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Zusammenhängen geben können. Gerade hier, wie auch
sonst noch vielfach, bleiben wichtige erkenntnis-theoretische
Vorfragen für den sozial-ökonomischen Gelehrten zur Beant-
wortung übrig. Während Marshall meint'), daß die Erwei-
terung des Gebietes der öffentlichen Tätigkeit für das öffent-
liche Wohl mit der Verbreitung der Genossenschaftsbewe-
gung und anderer Arten des freiwilligen Zusammenschlusses
sich so entwickle, daß dadurch den National-Ökonomen
neue Gelegenheit eröffnet werde „Motive zu messen, deren
Tätigkeit auf irgend ein Gesetz zurückzuführen früher un-
möglich war,“ vertritt Schumpeter2) die Ansicht, daß die
soziale Betrachtungsweise, die er selbstredend von der-
jenigen der Berücksichtigung sozial-politischer Momente
streng geschieden wissen will, für die rein theoretischen
Gedankengänge weder wesentlich neue Ergebnisse, noch
sonst irgend welche wesentliche Vorteile zu bieten scheine,
was durch den Umstand bestätigt werde, und darin wird
man ihm jedenfalls recht geben müssen, daß ja doch
niemand „mit ihr Ernst mache.“

Eine Frage will ich hier gleich einschalten, deren Be-
antwortung für das Verständnis der wissenschaftlichen
Aufgaben der Sozial-Ökonomik von wesentlicher Bedeu-
tung ist: Kann man von wirtschaftlichen „Naturgesetzen“,
überhaupt von Gesetzen im Gebiete unserer Wissenschaft
sprechen?

Mit aller Schärfe verneinte diese Frage kürzlich
K. Diehl bei Gelegenheit seiner Freiburger Antrittsrede;i):

1)	a. a. O. S. 73.

2)	Das Wesen und der Hauptinhalt der theoretischen National-
ökonomie, 1908, S. 596.

3)	Veröffentlicht in den Jahrbüchern für Nationalökonomie und
Statistik, 1909, S. 289 ff