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        <title>Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz</title>
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            <forname>Ernst</forname>
            <surname>Wetter</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>885200373</idno>
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        ﻿AUS DER BIBLIOTHEK VON

JULIUS
LAN DMAN N

6. VIII. 1877 — 8. XI. 1931

PROFESSOR DER
STAATSWISSENSCHAFTEN

t

BASEL 1910—1927

KIEL 1 927—1931
        <pb n="2" />
        ﻿HERAUSGEGEBEN AUS ANLASS DER SCHWEIZERISCHEN LANDES-
AUSSTELLUNG BERN 1914, VON DER KOMMISSION DER ABTEILUNG
„BANKWESEN“ DER 38. GRUPPE

DIE LOKAL- UND MITTEL-
BANKEN DER SCHWEIZ

VON

£. ...

DR ERNST WETTER, WINTERTHUR

ZÜRICH 1914

DRUCK UND VERLAG: ART. INSTITUT ORELL FÜSSLI
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        ﻿HERAUSGEGEBEN AUS ANLASS DER SCHWEIZERISCHEN LANDES-
AUSSTELLUNG BERN 1914, VON DER KOMMISSION DER ABTEILUNG
„BANKWESEN“ DER 38. GRUPPE

DIE LOKAL- UND MITTEL-
BANKEN DER SCHWEIZ

VON

DR ERNST WETTER, WINTERTHUR

ZÜRICH 1914

DRUCK UND VERLAG: ART. INSTITUT ORELL FÜSSLI
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        ﻿
        <pb n="5" />
        ﻿VORWORT.

Die vorliegende Arbeit bildet einen Teil der aus Anlass der Landes-
ausstellung in Bern herausgegebenen Darstellung des schweizerischen
Bankwesens. Speziell handelt es sich hier um die Lokal- und Mittelbanken,
um Banken mit im allgemeinen gemischtem Geschäftskreis. Uber die
Abgrenzung der Gruppe selber ist im ersten Abschnitt das Notwendige
gesagt.

Die Anregung, für die Landesausstelllung von 1914 neben graphischen
Darstellungen das schweizerische Bankwesen auch noch in einer Reihe
von deskriptiven Arbeiten zu behandeln, stammt von Herrn Dr. J. Land-
mann, Professor der Handelswissenschaften an der Universität Basel. Es
ist mir eine angenehme Pflicht, an dieser Stelle Herrn Prof. Landmann
für das Interesse, das er auch der vorliegenden Arbeit gegenüber bekundete,
herzlich zu danken. Einen besondern Dank möchte ich sodann noch richten
an das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank. Die vom statis-
tischen Bureau der Bank angelegten und mir zur Benützung überlassenen
tabellarischen Zusammenstellungen der Bilanzen und der Gewinn- und
Verlustrechnungen der Lokal- und Mittelbanken bildeten ein Urmaterial,
wie es in dieser Vollständigkeit sonst wohl kaum hätte beschafft werden
können.

Und endlich möchte ich noch des Entgegenkommens gedenken, das
mir Bankbehörden und Bankleiter durch Überlassen von Material und
Erteilung von Auskünften erwiesen.

Winterthur, im März 1914.

Dr. E. WETTER.
        <pb n="6" />
        ﻿INHALTSVERZEICHNIS.

I.	Einleitung:

Abgrenzung der Arbeit...........................................7

II.	Die historische Entwicklung der schweizerischen Lokal- und

Mittelbanken:

1.	Das Bankwesen zu Anfang des 19. Jahrhunderts; die Sparkassen .	9

2.	Die Gründung von Banken und Leihkassen als Erwerbsinstitute in

der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.......................11

3.	Der Ursprung der heutigen Lokal- und Mittelbanken ....	12

III.	Der gegenwärtige Stand des Lokal- und Mittelhankwesens:

1.	Die Gesellschaftsform und die innere Organisation ....	22

a)	Die	Aktiengesellschaften.....................................23

b)	Die	Genossenschaften.........................................26

2.	Der Charakter der einzelnen Banken und die Möglichkeit einer

Gruppierung.........................................................28

IV.	Die Funktionen der Lokal- und Mittelbanken:

A.	Die Passitgeschäfte:

1.	Die	fremden Gelder im allgemeinen............................33

2.	Die	Annahme verzinslicher Gelder in Konto-Korrent ...	35

3.	Das	Sparkassengeschäft.......................................37

4.	Die	Ausgabe von Obligationen etc.............................40

B.	Die Aktivgeschäfte:

1.	Das Wechseldiskontgeschäft...................................44

2.	Vorschüsse in laufender Rechnung und auf feste Termine, in-

klusive Report- und Lombardgeschäft.........................49

3.	Das	Hypothekargeschäft.......................................55

4.	Das	Akzeptgeschäft...........................................62

5.	Das	Effekten- und Emissionsgeschäft..........................64

V.	Die Sicherheit und die Liquidität:

1.	Die Garantiemittel.................................................71

2.	Das Verhältnis der eigenen Mittel zu den fremden Geldern und zu

den Verbindlichkeiten überhaupt...................................74

3.	Zur Frage der Liquidität..........................•	•	.	77

VI.	Die Rentabilität..................................................... 81
        <pb n="7" />
        ﻿VII.	Die Konzentration im schweizerischen Bankwesen und ihre

Folgen für die Lokal- und Mittelhanken:

1.	Allgemeines.....................................................85

2.	Die bisherigen Resultate in der	Schweiz.........................86

3.	Die Bestrebungen zum Abschluss eines schweizerischen Bankensyndikates 93

VIII.	Die Sicherung der Depositen und die Revisionsverbände:

1.	Die Sicherung der Spareinlagen..................................97

2.	Die Revisionsverbände...........................................99

3.	Die Schweizerische Revisionsgesellschaft A.-G..................101

IX.	Schlusswort...................................................104

X.	Tabellen..........................................................106
        <pb n="8" />
        ﻿I.

Einleitung.

Abgrenzung der Arbeit.

Die Abgrenzung der Gruppe der Lokal- und Mittelbanken war
nicht leicht, und eine gewisse Willkür muss ihr auf alle Fälle anhaften.
Ausser den Bereich der Betrachtung fallen einmal alle staatlichen Kantonal-
banken, die in einer besonderen Gruppe vereinigt sind. Ebenso sind aus-
geschieden alle Hypothekenbanken, die sich auch in ihrer Firma als solche
bezeichnen. Trotzdem finden wir in unserer Gruppe Institute, die fast reine
Hypothekenbanken sind, oder bei denen wenigstens die Befriedigung des
Grundkredites alle anderen Geschäfte überragt; sie nennen sich „Bank“,
„Volksbank“, „Gewerbekasse“, „Handwerkerbank“ usw. Noch schwieriger
und noch willkürlicher musste die Abgrenzung gegenüber den Spar- und
Leihkassen und den Leihkassen sich gestalten. Es gibt unter den behandel-
ten Instituten einige, die, auch wenn sie den Namen „Bank“ angenommen
haben, doch vollständig den Charakter einer Spar- und Leihkasse bewahrt
haben. Oft wurde im Laufe der Zeit, vielfach noch in den letzten Jahren, die
Firma geändert, um eine tatsächlich vollzogene innere Wandlung des In-
stitutes auch nach aussen im Namen zur Erscheinung zu bringen, oft wohl
auch nur, um anzuzeigen, nach welcher Richtung das Streben der Verwal-
tung hin tendiert. Dafür gibt es dann wohl manche Spar- und Leihkasse, die
sich in vielleicht weit höherem Masse zu einer Lokalbank ausgewachsen hat,
als einige in unserer Gruppe behandelte Institute. Zum vorneherein wurde
einmal jedes Institut nicht behandelt, das das Wort „Sparen“ in irgend
einer Zusammensetzung in der Firma führt, und von den Leihkassen
fanden nur diejenigen Berücksichtigung, die keine Spargelder unter den
Passiven aufweisen.

Schwierigkeiten hätte auch eine Abgrenzung nach oben gebildet;
denn wo soll der Begriff „Mittelbank“ getrennt werden vom Begriff „Gross-
bank ‘ ? Abgesehen davon, dass der Massstab in verschiedenen Ländern
ein verschiedener ist, gibt die absolute Höhe des eigenen Kapitals noch
        <pb n="9" />
        ﻿I

— 8 —

keinen sichern Anhaltspunkt über den Grosshankcharakter. Hier ist nun
ein äusseres Moment zu Hilfe gekommen. Für die Darstellung des schweize-
rischen Bankwesens, wie es hier für die Schweizerische Landesausstellung
vorgenommen wird, wurden als Grossbanken zusammengefasst die im
Kartell schweizerischer Banken vereinigten Handelsbanken.

So ergab sich denn für unsere Gruppe ein Bestand von 92 Banken
auf 31. Dezember 1911.

Allerdings ist auch diese Zusammenstellung noch nicht vollständig.
Es wurden nur diejenigen Institute beigezogen, über die die Schweizerische
Nationalbank seit 1906 eine Bearbeitung der Bilanzen und der Gewinn-
und Verlustrechnung hat vornehmen können. Die allerdings wenigen und
dazu meist kleinen Institute, die so nicht mitgerechnet werden, wären
immerhin nicht imstande, die später gebotenen Zahlen wesentlich zu ver-
ändern und die daraus gezogenen Schlüsse zu modifizieren. Dass diese
zahlenmässige Betrachtung in ihrer Vollständigkeit nur bis zum Jahr 1906
zurückreicht, ist allerdings ein Mangel, der aber in Anbetracht, dass früheres
Material nicht vollständig zu beschaffen wäre, nicht zu heben war. Im
Abschnitt über die geschichtliche Entwicklung wird sich immerhin Gelegen-
heit bieten, in vielfacher Hinsicht auf frühere Zeiten und Verhältnisse
hinzuweisen. Auch die Zahlen für 1912 konnten nur noch in beschränktem
Masse Verwendung finden.

Diese vorgenommene Abgrenzung nach oben und unten, das heisst
gegenüber den Grossbanken und den Spar- und Leihkassen, brachte es
mit sich, dass die vorliegende Arbeit zum Teil sehr heterogene Institute
umfasst. Wenn trotzdem versucht wird, diese Banken als Ganzes zu-
sammenzufassen, so wird dies nur dadurch möglich, dass dabei beständig
auf die grossen Abweichungen bei einzelnen Instituten hingewiesen wird.
Die hier zusammengefassten Banken stellen also nicht etwa einen ein-
heitlichen Typus einer schweizerischen Lokal- und Mittelbank dar; sie
sind im Gegenteil vielgestaltig und individuell sehr verschieden. Die
reiche Arbeitsvereinigung, die das schweizerische Bankwesen auszeichnet,
erschwert so eine befriedigende Klassifikation. Und doch dürfte die Arbeit
einigen Aufschluss geben über das schweizerische Lokal- und Mittel-
bankwesen in seiner Vielgestaltigkeit, über seine Stellung im
gesamten Kreditsystem und seine Bedeutung für die Volkswirtschaft
unseres Landes.
        <pb n="10" />
        ﻿9

II.

Die historische Entwicklung der schweizerischen
Lokal- und Mittelbanken.

1.	Das Bankwesen zu Anfang des 19. Jahrhunderts,
die Sparkassen.

Der neuzeitliche Handel und Verkehr und die Industrie, die sich im
Laufe des letzten Jahrhunderts zur Grossindustrie entwickelte, haben das
heutige Bankwesen geschaffen.

Brüher war der Handel durch Zunftzwang eingeengt, und die unvoll-
kommenen Verkehrsmittel und die wenig ausgebildete Industrie erforderten
nicht die gewaltigen Finanzmittel wie heute. Der Gewerbetreibende und
der Kaufmann arbeiteten zum Grossteil mit ihrem eigenen Kapital. Wohl
existierten auch bei uns in der Schweiz an grossen Plätzen Privatbankiers,
die sich lediglich Bankgeschäften widmeten; häufiger aber noch gliederten
sich grosse Handelshäuser auch eine Bankabteilung an. So zeigte das
zürcherische Ragionenbuch von 1837 folgende, Bankgeschäfte pflegende
Firmen: 1)

1.	Pestalozzi im Thalhof, Seidenfabrikation und Bankgeschäfte,
Zürich;

2.	Sal. Pestalozzi zum Steinbock, Wechsel und Seide, Zürich;

3.	Caspar Schulthess &amp; Co., Wechselgeschäfte, Zürich;

4.	C. Schulthess Erben, Wechselgeschäfte und Seidenhandel, Zürich;

5.	Tobler-Stadler, Bankier, Zürich;

6.	Clais &amp; Co., Wechselgeschäfte, Winterthur;

7.	Caspar Bindschädler, Wechselgeschäfte, Männedorf.

Die Geschäfte der Bankiers bestanden im An- und Verkauf von
Wechseln auf fremde Plätze, im Diskont von Platzwechseln, in der Er-
öffnung von Kontokorrentkrediten gegen Personal- oder Realkaution,

b Bleuler, Die Bank ivZürieh 1836 bis 1906, Zürich 1913, S. 9.
        <pb n="11" />
        ﻿10

in Gewährung von Darlehen gegen Faustpfand und Grundpfand, im kom-
mionsweisen An- und Verkauf von Anlagepapieren und in der Annahme
verzinslicher Depositen.

Auch die Annahme von Depositen durch Handels- und Fabrikations-
geschäfte war nichts ungewöhnliches. So schreibt F. L. Imhoof-Hotze,
Winterthur, in seinen Memoiren noch im Jahre 1872:1) „Mein Geschäft
hatte während langen Jahren Depositengelder von Privaten angenommen,
davon ich 5% Zinsen zahlte, während ich namentlich im letzten Jahrzehnt
vor der Liquidation davon einen guten Teil gerne entbehrt hätte. Ich fand
aber, dass wir Kaufleute nicht nur für uns da sind, sondern auch andern
Dienste zu leisten verpflichtet sind, zumal wo dies nurf mit kleinen Opfern
von unserer Seite geschehen kann. Und so wusste ich, dass eine Menge
unserer Kreditoren sich glücklich schätzten, ihr Geld so sicher und günstig
anlegen zu können.“

Die ersten reinen Geldinstitute der Schweiz nicht privaten Charakters
waren im allgemeinen die Sparkassen. Und zwar entstanden sie vor-
wiegend durch die Initiative einzelner wohlmeinender Privatpersonen oder
gemeinnütziger Gesellschaften, die aus ihren Mitteln, mit ihrer Garantie
und auf ihr Risiko die Anstalt ins Leben riefen, mit einem Anfangskapital
dotierten und sehr oft auch längere Zeit unentgeltlich leiteten. Ihr Zweck
war in erster Linie die Aufmunterung zum Sparen, „allen denjenigen, die
daran Teil nehmen wollen, besonders aber Handwerkern und Dienstboten,
Vormündern und Taufpaten und andern Wohltätern einen sichern zins-
tragenden Aufbewahrungsort für ihre Ersparnisse, Geschenke oder Ver-
gabungen darzubieten“. (Allgemeine Aargauische Ersparniskasse.) Man
gewährte einen verhältnismässig hohen Zins und beschränkte oft die Kreise
für die die Kasse bestimmt war, entweder örtlich (Bürgerliche Deposito-
kasse, Amtsersparniskasse), oder auf bestimmte Bevölkerungskreise (Dienst-
botenkasse). Der ursprünglichen Sparkasse ging also der Erwerbscharakter
völlig ab, die Annahme der Gelder war Selbstzweck, ein Dividenden ver-
langendes Aktienkapital existierte nicht. Anlage fanden die so gesammelten
Gelder meist in soliden Hypotheken, und dass diese Anlagemöglichkeit
bei den damaligen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen keine un-
begrenzte war, zeigt eine Bemerkung im Bericht pro 1850/51 der von der
Gemeinnützigen Gesellschaft Winterthur geleiteten Ersparniskasse: „Be-
treffend die Herabsetzung des Zinsfusses ist zu bemerken, dass es notwendig
wurde, dem Geldandrang von Leuten, welche die Ersparniskasse nur als

q Wetter, Die Bank in Winterthur 1862 bis 1912, Winterthur 1914, S. 15.
        <pb n="12" />
        ﻿11

Ablagerungsplatz disponibler Gelder betrachten, abzuhelfen; besonders
da es der Direktion Mühe machte, die Gelder ganz sicher anzulegen.“

So entstanden von 1783 (Dienstbotenkasse Bern) an in kurzem Zeit-
raum in der ganzen Schweiz herum eine Reihe von Sparkassen, so dass
nach Näf bis 1820 im ganzen 21 Sparkassen gegründet worden waren.

Mit der Zeit dehnte eine Reihe von Sparkassen ihren Geschäftskreis
aus. Der rein wohltätige Zweck trat zurück, und die Kassen erweiterten
sich zu Erwerbsanstalten. Sie wurden allen Kreisen der Bevölkerung zu-
gänglich, und der Anlagezweck begann als Hauptsache hervorzutreten.
Die Kassen machten gute Geschäfte und häuften bedeutende Fonds an.
Man wurde auf sie aufmerksam, Kantone kauften sie auf, um sie eventuell
zur Kantonalbank auszubauen, auch Leihkassen und Hypothekarinstitute
erstrebten und erreichten Verschmelzung mit bestehenden Sparkassen.

2.	Die Gründung von Banken und Leilikassen als Erwerbsinstitute
in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Nach und nach setzte, zuerst langsam, dann in immer schnellerem
Tempo, die industrielle Revolution ein. Das bedingte eine vermehrte, bis-
her nicht gekannte Nachfrage nach Kapitalien, und die bestehende Organi-
sation des Kreditwesens erwies sich als zu wenig leistungsfähig. Die früher
im Dienste von Handel und Industrie stehenden Privatbankiers und ge-
mischten Firmen waren ausser stände, den neuen Bedürfnissen in vollem
Umfange gerecht zu werden. An Stelle des Importeurs, der vordem kreditiert
hatte, trat nun die eigentliche Bank, und im Laufe der Zeit übernahm sie
die Geldgeschäfte völlig. Periodische Geldklemmen führten in erster Linie
einmal zur Schaffung von Notenbanken, die man als wichtiges Mittel
zur Belebung von Handel und Industrie ansah. Es entstanden:

1836	Bank in Zürich;

1837	Bank in St. Gallen;

1842 Bank in Basel;

Banque du Commerce, Geneve;

1848 Banque de Geneve, usw.

Für die Bedürfnisse von Gewerbe und Landwirtschaft bildeten sich
Spar- und Leihkassen, Leihkassen und Hypothekenbanken,
die entweder auf genossenschaftlicher oder aktienrechtlicher Basis neu ge-
schaffen oder durch Erweiterung bestehender Sparkassen organisiert
wurden. So entstanden an Spar- und Leihkassen und ähnlichen Instituten:
        <pb n="13" />
        ﻿12

1850 Luzernische Kantonal-Spar- und Leihkasse;

1854 Gewerbekasse Langnau;

1857 Spar- und Leihkasse Bern;

Leihkasse der Stadt Zürich;

1860 Handwerkerbank Basel;

1862	Leihkasse Glarus;

1863	Leihkasse Wädenswil;

Leihkasse Zofingen;

1864	Union Vaudoise du Credit, Lausanne;

1865	Solothurnische Leihkasse;

1866	Credit agricole et industriel de la Broye;

1867	Leihkasse Langental;

1867 Societe de Credit et d’Epargne du Leman, Lausanne;

1869 Societe Yverdonnoise de Credit et d’Epargne;

usw.

Doch noch fehlte ein Glied im Kranze der verschiedenen Kredit-
institute. Handel und Industrie erforderten immer mehr Banken, die
grössere Blankokredite zu gewähren imstande waren. Dazu eigneten sich
die Notenbanken nicht. Die grossen Investitionen für das aufkommende
Eisenbahnwesen eröffneten neue Perspektiven für Institute, die sich der
Emission von Anleihen von Staaten, Gemeinden und Gesellschaften zu
widmen verstanden. So entstanden reine Handels- und Kredit-
banken, z. B.:

1856 Schweizerische Kreditanstalt, Zürich;

Deutsch-Schweizerische Kreditbank, St. Gallen;

1862	Bank in Winterthur;

1863	Bank in Baden;

Basler Handelsbank;

Berner Handelsbank;

Bank in Zofingen, usw.

3.	Der Ursprung der heutigen Lokal- und Mittelbanken.

Wir wollen unter diesem Titel nicht eine Entwicklung der einzelnen
Banken, die in der Gruppe zusammengefasst sind, bringen, sondern nur
in wenigen Andeutungen zeigen, aus welchen Kreisen ursprünglicher
Banken sich die Lokal- und Mittelbanken rekrutieren. Die ganze Arbeit
soll ja nicht in erster Linie geschichtlichen Charakter haben, sondern den
gegenwärtigen Stand dieses Teils des schweizerischen Bankwesens zur
Darstellung bringen.
        <pb n="14" />
        ﻿13

Da kommen einmal eine Reihe von früheren Emissionsbanken, die
teilweise wenigstens ihr Noten-Emissionsrecht bis zur Eröffnung der
Schweizerischen Nationalbank, bezw. der durch das Gesetz gewährten Frist,
bewahrten. Zu solchen früheren Emissionsbanken zählen aus unserer
Gruppe folgende Institute: 1)

		Grün-	Emission	Maximum
Domizil	Firma	düng	bis	der Emission

1.	Bellinzona

2.	Bulle

3.	„

4.	Chur

5.	Estavayer

6.	Freiburg

7.	Genf

8.	Glarus

9.	Locarno
10. Lugano
11- „

12.	Luzern

13.	Payerne

14.	Schaffhausen

Banca cantonale Tieinese 3)
Banque populaire de la Gruyere
Credit Gruyörien
Bank für Graubünden
Crödit agricole et industriel
Banque cantonale Fribourgeoise
Banque de Geneve
Bank in Glarus “)

Credito Tieinese 3)

Banca della Svizzera Italiana
Banca popolare di Lugano
Bank in Luzern 2)

Banque populaire de la Broye
Bank in Schaffhausen

1859

1854

1873

1862

1866

1850

1848

1852

1890

1873

1889

1856

1863

1862

1908

1891

1891

1881

1910

1910

1898

1882

1907

1907

1910

1907

1882

1907

2,000,000

300,000

300,000

1,125,000

1,000,000

1,250,000

5,000,000

1,144,000

2,250,000

3,000,000

4,000,000

5,000,000

20,000

3,500,000

Wir sehen, wie es sich meist um nicht sehr grosse Emissionsinstitute
handelte; es waren in der Hauptsache kleinere Lokalbanken mit teils
Handelsbank-, teils sogar Hypothekenbankcharakter. Auf ihre Stellung
im schweizerischen Emissionswesen, ihre Bedeutung als Notenbanken und
eine Würdigung ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiet haben wir hier nicht näher
einzutreten, es wird das in der Monographie, die den Emissionsbanken ge-
widmet ist, geschehen. Mit dem Aufkommen der Kantonalbanken, die als
Staatsinstitute in erster Linie mit dem Emissionsrecht ausgestattet wurden,
setzte vielerorts eine Rivalität zwischen Staats- und Privatinstitut in ihrer
Eigenschaft als Notenbanken ein, die sehr oft durch Betätigung der Kantonal-
gesetzgebung zuungunsten des privaten Noteninstitutes entschieden wurde.

Ein Beispiel dafür haben wir in der Bank für Graubünden, die
1862 mit einem Kapital von 1,000,000 Er. als Handelsbank ins Leben ge-
rufen wurde. Nach den Berichten begegnete die Einführung der im Kanton

*) Dabei sehen wir ab von der Nennung der eigentlichen alten Emissionsbanken(Bank
in Zürich, Bank in St. Gallen, Bank in Basel, usw.) die anlässlich der Eröffnung der Schweiz.
Nationalbank entweder mit Grossbanken fusionierten oder liquidierten.

2)	1912 fusioniert mit der Schweizerischen Kreditanstalt.

3)	1914 in Liquidation getreten.
        <pb n="15" />
        ﻿14

Graubünden noch wenig bekannten Banknoten grossen Schwierigkeiten.
Um dem Publikum die Sache mundgerechter zu machen, wurden zuerst
verzinsliche Noten ausgegeben, auf deren Rückseite sich eine Tabelle mit
Zinsberechnung befand. Doch bald wurde diese Einrichtung wieder fallen
gelassen, und die gewöhnlichen Noten fanden Eingang. Die Emiss-on
wurde sukzessive von 400,000 Er. auf 1,125,000 Er. erhöht. Da wurde 1871
die bestehende Bündnerische Spar- und Hypothekarkasse in die Grau-
bündner Kantonalbank umgewandelt, und die neue Staatsanstalt beeilte
sich, das Notengeschäft an die Hand zu nehmen. Zwischen den beiden
Instituten herrschte zu gewissen Zeiten ein förmlicher Banknotenkrieg,
indem jede Bank die Noten der andern ansammelte, um sie dann in einem
möglichst ungelegenen Augenblick in grossen Posten zur Einlösung zu
präsentieren. Gesetzgeberische Erlasse, die das Staatsinstitut begünstigten,
führten schliesslich dazu, dass die Bank für Graubünden 1881 schon auf
ihr Emissionsrecht verzichtete. Die Bank verlegte von da an noch mehr
als bisher das Schwergewicht ihrer Tätigkeit auf das Kontokorrent- und
Darlehensgeschäft.

Auch die übrigen ehemaligen Emissionsbanken der Gruppe wandelten,
soweit sie es nicht überhaupt von Anfang an waren, sich im Laufe ihres
Bestehens immer mehr in Handelsbanken um, so dass die Aufgabe des
Noten-Emissionsrechtes bei Eröffnung der Nationalbank oder schon früher
an der innern Natur der Anstalten nicht viel änderte. Eür viele war das
Notengeschäft immer eine ziemlich unbedeutende Zugabe gewesen, für die
man sich ursprünglich des erwarteten Gewinnes wegen entschlossen, und
die man dann in der Folge aus Tradition beibehalten hatte; auch als man
erkannte, dass die Verbindung von Noten- und Handelsbank ihre Nachteile
und Gefahren in sich schloss.

Eine zweite Gruppe von heutigen Lokal- und Mittelbanken bestand von
Anfang an aus kleinen Handels- oder Gewerbebanken; sie wurden ge-
gründet an Plätzen mit bedeutendem gewerblichem und industriellem
Leben, regem Handel oder lebhaftem.Fremdenverkehr. So entstanden u. a.:

1855 Comptoir d’Escompte de Geneve; heute die Bank mit
dem grössten einbezahlten Aktienkapital unserer Gruppe
(15 Millionen Franken);

1860 Handwerkerbank Basel;

1863	Bank in Baden;

Bank in Zofingen;

Berner Handelsbank;

1864	Banque du Locle;
        <pb n="16" />
        ﻿15

1868	Banque de Montreux;

Gewerbebank Zürich, gegründet als Vorschuss- und

Kreditverein der Handwerker des Bezirks Zürich;

1872	Aargauische Creditanstalt;

Creditanstalt Luzern;

1890 Zürcher Depositenbank;

1896 Incasso- und Eff ec tenbank, Zürich;

Rhätische Bank (Bank für Davos);

Banca Svizzera Americana, Lugano;

1902 Banque de Depots et de Credit, Geneve;

1905	St. Moritzerbank, St. Moritz;

1906	Gewerbek asse Bern;

1908	Obwaldner Gewerbebank, Sarnen;

1909	Societe Suisse de Banque et de Depots, Lausanne.

Wie die Gründung der deutschen Kreditorganisationen auf Gegen-
seitigkeit auch in der Schweiz zur Nachahmung reizte, zeigt die Ent-
stehung der Handwerkerbank Basel im Jahr 1860. Im Schosse des
Handwerker- und Gewerbevereins entstand der Plan zu der Errichtung
einer Vorschussbank nach Schulze-Delitzsch. Die neue Bank hatte den
Zweck, den Bürgern und Einwohnern Basels vorübergehende Geldvor-
schüsse zur Förderung ihres Berufes zu leisten. Das Bankkapital bestand
aus einer unbestimmten Anzahl Aktien von je 100 Franken, auf die die
Hälfte innert Jahresfrist einbezahlt werden musste. Die Geschäfte der
Bank bestanden:

1.	In Gewährung von Darlehen auf bestimmte Zeit und in Krediteröff-
nungen gegen genügende Deckung (Stellung eines oder mehrerer solider
Bürgen, Mitunterschrift der Ehefrau mit ihrem eingebrachten Ver-
mögen, faustpfändliche Hinterlage von Wertpapieren, Gold oder
Silber, Verpfändung von Liegenschaften, Mobilien, Rohstoffen oder
Fabrikaten), beides nur an in Basel wohnende Mitglieder, die einen
selbständigen Beruf, sei es Handwerk, Gewerbe oder Handelsgeschäft
betreiben.

2.	In der Annahme verzinslicher Gelder auf feste Verfallzeit oder in
Kontokorrent.

Schon 1861 aber hob die Generalversammlung die Beschränkung auf,
dass nur an Mitglieder Darlehen gewährt werden konnten, immerhin mussten
die Entlehner noch im Kanton wohnen. Diese Aufgabe des Schulze-
Delitzschen Grundsatzes der Gegenseitigkeit bildete die Grundlage für das
nun folgende kräftige Aufblühen der Handwerkerbank. 1867 wurde das
        <pb n="17" />
        ﻿16

Hypothekargeschäft eingeführt und damit der Grund gelegt zum heutigen
Hauptgeschäftszweig der Anstalt. 1872 wurden die Diskontierung von
Wechseln, Anweisungen und Warrants, der An- und Verkauf von Wert-
papieren als neue Geschäftszweige auf genommen, 1889 beteiligte sich die
Bank zum erstenmal als Subskriptionsstelle bei Anleihen- und Aktien-
emissionen und an einem Übernahmesyndikat. So fand Schritt um Schritt
der Ausbau der einfachen Vorschussbank zu einem modernen Kredit-
institut statt. Dank der ihr reichlich zufliessenden Obligationen- und
Spargelder und infolge ihrer eigenen bedeutenden Kapitalvermehrung
konnte die Bank die weitgehenden Anforderungen, die Hypothekar-, Dar-
lehens- und Kontokorrentgeschäft an sie stellten, gerecht werden. Auf
31. Januar 1913 weist die Bank bei 10 Millionen Franken Aktienkapital
und 4,65 Millionen Franken Reserven eine Bilanzsumme von 95,8 Millionen
Franken auf; die Dividende beträgt seit Jahren 8%.

