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hinein. Man glaubt im Namen unserer Wissenschaft auch
auf diesem ihr fremden Gebiete den Richterspruch fällen
zu dürfen.

Als 1866 der damalige Heidelberger Professor Carl
Dietzel für die Tübinger Zeitschrift einen Aufsatz über
die Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft schrieb '), ging
er davon aus, daß die eigentliche Wissenschaft der Volks-
wirtschaft trotz der rapiden Entwicklung und großartigen
Ausdehnung des volkswirtschaftlichen Lebens nur geringe
Fortschritte gemacht habe. Er sucht den Grund dieser
unerfreulichen Erscheinung und glaubt ihn hauptsächlich
darin zu finden, daß der Volkswirtschaftslehre überhaupt ihr
eigentümliches wissenschaftliches Wesen noch nicht zum
vollen Bewußtsein gekommen sei, deshalb nicht, weil sie
„zu häufig vermischt und absichtlich verknüpft werde mit
der Lösung praktischer Streitfragen.“ Zwar sei es un-
zweifelhaft von besonderem Werte, daß die wissenschaft-
liche Volkswirtschaftslehre unmittelbar durch die Tatsachen
des Lebens angeregt werde und aus ihnen hervorwachse,
aber deshalb dürfe doch die wissenschaftliche Erörterung
nicht „eine direkte Einwirkung auf schwebende Fragen
des öffentlichen Lebens bezwecken.“ Der nachteilige Ein-
fluß der Vermischung oder Verwechslung der auf prak-
tische Ziele gerichteten Tätigkeit mit der eigentlichen
Wissenschaft der Volkswirtschaft liege einmal darin be-
gründet, daß jene den reinen Erkenntniszweck der Wissen-
schaft gar nicht vor Augen haben dürfe, sondern sich einer
die Erreichung des besonderen Zweckes direkt fördernden
Behandlungsart zuwenden müsse. Sodann aber sei es
.von besonderem Nachteile, für die wissenschaftliche For-
schung, daß die praktisch-politische Tätigkeit notwendiger-

1) Tübinger Zeitschrift Band XXII, S. 329ff; Band XXIV, S. 80ff.