51 Eine Gegenüberstellung mit den Kontokorrent-Kreditoren (Zusammenstellung 2 der Tabelle VI) zeigt, dass die beiden Posten einander bei weitem nicht etwa die Wage halten, dass also in bedeutendem Umfang die andern Mittel (eigene Gelder und namentlich Obligationengelder) zur Speisung des Debitorengeschäftes beigezogen werden müssen. Was das Verhältnis der gedeckten zu den ungedeckten Krediten anbetrifft, machen die ausgewiesenen Blankokredite nur einen kleinen Bruchteil der Debitoren aus (1911: 6,2%). Es sind im allgemeinen nur die grösseren Banken der dritten und vierten Gruppe mit Handelsbank charakter, die auch ungedeckte Kredite erteilen. Die meisten Institute erwähnen in ihren Statuten und Regiementen, dass sie Kredite auf laufende Rechnung gewähren, die nebst Zins, Provision und Kosten gesichert sein müssen durch Grundpfand, Faustpfand oder Bürgschaft, eventuell Faustpfand und Bürgschaft zugleich. Als Faust- pfandsicherheit werden allgemein angenommen Hypothekartitel, solide Wertpapiere, als Ergänzung auch Lebensversicherungspolizen, von einigen Instituten Gold, Silber, Mobilien, Rohstoffe und Fabrikate. Eventuelle Bürgen haben sich solidarisch als Selbstzahler zu verpflichten. Allerdings geben auch kleine Institute in bezug auf Deckung der Kredite Ausnahmen z u. Einmal kann meist Gemeinden und staatlich anerkannten Korporationen oder überhaupt Korporationen die Sicherstellung erlassen werden. Ferner kann oft die Direktion auch an Private bis auf eine beschränkte Summe Vorübergehend Blankokredite erteilen, ebenso der Verwaltungsrat für einen köhern Betrag. In der Regel sollen sich solche Kredite nur über kurze Zeit erstrecken. Gemeint sind damit also wohl in erster Linie sogenannte Saisonkredite, wie sie sich zu gewissen Jahreszeiten für bestimmte Branchen last als notwendig erweisen. Eine solch vorübergehende Erteilung von Ungedeckten Krediten ist gewiss auch für mittlere Institute nicht zu verur teilen, wenn sie sich auf natürliche Weise aus der jährlichen Inanspruch nahme der Mittel durch das betreffende Gewerbe oder die betreffende Industrie erklärt. Auch für grössere, grundsätzlich ungedeckte Kredite ^teilende Banken ist umgekehrt eine periodische Deckung der Vorschüsse e m sehr beruhigendes Moment. So scheint, nach Regiementen und Statuten zu schliessen, im all gemeinen für die Deckung sehr gut vorgesorgt zu sein. Die Erfahrungen zeigen nun aber, dass trotzdem in einzelnen Fällen sehr grosse Verluste an Debitoren erlitten worden sind. Es hat das seinen Grund einmal in der Höhe eier erteilten Einzelkredite und in der Art der Deckung. Hohe Einzelkredite kaben für kleine Banken immer etwas gefährliches, und doch geben gerade kier Statuten und Regiemente selten eine Einschränkung, das heisst eine