21 gegründet 1905, ein. Ursprünglich bestand die Aktivmitgliedschaft lediglich aus Personenvereinigungen, die dem Verband der christlich-sozialen Arbeiter organisationen angehörten; statt des einbezahlten Kapitals bestand ein Garantiekapital in der unbeschränkten Haftbarkeit der Mitglieder. Nach den neuen Statuten von 1912 können nun physische und juristische Personen durch Vollzahlung eines Geschäftsanteiles von 1000 Fr. Mitglied der Bank werden, dafür fällt jede weitergehende Haftbarkeit weg. Die Verbände sind insoweit begünstigt , als sie je eine Stimme pro einbezahlten Anteil besitzen, während Privatpersonen bis auf zehn Anteilscheine eine und für ]e zehn weitere Anteilscheine eine Stimme mehr haben. Die Schweizerische Genossenschaftsbank übernimmt die verfügbaren Gelder der Sparkassen der christlich-sozialen Organisationen zur Anlage (auf Ende 1912 3,2 Millionen Franken), sie vermittelt den Geldverkehr zwischen dem Schweizerischen Raiffeisenverband und den einzelnen lokalen Dar lehenskassen, und die gleichen Funktionen übt sie aus für die Genossen schaften Konkordia und ihren Verband. Noch wären andere interessante Bankgründungen, auch sehr speku lative, und Bankenschicksale aufzuführen, wir begnügen uns mit den ge gebenen Beispielen, die meist typisch sind für eine ganze Gruppe von Instituten.