartung  aussprach,  daß  schließlich  alle  Staaten
in  richtiger  Erkenntnis  ihres  wahren  Vorteils  dem  Beispiele
Englands  folgen  würden.  „Denn  es  wird“,  so  schrieb  er,  „die
Überzeugung  zur  Geltung  gelangen,  daß  wir  durch  Ermunterung ­
  des  freien  Verkehrs  zwischen  den  Völkern  der  Erde  die
Wohlfahrt  eines  jeden  Einzelnen  fördern  und  die  wohltätige
Absicht  eines  allweisen  Schöpfers  erfüllen,  welcher  den  verschiedenen ­
  Ländern  verschiedenen  Boden,  verschiedenes  Klima
und  verschiedene  Produktionsfähigkeit  gegeben  hat,  nicht
um  sie  voneinander  unabhängig  zu  machen,  sondern  gerade
damit  sie  ihre  wechselseitige  Abhängigkeit  fühlen  und
erkennen.“
Diese  Korrespondenz  zwischen  Elbing  und  dem  englischen
Staatsmann  machte  einen  tiefen  Eindruck,  und  sie  gab  den
eigentlichen  Anstoß  zum  Entstehen  der  deutschen  Freihandelsbewegung. ­
  Nach  dem  Vorbilde  der  Anticornlawleague  bildeten
sich  deutsche  Ereihandelsvereine,  die  sich  im  Jahre  1849  zu
einem  Zentralbund  für  Handelsfreiheit  zusammenschlossen.
Wenn  nun  auch  in  den  fünfziger  Jahren  ein  Stillstand  eintrat
u nd  der  größte  Teil  der  Vereine  sich  wieder  auf  löste,  so  blieb
die  Saat,  die  damit  ausgestreut  war,  doch  unverloren.  John
Prince-Srnilh,  der  Organisator  und  Führer  dieser  jungen  Volksbewegung, ­
  hatte  durch  seine  Schriften  und  Vorträge,  durch
uiannigfache  persönliche  Anregung  einen  Schüler  kr  eis  herangebildet, ­
  der  die  Agitation  zu  günstigerer  Zeit  wieder  aufnehmen
konnte.

Am  20.  Mai  1857  erschien  im  Bremer  Handelsblatt,  das
V  011  Viktor  Böhmert  redigiert  wurde,  ein  Artikel,  in  welchem
z ur  Gründung  von  volkswirtschaftlichen  Vereinen  aufgefordert
Wur de.  In.  diesem  Artikel  heißt  es  u.  a.:  „Neben  den  Schutzzöllen ­
  zugunsten  privilegierter  Gewerbetreibender  und  reicher
^  lonäre  bestehen  noch  die  Rhein-  und  Elbzölle,  welche  uns
le  Benutzung  der  schönsten  vaterländischen  Wasserstraßen
Verkümmern;  die  Durchfuhr  durch  den  Zollverein  ist  durch  die
        <pb n="21" />
        16

Transitzölle  gehemmt,  welche  immer  weniger  einbringen  und
doch  den  deutschen  Eisenbahnen  alljährlich  Millionen  an
Fracht  zu  gunsten  fremder  Bahnen,  fremder  Häfen  und  Kaufleute ­
  entziehen;  ingleichen  schleppen  sich  die  Differentialzölle ­
  zugunsten  fremder  Staaten  wie  eine  ewige  Krankheit
unserer  Zollpolitik  von  Jahr  zu  Jahr  mit  fort.  Handelsverträge, ­
  vor  denen  man  als  Deutsche  erröten  muß,  haben  Belgien
und  Holland  erhebliche  Vorteile  vor  den  vaterländischen  Häfen
zugesichert;  andere  Verordnungen  bewilligen  dem  direkten
Bezüge  von  französischen  Häfen  in  ganz  wichtigen  Artikeln,
wie  in  Wein,  eine  Prämie  und  erschweren  den  deutschen  Häfen
die  Versorgung  des  Inlands.  Es  herrscht  ferner  noch  im  Eisenbahnwesen, ­
  in  der  Bestimmung  der  Frachtsätze  von  seiten  einzelner ­
  Bahnen  eine  ungerechtfertigte  Willkür,  welche  die  Errichtung ­
  einer  Eisenbahnbehörde  für  Deutschland  oder  eines
Überwachungskomitees  von  Privaten  dringend  nötig  macht;
ingleichen  gibt  sich  im  Bank-,  Kredit-  und  Geldwesen  eine
peinliche  Unklarheit  über  die  zweckmäßige  Gestaltung  der
darauf  bezüglichen  Verhältnisse  und  ein  unsicheres  Experimentieren ­
  kund,  unter  welchem  die  Sicherheit  jedes  Geschäftsbetriebes ­
  erlahmen  muß.  Was  aber  erst  unsere  Gewerbegesetzgebungen ­
  betrifft,  so  sind  wir  Deutschen  darin  einzig  in  unserer
Art.  Wir  können  unseren  Zunftzopf  nicht  einmal  mehr  bei
einem  internationalen  Kongreß  Vorbringen;  denn  andere  zivilisierte ­
  Nationen  haben  ihn  längst  überwunden.“  Aus  dieser
Aufzählung  der  wirtschaftlichen  Gebrechen,  an  denen  Deutschland ­
  krankte,  sieht  man,  welch  reiches  Arbeitsgebiet  sich  der
Tätigkeit  praktischer  Volkswirte  damals  darbot.  Der  Aufruf
zur  Gründung  volkswirtschaftlicher  Vereine  fand  daher  lauten
Widerhall.
Eine  günstige  Gelegenheit  zur  Förderung  der  beabsichtigten ­
  Organisation  bot  sich  in  Frankfurt  a.  Main,  wo  im  November ­
  1857  der  internationale  Wohltätigkeitskongreß  tagte.
Von  hier  aus  wurde  ein  Aufruf  erlassen,  der  die  Bildung  eines
Vereins  deutscher  Volkswirte  bezweckte.  Für  die  Ausführung
dieses  Planes  entfaltete  außer  Böhmert  vor  allem  Schultze-Delitzsch
  in  der  Presse  eine  rege  Tätigkeit.  So  kam  im  Herbst
1858  in  Gotha  eine  Versammlung  zustande,  aus  welcher  der
Kongreß  deutscher  Volkswirte  hervorging.  Dieser  Kongreß)
        <pb n="22" />
        17

2

der  alljährlich  in  verschiedenen  deutschen  Städten  zusammentrat,
  entwickelte  sich  zur'Haupttriebkraft  der  deutschen  Freihandelsbewegung;
  durch  seine  Berichte  und  Enqueten  übte  er
einen  entscheidenden  Einfluß  auf  die  Gesetzgebung  des  Zollvereins ­
  aus.  In  der  Erörterung  zoll-  und  handelspolitischer
Fragen  ragte  besonders  Dr.  Otto  Michaelis  hervor,  der  damalige
Handelsredakteur  der  Nationalzeitung,  und  der  später  als
Referent  über  Zollangelegenheiten  im  Abgeordnetenhause  und
an  der  Seite  Delbrücks  im  Reichskanzleramt  sich  so  große  Verdienste ­
  um  die  Sache  der  Handelsfreiheit  erwarb.  Neben  ihm
wirkten  Karl  Braun,  Lette,  Prince-Smith,  Schultze-Delitzsch,
Viktor  Böhmert,  Soetbeer,  Alexander  Meyer  u.  a.
Auf  dem  ersten  Kongreß  wurde  ein  Ausschuß  für  das  Zoll-Wesen
  eingesetzt,  dessen  Arbeiten  durch  das  folgende  Programm
bestimmt  wurden:
1.  Möglichste  Vereinfachung  des  Tarifs  und  vollständige
Aufhebung  aller  finanziell  unerheblichen  Zölle.
2.  Beseitigung  oder  Ermäßigung  derjenigen  Schutzzölle,
Welche  aus  dem  wirtschaftlichen  Bewußtsein  der  Gegenwart
als  unvereinbar  mit  einer  gesunden  industriellen  Entwicklung
anerkannt  sind.
3.  Sicherung  einer  Zolleinnahme,  welche  der  jetzigen  nicht
^achsteht.
Auf  der  Versammlung,  die  1859  in  Frankfurt  a.  Main
abgehalten  wurde/traten  die  Ziele  des  Kongresses  schon  in
konkreter  Gestalt  hervor.  Man  verlangte  die  Aufhebung  der
Durchfuhrzölle,  die  sowohl  ihre  wirtschaftspolitische  wie  ihre
finanzpolitische  Bedeutung  verloren  hatten.  Sie  wurden  am
1-  März  1861  vollständig  beseitigt.  Ferner  forderte  man  Aufhebung ­
  der  sogenannten  „allgemeinen  Eingangsabgabe“.  Sie
tr af  alle  Artikel,  die  im  Tarif  nicht  mit  besonderen  Zollsätzen
versehen  oder  als  zollfrei  bezeichnet  waren.  Diese  Abgabe
Wu,, de  durch  den  Zollvereinstarif  vom  Jahre  1865  aufgehoben.
Rbenso  sollten  die  Zölle,  welche  die  Einfuhr  der  notwendigsten
bebensmittel  und  der  sonstigen  landwirtschaftlichen  Produkte
belasteten,  abgeschafft  werden.  Wie  aus  folgender  Tabelle  herv
  ergeht,  fielen  sämtliche  Agrarzölle  im  Jahre  1865.
        <pb n="23" />
        18

