48 Das erstere ergibt sich ohne weiteres aus dem Studium des wirtschaftlichen Seins, ob ich sage, der Terminhandel hat rein wirtschaftlich überwiegende Vorteile oder sage, der Terminhandel soll, soweit wirtschaf tli ch e Er wägungen in Betracht kommen, gestattet sein, ist natürlich einerlei; insofern, ist eine Trennung zwischen dem Sein und dem Seinsollen nicht möglich >), das ist aber wohl selbstverständlich und steht hier nicht zur Diskussion. Es handelt sich vielmehr um die Frage, ob die Be trachtung des rein wirtschaftlichen Seins bezw. des rein wirtschaftlichen Seinsollens getrennt werden kann von der Betrachtung des wirtschaftlich-politischen Seinsollens. Daß diese Frage bejaht werden muß, zeigt sich gerade besonders deutlich an unserem Beispiel. Der Japaner wird sehr wohl zu unterscheiden gewußt haben zwischen dem, was in .unseren Börseneinrichtungen an „ethischen“ Postulaten der herrschenden Gesetzgebungs- Faktoren z. B. der Agrarier verwirklicht ist und dem, was lediglich Konsequenz des wirtschaftlichen Seins ist. Cohn weist weiter auf die Steuerlehre hin, nehme man aus ihrem Körper die „ethisch-politische Entwickelung hin aus“ so bleibe an würdigem Stoffe nur noch wenig übrig: „Ungefähr so hohe Materien des „Seienden“ wie sie nach mancherlei Zeugnissen in dem preußischen Staatsexamen für den höheren Verwaltungsdienst abgefragt und einge paukt werden. Die Technologie der Tabakflächensteuer oder der Maisch-Bottich-Steuern et quae sunt ejusmodi“. Aus dem Seinsollenden allein könne man zumal jene großen Fragen erörtern, die einer fortschreitenden Ge rechtigkeit in der Belastung der verschiedenen sozialen ll Vgl. dazu Pierson, Leerboek der Staatshuiskondkunde, engl. Übersetzung von A. A. Wotzel, Vol. I S. 3.