Oft fanden neue Bankgründungen unter finanzieller Mitwirkung
bestehender grösserer Institute statt. So wirkten mit als Gründer der
Aargauischen Creditanstalt (1872) die Bank in Winterthur und die
Basler Handelsbank; bei der Gründung der Creditanstalt Luzern
(1872) ebenfalls die Basler Handelsbank, ohne dass in beiden Fällen daraus
etwa eine dauernde Beteiligung sich entwickelt hätte. 1) 1902 wurde unter
Mitwirkung Genfer Bankhäuser die Banque de Depots et de Credit
in Genf durch Übernahme der Banque Genevoise de Prets et de Depots
ins Leben gerufen. Ihr Aktienkapital wurde auf 6 Millionen Franken fest-
gesetzt, von denen 1,2 Milhonen Franken sofort und weitere 0,8 Millionen
Franken im Jahre 1906 einberufen wurden. 1907 wurde das Aktienkapital
auf 10 Millionen Franken erhöht, wovon 50% einbezahlt sind. Die Banque
de Depots et de Credit nimmt insofern unter den Genfer Banken eine
besondere Stellung ein, als sie zur Erleichterung des Platzverkehrs folgende
Spezialabteilungen übernahm:

1.	Vermittlung der monatlichen Titelausgleichungen (Liquidation) zwi-
schen den Börsenagenten und den Bankgeschäften;

2.	Vertretung einer Anzahl von Bankfirmen in dem von der Schweize-
rischen Nationalbank geleiteten Clearing-House;

3.	Eröffnung von zinstragenden Girokonten für Banken, Notariats und
Regie-Bureaux und kommissionsfreie Besorgung von Übertragungen.

Das Institut besorgt daneben alle vorkommenden Bankgeschäfte,
verlegt sich aber hauptsächlich auf die Annahme von Geldern auf kurzen
oder langen Termin und auf die Diskontierung von schweizerischen und

l) Vergl. S. 91.
        <pb n="18" />
        ﻿17

ausländischen Wechseln. Auch Vorschüsse gegen Hinterlage bilden einen
bedeutenden Zweig seiner Tätigkeit. Im Verwaltungsrat ist die ganze
Haute Banque Genfs vertreten, was unwillkürlich der Geschäftsführung
eine gewisse Autorität verleiht. Das Zutrauen zu dem Institute beruht mit
Recht auf der beständig gewahrten grossen Liquidität; es gibt sich darin
kund, dass die Summe der Depositen und Kontokorrentguthaben 1912
eine Höhe von 30 Millionen Franken erreicht.

Als eine Gründung und ein Tochterinstitut der Societe Generale
pour favoriser le developpement du Commerce etde l’Industrie
en France, Paris, und ihrer Tochtergesellschaften, der Allgemeinen
Elsässischen Bankgesellschaft, Strassburg, und der Societe Framjaise de
Banque et de Depots, Paris, die alle im Verwaltungsrat des neuen Institutes
vertreten sind, entstand 1909 mit Sitz in Lausanne durch Übernahme der
Lausanner Filiale der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft die
Societe Suisse de Banque et de Depots. Das Aktienkapital beträgt
auf 30. Juni 1912 25 Millionen Franken, wovon die Hälfte einbezahlt ist.
Daneben existieren für 1 Million Franken Gründeranteile, die der Mutter-
gesellschaft, der Societe Generale, überlassen wurden und die kein Stimm-
und Vertretungsrecht gewähren und auch in der Bilanz nicht als Passivum
zu erscheinen haben. Auf sie entfallen vom jährlichen Gewinn 15% des
nach der statutarischen Dotierung der Reserven und der Ausschüttung
einer ersten Dividende von 4% auf die Aktien verbleibenden Restes.

So handelt es sich also tatsächlich bei der Societe Suisse de Banque
et de Depots in Lausanne mit Niederlassungen in Brüssel, Freiburg und
Genf nicht eigentlich um eine im Grunde schweizerische Bank, und wenn
sie bei der Statistik der Schweizerischen Nationalbank doch den schweize-
rischen Lokal- und Mittelbanken zugezählt worden ist, so geschah dies,
weil sie eben nicht wie etwa die Genfer Filialen des Credit Lyonnais und
der Banque de Paris et des Pays-Bas als Niederlassung einer französischen
Grossbank, sondern als selbständige Bank mit schweizerischem Hauptsitz
erscheint.J)

Banken, die neben dem Darlehens- und Kontokorrentgeschäft von
Anfang an auch dem Hypothekargeschäft einen grossen Raum gewährten,
sind u. a.:

1858 Vorsichtskasse Biel;

1874 Rheintalische Creditanstalt, Altstätten;

1880 Kreditanstalt Grabs.

*) Allerdings scheint diese selbständige Firmierung von tatsächlichen Filialen der
Auslandbanken aufzukommen, wir erwähnen u. a. noch den am 1. Januar 1913 eröffneten
Cr6dit.de la Suisse fransaise (vormals Ormond &amp; Cie.) gegründet durch den Cr6dit
Anversois, Antwerpen.

2
        <pb n="19" />
        ﻿18

Alle diese Banken, sowohl die reinen Handels- und Gewerbebanken,
als auch die dazu das Hypothekargeschäft pflegenden Institute haben im
Laufe der Jahrzehnte ihren Charakter nicht wesentlich geändert; nur der
Umfang der Geschäfte hat sich, der allgemeinen und lokalen Entwicklung
entsprechend, meist bedeutend erweitert, und die Kapitalkraft der Insti-
tute ist gestiegen.

Eine Reihe von Banken ist als „Volksbanken“ gegründet worden;
zum Teil waren sie ursprünglich (heute noch die Banque populaire Gene-
voise) Genossenschaften. Ihr Geschäftskreis ist meist ein gemischter, neben
dem Darlehens- und Kontokorrentgeschäft pflegen sie auch noch das
Hypothekargeschäft. Dazu gehören (abgesehen von den bei den Emissions-
banken erwähnten):

1865	Banque populaire de la Glane, Romont;

1867	Caisse populaire d’Epargne et de Credit, Lausanne;

1868	Banque populaire Genevoise;

1868 Volksbank Luzern, hervorgegangen aus der Handwerker-
bank Luzern;

1872	Solothurnische Volksbank;

1873	Volksbank Interlaken, A.-G., bis 1907 Genossenschaft;

1874	Volksbank Hochdorf;

1885 Banca popolare Ticinese, Bellinzona;1)

1888 Volksbank Reinach;

1904	,,	Wolhusen;

1905	„	Ruswil;

Banque populaire Valaisanne, Sitten;

1906	Volksbank Willisau;

Zell;

1908	„	Münster;

„	Triengen;

1909	„	Reiden;

1912	„	Siders.

Durch Erweiterung früherer Sparkassen, Spar- und Leih-
kassen oder Leihkassen sind entstanden:

Freiämterbank, Wohlen (1834, Ersparniskasse Bremgarten-Muri);

Bank in Zug (1840, Sparkasse Zug);

Bank in Altstätten (1842, Sparkasse Altstätten);2)

') 1914 in Liquidation getreten.

-) 1914 mit der St. Gallischen Kantonalbank fusioniert.
        <pb n="20" />
        ﻿19

Solothurner Handelsbank (1847, Hilfs- und Ersparniskasse Solo-
thurn-Lebern);

Bank in Langnau (1854, Gewerbekasse, dann Leihkasse Langnau);

Bank in Wädenswil (1863, Leihkasse Wädenswil);

Gewerbekasse Baden (1863, Spar- und Vorschusskasse des Ge-
werbevereins Baden);

Credit du Leman, Vevey (1867, Societe de Credit et d’Epargne
du Leman);

Bank in Langental (1867, Leihkasse Langenthal);

Credit Yverdonnois (1869, Societe Yverdonnoise de Credit et
d’Epargne);

Bank in Menzikon (1874, Spar- und Leihkasse Menzikon);

Bank in Gossau (1881, Ersparniskasse Gossau);

Bank in Wohlen (Spar- und Leihkasse Wohlen, 1912 an die Aar-
gauische Kantonalbank übergegangen).

Wie sich ursprünglich von gemeinnützigen Vereinen gegründete An-
stalten allmählich zu bedeutenden Erwerbsinstituten umwandelten, davon
zeugt eines der bedeutendsten Institute unserer Gruppe, die Creditanstalt
St. Gallen.

Der Gedanke zur Gründung der Creditanstalt St. Gallen ging
von der St. Gallisch-Appenzellischen Gemeinnützigen Gesellschaft aus.
Man wollte für die gedrückte Arbeiterklasse eine Anstalt errichten, welche
dem verderblichen Wirken der privaten Winkelleihkassen entgegentreten
könnte. 1855 wurde die Anstalt eröffnet. Ihr Zweck war, „dem Publikum
mit kleinen und grösseren Gelddarlehen zu dienen auf kurze oder längere
Zeit, Ersparnisse oder auch nicht anderwärtig angelegte Geldsummen auf
Zins anzunehmen, gleich einer so geheissenen Ersparnis- oder Deposito-
kasse“. Man wollte dem „unbemittelten, aber nicht kreditlosen Hand-
werker, Bauer und Arbeiter und dem bürgerlichen Mittelstand Gelegenheit
geben zu möglichst günstiger Aufnahme kleiner Anleihen.“ Finanzielle
Basis der Anstalt war ein Aktienverein als Garantieverein in dem Sinne,
dass die Aktienzeichner für je fünf Aktien damit die Verpflichtung über-
nahmen, für den Betrag von 500 Fr. „Anteil zu nehmen an der Gesamt-
garantie der Anstalt gegen jede Art von Verlust derjenigen Personen, welche
in der Stellung als Kreditoren oder Debitoren mit der Anstalt in Berührung
und Verbindung kommen. “Als einzige Geschäftszweige der Bank figurierten
anfänglich das Sparkassengeschäft und die Gewährung von Darlehen gegen
Versetzung von Mobiliargegenständen, sichern Wertschriften und gegen
genügend sichere Personalbürgschaft von zwei Kantonseinwohnern. Der
        <pb n="21" />
        ﻿20

Reingewinn diente zur Anlage und Äufnung eines Reservefonds. Diese
Basis erwies sich aber für die Anstalt bald als zu klein und unsicher. 1859
schon wurde durch Statutenrevision der Aktiengarantieverein in eine ,, Geld-
aktiengesellschaft“ mit 100,000 Fr. Aktienkapital umgewandelt, und damit
trat natürlich auch der Charakter der Gemeinnützigkeit immer mehr in
den Hintergrund. 1875 wurde die viel Mühe und wenig Gewinn bringende
Mobiliarleihkasse, 1893 das Sparkassageschäft liquidiert. Ursprünglich war
das Bürgschaftsgeschäft der Hauptgeschäftszweig der Bank. Aber die
vielen auf kommenden Gemeinde- und Bezirksleihkassen nahmen bald diesen
Geschäftszweig für sich in Beschlag, da sie infolge ihrer genauen Personen-
kenntnis in der Kreditgewährung weitergehen konnten, und die Credit-
anstalt konzentrierte ihre Operationen immer mehr auf die Stadt und die
angrenzenden Gebiete, hauptsächlich sich der Belehnung von Nachgangs-
titeln widmend. Durch den wirtschaftlichen und baulichen Aufschwung
St. Gallens entwickelte sich die Bank zur eigentlichen,,Baubank“; grosse
Quartiere, ja ganze Strassenzüge wurden mit ihrer finanziellen Mitwirkung
erstellt. Auf 31. Dezember 1912 weist die Creditanstalt St. Gallen bei
7,5 Millionen Franken Aktienkapital und 4,5 Millionen Franken Reserven
eine Bilanzsumme von 59,7 Millionen Franken auf; die Dividende beträgt
seit Jahren je 10%.

Ebenfalls als Garantieverein wurde 1834 von der Kulturgesellschaft
der Bezirke Bremgarten und Muri die Ersparniskasse Bremgarten-
Muri gegründet. 1870 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft,
wobei an Stelle des Garantiekapitals ein Aktienkapital von 200,000 Fr.
trat. Zu gleicher Zeit trat die Anstalt auch aus dem Rahmen einer reinen
Sparkasse heraus und führte das Kontokorrent- und das Wechselgeschäft
als neue Zweige ein. Seit 1910 firmiert das Institut als Freiämter-Bank
in Wohlen, es weist auf Ende 1912 2 Millionen Franken Aktienkapital auf.

t

Eigentümlich war die Beschaffung des Kapitals bei der 1847 ins Leben
gerufenen Hilf s- und Ersparniskasse Solothurn-Lebern vor ihrer
Umwandlung in die Hilfskasse Solothurn, heute Solothurner Handels-
bank. Anlehnend an die Kapitalbeschaffung bei Genossenschaften exi-
stierten neben den Stammaktien sogenannte Sparaktien, die durch monat-
liche Einzahlungen und Dividendengutschrift allmählich auf den Betrag
von 300 Fr. gebracht wurden. Erst 1873 existierten keine solchen Sparaktien
mehr.

Eine ganz besondere Stellung nimmt unter den Instituten unserer
Gruppe die Schweizerische Genossenschaftsbank in St. Gallen,
        <pb n="22" />
        ﻿21

gegründet 1905, ein. Ursprünglich bestand die Aktivmitgliedschaft lediglich
aus Personenvereinigungen, die dem Verband der christlich-sozialen Arbeiter-
organisationen angehörten; statt des einbezahlten Kapitals bestand ein
Garantiekapital in der unbeschränkten Haftbarkeit der Mitglieder. Nach
den neuen Statuten von 1912 können nun physische und juristische Personen
durch Vollzahlung eines Geschäftsanteiles von 1000 Fr. Mitglied der Bank
werden, dafür fällt jede weitergehende Haftbarkeit weg. Die Verbände
sind insoweit begünstigt , als sie je eine Stimme pro einbezahlten Anteil
besitzen, während Privatpersonen bis auf zehn Anteilscheine eine und für
]e zehn weitere Anteilscheine eine Stimme mehr haben.

Die Schweizerische Genossenschaftsbank übernimmt die verfügbaren
Gelder der Sparkassen der christlich-sozialen Organisationen zur Anlage (auf
Ende 1912 3,2 Millionen Franken), sie vermittelt den Geldverkehr zwischen
dem Schweizerischen Raiffeisenverband und den einzelnen lokalen Dar-
lehenskassen, und die gleichen Funktionen übt sie aus für die Genossen-
schaften Konkordia und ihren Verband.

Noch wären andere interessante Bankgründungen, auch sehr speku-
lative, und Bankenschicksale aufzuführen, wir begnügen uns mit den ge-
gebenen Beispielen, die meist typisch sind für eine ganze Gruppe von
Instituten.
        <pb n="23" />
        ﻿22

III.

Der gegenwärtige Stand des Lokal-
und Mittelbankwesens.

L Die Gesellschaftsform und die innere Organisation.

Wenn auch, wie wir im vorigen Abschnitt zu konstatieren Gelegenheit
hatten, viele der heutigen Lokal- und Mittelbanken als Genossenschaften,
ja als blosse Garantievereine gegründet wurden, so hat sich das im Laufe
der Jahrzehnte, entsprechend der zunehmenden Bedeutung der Aktien-
gesellschaft als Organisationsform auf fast allen Gebieten, geändert. Tat-
sächlich bildet die Genossenschaftsform mit kündbaren Stammanteilen
für Banken, speziell für kleinere Institute, eine gewisse Gefahr. Machen es
die Verhältnisse, etwa aussergewöhnliche Verluste, unmöglich, eine den all-
gemeinen Zinsverhältnissen entsprechende Dividende auszurichten, so kann
das leicht zu einer Flucht der Genossenschafter führen. Dadurch wird nicht
nur die Lage der Genossenschaft selber infolge Kapitalverminderung eine
ungünstigere, sondern es verlieren auch die Gläubiger der Bank einen Teil
des Garantiekapitals. Allerdings suchen die genossenschaftlich organisierten
Institute einer solchen Schwächung durch längere Kündigungsfristen,
eventuell vorläufige Sistierung der Auszahlung des Stammguthabens vor-
zubeugen. Trotzdem ist wohl im allgemeinen daran festzuhalten, dass die
Aktiengesellschaft für den Bestand eines Bankinstitutes grössere Garan-
tien zu bieten vermag. Heute sind von den 83 pro 31. Dezember 1912 be-
rücksichtigten Banken nur noch acht Genossenschaften, alle andern haben
die Form der Aktiengesellschaft. Und zwar kommen auf die folgenden
Grössengruppen:

I	bis Fr. 500,000 Kapital:	2 Genossenschaften und 20 A.-G.;

II	Fr. 500,001 — 1,000,000	„	—	„	„	20 „

III	„ 1,000,001-5,000,000	„	6	„	„	27 „

IV	über Fr. 5,000,000	„	—	,,	„8

9&gt;
        <pb n="24" />
        ﻿23

a)	Die Aktiengesellschaften.

Der Nominalbetrag der einzelnen Aktie ist in weitaus der Mehrzahl
der Fälle 500 Fr.; da wo Aktien von geringerem Nominalwert existieren,
rührt das entweder von einer früheren Reduktion oder der Rückzahlung
eines Teils des Kapitals her, oder es sind Überreste einer ersten Zeit, wo
etwa kleinere Lokalinstitute zur besseren Plazierung der Aktien bei einem
wenig finanzkräftigen Teil der Bevölkerung zu Abschnitten von 50, 100
oder 200 Fr. griffen. Ganz vereinzelt finden wir grössere Aktien von
1000 Fr., ja einmal gar 5000 Fr. Ebenso ist in der Regel die Aktie voll
einbezahlt; nur bei wenigen Instituten der französischen Schweiz finden
wir, entsprechend der französischen Übung, eine Einzahlung von nur 50%
auch bei länger bestehenden Gesellschaften. Von den 75 Aktiengesell-
schaften per 31. Dezember 1912 unserer Gruppe haben 25 Namenaktien.
Die Regel ist also die voll liberierte Inhaberaktie von 500 Fr., die über-
haupt den Typus der schweizerischen Bankaktie darstellt.

Was die Kotierung der Aktien an einer schweizerischen Börse an-
betrifft, so liegen hier die Verhältnisse für die Inhaber dieser Papiere mit
Rücksicht auf die jederzeitige Möglichkeit eines Verkaufes weniger günstig.
Verhältnismässig wenig Institute, nämlich 18, haben ihre Aktien an einer
oder zwei der vier Börsen Basel, Zürich, Genf und Bern eingeführt. Davon
gehören fünf Banken der Grössengruppe IV, elf der Gruppe III, zwei der
Gruppe II an.

An der Basler Börse sind kotiert:

Aargauische Creditanstalt, Aarau,

Bank in Zofingen,

Handwerkerbank Basel,

Solothurner Handelsbank;

an der Zürcher Börse:

Aargauische Creditanstalt,

Bank in Baden,

Bank für Handel und Industrie, Zug-Zürich,

Bank in Schaffhausen,

Bank in Wädenswil,

Bank in Zofingen,

Incasso- und Effectenbank, Zürich,

Zürcher Depositenbank;
        <pb n="25" />
        ﻿24

an der Genfer Börse:

Banque commerciale et industrielle, Zoug-Zurich,
Banque de Depots et de Credit, Geneve,

Banque de Geneve,

Comptoir d’Escompte de Geneve;

an der Berner Börse:

Bank in Interlaken,

Bank in Langental,

Berner Handelsbank,

Gewerbekasse Bern,

Solothurner Handelsbank,

Vorsichtskasse Biel.

Was die innere Organisation anbetrifft, so finden wir selbst-
verständlich bei allen Aktiengesellschaften die durch das Gesetz (G.-R. 642)
verlangten drei Organe: die Generalversammlung der Aktionäre, die Ver-
waltung und die Kontrollstelle.

Über die Generalversammlung und ihre Rechte erscheinen in den
Statuten ziemlich übereinstimmende Vorschriften, die sich an das Obli-
gationenrecht halten, eine nähere Betrachtung kann deshalb unterbleiben.
Eine grössere Mannigfaltigkeit ergibt sich in bezug auf die Verwaltung.
Da sind einmal eine grössere Zahl von Instituten, die unterscheiden zwischen
Verwaltungsrat und Direktion, wobei dann ein gewöhnlich nicht zahlreicher
Verwaltungsrat als Gesamtheit mit der Direktion zusammen die Leitung
der meist kleineren Banken besorgt. Oft aber, besonders bei grösseren
Instituten, begnügt sich der dann gewöhnlich zahlreichere Verwaltungs-
rat, in dem die Hauptinteressenten (Grossaktionäre, Industriefirmen,
befreundete Banken) vertreten sind, in seiner Gesamtheit mit einer Ober-
aufsicht über den Gang des ihm anvertrauten Institutes und mit der
Reservierung der bedeutenderen, weittragenderen Angelegenheiten, während
die laufenden Geschäfte, soweit sie die Kompetenz des Direktors über-
schreiten, durch einen Verwaltungsratsausschuss von wenig Mitgliedern,
auch genannt Verwaltungskommission, leitender Ausschuss, Bankvorstand,
Direktion, übertragen sind. Dieser Bankvorstand versammelt sich häufig
(wöchentlich), während in diesem Fall der Verwaltungsrat als Gesamt-
behörde in ruhigen Zeiten nur wenige Sitzungen per Jahr abhält.

Das dritte Organ der Aktiengesellschaft, die Kontrollstelle, ist
bis vor kurzem allgemein noch nicht weiter ausgebaut gewesen, als das
Gesetz (O.-R. 659 bis 663) vorschreibt. Einzelne Institute verlangen für
die Revisoren Aktionärseigenschaft, andere erwähnen ausdrücklich, dass
die Revisoren auch ausserhalb des Kreises der Aktionäre gewählt werden
        <pb n="26" />
        ﻿25

können. Gelegentlich wird auch in einzelnen Statuten darauf hingewiesen,
dass als Mitglieder der Kontrollstelle nur Sachverständige gewählt werden
sollen. Als Errungenschaft der jüngsten Zeit ist wohl anzusehen, wenn in
den Statuten eines grösseren Institutes ausdrücklich erwähnt ist, dass die
Generalversammlung ausser den bisherigen Revisoren noch eine Treuhand-
gesellschaft zur Prüfung der Rechnung bestimmt. Während bis vor wenig
Jahren für einen weiteren Ausbau der Kontrollstelle sozusagen nichts ge-
schehen ist, ist nun darin durch die Übertragung von Revisionen an die
bestehenden Treuhandgesellschaften, durch die verschiedenen kantonalen
Revisionsverbände und durch die Gründung der Schweizerischen Revisions-
gesellschaft A.-G., eine Besserung zu konstatieren, indem die diesen Ver-
bänden angeschlossenen Institute nun doch alljährlich einer fachmännischen
Revision unterzogen werden.

In bezug auf die Organisation verdienen unter den Aktiengesellschaften
noch besondere Berücksichtigung die Banque de Geneve und die Banque
cantonale Fribourgeoise. Durch Beteiligung der betreffenden Kantone an
der Beschaffung des Aktienkapitals und gewisse Aufsichtsrechte nähern
sich diese Institute den Kantonalbanken. Die Banque cantonale
Fribourgeoise wurde durch Gesetz vom 13. März 1850 mit einem Kapital
von 1 Mülion Franken, wovon 300,000 Fr. Beteiligung des Kantons, ge-
gründet. Die Regierung ordnet dafür zwei Mitglieder in den siebenköpfigen
Verwaltungsrat ab und wählt einen der zwei Zensoren. Auf 31. Dezember
1912 beträgt das Aktienkapital 2,400,000 Fr., die Beteiligung des Kantons
ist mit 300,000 Fr. gleich geblieben. Die Bank hat neben dem 1892 er-
richteten rein staatlichen Institut, der Banque de l’Etat de Fribourg mit
21,000,000 Fr. Dotationskapital, eine bescheidene Rolle gespielt.

1848 wurde die Banque de Geneve mit einem Kapital von
2,500,000 Fr. ins Leben gerufen. Davon übernahm der Kanton Genf
1,500,000 Fr., repräsentiert durch einen einzigen Titel von 3000 Aktien.
Dafür ist der Kanton in der Generalversammlung durch Delegierte des
Staatsrates vertreten, deren Stimmen immer gleich einem Drittel der
übrigen vertretenen Aktionärstimmen gelten. Ein Kommissär der Regie-
rung hat das Recht, allen Sitzungen des Verwaltungsrates beizuwohnen
und die Operationen der Bank zu kontrollieren. Er kann zu beliebiger
Zeit Einsicht in die Bücher, die Kasse und das Portefeuille nehmen. Der
Staatsrat kann ferner von sich aus eine Aktionärversammlung einberufen.
Das Kapital der Bank und die Beteiligung des Kantons sind heute noch
dieselben.

Eine ähnliche, wenn auch nicht kantonale, so doch kommunale Be-
teiligung weist die Solothurnische Leihkasse auf. Ihr Grundkapital
        <pb n="27" />
        ﻿26

von. gegenwärtig 400,000 Fr. ist zur Hälfte im Besitz der der Stadt ge-
hörenden Ersparniskasse und kann ohne Zustimmung des Einwohner-
gemeinderates nicht erhöht werden.

b)	Die Genossenschaften.

Etwas mannigfaltiger in ihrer Organisation sind die acht Genossen-
schaften der Gruppe:

Gewerbekasse Baden, Baden,

Banque cooperative Genevoise, Genf,

Banque populaire Genevoise, Genf,

Bank in Langnau, Langnau,

Union Vaudoise du Credit, Lausanne,

Schweizerische Genossenschaftsbank, St. Gallen,
Credit Yverdonnois, Yverdon,

Gewerbebank Zürich, Zürich.1)

Mitglieder können entweder nur handlungsfähige physische Personen
oder physische und juristische Personen werden; gelegentlich ist auch
Niederlassung im Gebiete der Schweiz Voraussetzung. Die Mitgliedschaft
wird erworben durch Übernahme eines oder mehrerer Stammanteile. Nur
ein Institut schreibt vor, dass ein Mitglied nur einen Stammanteil besitzen
darf; bei den übrigen sind keine Beschränkungen. Das Stimmrecht der
Genossenschafter in der Generalversammlung ist entweder so geregelt, dass
jedes Mitglied ohne Rücksicht auf die Zahl seiner Stammanteile nur eine
Stimme besitzt, oder es ist ein Maximum der per Mitglied möglichen
Stimmen (z. B. fünf) festgesetzt, oder endlich jedes Mitglied hat soviel
Stimmen, als es Stammanteile besitzt. Verschieden sind auch die Be-
stimmungen über den Austritt der Genossenschafter. Einzelne Genossen-
schaften halten auf ein fixiertes rundes und nicht ein variables Genossen-
schaftskapital, was gelegentlich nur durch Eigenbesitz von Stammanteilen
möglich ist. So schreibt eine Genossenschaft im Jahresbericht pro 1912:
„Wir haben eine Anzahl unserer Stammanteile infolge von Todesfällen,
Liquidationen und Kündigungen zurückkaufen müssen. Die dadurch ein-
getretene Reduktion des Stammkapitals haben wir in der Bilanz ziffern-
mässig nicht aufgeführt, da die Verwaltung bestimmt hofft, für die Titel
in kürzester Zeit wieder Abnehmer zu finden.“ Die Mitgliedschaft erlischt
allgemein durch freiwilligen Austritt, Ausschluss und Tod des Genossen-

q Die Generalversammlung von 16. März 1914 beschloss die Umwandlung in eine
Aktiengesellschaft. Notwendige Abschreibungen im Betrage von 1,962,592 Fr. nötigten
zur Reduktion der Stammanteile von 1000 Fr. auf 750 Fr., die nun in dieser Höhe zu
drei Aktien von je 250 Fr. umgewandelt werden.
        <pb n="28" />
        ﻿27

schafters. Zur Sicherung vor allzu starker Schwächung durch Austritt in
schwierigen Zeiten behalten sich einzelne Genossenschaften vor, dass bei
ausserordentlichen Umständen der Verwaltungsrat den Zeitpunkt des ver-
langten Austrittes und der Auszahlung des Stammanteils festsetzen kann.
Eine Genossenschaft schreibt sogar eine zweijährige Kündigungsfrist vor.
Meist haben die austretenden Mitglieder nur Anspruch auf den einbezahlten
Betrag des Stammanteils nebst Dividende für das abgelaufene Jahr oder bei
ausnahmsweisem Austritt im Laufe des Jahres auf angemessene Zinsver-
gütung. Nur eine Bank (Bank in Langnau) gewährt den austretenden Mit-
gliedern eventuell mehr, indem die Statuten bestimmen: „An ausscheidende
Mitglieder oder ihre Rechtsnachfolger wird als Anteil an den Reserven eine
Vergütung geleistet von 15 bis 25% des Gesamtbetrages der Dividenden,
welche auf ihren Stammanteil während der Dauer ihrer Mitgliedschaft
entfallen sind. Der Verwaltungsrat bestimmt den zur Auszahlung kommen
den Prozentsatz je nach dem Stand der Spezialreserve.“ Dementsprechend
kommt für das neu eintretende Mitglied ein ebenfalls vom Verwaltungsrat
festzusetzendes Eintrittsgeld.

Der Stammanteil ist verschieden hoch normiert: 50, 100, 500,
1000 Er. In der Regel wird sofortige Volleinzahlung beim Eintritt oder im
Lauf des Eintrittsjahres verlangt, nur ausnahmsweise findet allmähliche
Einzahlung durch Monatsbeiträge statt. Nur zwei Institute, die wir noch
besonders erwähnen werden, verlangen überhaupt nur eine Einzahlung von
20% der gezeichneten Anteilscheine, wobei dann die übrigen 80% die Rolle
einer Garantieverpflichtung haben.

Die Haftbarkeit der Mitglieder ist bei allen Genossenschaften be-
schränkt auf den Gesamtbetrag der gezeichneten oder voll einbezahlten
Genossenschaftsanteile.

Eine eigenartige Stellung nehmen unter den genossenschaftlich organi-
sierten Banken vor allem ein die Union Vaudoise du Credit und der
Credit Yverdonnois, eigenartig namentlich durch die Verbindung der
Kreditgewährung mit der Zahl der übernommenen Anteile. Beide Institute
geben Anteile zu 100 Fr. aus, die auf den Namen lauten, nicht abgetreten,
verkauft oder als Pfand an jemand anders gegeben werden können als an
die Gesellschaft selber. Jeder Gesellschafter unterschreibt nun für so viel
Franken Anteile, als der ihm von der Bank gewährte Kredit beträgt, und
jeder haftet für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft bis zum Nominal-
betrag der gezeichneten Anteilscheine. Er hat beim Eintritt 20% dieses
Nominalbetrages zu entrichten nebst einem von den Gesellschaftsorganen
festgesetzten prozentualen Anteil dieses Nominalbetrages an die Gesell-
schaftsreserven. Der ihm von der Bank gewährte Kredit ist ein Diskont-
        <pb n="29" />
        ﻿28

kredit, Darlehenskredit gegen Eigenwechsel oder auch Kontokorrentkredit.
Beim Tode eines Genossenschafters geht selbstverständlich schon infolge
dieser Verbindung zwischen Mitgliedschaft und Krediterteilung die Mit-
gliedschaft. nicht an die Erben über. Freiwillig kann der Genossenschafter
ganz oder für einen Teil des ihm gewährten Kredites unter Anzeige an die
Gesellschaft als Mitglied unter entsprechender Reduktion seiner Anteile
zurücktreten. So weisen diese Genossenschaften ein bedeutend variables
Moment sowohl im einbezahlten als nominellen Genossenschaftskapital auf.

