16 Hypothekargeschäft eingeführt und damit der Grund gelegt zum heutigen Hauptgeschäftszweig der Anstalt. 1872 wurden die Diskontierung von Wechseln, Anweisungen und Warrants, der An- und Verkauf von Wertpapieren ­ als neue Geschäftszweige auf genommen, 1889 beteiligte sich die Bank zum erstenmal als Subskriptionsstelle bei Anleihen- und Aktienemissionen ­ und an einem Übernahmesyndikat. So fand Schritt um Schritt der Ausbau der einfachen Vorschussbank zu einem modernen Kreditinstitut ­ statt. Dank der ihr reichlich zufliessenden Obligationen- und Spargelder und infolge ihrer eigenen bedeutenden Kapitalvermehrung konnte die Bank die weitgehenden Anforderungen, die Hypothekar-, Darlehens- ­ und Kontokorrentgeschäft an sie stellten, gerecht werden. Auf 31. Januar 1913 weist die Bank bei 10 Millionen Franken Aktienkapital und 4,65 Millionen Franken Reserven eine Bilanzsumme von 95,8 Millionen Franken auf; die Dividende beträgt seit Jahren 8%. Oft fanden neue Bankgründungen unter finanzieller Mitwirkung bestehender grösserer Institute statt. So wirkten mit als Gründer der Aargauischen Creditanstalt (1872) die Bank in Winterthur und die Basler Handelsbank; bei der Gründung der Creditanstalt Luzern (1872) ebenfalls die Basler Handelsbank, ohne dass in beiden Fällen daraus etwa eine dauernde Beteiligung sich entwickelt hätte. 1) 1902 wurde unter Mitwirkung Genfer Bankhäuser die Banque de Depots et de Credit in Genf durch Übernahme der Banque Genevoise de Prets et de Depots ins Leben gerufen. Ihr Aktienkapital wurde auf 6 Millionen Franken festgesetzt, ­ von denen 1,2 Milhonen Franken sofort und weitere 0,8 Millionen Franken im Jahre 1906 einberufen wurden. 1907 wurde das Aktienkapital auf 10 Millionen Franken erhöht, wovon 50% einbezahlt sind. Die Banque de Depots et de Credit nimmt insofern unter den Genfer Banken eine besondere Stellung ein, als sie zur Erleichterung des Platzverkehrs folgende Spezialabteilungen übernahm: 1. Vermittlung der monatlichen Titelausgleichungen (Liquidation) zwischen ­ den Börsenagenten und den Bankgeschäften; 2. Vertretung einer Anzahl von Bankfirmen in dem von der Schweizerischen ­ Nationalbank geleiteten Clearing-House; 3. Eröffnung von zinstragenden Girokonten für Banken, Notariats und Regie-Bureaux und kommissionsfreie Besorgung von Übertragungen. Das Institut besorgt daneben alle vorkommenden Bankgeschäfte, verlegt sich aber hauptsächlich auf die Annahme von Geldern auf kurzen oder langen Termin und auf die Diskontierung von schweizerischen und l ) Vergl. S. 91.