﻿19

müßte sich anschließen d) die Untersuchung, wie der
wirtschaftende Mensch sich der Rechtsordnung anpaßt und
wie dies auf die Volkswirtschaft einwirkt. Hier erhält
auch der Staat seine Position in dem Systeme der Volks-
wirtschaftslehre.

Entscheidend ist natürlich nicht der Wortlaut der Gesetze, die
Form der Staatsverfassung, sondern die Art und Weise, wie die Ge-
setze angewandt werden und wie sich die Menschen in der äußeren
Form der Verfassung tatsächlich bewegen, daher der Ausdruck „An-
passung“.

Das folgende Kapitel trägt die Überschrift „Die wirt-
schaftlichen Güter und ihr Wert“, hier wären die unerläß-
lichen Grundbegriffe in ihrem Zusammenhänge kurz zu
erörtern und zugleich könnte man an leicht greifbaren
Beispielen zeigen, wie unökonomisch Begriffsspielerei
auch in unserer Wissenschaft ist. Eine Darlegung der
Grundprinzipien der wirtschaftlichen Organisation, des „In-
dividual-Prinzips“ einerseits des „Sozial-Prinzips“ anderer-
seits, sowie der möglichen Mischformen, namentlich des
„Solidarismus“ beschließt die Grundlegung.

Die eigentliche Ausführung gliedere ich in vier Teile:

1.	Der Güterbedarf.

2.	Die Bereitstellung der Güter.

3.	Das Ergebnis des wirtschaftlichen Güter-Prozesses:
der Volksreichtum und seine Verteilung.

4.	Der Rhythmus im wirtschaftlichen Leben.

Diese Einteilung unterscheidet sich wesentlich von
der üblichen, die die wirtschaftlichen Sozial-Phänomene
auf vier Grundtypen zurückführt: Produktion, Distribution,
Zirkulation und Konsumtion, mit der Begründung, zuerst
müßten die Güter produziert werden, dann könne man sie
austauschen, verteilen, verzehren. Gegen dieses System
hat neuerdings Hasbach einen entschiedenen, und wie mir

2*