Was z. B. die den Mitgliedern gewährten Kredite anbetrifft, weist die
Union Vaudoise pro 1900 folgende Zusammenstellung auf:

14 Kredite zu Fr. 20,000 (Maximum nach Statuten),

89	5 5	55	55	10,000-	-20,000,
253	55	55	55	5,000-	-10,000,
1447	55	55	55	1,000-	- 5,000
110	,, unter „	1,000,	

total 1913 Kredite an ebenso viele Gesellschafter im Gesamtbetrag von
5,534,000 Fr. Wie sehr die Gesellschaft den reinen Personalkredit ihrer
Mitglieder befriedigt, geht aus der Zusammenstellung über die Sicherheiten
der obigen Kredite hervor:

1532 credits sont ouverts sur la seule garantie personnelle du societaire;

175	„	,,	,,	avec	cautionnement;

15	,,	„	,,	„	nantissement de	fonds	publics;

157	„	,,	,,	„	garantie hypothecaire;

34	„	,,	,,	„	nantissement de	polices	d’assurances.

Pro 1912 zeigt die Genossenschaft auf ein gezeichnetes Genossenschafts-
kapital von Fr. 4,651,731.60 ein einbezahltes von 554,140 Fr.

Wie sehr diese Kreditgenossenschaften noch im Gegensatz zu manche!
andern genossenschaftlich organisierten Bank in erster Linie für die Mit-
glieder bestimmt sind, zeigt eine Statutenbestimmung des Credit Yver-
donnois, wo es heisst: „Le Service des credits des societaires prime leä
autres operations financieres de l’association“.

2. Der Charakter der einzelnen Banken und die Möglichkeit

einer Gruppierung.

Als Grundlage für die folgenden Untersuchungen dienten vor allein
die vom statistischen Bureau der Schweizerischen Nationalbank zusammen'
gestellten Zahlen über die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen
der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken für die Jahre 1906—1911
        <pb n="30" />
        ﻿29

Wenn auch der Zeitraum ein zu beschränkter ist, um ein Bild der Ent-
wicklung zu geben, so vermögen die in der Folge dargebotenen Zahlen
doch wohl für eine Beurteilung des gegenwärtigen Standes des schweize-
rischen Lokal- und Mittelbankwesens die nötige Grundlage zu liefern.

Für die Zahlen gelten zur Hauptsache auch die Vorbehalte, die das
statistische Bureau der Nationalbank für seine zwei Veröffentlichungen:

„Das schweizerische Bankwesen in den Jahren 1906 bis 1908“, und

„Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1909“
aufgestellt hat.

Die Tatsache, dass die Bilanzen nach wenig einheitlichen Grundsätzen
aufgestellt sind und die Gewinn- und Verlustrechnungen sehr oft an Aus-
führlichkeit zu wünschen übrig lassen, nötigt zu Zusammenziehungen von
Posten, die dann als Sammelposten keinen tiefern Einblick mehr gestatten.

Gruppieren wir im folgenden einmal die Lokal- und Mittelbanken
nach der Grösse ihres Gesellschaftskapitals, so ergibt sich folgendes
Bild:

INSTITUTE

	Ohne  Kapital	bis  100,000	100,001  bis  500,000	500,001  bis  1,000,000	1,000,001  bis  5,000,000	über  5,000,000	Total
1906	i	2	23	23	35	4	88 86
1907	i	2	22	23	37	4	90	87
1908	i	3	*	19	26	39	4	92	89
1909	i	1	22	26	36	5	91	90
1910	—	2	24	23	37	7	93	92
1911	—	1	24	21	37	9	92	90
1918	—	1	21	20  Gruppe II	33  Gruppe  III	8  Gruppe  IV	83
	Gruppe I						

NB. Für die kursiv bezeichnete Zahl von Instituten ist auch die Gewinn- und
Verlustrechnung bearbeitet (siehe pag. 112).
        <pb n="31" />
        ﻿30

Die Gruppe ohne eigenes Kapital, die bei den Sparkassen noch eine
grosse Rolle spielt, fehlt seit 1909, seit die vorher hier registrierende
Schweizerische Genossenschaftsbank in St. Gallen ihr bisheriges Garantie-
kapital in ein Genossenschaftskapital umgewandelt hat. Auch die Zahl
der Gesellschaften mit einem Kapital bis 100,000 Fr. ist zurückgegangen.
Deshalb lassen wir es für die späteren Untersuchungen mit vier Grössen-
gruppen bewendet sein:

Gruppe I:	bis	Fr.	500,000,

„	II:	„	500,001 — 1,000,000,

„	III:	„	1,000,001 — 5,000,000,

„	IV:	über	,,	5,000,000.

Wir sehen, wie im Laufe der letzten sieben Jahre von einer Zunahme
der Anzahl der Institute der ersten drei Gruppen nicht mehr die Rede ist,
wie im Gegenteil die letzten Jahre deutlich eine Tendenz zur Abnahme
erkennen lassen. Eine deutliche Zunahme zeigt nur die Gruppe IV, die
Gruppe der grösseren Mittelbanken. Die Schwankungen der Gesamtzahlen
für die einzelnen Jahre erklären sich folgendermassen:

1907: 4- 2, Gründung von zwei neuen Instituten;

1908: + 2,	„	„ zwei „	„	;

1909: — 1, Wegfall von drei und Gründung von zwei neuen In-
stituten;

1910: + 2, Wegfall von drei und Gründung von fünf neuen In-
stituten;

1911: — 1, Wegfall eines Institutes;

1912: — 9,	„ von neun Instituten.

Der Wegfall von bestehenden Instituten beruht ausnahmsweise auf
Liquidation und Konkurs, der Regel nach aber auf Fusion mit andern
Instituten, vor allem mit Grossbanken des schweizerischen Bankenkartells.

Versuchen wir, die Institute nach andern Gesichtspunkten als lediglich
nach der Grösse des Gesellschaftskapitals zusammenzufassen.

Betrachten wir diejenigen Institute als Sparkassen, deren Spar-
gelder mehr als die Hälfte sämtlicher Passiven betragen, so erhalten wir
für 1911 drei solche Institute. Bei dem einen (Kapital 100,000 Fr.) beträgt
die Summe der Spargelder 84,4%, beim zweiten (Kapital 200,000 Fr.) 67,6%
und beim dritten (Kapital 1,000,000 Fr.) 52,3% der Passiven. Mehr als ein
Drittel der Passivseite weisen als Spargelder aus in:

I:	10 Institute
II:	6 „
III:	8 „
IV:	— Institut.
        <pb n="32" />
        ﻿31

Werden alle die Banken, die mehr als die Hälfte der Aktiven in Hypo-
theken angelegt haben, als Hypothekenbanken aufgefasst, so befinden
sich in unserer Gruppe zehn Hypothekenbanken, nämlich in.

Gruppe	I:	5 Institute,
5J	II:	3
	III:	1 Institut,
J5	IV:	1

Ein Institut fällt bei dieser Gruppierung zugleich unter den Begriff
Sparkasse und Hypothekenbank. Fasst man es in diesem Falle als Spar-
kasse auf, da das Charakteristikum für eine Sparkasse die Herkunft der
fremden Gelder als Spargelder, nicht die Anlage in Hypotheken, für eine
Hypothekenbank dagegen die Anlage in Hypotheken und nicht die Her-
kunft der fremden Gelder als Spargelder ist, so ergeben sich dann:

Gruppe I: 2 Sparkassen, 4 Hypothekenbanken,

,, II: 1 Sparkasse, 3	,,

„	HI: —	„	1 Hypothekenbank,

»	IV:-	„	1

oder total drei Sparkassen und neun Hypothekenbanken. Mehr als ein
Drittel ihrer Aktiven haben in Hypotheken angelegt in:

Gruppe	I:	7 Institute
??	II:	5
	III:	5
	IV:	1 Institut,

es gibt also neben den oben gezählten neun Hypothekenbanken noch neun
andere, bei denen das Hypothekargeschäft noch eine ganz bedeutende
Rolle spielt. Zum Grossteil decken sich diese 18 Banken mit den 24 In-
stituten, die wir als Sparkassen oder Sparkassen ähnliche gezählt haben.

Die nicht als Sparkassen oder Hypothekenbanken erscheinenden
achtzig weitern Institute der Gruppe einigermassen einwandfrei restlos
zu klassifizieren, erweist sich wohl als Ding der Unmöglichkeit. Wohl
könnte man eine Anzahl zweifellos als echte Handelsbanken sofort
ausscheiden; im allgemeinen aber geben Bilanz und Jahresberichte sehr
wenig Anhaltspunkte. Ob eine Bank mehr Handelsbank, Gewerbebank
oder Leihkasse ist, ist in vielen Fällen sehr schwer, in andern gar nicht
zu unterscheiden; beruht doch der Unterschied vielfach nur in der Grösse
der Umsätze und in der wirtschaftlichen Zusammensetzung der Kundschaft.
        <pb n="33" />
        ﻿Bei den Instituten, die gedeckte Vorschüsse auf feste Termine, worunter
hier verstanden sein sollen Darlehen gegen Faustpfand, Bürgschaft und
gegen Vieh Verpfändung, scheiden von den gedeckten Kontokorrentkrediten,
kann noch festgestellt werden, ob diese Vorschüsse gegenüber den Gut-
haben in Kontokorrent eine mehr oder weniger bedeutende Rolle spielen.
Kommen sie den Kontokorrentforderungen gleich, oder überwiegen sie
dieselben, so können wir im allgemeinen wohl eher Leihkassen- als Handels-
bankcharakter annehmen.

Grösser oder gleich den Kontokorrentdebitoren sind diese Vorschüsse in:

Gruppe II bei 2 Banken,

mQ

&gt;; ° )&gt;
        <pb n="34" />
        ﻿33

IV.

Die Funktionen der Lokal- und Mitteibanken.

A. Die Passivgeschäfte.

1.	Die fremden Gelder im allgemeinen.

Die Banken sammeln die brach, liegenden Kapitalien und führen sie
den Zweigen der Volkswirtschaft zu, die ihrer bedürfen. Diese fremden
Gelder spielen aber auch für das Bankinstitut selber eine grosse Rolle. Ihr
Verhältnis zu den eigenen Mitteln bestimmt zu einem grossen Teil den
finanziellen Erfolg des in der Bank investierten Kapitals, und das gleiche
Verhältnis bietet, von der andern Seite betrachtet, Anlass, die Sicherheit
der der Bank anvertrauten Gelder zu beurteilen. Die fremden Gelder
bringen die Bank auch in eine gewisse Abhängigkeit, die um so grösser ist,
je geringer einerseits der Betrag der eigenen Mittel gegenüber den fremden
und je kurzfristiger diese letztem sind.

Tabelle IV (Seite 109) zeigt die einzelnen Kategorien der fremden Gelder
für die Jahre 1906 bis 1911. Die Zahlen zeigen ein stetes Anwachsen, dem
allerdings auch eine ziemlich parallele Zunahme der eigenen Kapitalien
entspricht (Tabelle I, Seite 106).

Was die Verteilung der verschiedenen Kategorien auf die einzelnen
Gruppen der Lokal- und Mittelbanken anbetrifft, so zeigt sich eine be-
deutende Verschiedenheit, die dem verschiedenen Charakter der in den
Gruppen zusammengefassten Institute entspricht. Die Check-, Giro- und
Korrespondentengelder sind bei den kleinsten Instituten am geringsten.
Dafür weisen sie verhältnismässig mehr Spargelder auf, während wieder
für die grösseren Banken die Obligationengelder und übrigen Depositen
eine weit grösser Rolle spielen. Folgende Zusammenstellung (in 1000
Franken) zeigt dies für 1911.

3
        <pb n="35" />
        ﻿KREDITOKEN

DEPOSITEN

Kap. Fr.		Check-, Giro- und  Korresponden-  tengelder		Kontokorrent-  Kreditoren		Obligationen  und  Depositen		Sparkassen-  gelder		Total  fremde Gelder	
			°/o		°/o		°/o		°/o		%
Gruppe I		 500,000	1,994	4,1	12,189	22,7	19,825	40,2	19,701	33,0	53,709	100
Gruppe II	. . 500,001—1,000,000	3,919	3,1	31,041	25,1	55,250	45,1	32,981	26,7	123,191	100
Gruppe III	.	1,000,001—5,000,000	35,142	7,9	86,179	19,4	211,671	47,6	111,477	25,1	444,469	100
Gruppe IV	.	.	. über 5,000,000	28,831	8,6	69,029	20,8	215,077	64,3	21,433	6,3	334,370	100
Total Lokal-	und Mittelbanken .	.	69,886	7,3	198,438	20,8	501,823	52,5	185,592	19,4	955,739	100
        <pb n="36" />
        ﻿35

Es steigt der prozentuale Anteil der Check-, Giro- und Korrespondenten-
gelder von 4,1% bei der Gruppe der kleinsten Banken auf 8,6% bei den
grössten, derjenige der Obligationen und Depositen von 40,2% auf 64,3%,
während dagegen der Anteil der Spargelder fällt von 33,0% auf 6,3%.
Bei den Kontokorrentkreditoren lässt sich eine bestimmte Bewegung nicht
verfolgen. Im ganzen bilden die Kreditoren 28,1%, die Depositen 71,9%
der fremden Gelder.

2.	Die Annahme verzinslicher Gelder in Kontokorrent.

Bei diesen Geldern, die unter dem Titel Kontokorrent-Kreditoren
erscheinen, handelt es sich zur Hauptsache um momentan disponible
Kapitalien, über die der Kunde, meist ein Kaufmann oder Industrieller,
oder dann ein Privater mit bedeutendem Geldverkehr jederzeit verfügen
möchte. Was die kleineren Privatkunden anbetrifft, so nähert sich ihr
Kontokorrentverkehr oft dem Sparkassengeschäft.

Die Kreditorengelder haben, so willkommen sie den Banken auch sein
mögen, für die Leitung doch das unangenehme, dass sie gerade zu Zeiten,
wo das Institut sie weniger nötig hat, zu Zeiten allgemeiner Geschäftsflau-
heit, reichlicher eingehen, dagegen in den Momenten der Geldknappheit
und des grossen Geldbedarfs von ihren Eigentümern, die sie nun selber
im Geschäft verwenden können, zurückgezogen werden. Gerade in dieser
Beziehung haben es die Lokalbanken, die oft auf eine oder wenige
Industrien angewiesen sind, viel schwieriger, als die dezentralisierten
Grossbanken.

Die meisten schweizerischen Lokal- und Mittelbanken sehen in ihren
Statuten und Geschäftsregiementen vor: „Annahme verzinslicher Gelder
auf Kontokorrent- und Checkrechnungen.“ Einzahlungen werden meistens
vom folgenden Werktag an zinstragend. Zur Gutschrift können Wechsel,
Checks, Coupons usw. eingereicht werden; es gelten in dieser Beziehung
die gleichen Grundsätze wie für Debitoren-Rechnungen. Meist kann der
Konto-Inhaber über sein Guthaben jederzeit in unbeschränkter Weise
verfügen; kleinere Banken dagegen behalten sich klugerweise für grössere
Summen (über 500 Er. oder 1000 Er.) eine kleine Kündigungsfrist vor. Die
Provision richtet sich meist nach dem Lmsatz und schwankt zwischen
V/oo bis Vs °/n. Die Verzinsung wird in Anlehnung an den offiziellen
Diskontosatz der Schweizerischen Nationalbank mit einer entsprechenden
Marge nach unten festgesetzt. Eür Checkrechnungen, die meist eine etwas
geringere Zinsvergütung geniessen, fällt die Umsatzprovision weg; über
das Guthaben kann durch Checks meist ohne Einschränkung verfügt werden
        <pb n="37" />
        ﻿36

Die Zahlen über die Kontokorrentkreditoren sind nur für wenige In-
stitute nicht ermittelt, nämlich für diejenigen nicht, die in der Bilanz
Kontokorrent-Kreditoren und -Debitoren unter dem Titel Kontokorrent-
Konto zusammenfassen, das sie dann mit seinem Saldo (Debitorensaldo)
in die Bilanz einsetzen. Auch für Korrespondenten-Kreditoren und -Debi-
toren gilt für einzelne Institute dasselbe. Immerhin besteht dabei ein Unter-
schied. Es mag vielleicht bei Bankguthaben und Bankschulden, soweit es
sich nicht um Lombardschulden handelt, eine Kompensation noch angehen,
da man im allgemeinen die Bankguthaben als vollwertig wird ansehen
dürfen. Eine Übertragung dieser Praxis aber auf die Kontokorrent-Kredi-
toren und -Debitoren geht nicht wohl an. Die Kreditoren bedeuten für die
Bank eine Schuld, die zu 100% zu Recht besteht und zudem meist mehr
oder weniger kurzfällig ist; das Kontokorrent-Debitoren-Konto zeigt ein
Guthaben der Bank, das sich oft in der Folge nicht als vollwertig erweist
und zudem namentlich in Krisenzeiten nichts weniger als liquid zu sein
pflegt. Eine Zusammenschweissung der beiden Posten führt deshalb not-
wendig zu einer gewissen Bilanzverschleierung, wenn wenigstens die Tren-
nung nicht im Bericht aufgeführt ist.

Wie folgende Zusammenstellung zeigt, sind die Kontokorrentkreditoren-
Gelder für die Gesamtgruppe in den statistisch erfassten sechs Jahren 1906
bis 1911 beständig gewachsen. Sie betragen in 1000 Franken:

1906	  155,571

1907	  162,689

1908	  176,015

1909	  188,057

1910	  191,315

1911	  198,438

Bei Betrachtung der Bilanzen der einzelnen Institute selber ergibt
sich ein grosser Unterschied. Im Jahre 1911 hatten mehr Kreditoren- als
Spargelder:	Gruppe I: 12 Banken von 25,

„	II:	10	„	„	21,

,,	III:	20	,,	,,	37,

,,	IV:	8	,,	,,	9.

Mehr Kreditorengelder als Obligationengelder plus übrige Depositen
(ohne Sparkasse) hatten 1911:

Gruppe

33

33

I:	10 Banken von	25,
II:	8 „	21,
III:	5	„	37,
IV:	2 „	9.
        <pb n="38" />
        ﻿37

Die Banken mit den höchsten Kreditorengeldern waren auf Ende 1911:
Creditanstalt St. Gallen .... 14,45 Millionen Pranken,

Bank in Luzern............13,88	„	„ (seither an	die

Schweiz. Kreditanstalt ühergegangen).
Handwerkerbank Basel ....	9,15 Millionen Franken,

Banque de Montreux.........8,99	,,	„

Comptoir d’Escompte de Geneve	7,16	,,	,,

Aargauische Creditanstalt .	.	.	5,82	,,	,,

3.	Das Sparkassengeschäft.

Wie schon im II. Kapitel ausgeführt wurde, hat sich ein Teil der zu
unserer Gruppe zählenden Institute aus früheren Sparkassen oder Spar-
und Leihkassen entwickelt. Für viele von diesen bildet auch jetzt noch das
Sparkassengeschäft einen Hauptzweig ihrer Tätigkeit. Wenn ja auch die
in den Statuten niedergelegte Zweckbestimmung nicht immer völlig zu-
treffend ist, so zeigt doch die auch jetzt noch oft wiederkehrende Formel,
dass das Institut „Fleiss und Sparsamkeit fördern wolle“, oder „Gelegen-
heit bieten wolle, kleinere und grössere Summen gegen Verzinsung sicher
anzulegen“ usw., dass dieses Geschäft für viele heutige Lokal- und Mittel-
banken der Ursprung war. Im Laufe der Zeit allerdings hat das Sparkassen-
geschäft für die meisten Institute gegenüber den neu hinzugekommenen
Geschäftszweigen an Bedeutung verloren. Für die im Sparkassengeschäft
angelegten Summen ergeben sich für die Jahre 1906 bis 1911 folgende
Zahlen:

SPARKASSEN GELDER

in 1000 Franken

Kapital Fr.	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Gruppe I .	. .	.	500,000	22,143	21,270	21,761	20,417	18,562	19,701
Gruppe II 500,001—1,000,000	34,353	29,025	29,007	36,144	40,312	32,981
Gruppe III 1,000,001—5,000,000	74,550	89,004	95,244	95,127	102,734	111,477
Gruppe IV . über 5,000,000	11,631	11,697	12,202	15,029	17,651	21,433
Total		142,677	150,996	158,214	166,717	179,259	185,592
        <pb n="39" />
        ﻿38

Für die Gesamtgruppe zeigt sich ein starkes Anwachsen der Spar-
gelder; dagegen ist die Bewegung in den Untergruppen eine sehr verschiedene.
Die zwei untersten Gruppen, die kleinsten Institute umfassend, weisen eine
Abnahme von 22,1 Milhonen Franken auf 19,7 Millionen Franken, resp.
von 34,3 Millionen Franken auf 32,9 Millionen Franken auf. Einen sehr
starken absoluten Zuwachs weist dagegen Gruppe III auf, deren Spargelder
von 74,5 Millionen Franken auf 111,47 Milhonen Franken anstiegen. Be-
deutend ist namentlich die prozentuale Zunahme für die Gruppe IV, wo
wir nahezu Verdoppelung haben. Dabei ist zu beachten, dass Gruppe I
diejenige ist, bei der auch das Aktienkapital abgenommen hat, während
Gruppe III und dann namentlich IV auch hier ein rasches Ansteigen auf-
weisen. Die zwei untersten Gruppen verheren eben im Lauf der Jahre
beständig gerade die emporstrebenden Institute an die beiden obern
Gruppen. Als Tatsache bleibt somit bestehen, dass die Spargelder, die
kleinern Instituten (mit einem Aktienkapital unter 1 Million Franken)
anvertraut sind, gegenüber denjenigen bei grossem Instituten von Jahr
zu Jahr mehr zurücktreten.

Von den zu den Lokal- und Mittelbanken gerechneten Instituten
wiesen für 1911 nach ihrer Bilanz 28 keine Spargelder unter diesem Namen
auf, und zwar in:

Gruppe

33

I .

II .

III	.

IV	.

4 Banken

4

14

6

33

33

Zum Grossteil sind es mittlere und grössere Handels- und Gewerbe-
banken, die den schon am Ort bestehenden Sparkassen kerne Konkurrenz
zu machen wünschten, oder die auch den Betrieb einer Sparkasse mit
ihrem sonstigen Geschäftsbetrieb nicht wohl vereinbar hielten. Oder
endlich sie verzichteten auf eine Betätigung in dieser Richtung oder änderten
den Namen, weil die vom betreffenden Kanton erlassenen Spezialgesetze
über das Sparkassenwesen ihnen zu lästig waren. Andere Institute, die als
eigentliche Leihkassen gegründet wurden und diesen Charakter und Namen
beibehalten haben (Enge, Neumünster), verzichteten ebenfalls auf die Ent-
gegennahme von Spargeldern; sie beschaffen sich ihre fremden Gelder
durch Annahme von Geldern in laufender Rechnung und Ausgabe verzins-
licher Obligationen. Die Solothurnische Leihkasse endlich steht in orga-
nischer Verbindung mit der Erspamiskasse der Stadt. Sie bezweckt in
erster Linie, die Ersparniskasse bezüglich der Anlage ihrer Gelder zu
ergänzen und sieht daher vollständig vom Sparkassengeschäft ab.
        <pb n="40" />
        ﻿39

Alle diese Banken ohne Sparkassengeschäft suchen dafür das Depo-
sitengeschäft besser zu entwickeln, und einige von ihnen haben, dem Bei-
spiel der Grossbanken folgend, in den letzten Jahren ihrem Betrieb so-
genannte Depositenkassen angegliedert, die sich von den Sparkassen
anderer Institute oft durch nicht viel mehr als den Namen unterscheiden.

Vielfach ist ja wohl ein Unterschied da, wenigstens an Orten, wo gut
fundierte Sparkassen bestehen. Den Spareinlegern ist es im allgemeinen
hauptsächlich um eine auf die Dauer berechnete, sichere Kapitaleinlage
zu tun. Das Sparkassenkonto weist deshalb keine grossen Schwankungen
auf, und vermehrte Rückzahlungen kommen meist nur zu Zeiten all-
gemein flauen Geschäftsganges, zu Krisenzeiten, dann am Jahresschluss
und auf die Zinstermine vor. Allerdings mag auch ein Teil der Spargelder,
soweit wenigstens mittlere und obere Stände die Einrichtung benützen,
den Charakter vorübergehender Depositen haben. Die Depositenkassen
oder Depositenabteilungen der mittleren und grösseren Handelsbanken
haben es dagegen in erster Linie auf die momentan flüssigen Mittel und
die grösseren Ersparnisse ihres Kundenkreises abgesehen. Hier soll der
kleine Kapitalist seine Gelder ansammeln, bis der Betrag so gross ist,
dass er in Obligationen oder auch Aktien angelegt werden kann, bei deren
Beschaffung dann die Bank ihren Depositenkunden mit Vorschlägen dient.
Von dieser Anschauung ausgehend, haben für die Statistik der schweize-
rischen Sparkassen pro 1908 die meisten dieser Banken mit Recht davon
abgesehen, ihre Depositenkassen in die Statistik aufnehmen zu lassen.

Es erscheinen deshalb in dieser erwähnten Statistik aus der Gruppe
der Lokal- und Mittelbanken nur 56 Institute. Sie besitzen im ganzen
194 Geschäftsstellen und haben auf Ende 1908 einen Bestand von 148,872
Sparbüchlein. Nach der Höhe der Guthaben findet folgende Gliederung statt:
Guthaben bis zu 100 Er. weisen . .	46,362 Büchlein,

solche	von	101— 500	„	,,	.	.	43,210	„

„	„	501-2000	„	„	.	•	41,419

„	,,	über 2000	,,	,,	.	•	17,881^	^	auf.

148,872 Büchlein.

Der Gesamtbetrag der diesen 56 Instituten anvertrauten Spar-
gelder war:

Anfang 1908 .... 128,19 Milhonen Franken
Ende 1908 .... 134,64

Der Durchschnittsbestand der einzelnen Guthaben schwankte bei
den verschiedenen Instituten zwischen 130Eranken und 3382Eranken; einen
Durchschnittsbestand von mehr als 1000 Franken wiesen 19 Banken auf.
        <pb n="41" />
        ﻿40

Die näheren Bestimmungen der einzelnen Institute für den Spar-
hassenverkehr sind sehr verschieden. Meist ist eine Minimaleinlage, die
allerdings nicht hoch ist (1 Fr., 5 Fr.) festgesetzt. Gewöhnlich ist die Ein-
lage vom folgenden Tage an verzinslich, nur noch ganz vereinzelt erst von
Mitte oder Anfang des Monats. Rückzahlungen erfolgen in der Regel
bis zu einer gewissen Summe (200, 500, 1000 Fr.) sofort ohne Kündigung
von Seiten des Gläubigers. Für grössere Beträge ist eine Kündigungsfrist
festgesetzt, die sehr verschieden ist. Die Banken erklären aber, dass sie
in normalen Zeiten auch grössere Summen sofort zurückzahlen werden;
gelegentlich mit Zinsverlust für eine gewisse Zeit für den, eine bestimmte
Summe übersteigenden Betrag. Diese Bestimmungen sollen nur einen,
übrigens meist wenig wirksamen Schutz für Krisenzeiten bezwecken. In
solchen Zeiten wankenden Vertrauens sind eben alle Institute, deren Spar-
gelder einen grossen Bruchteil ihrer Verpflichtungen ausmachen, in einer
wenig beneidenswerten Lage, vor allem, wenn die Aktiven in bedeutendem
Masse illiquid angelegt sind.

Manche Institute sehen auch einen Maximalbetrag für ein einzelnes
Sparkassenguthaben vor, was namentlich mit Rücksicht auf die oben
erwähnten eventuellen Nachteile grosser Guthaben für die Bank zu be-
greifen ist. So findet sich in einem Reglement die Bestimmung, dass
Sparguthaben über 2000 Fr. als Depositen auf längere Termine behandelt
werden.

4.	Die Ausgabe von Obligationen usw.

Die Mehrzahl der schweizerischen Banken, auch der Lokal- und
Mittelbanken, beschafft sich einen Grossteil der fremden Gelder auf längere
Termine durch Ausgabe von Kassascheinen und Obligationen. Geht man
ihrem Ursprung nach, so sieht man, wie zuerst die Kassascheine für Depo-
siten in runden Summen, die man auf gewisse Termine (3, 6 Monate) der
Bank einzahlte, abgegeben wurden. Nachher schob man der Kündigung
eine Frist vor, während der das Guthaben unkündbar war. Diese Frist
wurde immer länger, zuerst 3, dann 6, 9, 12 Monate, 2, 3 und mehr Jahre.
So hat sich nach und nach der heutige Typus der Kassaobligation gebildet,
die meist nach Wahl des Deponenten auf den Inhaber oder den Namen
ausgestellt wird. Die Obligation auf den Inhaber lautet gewöhnlich auf
500 Fr., 1000 Fr. oder 5000 Fr., die Namenobligation auf igend eine durch
100 oder auch 500 teilbare Summe. Gegenüber diesen Kassaobligationen
treten die früher üblichen, längere Zeit festen Serienobligationen-
        <pb n="42" />
        ﻿41

Anleihen zurück. Der heutige Typus ist meist 3, 4 bis 5 Jahre fest, oft
zur Auswahl des Geldgebers.

