Geldwert  in  der  Geschichte.

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Mit  diesen  Schwierigkeiten  sind  wir  aber  keineswegs  am
Ende.  Vielmehr  hat  Hakms  neuerdings  wieder  ’)  entschieden  darauf
hingewiesen,  daß  die  in  der  „größeren  Mehrzahl  aller  münzgeschichtlichen ­
  Untersuchungen“  übliche  Gründung  der  Resultate
auf  die  Münzordnungen  falsch  ist,  da  der  wirkliche  Feingehalt
der  Münzen  vielfach  von  dem  gesetzlichen,  den  die  Münzmandate
angeben,  abweicht.  Weiter  zeigt  er  uns,  daß,  wenigstens  für
das  ausgehende  Mittelalter,  weder  die  Reduktion  auf  Gold
noch  die  auf  Silber  methodisch  genügen  kann,  vielmehr  alle
Angaben  auf  beide  Metalle  reduziert  werden  müssen,  da  im  faktischen ­
  Verkehr  ein  Silbermarkt  und  ein  Goldmarkt  nebeneinander ­
  bestanden  (S.  241  lf.).  Endlich  hat  er  von  neuem 1  2 )  darauf
hingewiesen,  daß  die  verschiedenen  Silbermünzen  sehr  oft  nicht
denjenigen  Metallgehalt  hatten,  der  ihrem  gegenseitigen  Verhältnis
nach  dem  Gesetz  und  auf  dem  Markt  hätte  entsprechen  müssen,
so  daß  „exakte  Feingehaltsberechnungen  von  Ausgaben  oder
Einnahmen,  die  in  mittelalterlichen  Silbermünzen  erfolgt  sind,
sich  überhaupt  nicht  ermöglichen  lassen“,  da  ja  nicht  festgestellt
werden  könne,  in  welchen  Stücken  die  Zahlungen  geleistet  wurden
(S.  214  f.).  Schon  hier  also  muß  an  einem  so  entscheidenden
Punkt  die  Exaktheit  auch  prinzipiell  durchbrochen  werden,  indem
man  für  die  Reduktion  auf  Silber  die  „mittleren  Stücke“  zugrunde ­
  legt.
Noch  bedenklicher  kommen  die  Fundamente  der  Methode
ins  Wanken,  wenn  man  darauf  achtet,  daß  bei  Münzveränderungen ­
  die  Preise  keineswegs  einfach  nun  auch  proportional  der
Abnahme  des  Feingehalts  sich  verändern,  vielmehr  der  frühere
Nominalwert  der  Münzen  einen  sehr  starken  Einfluß  auf  die  Preisbildung ­
  behält 3 ).  Auf  Grund  solcher  Beobachtungen  haben  schon

1)  Besonders  S.  211.  Vgl.  schon  L.  Cibrario,  Deila  economia  politica
del  medio  evo,  2.  Aufl.,  1841  f.,  m,  225;  Hanauer,  ßtudes  economiques  sur
l’Alsace  ancienne  et  moderne,  1878,  I,  31  ff.;  Wiebe  85,  91  f.
2)  Ähnlich  schon  Cibrario  a.  a.  0.,  neuerdings  auch  K.  H.  Schäfer  in
der  Einleitung  zu  den  „Ausgaben  der  apostolischen  Kammer  unter  Johann  XXII.“,
!9H,  S.  1.
3)  Vgl.  Harms  220f.  Noch  viele  andere  Unregelmäßigkeiten  kommen  in
Betracht,  besonders  daß  im  Gegensatz  zu  dem  sieh  wehrenden  freien  Handel