44 hinein. Man glaubt im Namen unserer Wissenschaft auch auf diesem ihr fremden Gebiete den Richterspruch fällen zu dürfen. Als 1866 der damalige Heidelberger Professor Carl Dietzel für die Tübinger Zeitschrift einen Aufsatz über die Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft schrieb '), ging er davon aus, daß die eigentliche Wissenschaft der Volks wirtschaft trotz der rapiden Entwicklung und großartigen Ausdehnung des volkswirtschaftlichen Lebens nur geringe Fortschritte gemacht habe. Er sucht den Grund dieser unerfreulichen Erscheinung und glaubt ihn hauptsächlich darin zu finden, daß der Volkswirtschaftslehre überhaupt ihr eigentümliches wissenschaftliches Wesen noch nicht zum vollen Bewußtsein gekommen sei, deshalb nicht, weil sie „zu häufig vermischt und absichtlich verknüpft werde mit der Lösung praktischer Streitfragen.“ Zwar sei es un zweifelhaft von besonderem Werte, daß die wissenschaft liche Volkswirtschaftslehre unmittelbar durch die Tatsachen des Lebens angeregt werde und aus ihnen hervorwachse, aber deshalb dürfe doch die wissenschaftliche Erörterung nicht „eine direkte Einwirkung auf schwebende Fragen des öffentlichen Lebens bezwecken.“ Der nachteilige Ein fluß der Vermischung oder Verwechslung der auf prak tische Ziele gerichteten Tätigkeit mit der eigentlichen Wissenschaft der Volkswirtschaft liege einmal darin be gründet, daß jene den reinen Erkenntniszweck der Wissen schaft gar nicht vor Augen haben dürfe, sondern sich einer die Erreichung des besonderen Zweckes direkt fördernden Behandlungsart zuwenden müsse. Sodann aber sei es .von besonderem Nachteile, für die wissenschaftliche For schung, daß die praktisch-politische Tätigkeit notwendiger- 1) Tübinger Zeitschrift Band XXII, S. 329ff; Band XXIV, S. 80ff.