Der  Zoll  betrug  pro  Scheffel  in  Mark:

'  seit
1.  Januar  19.  Novemb.  1.  Januar
1819  1822  1824  1857  1865
Weizen  0,187  0,187  0,50  0,20  0,00
Roggen  0,062  0,076  0,50  0,05  0,00
Gerste  0,062  0,0625  0,50  0,05  0,00
Hafer  0,062  0,0625  0,50  0,05  0,00
Hülsenfrüchte  .  .  0,125  0,15  0,50  0,20  0,00

An  die  Eisenzölle  und  Garnzölle  wagte  man  sich  im  Jahre
1859  noch  nicht  heran,  die  Erörterung  ihrer  Berechtigung  wurde
bis  zum  nächsten  Kongreß  vertagt.  Zunächst  beschränkte  man
sich  darauf,  die  Aufhebung  der  Zölle  auf  Roh-  und  Hilfsstoffe
der  Fabrikanten  zu  verlangen.
Auf  dem  Kongreß,  der  im  nächsten  Jahre  in  Köln  tagte,
wurden  dann  die  Eisenzölle  zum  Gegenstand  der  Verhandlung
gemacht.  Trotz  des  Widerstandes  der  Eisenproduzenten,  die  sich
an  der  Debatte  beteiligten,  kam  hier  die  Resolution  zur  Annahme,
daß  der  Roheisenzoll  vom  Jahre  1844  und  die  damals  vorgenommenen
  Erhöhungen  der  Zölle  auf  gewalztes  und  geschmiedetes
Eisen  wieder  aufzuheben  seien,  und  daß  die  Umwandlung  aller
übrigen  Bisenzölle  in  reine  Einanzzölle  bewirkt  werden  müsse.
Bis  zum  Jahre  1844  konnte  Roheisen  zollfrei  eingeführt
werden,  dann  wurde  aber  ein  Zoll  von  2  Mk.  auf  100  kg  gelegt. ­
  Im  Jahre  1865  wurde  dieser  Zoll  auf  1,50  Mk-,  im  Jahre
1868  auf  1  Mk.,  im  Jahre  1870  auf  0,50  Mk.  ermäßigt,  und  im
Jahre  1873  wurde  die  Einfuhr  von  Roheisen  wieder  freigegeben.
Im  Jahre  1860  kam  es  zum  Abschluß  jenes  berühmten
Handelsvertrages  zwischen  England  und  Frankreich,  der  bald
der  Anlaß  wurde,  daß  sich  ein  Netz  von  Verträgen  über  das
ganze  westliche  Europa  ausspannte.  Frankreich  hatte  darin
entschieden  mit  seinem  starren  Prohibitivsystem  gebrochen
und  war  zu  einem  System  gemäßigter  Schutzzölle  übergegangen.
Auch  der  Kongreß  deutscher  Volkswirte  knüpfte  daran  neue
Hoffnungen  für  die  Entwicklung  der  deutschen  Handelspolitik,
und  er  forderte,  daß  auch  der  Zollverein  einen  ähnlichen  Handelsvertrag ­
  mit  Frankreich  abschließen  möge,  und  daß  die  in
diesem  Vertrage  Frankreich  zugestandene  Tarifermäßigungeil
allen  übrigen  Nationen  ebenfalls  zugute  kommen  müßten.
        <pb n="24" />
        19

Dieser  Beschluß  war  der  Regierung  sehr  willkommen.
Schon  im  Jahre  1860  waren  Verhandlungen  zwischen  Paris  und
Berlin  wegen  Abschlusses  eines  Handelsvertrages  angeknüpft
worden,  und  wenn  diese  Verhandlungen  auf  Grund  allgemeiner
Tarifermäßigungen  und  des  Rechts  der  Meistbegünstigung  zu
einem  befriedigenden  Ergebnis  gebracht  wurden,  so  war  damit
die  differentielle  Begünstigung  Österreichs  und  jede  Aussicht
äuf  Zolleinigung  hinfällig  geworden.*)
Für  Preußen  war  die  Loslösung  von  Österreich  eine  Lebensfrage
  geworden,  und  so  gewann  der  Vertrag  mit  Frankreich
eine  hohe  politische  Bedeutung.  Die  übrigen  deutschen  Staaten
a ber  stellten  sich  mit  wenigen  Ausnahmen  auf  die  Seite  Österreichs ­
  und  bemühten  sich  nach  Kräften,  die  Absichten  Preußens
z u  vereiteln.  Sie  wollten  die  Hoffnung  auf  eine  Zolleinigung
ruit  Österreich  nicht  fallen  lassen.  Aber  die  preußische  Regierung ­
  ließ  sich  nicht  beirren,  denn  sie  wußte,  daß  sie  in  dieser
Beziehung  auf  die  Unterstützung  des  Volkes  rechnen  konnte.
Das  Abgeordnetenhaus  nahm  dann  auch  am  25.  Juli  1862  mit
264  gegen  12  Stimmen  das  Abkommen  mit  Frankreich  an,
und  wenige  Tage  später  (am  1.  August)  folgte  das  Herrenhaus ­
  seinem  Beispiel.  Die  Unterzeichnung  des  Vertrags  fand
ar U  2.  August  statt.  Der  Kongreß  deutscher  Volkswirte,  der
1^62  in  Weimar  tagte,  brachte  zuerst  seine  Zustimmung  zum
Ausdruck,  indem  er  erklärte;
1-  ,,daß  der  Handelsvertrag  zwischen  Frankreich  und
( h'm  Zollverein  einen  ersten  und  wesentlichen  Schritt  zur
Durchführung  der  Tarifreform  im  Zollverein  bildet,  welche
f ür  eine  gesunde  wirtschaftliche  Entwicklung  des  deutschen
Volkes  notwendig  ist.
2.  daß  er  durch  Gleichstellung  der  französischen  Zollsätze