Diese Obligationengelder sind in ihrer Bedeutung für die Schweiz
vielfach zu eigentlichen Depositengeldern geworden, und ihnen gegenüber
sind die anderwärts unter dem Namen Depositen der Bank übergebenen Gelder
weniger bedeutend. Diese eigentlichen Depositen, in vielen Bilanzen
mit den Kontokorrentkreditoren-Geldern zusammengezogen, werden von
Privaten und Firmen meist in grösseren Beträgen der Bank übergeben.
Ihr Zinsfuss ist nicht ein einheitlicher, er richtet sich nach dem Kündigungs-
modus und der Höhe des Betrages. In der nachfolgenden Zusammen-
stellung sind einmal alle Obligationen und Depositengelder, soweit die
Banken sie also nicht unter Kontokorrent-Kreditoren verbucht haben,
zusammengenommen unter dem Titel „Gesamte Depositen“, und daneben
ist als besonderer Posten ausgewiesen der Betrag der durch die Bilanzen
deutlich ausgewiesenen reinen Obligationengelder. Die Differenz umfasst
dann die „übrigen Depositen“. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine
Reihe von Instituten, namentlich der französischen Schweiz, besondere
Obligationengelder meist nicht ausweisen; alle Gelder mit Depositen-
charakter sind hier zusammengefasst unter der Bezeichnung „Depots
ä terme fixe“. Es ist also wohl gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen
die ausgewiesene Summe der Obligationen zu klein.

Es betrugen (in 1000 Franken):

	Gesamte  Depositen	Davon  Obligationen	Übrige  Depositen
1906	396,702	283,257	113,445
1907	433,076	313,589	119,487
1908	449,695	325,227	124,468
1909	468,224	326,207	142,017
1910	482,490	326,956	155,534
1911	501,823	334,947	166,876

Die reinen Obligationengelder verteilen sich auf die vier Kapital-

gruppen wie folgt:
        <pb n="43" />
        ﻿

42	—

in 1000 Franken

Kapital Fr.	1906	1907		1908	1909 l 1910  1			1911
Gruppe I	500,000	21,363	15,213	16,044	15,242	12,701	14,305
Gruppe II 500,001—1,000,000	38,312	39,512	41,396	46,273	34,849	29,656
Gruppe III 1,000,001—5,000,000	154,154	184,930	191,822	186,760	184,593	159,802  131,184
Gruppe IV . über 5,000,000	69,428	73,934	75,965	77,932	94,813	
Total		283,257	313,589	325,227	326,207	326,956	334,947

Die Zahlen zeigen wie bei den Spargeldern ein Zurückgehen bei den
beiden Gruppen der kleineren Banken, dagegen ein gewaltiges Anwachsen
bei der Gruppe IV der grössten Banken. Die Abnahme von 184,59 Millionen
Franken auf 159,80 Millionen Franken von 1910 auf 1911 in der Gruppe III
erklärt sich durch den Übertritt der Creditanstalt St. Gallen in die Gruppe
der grössten Banken; besass doch dieses Institut 1910 ein Obligationen-
kapital von über 32 Mülionen Franken. Dadurch wird anderseits das be-
deutende Anwachsen der Obligationengelder der letzten Gruppe erklärt.

Selbstverständlich sind die Obligationengelder auch innerhalb der
Gruppen sehr ungleich auf die einzelnen Institute verteilt. Für 1911wiesen
z. B. mehr als ein Viertel der Passiven an Obligationengeldern auf:

in Gruppe

55	55

55	55

55	55

I

II

III

IV

6	Banken auf	25,

10	„	„	21,

20	„	„	37,

4	j&gt;	&gt;)	9.

Unter den Instituten, deren Obligationenkonto im Verhältnis zur
Bilanzsumme sehr gross ist, sind begreiflicherweise eine Reihe von Anstalten,
die mehr oder weniger Hypothekenbankcharakter haben. So weist den
grössten Bestand an Obligationengeldern mit 55,15 Millionen Franken per
1911 die Handwerkerbank Basel auf, ihr Hypothekenbestand ist auf den-
        <pb n="44" />
        ﻿selben Zeitpunkt 64,87 Millionen Franken. Die Gewerbekasse Baden zeigt
bei 9,14 Millionen Franken Obligationengeldern Hypotheken im Betrage
von 22,66 Millionen Franken.

Neben diesen Banken mit ausgesprochenem Hypothekenbankcharakter
gibt es aber auch andere grössere Banken, die absolut und im Verhältnis
zur Bilanzsumme und zum eigenem Kapital einen grossen Obligationen-
bestand auf weisen. So besitzen z. B. pro 1911:

in 1000 Franken

1 Obligationen		Bilanz-  summe	Eigene  Gelder
Creditanstalt St. Gallen		31,134	58,953	12,000
Bank in Luzern 1)		27,371	71,294	9,600
Bank für Graubünden		21,250	28,651	4,250
Aargauische Creditanstalt		17,310	40,828	8,200
Bank in Zofingen		9,486	23,999	4,800

*) 1912 an die Schweizerische Kreditanstalt übergegangen.

Nicht genau ausgeschieden weisen unter der Bezeichnung „Depots
a terme“ grosse Beträge gleichen oder ähnlichen Charakters auf:

in 1000 Franken

	„Depots ä terme“	Bilanz-  summe	Eigene  Gelder
Comptoir d’Escompte de Geneve		51,465	94,620	24,100
Banque de Depots et de Credit, Genf . .	24,526	42,127	5,401
Bamque de Geneve		11,309	16,799	3,250

Was die Sicherheit für die Obligationengelder anbetrifft, so
ist man allgemein geneigt, bei einer Hypothekenbank, die nur solide
Geschäfte eingeht, sich in Anbetracht der Sicherheit des Unterpfandes
über ein verhältnismässig geringes Eigenkapital hinwegzusetzen. Hypo-
thekenbanken und Kantonalbanken weisen in dieser Beziehung das un-
        <pb n="45" />
        ﻿44

günstigste Verhältnis auf. Wie steht es nun aber mit den beträchtlichen
Obligationengeldern, die unsere Handels- und Gewerbebanken aufnehmen ?
Hier sind diese Gelder in erster Linie berufen, der Bank für ihre nicht
kurzfristigen Engagements einen festen Stützpunkt zu bieten. Es hängt
also sehr von der Natur der Geschäfte beim einzelnen Institut ab, ob für
die Obligationengelder genügende Sicherheit besteht, und ob die Bank im
Ealle einer Beunruhigung liquid genug ist, die fälligen Obligationen ein-
zulösen. Eür die einzelnen Institute erwächst bei der intensiven Pflege
des Obligationengeschäftes die ernste Pflicht, nicht zu viel kündbare Obli-
gationen auflaufen zu lassen. Hierin sind die Bankberichte im allgemeinen
noch einer grossen Verbesserung fähig. Viele, ja die meisten geben in bezug
auf die Verzinsung des Obligationenkapitals die nötige Auskunft; was aber
nur ganz vereinzelt zu finden ist, das ist eine Gruppierung der Obligationen
nach ihrer Verfallzeit.

B. Die Aktivgeschäfte.

1. Das Wechseldiskontgeschäft,

Im allgemeinen ist der Diskontkredit dem Kleingewerbetreibenden
und Kleinhändler zugänglicher als der Kontokorrentkredit. Dies deshalb,
weil er die Mittel der Bank weniger andauernd in Anspruch nimmt und
ausserdem leichter realisierbar ist.

Das Verhalten, das die in unserer Gruppe zusammengefassten Banken
dem Wechselgeschäft gegenüber einnehmen, ist ein sehr verschiedenes. Die
Institute mit Sparkassen- und Hypothekenbankcharakter vernachlässigen
diesen Geschäftszweig in der Regel. Auch Institute, die heute eine bedeu-
tende Stellung einnehmen und deren Diskontgeschäft sehr achtunggebietend
ist, sind erst im Laufe ihrer Entwicklung zur Anhandnahme des Wechsel-
diskontgeschäftes gekommen. So legte die Handwerkerbank Basel erst
spät ein Portefeuille an, um für Rückzüge gerüstet zu sein. Erst 1890
beschloss die Bank die Einführung des eigentlichen Wechselgeschäftes,
bestehend im Inkasso und der Diskontierung von Wechseln auf das In-
und Ausland und der Abgabe von Wechseln. Der Beweggrund war vor allem
der, sich die erworbene Kundschaft aus dem Handelsstande zu erhalten.
Und ebenso führte erst 1871 die Creditanstalt St. Gallen das Wechsel-
diskontgeschäft ein.
        <pb n="46" />
        ﻿45

Heute noch zeigt der Aufbau der Bilanz bei vielen Instituten, dass es
sich bei ihrem Wechselportefeuille wohl weniger um eine eigentliche Pflege
des Wechselgeschäftes, als vielmehr darum handelt, ihre kurzfristigen Gelder
nutzbringend und banktechnisch einwandfrei anzulegen und damit den
ganzen Status liquider zu gestalten.

Die Institute der Gruppe, bei denen pro 1911 der Wechselbestand mehr
als V5 der gesamten Aktiven ausmacht, sind folgendermassen auf die ein-
zelnen Gruppen verteilt:

Gruppe

77

7)

I

II

III

IV

5 Banken

5

10

4

7 7

77

Ganz bedeutende Wechselbestände
1912 auf (in 1000 Franken):

Comptoir d’Escompte de Geneve .

Creditanstalt St. Gallen..........

Banque de Depots et de Credit, Genf

Banque de Montreux................

Banca della Svizzera Italiana . . .

(absolut genommen) weisen pro

Wechsel

Bilanz

Wechsel in°/o
der Bilanz

22,233	96,358	23,1

19,046	59,792	31,8

15,359	41,896	36,7

9,033	34,259	26,4

8,348	38,986	21,4

Die Statistik über das Wechseldiskontgeschäft büsstdadurch
an ihrem Werte bedeutend ein, dass die Art der Bilanzierung und der Aus-
kunfterteilung durch die Geschäftsberichte auch hier eine sehr verschiedene
ist. Ein Teil der Institute, worunter auch grössere Banken, scheiden nicht
zwischen Inland- und Auslandwechseln, so dass die Statistik in diesem Falle
gezwungen ist, den ganzen Bestand als Inlandwechsel aufzufassen. Aller-
dings ist ja wohl im allgemeinen der Betrag der Auslandwechsel für unsere
Gruppe, vor allem bei den Banken, die eine Ausscheidung nicht vornehmen,
nicht bedeutend. Ferner sind auch nicht immer die Inkassowechsel aus-
geschieden und endlich auch nicht immer die eigentlichen Lombardw echsel.

Unter Beachtung dieser Reserven ergeben sich für 1906 bis 1911
folgende Zahlen:
        <pb n="47" />
        ﻿46

AVECHSELBESTAND AUF 31. DEZEMBER

(in 1000 Franken)

Inlandwechsel  Kapital Fr.	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Gruppe I .	.	.	.	500,000	8,764	8,467	5,743	6,190	6,153	6,352
Gruppe II 500,001—1,000,000	22,420	17,296	22,531	24,026	21,780	19,953
Gruppe III 1,000,001—5,000,000	84,428	94,265	98,568	84,930	89,285	66,472
Gruppe IV .	. über 5,000,000	31,707	33,875	26,884	44,719	46,257	82,866
Total ....	147,319	153,903	153,726	159,865	163,475	175,643
A uslandwechsel	4,851	4,700	8,719	15,292	12,116	12,419
in % der Inlandweehsel ....	3,3	3,1	5,6	9,6	7,4	7,1

Was die Bedingungen anbetrifft, welche die Lokal- und Mittelbanken
in ihren Statuten und Geschäftsregiementen für das Wechseldiskont-
geschäft aufstellen, zeigt sich, äusserlich kein grosser Unterschied zum
Wechselgeschäft der Grossbanken. Das Diskontgeschäft erstreckt sich
darnach über Wechsel, die aus einem reellen Verkehr stammen, meistens
mindestens zwei als solid anerkannte Unterschriften tragen und innert einer
bestimmten Zeit (3 bis 6 Monate) fällig sein müssen. Eigenwechsel solider
Schweizerbanken werden meist mit ihrer alleinigen Unterschrift diskontiert.
Oft kommt die Bestimmung vor, dass die zweite Unterschrift durch Wechsel-
bürgschaft beigebracht werden kann oder es kann die Sicherheit durch
faustpfändliche Hinterlage solider Wertpapiere oder in Form von gewöhn-
licher Bürgschaft geleistet werden. Ausnahmsweise findet sich auch die
Bestimmung, dass von soliden, im Handelsregister eingetragenen Firmen,
sowie von Akkreditierten Wechsel ohne eine zweite Unterschrift zum Diskont
        <pb n="48" />
        ﻿47

angenommen werden können, auch wenn die Sicherung durch annehmbare
Faustpfänder fehlt. Fast allgemein ist die Erneuerung der Eigenwechsel
vorgesehen.

Bei Gesellschaften, die als Genossenschaften organisiert sind, spielt
etwa, ähnlich wie bei der Schweiz. Volksbank, der Stammanteil-Wechsel
eine Rolle. So bestimmen z. B. die Statuten der Bank in Langnau, dass über
das Stammanteilguthaben allein oder mit Einschluss des dazu möglichen
Blankokredites (der im Maximum gleich dem Stammanteilguthaben sein
kann) durch Eigenwechsel verfügt werden kann.

Bei kleineren Lokalinstituten ist meist der Diskontsatz etwas höher als
Fei den Grossbanken; müssen sie doch im allgemeinen auch ihre fremden
Gelder teurer zahlen. Die kleinern Abschnitte erhöhen ausserdem die Un-
kosten des Wechselgeschäftes, und endlich ist wohl noch eine kleine Risiko-
Prämie gerechtfertigt, da dieses Wechselmaterial im allgemeinen aus den
Weniger kapitalkräftigen Kreisen der Handel- und Gewerbetreibenden
stammt.

Was das Material anbetrifft, besteht natürlich zwischen den einzelnen
Instituten ein grosser Unterschied. Es gehören zur Gruppe mittlere Handels-
banken, deren Portefeuillebestand sich wohl nicht stark von demjenigen
einer schweizerischen Grossbank unterscheiden dürfte, als dass die ganz
grossen Abschnitte etwas seltener sind. Dann hängt es auch von der Art
der Industrie und des Handels ab, deren Geldverkehr die betreffende Bank
besorgt und von der Rolle, die der Wechsel für diese Branchen noch besitzt.
Es schreibt z. B. die Handwerkerbank Basel über ihren Wechselbestand
in ihrer Denkschrift: „Das Wechselportefeuille besteht jetzt zum Teil aus
Handelswechseln, d. h. aus Tratten unserer Kundschaft auf ihre Abnehmer,
zum grössten Teil jedoch aus Diskontopapier auf Basel, die Schweiz und
das Ausland mit der Unterschrift erstklassiger Bankfirmen; dem Ausland
wird stets dabei ein angemessener Platz eingeräumt.“

Wie bedeutend z. B. auch das Wechselgeschäft der Banque de Depots
et de Credit, Genf, ist, folgt daraus, dass 1912 das Wechselkonto einen

Eingang von 413,13 Millionen Franken und

einen Ausgang „	397,77 Millionen Franken aufwies.

Dass das Material bankfähig im Sinne der Vorschriften der National-
bank ist, beweist die Tatsache, dass im gleichen Jahr der Nationalbank für
15 Millionen Franken kurzfristiges Papier verkauft wurde, d. h. für ca.
150,000 Fr. per Tag.
        <pb n="49" />
        ﻿48

Etwas anders mag es bei kleinen Banken beschaffen sein. Ihr Kunden- !
kreis rekrutiert sich vornehmlich aus dem kleinen Gewerbe- und Handels- j
stand, und dementsprechend ist auch das Wechselmaterial. Ein grosser
Teil des Portefeuillebestandes setzt sich zusammen aus Bürgschafts-
wechseln zu teuren Konditionen, auf die dann der übliche Schluss, der
Wechsel stelle ein liquides Aktivum dar, nicht immer zutreffen würde. I
Daneben kommen Lombardwechsel als Eigenwechsel vor als Mittel zur i
Geldbeschaffung. Im weitern nimmt etwa der Kaufmann oder Gewerbe-
treibende einen Trattenkredit bei der Bank in der Weise in Anspruch, ;
dass er auf seine Kunden Tratten zieht, die er unakzeptiert der Bank mit I
einer Abtretungserklärung der zugrunde liegenden Forderung übergibt.
Der Gegenwert der eingereichten Wechsel -wird dem Kunden von der j
Bank in Kontokorrent gutgeschrieben. Der den Kredit der Bank auf diese
Weise in Anspruch nehmende Kunde hat die eingehenden Guthaben der
Bank zu übermitteln; es handelt sich also bei diesen Abtretungen um etwas
ähnliches, wie bei der Diskontierung von Buchforderungen in Deutsch- !
land und Österreich.

In Zeiten knappen Geldstandes kommt es gelegentlich vor, dass Banken
zur Geldbeschaffung einen Teil der Debitoren dadurch mobilisieren, dass
sie sich von den betreffenden Schuldnern Wechsel ausstellen lassen, die sie :
dann diskontieren lassen.

Einen bedeutenden Platz nahmen vor dem Inkrafttreten des neuen
Zivilgesetzbuches im Portefeuille der Lokal- und Mittelbanken auch die
sogenannten „Bauwechsel“ ein; jetzt hat ihre Bedeutung wohl stark
abgenommen, und vielen Banken wird es schwer, dieses Material durch
anderes gleichwertiges zu ersetzen.

Die Regel war unter dem alten Recht die, dass die Bank dem Bau-
herrn entsprechend dem Fortschritt der Baute einen Kredit gewährte, der
dann später durch eine Hypothek konsolidiert wurde. Der Handwerker,
der nicht solange zu kreditieren imstande war, durfte für seine Forderungen
auf den Bauherrn Wechsel ziehen, die dieser akzeptierte und die dann die
kreditierende Bank herein nahm unter Belastung des Bauherrn auf Verfall.
Das neue Zivilgesetzbuch (Art. 837, 839 bis 841) hat durch sein löbliches
Bestreben, die Forderungen der Bauhandwerker durch ein privilegiertes
Pfandrecht sicher zu stellen, diese Art der Kreditierung durch die Bank
bedeutend erschwert; denn die Bank wird nun nicht mehr im gleichen
Masse bereit sein, Baukredite zu erteilen. So schreibt z. B. die Leihkasse
Stäfa (jetzt mit der A.-G. Leu &amp; Co. fusioniert) in ihrem Jahresbericht pro
1911: „Bekanntlich befasste sich bis dato unser Institut in intensiver Weise
mit der Erteilung von Baukrediten in erster Hypothek bis auf 60 bis 70%
        <pb n="50" />
        ﻿49

des Assekuranzwertes, mit welchem Geschäft wir bis jetzt nur günstige
Erfahrungen gemacht haben und welchem wir den grössten Teil unseres
Reingewinns verdanken. Mit dem Inkrafttreten des Z. G. B. ist die Art
dieser Geschäfte sehr erschwert worden durch den gesetzlich eingeräumten
pfandrechtlichen Anspruch zu gunsten der Bauhandwerker. Leider sind
die diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen sehr kurz abgefasst und wird
sich im Verkehr zuerst eine Praxis herausbilden müssen. Dies führt zu
einer einstweiligen Zurückhaltung im Abschluss solcher Geschäfte.“ In
ähnlicher Weise bemerkt der Jahresbericht der Creditanstalt St. Gallen
Pro 1912: „Baukredite können nur noch solchen Unternehmern gewährt
Werden, welche des Kredites überhaupt nicht bedürfen.“

Im allgemeinen sollte nun das lokale Wechselmaterial zur Erhöhung
der Liquidität im Portefeuille der Klein- und Lokalbanken bleiben. Statt
dessen findet aber oft eine bedeutende Rückdiskontierung statt.
Weniger bei der Nationalbank, indem ein grosser Teil der Wechsel nicht
bankfähig im Sinne ihrer Diskontvorschriften ist, als vielmehr bei grossen
Handelsbanken, namentlich aber bei den Kantonalbanken, die in dieser
Beziehung eine volkswirtschaftliche Mission erfüllen, indem sie die Wechsel
durch ihr Giro bankfähig zu machen imstande sind. Natürlich verlangt
die so diskontierende Kantonalbank dann auch, dass die ganz guten Wechsel
dir ebenfalls übergeben werden. In dieser starken Rückdiskontierung liegt
nun aber für die kleinen Banken eine gewisse Gefahr, die durch Nichtangabe
der Giroverbindlichkeiten im Geschäftsbericht verdeckt, aber nicht be-
hoben ist. Die von der Kundschaft erhaltenen Wechsel werden vielfach so
schnell als möglich als langes Papier rückdiskontiert, und mit dem Barwert
Wird sofort neu diskontiert. So können sich die Giroverbindlichkeiten so
häufen, dass das entstandene Engagement in keiner Weise mehr den geringen
Hittein der Kleinbank entspricht.

•2- Vorschüsse in laufender Rechnung und auf feste Termine,
inklusive Report- und Lombardgeschäft.

Für eine Handels- und Gewerbebank und auch für die vielen Institute
mit gemischtem Geschäftskreis, wie ihn die Banken unserer Gruppe vielfach
haben, spielt das Kontokorrentgeschäft, speziell das Debitorengeschäft
eine grosse Rolle. Seine Bedeutung ist auch für die Banken gestiegen,
die früher mehr Sparkassencharakter hatten, und nur die Hypotheken-
banken kommen dabei weniger in Betracht. Für alle andern Institute ist
das Debitorengeschäft so recht eigentlich der Lebensnerv ihrer Tätigkeit.

4
        <pb n="51" />
        ﻿50

Als Hauptquelle der durch die laufenden Geschäfte zu verdienenden
Provisionen garantiert es eine bescheidene Minimaldividende.

Die in diesem Abschnitt dargebotenen Zahlen leiden allerdings an einem
Mangel. Nicht alle Institute können sich dazu verstehen, die gedeckten
Vorschüsse mit Darlehenscharakter von den Kontokorrentguthaben zu
trennen. So ist wohl die Summe für die Darlehen etwas zu klein, weil, wo
sie nicht ausgeschieden ist, die Gesamtsumme unter Kontokorrentdebitoren
figuriert.

Noch unvollständiger ist die Angabe der ungedeckten Kontokorrent-
Debitoren. Nicht alle Banken scheiden die Blankokredite von den gedeckten,
so dass die angeführte Summe der ungedeckten Kredite nur die ausge-
wiesenen, nicht überhaupt die erteilten angibt. Die mit diesen Vorbehalten zu
lesenden Zahlen finden sich in Zusammenstellung 1 der Tabelle VI (S. 111).

Die Tabelle zeigt mit Ausnahme der Untergruppe I für alle andern
Gruppen einen bedeutend höhern Stand der Kontokorrent-Debitoren auf
Ende 1911 als auf Ende 1906. Einen etwas unregelmässigen Verlauf zeigt
einzig Gruppe III.

Bei ihr betragen die Kontokorrent-Debitoren auf 31. Dezember (in

1000 Franken):

1908	  279,197

1909	  246,906

1910	  268,477

1911	  262,026

Doch lässt sich das zur Hauptsache erklären durch Verschiebungen
einzelner grosser Institute innerhalb der Gruppen. So erscheint z. B. 1909
die Aargauische Creditanstalt mit 16,69 Millionen Franken Kontokorrent-
debitoren-Geldern erstmals in Gruppe IV, statt wie bis anhin in Gruppe III,
und ausserdem verschwindet mit 1908 aus der Gruppe III noch die Bank
für Appenzell A.-Rh. in Herisau, infolge Fusion mit dem Schweiz. Bank-
verein. Der Rückgang von 1910 auf 1911 wird durch den Übergang der
Creditanstalt St. Gallen zu Gruppe IV allein genügend erklärt, beträgt
doch ihr Kontokorrent-Debitorenbestand auf Ende 1910 13,88 Millionen
Franken.

Banken, bei denen die Kontokorrent-Debitoren und sonstigen Darlehen
auf feste Termine (ohne Lombards und Reports) mehr als 50% sämtlicher

Aktiven ausmachen, sind in	j.	,		 -		—
Gruppe I . .	14 Institute
hH	. .	15
„ III . .	. .	25
„ IV . .	• •	5
        <pb n="52" />
        ﻿51

Eine Gegenüberstellung mit den Kontokorrent-Kreditoren
(Zusammenstellung 2 der Tabelle VI) zeigt, dass die beiden Posten einander
bei weitem nicht etwa die Wage halten, dass also in bedeutendem Umfang
die andern Mittel (eigene Gelder und namentlich Obligationengelder) zur
Speisung des Debitorengeschäftes beigezogen werden müssen.

Was das Verhältnis der gedeckten zu den ungedeckten
Krediten anbetrifft, machen die ausgewiesenen Blankokredite nur einen
kleinen Bruchteil der Debitoren aus (1911: 6,2%). Es sind im allgemeinen
nur die grösseren Banken der dritten und vierten Gruppe mit Handelsbank-
charakter, die auch ungedeckte Kredite erteilen.

Die meisten Institute erwähnen in ihren Statuten und Regiementen,
dass sie Kredite auf laufende Rechnung gewähren, die nebst Zins, Provision
und Kosten gesichert sein müssen durch Grundpfand, Faustpfand oder
Bürgschaft, eventuell Faustpfand und Bürgschaft zugleich. Als Faust-
pfandsicherheit werden allgemein angenommen Hypothekartitel, solide
Wertpapiere, als Ergänzung auch Lebensversicherungspolizen, von einigen
Instituten Gold, Silber, Mobilien, Rohstoffe und Fabrikate. Eventuelle
Bürgen haben sich solidarisch als Selbstzahler zu verpflichten. Allerdings
geben auch kleine Institute in bezug auf Deckung der Kredite Ausnahmen
zu. Einmal kann meist Gemeinden und staatlich anerkannten Korporationen
oder überhaupt Korporationen die Sicherstellung erlassen werden. Ferner
kann oft die Direktion auch an Private bis auf eine beschränkte Summe
Vorübergehend Blankokredite erteilen, ebenso der Verwaltungsrat für einen
köhern Betrag. In der Regel sollen sich solche Kredite nur über kurze
Zeit erstrecken. Gemeint sind damit also wohl in erster Linie sogenannte
Saisonkredite, wie sie sich zu gewissen Jahreszeiten für bestimmte Branchen
last als notwendig erweisen. Eine solch vorübergehende Erteilung von
Ungedeckten Krediten ist gewiss auch für mittlere Institute nicht zu verur-
teilen, wenn sie sich auf natürliche Weise aus der jährlichen Inanspruch-
nahme der Mittel durch das betreffende Gewerbe oder die betreffende
Industrie erklärt. Auch für grössere, grundsätzlich ungedeckte Kredite
^teilende Banken ist umgekehrt eine periodische Deckung der Vorschüsse
em sehr beruhigendes Moment.

So scheint, nach Regiementen und Statuten zu schliessen, im all-
gemeinen für die Deckung sehr gut vorgesorgt zu sein. Die Erfahrungen
zeigen nun aber, dass trotzdem in einzelnen Fällen sehr grosse Verluste an
Debitoren erlitten worden sind. Es hat das seinen Grund einmal in der Höhe
eier erteilten Einzelkredite und in der Art der Deckung. Hohe Einzelkredite
kaben für kleine Banken immer etwas gefährliches, und doch geben gerade
kier Statuten und Regiemente selten eine Einschränkung, das heisst eine
        <pb n="53" />
        ﻿52

obere Grenze für ein einzelnes Engagement. Sogar ganz grosse Banken sind
in dieser Beziehung vorsichtiger. Ein typisches Beispiel, wie weit eine solch
weitgetriebene Häufung der Risiken führen kann, zeigt die Bank in Horgen,
die 1912 in Liquidation treten musste. In vier Posten hatte die Bank Kredite
von zusammen über 2,5 Millionen Franken an Industrielle erteilt, also in
diesen vier Fällen erheblich mehr als Aktienkapital und Reserven (1,865
Millionen Franken) investiert. Was die Deckung selber anbetrifft, so erweist
sie sich eben vielfach im kritischen Moment als teilweise entwertet oder
gänzlich illiquid. Man bedenke nur, dass sehr oft die Sicherung für indu-
striellen Kredit in Grundpfandverschreibungen auf Fabrikgebäude
besteht. So lange das Unternehmen floriert, ist die Sicherungshypothek
wohl gut, aber auch unnötig, sobald aber eine rückläufige Entwicklung
eintritt und das Etablissement etwa zur Zwangsversteigerung kommt,
erweist sie sich in vielen Fällen fast wertlos. Die Bank sieht sich dann oft
nur vor die unangenehme Entscheidung gestellt, entweder sofort einen Teil
ihrer Forderung unwiderruflich abzuschreiben, oder die Fabrik selbst zu
übernehmen. Oder sie sucht im Verein mit andern Gläubigern eine Re-
konstruktion so anzubahnen, dass sie ihre Kontokorrentforderung in neue
Aktien umwandelt, nachdem das alte Kapital abgeschrieben oder stark
reduziert worden ist.

Ausserdem liegt bei rein lokalen Instituten eine nicht unwesentliche
Gefahr darin, dass gerade die räumliche Beschränkung ihrer Wirksamkeit
oft eine richtige Risikoverteilung durch Verteilung auf verschiedene Gewerbe
und Industrien nicht im gewünschten Masse durchführen lässt. Und doch
ist ein Überschreiten des bekannten und vertrauten Wirtschaftsgebietes
fast noch gefährlicher, da dem fremden Kreditinstitut meist nur die Ge-
schäfte zufallen, die die ortsansässigen nicht suchen. Eine Illustration zu
dem Gesagten liefert die Tessiner Bankkatastrophe vom Frühjahr 1914.
Die zusammengebrochenen Banken (vergl. S. 88) beteiligten sich stark bei
industriellen Unternehmen in Italien, die meist nicht prosperierten und den
Instituten Verluste beibrachten, die sie nicht mehr durch das reguläre
Bankgeschäft ersetzen konnten.

Die Bedingungen, unter denen die Banken den Kontokorrentkredit
gewähren, sind nicht immer sehr leicht. Meist bestimmt das Reglement,
dass Kontokorrentkredite seitens der Bank jederzeit auf ein bis mehrere
Monate kündbar sind. Der zu entrichtende Zinsfuss ist verschieden, er
richtet sich gewöhnlich nach der Deckungsart. So tritt fast immer in den
Fällen, wo Bürgschaftskredit, sei es primär oder nur ergänzend in Frage
kommt, eine Erhöhung (von % bis 1%) zum regulären Debitorenzinsfuss
        <pb n="54" />
        ﻿53

hinzu. Dazu kommt noch eine Provision nach der Grösse des Umsatzes
(bis y4%) von der grossem Seite der Rechnung. Bezüge und Einzahlungen
können mittelst Wechsel und Anweisungen, durch Giro und Check geschehen.

