— 66 — von Börsengeschäften im In- und Ausland.“ (Aargauische Creditanstalt.) „Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Beteiligung bei Anlehen und Geld geschäften von Staaten, Gemeinden und Korporationen, sowie Über nahme von solchen für eigene oder fremde Rechnung.“ (Bank in Schaff hausen.) „Se charger pour compte d’Etats, villes et communes, de l’emission ou du placement d’emprunts; emettre ou placer pour le compte de societes industrielles, commerciales ou agricoles, leurs actions ou obligations, etc.“ (Banque de Montreux.) „Di assumere in proprio od in partecipazione l’emissione di obbligazioni di Stato, Comuni, consorzi e societä, di acquistare e vendere titoli per conto proprio e di terzi.“ (Banca popolare di Lugano.) Die kleineren Banken erwähnen im allgemeinen die Emissionsgeschäfte nicht ausdrücklich, sondern begnügen sich damit, aufzuführen, dass das Institut Wertpapiere für eigene und fremde Rechnung kaufe und verkaufe. Dabei sind meist Spekulationsgeschäfte absolut untersagt. „II est absolu- ment interdit ä l’association de se livrer k des jeux de bourse, soit pour eile, soit pour tiers.“ (Credit Yverdonnois.) „Die Bank kauft und verkauft öffentliche Wertpapiere mit Ausschluss aller Differenz-, Prämien - und andern Spekulationsgeschäfte. (Bank in Menziken.) Wieder andere erlauben Spekulationsgeschäfte nur für fremde Rechnung: „Börsenspekulationen dürfen nur für fremde Rechnung und nur bei genügender Deckung ausge führt werden.“ (Rheintalische Creditanstalt, Altstätten.) „Der An- und Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung steht in der Kompetenz des Verwaltungsrates; doch darf dieser Geschäftszweig nie den Charakter einer Spekulation annehmen, sondern nur als Geldanlage dienen.“ (Bank in Langnau.) In lobenswerter Weise bringen nahezu alle deutschschweizerischen Ge sellschaften unserer Gruppe in ihren Geschäftsberichten ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis ihres gesamten, bilanzmässig ausgewiesenen Effektenbestandes nach Titelgattung, Stückzahl, Kurs und Bilanzbetrag. Es ist durch diese Gepflogenheit eine richtige Einschätzung dieses Teiles der Bilanz nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Weise möglich. Nur wenige, darunter allerdings ein grösseres Institut mit be deutendem Effektenbestand, können sich nicht dazu verstehen; sie spezifizieren entweder gar nicht oder nennen bloss eine Anzahl von Titeln mit dem für die Bilanz verwendeten Kurs, ohne aber die Gesamtzahlen anzuführen. Von einer grossem Zahl von Instituten der französischen Schweiz dagegen erfährt man in Bilanz und Geschäftsbericht gar nichts weiter als die Gesamtsumme; allenfalls ist sie noch gegliedert nach Bank-, Eisenbahn- und andern Obligationen und ebenso Bank-, Eisenbahn-,