")  Am  25.  Januar  1860  schrieb  Prinz  Albert  von  Schloß  Windsor
an  den  Prinzregenten  von  Preußen:  er  sehe  voraus,  daß  der  Ab-■v
 v -  U ”  ^ es  en S6sch-französischen  Vertrages  auch  Deutschland  an  treiben
zu  dem  l’ re 6iandelssystem  zu  bekehren,  und  das  die  Vor-(
 |,^ e  dieses  Systems  für  Deutschland  größer  sein  würden  als  diejenigen,
\Wiu^ r  Brankreioh  sich  jemals  daraus  ergeben  könnten.  Und  Prinz
daß  6  01  an * w °Hete  ihm  am  4.  März  1860;  er  sei  ganz  seiner  Ansicht,
( j er  der  Handelsvertrag  für  Deutschland  von  Bedeutung  sei,  und  daß
' v ürd  01  Vere ‘ n  s * c ä  schließlich  die  Freihandelsprinzipien  zu  eigen  machen
e ,  die  Preußen  unausgesetzt,  wenn  auch  vergeblich,  angestrebt  habe.
2*
        <pb n="25" />
        20

für  die  zollvereinsländischen  Produkte  mit  denen  für  die  Produkte ­
  Englands  und  Belgiens  die  Ausschließung  unseres  Gewerbefleißes ­
  von  dem  französischen  Markt  verhindert  und  dem
deutschen  Export  ein  neues  wertvolles  Gebiet  eröffnet;
3.  daß  es  demnach  die  wirtschaftlichen  Interessen  des
deutschen  Volkes  auf  das  Schwerste  verletzt,  wenn  der  von  popolitischen
  Tendenzen  und  monopolistischen  Interessen  getragene ­
  Widerstand  einzelner  Zollvereinsstaaten  die  Durchführung ­
  des  Vertrags  noch  länger  verzögert.“
Am  20.  Oktober  1862  hielt  Bismarck  seine  erste  Rede
als  Ministerpräsident  im  Landtage.  Er  trat  im  Herrenhause
für  die  Durchführung  des  deutsch-französischen  Handelsvertrages ­
  ein,  der  er  im  Notfall  sogar  die  Zollvereinsverträge
opfern  würde.  Und  am  13.  Oktober  wurde  der  Landtag  mit
folgenden  Worten  der  Regierung  entlassen:  „Unter  den  vor:
gelegten  Verträgen  ist  der  mit  Frankreich  abgeschlossene
Handels-  und  Schiffahrtsvertrag  von  hervorragender  Wichtigkeit. ­
  In  der  einmütigen  Zustimmung,  welche  Sie  demselben,
sowie  dem  Gesetze  über  die  Eingangs-  und  Ausgangsabgabe
erteilt  haben,  erkennt  die  Regierung  eine  Bürgschaft  dafür,
daß  die  wirtschaftlichen  Grundsätze,  auf  welchen  der  Vertrag
beruht,  fortan  die  Grundlage  der  Handelspolitik  Preußens
bilden  werden.  Diese  in  der  Notwendigkeit  des  freier.  Verkehrs
begründete  Politik  ist  dem  preußischen  Staate  durch  seine
Interessen  und  seine  Tradition  vorgezeichnet.“
Man  sieht  also,  wie  damals  die  Regierung  keinen  Anstand ­
  nahm,  die  liberale  Handelspolitik  dadurch  zu  empfehlen,
daß  sie  ihre  Übereinstimmung  mit  den  Traditionen  des  preußischen ­
  Staates  anerkannte.  Bismarck  hatte  denn  auch  seine
ganze  Energie  für  die  Durchführung  des  Vertrages  eingesetzt,
den  er  schon  als  Gesandter  in  Paris  lebhaft  befürwortet  hatte.
Er  ließ  die  sich  noch  sträubenden  Zollvereinsstaaten  darüber
keinen  Augenblick  im  Zweifel,  daß  sie  nur  die  Wahl  hätten
zwischen  dem  Austritt  aus  dem  Zollverein  und  der  Annahme
des  Vertrages.  So  entstand  die  Krisis  des  Zollvereins,  die  mehrere ­
  Jahre  währte.  Erst  als  die  deutschen  Staaten  von  Österreich, ­
  das  endlich  auf  die  Zolleinigung  verzichtete,  im  Stich
gelassen  waren,  gaben  sie  ihren  Widerstand  auf  und  Unterzeichneten ­
  im  Jahre  1864  den  mit  Frankreich  vereinbarten
        <pb n="26" />
        21

Handelsvertrag.  Am  16.  Mai  1865  wurden  die  Zollvereinsverträge ­
  erneuert  und  auf  Grund  des  französischen  Vertrages
ein  Tarif  angenommen,  der  einen  großen  Fortschritt  bedeutete.
Durch  die  Annahme  der  Meistbegünstigung  waren  alle  Sonderzugeständnisse ­
  unmöglich  gemacht  worden.  Die  „Allgemeine
Eingangsabgabe“  wurde  aufgehoben  und  sehr  weitgehende
Z  oll  er  in  ä  ßi  g  ungen  vorgenommen.
Handelsverträge  wurden  auf  Grund  dieses  Tarifs  abgeschlossen ­
  mit  Österreich-Ongarn  (11.  April  1865),  mit  Belgien  (22.  Mai
18 65),  England  (30.  Mai  1865),  Italien  (31.  Dezember  1865).
Während  dieser  Zollvereinskrisis  hatte  man  mehr  als
je  die  Reformbedürftigkeit  der  Zollvereinsverfassung  empfunden,
und  als  der  Krieg  von  1866  glücklich  beendet  war,  schien  der
geeignete  Zeitpunkt  für  die  Durchführung  einer  solchen  Reform ­
  endlich  gekommen  zu  sein.  Nach  dem  Abschluß  des  Waffenstillstandes ­
  von  Nikolsburg  hatte  der  Präsident  der  ständigen
Deputation  des  volkswirtschaftlichen  Kongresses  Dr.  Lette
eine  außerordentliche  Konferenz  anberaumt.  Sie  fand  am
4 -  und  5.  August  1866  in  Braunschweig  statt.  Auf  dieser  Versammlung ­
  wurde  folgender  Beschluß  gefaßt;
1.  „.Durch  die  Konstituierung  des  parlamentarischen  Bundesstaates ­
  wird  das  Bedürfnis  einer  Reform  der  Zollvereins-Erfassung
  befriedigt.  An  die  Stelle  der  Zollvereins-Konferenzen
fritt  die  Bundesregierung  und  das  Bundesparlament.
2.  Staaten,  welche  dem  vorläufig  zu  erneuernden  Zoll-Verein,
  aber  nicht  dem  Bundesstaate  angehören  wollen,  müssen
mindestens  für  eine  Reform  des  Zollvereins  eintreten,  welche  die
handelspolitische  Gesetzgebung  der  Bundesregierung  und  dem
Parlament  und  die  Verwaltung  der  Bundesgewalt  überträgt.
3.  Das  solchergestalt  mit  den  dem  Bundesstaate  etwa
nicht  beitretenden  Mitglieder  des  bisherigen  Zollvereins  zu
treffende  Abkommen  hat  längstens  bis  1870  zu  laufen,  wo
rfann  die  schwankenden  Staaten  ihren  Entschluß  zu  fassen
raben  werden,  ob  sie  dem  Bundesstaate  angehören  oder  aus
c h'm  Zollverein  ausscheiden  wollen.“
In  dieser  Resolution  ist  der  Übergang  vom  Zollverein  zum
nndesstaat  vorgezeichnet  und  zur  rechten  Zeit  vorher  benimmt ­
  worden.  Ihre  Durchführung  ist  dadurch  ermöglicht
Vörden,  daß  der  Sieg,  den  Preußen  über  Österreich  auf  dem
        <pb n="27" />
        22