Im allgemeinen ist es nun gerade das Gebiet des Kontokorrentdebi-
toren-Geschäftes, wo die Lokalbanken vor den Grossbanken noch einen
Vorteil haben und wo sie für ihr spezielles Wirtschaftsgebiet segensreich
wirken können. Oft nehmen sie an ihrem Domizil eine gewisse Monopol-
stellung ein, indem sie die einzige Bankverbindung am Orte sind und daher
bis zu einem gewissen Grad ohne Konkurrenz bleiben. Die persönliche
Bekanntschaft mit dem Kreditsuchenden macht es der Lokalbank möglich,
ohne Schablone anerkannt tüchtigen und soliden Handwerkern, Gewerbe-
treibenden und Kaufleuten, gestützt auf Bürgschaft, einen Kredit
einzuräumen, den die Grossbank mit ihrer mangelnden Lokalkenntnis
oder die Grossbankfiliale mit ihrer streng umschriebenen Kompetenz
nicht gewähren könnte. So kann die kleine Bank strebsamen, tätigen
Handwerkern und Geschäftsleuten zu einer gesicherten Berufsstellung
verhelfen.

Eine Hauptgefahr für die Lokalbanken bildet der industrielle Kredit,
und gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass an dieser
Klippe manche Institute gescheitert sind. Die Gefahr ist um so grösser, als
der Industrielle eben genötigt ist, vielfach einen Kredit in Anspruch zu
nehmen, der eigentlich die Mittel der ortsansässigen Kleinbank übersteigt.
Und doch ist es für sie sehr schwer, da eine Grenze aufzustellen. Oft des-
wegen, weil sie hofft, gefährdete Positionen bei weiterer Hilfe zu befestigen,
oft aber auch deswegen, weil sie fürchtet, wenn sie den Kunden für einen
Teil seines Kredites an eine Grossbank verweist, ihr dann über kurz oder
lang das ganze Geschäft verloren gehen könnte. Dazu sind oft die Indu-
striellen des Ortes zugleich auch Hauptaktionäre der Bank, ja im Ver-
waltungsrat vertreten, und so ist eine Kreditbeschränkung noch schwerer
durchzuführen.

Zu unserer Gruppe gehören nun eine Anzahl grösserer Mittelbanken,
die selbstverständlich ganz unbedenklich einen Teil ihrer Mittel der Industrie
zur Verfügung stellen dürfen, ja sollen, im Interesse der wirtschaftlichen
Entwicklung der betreffenden Landesgegend. Eür die kleinen Banken aber
erwächst durch weitgehende Industriekreditgebung eine grosse Gefahr,
der sie vielleicht am besten durch Anlehnung an ein grösseres Institut bei
Erledigung dieser Fälle aus dem Wege gehen können.1)

') Vergl. auch Schreiber, Sächsiche Lokalbanken, S. 56.
        <pb n="55" />
        ﻿54

Wie für die Gewährung von Krediten in laufender Rechnung werden
als Sicherheit für die Vorschüsse auf feste Termine (vergl. Tabelle
VI, Seite 111) Grundpfand, Faustpfand oder Bürgschaft oder auch Ver-
bindung von Faustpfand und Bürgschaft verlangt. Die Dauer des Ab-
schlusses ist verschieden; einzelne Institute stellen z. B. als Regel auf,
dass Darlehen mit faustpfändlicher Sicherheit bis auf drei Jahre, mit
Personalbürgschaft bis auf zwei Jahre abgeschlossen werden können
mit der Möglichkeit der Erneuerung nach Ablauf. Die Mindestsumme
des Darlehens ist ebenso verschieden: 50 Fr., 100 Fr., 500 Fr. Die
Darlehen werden gewährt gegen Obligo oder Eigenwechsel.

Es ist einleuchtend, dass gerade bei diesem Geschäftszweig die Ver-
hältnisse der einzelnen Institute sehr verschieden sind. Kleine Banken auf
dem Lande kommen wohl hauptsächlich in den Fall, Vorschüsse zu ge-
währen gegen Hinterlage von Nachhypotheken oder Viehverpfändung,
wieder bei anderen spielt der Bürgschaftskredit eine Hauptrolle. So weiss
die Handwerkerbank Basel in ihrer Jubiläumsschrift von einer Änderung
ihres Darlehensgeschäftes zu berichten. Auch bei ihr bildeten, wie heute
noch bei eigentlichen Gewerbebanken, die Darlehen mit Bürgschaft den
Hauptteil dieses Geschäftszweiges. Waren es daneben Darlehen gegen
Hinterlage, so bestand diese meist in Hypothekartiteln zweiten Ranges.
Jetzt setzt sich vom Betrag ihres Darlehensbestandes mehr als die Hälfte
aus Lombardwechseln gegen kurante Wertpapiere zusammen. Des weitern
erwähnt die gleiche Bank die erfreuliche Erscheinung, dass neben die Dar-
lehen gegen Bürgschaft in neuerer Zeit vielfach solche gegen Hinterlage von
Lebensversicherungspolizen treten, ein Beweis, dass der Versicherungs-
gedanke in den breiten Volksschichten an Boden gewonnen hat.

Wie bei der Handwerkerbank Basel, hat überhaupt der verwandte
Geschäftszweig der eigentlichen Lombardvorschüsse gegen kurante
Wertpapiere und dann das Reportgeschäft vermehrte Bedeutung für die
heutigen Banken. Die der Arbeit zugrunde liegenden Zahlen fassen unter
diese Rubrik alles zusammen, was in den Bilanzen als Lombardwechsel,
Lombardvorschüsse und Reports erscheint. Es betrugen die Lombard-
vorschüsse und Reports der einzelnen Gruppen für die Jahre 1906 bis 1911
(in 1000 Franken):
        <pb n="56" />
        ﻿55

Kapital Fr	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Gruppe I .	.	.	.	500,000	—	54	54	150	366	206
Gruppe XI 500,001—1,000,000	1,093	1,143	890	203	9	17  10,773
Gruppe III 1,000,001—5,000,000	20,842	15.G27	14,707	14,183	12,789	
Gruppe IV . über 5,000,000	25,475	20,499	20,929	21,056	28,121	27,939
Total		47,410	37,323	36,580	35,592	41,285	38,935

Die Zusammenstellung zeigt, dass dieser Geschäftszweig eine eigentliche
Pflege nur durch die grösseren Bankengruppen mit einem eigenen Kapital
von über 1 Millionen Franken erfährt, vor allem bei der grössten Banken-
gruppe mit über 5 Millionen Franken Kapital.

Die Banken, die per 31. Dezember 1911 absolut am meisten Lombard-
Vorschüsse und Reports (in 1000 Franken) aufweisen, sind:

Lombards u. RSports Bilanzsumme

Genf, Banque de Depots et	de	Credit	.	15,356	42,127

Basel, Handwerkerbank............... 5,777	95,651

Genf, Comptoir d’Escompte........... 4,203	94,620

Lugano, Banca della Svizzera Italiana . .	3,242	34,412

3. Das Hypothekargeschäft.

Wie schon früher erwähnt, haben von den 92 (1911) in dieser Gruppe
zusammengefassten Instituten zehn mehr als 50% ihrer Aktiven in Hypo-
theken angelegt, 18 besitzen mehr als % der Aktiven in Grundpfand-
darlehen, wogegen im ganzen 43 Institute in ihrer Bilanz keine Hypothekar-
unlagen aufweisen.

Die Gesamtgruppe zeigte an Hypotheken in 1000 Franken:

31. Dezember 1906............. 167,806

1907	........... 175,466

1908	........... 187,117
        <pb n="57" />
        ﻿31. Dezember 1909

1910

1911

56

196,672

201,745

210,185

Für 1911 ergab sich für die einzelnen Untergruppen folgendes Bild
(in 1000 Franken):

Kapital Fr.		Hypotheken
Gruppe 1	.	.	.		19.257
„II • •	.	.	500,001—1,000,000	32,830
„ HI • ■	.	.	1,000,001—5,000.000	82,563
„ IV .	.		75,535

Wenn wir also für 1911 auf eine Totalsumme von 210,18 Millionen
Franken Hypotheken kommen, so erkennen wir, dass die Rolle, die die
Lokal- und Mittelbanken auf dem schweizerischen Hypothekenmarkt
spielen, eine höchst bescheidene ist. Weist doch z. B. einzig die Zürcher
Kantonalbank, allerdings das grösste Hypothekarinstitut, pro 31. De-
zember 1912 allein an Schuldbriefen und Kaufschuldbriefen einen Betrag
von 303,69 Millionen Franken auf. Die Bedeutung der Gruppe erscheint
in dieser Beziehung noch geringer, wenn wir zwei Institute, die sich als
grössere Hypothekenbanken charakterisieren, ausscheiden, nämlich die

Handwerkerbank Basel mit 64,87 Millionen Franken Hypotheken und
die Gewerbekasse Baden „ 22,67	,,	„	„

(pro 31. Dezember 1911). :

Dann verbleibt für die übrigen Banken nur noch ein Bestand an Hypo-
theken im Betrage von 122,64 Millionen Franken.

Für die Banken selber aber spielt das Hypothekargeschäft eine be-
deutsame Rolle, wie die folgende Zusammenstellung der wichtigsten
Aktiven der Gesamtgruppe pro 1911 ergibt. Es waren angelegt in

Kontokorrent- und anderen Vorschüssen 652,62 Millionen Franken

Hypotheken..............................210,18	,,	,,

Wechseln............................... 188,06	„	,,

Effekten................................105,31

Auf dem schweizerischen Hypothekenmarkt treten die Lokal- und
Mittelbanken zurück gegenüber den Kantonalbanken, die zum Grossteil
        <pb n="58" />
        ﻿57

Hypothekarinstitute sind, den grossen reinen Hypothekarbanken der Städte
und den vielen Spar- und Leihkassen, die vielfach im Hypothekargeschäft
ihre Hauptanlagen finden.

Und doch wäre für viele Gegenden die Tätigkeit der Lokal- und Mittel-
banken auch auf dem Gebiet des Hypothekarkredites schwer zu missen.
Im Gegensatz zu einzelnen grossen Hypothekar-Aktienbanken konzen-
trieren sie im allgemeinen ihr Hypothekengeschäft gemäss ihren statu-
tarischen Bestimmungen auf die Schweiz, ja in sehr vielen Fällen auf ihren
engern Kanton. Selbst das grösste Institut in dieser Beziehung ist vor-
wiegend lokal orientiert. Beträgt doch der Hypothekarbestand der Hand-
werkerbank Basel per 31. Dezember 1912 im ganzen 64,9 Milhonen Franken,
wovon 44,7 Millionen Franken auf Basel, 4,9 Milhonen Franken auf die übrige
Schweiz und 15,2 Millionen Franken auf das Ausland entfallen. Die Bank
schreibt über diesen Punkt: „War in früheren Jahren das Hypotheken-
geschäft auf unsere Stadt beschränkt, so hat sich dies jetzt insofern ge-
ändert, als wir nun auch mit der übrigen Schweiz, sowie mit Deutschland,
vorzugsweise der badischen und elsässischen Nachbarschaft in Beziehung
getreten sind. Immerhin ist unser Hypothekengeschäft mit dem Ausland
kein regelmässiges, und bis jetzt ist ein solches auch nicht beabsichtigt
gewesen. Es handelt sich um Ausnahmefälle, die von Fall zu Fall genau
geprüft werden und die selbstverständlich neben lohnenden Bedingungen
alle wünschbaren Garantien bieten müssen.... Wir halten es überhaupt
sowohl aus wirtschaftlichen, als 'auch aus banktechnischen Gründen für
zweckmässig, auf das Ausland Forderungen zu haben.“

Neben ersten Hypotheken, die im allgemeinen zu billigen Bedingungen
bei den Kantonalbanken und auch bei Sparkassen plaziert werden können,
sind die Hypotheken der Lokal- und Mittelbanken vornehmlich Nachhypo-
theken, die durch Faustpfänder und Bürgschaft noch ergänzt werden. Für
erste Belehnungen schreiben die Geschäftsbedingungen meist vor, dass sie
nur 50% bis 2/3 des Verkehrs wertes betragen dürfen. Inbezug auf die Art
der Hypotheken schreibt der Jubiläumsbericht der Handwerkerbank
Basel, dass bei Einführung des Hypothekengeschäftes in den Geschäfts-
kreis der Bank (1866) gerade die Tatsache, dass ganz besonders Nachhypo-
theken auf Liegenschaften schwierig zu erhalten seien und nur zu erschwerten
Bedingungen Abnehmer und Belehner finden, sie veranlasste, hier helfend
einzugreifen, damit der gewerbetreibende Hausbesitzer seine Mittel zum
Betriebe des Geschäftes flüssig machen könne. Auch die Bank in Langnau
schreibt in ihrem Rückblick (1910), dass die Darlehen im ersten Rang fast
ausschliesslich in die Tätigkeit der Amtsersparniskassen fallen, die infolge
        <pb n="59" />
        ﻿58

Befreiung von den Gemeindesteuern etwas günstigere Bedingungen zu
stellen vermöchten, die aber nach ihren statutarischen Bestimmungen nur
bis zu oder % der Grundsteuerschatzung, eventuell der Brandassekuranz,
nicht aber des Verkehrswertes gehen können. So setzt sich auch ihr Hypo-
thekenbestand zusammen aus solchen zweiten und dritten Ranges mit er-
gänzender Sicherheit durch Bürgschaft oder Faustpfand.

Im allgemeinen sind die Darlehen erteilt entweder auf bestimmte Zeit
oder auf unbestimmte Zeit mit freiem Kündigungsrecht beiderseits auf drei
oder sechs Monate. Dass in der Finanzierung des tatsächlich lang-
fristigen Grundkredites durch die kurzfristigen Bankobliga-
tionen eine gewisse Gefahr liegt, ist heute wohl allgemein anerkannt. Land-
mann schreibtin seinem Votum gegen die Schweizerische Hypothekenbank 1):
,,Die kurzen Verfallzeiten der Obligationen sind eine reale Tatsache, die
schon manchem Institut recht unangenehm geworden ist; die kurzen Kündi-
gungsfristen der Hypotheken sind dagegen rein illusorisch und bestenfalls
eine angenehme Selbsttäuschung. Denn in den meisten, um nicht zu sagen
in allen Fällen, ist der Hypothekarschuldner zur Rückzahlung des vollen
Darlehensbetrages nicht fähig und wenn er bei der Darlehenskontrahierung
der Bank ein Kündigungsrecht einräumt, so liegt dieser Verpflichtung eine
reale Unterlage nur insofern zugrunde, als der Schuldner damit rechnen
kann, im Falle der Kündigung durch den derzeitigen Gläubiger dieselbe
Summe von anderer Seite geliehen zu erhalten, im übrigen aber wohl weiss,
dass, solange er mit der Zinsenzahlung nicht in Verzug gerät, das ihm ge-
währte Darlehen ungeachtet des der Bank eingeräumten formellen Kündi-
gungsrechtes gewohnheitsrechtlich unkündbar ist. So stehen den faktisch
unkündbaren Hypothekenbeständen kurzfristige Obligationengelder gegen-
über, und diese eigenartige Struktur der Bilanzen beeinflusst in einer un-
günstigen Weise die Liquidität der beteiligten Bankinstitute.“ Richtige
Abhülfe kann und wird hier nur der langfristige Pfandbrief bringen. Die
Liquidität ist noch um so unbefriedigender, als viele Banken darauf keine
besondere Rücksicht nehmen und sich mit dem Streben nach Solidität
begnügen. Ganz vereinzelt stehen hier vorsichtige Bestimmungen, wie z. B.
bei der Handwerkerbank Basel, die durch ihre Statuten bestimmt, dass zu
Darlehen gegen hypothekarische Sicherheit mit festen Kündigungsbe-
stimmungen nur Gelder verwendet werden dürfen, welche der Bank auf
feste Kündigung anvertraut sind mit Einbezug des halben Aktienkapitals
und der ordentlichen Reserve. Natürlich schwinden auch bei solchen
Bestimmungen die gegenüber den Obligationen geäusserten Vorbehalte
keineswegs.

l) Landmann, Bankpolitische Tagesfragen, Basel 1913.
        <pb n="60" />
        ﻿59

Nur selten finden wir Bestimmungen, die von Annuitäten-Dar-
lehen auf Grundpfand handeln. Meist ist es auch da dem Schuldner frei-
gestellt zu wählen, und es kann auf sein Verlangen ein Annuitätendarlehen
in ein gewöhnliches umgewandelt werden. Das Scheitern der auf verstärkte
Amortisation hinzielenden Tendenzen ist für die Schweiz eine bekannte
Tatsache. So spielt im allgemeinen die Amortisationshypothek wohl eine
bescheidene Rolle; zahlenmässig lässt sich darüber nichts feststellen. Der
Bericht der Bank in Langenthal pro 1912 erwähnt in dieser Hinsicht, dass
die Darlehen auf Grundpfand ausschliesslich nach dem Annuitätensystem
verzinst und abbezahlt werden und zwar meist mit 5 % (Zins -f Amortisa-
tion) der ursprünglich ausgerichteten Summe.

Im übrigen möchten wir in dieser Arbeit nicht näher auf die Frage der
Amortisationshypothek, wie überhaupt auf die den Grundkredit speziell
berührenden Fragen eintreten; es wird dies auf Grund eines umfassenderen
Materials in einer andern, ebenfalls zur Darstellung des schweizerischen
Bankwesens dienenden Arbeit geschehen. So möchten wir auch die
Trage des Zinsfussmaximums für Hypothekardarlehen nur er-
wähnen und nur mit einer Stelle aus der Festschrift der Creditanstalt
St. Gallen zeigen, dass ein solches Maximum für die Schuldner empfindliche
Nachteile haben kann. So schreibt die erwähnte Bank: „Wenn die regu-
lären Betriebsmittel zu 3% % verzinst, und wenn während der Hälfte
des Jahres allfällige Bedürfnisse zu einem höhern Wechselsatz als 4 %
bestritten werden müssen, so ist ein Geschäftszweig, der im Maximum 4%
abwerfen kann, nicht mehr lebensfähig, er muss preisgegeben werden.“
Zur Illustration:

Creditanstalt St. Gallen:

Hypothekarkonto Ende 1897	10,2 Millionen Franken

,,	1899	1,2	,,	,,

Seither hat nun allerdings auch St. Gallen in zwei Malen das Zinsfuss-
niaximum auf 5% erhöht. Dass aber auch damit den Verhältnissen noch
nicht genügend Rechnung getragen ist, zeigt eine Stelle aus dem Jahres-
bericht der St. Gallischen Hypothekarkassa pro 1913, wo es heisst: „Neue
Barlehen wurden nur zum Zinsfuss von 5)4 bis 5)4% bewilligt und mussten
deshalb, trotzdem das Zinsfussgesetz erst vor Jahresfrist eine Revision im
Sinne einer Erhöhung des Maximalzinsfusses von 4)4 auf 5% erfahren hatte,
wieder in Faustpfandform abgeschlossen werden. Die Zinsschranke hat
sich also abermals als völlig machtlos erwiesen.“

Im allgemeinen findet man über die Höhe der einzelnen Dar-
lehensposten gegen Grundpfand keine Auskunft, während dagegen
        <pb n="61" />
        ﻿60



die meist geringeren andern Darlehen in breiter Anschaulichkeit nach ihren
Beträgen klassifiziert sind. Und doch wäre gerade hier mit Rücksicht auf
jüngste Vorgänge eine grössere Offenheit am Platz. Es würde entschieden
auch im Interesse der kleinen Banken liegen, wenn das Publikum weiss,
dass die auf die einzelnen Objekte angelegten Summen für das betreffende
Institut kein zu grosses Risiko bedeuten.

Bei Einschätzung der Bedeutung, die die schweizerischen Lokal- und
Mittelbanken für die Befriedigung des Hypothekarkredites haben, darf
nicht übersehen werden, dass die bilanzmässig ausgewiesenen Hypotheken-
bestände diese Bedeutung nicht ganz zum Ausdruck bringen. Wir sehen aus
der Bilanz meist nicht, wie viel von den Darlehen gegen Hinterlage
von Hypothekartiteln erteilt worden sind. Tatsächlich aber ist zwischen
solchen Geschäften und eigentlichen Hypothekargeschäften oft ein geringer
Unterschied. Eine Reihe von Banken haben nach ihren Bilanzen kein
eigentliches Hypothekengeschäft; unter dem Titel Darlehen aber sind dann
oft ganz beträchtliche Vorschüsse gegen Hinterlage von Grundpfandtiteln.
Es weist z. B. die Bank für Graubünden pro 1911 einen Posten von 17,4
Millionen Franken aus als „Darlehen gegen Hypothek, Bürgschaft und auf
Faustpfand.“ In ihrem geschichtlichen Rückblick pro 1912 schreibt sie
darüber: „Während der ersten Jahre des Bestehens der Bank wurden
Darlehen nur gegen Faustpfand oder Bürgschaft gewährt. Die Hypothekar-
darlehen überliess man der kantonalen Spar- und Hypothekarkasse....
Angesichts der Entwicklungsperiode, in welche die bündnerische Fremden-
industrie anfangs der achtziger Jahre eintrat, war es jedoch nicht mehr
möglich, sich von Hotelbelehnungen fernzuhalten, wenn man nicht riskieren
wollte, von andern beiseite geschoben zu werden. Zuerst ging man dabei
mit grosser Behutsamkeit zu Werke, und Belehnungen von Hotels mit
120,000 Fr. und 140,000 Fr. galten damals noch für grosse, mit ziemlichem
Risiko verbundene Geschäfte. Nach und nach wurde man aber durch die
Umstände (Konkurrenz, usw.) zur Gewährung immer grösserer Darlehen
gedrängt, und in den letzten Jahren ist man selbst vor Belehnungen nicht
zurückgeschreckt, welche das zehnfache der oben genannten Beträge er-
reichten.“ Gerade auch Gesetze über das Zinsfussmaximum bewirken ge-
legentlich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz. So schreibt die Bank in
Gossau pro 1912: „Die Hypothekardarlehen haben eine kleine Abnahme
zu verzeichnen. Neue Darlehen wurden der Zinsfussverhältnisse wegen fast
ausschliesslich nur in Faustpfandrechten gewährt.“ Die Bilanz der Credit-
anstatt St. Gallen, einer Vertreterin der dortigen Hypthekarbanken,1)

') Vergl. Wälder, Die Geschichte des Handelsbankwesens in St. Gallen, 1913, S. 153 ff
        <pb n="62" />
        ﻿61

zeigt, wie wenig der Bilanztitel „Hypotheken“ die Bedeutung der Banken unserer Gruppe inbezug auf Befriedigung des Grundkredites erschöpft. Die Hauptposten dieses Institutes sind unter den Aktiven (per 31. Dez. 1912):	
Wechsel		
Kontokorrent . ■	. . . .	17,49
Darlehen ....	
Hypotheken. . - -	• ■ • •	6,14
Wie sehr die gesetzliche Fixierung des Zinsfussmaximums das Aussehen einer den Grundkredit befriedigenden Bank ändern kann, zeigt ein Vergleich der eben angeführten Bilanzposten der Creditanstalt St. Gallen mit den	
entsprechenden Zahlen pro 31.	. Dezember 1913 (auf 1. Januar 1913 trat das
erhöhte Maximum von 5% in	Kraft):
Wechsel		. . . .	15,91 Millionen Franken
Kontokorrent . .	■ • • •	14,15
Darlehen ....	. . . .	15,54
Hypotheken....	

wozu der Bericht kurz bemerkt: Die „Wechsel- und Kontokorrent-Debitor-
Schaft hat sich zu gunsten des Hypothekarkontos um 6,4 Millionen Franken
reduziert.“

Auch unter der Flagge des Wechselliontos kann sich ein Teil der hypo-
thekarischen Darlehen wieder finden; denn „unter dem Mantel des Bank-
akzeptes verbergen sich heute noch grosse Summen belehnter Hypo-
theken.“!)

Aber auch mit Berücksichtigung der Darlehensposten, die eigentlich
Hypothekargeschäfte sind, ist die Bedeutung der Lokal- und Mittelbanken
auf dem Hypothekarmarkt noch nicht genügend gekennzeichnet. Bei einer
Reihe von Banken finden wir unter dem Titel „Wertschriften“ in der Bilanz
grössere Posten von Schuldbriefen eingestellt. So haben auch Institute,
die offiziell keine Hypotheken ausweisen, doch dem Hypothekenmarkt auf
diese Weise bedeutende Summen zur Verfügung gestellt. Dies trifft na-
mentlich zu für die früheren Gültenkantone. So weist z. B. die Volksbank
Hochdorf unter ihrem Wertschriftenbestand von

3,447,511 Fr. pro 31. Dezember 1912 auf:

2,216,433 ,, Gülten und
554,867 ,, Zahlungsbriefe.

1) Wälder, a. a. O., S. 160.
        <pb n="63" />
        ﻿62

Man wird also im ganzen die Rolle der Lokal- und Mittelbanken für die
Befriedigung des Hypothekarkredites nicht unterschätzen dürfen. Solange
sie sich, namentlich die kleinen, auf die ihnen bekannte Gegend beschränken
und sich hüten, unsinnige Summen auf grosse städtische Spekulationsobjekte,
Fabriketablissements oder Bauterrain anzulegen, solange erfüllen sie eine
bedeutende volkswirtschaftliche Mission auf dem Gebiete der Hypotheken-
versorgung

4. Das Akzeptgeschäft.1)

Die Akzept Verbindlichkeiten der schweizerischen Lokal-und Mittel-
banken weisen einen nicht unerheblichen Betrag auf, wie folgende Gegen-
überstellung mit dem einbezahlten Gesellschaftskapital zeigt.

Es betrugen in 1000 Franken:

	Einbezahltes  Kapital	Akzepte und Tratten
1906	136,292	36,822
1907	156,154	37,826
1908	165,237	38,610
1909	164,246	33,787
1910	178,878	36,734
1911	201,410	47,079

Auf die einzelnen Untergruppen ergeben sich folgende, durch die
Bilanzen ausgewiesene Akzeptverbindlichkeiten (in 1000 Franken):

Kapital Fr.	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Gruppe I	 500,000	656	1,006	1,528	1,713	878	779
Gruppe II 500,001—1,000,000	2,890	2,175	3,333	3,732	4,395	4,049
Gruppe III 1,000,001—5,000,000	24,052	26,400	28,695	24,464	27,985	30,828
Gruppe IV . über 5,000,000	9,224	8,245	5,054	3,878	3,476	11,423

x) Vergl. Schauweeker, Das Bankakzept im Dienste des Betriebskredites; Mit-
teilungen aus dem handelswissenschaftliehen Seminar der Universität Zürich, Heft 12;
Zürich 1911.
        <pb n="64" />
        ﻿63

Dass es vor allem die Gruppen III und IV sind, erklärt sich aus der
Kreditart selber; denn diese grösseren Institute zählen unter ihre Kund-
schaft die bedeutenderen Handels- und Gewerbetreibenden, für die der
Akzeptkredit in Frage kommen kann. Aus diesem Kundenverkehr kann
er sich namentlich in zwei Formen entwickeln: Die akzeptierende Bank
vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer, indem der Käufer auf die Bank
zieht und deren Akzept seinem Lieferanten überreicht. Oder der Käufer
kann auf Grund getroffener Vereinbarung mit seiner Bank die Lieferanten
direkt auf die Bank ziehen lassen.

Der Akzeptkredit, den der Kunde bei der Bank geniesst, ist entweder
ein Blanko- oder ein gedeckter (Lombard) Kredit. Er zieht nach Be-
dürfnis für seine Geschäftszwecke Wechsel auf die Bank, die diese
akzeptiert und die er dann bei irgend einer dritten Bank diskontieren kann.
Um nun zu verhindern, dass der Kunde sich an eine andere Bank wenden
muss, um das Akzept in Geld zu verwandeln, diskontiert die Bank vielfach
ihr eigenes Akzept. Besitzt sie genügend flüssige Mittel, so wird sie selbst-
verständlich diese Akzepte nicht wieder in Umlauf bringen. Wird dies aber
doch wünschbar, so wählen befreundete Banken etwa den Weg des Akzept-
austausches.

Ein Teil der Akzeptverbindlichkeiten der grösseren Handelsbanken
stammt aus dem Remboursverkehr als Kreditgewährung an ausländische
Exporteure oder was für die Lokal- und Mittelbanken noch eher in Betracht
fällt, an inländische Importeure (z. B. Baumwollspinner). Natürlich kann
der Akzeptkredit leicht zur Ausstellung von eigentlichem Finanzpapier
Anlass geben. Die Schweiz. Nationalbank erklärt deshalb auch, dass sie
solche Wechsel, die aus Akzeptaustausch entstehen, ferner Wechsel, welche
der Finanzierung von Börsenspekulationen oder als Verschreibung von
Vorschusskrediten zwischen Banken dienen sollen, zum Diskont nicht an-
nehmen wolle. 1) Dagegen werden u. a. diskontiert akzeptable Wechsel,
Welche aus der Kreditgewährung seitens einer Bank zugunsten von handels-
registrierten Handelsfirmen und Industriellen für deren regelmässige
Ueschäftszwecke herrühren.2)

Der Akzeptkredit ist also im allgemeinen eine Kreditgattung, die sich
für kapitalkräftigere Institute eignet. So ist es entschieden etwas weit
gegangen, wenn Banken mit einem Kapital von 300,000 Fr. Akzept-
verpfÜchtungen von 204,000 Fr. und 236,000 Fr. aufweisen.

1)	Kundert, Über die Frage der Errichtung einer Agentur der Schweiz. Nationaibank
in Winterthur, 1909, S. 8.

2)	Kundert, a. a. O., S. 6.
        <pb n="65" />
        ﻿64

Von den 92 per 31. Dezember 1911 in unserer Gruppe zusammen-
gefassten Instituten betrugen auf diesen Zeitpunkt bei 16 Banken die
Akzeptverpflichtungen mehr als 50% ihres einbezahlten Aktienkapitals,
nämlich in	Gruppe I ... bei 2 Instituten

,,	II	. . .	,,	2	,,

,,	III	...	,,	11	,,

,,	IV	. . .	,,	1	Institut.

Zwei Banken wiesen Akzeptverbindlichkeiten auf, die ihr Kapital
überstiegen, bei vier andern nähern sich die beiden Zahlen.

5.	Das Effekten- und Emissionsgeschäft.

Die innere Verschiedenheit der Bankinstitute unserer Gruppe hat zur
notwendigen Folge, dass ihre Stellung zum Emissions- und Effektengeschäft
keine einheitliche sein kann.

