7 Menschen überhaupt, sie ist zugleich aber auch die Haupt wurzel für die Wissenschaft, die sich mit dem Studium und der Erklärung des organischen Ineinandergreifens der menschlichen Einzelwirtschaften befaßt, der Sozial ökonomik oder Volkswirtschaftslehre. Daß Sozial-Ökonomik der beste Titel ist für die Wissenschaft, die wir im Auge haben, hat Heinrich Dietzel in unwiderlegbarer Weise nachgewiesen 1 ). Aber auch das Wort Volkswirtschaftslehre läßt sich rechtfertigen, wenn man bei dem Begriffe Volk eben an die mensch liche Gesellschaft, an das Volk denkt und nicht die nationalen Ver schiedenheiten entscheidend sein lassen will, wie man das tut, wenn man von den Völkern spricht. Diejenigen, die das Wort Volkswirt schaftslehre wählen, haben als Grund zudem für sich, daß sie ein Fremdwort vermeiden und deshalb auch dem Laien von vornherein das Verständnis erleichtern für das, worum es sich handelt zumal das Beiwort „sozial“ zu allerlei Mißverständnissen verleiten kann. Der Name National-Ökonomie läßt sich unzweifelhaft viel schwerer ver teidigen; von Mayr will allerdings gerade das Wort „national“ unter streichen. Die nationale Zusammenfassung des Wirtschaftslebens sei die bedeutsamste. Sie rage hervor sowohl gegenüber weltwirtschaftlichen Tendenzen, als gegenüber einseitigen Inseressenbestrebungen innerhalb des nationalen Ganzen. Dieser nationale Zusammenschluß des wirt schaftlichen Lebens sei die wichtigste Erscheinungsform der Volkswirt schaft, als des Komplexes der wirtschaftlichen Erscheinungen, die aus den Wechselbeziehungen der in diesen Zusammenschluß einbezogenen Einzelwirtschaften sich ergeben 1 2 ). Das trifft gewiß für die Wirtschafts politik und für die Wirtschaftsgeschichte zu, aber nicht für die Wirt schafts-Wissenschaft, wie sie hier aufgefaßt wird. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist an sich be trachtet, losgelöst von den Zufälligkeiten der Umgebung etwas festgegebenes. „Die Beschränktheit der verfügbaren und erreichbaren Güterwelt im Verhältnis zur Unbeschränkt heit des Begehrens ruft ein wirtschaftliches Verhalten der Menschen hervor, daß zu gesetzmäßigem Handeln auf 1) a. a. O. S. 51 ff. 2) Grundriß zu Vorlesungen über praktische Nationalökonomie, I. Teil, S. 9.