Schlachtfeld  errang,  auch  den  handelspolitischen  Bestrebungen
Preußens  zum  Siege  verhall'.  Die  Hindernisse,  welche  der  deutschen ­
  Einigung  bisher  in  der  Verfassung  des  deutschen  Bundes
und  des  Zollvereins  entgegengetreten  waren,  wurden  beseitigt.
Der  deutsche  Bund  wurde  aufgelöst,  und  die  deutschen  Staaten
wurden  jetzt  nur  noch  durch  den  Zollverein  zusammen  gehalten,
der  eine  völlig  neue  Verfassung  erhielt.
Die  Generalkonferenz  und  das  liberum  veto  wurden  beseitigt. ­
  An  ihre  Stelle  trat  der  Zollbundesrat  und  das  Zollparlament. ­
  So  war  zum  erstenmal  für  ganz  Deutschland  ein
gesetzgebender  Körper  geschaffen,  dessen  Zusammensetzung
auf  dem  Allgemeinen  Wahlrecht  beruhte.  „Es  war  doch  einmal ­
  etwas  Merkwürdiges“,  sagt  Ludwig  Bamberger  in  seinen
vertraulichen  Briefen  aus  dem  Zollparlament,  „etwas  zu  Merkwürdiges, ­
  um  ganz  unfruchtbar  und  erfolglos  zu  bleiben:  daß
zum  ersten  Male  überhaupt  die  Abgeordneten  des  deutschen
Volkes  in  der  größten  deutschen  Stadt  des  größten  deutschen
Staates  zusammentraten  und  damit  den  Grundstein  zu  einer
künftigen  Hauptstadt  des  künftigen  Deutschen  Reiches  wie
zur  künftigen  Gesamtvertretung  der  künftigen  Nation  legten.“
Auf  dem  volkswirtschaftlichen  Kongreß,  der  1867  in
Hamburg  stattfand,  durfte  Michaelis  mit  Genugtuung  konstatieren, ­
  daß  das  Programm,  das  der  Kongreß  1858  aufgestellt
  hatte,  in  allen  Punkten  durchgeführt  war.  Die  Ermäßigung ­
  der  Schutzzölle  war  erfolgt,  die  Allgemeine  Eingangsabgabe ­
  war  aufgehoben,  die  Getreidezölle  waren  verschwunden,
und  viele  von  den  finanziell  unerheblichen  und  wirtschaftlich
nachteiligen  Zöllen  waren  beseitigt.  Auch  die  damals  schon
geforderte  Reform  der  Zollvereinsverfassung  war  durchgeführt
worden.  Als  neues  Programm  stellte  der  Kongreß  jetzt  auf:
Die  konsequente  Beseitigung  des  Schutzsystems  und  die  Zurückführung ­
  des  Tarifs  auf  wenige  nach  finanziellen  Rücksichten ­
  ausgewählte  Positionen.  Man  wollte  der  Verwirklichung ­
  eines  Systems  reiner  Finanzzölle  entgegenstreben,  und
die  Regierung  war  bereit,  dazu  die  Hand  zu  bieten.  Bismarck
hat  bei  verschiedenen  Gelegenheiten  das  Finanzzollsystein
als  Endziel  der  zollpolitischen  Entwicklung  bezeichnet.
Am  21.  Juni  1869  sagte  er  im  Zollparlament:
„Ich  glaube,  daß  unsere  Zollgesetzgebung  sich  nach  der
        <pb n="28" />
        Richtung  hin  ausbilden  sollte,  daß  sie  das  Ideal  reiner  Finanzzölle ­
  -—■  vielleicht  nicht  erreicht,  aber  ihm  doch  näher  strebt.“
Und  noch  am  22.  November  1875  hielt  er  es  für  notwendig,
,,daß  wir  in  unseren  Zöllen  uns  frei  machen  von  dieser  zu  großen
Masse  von  zollpflichtigen  Gegenständen,  daß  wir  uns  auf  das
Gebiet  eines  reinen  einfachen  Finanzzollsystems  zurückziehen
und  alle  diejenigen  Artikel,  die  nicht  wirklich  Finanzartikel
sind,  d.h.  nicht  hinreichenden  Ertrag  geben,  über  Bord  werfen
und  die  zehn  oder  fünfzehn  Artikel,  die  die  größten  Einnahmen
gewähren,  soviel  abgeben  lassen,  wie  wir  überhaupt  aus  der
Zoll  quelle  für  unsere  Finanzen  nehmen  wollen.“
Der  nächste  wichtige  Schritt  auf  dem  Wege  zu  diesem
Ziel  war  der  Handelsvertrag  mit  Österreich  vom  9.  März  1868.
Der  Vertrag  brachte  wieder  sehr  wichtige  Zollermäßigungen,
die  jetzt  nicht  mehr  ausschließlich  Österreich  zugute  kamen,
sondern  auf  alle  Vertragsstaaten  ausgedehnt  wurden.
Von  großer  Bedeutung  für  die  Erleichterung  des  Einfuhrverkehrs ­
  war  dann  die  Erneuerung  des  Zollgesetzes,  die  1869
vorgenommen  wurde.
Das  Gesetz,  wie  es  seit  1838  im  Zollverein  bestand,  beruhte ­
  auf  dem  preußischen  Zollgesetz  von  1818.  Es  stammte
aus  einer  Zeit,  in  welcher  der  Frachtfuhrmann  noch  den  Verkehr ­
  vermittelte  und  Dampfschiffe  und  Eisenbahnen  noch
nicht  in  Gebrauch  gekommen  waren.  Unter  der  alten  Verfassung
des  Zollvereins  war  eine  Reform  nicht  durchführbar  gewesen.
Ras  Zollparlament  nahm  sie  in  Angriff  und  am  1.  Juli  1869
"wurde  das  neue  Gesetz  erlassen.  Für  dieses  Gesetz  waren  folgende ­
  Gesichtspunkte  maßgebend:
1.  Möglichste  Erleichterung  der  Zollabfertigung  in  bezug
a uf  die  Zeit,  zu  welcher  sie  stattfinden  darf,  sowie  in  bezug
auf  die  Anzahl,  Lage  und  Kompetenz  der  Zollstelle  •—  besonders
Milderung  der  Deklarationspflicht.
2.  Möglichste  Erweiterung  des  Ansageverfahrens  und  des
Riederlageverkehrs  —  vor  allem  Beseitigung  der  bisherigen
Beschränkung  auf  Kaufleute,  Spediteure  und  Fabrikanten.
3.  Zulassung  jeder  Veränderung  (Umladung,  Umpackung,
Teilung),  der  vom  Ausland  eingegangenen  und  noch  nicht  in
den  freien  Verkehr  gesetzten  Waren  auf  dem  Transport,  soweit
er  unter  amtlicher  Aufsicht  geschieht.
        <pb n="29" />
        24

4.  Möglichste  Beschränkung  der  Kontrolle.
Nach  diesem  Gesetze  sollte  demnach  die  Freiheit  die
Regel  sein,  die  Legitimationspflicht  der  Transporteure  und
die  Beschränkung  der  Gewerbebetriebe  mit  allen  verzollten
Waren  die  Ausnahme.
Noch  ehe  das  Zollparlament  sein  kurzes  Dasein  beendete,
brachte  es  auch  eine  allgemeine  Revision  des  Zolltarifs  zustande. ­
  Es  wurde  dadurch  der  Zolltarif  von  allen  denjenigen
Positionen  entlastet,  die  nur  in  unbedeutenden  Mengen  eingeführt
  wurden  und  daher  nur  eine  geringe  Einnahme  einbrachten.
  Der  finanzpolitische  Zweck  des  Tarifs  trat  immer  mehr  in
den  Vordergrund.  Es  handelte  sich  jetzt  hauptsächlich  um
die  Herabsetzung  der  Zölle  auf  Vieh,  Eisen,  Chemikalien  und
Reis.  Dagegen  sollte  der  Kaffeezoll  erhöht  werden.
Der  10.  volkswirtschaftliche  Kongreß,  der  1868  in  Breslau
tagte,  hatte  zur  Annahme  von  Resolutionen  geführt,  die  durch
das  Tarifgesetz  von  1870  erfüllt  worden  sind.  Im  ganzen
wurden  90  Positionen  gestrichen  und  25  ermäßigt.
Prince-Smith,  der  nach  dem  Tode  Lettes  im  Jahre  1869
Vorsitzender  der  ständigen  Deputation  des  Volkswirtschaftlichen ­
  Kongresses  geworden  war,  erließ  im  Juni  1870  einen
Aufruf  zur  Bildung  einer  Vereinigung  deutscher  Freihändler.
Diese  Vereinigung  sollte  den  Zweck  haben,  die  Freihändler
aller  Parteien  zu  organisieren,  auf  die  Beseitigung  aller  noch
bestehenden  Schutzzölle  hinzuarbeiten  und  somit  das  Ideal
eines  Finanzzolltarifs  zu  verwirklichen.
In  dem  Komitee,  das  diesen  Aufruf  Unterzeichnete,  befanden ­
  sich  neben  Mitgliedern  der  liberalen  Parteien,  wie
Braun-Wiesbaden,  v.  Forkenbeck,  Dr.  Alexander  Meyer  u.  a.
auch  Konservative,  wie  Graf  Lehndorf,  v.  Thadden,  v.  Unruh-Bomst,
  v.  Levetzow  u.  a.
Wäre  eine  derartige  Vereinigung  in  Wirksamkeit  getreten, ­
  so  hätte  sie  wohl  bald  Gelegenheit  gefunden,  neben
dem  Kongreß  deutscher  Volkswirte,  die  Errungenschaften  der
liberalen  Handelspolitik  zu  verteidigen;  sie  wäre  aber  auch
gespalten  worden,  denn  die  konservativen  Agrarier,  die  damals ­
  leidenschaftliche  Anhänger  des  Freihandels  waren,  wurden
einige  Jahre  später  die  Hauptstützen  der  Schutzzollpolitik.
Der  Ausbruch  des  Krieges  und  seine  politischen  und  wirt ­
        <pb n="30" />
        25

