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Menschen überhaupt, sie ist zugleich aber auch die Haupt-
wurzel für die Wissenschaft, die sich mit dem Studium
und der Erklärung des organischen Ineinandergreifens
der menschlichen Einzelwirtschaften befaßt, der Sozial-
ökonomik oder Volkswirtschaftslehre.

Daß Sozial-Ökonomik der beste Titel ist für die Wissenschaft, die
wir im Auge haben, hat Heinrich Dietzel in unwiderlegbarer Weise
nachgewiesen1). Aber auch das Wort Volkswirtschaftslehre läßt sich
rechtfertigen, wenn man bei dem Begriffe Volk eben an die mensch-
liche Gesellschaft, an das Volk denkt und nicht die nationalen Ver-
schiedenheiten entscheidend sein lassen will, wie man das tut, wenn
man von den Völkern spricht. Diejenigen, die das Wort Volkswirt-
schaftslehre wählen, haben als Grund zudem für sich, daß sie ein
Fremdwort vermeiden und deshalb auch dem Laien von vornherein
das Verständnis erleichtern für das, worum es sich handelt zumal das
Beiwort „sozial“ zu allerlei Mißverständnissen verleiten kann. Der
Name National-Ökonomie läßt sich unzweifelhaft viel schwerer ver-
teidigen; von Mayr will allerdings gerade das Wort „national“ unter-
streichen. Die nationale Zusammenfassung des Wirtschaftslebens sei die
bedeutsamste. Sie rage hervor sowohl gegenüber weltwirtschaftlichen
Tendenzen, als gegenüber einseitigen Inseressenbestrebungen innerhalb
des nationalen Ganzen. Dieser nationale Zusammenschluß des wirt-
schaftlichen Lebens sei die wichtigste Erscheinungsform der Volkswirt-
schaft, als des Komplexes der wirtschaftlichen Erscheinungen, die aus
den Wechselbeziehungen der in diesen Zusammenschluß einbezogenen
Einzelwirtschaften sich ergeben1 2). Das trifft gewiß für die Wirtschafts-
politik und für die Wirtschaftsgeschichte zu, aber nicht für die Wirt-
schafts-Wissenschaft, wie sie hier aufgefaßt wird.

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist an sich be-
trachtet, losgelöst von den Zufälligkeiten der Umgebung
etwas festgegebenes. „Die Beschränktheit der verfügbaren
und erreichbaren Güterwelt im Verhältnis zur Unbeschränkt-
heit des Begehrens ruft ein wirtschaftliches Verhalten der
Menschen hervor, daß zu gesetzmäßigem Handeln auf

1)	a. a. O. S. 51 ff.

2)	Grundriß zu Vorlesungen über praktische Nationalökonomie,
I. Teil, S. 9.