Über den Effektenbestand der ganzen Gruppe und der nach
der Grösse des Kapitals gebildeten Untergruppen orientiert folgende Zu-
sammenstellung (in 1000 Franken):

Kapital Fr.	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Gruppe I ....	500,000	0,720	5,539	5,132	7,018	6,473	6,589
Gruppe II 500,001—1,000,000	11,343	t  8,988	8,361	9,512	10,070	7,785
Gruppe III 1,000,001—5,000,000	43,876	49,665	53,162	55,176	55,811	54,752
Gruppe IV . über 5,000,000	14,111	15,553	17,588	22,606	28,232	36,185
Total		76,050	79,745	84,243	94,312	100,586	105,311

Die Tabelle zeigt, wie namentlich die Gruppe der grössten Banken ent-
sprechend ihrer sonstigen Entwicklung das Effektengeschäft bedeutend
ausgebildet hat, während die andern Gruppen mehr stagnierende Ver-
hältnisse aufweisen.
        <pb n="66" />
        ﻿65

Banken, deren Effektenbesitz und Einzahlungen auf Konsortial-
beteiligungen, die nicht immer in wünschenswerter Weise von einander
getrennt sind, zusammen mehr als 10 % der Bilanzsumme ausmachen,
sin per 31. Dezember 1911 in

Gruppe I............. 8 Institute

II

III

IV

3

13

2

Es sind natürlich allgemein die grossem Banken, bei denen die absolute
Summe überragt; es sind aber nicht diese Institute in der Regel, die ver-
hältnismässig am meisten Mittel im Effektengeschäft festgelegt haben.
Absolut die grössten Ziffern weisen per Ende 1911 auf:

Effekten	Bilanzsumme

Bank für Handel und Industrie, Zug .	8,01 Mill. Fr. 18,15 Mill. Fr.

Comptoir d’Escompte de Geneve . .	6,17	,,	94,62	,,

Handwerkerbank Basel............... 6,07	,,	95,65	„

Prozentual den grössten Betrag auf die Gesamtaktiven berechnet
zeigen auf Ende 1911 an Effekten und Konsortialbeteiligungen (in Millionen

Pranken):	Effekten	Bilanz-  summe	Effekten in u/o der  Bilanzsumme
Bank für Handel und Industrie, Zug .	8,01	18,15	44,1
Bank in Schwyz		2,07	5,02	41,2
Volksbank Hochdorf (inkl. Gülten, s. S. 61)	3,43	16,42	20,8
Banque de Geneve		2,78	16,79	16,6
Banca popolare di Lugano		3,74	22,59	16,6

Fragen wir nach den reglementarischen Bestimmungen über
das Effekten- und Emissionsgeschäft, so ergibt sich eine bunte
Musterkarte. Die eigentlichen Handelsbanken mittleren Umfangs weisen
ln ihren Statuten meist keine Beschränkung auf und umschreiben diesen
Geschäftszweig ähnlich den Grossbanken z. B.: „Kommissionsweise odei
9- forfait Übernahme oder blosse Vermittlung von Anlehen und Geld-
geschäften für Staaten, Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften und
Private, Beteiligung an Finanzkonsortien und Syndikaten, Kommanditen
Usw. (Bank in Baden).“ „Übernahme und Vermittlung von Anleihen,
Gründung und Beteiligung an Aktiengesellschaften, Kommanditen und
Agenturen, Beteiligung an Finanzkonsortien und Syndikaten, Gründung
neuer Gesellschaften und vorübergehender Betrieb von industriellen
Geschäften, Ankauf und Verkauf von Wertschriften aller Art, Besorgung

5
        <pb n="67" />
        ﻿— 66 —

von Börsengeschäften im In- und Ausland.“ (Aargauische Creditanstalt.)
„Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Beteiligung bei Anlehen und Geld-
geschäften von Staaten, Gemeinden und Korporationen, sowie Über-
nahme von solchen für eigene oder fremde Rechnung.“ (Bank in Schaff-
hausen.) „Se charger pour compte d’Etats, villes et communes, de l’emission
ou du placement d’emprunts; emettre ou placer pour le compte de societes
industrielles, commerciales ou agricoles, leurs actions ou obligations, etc.“
(Banque de Montreux.) „Di assumere in proprio od in partecipazione
l’emissione di obbligazioni di Stato, Comuni, consorzi e societä, di acquistare
e vendere titoli per conto proprio e di terzi.“ (Banca popolare di Lugano.)

Die kleineren Banken erwähnen im allgemeinen die Emissionsgeschäfte
nicht ausdrücklich, sondern begnügen sich damit, aufzuführen, dass das
Institut Wertpapiere für eigene und fremde Rechnung kaufe und verkaufe.
Dabei sind meist Spekulationsgeschäfte absolut untersagt. „II est absolu-
ment interdit ä l’association de se livrer k des jeux de bourse, soit pour eile,
soit pour tiers.“ (Credit Yverdonnois.) „Die Bank kauft und verkauft
öffentliche Wertpapiere mit Ausschluss aller Differenz-, Prämien - und andern
Spekulationsgeschäfte. (Bank in Menziken.) Wieder andere erlauben
Spekulationsgeschäfte nur für fremde Rechnung: „Börsenspekulationen
dürfen nur für fremde Rechnung und nur bei genügender Deckung ausge-
führt werden.“ (Rheintalische Creditanstalt, Altstätten.) „Der An- und
Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung steht in der Kompetenz des
Verwaltungsrates; doch darf dieser Geschäftszweig nie den Charakter einer
Spekulation annehmen, sondern nur als Geldanlage dienen.“ (Bank in
Langnau.)

In lobenswerter Weise bringen nahezu alle deutschschweizerischen Ge-
sellschaften unserer Gruppe in ihren Geschäftsberichten ein vollständiges
und detailliertes Verzeichnis ihres gesamten, bilanzmässig ausgewiesenen
Effektenbestandes nach Titelgattung, Stückzahl, Kurs und Bilanzbetrag.
Es ist durch diese Gepflogenheit eine richtige Einschätzung dieses Teiles
der Bilanz nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Weise
möglich. Nur wenige, darunter allerdings ein grösseres Institut mit be-
deutendem Effektenbestand, können sich nicht dazu verstehen; sie
spezifizieren entweder gar nicht oder nennen bloss eine Anzahl von Titeln
mit dem für die Bilanz verwendeten Kurs, ohne aber die Gesamtzahlen
anzuführen. Von einer grossem Zahl von Instituten der französischen
Schweiz dagegen erfährt man in Bilanz und Geschäftsbericht gar nichts
weiter als die Gesamtsumme; allenfalls ist sie noch gegliedert nach Bank-,
Eisenbahn- und andern Obligationen und ebenso Bank-, Eisenbahn-,
        <pb n="68" />
        ﻿67

Elektrizitäts- und andern Aktien. Die Banken der italienischen Schweiz
mit im allgemeinen bedeutenden Effektenbeständen huldigen wieder dem
Grundsatz der vollen Publizität.

Aus der Zusammensetzung des Effektenbestandes lässt sich
«inmal erkennen, dass für einen Grossteil, ja vielleicht für den überwiegenden
Teil der Banken der Effektenbesitz ein Mittel ist, die Bilanz liquider zu
gestalten, oft auf Kosten der Rentabilität. So schreibt die Jubiläumsschrift
der Handwerkerbank Basel: „Das Effektenportefeuille ist für die Hand-
werkerbank kein Spekulationsobjekt. Es dient lediglich Anlagezwecken
und soll ein Teil der disponiblen, leicht realisierbaren Mittel sein, welche die
Bank für die ihr anvertrauten, jederzeit rückziehbaren Gelder in Bereit-
schaft zu halten hat. Dass dabei je nach Gestaltung des Effektenmarktes
und der Geldverhältnisse günstige Konjunkturen zum An- oder Verkauf
benützt werden, ist selbstverständlich und geschieht, so oft sich solche
darbieten; dagegen ist jede eigentliche Spekulation ausgeschlossen. Es
handelt sich dabei fast ausschliesslich um erstklassige Obligationen, zumeist
Staatspaiere; die wenigen Aktien sind solche von Gesellschaften, die der
Bank nahe stehen.“

Im allgemeinen spielen Obligationen die Hauptrolle, ja viele Banken
verbieten geradezu den Ankauf von Aktien. So bestimmen die Statuten
der Gewerbekasse Baden : „Es ist auf eine angemessene Äufnung des
Valorenfonds Bedacht zu nehmen. Es sollen in der Regel nur Obligationen
auf die Eidgenossenschaft, auf die Bundesbahnen oder andere eidgenössische
Verwaltungen, auf Kantone und Kantonalbanken, sowie solide Kredit-
institute erworben werden. Der Ankauf von Aktien, ausgenommen die-
jenigen der Nationalbank, ist unzulässig.

Aktien finden sich in grösseren Beträgen nur bei Banken, die ent-
weder Anlehnung an eine Grossbank haben oder die ihr Effektenporte-
feuille mehr zu spekulativen Zwecken angelegt haben, oder wo die Betätigung
m der Lokalindustrie vielleicht nicht immer ganz freiwillig zur Aktien-
übernahme in grösseren Posten geführt hat.

Als liquide Anlage müssen wir die vielen, fast in allen Effekten-
beständen auftretenden Obligationen der Schweiz. Bundesbahnen und
früheren Hauptbahnen, der grossen schweizerischen Kantone und grossem
Städte auf fassen, die alle ja ohne Ausnahme an einer oder mehreren schwei-
zerischen Börsen kotiert sind. Dazu gesellen sich Obligationenbestände von
schweizerischen grossen Industriegesellschaften, von Trustbanken und inlän-
dischen grossen Hypothekar- und Handelsbanken. Wenn auch die letzteren
Bankobligationen in der Regel nicht kotiert sind, dürfen sie wohl doch
        <pb n="69" />
        ﻿68

als liquides Moment gelten, da sie nationalbanklombardfähig sind. Weniger
häufig sind ausländische Rente, ausländische Industrieobligationen und
amerikanische Eisenbahnbonds.

Neben diesen erstklassigen Papieren mit Obligationencharakter, die
als liquid gelten dürfen, kommen dann allerdings auch vielfach bedeutende
Beträge von Obligationen grösserer Gemeinden und kleinerer Städte, die
meist nicht kotiert sind, dann solche von Regionalbahnen, elektrischen
Strassenbahnen und kleineren lokalen Industriegesellschaften.

Die Aktien, soweit sie weniger spekulativer Natur sind, betreffen in
erster Linie gewöhnlich ein Postchen Aktien der Schweiz. Nationalbank,
dann in grösserem Betrage Aktien der grossen schweizerischen Handels-
banken; bei einigen grösseren Instituten finden sich auch ansehnliche
Posten von bedeutenden ausländischen deutschen, österreichischen und
italienischen Handelsbanken, die zum Teil an unsern Börsen ebenfalls
kotiert sind.

Die Zusammensetzung des Effektenportefeuilles zeigt also, dass die
Banken jederzeit in der Lage sind, einen grossen Teil ihrer Wertschriften
bei Grossbanken oder bei der Nationalbank zu lombardieren, indem das
Material den von der Nationalbank aufgestellten Bedingungen zur Lom-
bardierung entspricht. In wieweit allerdings in den uns vorliegenden
Bilanzen 1906 bis 1911 Wertschriftenbestände schon verpfändet sind, geht
aus den Geschäftsberichten nicht hervor; denn die pfandrechtlichen Be-
lastungen der Effekten werden bei uns allgemein weder in der Bilanz, noch
im Geschäftsbericht zum Ausdruck gebracht. Darunter leidet natürlich die
Sicherheit, aus den Beständen auf die Liquidität der Institute zu schliessen,
ganz bedeutend.

Aus dem Effektenportefeuille lassen sich indirekt einigermassen
Schlüsse ziehen, in wieweit die Lokal- und Mittelbanken am Emissions-
geschäft überhaupt teilnehmen; denn direkte Aufschlüsse darüber geben
die Geschäftsberichte in den wenigsten Fällen. Im allgemeinen sind grössere
Emissionen infolge des nicht unbedeutenden Risikos für kleinere Institute
schon zum vorneherein ausgeschlossen ; da können sie höchstens als
Zeichnungsstellen funktionieren oder von einer oder mehreren befreundeten
Grossbanken Unterbeteiligungen annehmen. Ausserdem ist den Lokal- und
Mittelbanken durch das Kartell schweizerischer Banken und den Verband
schweizerischer Kantonalbanken die Teilnahme als Syndikatsmitglieder
bei der Emission von Staats- und Gemeindeanleihen bedeutend erschwert
und meist nur bei Anleihen ihres engern Wirkungskreises ermöglicht. In
Anlehnung an eine Grossbank übernehmen sie etwa kleinere Emissionen
von Industrieaktien und -Obligationen ihres Rayons. Oft beweist gerade
        <pb n="70" />
        ﻿69

4&gt;

die Zusammensetzung ihres Effektenbestandes, dass sie in selbständiger
Emissionspolitik noch zu viel machen. Sie übernehmen vielleicht einen
grossem Teil des Gemeindeanleihens in der Hoffnung, die Titel nach und
nach, in dem Masse, als die Gemeinde das Geld wirklich braucht, bei ihrer
Kundschaft absetzen zu können. Sehr oft ist die Hoffnung eine trügerische,
die unvorhergesehene Gestaltung des Geld- und Anleihensmarktes bringt
es mit sich, dass die Titel der Bank verbleiben und für die Zukunft in der
Bilanz in gewissem Sinne ein illiquides Moment darstellen, das wenigstens
nur mit grossem Opfern liquid gemacht werden könnte. Gerade in dieser
Beziehung, mit Rücksicht auf ihre Stellung auf dem Anleihensmarkte,
erhoffen viele Banken unserer Gruppe von einer genossenschaftlichen
Organisation eine Besserung durch Stärkung ihrer Stellung gegenüber den
beiden andern Bankengruppen, den Grossbanken und den Kantonalbanken.

Auch kleinere Industrieemissionen können der Klein- und Mittelba nk
leicht zum Schaden gereichen. Sie hat vielleicht Interesse genommen an
Industrieunternehmen ihrer Gegend, die bei ihr einen grossem gedeckten
oder ungedeckten Kontokorrentkredit benützen. Sie leiht ihre Dienste zur
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, bei Kapitalerhöhung und Obli-
gationenemissionen. Oft lässt sich aus dem Effektenportefeuillebestand
mehr über die Rolle des industriellen Kredites im Rahmen des Konto-
korrentgeschäftes schliessen, als aus den das Kontokorrentgeschäft be-
schlagenden Zahlen und Bemerkungen in den Berichten.

Bei einer Reihe von Instituten unserer Gruppe zeigen die Effekten-
bestände, dass verhältnismässig zu viel Mittel in Aktien und Obligationen
der Lokalindustrie, manchmal eines einzigen Etablissements angelegt sind.
Gelegentlich ist nach dem aufgeführten Aktienbesitz eigentlich die Bank
der Besitzer des Geschäftes. Diese Papiere der kleinen Lokalindustrie-
gesellschaften, die keine ersten Landes- oder gar Weltfirmen sind, der
Hotelgesellschaften oder der Genossenschaften, haben, wenn überhaupt,
einen ganz beschränkten Markt und sind nichts weniger als liquid. Eine
Lokalbank sollte sich nie derart tief einlassen, dass ihr Sein oder Nichtsein
fast von einer Industriegesellschaft abhängt; solche Emissionen sollten
deshalb nur in Anlehnung an ein grösseres Institut vorgenommen werden.

Wie schon erwähnt, ist nicht in allen Fällen aus dem Geschäftsbericht
ersichtlich, bei was für Emissionen die betreffenden Banken sich beteiligten;
noch weniger ersieht man, ob als Syndikatsmitglied, Unterbeteiligte oder
Zeichnungsstelle, und nur ganz vereinzelt ist der Betrag des eingegangenen
Engagements angegeben. Gewiss handeln bei dieser Plazierung der Effek-
ten die Lokal- und .Mittelbanken im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.
        <pb n="71" />
        ﻿70

Sie übernehmen nach ihrer Erfahrung und nach der Lage des Geldmarktes
einen begrenzten Teil einer grossem Emission in Unterbeteiligung und
suchen nun diese Titel, für die sie ein Interesse bei ihrem Kundenkreis
voraussetzen oder zu wecken hoffen, zu plazieren; sie stellen also ein
wichtiges Glied in der Gesamtorganisation der Effektenplazierung dar.
Ob ein notwendiges ? Gewiss hat ihre Bedeutung in dieser Hinsicht in den
letzten Jahren infolge der fortschreitenden Bankkonzentration, verbunden
mit Filialgriindung der Grossbanken, eher ab- als zugenommen. Die Gross-
banken des Kartells sind zum Teil schon an selbst kleinern Plätzen der
Schweiz durch Niederlassungen vertreten und suchen hier natürlich in dieser
Beziehung selbst so viel als möglich sich zu betätigen. Immerhin zieht es
selbst an solchen Plätzen der reguläre Kunde der Lokal- und Mittelbank
doch wohl meist vor, auch bei Plazierung seiner Kapitalien in Effekten die
Dienste seiner ihm vertrauten Bank und ihrer Organe und nicht diejenigen
der Grossbankfiliale in Anspruch zu nehmen. Daneben aber sind viele
Lokal- und Mittelbanken an kleinern Plätzen, wo keine Grossbankfiliale
existiert, ja wo gerade auch infolge der kräftigen Position der alteinge-
sessenen Lokalbank keine Grossbank mit Erfolg sich glaubte niederlassen
zu können. Da sind sie die kompetentesten Stellen, um der Bevölkerung
beim Ankauf von Effekten mit Rat und Tat entgegen zu kommen.

Zudem haben sich in den letzten Jahren die Lokal- und Mittelbanken
das Vorbild der Grossbanken zu Nutze gemacht und angefangen, der
Vermögensverwaltung ihrer Kunden die grösste Aufmerksamkeit
zu widmen. Die grösseren Institute besitzen Tresoranlagen, übernehmen
offene und geschlossene Depots und verwalten gegen geringe Entschädigung
das Vermögen ihrer Klienten. Auch sie finden bei dieser Arbeit so wenig
wie die Grossbanken direkt ihre Rechnung; aber auch ihnen gibt dieses
Geschäft einen gewissen Rückhalt bei der Übernahme von Unterbeteili-
gungen an Emissionen. Sie hoffen und können hoffen, dass ihre Kunden
sie mit der Anlage disponibler Gelder betrauen und dass die Banken dann
in erster Linie solche Papiere, bei deren Emission sie mitwirken, empfehlen,
ist klar.

Nur wenige Banken unserer Gruppe sind direkt an Börsenplätzen
vertreten oder gar an der Börse selbst als Agent tätig. So können auch die
meisten sowohl die Börsengeschäfte ihrer eigenen Wertschriftenabteilung,
als auch diejenigen der Kunden nur durch Vermittlung eines privaten
Börsenagenten oder einer als Börsenagent tätigen Grossbank zur Aus-
führung bringen. Hierin liegt wieder ein Moment, das die in Interessen-
gemeinschaft mit einer Grossbank lebenden Lokalbanken begünstigt.
        <pb n="72" />
        ﻿71

Y.

Die Sicherheit und die Liquidität.

1.	Die Garantiemittel.

Die Garantiemittel der Banken setzen sich zusammen aus dem
Nominalkapital (Einbezahltes Kapital plus Verpflichtung der Aktionäre),
Reserven und Gewinnvortrag. Sehen wir einmal vom Gewinnvortrag,
der sich in der Regel in bescheidenen Grenzen bewegt, ab, so finden wir für
die einzelnen Untergruppen unserer Banken an eigenen Geldern die
Summen, wie sie Tabelle I zur Darstellung bringt. Wir sehen, wie sich der
Kapitalbetrag der Gruppe I, wie auch derjenige der Gruppe II nicht
Wesentlich verändert hat:

Gruppe I 1906: 8,197 Mill. Franken, 1911: 7,785 Mill. Franken

Gruppe II 1906: 19,919 Milk Franken, 1911: 20,230 Milk Franken.

In der dritten Gruppe haben wir ein Steigen von 90,322 Millionen
Franken im Jahr 1906 auf 106,974 Millionen Franken im Jahr 1908 und
dann ein Zurückgehen auf 102,683 Millionen Franken im Jahr 1911. Nur
die Gruppe der grössten Banken zeigt ein anhaltendes Wachstum von
46,5 Millionen Franken pro 1906 auf 104,5 Millionen Franken im Jahr 1911.
Hätten wir für alle Banken die genauen Zahlen auch noch für 1912, so
Würden wir die Wirkungen der in diesem Jahre zahlreichen Fusionen
Namentlich bei Gruppe III, aber auch bei Gruppe IV konstatieren können.

Was das Verhältnis des einbezahlten Kapitals zum Nominal-
kapital anbetrifft, so verweisen wir auf nachstehende Zusammenstellungen:

Nominalkapital und einbezahltes Kapital
für die Gesamtgruppe der Lokal- und Mittelbanken.

(in 1000 Franken)

	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Nominalkapital		164,938	175,444	185,327	184,075	220,286	235,198
Einbezahltes Kapital....	136,292	156,154	165,237	164,246	178,678	201,410
Nicht einbezahltes Kapital .	28,646	19,290	20,090	19,829	41,608	33,788
ln % des Nominalkapitals . .	17,4%	11,0%	10,9%	10,8%	18,9%	1M%
        <pb n="73" />
        ﻿72

Nominalkapital und einbezahltes Kapital für die Untergruppen pro 1911.

(in 1000 Franken)

	Gruppe I bis  Fr. S00.000	Gruppe II Fr.  500,001 bis 1,000,000	Gruppe III Fr.  1,000,001 bis 5,000,000	Gruppe IV über  Fr. 5,000,000
Nominalkapital		7,685	20,230	102,683	104,500
Einbezahltes Kapital ....	7,385	20,230	94,695	79,000
Nicht einbezahltes Kapital .	300	—	7,988	25,500
in % des Nominalkapitals .	3,9%	—	7,7%	24,3%

Der verhältnismässig grosse Prozentsatz des nicht einbezahlten Aktien-
kapitals der Gesamtgruppe findet seine Erklärung durch die zweite Zu-
sammenstellung, wo die Zahlen für 1911 für die einzelnen Untergruppeh
ersichtlich sind. Für Gruppen I und II können wir von einem voll ein-
bezahlten Aktienkapital reden; denn die Differenz von 300,000 Fr. in der
ersten Gruppe erklärt sich daraus, dass bei drei Instituten die beschlossene
Erhöhung auf den Bilanztag nicht perfekt war. Bei Gruppe III verteilen
sich die nicht einbezahlten 7,988 Millionen Franken auf vier Institute,
von denen zwei, als Genossenschaft organisierte, nur einen kleinen Teil der
Anteilsummen einfordern. Bedeutender ist der Betrag und Prozentsatz
des nicht einbezahlten Kapitals für die Gruppe der grössten Banken. Dies
deswegen, weil drei Banken auf 31. Dezember 1911 nur die Hälfte ihres
Aktienkapitals einberufen haben, nämlich die Banque de Depots et de
Credit, Genf, die Societe Suisse de Banque et de Depots, Lausanne und die
Bank in Luzern (jetzt mit der Schweizerischen Kreditanstalt fusioniert).

Ein Vergleich der Reserven ,zum Nominalkapital zeigt, dass wir für
die Gesamtgruppe (Tabelle I) ein ziemlich konstantes Verhältnis von ca.
% haben (1906: 24,8%; 1911: 23,9%).

Im allgemeinen sind die Reserven nicht besonders angelegt; sie sind
rechnungsmässige Fonds, die als ein Teil des Geschäftskapitals ohne Zins-
vergütung mit zum Geschäftsbetrieb verwendet werden. Nur bei ganz
wenigen Instituten haben wir analog der Regelung bei der Schweizerischen
Volksbank eine besondere Anlage der Reserven in Wertschriften vorge-
schrieben. So bestimmen die Statuten der Bank in Langnau: „Der Kapital-
bestand dieses Fonds ist in soliden Wertschriften anzulegen. Die Zinsen
hievon fallen in die laufende Rechnung.“ Die Statuten der Union Vaudoise
du Credit sagen diesbezüglich: „Ce fonds est constitue par des titres de
tout repos, facilement realisables. Toutefois le Conseil general peut decider,
que le bätiment du siege central de l’association est applique pour un certain
chiffre ä la Constitution de cette reserve.“ Noch weiter geht die Caisse
populaire d’Epargne et de Credit, Lausanne, deren Statuten über den
Reservefonds bestimmen: „II doit etre represente par des titres de tout
repos, lesquels seront deposes ä la Banque cantonale Vaudoise.“
        <pb n="74" />
        ﻿73

Verzeichnis der zu der Gruppe der Lokal-und Mittelbanken gerechneten
Institute mit einem Gesellschaftskapital von mindestens 2 Millionen Franken

per 31. Dezember 1912.

	Nominalkapital in 1000 Fr.	Einbezahltes Kapital in 1000 Fr.	Reserven in 1000 Fr.
Societe Suisse de Banque et de Depots, Lausanne		25,000	12,500	
Comptoir d’Escompte de Geneve		15,000	15,000	9,100
Handwerkerbank Basel		10,000	10,000	4,650
Banque de Depöts et de Credit, Genf . . .	10,000	5,000	500
Bank für Handel und Industrie, Zug-Zürich1)	8,000	8,000	150
Creditanstalt St. Gallen		7,500	7,500	4,500
Aargauische Creditanstalt, Aarau^) ....	7,000	7,000	1,230
Banque de Montreux		6,000	6,000	1,97»
Union Vaudoise du Credit, Lausanne . . ,	4,652	554	1,040
Inkasso- und Effektenbank, Zürich. . , .	4,500	4,500	366
Bank in Schaffhausen		4,500	4,500	950
Bank in Zofingen		4,500	4,500	875
Bank in Baden		4,000	4,000	600
Bank in Zug		4,000	4,000	1,013
Banca Popolare di Lugano8)		4,000	2,000	500
Berner Handelsbank		4,000	4,000	100
Gewerbebank Zürich4)		4,000	4,000	920
Gewerbekasse Baden		4,000	3,848	1,490
Zürcher Depositenbank		4,000	4,000	1,000
Bank für Graubünden, Chur5)		3,500	3,500	750
Banque Populaire Genevoise, Genf ....	3,159	3,159	1,146
Banca della Svizzera Italiana Lugano . .	3,000	3,000	950
Bank in Wädenswil		3,000	3,000	1,000
Credito Ticinese, Locarno5)		3,000	3,000	300
Rheintalische Creditanstalt, Altstätten . .	3,000	3,000	1,570
Banque de Geneve		2,500	2,500	750
Solothurner Handelsbank, Solothurn?) . .	2,500	2,500	575
Schweiz. Genossenschaftsbank, St. Gallen .	2,432	2,432	142
Banque Cantonale Fribourgeoise, Freiburg	2,400	2,400	400
Credit Yverdonnois, Yverdon		2,153	431	225
Volksbank in Hochdorf		2,100	2,100	344
Banca Cantonale Ticinese, Bellinzona®) . .	2,000	2,000	20
Banca Popolare Ticinese, Bellinzona®) . .	2,000	2,000	750
Banca Svizzera Americana, Locarno8) . .	2,000	2,000	600
Bank in Langenthal		2,000	2,000	475
Volksbank Interlaken, A.-G		2,000	2,000	609
Volksbank in Luzern		2,000	2,000	596

!) 1913 durch Rückkauf auf 6 Millionen Franken reduziert.

"2) 1913 auf 10 Millionen Franken erhöht, wovon 7,6 Millionen Franken einbezahlt per 31. Dezember 1913.

3)	1913 auf 5 Millionen Franken erhöht, wovon 3 Millionen Franken einbezahlt.

4)	1914 auf 2,66 Millionen Franken reduziert.

5)	1913 auf 4,2 Millionen Franken erhöht.

®) 1914 in Liquidation getreten.

") 1913 auf 3 Millionen Franken erhöht.

8) 1914 durch Abstempelung der Aktien auf 1,2 Millionen Franken reduziert und gleichzeitig wieder dureh
Ausgabe neuer Aktien auf 2,1 Millionen Franken erhöht.
        <pb n="75" />
        ﻿74

2.	Das Verhältnis der eigenen Mittel zu den fremden Geldern
und zu den Verbindlichkeiten überhaupt.

Dem Verhältnis der eigenen Mittel zu den fremden Gel-
dern wird bei allen Diskussionen über die Massnahmen zur Sicherung der
Depositen die grösste Aufmerksamkeit geschenkt, ohne dass bis jetzt eine
Einigung über die notwendige Grösse dieses Verhältnisses erzielt worden
wäre. Dass die Sicherheit in erster Linie davon abhängt, wie die Bank-
leitung die Geschäfte betreibt, resp. welchen Grad von Sicherheit sie als
genügend erachtet, ist klar. Da aber diese Qualitäten nicht in der Bilanz
zum Ausdruck kommen können und in den Geschäftsberichten nicht zum
Ausdruck gebracht werden wollen, ist der aussenstehende Beobachter auf
mehr äusserliche Kriterien in der Beurteilung der Sicherheit der fremden
Gelder angewiesen. Und was wäre da naheliegender, als zu fragen: Wie
ist das Verhältnis zwischen eigenen Mitteln und fremden Geldern ? Und
gewiss ergibt sich auf diese Weise ein einigermassen brauchbarer Masstab.
Kann doch eine Bank mit grossen eigenen Mitteln begangene Fehler oder
nicht vorherzusehende Verluste durch Hingabe eines Teils dieser eigenen
Gelder, sei es der Reserven, sei es schlimmsten Falles eines Teiles des
Aktienkapitals, überwinden. Erst in ganz verzweifelten Fällen werden hier
die Depositengelder zu Verlust kommen. Ein Institut dagegen mit un-
genügenden eigenen Mitteln, bei dem zwischen eigenen und fremden Geldern
ein offenbares Missverhältnis besteht, wird bei Verlusten sehr viel schneller
das Gleichgewicht verüeren, und auch die fremden Geldgeber werden eher
am Verlust mitzutragen haben.

Die nachstehenden zwei Zusammenstellungen zeigen das besprochene
Verhältnis für die Gesamtgruppe in den Jahren 1906 bis 1911 und für das
letztere Jahr 1911 noch für die einzelnen Untergruppen.

Die eigenen Mittel umfassen also Nominalkapital und Reserven, unter
die fremden Gelder fallen Check-, Giro- und Korrespondentenkreditoren-
Gelder, Kontokorrent-Kreditoren, Obligationen, Pfandbriefe, Kassa-
scheine, sonstige Depositen, Spargelder und für die Jahre 1906 bis 1909
für einzelne Institute noch der Betrag der emittierten Noten.

(In 1000 Franken.)