schaftlichen  Folgen  verhinderten  die  weitere  Ausführung  dieses
Hanes.
Mit  der  Gründung  des  Reiches  erreichte  der  Zollverein
sein  Ende  und  damit  auch  das  Zollparlament.  Das  kündbare
Vertragsverhältnis  ging  in  eine  dauernde  staatliche  Organisation ­
  über.  Die  Verträge  von  1867,  wodurch  der  Zollverein
erneuert  worden  war,  wurden  ein  integrierender  Bestandteil
der  deutschen  Verfassung.  Dem  Reichstage  wurde  die  Gesetzgebung, ­
  welche  die  Zoll-  und  Handelspolitik  betrifft,  übertragen,
und  die  Zollerträge  sollten  in  die  Reichskasse  fließen.  Der
Reichstag  übernahm  daher  die  Erbschaft  des  Zollparlaments
und  verwaltete  sie  zunächst  im  Geiste  des  Erblassers.  Es  naht
der  letzte  Akt  der  Ereihandelsära.
Die  Agrarier,  deren  Konsumenteninteressen  durch  die
Eisenzölle  geschädigt  wurden,  verlangten  stürmisch  die  Beseitigung ­
  dieser  Zölle.  Im  Mai  1873  stellten  die  Abgeordneten
v -  Behr  (Greifswald),  v.  Below  (Saleske),  v.  Wedell-Malchow,
Graf  Dohna,  Graf  Eulenburg,  Freiherr  v.  Frankenberg,  v.
Minningerode  mit  Prince-Smith,  Bamberger,  Windthorst  u.  a.
einen  darin  zielenden  Antrag.  Am  26.  Mai  eröffnete  der  Abgeordnete ­
  v.  Behr  die  Debatte  darüber  mit  einer  Rede,  in  der
er  sagte:  „Nächst  dem  Brot  und  Fleisch  ist  nichts  wichtiger
a ls  freies  Eisen.“  Damals  waren  die  Agrarier  so  vernünftig,
die  Zollfreiheit  von  Brot  und  Fleisch  über  die  des  Eisens  zu
stellen.  Dann  fuhr  er  fort:  „Verlassen  Sie  sich  darauf,  meine
Herren,  solange  ein  deutsches  Schiff  unsere  Ostsee  befährt,
solange  wir  in  den  Provinzen  an  der  Ostsee,  wo  wir  kein  Eisen
herausgraben,  sondern  sehr  viel  Eisen  hineingraben  müssen,
Um  eine  Ernte  zu  haben,  solange  dort  der  Landmann  seinen
Roden  zu  bestellen  haben  wird,  solange  werden  wir  das  freie
Eisen,  verlangen.“  Das  dauerte  gerade  sechs  Jahre,  dann  handelten ­
  Graf  Mirbach  und  seine  Freunde  1  Mk.  Roggenzoll
§ e gen  1  Mk.  Roheisenzoll  ein.  Im  Jahre  1879  waren  unter
den  186  Abgeordneten,  die  für  Mirbach  stimmten,  nicht  weniger ­
  als  100  Großgrundbesitzer!  Im  Jahre  1873  aber  erklärte ­
  Herr  v.  Below  die  Besteuerung  des  Eisens  für  ein  Unhig.
  Die  gesamte  Konsumtion  werde  durch  die  Besteuerung
es  Eisens  geschädigt,  demgegenüber  komme  der  Vorteil
'  Öliger  interessierter  Landesteile  und  Berufsklassen  nicht  in
        <pb n="31" />
        26

Betracht.  Heute  würde  ein  Agrarier  sich  hüten,  eine  so  allgemein ­
  gültige  Wahrheit  auszusprechen,  die  aber  noch  viel
allgemeiner  gilt,  wenn  man  statt  Eisen  Getreide  setzt.  Damals ­
  erklärte  Windthorst,  daß  er  der  freiheitlichen  Richtung
im  Handelssystem  immer  mehr  vertraue.  ,,Ich  bin  überzeugt,“
sagte  er,  „dieselbe  ist  stetig  im  Fortschritte,  und  jeder  Versuch,
dieselbe  dauernd  zur  Umkehr  zu  bringen,  wird  jämmerlich
scheitern.“  Im  Jahre  1879  wurde  dieser  Versuch  gemacht  und
Windthorst  trug  das  Seinige  dazu  bei,  daß  er  nicht  scheiterte.
Im  Jahre  1873  war  Rudolph  Delbrück  noch  der  Lenker
der  deutschen  Handelspolitik.  Seit  1850  war  er  an  der  Leitung
und  Durchführung  der  preußischen  Handelspolitik  in  hervorragender ­
  Weise  beteiligt  gewesen.  Ihm  vor  allem  sind  die
Vollendung  und  der  Ausbau  des  Zollvereins  zu  danken.  Er
hat  wie  kein  anderer  dahin  gewirkt,  daß  die  Zolleinigung  mit
Österreich  nicht  zur  Ausführung  gelangte.  Während  dieser
Zeit  war  kein  Handelsvertrag  zustande  gekommen,  dessen  Abschluß ­
  nicht  in  erster  Linie  Delbrücks  Verdienst  gewesen  wäre.
Sein  Werk  war  es  auch,  daß  die  Durchfuhrzölle  aufgehoben
wurden,  und  daß  in  der  Leitung  der  deutschen  Handelspolitik
freiheitliche  Grundsätze  zur  Herrschaft  gelangten.  Im  Jahre
1873  war  Delbrück  noch  Präsident  des  Reichskanzleramts.
Wie  immer,  so  verstand  er  es  auch  jetzt,  den  Bedürfnissen
der  deutschen  Volkswirtschaft  Rechnung  zu  tragen.  Am
20.  Juni  begründete  er  in  eingehender  Weise  eine  Tarifvorlage
der  Regierung,  durch  deren  Annahme  Roheisen,  Schiffsgeräte,
Pomeranzen  für  zollfrei  erklärt  wurden.  Ferner  fiel  der  letzte
Ausfuhrzoll,  der  im  Interesse  der  Papierfabrikanten  auf  Lumpen
erhalten  geblieben  war.  Die  Zölle  auf  Eisenwaren,  Fischernetze,
Strohhüte,  Soda  und  Stärke  wurden  ermäßigt  und  sollten
vom  1.  Januar  1877  ab  nicht  mehr  erhoben  werden.  Kaum
war  diese  Bestimmung  zwei  Jahre  in  Kraft  gewesen,  da  begann
im  Jahre  1879  die  Umkehr.  Wir  traten  in  die  Ära  der  Schutzzollpolitik ­
  ein,  deren  Ende  heute  noch  nicht  abzusehen  ist.
Der  Zweck  dieser  geschichtlichen  Skizze  war  der,  wieder
einmal  daran  zu  erinnern,  was  die  Freihandelspolitik  für  die
politische  Entwicklung  Deutschlands  zu  bedeuten  hatte.  Als
Preußen  sich  von  dem  veralteten  Merkantilsystem  abwandte
und  mit  dem  Gesetz  von  1818  die  europäische  Freihandels-
        <pb n="32" />
        27

