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wird. Aber auch praktisch ergeben sich aus der bis-
herigen Einteilung Schwierigkeiten: inwiefern ist die Di-
vidende des Aktionärs, der Gewinn des „stillen Teilhabers
ohne Branchenkenntnis“, die Tantieme des Aufsichtsrates,
das Gehalt des Direktors, „Unternehmergewinn“? Ebenso
ist das Wort Grundrente sehr leicht allerlei Mißverständ-
nissen ausgesetzt, die vermieden werden können. Ich
halte es daher für durchaus verständig, wenn Julius
Wolf in seiner Theorie der Einkommen die gebräuch-
liche Unterscheidung der „Einkommen“ fallen läßt, weil
die einzelnen Glieder ungleichwertig sind. Der von ihm
vorgeschlagenen Sechsteilung (Erfinderlohn, Arbeiter-
einkommen, Fruchteinkommen, Glückseinkommen, Beute-
einkommen, Zehreinkommen)') möchte ich mich aber
nicht anschließen; ich begnüge mich vielmehr mit folgen-
der Einteilung:

a)	Arbeitseinkommen,

b)	Kapitalzins,

c)	Risikoprämie,

d)	Vorzugsrente.

Es läßt sich rechtfertigen, dazu als fünfte Gruppe
das „Beuteeinkommen“ im Sinne Wolfs zu nehmen.

Die nähere innere Begründung dieser Systematik
kann natürlich hier nicht gegeben werden. Ich werde bei
anderer Gelegenheit ausführlich darauf zurückkommen
müssen.

Die Untereinteilung des vierten Abschnittes endlich:
Die Lehre vom Rhythmus im wirtschaftlichen Leben ergibt
sich von selbst: a) Die regelmäßigen Schwankungen
im Wirtschaftsleben: Winter und Sommer, die sogenannte

1)	a. a. O. S. 116.