	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Total fremde Gelder ....	749,522	784,217	824,075	862,723	914,842	955,739
Total eigene Gelder ....	205,833	220,400	233,194	232,569	270,973	291,398
in % der fremden Gelder .	27,5	28,1	28,3	26,9	29,6	30,5
in % der Verbindl. überhaupt	25,5	26,2	25,9	25,3	27,8	28,3
        <pb n="76" />
        ﻿31. Dezember 1911

(in 1000 Franken)

	Gruppe I  bis  Fr. 500,000	Gruppe II Fr 500,001 bis  1,000,000	Gruppe III Fr. 1,000,001 bis  5,000,000	Gruppe IV  über  5,000,000	Total  Lokal- und  Mittelbanken
Eigene Mittel		9,429	26,948	126,368	128,653	291,398
Kreditoren		14,183	34,960	121,321	97,860	268,324
Depositen 		39,526	88,231	323,148	236,510	687,415
Fremde Mittel 		53,709	123,191	444,469	334,370	955,739
Eigene Mittel in % der Kreditoren		67,2	77,1	104,1	131,5	108,6
Eigene Mittel in % der Depositen		24,1	30,5	39,1	54,4	42,4
Eigene Mittel in % der fremden Mittel		17,8	21,9	28,4	38,5	30,5
Eigene Mittel in % der Verbindlichkeiten überhaupt . .	17,2	20,8	25,9	36,2	28,3
        <pb n="77" />
        ﻿76

Die zweite Zusammenstellung für 1911 zeigt die einzelnen Untergruppen
mit ihren eignen Geldern nicht nur in bezug auf die fremden Mittel, sondern
auch im Verhältnis zu den Kreditoren und den Depositen. Wir erkennen,
wie verhältnismässig wenig sagend die Zahlen für die Gesamtgruppe sind,
indem die einzelnen Untergruppen ganz grosse Abweichungen von den Mittel-
zahlen aufweisen. Am wenigsten günstig sind alle drei Relationen bei den
Banken der ersten Gruppe, eine ausgesprochene Besserung der Verhältnisse
zeigt sich, je grössere Institute die Gruppe umfasst. Allerdings hängt das
zum Teil mit dem verschiedenen Charakter der einzelnen Banken zusammen.
Die Hypothekarbanken ertragen allgemein ein weit ungünstigeres Ver-
hältnis, als die reinen Handels- und Gewerbebanken. Das Resultat einzelner
Untergruppen wird ferner nicht unwesentlich beeinflusst durch bedeutende
Banken. So besitzt z. B. die Societe Suisse de Banque et de Depots, Lau-
sanne, bei einem Nominalkapital von 25 Millionen Franken, wovon die
Hälfte einbezahlt, nur 6,376 Millionen Franken fremde Gelder.

Das Verhältnis der eigenen Mittel zu den fremden Geldern hat nun
auch Bedeutung für die Rendite der Bank, resp. des Aktienkapitals.
So sehen diese Kreise in dieser Beziehung ein Verhältnis nicht immer als
„günstig“ an, das der Fernstehende als solches zu bezeichnen geneigt ist.
Wie eine verfehlte Steuergesetzgebung auf die in Frage stehende Relation
ungünstig einwirken kann, zeigt besonders deutlich die Bank für Grau-
bünden in Chur. Das bündnerische Steuergesetz von 1881 veranlasste die
Bank, von nun an „ihr Kapital nebst Reserve en bloc als Vermögen zu
versteuern“, wobei dann noch eine scharfe, für Privatvermögen berechnete
Progression das Übel vergrösserte. Die Konkurrenz der steuerfreien Kantonal-
bank führte schliesslich zu einer Reduktion des Aktienkapitals (1886),
indem per Aktie 150 Fr. zurückbezahlt wurden. Die Bank besitzt auch
heute nur ein Kapital von 3,5 Millionen Franken und einen ausgewieseneß
Reservefonds von 750,000 Fr. bei einem Obligationenkapital von (Ende
1912) rund22 Millionen Franken.1) Es ist dies zu begreifen, wenn man die in1
Verhältnis zu ähnlichen Instituten unvernünftig hohe Steuerbelastung iß
Betracht zieht, die wohl imstande sein mag, von einer unter Umständen als
wünschbar empfundenen Erhöhung des Aktienkapitals abzuhalten.
bezahlten an Staats- und Gemeindesteuern:

1 Eigene Gelder in  i 1000 Franken  1 Ende 1912		Dividende  1912	Steuer  in Franken pro 1912 
Bank für Graubünden			4,250	71/7	82,778
Bank in Wädenswil		3,976		18,883
Zürcher Depositenbank		5,000	7	28,806
Banque de Montreux		7,975	7	32,893
Handwerkerbank Basel		14,050	8	40,517

1) 1913 wurde das Kapital auf 4,2 Millionen Franken erhöht; es betragen ferner pet
31. Dez. 1913 die Reserven 900,000 Fr., die Obligationenschuld rund 23 Millionen Franke»,
        <pb n="78" />
        ﻿77

Was das Verhältnis der eigenen Mittel zu den Verbindlich-
keiten überhaupt anbetrifft, so haben wir, ähnlich dem Verhältnis zu
den fremden Geldern, in den letzten sechs Jahren eine etwelche Verbesserung
(1906: 25,5%; 1911: 28,3%). Auch für diese Relation weisen die einzelnen
Untergruppen z. B. pro 1911 ein sehr verschiedenes Verhalten auf: 17,2%;
20,8%; 25,9%; 36,2%.

3. Zur Frage der Liquidität.

Die Frage nach der Liquidität im Bankwesen ist schon oft aufgestellt
worden, und mannigfach sind die Wege, die begangen wurden, um eine
befriedigende Lösung zu erhalten. Die grosse, nie ganz zu überwindende
Schwierigkeit liegt eben darin, dass die in den Bankbilanzen aufgeführten
Zahlen manchmal noch sehr wenig über die Qualität des betreffenden
Postens aussagen.

Klar ist, dass der Status einer Bank um so liquider sein sollte, je mehr
sie bei ihren fremden Geldern Rückzügen ausgesetzt ist. Besteht also ein
Grossteil der fremden Gelder aus Spareinlagen und sofort oder innert
kurzer Frist rückzahlbaren Kontokorrentkreditoren-Geldern, so sollte dem
ein liquider Status der Aktiven entsprechen, während da, wo der Grossteil
der fremden Mittel in momentan unkündbaren Obligationen oder auf
längere Zeit fest liegenden Anleihen besteht, eine geringere Liquidität gut
vertragen wird. Erfahrungsgemäss muss nun aber auch von den jederzeit
rückzahlbaren Depositen nur ein kleiner Teil bereit liegen, und nur für einen
Weitern Bruchteil müssen Mittel da sein, die sich im Notfall sofort oder
wenigstens in verhältnismässig kurzer Zeit flüssig machen lassen. In nor-
malen Zeiten kennt jede Bank mehr oder weniger genau die für Rückbezüge
notwendigen Gelder; sollen ihre Anlagen so beschaffen sein, dass sie auch in
Krisenzeiten standhalten, so kann dies im allgemeinen nur auf Kosten der
Rentabilität geschehen.

Es ist klar, dass in bezug auf die Liquidität der Kassabestand, die
Coupons und das Giroguthaben bei der Nationalbank in erster Linie
kommen. Dann werden folgen die Korrespondenten-Debitoren. Als
liquide Anlage wird im allgemeinen auch das Wechselportefeuille angesehen;
allerdings, wie sich schon aus dem Kapitel über das Wechseldiskontgeschäft
ergibt, mit Reserve. Die in Wechseln angelegte Summe gibt noch keine
Auskunft über die Beschaffenheit des Wechselmaterials, und im allgemeinen
'vird wohl nur ein Teil des Wechselbestandes als liquid, d. h. sofort rück-
diskontierbar entweder direkt oder indirekt durch das Mittel der Kantonal-
banken und Handelsbanken bei der Nationalbank, angesehen werden dürfen.
        <pb n="79" />
        ﻿78

Als liquid gilt auch die Anlage in Lombards, welche vor den gewöhnlichen
pfandversicherten Forderungen den Vorteil haben, dass als Hinterlage
meist kurante Wertpapiere da sind, und ausserdem gibt ihnen die Bank
in der Regel die Form einer Wechselforderung. Reports sind wenigstens
kurz terminiert.

Von den Vorschüssen, Kontokorrent-Debitoren und Hypotheken ist
erfalirungsgemäss nur ein Teil sofort kündbar und ein noch kleinerer sofort
realisierbar. Ja im allgemeinen ist in Krisenzeiten, wenn die Bank ihren
Status recht liquid gestalten möchte, auch ihr Kündigungsrecht meist von
illusorischem Werte. Sie wird im Gegenteil ihre schwachen Kunden sehr
rücksichtsvoll behandeln müssen, eventuell ihnen sogar noch mit weiteren
Mitteln über die kritische Zeit hinweghelfen, statt dass sie von ihnen eine
sofortige Rückzahlung der Schuld fordern kann.

In Anbetracht der Schwierigkeit, hier genau scheiden zu können, hat
denn auch das Statistische Bureau der Schweiz. Nationalbank in seiner
ersten Bankstatistik davon abgesehen, der Frage der Liquidität weiter
nachzugehen. Es wird zur Begründung des weitern noch darauf hingewiesen,
dass die der Statistik zu gründe liegenden Bilanzen nur für einen Tag des
Jahres gelten und nichts über die Beschaffenheit der Durchschnittsbilanz
aussagen. Sodann trete im allgemeinen die Frage der Liquidität nur in
einem kritischen Zeitpunkt aus dem Stadium des theoretischen in das-
jenige des aktuellen Interesses, und dann können die Verhältnisse ein ganz
anderes Aussehen bekommen.

In der zweiten Bankstatistik hat das erwähnte Bureau nun doch zur
Frage der Liquidität Stellung genommen. Zu den leicht greifbaren
Mitteln werden da gerechnet:

1.	Kassa und Giroguthaben,

2.	Korrespondenten-Debitoren,

3.	Wechsel,

4.	Lombardvorschüsse und Reports.

Es wird also auf eine Einbeziehung des Effektenbestandes verzichtet,
indem die Wertschriften mit den Konsortialbeteiligungen, den Konto-
korrent-Debitoren, den Hypotheken, Immobilien, Mobilien und dem nicht
einbezahlten Aktienkapital als „Sonstige Aktiva“ den leicht greifbaren
gegenübergestellt werden.

Aus unsern Ausführungen über das Wechseldiskont-, wie auch das
Effektengeschäft kann nun wohl für die Lokal- und Mittelbanken ange-
nommen werden, dass beim Wechselportefeuille nur ein Teil als liquid
anzusehen ist, dass dagegen anderseits wohl ein schöner Teil des Effekten-
bestandes als liquide Anlage betrachtet werden kann. Allerdings ist hier
        <pb n="80" />
        ﻿79

nicht auszuscheiden, welcher Betrag des Effektenportefeuilles von der Bank
wieder lombardiert ist. Es wäre nun noch ein anderer Weg möglich, den
Weberl) und Kaufmann2) beschritten haben, d. h. sowohl von den Wechseln,
als auch den Effekten einen bestimmten Prozentsatz als liquid einzustellen.
Bei der grossen Ungleichheit der innern Struktur der zu der Gruppe zählen-
den Banken würde auch einem solchen, scheinbar genauem Vorgehen eine
ebenso grosse Willkür inne wohnen, wie wenn bestimmte Titel ganz auf-
genommen, andere dafür ganz weggelassen werden.

So ist es wohl auch zu Vergleichszwecken besser, das Verfahren der
Nationalbank auch für unsere Gruppe zu akzeptieren; für den nicht
liquiden Teil des Wechselportefeuilles möge dann der liquide Bestand des
Effektenportefeuilles und der Debitoren Ersatz bieten, so dass vielleicht
die Gesamtzahlen ein besseres Bild liefern, als auf den ersten Blick ange-
nommen werden könnte.

Für die Passiven fehlt fast in allen Bilanzen eine Scheidung in kurz-
fällige und nicht kurzfällige. Schon beim Kapitel über die Obligationen ist
ausgeführt worden, dass dieser im allgemeinen grosse Posten gar nicht nach
seiner Fälligkeit spezifiziert ist. Deshalb begnügt sich auch die National-
bank mit der Gegenüberstellung der leicht greifbaren Mittel zu den fremden
Geldern und den Verbindlichkeiten überhaupt. (Passiva minus eigene
Mittel.) Bei den Verbindlichkeiten überhaupt fehlen natürlich infolge
Mangel an Angaben in den Berichten die Giroverbindlichkeiten, ebenso
die Verpflichtungen für noch zu leistende Konsortialeinzahlungen.

So ergeben sich die Liquiditätsverhältnisse, wie sie in Tabelle IV
(Seite 109) zusammengestellt sind.

Für die Gesamtgruppe zeigt sich eine spürbare Verschlechterung der
Liquidität von 1906 bis 1910 von 33,6%, 31,0%, 29,8%, 29,7%, 29,4%,
der fremden Gelder und 31,3%, 28,9%, 27,2%, 27,7%, 27,6% der Ver-
bindlichkeiten überhaupt; einzig das Jahr 1911 weist mit 30,2, resp. 28,0%
wieder etwelche Besserung auf.

Mehr sagt die zweite Zusammenstellung aus, die die gleichen Relationen
für die einzelnen Untergruppen pro 1906 und 1911 darstellt. (Tabelle V.)
Wir finden die schlechtesten Liquiditätsverhältnisse bei den kleinsten
Instituten mit einem Verhältnis pro 1911 von 14,2% der leicht greifbaren
Mittel zu den fremden Geldern und 13,7% zu den Verbindlichkeiten über-
haupt. Am besten zeigt sich die Liquidität bei den grössten Instituten mit
41,4%, resp. 38,9%. Dieses Verhältnis erscheint in noch besserem Licht,
^enn man bedenkt, dass zu dieser Gruppe die grosse Handwerkerbank

q Weber, Depositenbanken und Spekulationsbanken, S. 234.

2) Kaufmann, Das französische Bankwesen, S. 308.
        <pb n="81" />
        ﻿80

Basel gehört, deren Liquiditätsverhältnis 10,3%, resp. 10,1% (pro 1912)
ist, ein Verhältnis, das in Anbetracht des Charakters der Bank als aus-
gesprochene Hypothekenbank, ein sehr gutes genannt werden darf.

Nach der Bankstatistik der Schweiz. Nationalbank pro 1909 betrug
das Verhältnis der leicht greifbaren Mittel zu den fremden Geldern und den
Verbindlichkeiten überhaupt bei den

1.	Kantonalbanken		20,46% resp.	19,15%,
2.	Handelsbanken und Banken mit		
	gemischtem Geschäftskreis .	43,24%	„	36,70%,
3.	Hypothekenbanken 		3,02%	„	2,92%,
4.	Sparkassen 		4,04%	„	4,00%.

Genaue Vorschriften betreffend Liquidität macht die Basel-
städtische Verordnung betreffend Sicherheit der Sparkasseneinlagen, indem
bei Unternehmungen, welche nicht reine Sparkassen sind, sondern noch
fremde Gelder in andern Bormen als derjenigen der Spareinlage entgegen-
nehmen, der Gesamtbetrag der kurzfälligen Schulden zu mindestens 50%
durch liquide Mittel ersten Ranges, darüber hinaus durch liquide Mittel
zweiten Ranges gedeckt sein muss. Als kurzfällige Schulden gelten:
Kontokorrentguthaben und Depositen, sofern sie jederzeit auf längstens
drei Monate gekündet werden können; ferner Akzepte und die innerhalb
der nächsten drei Monate zur Rückzahlung fälligen Obligationen und
Kassenscheine. Liquide Mittel ersten Ranges sind: Kassa, Giro-
guthaben und auf längstens drei Monate kündbare Guthaben bei Banken
und Bankiers, nationalbankfähiges Wechselportefeuille und nationalbank-
lombardfähige Effekten. Liquide Mittel zweiten Ranges sind
Reports; ferner, sofern sie auf längstens drei Monate kündbar sind:
Lombardvorschüsse und durch Effektenhinterlage gedeckte Kontokorrent-
kredite; sodann die innerhalb der drei nächsten Monate zur Rückzahlung
fälligen Kassenscheine und Obligationen.

Es ist klar, dass Büanzen, die auf dieser Grundlage aufgebaut sind,
geeignet wären, ein genaues Bild über die Liquidität abzugeben.
        <pb n="82" />
        ﻿81

VI.

Die Rentabilität.

Es wäre interessant, den einzelnen Quellen nachzugehen, aus denen
die Bankgewinne fliessen. Leider geben aber die Berichte nur ganz un-
genügende Auskunft, so dass auch für unsere Gruppe nur ausgeschieden
Werden konnten Gewinn aus dem Wechselgeschäft und Gewinn aus dem
Kontokorrentgeschäft innerhalb des Bruttogewinnes. Dabei ist erst noch
in Berücksichtigung zu ziehen, dass die einzelnen Gewinn- und Verlust-
rechnungen sehr ungleich verfahren mit Bezug auf die Inkassospesen und
die Zinsenbelastung des Effektenkontos.

Tabelle VII (Seite 112) zeigt den prozentualen Anteil der genannten
zwei Gewinnquellen am Bruttogewinn. Der Anteil des Gewinnes aus dem
Wechselgeschäft ist fast ständig zurückgegangen, von 40,4% im Jahre 1906
auf 29,6% im Jahre 1911. Nur unwesentlich hat 1907 eine Steigerung von
40,4% auf 40,8%, 1909 eine solche von 37,5% auf 37,9% stattgefunden.
Der Gewinn aus dem Effektengeschäft ist seiner ganzen Natur nach ein
etwas sprunghafter, ausserdem wird gerade diese Gewinnquelle in unserer
Zeit der möglichsten Stabilität der Dividende gerne zur Gewinnausgleichung
benützt, indem in guten Jahren durch Tiefhaltung des Kurses eine Reserve
geschaffen wird für die mageren Jahre.

Wie übrigens auch das Wechselportefeuille zur Reservestellung Ver-
wendung findet, zeigt die Creditanstalt St. Gallen in ihrer Jubiläums-
schrift : „Was früher schon angedeutet, wird im Rechenschaftsbericht pro
1888 mit aller wünschbaren Deutlichkeit herausgesagt: dass die jederzeit
verfügbare Spezialreserve in der Rückdiskontierung des Portefeuillebe-
standes zu finden ist. In diesem Rückdiskonto liegt somit gleichsam der
Regulator der Jahresdividende.“

Weiter zeigt die Tabelle in Zusammenstellung 1 die Verwendung
des Bruttogewinnes. Die Verwaltungskosten machen für die in Betracht
fallende Periode ziemlich konstant ca. &gt;/*, die Steuern ca. 1/2o und der Rein-
gewinn ca. 3/5 des Bruttogewinnes aus. Auf die einzelnen Untergruppen
berechnet betragen die Verwaltungskosten pro 1911:

6
        <pb n="83" />
        ﻿82

Gruppe I ....	. . . .	36,7%
„ II ...	. . . .	31,6%
„III ....	. . . •	28,3%
„ IV ....	• • • . 21,6%

Es zeigt sich also deutlich ein verhältnismässiges Abnehmen der
Verwaltungskosten bei den grossem Instituten.

Auch die Verluste und Abschreibungen halten sich ungefähr in den
nämlichen Grenzen (6 bis 9%); die ausserordentlich hohen Abschreibungen
von 1911 mit 3,4 Millionen Franken oder 13,6% des Bruttogewinnes rühren
in der Hauptsache davon her, dass zwei Institute der dritten und vierten
Gruppe je ausserordentliche Abschreibungen von 900,000 Fr., resp. 600,000
Franken vorzunehmen hatten.

Entsprechend den geringem Verwaltungskosten der grossem Institute,
weisen sie dann einen grossem Teil des Bruttogewinnes als Reingewinn aus,
nämlich (1911):

Gruppe I ....	. . . .	39,5%
„ II ... .	. . . .	53,9%
„III ....	. . . .	52,3%
„ IV ....	. . . .	61,3%

Was die Verwendung des Reingewinnes anbetrifft (Zusammen-
stellung 2 der Tabelle VII), so zeigt sich, wie der prozentuale Anteil der
Dividende deutliche Tendenz zum Steigen, der Anteil der Reserven um-
gekehrt zum Fallen hat. Die Verhältnisse pro 1911 sind der oben erwähnten
zwei ausserordentlichen Abschreibungen wegen etwas abnormal. Überhaupt
zeigt sich beimVerfolgen der Reserven, wie das Wachstum aus den Jahres-
erträgnissen ein bescheidenes ist, und wie die Hauptquelle ihrer Zunahme
im Agiogewinn neuer Aktienemissionen liegt. So stehen 1911 einer Zu-
wendung von 488,000 Fr. aus dem Jahreserträgnis an die Reserven eine
Speisung derselben durch Agiogewinn von 5,182,000 Fr. gegenüber, wodurch
sich das Anwachsen der Gesamtreserven von 50,594 Millionen Franken
per Ende 1910 auf 56,264 Millionen Franken per Ende 1911 erklärt.

Tabelle VIII (Seite 113)gibt eine Gegenüberstellung des Brutto-
und Nettogewinnes zum werbenden Kapital, das sich zusammen-
setzt aus dem im Jahresdurchschnitt dividendenberechtigten Kapital,
den Reserven auf Jahresanfang und dem Gewinnvortrag des Vorjahres.
Die Zusammenstellung zeigt, dass der Reingewinn der Gesamtgruppe

1906	1907	1908	1909	1910	1911

7%	6.5%	6,3%	6,4%	6,5%	5,8%
        <pb n="84" />
        ﻿83

des werbenden Kapitals beträgt, dass also die Ausrichtung der im allge-
meinen bei den Banken unserer Gruppe üblichen Dividende von 7 bis 8%
nicht möglich wäre, wenn nicht in den Reserven ein Kapital da wäre, dessen
Ertrag dem dividendentragenden Aktienkapital zugute kommt. Denn
es kann ja nicht der ganze Reingewinn verteilt werden, aus ihm werden
ordentlicherweise die Reserven gespeist, die Tantiemen ausgerichtet und
ein Teil als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Die Zusammen-
stellung zeigt allgemein für alle Gruppen ein Sinken des Brutto- und Netto-
gewinnes, sowohl berechnet auf das gewinnberechtigte, als auch das werbende
Kapital; also ein Abnehmen der Rentabilität. Wenn sich diese Abnahme
im Dividendensatz nicht zeigt, so liegt der Grund, wie schon erwähnt,
vor allem darin, dass die Speisung der Reserven aus dem Jahreserträgnis
abnimmt.

Eine Zusammenstellung der ausgeschütteten Dividende, berechnet
auf das im Jahresdurchschnitt gewinnberechtigte Kapital für die Jahre
1906 bis 1911 ergibt für unsere Gruppe folgendes Resultat:

Anzahl der Banken mit einer

Dividende von		1906	1907	1908	1909	1910	1911
0%			2	2	3	2	1	2
weniger als 5%			9	11	8	8	10	7
5% und mehr, weniger als	6%. - . .	18	23	25	24	23	25
6% „	7%. . . .	24	16	18	21	20	20
7% „	8%. . . .	16	19	20	19	23	25
8% „	9%. • ■ •	10	9	9	10	10	7
9% „	10%. . . .	1	3	3	3	3	3
10%			4	3	2	1	1	1
mehr als 10%			2	1	1	1	1	—
	*	86	87	89	90	92	90

Die Tabelle zeigt, dass einmal die hohen Dividenden von zehn und mehr
Prozent abgenommen haben, dass überhaupt mehr und mehr die mittleren
Eividendensätze (6 bis 8%) sich behaupten. Während 1906 noch 17 Insti-

J) Dass hier die Gesamtzahl der in unserer Gruppe vereinigten Banken nicht mehr
mit der auf Seite 29 angegebenen übereinstimmt, beruht darauf, dass einige wenige In-
stitute keine Gewinn- und Verlustreehnung veröffentlichen.
        <pb n="85" />
        ﻿84

tute mit acht und mehr Prozent Dividende waren, sind es 1910 noch 15,
1911 noch 11 Banken. Die Zusammenstellung nach den bekannten Unter-
gruppen zeigt deutlich, dass namentlich die kleinen Institute ihre früher
meist hohen Dividenden weniger zu behaupten vermögen. So zahlten von
der Gruppe der kleinsten Banken an Dividenden:

0%

unter 5%

5% und mehr

6%

7%

8%

0% &gt;&gt;
10%

mehr als 10%

1906

2 Institute
2 „

6

4

8

1 Institut

1

1

1911

1	Institut

2	Institute
11 „

7

2
        <pb n="86" />
        ﻿VII.

Die Konzentration im schweizerischen Bankwesen
und ihre Folgen für die Lokal- und Mittelbanken.

1. Allgemeines.

Die Länder mit einer hochentwickelten modernen Volkswirtschaft
haben heute alle auch in mehr oder weniger starkem Grade die Erscheinung
der Konzentration in Industrie und Kreditwesen. Auch wir in der Schweiz
kennen das Problem, und eine bald zehnjährige Entwicklung hat namentlich
in den zwei letzten Jahren, 1912 und 1913, zu einer bedeutenden Ver-
stärkung der ganzen Bewegung geführt. Wir haben uns in dieser Arbeit
nicht mit dem Gesamtproblem zu befassen, namentlich nicht, soweit es die
Machtverstärkung der Grossbanken durch Kapitalerhöhung und De-
zentralisation durch Filialgründung anbetrifft, uns interessiert hier vor allem
die Rolle, die die Lokal- und Mittelbanken bisher der Bewegung gegenüber
eingenommen haben. Geht doch die ganze Entwicklungstendenz nach all-
gemeiner Ansicht dahin, in erster Linie die Existenz der kleinen und mittleren
Institute zu gefährden.

Die allgemeinen Gründe, die für die ganze Konzentrations-
bewegung angeführt werden, sind kurz folgende: Die Grossbank mit ihrer
Kapitalmacht und ihrem Filialsystem kann ihr eigenes Kapital besser
verwenden und fremde Gelder leichter an sich ziehen. Ihre Ubiquität
gestattet ihr, unabhängiger von lokalen Krisen und Störungen des Wirt-
schaftslebens zu bleiben und damit eine Stabilität zu gewinnen, die der
Lokalbank versagt bleiben muss. Sie geniesst wegen ihrer bedeutenden
eigenen Mittel und ihren Verbindungen mit der ersten Einanzwelt einen
grossen Kredit, und das Zutrauen zu ihr wird nicht leicht erschüttert. Sie
kann der zum Grossbetrieb sich entwickelnden Industrie und dem Gross-
handel die nötigen Blankokredite geben und zieht so das rentabelste Geschäft
an sich. Es ist ihr möglich bei Niedrighaltung des einzelnen Gewinnes doch
die gwünschte Rentabilität zu erreichen und so in jeder Beziehung kulanter
zu sein, als die kleine Bank. Nur sie kann ein Effektengeschäft grossen Stils
        <pb n="87" />
        ﻿86

betreiben und damit grosse Gewinne einstreichen, und ihre Verbindungen
mit dem Ausland eröffnen ihr Beteiligungen an grossen gewinnbringenden
Emissionen des Weltmarktes.!)

So scheint es, als ob in der modernen Entwicklung kein Raum mehr
wäre für die Lokal- und Mittelbank, als ob sie am besten täte, möglichst
bald ihr Heil im Anschluss an eine Grossbank zu suchen. Dem gegenüber
werden aber ebenso laut die Nachteile einer solch weitgehenden
Konzentration der Kapitalmacht hervorgehoben.1 2)

Bei einer Weiterentwicklung in der eingeschlagenen Richtung könnte
schliesslich das kreditsuchende Publikum die monopolistische Tendenz
unangenehm zu fühlen bekommen; brutale Kreditkündigungen sollen
nach Kaufmann3) z. B. den französischen Grossbanken eigen sein. Die
Grossbank hat für den kleinen Mann und die geringfügigen Geschäfte, die
mit ihm zu machen sind, nicht das genügende Interesse; sie kann den
Personalkredit durch ihre Eiliale nicht pflegen wie die lokale Bank, und
dadurch ist die Existenz des kleinen und mittleren Gewerbe- und Handels-
standes bedroht, dem strebsamen aber mittellosen Mann der Aufstieg
verunmöglicht oder wenigstens bedeutend erschwert. Kaufmann resümiert:
Die Bankkonzentration wirkt nachteilig auf die gesamte Kapitalanlage,
sie fördert die Anlage von Wertpapieren auf Kosten einer, bei einer andern
Organisation des Bankwesens möglichen, etwas lebhafteren Entwicklung
von Handel und Industrie, und sie fördert die einseitige Anlage in höher
verzinslichen ausländischen Renten und Obligationen, wie sie ferner durch
die Art ihrer Absatzorganisation mitunter die Anlage verteuert.

t

2. Die bisherigen Resultate in der Schweiz.

Abgesehen von vereinzelten Fusionen, wie sie namentlich die Ent-
stehung des Schweizerischen Bankvereins mit sich brachte, setzte
die eigentliche Bewegung erst mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in den
Jahren 1904 bis 1907 ein. Da begannen auch diejenigen grossen Bank-
institute, die bisher am Grundsatz der Zentralisation festgehalten hatten,
von diesem Prinzip abzuweichen und zum Zwecke der Gründung von
Filialen und Zweigniederlassungen, Privatfirmen und kleine Banken sich
anzugliedern. So fasste z. B. die Schweizerische Kreditanstalt
Fuss in Genf und Basel. Dann bewirkte die Errichtung der Schweizeri-

1)	Vergl. auch Kaufmann a. a. O., S. 283.

„ Plucer-Sarna a. a. O., S. 169.

2)	,, Riesser a. a. O., S. 618.

3)	„ Kaufmann, S. 331 ff-
        <pb n="88" />
        ﻿87

sehen Nationalbank, dass für einige bisherige reine Emissionsbanken
die Frage sich aufdrängte: Liquidation oder Ausbau zur Handelsbank ?
Die Grossbanken, vor allem der Schweiz. Bankverein und die Schweiz.
Kreditanstalt, benützten die Gelegenheit und gliederten sich einige dieser
alten, angesehenen Emissionsinstitute an. So verschwanden die Banken
in St. Gallen, Basel und Zürich; allerdings hatte sich die Bank in Zürich
schon früher in eine Handelsbank umgewandelt.

So war die Bewegung eingeleitet. Die immer fühlbarer werdende Kon-
kurrenz der Grossbanken bewog in der Folge manch altes, gutangesehenes
Lokalinstitut, den Konkurrenzkampf aufzugeben zu einer Zeit, wo man für
eine Fusion noch Bedingungen stellen konnte; andere suchten unter Auf-
gabe eines Teils ihrer bisherigen Unabhängigkeit Anlehnung an eine grosse
Bank. Kein Jahr verging, ohne dass nicht kleinere und grössere Banken
auf ihre Selbständigkeit verzichteten, und viele Plätze der Schweiz ver-
loren ihr lokales Bankinstitut, um dafür eine Filiale der Grossbank einzu-
tauschen.

