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        <title>Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft</title>
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            <surname>Weber</surname>
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Zusammenhängen geben können. Gerade hier, wie auch 
sonst noch vielfach, bleiben wichtige erkenntnis-theoretische 
Vorfragen für den sozial-ökonomischen Gelehrten zur Beant 
wortung übrig. Während Marshall meint'), daß die Erwei 
terung des Gebietes der öffentlichen Tätigkeit für das öffent 
liche Wohl mit der Verbreitung der Genossenschaftsbewe 
gung und anderer Arten des freiwilligen Zusammenschlusses 
sich so entwickle, daß dadurch den National-Ökonomen 
neue Gelegenheit eröffnet werde „Motive zu messen, deren 
Tätigkeit auf irgend ein Gesetz zurückzuführen früher un 
möglich war,“ vertritt Schumpeter 2 ) die Ansicht, daß die 
soziale Betrachtungsweise, die er selbstredend von der 
jenigen der Berücksichtigung sozial-politischer Momente 
streng geschieden wissen will, für die rein theoretischen 
Gedankengänge weder wesentlich neue Ergebnisse, noch 
sonst irgend welche wesentliche Vorteile zu bieten scheine, 
was durch den Umstand bestätigt werde, und darin wird 
man ihm jedenfalls recht geben müssen, daß ja doch 
niemand „mit ihr Ernst mache.“ 
Eine Frage will ich hier gleich einschalten, deren Be 
antwortung für das Verständnis der wissenschaftlichen 
Aufgaben der Sozial-Ökonomik von wesentlicher Bedeu 
tung ist: Kann man von wirtschaftlichen „Naturgesetzen“, 
überhaupt von Gesetzen im Gebiete unserer Wissenschaft 
sprechen? 
Mit aller Schärfe verneinte diese Frage kürzlich 
K. Diehl bei Gelegenheit seiner Freiburger Antrittsrede ;i ): 
1) a. a. O. S. 73. 
2) Das Wesen und der Hauptinhalt der theoretischen National 
ökonomie, 1908, S. 596. 
3) Veröffentlicht in den Jahrbüchern für Nationalökonomie und 
Statistik, 1909, S. 289 ff</div>
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