17 „Konstatierung von Tendenzen“ (Marshall), so ist auch gegen die Aufstellung von wirtschaftlichen und sozialen „Gesetzen“ nichts einzuwenden, es sei denn der nahe liegende Mißbrauch, der von Unkundigen mit dem Worte „Gesetz“ getrieben werden kann. Ein anderes Wort, am besten vielleicht „Tendenz“, würde diese Bedenken be seitigen. !) Es wurde bereits betont, daß der Aufgabenkreis für die sozialökonomische Forschung nicht ein für allemal festgelegt werden kann, daß dabei vielmehr der Individualität der Forscher Rechnung getragen werden muß, dasselbe gilt für das „System“, das heißt: für die Ordnung der Ge dankenentfaltung. Wiederum unter der Voraussetzung, daß die „Ordnung“ auch eine wirkliche Ordnung ist. Die Be deutung einer wohldurchdachten Systematik darf nicht unterschätzt werden, sie erleichtert unzweifelhaft nicht nur das Nach- und Mitdenken des Lesers, sondern auch die eigene Denkarbeit des Forschers. Nicht als Muster, sondern nur als Beispiel, um eine Vorstellung zu ver mitteln von den wissenschaftlichen Einzelaufgaben der Volkswirtschaftslehre gebe ich hier eine kurze Skizze des Systems, wie es mir persönlich angemessen zu sein scheint. 1) Über „volkswirtschaftliche Gesetze“ orientiert am besten Neu mann in seinen Aufsätzen „Natur- und Wirtschaftsgesetz“ (Zeitschr. für die gesamten Staatswissenschaften 1892 und „Wirtschaftliche Gesetze nach früherer und jetziger Auffassung“ (Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, 1908), vgl. ferner marshall a. a. O. S. 87ff., Pesch, Nationalökonomie I S. 443ff., LifschüTz a. a. O., Kap. V: „System und Gesetz“. Sehr beachtenswert sind auch die Ausführungen, die Sombart (Lebenswerk von Karl Marx S. 42ff.) den „Gesetzen“ für Naturwissen schaft einerseits, für Menschenwissenschaft andererseits widmet. Weber, Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft. 2