30

Andreas  Walther

gaben,  dazwischen  aber:  Lohn  des  (reitenden)  Dieners  72  in.,
so  springt  in  die  Augen,  daß  mit  den  ersten  zunächst  nichts  anzufangen ­
  ist,  man  vielmehr  vorher  den  eventuellen  naturalen  Zutaten ­
  nachgehen  und  untersuchen  müsse,  ob  es  sich  um  ein  Amt
wesentlich  ehrenamtlichen  Charakters  handelt,  oder  etwa  ob  ein
Teil  des  Gehalts  auf  andere  Kassen  angewiesen  war,  wie  z.  B.
der  Stadtschreiber  aus  fast  jeder  der  zahlreichen  (aber  doch  gut
übersehbaren)  Spezialkassen  eine  Summe  bezog.  Der  große  Abstand ­
  der  Angabe  über  den  reitenden  Diener  aber  legt  die  Annahme ­
  nahe,  es  möchte  dies  eins  der  später  geschaffenen  Ämter
ohne  wesentlich  ins  Gewicht  fallende  Naturalbeigaben  sein.  Um
diese  Vermutung  zu  kontrollieren,  stellen  wir  daneben  etwa  die
Angabe,  daß  für  den  Unterhalt  von  Gefangenen  wöchentlich
1  m.,  jährlich  also  52  m.  eingestellt  werden  müssen.  Gleich
ausgezeichnet  paßt  die  Vergleichung  des  Tagelohns,  der  für  die
verschiedenen  Arbeiter-  und  Handwerkerkategorien  4—-8  s.  täglich ­
  beträgt,  was  eine  Jahreseinnahme,  bei  Rechnung  von  etwa
100  Feiertagen,  von  70—130  m.  repräsentiert.  Hinzufügen  können
wir  die  Einnahmen  der  Söldner,  die  sich,  von  Außerordentlichem
wie  freien  Gelagen  und  Beute  abgesehen,  jährlich  ohne  freie
Kost  auf  150—200  m.  belaufen.  Daraufhin  scheint  es  glaublich, ­
  daß  der  Sold  eines  Hauptmanns  mit  fast  300  m.,  der  eines
juristischen  Rates  mit  372  m.  (300  m.  Jahrgehalt,  dazu  für
Kleidung  42  m.,  für  Hausmiete  30  m.)  einigermaßen  vollständig
angegeben  ist.  Daneben  dürfen  wir  z.  B.  die  Schulmeistereinkommen ­
  stellen,  wie  sie  sich  in  den  mecklenburgischen  reformatorischen
  Visitationsakten 1 ),  oft  mit  Berechnung  der  Nebeneinkünfte, ­
  finden.  Doch  müssen  wir  in  Rücksicht  ziehen,  daß  in
diesen  Landstädtchen  der  Geldwert  etwas  höher  anzusetzen  ist
als  in  Rostock.  Da  bekommt  nun  etwa  ein  Schulmeister  mit
Schulgeld  jährlich  45  m.  sundisch;  aber  die  Visitatoren  schreiben
dazu,  wenn  man  ihm  nicht  mehr  verschaffe,  werde  ihm  nichts
übrigbleiben,  als  wegzulaufen.  Das  Einkommen  anderer  mit
etwa  60,  80,  130,  150  m.  hat  man  dagegen  in  der  Ordnung
gefunden.  Dann  der  große  Abstand  zu  dem  Rektor  einer  Domschule, ­
  der  mindestens  seine  400  m.  einnimmt.  Was  die  Ziffern

1)  Monumenta  Germaniae  paedagogica,  XXXVIII  (1907),  S.  137  ff.