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Dritten bejahen sie nur dann, wenn auch gleichzeitig für
unverdienten Verlust eine Entschädigung geleistet wird.
Wieder andere erklären die Steuer nur dann für gerecht,
wenn wirklich alle unverdienten Gewinne beim Boden
sowohl wie beim Kapital durch die Steuer getroffen werden.
Noch andere machen ihr Urteil über die Gerechtigkeit der
Steuer von ihren Wirkungen auf Spekulation, Bodenpreis,
Mietpreis usw. abhängig. Ganz gewiß wirken in diesem
Streite verschiedene Auffassungen von der „Gerechtigkeit“,
von den „Kulturaufgaben“ mit. Soweit das der Fall ist,
haben wir zu versuchen, die verschiedenen Meinungen
darüber zu verstehen, aber es ist nicht unsere Sache,
sie zu beurteilen oder ja zu verurteilen.

Deshalb fehlt es uns aber bei derartigen Problemen nicht
an „würdigem“ Stoffe für wissenschaftliche Betätigung. Die
außerordentlich schwierige und wichtige Frage: Was ändert
sich im wirtschaftlichen Organismus nach Einführung der
Steuer, wird die Wissenschaft zu beantworten versuchen
müssen; haben die Bodenreformer Recht, wenn sie meinen,
daß durch die Steuer die Mietpreise reduziert, die ungesunde
Bodenspekulation eingedämmt werde, oder haben die-
jenigen recht, die von der Steuer eine weitere Belastung der
Mieter, Fortschritte zum Boden- und Wohnungsmonopol
erwarten? Solche Fragen können nicht durch irgend einen
Glauben an ein Ideal beantwortet werden, sondern nur
durch die sozial-ökonomische Wissenschaft.

Es gibt „ganz Moderne“, die auch von dem, was Verfasser zum
alleinigen Leitsterne der sozialökonomischen Wissenschaft machen möchte
von der „Wahrheit“ sagen, daß auch das nur ein „Wort“ sei. Eine
neuere philosophische Richtung, die charakteristischerweise ihren Haupt-
sitz in den Vereinigten Staaten hat, läßt die Wahrheit nur gelten, wenn
sie einen „Barwert“ hat: „Wahr ist alles, was sich auf dem Gebiete der
intellektuellen Überzeugung aus bestimmt angegebenen Gründen als gut
erweist“ (William James). Das Prinzip der Wahrheit ist also die Zweck-