Geldwert  in  der  Geschichte.

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für  die  höheren  Stände  betrifft,  so  würde  man  vor  allem  die
bekanntlich  für  manche  Städte  schon  ausgezeichnet  verarbeiteten
Schoßregister,  die  Testamente,  die  Konfiskationsrechnungen  durchsehen. ­
  Viele  wertvolle  Angaben,  wie  Tagegelder,  kann  man  erst
benutzen,  nachdem  man  die  verschiedene  soziale  Stellung  der
Beamten  einigermaßen  festgestellt  hat.
Für  die  staatlichen  und  territorialen  Beamten  dürfte  ein  Einsetzen ­
  etwa  bei  dem  Sekretärgehalt  empfohlen  werden  können.
Nicht  nur  fließen  für  diesen  Stand  die  Quellen  naturgemäß  weitaus ­
  am  reichsten;  er  ist  auch  bei  der  bedeutungsvollen  Evolution,
die  er  durchmacht,  von  besonderem  Interesse  und  befaßt  schon
selbst  die  ganze  Skala  in  sich  vom  anspruchslosen  Kopisten  bis
zum  leitenden  Staatssekretär.  In  den  Niederlanden  hat  ein  in
der  Zentralverwaltung  beschäftigter  Sekretär,  dessen  Stellung
sich  vervvaltungs-  und  sozialgeschichtlich  (vgl.  oben  S.  28)  als  die
eines  anspruchsvollen  oberen  Beamten  bestimmen  läßt,  mit  Nebeneinkünften ­
  ein  Einkommen  von  reichlich  400  L.  artois  ’).  Damit
vergleichen  wir  etwa,  daß  in  einer  Ordonnanz  über  Leistungen
für  den  Krieg  zwei  Klassen  von  Adeligen  unterschieden  werden,
solche  mit  über  300  L.  (wobei  freilich  die  selbstverzehrten
Naturaleinkünfte  nicht  mitgerechnet  sein  dürften)  und  solche  mit
über  600  L.  Gesamteinkommen  1  2 ).  Man  sieht,  mit  welchen  Mitteln
die  Fürsten  ihre  Beamten  groß  machten,  und  wie  wirkungsvolle
goldene  Ketten  die  meist  200  L.  befragenden  Pensionen  der  Adeligen ­
  waren.  Erstaunlich  groß  ist  dann  der  Abstand  zu  den
führenden  Beamten  hin.  Ein  leitender  Jurist  oder  ein  Maitre
de  l’artillerie  beziehen  1200  L.,  der  Premier  Chambellan,  der
freilich  einen  kleinen  Hofstaat  unterhalten  muß  und  sonst  viele
Repräsentationspflichten  hat,  gar  5000  L. 3 ).  Bei  solchen  Gehältern,
zu  denen  oft  große  außerordentliche  Einnahmen  hinzukamen,
sehen  wir  sie  aber  auch,  der  Absicht  des  Fürsten  und  den  Interessen ­
  des  neuen  Staates  entsprechend,  Reichtümer  ansammeln,
die  ihnen  den  Bau  der  Paläste  gestatten,  die  noch  heute  in  den
Niederlanden  und  der  Franche-Comte  von  ihnen  erzählen.
1)  Vgl.  Archiv  für  Urkundenforschung  1909,  S.  339.
2)  Recueil  des  Ordonnances  de  la  Belgique,  2°  S6r.,  Bd.  IV,  S.  411.
3)  Vgl.  meine  Burgundiscken  Zentralbehörden,  S.  166  f.