i

bewegung  eröffnete,  entstand  der  moderne  Staat  Preußen.  Auf
der  Grundlage  dieses  Gesetzes  erhob  sich  der  deutsche  Zollverein, ­
  welcher  die  wirtschaftliche  Einigung  Deutschlands
vollbrachte.  Der  politischen  Einigung  standen  vor  allem  die
Bestrebungen  Österreichs  entgegen.  Sie  wurden  durch  die
preußische  Ereihandelspolitik  der  sechziger  Jahre  wirksam
vereitelt.  Diese  Politik  führte  zum  Bruch  mit  Österreich,  und
nach  seiner  Niederlage  zum  Ende  des  deutschen  Bundes  und
der  alten  Zoll  Vereins  Verfassung,  die  sich  beide  als  drückende
Eesseln  für  die  wirtschaftliche  und  politische  Entwicklung
Deutschlands  zum  Einheitstaat  erwiesen  hatten.  Ohne  diese
Ereihandelspolitik  Preußens  wäre  das  Werk  der  deutschen
Einigung  nicht  vollbracht  worden,  und  die  Gründung  des  Deutschen ­
  Eeiches  unter  Preußens  Führung  nicht  möglich  gewesen.
Jene  Männer  aber,  die  diese  liberale  Handelspolitik  trotz
allen  Anfeindungen  und  Gegenströmungen  konsequent  durchführten, ­
  wie  die  Staatsmänner  der  Stein-Hardenbergschen
Periode  und  die  Gründer  des  Zollvereins,  wie  vor  allem  Delbrück ­
  und  Michaelis  und  die  Führer  des  Kongresses  deutscher
Volkswirte,  der  durch  seine  Verhandlungen  und  Veröffentlichungen ­
  diese  Politik  der  Regierung  erleichterte  und  förderte
'—  sie  alle  haben  sich  Verdienste  um  die  politische  Entwicklung
unseres  Vaterlandes  erworben,  die  nicht  hoch  genug  eingeschätzt
werden  können.
Sie  haben  die  Erkenntnis  verbreitet,  daß  Deutschland
Ulfolge  seiner  Naturbedingungen  und  seiner  geographischen
Lage  wie  kaum  ein  anderes  Land  auf  den  Freihandel  angewiesen ­
  ist.  Seine  geologische  Struktur,  der  Lauf  seiner  großen
Flüsse,  seine  Lage  zu  andern  Ländern,  seine  Grenzverhältnisse
lassen  eine  strenge  Abgeschlossenheit  seines  Gebiets  nicht  zu.
Ler  natürliche  wirtschaftliche  Zusammenhang  der  deutschen
Lrenzprovinzen  mit  dem  Auslande  läßt  sich  auch  durch  künstliche ­
  Schranken  nicht  ganz  aufheben.  Wenn  aber  der  Freihandel ­
  für  Deutschland  eine  Naturnotwendigkeit  ist,  so  ist
e *ue  naturgemäße  und  gedeihliche  Entwicklung  seines  politischen ­
  Lebens  nur  dadurch  zu  erreichen,  daß  man  sich  jener
Notwendigkeit  nicht  widersetzt,  nicht  gegen  sie  anzukämpfen
® Uc ht,  sondern  ihren  Geboten  in  der  Wirtschaftspolitik  geor
 cht.  So  ist  es  kein  Zufall,  daß  die  größten  Taten  auf  poli ­
        <pb n="33" />
        28

tischem  Gebiete  in  Deutschland  vollbracht  wurden,  als  die
Grundsätze  der  Freihandelspolitik  zur  Herrschaft  gelangt
waren.  Als  das  große  Ziel  der  politischen  Einigung  erreicht
war,  hatte  es  den  Anschein,  als  ob  die  nationale  Aufgabe  der
Freihandelspolitik  erfüllt  sei,  und  daß  man  seine  Waffen  nun
der  Rumpelkammer  anvertrauen  dürfe.
Seit  der  Einführung  der  Schutzzollpolitik  sind  drei  Jahrzehnte ­
  verflossen.  Infolge  rastloser  Arbeit  des  deutschen
Volkes,  infolge  der  epochemachenden  Erfindungen  und  Errungenschaften ­
  seiner  Gelehrten  und  Techniker  hat  sich  trotz  aller
handelspolitischen  Hemmungen  die  deutsche  Volkswirtschaft
machtvoll  entwickelt.  Deutschland  ist  in  dieser  Zeit  aus  einem
ärmlichen  Agrarstaat  ein  reicher  Industriestaat  geworden,
und  seine  Bevölkerung  hat  sich  um  20  Millionen  Menschen
vermehrt.  Aber  gerade  die  Bedürfnisse  und  die  Existenzbedingungen ­
  dieses  Industriestaates  fordern  immer  dringender
die  allmähliche  Rückkehr  zur  alten  preußischen  Freihandelspolitik. ­
  Je  mehr  Deutschland  auf  den  Bezug  von  Nahrungsmitteln ­
  und  Rohprodukten  vom  Auslande  angewiesen  ist,  um
so  mehr  müssen  auch  seine  Industrien  für  den  Weltmarkt  arbeiten, ­
  um  so  mehr  werden  sie  darauf  angewiesen,  für  ihre
Produktion  immer  neue  Absatzgebiete  zu  erobern.  Eine  solche
Eroberung  aber  läßt  sich  nur  dann  wirksam  durchsetzen,  wenn
die  Freihandelsidee  wieder  in  der  Welt  zur  Herrschaft  gelangt.
Wir  erleben  es  heute,  wie  durch  die  übermäßige  Erhöhung  der
Agrarzölle  die  Lebenshaltung  und  die  Arbeitsfähigkeit  unseres
Volkes  sich  senken,  und  wie  durch  die  protektionistischen  Gegenwirkungen ­
  anderer  Staaten  die  Expansionsmöglichkeit  unserer ­
  Industrie,  ohne  die  sie  nicht  mehr  gedeihen  kann,  entschieden ­
  gehemmt  wird.
In  keinem  anderen  protektionistischen  Staat  hat  die  Bevölkerung ­
  so  sehr  unter  den  Agrarzöllen  zu  leiden,  wie  in  Deutschland, ­
  denn  in  keinem  andern  ist  die  Bevölkerungsdichte  so
groß,  wie  bei  uns.  Im  Deutschen  Reich  kamen  im  Jahre  1910
auf  den  Quadratkilometer  120,04  Menschen,  in  Österreich-Ungarn
  75,91,  in  Frankreich  37,82,  in  Rußland  5,85,  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  11,96.  Alle  diese  Staaten
aber  sind  in  bezug  auf  die  Getreideversorgung  viel  günstiger
gestellt,  als  Deutschland.  Österreich-Ungarn  und  Rußland
        <pb n="34" />
        sind  noch  überwiegend  Agrarstaaten,  deren  Getreideproduktion
einer  erheblichen  Steigerung  fähig  ist.  Frankreichs  Bevölkerung
ist  stationär,  seine  industrielle  Entwicklung  schreitet  sehr  langsam ­
  fort,  sein  Boden  ist  im  Durchschnitt  fruchtbarer  als  der
deutsche,  sein  Klima  ist  günstiger  als  das  unsrige.  Die  Vereinigten
Staaten  haben  das  Schutzzollsystem  sehr  intensiv  ausgebildet,
sie  sind  aber  in  der  glücklichen  Lage,  keiner  Agrarzölle  zu  bedürfen, ­
  da  sie  weit  mehr  Getreide  exportieren  als  importieren.
Keine  andern  Zölle  zehren  so  sehr  am  Mark  unseres  Volkes,
wie  die  Zölle  auf  Nahrungsmittel,  Vieh  und  Rohstoffe.  Sie
sind  weit  verderblicher  als  die  Industriezölle;  denn  diese  haben
häufig  eine  Verbesserung  der  Produktionstechnik  herbeigeführt, ­
  und  dadurch  eine  Senkung  des  Preisniveaus  ermöglicht. ­
  Die  Konsumtion  der  Fabrikate  konnte  sich  also  trotz
der  auf  ihnen  lastenden  Zölle  immer  weiter  ausdehnen.  Die
von  den  Industriezöllen  ausgehende  günstige  Wirkung  hat
nur  dort  eine  Hemmung  erfahren,  wo  sich  Kartelle  gebildet
haben,  welche  die  auf  Verbesserung  der  Produktionstechnik
und  auf  Verbilligung  der  Produkte  hindrängende  Konkurrenz
auszuschließen  trachteten.  Aus  diesem  Grunde  sollte  allen
kartellierten  Industrien  der  Zollschutz  versagt  werden.  Die
Agrarzölle  aber  haben  gewöhnlich  keine  Meliorationen  im  Gefolge, ­
  sie  dienen  lediglich  der  Steigerung  der  Bodenrente.  Damit ­
  aber  ist  wiederum  die  Möglichkeit  einer  Erhöhung  der
Bodenverschuldung  gegeben.  Sie  ist  in  keinem  andern  Industriestaat ­
  so  hoch,  wie  in  Deutschland,  und  sie  kommt  in  der
steigenden  Tendenz  der  Lebensmittelpreise,  der  Wohnungsmieten, ­
  des  allgemeinen  Zinsfußes  zum  Ausdruck.  Sie  trägt
auch  dazu  bei,  den  Markt  für  die  Unterbringung  staatlicher
Anleihen  einzuengen.  Diese  schwere  Belastung  des  Grundbesitzes ­
  beeinträchtigt  nicht  nur  die  Kreditfähigkeit  des  deutschen
Volkes,  sondern  verringert  auch  die  Produktivität  seiner  Arbeit ­
  und  hemmt  die  Entfaltung  seiner  Steuerkraft.
Überall  tritt  der  Agrarismus  —  diese  Übertreibung  agrarischer ­
  Forderungen  —  in  feindlichen  Gegensatz  zur  industriellen
Entwicklung,  er  sehnt  sich  zurück  nach  der  Gebundenheit
e mer  untergegargenen  Wirtschaftsordnung,  während  die  Industrie ­
  ohne  eine  möglichst  große  Bewegungsfreiheit  nicht
gedeihen  kann.  Der  Agrarismus  bettelt  um  die  Gaben  der
        <pb n="35" />
        30

