19 müßte sich anschließen d) die Untersuchung, wie der wirtschaftende Mensch sich der Rechtsordnung anpaßt und wie dies auf die Volkswirtschaft einwirkt. Hier erhält auch der Staat seine Position in dem Systeme der Volks wirtschaftslehre. Entscheidend ist natürlich nicht der Wortlaut der Gesetze, die Form der Staatsverfassung, sondern die Art und Weise, wie die Ge setze angewandt werden und wie sich die Menschen in der äußeren Form der Verfassung tatsächlich bewegen, daher der Ausdruck „An passung“. Das folgende Kapitel trägt die Überschrift „Die wirt schaftlichen Güter und ihr Wert“, hier wären die unerläß lichen Grundbegriffe in ihrem Zusammenhänge kurz zu erörtern und zugleich könnte man an leicht greifbaren Beispielen zeigen, wie unökonomisch Begriffsspielerei auch in unserer Wissenschaft ist. Eine Darlegung der Grundprinzipien der wirtschaftlichen Organisation, des „In- dividual-Prinzips“ einerseits des „Sozial-Prinzips“ anderer seits, sowie der möglichen Mischformen, namentlich des „Solidarismus“ beschließt die Grundlegung. Die eigentliche Ausführung gliedere ich in vier Teile: 1. Der Güterbedarf. 2. Die Bereitstellung der Güter. 3. Das Ergebnis des wirtschaftlichen Güter-Prozesses: der Volksreichtum und seine Verteilung. 4. Der Rhythmus im wirtschaftlichen Leben. Diese Einteilung unterscheidet sich wesentlich von der üblichen, die die wirtschaftlichen Sozial-Phänomene auf vier Grundtypen zurückführt: Produktion, Distribution, Zirkulation und Konsumtion, mit der Begründung, zuerst müßten die Güter produziert werden, dann könne man sie austauschen, verteilen, verzehren. Gegen dieses System hat neuerdings Hasbach einen entschiedenen, und wie mir 2*