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        <title>Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz</title>
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            <surname>Wetter</surname>
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            <idno>885200373</idno>
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      <div>Bei den Instituten, die gedeckte Vorschüsse auf feste Termine, worunter 
hier verstanden sein sollen Darlehen gegen Faustpfand, Bürgschaft und 
gegen Vieh Verpfändung, scheiden von den gedeckten Kontokorrentkrediten, 
kann noch festgestellt werden, ob diese Vorschüsse gegenüber den Gut 
haben in Kontokorrent eine mehr oder weniger bedeutende Rolle spielen. 
Kommen sie den Kontokorrentforderungen gleich, oder überwiegen sie 
dieselben, so können wir im allgemeinen wohl eher Leihkassen- als Handels 
bankcharakter annehmen. 
Grösser oder gleich den Kontokorrentdebitoren sind diese Vorschüsse in: 
Gruppe II bei 2 Banken, 
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