52 Dritten bejahen sie nur dann, wenn auch gleichzeitig für unverdienten Verlust eine Entschädigung geleistet wird. Wieder andere erklären die Steuer nur dann für gerecht, wenn wirklich alle unverdienten Gewinne beim Boden sowohl wie beim Kapital durch die Steuer getroffen werden. Noch andere machen ihr Urteil über die Gerechtigkeit der Steuer von ihren Wirkungen auf Spekulation, Bodenpreis, Mietpreis usw. abhängig. Ganz gewiß wirken in diesem Streite verschiedene Auffassungen von der „Gerechtigkeit“, von den „Kulturaufgaben“ mit. Soweit das der Fall ist, haben wir zu versuchen, die verschiedenen Meinungen darüber zu verstehen, aber es ist nicht unsere Sache, sie zu beurteilen oder ja zu verurteilen. Deshalb fehlt es uns aber bei derartigen Problemen nicht an „würdigem“ Stoffe für wissenschaftliche Betätigung. Die außerordentlich schwierige und wichtige Frage: Was ändert sich im wirtschaftlichen Organismus nach Einführung der Steuer, wird die Wissenschaft zu beantworten versuchen müssen; haben die Bodenreformer Recht, wenn sie meinen, daß durch die Steuer die Mietpreise reduziert, die ungesunde Bodenspekulation eingedämmt werde, oder haben die jenigen recht, die von der Steuer eine weitere Belastung der Mieter, Fortschritte zum Boden- und Wohnungsmonopol erwarten? Solche Fragen können nicht durch irgend einen Glauben an ein Ideal beantwortet werden, sondern nur durch die sozial-ökonomische Wissenschaft. Es gibt „ganz Moderne“, die auch von dem, was Verfasser zum alleinigen Leitsterne der sozialökonomischen Wissenschaft machen möchte von der „Wahrheit“ sagen, daß auch das nur ein „Wort“ sei. Eine neuere philosophische Richtung, die charakteristischerweise ihren Haupt sitz in den Vereinigten Staaten hat, läßt die Wahrheit nur gelten, wenn sie einen „Barwert“ hat: „Wahr ist alles, was sich auf dem Gebiete der intellektuellen Überzeugung aus bestimmt angegebenen Gründen als gut erweist“ (William James). Das Prinzip der Wahrheit ist also die Zweck-