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Das materielle Gemeinwohl, so wie Pesch es auffaßt,
soll gewiß Ziel der Volkswirtschaft sein, aber es kann
darüber nicht von dem Sozialökonomen allgemein gültig
geurteilt werden; denn das Urteilen über Ideale, über Welt-
anschauungen gehört nicht zum Ressort der sozialökono-
mischen Wissenschaft. Das führt uns unmittelbar zu den
Betrachtungen über die politischen Aufgaben der Volks-
wirtschaftslehre als Wissenschaft.

II.

In Kants Schrift zum ewigen Frieden kann man den
durchaus richtigen und beherzigenswerten Satz lesen:
„Die wahre Politik kann keinen einzigen Schritt tun, ohne
zuvor der Moral gehuldigt zu haben.“ Und ein Ethiker
unserer Tage, der Züricher Professor Förster meint nicht
minder zutreffend: „Die staatliche Organisation ist ange-
wiesen auf einen ungeheuren Fonds von selbstlosem
Opfersinn, von moralischer Widerstandskraft gegenüber
den Instinkten und Begierden und endlich von jenem
empfindlichen Rechtsgefühl, das uns treibt, lieber auf
alles zu verzichten, als daß wir den Mitmenschen aus
seinem Besitze drängen. Nur auf solchem Fundament
kann die ganze ungeheuer komplizierte Lebens- und Ar-
beitsgemeinschaft stehen, die im modernen Staate orga-
nisiert ist!“

Man ist versucht, diesen Gedanken ein vielzitiertes
Wort Sombarts gegenüber zu stellen, das leicht mißver-
standen werden kann: „Sittlich sein sollen auf Kosten
des ökonomischen Fortschritts ist der Anfang vom Ende
der gesamten Kultur-Entwicklung“ 1). Diese Ansicht kann

1) Fr. Naumann schrieb kürzlich (10./4. 09) in der Frankfurter
Zeitung: „Nur solange als wir auf den Kopf der Bevölkerung eine