— 40 — Spekulation vor allem es ist, welche die Befriedigung der wichtigsten Lebensmittel verteuert, wenn sie bei weitem gemeingefährlicher ist als z. B. die Spekulation in Wert papieren, so muß sich die Verurteilung besonders gegen sie richten“. . . . Der Ethiker fällt hier ein Urteil über eine wichtige wirtschaftliche Erscheinung, die in ihrem Wesen zu erkennen, ihm als volkswirtschaftlichen Laien nicht möglich ist, er verläßt sich daher auf das sachver ständige Urteil anderer, in der richtigen Empfindung, daß man sich erst ein zuverlässiges Urteil über das Sein bilden muß, ehe man über das Seinsollen richtig urteilen kann. Nicht immer leitet Rein in derselben Schrift dieser rich tige Gedanke. Da lesen wir z. B.: „Die Naturschätze, die eine gütige Vorsehung unserem Gesamt-Volke in den Schoß gelegt, wurde zumeist dem Privatbesitz ausge liefert und damit einer Ausbeutung des Volkes die Wege geöffnet, wie sie verwerflicher nicht ge dacht werden kann.“ Ein ganz schiefes Urteil, das mindestens in seiner apodiktischen Form von jedem un befangenen Sozialökonomen abgelehnt werden muß. Ich zweifle nicht, daß in dem einen wie in dem anderen Falle richtige ethische Maßstäbe angelegt wurden, aber das Objekt, das gemessen werden soll, war dem Ethiker hier wie dort offenbar in undurchdringliches Dunkel gehüllt. Er rettet sich gegen einen berechtigten ethischen Vorwurf in dem ersten Falle dadurch, daß er die Verantwortung von sich abschiebt auf diejenigen, die es wissen können, im zweiten Falle ist dieser Rettungsversuch nicht gemacht, eine vorurteilsfreie Untersuchung wird hier wahrscheinlich den ethisch entrüsteten Ankläger auf Grund der von ihm verteidigten Gebote der Ethik verurteilen, die grundlos Angeklagten aber freisprechen.