%

Staatshilfe,  während  die  Industrie  der  eigenen  Kraft  vertraut,
die  ohne  staatliche  Förderung  sich  ungestört  zu  entfalten  vermag.
Der  Agrarismus  haßt  die  modernen  Verkehrsmittel,  welche  die
heiligen  Schranken  seiner  Interessenpolitik  mißachten,  während
die  Industrie  danach  strebt,  die  Verkehrstechnik  möglichst  zu
vervollkommnen  und  den  Transport  zu  verbilligen.  Der  Agrarismus ­
  kämpft  mit  allen  brauchbaren  und  unbrauchbaren  Mitteln
gegen  die  Ausdehnung  der  Weltwirtschaft,  während  die  Industrie ­
  ohne  sie  nicht  leben  kann.  Unter  diesem  feindlichen
Gegensatz  der  großen  Produktionszweige  hat  die  deutsche
Volkswirtschaft  schwer  zu  leiden  gehabt.
Aber  auch  auf  politischem  Gebiete  hat  die  Schutzzollpolitik ­
  des  Deutschen  Reiches  eine  verhängnisvolle  Wirkung
ausgeübt.  Sie  ist  der  Entwicklung  zur  inneren  Konsolodierung
und  Vereinheitlichung  hemmend  entgegengetreten.  Sie  hat
dazu  beigetragen,  daß  der  Reichsgedanke  gegenüber  den  partikularistischen
  Bestrebungen  an  Macht  und  Größe  Einbuße  erlitten ­
  hat.  Der  Bundesstaat  sollte  gewiß  nicht  das  Endziel
der  politischen  Entwicldung  sein,  er  sollte  nur  einen  Übergang
zum  Eihheitsstaate  darstellen.  Nach  der  Gründung  des  Reiches
durfte  man  erwarten,  daß  der  Einzelstaat  allmählich  im  Nationalstaat ­
  aufgehen  würde.  Auch  Bismarck  hat  dieser  Ansicht ­
  in  den  70er  Jahren  wiederholt  Ausdruck  gegeben.  So
sagte  er  am  4.  Dezember  1875:  „Preußen  muß  in  Deutschland
aufgehen“,  und  am  14.  März  1877  bemerkte  er,  Preußen  bedürfe ­
  mehr  der  Germanisierung,  als  Deutschland  der  Borussifizierung.
  Auch  in  seiner  Rede  vom  26.  April  1876  hält  er  es
für  die  Pflicht,  die  ihm  als  Reichskanzler  obliege,  die  Entwicklung ­
  eines  Großpreußentums  zum  Nachteil  der  Reichsautorität ­
  zu  bekämpfen,  und  ähnlich  äußerte  er  sich  am  18.  Mai
1876.  Doch  auf  die  Zeiten  der  Reichsflut  folgte  die  Reichsebbe.
Der  Umschwung  setzte  im  Jahre  1879  ein.
Seit  der  Inauguration  des  Protektionismus  hat  unser
politisches  Leben  eine  ganz  andere  Richtung  erfahren.  Zur
Herrschaft  gelangte  die  konservative  Partei,  die  im  Reichstag
den  Ausschlag  gab.  Sie  bestand  fast  ausschließlich  aus  preußischen ­
  Junkern;  die  in  erster  Linie  ihre  eigenen  materiellen  und
sozialen  Interessen  vertraten.  Die  großen  nationalen  Interessen ­
  wurden  dadurch  in  den  Hintergrund  gedrängt.  Daraus
        <pb n="36" />
        31

ergab  sich  der  innere  Zwiespalt  unseres  politischen  Lebens,
der  häufig  genug  in  dem  feindlichen  Gegensatz  zwischen  dem
Reichstag  und  dem  Preußischen  Abgeordnetenhaus  sich  offenbarte. ­
  Nur  eine  machtvolle  Persönlichkeit,  wie  die  des  ersten
Reichskanzlers,  konnte  die  schlimmen  Folgen  dieses  inneren
Konfliktes  abwenden.  Unter  seinen  Nachfolgern  aber  traten
sie  grell  zutage,  und  sie  machten  sich  besonders  dort  empfindlich ­
  bemerkbar,  wo  dem  Auslande  gegenüber  eine  energische
Vertretung  unserer  politischen  Machtstellung  als  dringend  geboten ­
  erschien.  Wie  oft  sind  begründete  und  berechtigte  Forderungen ­
  an  der  Inkonsequenz  und  Systemlosigkeit  unserer  Politik
gescheitert!  Im  Innern  offenbarte  sich  diese  politische  Schwäche
in  dem  Gegensatz  der  zwischen  unserer  Handels-  und  Flotten-Politik,
  zwischen  unserer  Sozial-  und  Zollpolitik  besteht.  Der
Kampf  um  rein  materielle  Interessen  hat  entschieden  zur  Entwertung ­
  unseres  politischen  Lebens  beigetragen.  Er  ist  verantwortlich ­
  für  die  politische  und  soziale  Zerrissenheit  unserer
Kation.  Er  hat  die  einzelnen  Klassen  und  Berufsstände  gegeneinander ­
  aufgehetzt  und  überall  die  zerstörende  Saat  des  Hasses
Und  der  Unruhe  gesät.
Es  ist  kein  Wunder,  daß  unter  solchen  Verhältnissen  auch
das  Ansehen  unseres  Parlamentarismus  leiden  mußte.  In  dem
Widerspruch,  der  zwischen  den  Landtagen  und  dem  Reichstag ­
  zum  Ausdruck  gelangte,  lag  die  Ursache  dafür,  daß  die
Parlamentarische  Tätigkeit  immer  reicher  an  Reibungen,  Anfügungen ­
  und  Mühen  und  immer  unfruchtbarer  an  wirklich
erfreulichen  erfolgreichen  Ergebnissen  geworden  ist.  Die
Parlamente  werden  heute  nicht  mehr  von  der  nationalen  Begeisterung ­
  getragen,  die  im  Anfang  der  Reichsgeschichte  zur
Herrschaft  gelangt  war.  Wir  finden  in  ihnen  nicht  mehr  die
großen  führenden  Persönlichkeiten,  die  sich  den  gewaltigen
Nationalen  Aufgaben  gewachsen  zeigten  und  die  so  wirksam
a ’N  dem  weiteren  Ausbau  der  Reisinstitutionen  gearbeitet  hatten.
Unabsehbar  ist  die  Gefahr,  die  dadurch  herauf  beschworen
w ird,  daß  der  Staat  seine  Hoheitsrechte  in  den  Dienst  der  rein
Privatwirtschaftlichen  Rentabilität  stellt.  Dadurch  erweckt  er
schrankenlose  Begierden,  die  sich  um  so  rücksichtsloser  geltend
  machen,  je  bevorzugter  die  wirtschaftliche  und  soziale
Page  der  Kreise  ist,  die  eine  solche  staatliche  Begünstigung
        <pb n="37" />
        32

erfahren.  Die  Wohltaten,  die  sie  von  einer  allzu  nachgiebigen
Regierung  empfangen  haben,  betrachten  sie  als  ein  Recht,
das  ihnen  nicht  verkürzt  werden  darf.  Sie  sind  unersättlich,
nie  befriedigt  und  hören  nicht  auf,  immer  weiter  gehende  Forderungen ­
  zu  stellen.  In  demagogischer  Weise  vergiften  sie  das
öffentliche  Leben  und  unterwerfen  die  politischen  Institutionen,
die  als  Mittel  zur  Förderung  des  Gemeinwohls  mit  überragender
Gewalt  ausgestattet  sind,  ihrem  engherzigen,  materiellen  Nutzen.
Daraus  ergibt  sich  eine  Entwürdigung  staatlicher  Einrichtungen, ­
  welche  die  Achtung  und  Ehrfurcht  vor  dem  Staat,  der
sich  in  solcher  Weise  mißbrauchen  läßt,  untergräbt.
In  einem  solchen  Staat  kann  ein  Gefühl  der  Gemeinsamkeit, ­
  ein  ausgeprägtes  Nationalbewußtsein  nicht  aufkommen,
weil  die  eine  Bevölkerungsgruppe  die  staatlichen  Institutionen
auszunutzen  sucht,  um  sich  auf  Kosten  der  übrigen  Gruppen
zu  bereichern.  Die  Lösung  großer  nationalen  Fragen  setzt
aber  immer  die  geschlossene  Zusammenfassung  und  innige
Vereinigung  aller  nationalen  Kräfte  voraus.  Die  Regierung,
der  sie  fehlt,  wird  sich  immer  als  schwach  erweisen,  weil  sie
gezwungen  wird,  alle  möglichen  demütigenden  Kompromisse
zu  schließen.  An  dieser  fruchtlosen  und  freudlosen  Arbeit
reiben  sich  die  leitenden  Persönlichkeiten  auf,  woraus  sich
dann  der  starke  Verbrauch  der  Staatsmänner  erklärt.  An  Haupt
und  Gliedern  muß  ein  solcher  staatlicher  Organismus  schließlich ­
  erkranken  und  der  Korruption  verfallen.
Wer  heute  im  tiefsten  Herzensgrund  den  Wunsch  hegt,
daß  das  Deutsche  Reich  an  Einheit  und  Macht  zunehme,  daß
die  Großzügigkeit  seiner  Politik  sich  der  rückhaltlosen  Anerkennung ­
  und  Achtung  würdig  erweise,  daß  das  Deutsche
Reich  von  einem  kräftigen  Volksbewußtsein  getragen  und  gehoben ­
  werde,  der  muß  auch  wünschen,  daß  es  zu  der  Politik
zurückkehre,  die  den  modernen  Staat  Preußen  im  Anfang  des
XIX.  Jahrhunderts  geschaffen  und  die  politische  Einigung  der
deutschen  Stämme  unter  Preußens  Führung  ermöglicht  hat,
daß  die  principia,  welche  die  Nationalindustrie  betreffen,
wieder  einmal  im  Sinne  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  IIP
revidiert  werden.
        <pb n="38" />
        the  scale  towards  document

21

DD
Üi

o
00

8

O
ni

DO
NJ

N|

O
00

DD
OD

CO

o
CO

DD
CO

dels  vor  trag.  Am  16.  Mai  1865  wurden  die  Zollvereinsräge
  erneuert  und  auf  Grund  des  französischen  Vertrages
Tarif  angenommen,  der  einen  großen  Fortschritt  bedeutete.
g|  eh  die  Annahme  der  Meistbegünstigung  waren  alle  Sonderständnisse
  unmöglich  gemacht  worden.  Die  „Allgemeine
Jangsabgabe“  wurde  aufgehoben  und  sehr  weitgehende
Ermäßigungen  vorgenommen.
Handelsverträge  wurden  auf  Grund  dieses  Tarifs  abgeschlosniit
  Österreich-Ongarn  (11.  April  1865),  mit  Belgien  (22.  Mai
1),  England  (30.  Mai  1865),  Italien  (31.  Dezember  1865).
Während  dieser  Zollvereinskrisis  hatte  man  mehr  als
[ie  Reformbedürftigkeit  der  Zollvereinsverfassung  empfunden,
als  der  Krieg  von  1866  glücklich  beendet  war,  schien  der
gnete  Zeitpunkt  für  die  Durchführung  einer  solchen  Reendlich
  gekommen  zu  sein.  Nach  dem  Abschluß  des  Waffentandes
  von  Nikolsburg  hatte  der  Präsident  der  ständigen
[aitation  des  volkswirtschaftlichen  Kongresses  Dr.  Lette
außerordentliche  Konferenz  anberaumt.  Sie  fand  am
fnd  5.  August  1866  in  Braunschweig  statt.  Auf  dieser  Verödung ­
  wurde  folgender  Beschluß  gefaßt:
1.  „Durch  die  Konstituierung  des  parlamentarischen  Buntaates
  wird  das  Bedürfnis  einer  Reform  der  Zollvereins-Jfassung
  befriedigt.  An  die  Stelle  der  Zollvereins-Konferenzen
die  Bundesregierung  und  das  Bundesparlament.
2.  Staaten,  welche  dem  vorläufig  zu  erneuernden  Zollin, ­
  aber  nicht  dem  Bundesstaate  angehören  wollen,  müssen
idestens  für  eine  Reform  des  Zollvereins  eintreten,  welche  die
delspolitische  Gesetzgebung  der  Bundesregierung  und  dem
lament  und  die  Verwaltung  der  Bundesgewalt  überträgt.
3.  Das  solchergestalt  mit  den  dem  Bundesstaate  etwa
Ü  beitretenden  Mitglieder  des  bisherigen  Zollvereins  zu
fende  Abkommen  hat  längstens  bis  1870  zu  laufen,  wo
ar  die  schwankenden  Staaten  ihren  Entschluß  zu  fassen
&amp;gt;en  werden,  ob  sie  dem  Bundesstaate  angehören  oder  aus
1  Zollverein  ausscheiden  wollen.“
Ha  dieser  Resolution  ist  der  Übergang  vom  Zollverein  zum
adesstaat  vor  gezeichnet  und  zur  rechten  Zeit  vorher  ben
 mt  worden.  Ihre  Durchführung  ist  dadurch  ermöglicht
■den,  daß  der  Sieg,  den  Preußen  über  Österreich  auf  dem
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