Es hörten z. B. von Lokal- und Mittelbanken (ohne Leihkassen) auf
zu existieren:

Aigle :	Credit d’Aigle, 1911 Fusion mit der Banque d’Escompte

et de Depots, Lausanne;

Altstätten: Bank in Altstätten, 1914 Fusion mit der St. Galler
Kantonalbank;

Basel:	Bank in Basel, 1906Fusion mitdem Schweiz.Bankverein;

Gewerbebank Basel, 1909 Fusion mit der Bank für
Elsass-Lothringen, Strassburg;
v. Speyr &amp; Co., 1911 Fusion mit dem Schweiz. Bankverein;
Biel:	Bank in Biel, 1910 Fusion mit dem Schweiz. Bankverein;

Volksbank Biel, 1910 Liquidation;

Genf:	Banque du Commerce, 1907 Liquidation.

Glarus:	Bank in Glarus, 1912 Fusion mit der Schweiz. Kredit-

anstalt;

Herisau:	Bank für Appenzell A.-Rh., 1909 Fusion mit dem

Schweiz. Bankverein;

Horgen :	Bank in Horgen, 1912 Liquidation, teilweise Übernahme

durch die Schweiz. Kreditanstalt;

Kloten:	Allgemeine Gewerbekasse, 1911 Liquidation;

Lausanne:	Banque d’Escompte et de Depots, 1912 Fusion

mit dem Schweiz. Bankverein;

Luzern:	Bank in Luzern, 1912 Fusion mit der Schweiz. Kredit-

anstalt;
        <pb n="89" />
        ﻿88

Moutier:	Banque populaire du District, 1912 Fusion mit der

Kantonalbank von Bern;

Neuenburg: Banque commerciale Neuchäteloise, 1907 Liqui-
dation;

Sitten:	Banque de Sierre, 1912 Liquidation;

Sissach :	Basellandschaftliche Volksbank, 1912 Fusion mit

der Basellandschaftliehen Kantonalbank;

Stäfa:	Leihkasse Stäfa, 1912 Fusion mit der A.-G. Leu &amp; Co.;

St. Gallen: Bank in St. Gallen, 1906 Fusion mit der Schweiz.

Kreditanstalt;

St. Galler Handelsbank, 1906 Fusion mit der Schweiz.
Kreditanstalt;

Wil:

Bank in Wil, 1907 Fusion mit der Toggenburger Bank
in Lichtensteig;

Wohlen:

Bank in Wohlen, 1912 Fusion mit der Aargauischen
Kantonalbank;

Zürich :

Bank in Zürich, 1905 Fusion mit der Schweiz. Kredit-
anstalt;

Leihkasse der Stadt Zürich, 1909 Fusion mit der
A.-G. Leu &amp; Co.

Schliesslich bleibt noch zu erwähnen der Zusammenschluss der
Bank in Winterthur mit der Toggenburger Bank zur Schwei-
zerischen Bankgesellschaft, 1912. Die neue Gesellschaft gehört als
Nachfolgerin der Bank in Winterthur zum Kartell schweizerischer Banken,
die Toggenburger Bank stand ausserhalb desselben.

Zu einer Reduktion der Zahl der Banken unserer Gruppe führte die
bekannte Tessiner Bankkrise vom Frühjahr 1914. Im Kanton Tessin, der
ein zum Grossteil ziemlich unwirtliches Gebirgsland mit verhältnismässig
wenig Industrie und Handel ist, bestanden neben Agenturen des Schweiz.
Bankvereins und der Schweiz. Kreditanstalt in Chiasso und Lugano noch
nicht weniger als sieben Bankinstitute. Sie wiesen auf Ende 1912 folgende
eigene Kapitalien auf:

Aktienkapital

Reserven

Banca Popolare di Lugano..........4 Mill. Fr. (2Mill. einbez.) 500,000 Fr,

Banca della Svizzera Italiana, Lugano 3 „ „	950,000 „

Credito Ticinese, Locarno1) .3 ,, ,,	300,000 „

Banca Popolare Ticinese, Bel-

*) 1914 in Liquidation getreten.
        <pb n="90" />
        ﻿89

Aktienkapital	Reeerven

BancaCantonaleTicinese, Bel-
linzona1) ........................ .	2 Mill. Fr.	20,000 Fr.

Banea Svizzera Americana,	Locarno 2	„	,,	600,000	„

Societä Bancaria Ticinese.......... 0,5	,,	,,	—

Daneben kennzeichnen die Bilanz fast aller Tessinerbanken verhältnis-
mässig grosse Bestände von kurzfristigen Sparkassengeldern. Es ist klar,
dass das Wirkungsfeld dieser vielen Banken nicht auf den Kanton beschränkt
sein konnte, und so wurde ein „Auslandgehen“, vor allem nach Italien, zur
Notwendigkeit. Hierin nun haben nicht alle Institute die nötige Vorsicht
und Sachkenntnis walten lassen, und die Folge waren bedeutende Verluste.2)
Mit teilweise verzweifelten und auch verwerflichen Mitteln suchten einzelne,
nun zusammengebrochene Institute, die Situation zu retten. Umsonst;
zuerst fiel der Credito Ticinese und kurz nachher auch die Banca Cantonale
Ticinese. Die Erschütterung des Vertrauens rief selbstverständlich einem
Run auch auf die übrigen Institute, der namentlich bei der Banca Popolare
Ticinese in Bellinzona grossen Umfang annahm. Da das Abheben der Gut-
haben nicht mehr aufhören wollte, musste auch diese Bank kapitulieren
und ihre Schalter schliessen. Die Situation der zusammengebrochenen
Banken erscheint noch zu wenig klar, als dass ein genaueres Eingehen darauf
möglich wäre; auf alle Fälle aber haben der Expertenbericht der Schweize-
rischen Treuhandgesellschaft über den Credito Ticinese und derjenige der
durch das Syndikat der „Banque du Tessin en formation“ eingesetzten
Kommissäre über die Banca Cantonale Dinge zu Tage gefördert, die geeignet
wären, das Tessiner und das Schweizer Bankwesen überhaupt schwer zu
diskreditieren, wenn man nicht die Überzeugung hätte, es hier mit ganz
vereinzelten Fällen zu tun zu haben. Selbstverständlich mussten die bei-
spiellosen Vorgänge auf dem kleinen Gebiete des wirtschaftlich schwachen
Kantons Tessin die unheilvollsten Folgen für diese Landesgegend haben,
wenn nicht von aussen Hilfe kam. Kantonsregierung, Bundesrat, das
Kartell schweizerischer Banken und der Verband der Kantonalbanken
bemühten sich um eine Hilfsaktion. Es kam zur Gründung der „Banca del
Ticino“, die die Liquidation der zusammengebrochenen Banken erleichtern
soll und die später vom Kanton Tessin als Staatsbank übernommen und
betrieben werden kann.

Dass aber nicht etwa nur die Lokal- und Mittelbanken die Folgen der
Bankkonzentration verspüren, davon zeugen die vielen Sparkassen und

1)	1914 in Liquidation getreten.

2)	Vergleiche Neue Zürcher Zeitung Nr. 125 vom 27. Januar 1914.
        <pb n="91" />
        ﻿90

Spar- und Leihkassen, die in den letzten Jahren als selbständige Institute
aufgehört haben zu wirken, sei es infolge Liquidation oder durch Anschluss
an eine andere, hier meist Kantonalbank. Es sei hier nur an die Fusions-
bestrebungen der Kantonalbank von Bern und der St. Galler Kantonalbank
in der jüngsten Zeit erinnert.

Neben den erwähnten vollständigen Aufsaugungen von Klein- und
Mittelbanken durch Grossbanken hat der Konzentrationsprozess noch nach
einer andern Richtung auf die Lokalbanken eingewirkt, wir meinen durch
Anlehnung einer Lokalbank an eine Grossbank, die durch
Übernahme eines Teiles des Aktienkapitals der Mittelbank dauerndes
Interesse an ihr nimmt. Das ist gerade die Form der Konzentration, die in
jüngster Zeit wieder in Erscheinung getreten ist. Es sind namentlich zwei
Grossbanken, die in dieser Form ihren Machtbereich ausdehnen, die
Schweiz. Bankgesellschaft in Winterthur und St. Gallen
und die Aktiengesellschaft Leu &amp; Co. in Zürich. Die Schweiz.
Bankgesellschaft hat auf diese Weise dauerndes Interesse genommen an der
Bank in Baden und der Aargauischen Creditanstalt in Aarau, die Aktien-
gesellschaft Leu &amp; Co. an der Berner Handelsbank und der Solothurner
Handelsbank.

Die 1863 gegründete Bank in Baden, die infolge zu grosser
Engagements ihrer Zürcher Filiale geschwächt worden war, trat 1905
diese Filiale an die Bank in Winterthur ab, die damit den gesuchten
Eingang in Zürich fand. Die beiden Institute schlossen zugleich eine
Interessengemeinschaft miteinander ab, die sich äusserlich darin zeigte,
dass die Bank in Winterthur mehr als die Hälfte des vier Millionen Franken
betragenden Aktienkapitals des Badener Institutes als dauernde Beteiligung
ins Portefeuille nahm. In den Verwaltungsrat der Bank in Baden traten
zwei Vertreter der Bank in Winterthur. Laut Vertrag soll der Zürcher Sitz
der Bank in Winterthur den Kunden der Bank in Baden dieselben Er-
leichterungen leisten, wie vorher die eigene Filiale. Die Schweiz. Bank-
gesellschaft, als Nachfolgerin der Bank in Winterthur, besass auf 31. De-
zember 1912 für 2,101,000 Fr. (nominal) Aktien der Bank in Baden. Ein
noch engerer Anschluss fand 1913 statt, indem durch Umtauschangebot
an die Aktionäre der Bank in Baden die Schweiz. Bankgesellschaft in den
Besitz von 6844 Aktien (von im ganzen 8000) der Bank in Baden kam.
Diese Kombination bezeichnete der Verwaltungsratspräsident der Bank in
Baden als ein Idealgebilde für die Kundschaft der Bank, sie biete die Vor-
teile der Gross- und Kleinbank. 1)

) Neue Zürcher Zeitung vom 1. April 1913.
        <pb n="92" />
        ﻿91

Gelegenheit zu weiterer Ausbreitung im Aargau und damit zur Ab-
rundung ihrer Interessensphäre fand die Schweiz. Bankgesellschaft 1913
durch ein engeres Verhältnis zur Aargauischen Creditanstalt in
Aarau, bei deren Gründung (1872) sie als Bank in Winterthur schon mit-
gewirkt hatte. Die Aargauische Creditanstalt ist das kapitalkräftigste
private Kreditinstitut des Kantons Aargau, sie ist eine reine Handelsbank
im engern Sinne und besitzt Filialen in Laufenburg und Wohlen. Ihre An-
lagen bestehen zur Hauptsache aus Kontokorrent- und Wechselforderungen.
Die Aargauische Creditanstalt wird wie die Bank in Baden als selbständiges
Institut weitergeführt, die Schweiz. Bankgesellschaft hält ihrerseits den
Kunden des aargauischen Institutes die Organisation ihrer Sitze und Nieder-
lassungen in gleicher Weise zur Verfügung wie ihren eigenen. Die finan-
zielle Beteiligung der Schweiz. Bankgesellschaft wurde in folgender Weise
durchgeführt. Die Aargauische Creditanstalt erhöhte ihr Kapital von
7 auf 10 Millionen Franken und überliess diese zu 50% einbezahlten
3 Millionen Franken Aktien der Bankgesellschaft als dauernde Be-
teiligung. Den Aktionären der Aargauischen Creditanstalt wurde über-
dies ein Umtausch ihrer Aktien in solche der Schweiz. Bankgesellschaft
in einem, den Kursen der beiden Papiere entsprechenden Verhältnis an-
geboten. So gelangte die Bankgesellschaft in den Besitz der grossem
Hälfte des Aktienkapitals, 11,539 Stück von im ganzen 20,000 per
31. Dezember 1913.

Die 1863 gegründete Berner Handelsbank war durch Immobili-
sation bei industriellen Unternehmungen zu Anfang des Jahrhunderts in
eine unbefriedigende Lage gekommen; das Institut wollte sich nicht
mehr recht entwickeln, und der Kurs der Aktien blieb ein gedrückter. So
sah die Bankleitung die Anlehnung an die Zürcher Grossbank Leu &amp; Co.
als geeigneten Weg, dem Institut zur Prosperität zu verhelfen. Durch
Aktienumtausch setzte sich die A.-G. Leu &amp; Co. in den Besitz des Haupt-
teils des Aktienkapitals der Berner Handelsbank; sie weist auf 31. De-
zember 1912 nom. 3,553,600 Fr. des vier Millionen Franken betragenden
Kapitals der Handelsbank als bleibende Beteiligung auf. Im Verwaltungsrat
des Berner Institutes ist die Zürcher Grossbank durch vier Mitglieder
vertreten.

Die Solothurner Handelsbank, gegründet 1847 als Hilfs- und
Ersparniskasse Solothurn-Lebern, nahm 1874 die Firma Solothurner Hilfs-
kasse, 1906 unter Rücksichtnahme auf die tatsächlichen Verhältnisse, den
gegenwärtigen Namen an. Die Bank besitzt eine Filiale im gewerbereichen
Olten. Die Geldknappheit der jüngsten Zeit, die Schwierigkeit, für eine
Mittelbank die nötigen Gelder zu finden, mussten der Bank die Nachteile
        <pb n="93" />
        ﻿92

ihrer Isolierung vor Augen führen. So suchte sie Anlehnung an eine Gross-
bank und fand sie durch eine Verbindung mit der A.-G. Leu &amp; Co., die ja
schon bis nach Bern vorgedrungen war. Auch hier bleibt die Selbständigkeit
der Solothurner Handelsbank mit ihrer besondern Organisation für die
.Befriedigung der lokalen Bedürfnisse erhalten. Die finanzielle Beteiligung
der A.-G. Leu &amp; Co. wurde so durchgeführt, dass die Solothurner Handels-
bank ihr Kapital um 500,000 Fr., die von Leu &amp; Co. übernommen wurden,
erhöhte. Daneben setzte sich die Zürcher Bank durch Umtauschangebot
an die Aktionäre in den Besitz der grösseren Hälfte des Aktienkapitals
der Solothurner Handelsbank ; sie besitzt per 31. Dezember 1913 von
4000 Aktien deren 2819.

Soweit die tatsächlichen Verhältnisse und die bisherigen Einwirkungen
der Bankkonzentration auf die Lokal- und Mittelbanken.

Bei einer Beurteilung der schweizerischen Bankkonzen-
tration dürfen nicht Urteile, die für Deutschland oder Frankreich Gültig-
keit haben, ohne weiteres auf unsere Verhältnisse übertragen werden.
Unsere sog. schweizerischen Grossbanken sind bei weitem nicht etwa die
Depositenbanken, zu denen sich die drei grossen französischen Kredit-
institute (Credit Lyonnais, Societe Generale, Comptoir National) aus-
gewachsen haben; sie erfüllen wohl fast allgemein alle die Aufgaben, die
z. B. gerade in Frankreich den grossen Provinzbanken zufallen. Ja sie sind,
gemessen mit ausländischem Masstab, in ihrer Mehrzahl eigentlich nur grosse
Regionalbanken.

Dennoch ist sicher Tatsache, dass der kleine Gewerbetreibende, der
Handwerker und der Kleinhändler bei ihnen nicht immer das Interesse
findet, das er sich wünscht. Dafür haben wir in der Schweiz aber auch
unsere zahlreichen Kantonalbanken, die vielfach eine ihrer Hauptaufgaben
darin erblicken, dem kleinen Manne zu dienen; ausser ihnen existiert die
Schweiz. Volksbank, die mit ihren zahlreichen Kreisbanken sich den örtlichen
Verhältnissen gut anpassen kann und die eigentlich eine Organisation von
Lokalbanken darstellt. Und doch ist kein Zweifel, dass die Gegenden, die
heute potente Lokalbanken besitzen, ein grosses Interesse an ihrem Fort-
bestand haben und dass weite Kreise jetzt zur vollen Zufriedenheit bei
dieser Lokalbank ihre Kreditbedürfnisse decken können, die bei einer Gross-
bankfiliale wohl nicht das gleiche Verständnis fänden.

So ist man bemüht, Wege ausfindig zu machen, die eine Weiter-
existenz eines gesunden Mittelbankstandes möglich machen.
Dabei ist man sich in ernsten Kreisen wohl bewusst, dass es sich nicht
darum handeln kann, ä tout prix alle bestehenden kleinen und mittleren
Institute am Leben zu erhalten; denn es kann wohl keinem Zweifel unter-
        <pb n="94" />
        ﻿93

Hegen, dass in einzelnen Gegenden in Bankgründungen des Guten zu viel
geschehen ist.

Ein Vorschlag geht gelegentHch dahin, zwischen Gross- und Klein-
banken ein ähnhches Verhältnis anzubahnen, wie es besteht zwischen
einzelnen Grossbanken und befreundeten Hypothekarinstituten, eine
gegenseitige Aushilfe und Arbeitsteilung. So soll sich die Kleinbank bei
Wahrung ihrer Selbständigkeit an eine Grossbank anlehnen können, so dass
sie ihr die grossen Geschäfte, die für sie zu viel Risiko in sich schliessen,
ganz oder teilweise überlässt, während dafür die Grossbank auf eine Kon-
kurrenzierung verzichtet und der Kleinbank nötigenfalls finanzielle Stütze
und Aushilfe bietet. 1) Das könnte verhüten, dass die kleine Bank sich in
das für sie gefährhche Fahrwasser der Grossbank begeben würde.

Bei näherer Prüfung eines solchen Vorschlages wird doch zugegeben
werden müssen, dass die Grossbank, die so ihre schützenden Fittiche über
die Kleinbank breitet, auf irgend eine Weise bei ihr Einfluss erlangen sollte.
Andernfalls könnte die Kleinbank, wenn sie sich unter Umständen gestärkt
und gekräftigt fühlt, die Verbindung einfach wieder lösen oder den Anschluss
an eine andere Bank vorziehen. Ein solches Interesse der Grossbank würde
sich aber wohl kaum gut anders als durch Übernahme eines Teiles des
Aktienkapitals der Kleinbank denken lassen. Dann kommen wir zu dem
Verhältnis, in dem die Bank in Baden und die Aargauische Creditanstalt
zur Schweiz. Bankgesellschaft und die Berner und Solothurner Handels-
bank zur A.-G. Leu &amp; Co. stehen.

3.	Die Bestrebungen zum Abschluss eines schweizerischen

Bankensyndikates.

Ein weiterer Vorschlag zum Schutz der Lokal- und Mittelbanken geht
dahin, diese Banken möchten durch genossenschafthchen Zusammenschluss
den Grossbanken gegenüber mehr Widerstandskraft gewinnen und in ihrer
Vereinigung auch teilnehmen an grossem Emissions-Geschäften, die sonst
die Grossbanken als ihre Domäne betrachten.

Auf diese Idee soll im folgenden noch eingetreten werden, einmal, weil
dafür in Frankreich ein Beispiel existiert, das geeignet ist, die MögHchkeit
einer solchen Selbsthilfe zu demonstrieren und dann vor allem deswegen,
weil in diesem Sinne auch ein erster Schritt unternommen worden ist,
der allerdings bis zur Stunde noch nicht zu einem greifbaren Resultat
geführt hat.

1) Vergl. Neue Zürcher Zeitung vom 20. November 1912.
        <pb n="95" />
        ﻿94

In Frankreich schlossen sich 1899 eine Anzahl von Provinzbanken
als Syndieat des Banques de Province zusammen. Zweck des Syndikates
sollte sein die Erteilung finanzieller Auskünfte an die Mitglieder, Prüfung
von Finanz-, Handels- und industriellen Angelegenheiten, Erleichterungen
bei Beteiligung von Mitgliedern an der Gründung von Gesellschaften und
der Übernahme von Wertpapieren, Erlangung der bestmöglichen Be-
dingungen für die Beteiligung von Mitgliedern bei Effektenemissionen.
1904 wurde an Stelle des bisherigen Vereins als ausführendes Organ eine
Aktiengesellschaft, die Societe Centrale du Syndieat des Banques de
Province, gesetzt, deren Mitglieder nur Angehörige des Syndikates durch
Übernahme einer Aktie werden konnten. Schon 1908 partizipierte die
Societe Centrale mit einem Siebentel beim „Grossen Konsortium.“ Ein
Finanzbureau studiert die der Gesellschaft von aussen oder von Mitgliedern
angetragenen Geschäfte, und ein reichhaltiges Archiv steht den Mit-
gliedern zur Verfügung. Die rasch wachsende Bedeutung rief einer breitem
Basis, und so wurde 1911 die Gesellschaft erweitert zur „Societe Centrale
des Banques de Province“ mit einem Aktienkapital von 50 Millionen Franken,
das schon 1912 auf 100 Millionen Franken erhöht wurde. Einbezahlt ist ein
Viertel. Obschon bei diesen Erhöhungen eine öffentliche Subskription statt-
fand, haben sich doch die Mitglieder des Syndikates das Übergewicht
dadurch gesichert, dass sie für den ihnen reservierten fünften Teil der Aktien
ein privilegiertes Stimmrecht besitzen. Kaufmann urteilt, dass es keinem
Zweifel unterliege, dass die durch die Bankkonzentration ausgelöste Syn-
dizierung von grossem Vorteil für die Banken der Provinz gewesen sei,
wenigstens für die kapitalkräftigeren, während den kleinen und kleinsten
Lokalfirmen durch die Syndizierung schwerlich viel geholfen werde. Hier
in diesem Kreise schreite die Konzentration weiter zur Bildung grosser
Regionalbanken. Dieser letzte Punkt wird auch bei Beurteilung unserer
Schweizerverhältnisse zu berücksichtigen sein.

Am 13. November 1911 trat in Zürich eine Konferenz der Ver-
treter schweizerischer Klein- und Mittelbanken zusammen,
um über die zu ergreifenden Schritte zum Schutze der kleinen und mittleren
Institute einen vorläufigen Ratschlag zu pflegen. Nach dem gedruckt
vorliegenden Protokoll meldeten sich zur Sitzung über 60 Banken an,
welche an Aktienkapital, Reserven, Obligationen und Spareinlagen die
Gesamtsumme von über 350 Millionen Franken repräsentierten. Vertreten
waren dann in Wirklichkeit etwas weniger Institute (47).

In einer allgemeinen Aussprache wurde konstatiert, dass die Klein-
und Mittelbanken nicht tatenlos der fortschreitenden Entwicklung auf dem
Gebiet des Bankwesens und der sich hier vollziehenden Konzentration
        <pb n="96" />
        ﻿95

Zusehen dürfen. Immerhin soll ein eventueller Zusammenschluss nicht etwa
als ein unfreundlicher Akt gegenüber den Grossbanken, die für die schwei-
zerische Volkswirtschaft Grosses getan haben, aufgefasst werden, er soll
nur ein Schritt zur Erhaltung der volkswirtschaftlich ebenso wichtigen
lokalen kleinern Institute bedeuten. Zu diesem Zweck soll der Verband
namentlich ein nach innen gerichtetes Zusammengehen der zugehörigen
Anstalten ermöglichen, wobei aber die Autonomie der einzelnen Banken
in keiner Weise eingeschränkt werden soll, wie auch eine gesunde Kon-
kurrenz nicht ausgeschlossen werden darf. Als Programmpunkte wurden
u. a. aufgestellt: Schaffung eines zentralen Archivs und einer zentralen
Informationsstelle, die über Wertpapiere, Emissionen, erteilte Kredite,
Wechselproteste usw. Aufschluss zu geben hätte; Funktionieren der
Vereinigung als Treuhandinstitut zur Ermöglichung der Ausgabe von
hypothekarisch sicher gestellten Obligationen und Pfandbriefen durch
die angeschlossenen Institute; Pflege des Emissionsgeschäftes; Vermitt-
lung von Börsengeschäften für die Mitglieder, usw.

Eine von der Versammlung gewählte Kommission arbeitete in der Folge
einen Statutenentwurf aus, auf Grund dessen dann die Weiterverfolgung
der Angelegenheit statthaben sollte.

Nach diesem Statutenentwurf bezweckt die mit Sitz in Zürich zu
errichtende Genossenschaft „Schweizerisches Bankensyndikat“
die Gründung einer zentralen Auskunftstelle, die Einrichtung eines zentralen
Archivs für Wertschriften, die Vorbereitung und Vermittlung von gemein-
sam zu übernehmenden Geschäften, die Ausführung von Börsenaufträgen
nur für die Mitglieder der Genossenschaft, die Ausgabe von hypothekarisch
sicher gestellten Obligationen und Pfandbriefen, die Einlösung von Cou-
pons und von verfallenen Schuldtiteln für ihre Mitglieder, die Vertretung
ihrer Mitglieder bei Generalversammlungen, in Nachlassverträgen, Liqui-
dationen und Konkursen, die Übernahme von Treuhänderschaften für ihre
Mitglieder und für Dritte, die Mitwirkung bei Emissionen.

Als Mitglieder werden physische und juristische Personen aufgenommen,
die im Handelsregister als Bankgeschäft eingetragen sind und die je einen
Anteilschein von 1000 Fr. auf 200,000 Fr. des laut Handelsregister aus-
gewiesenen Geschäftskapitals erwerben. Jede persönliche Haftbarkeit
ist ausgeschlossen. In der Generalversammlung der Genossenschaft gilt
jeder Stammanteil für eine Stimme mit der Einschränkung, dass kein
Genossenschafter mehr als den fünften Teil der sämtlichen in der Ver-
sammlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigen darf.

Dies die für uns wichtigsten Bestimmungen.
        <pb n="97" />
        ﻿96

Es sind wohl namentlich drei Hoffnungen, die die Befürworter des
Projektes von ihm erwarteten.

Erstens sollte der Zusammenschluss den Klein- und Mittelbanken
entsprechenden Anteil am Emissionsgeschäft bringen, wie dies dem
französischen Syndikat gelungen ist. Man hoffte, dass die Grossbanken
mit dem Syndikat zu rechnen anfangen müssten und dass es bei grossem
Emissionen zugezogen würde. Auch die Zentralisation des gesamten
Börsengeschäftes bei der Genossenschaft, die zur Abwicklung dann die
einzelnen Grossbanken, resp. die am Ring vertretenen Agenten benützen
würde, müsste zu grösserer Unabhängigkeit der Mitglieder und zu einem
guten Verhältnis des Syndikats zu den Grossbanken führen.

Ein zweiter Punkt war die Hoffnung auf die zentrale Aus-
kunftsstelle. Die Banken haben alle das Gefühl, dass die heutige Infor-
mation durch Auskunfteien oder befreundete Institute nicht genügt, dass
eine Stelle Nutzen stiften könnte, der alle Mitglieder die von Kunden
beanspruchten Blanko-Kontokorrentkredite, Diskontkredite und ein-
gegangene Bürgschaftsverpflichtungen mitteilten und von wo sie auf
Anfrage Auskunft erhielten, die weitaus besser und zuverlässiger sein müsste,
als die heute möglichen Informationen.

Und drittens, und dies ist wohl der Punkt, der am ehesten alle Institute
betraf, hoffte man auf vermehrte Geldzufuhr, die durch die ver-
schiedenen Bankzusammenbrüche für einen Grossteil der Klein- und
Mittelbanken gar sehr ins Stocken geraten war. Die einzelnen Institute
könnten Obligationen mit spezieller Pfandsicherheit emittieren, indem sie
als Pfänder gute Hypothekartitel bei der Zentralstelle hinterlegen würden.
Für solche Obligationen erwartete man einen guten Absatz und damit einen
neuen Zufluss fremder Gelder.

Und nun das Resultat dieser B estrebungen. Einige der damals
noch teilnehmenden Institute, und zwar gerade von den grossem, haben
unterdes, allerdings in verschiedener Form, durch Fusion und Interessen-
gemeinschaft, ihren Tribut an die Konzentrationsbewegung entrichtet.
In der ganzen Angelegenheit des Zusammenschlusses der Klein- und Mittel-
banken ist ein vollständiger Stillstand eingetreten, der einem gänzlichen
Scheitern des Projektes wenigstens für den Moment sehr ähnlich sieht.
Es scheint, dass bei den grossem Instituten, die sehr oft angenehme Be-
ziehungen zu Grossbanken unterhalten, das Bedürfnis nach Schutz durch
ein Bankensyndikat nicht so intensiv gefühlt wird und dass die kleinen und
kleinsten Kassen, für die der Schutz wohl ähnlich wie in Frankreich, auch
unzureichend wäre, selber zu schwach sind, initiativ vorzugehen.
        <pb n="98" />
        ﻿97

VIII.

Die Sicherung der Depositen und die
Revisionsverbände.

1. Die Sicherung der Spareinlagen.

Wir hatten Gelegenheit zu konstatieren, wie die Lokal- und Mittel-
banken bedeutende Summen an eigentlichen Spargeldern, Depositen und
Obligationengeldern an sich gezogen haben, und so ist denn auch schon
oft, namentlich immer nach schlimmen Erfahrungen, die Frage aufgeworfen
worden, was auf privatem oder staatlichem Wege zur Sicherung
dieser Depositen getan werden könne. Inwieweit eine gewisse Sicherheit
darin besteht, dass diesen fremden Geldern genügend eigene Mittel gegen-
überstehen, haben wir schon früher berührt.

Man ist nun allgemein geneigt, für die Spargelder eine besondere
Sicherheit zu verlangen in der nicht unberechtigten Annahme, es handle
sich hier, wie wohl bei keiner andern Geldanlage, um den Sparpfennig, ja
den Notpfennig der kleinen Leute. Das hat zur Folge gehabt, dass in einigen
Kantonen schon frühe Bestimmungen zum Schutze dieser Spareinlagen
aufgestellt wurden. Auch das neue Zivilgesetzbuch wollte nicht achtlos
an dieser wichtigen Frage vorübergehen, und so sagt denn der Artikel 57
der Einführungsbestimmungen, dass die Kantone bis zur bundesrechtlichen
Regelung des Sparkassenwesens befugt sind, für die Spareinlagen, die in
ihrem Gebiet einbezahlt werden, an Wertpapieren und Forderungen der
betreffenden Kassen mit einer, die Rechte Dritter hinreichend wahrenden
Abgrenzung, ein gesetzliches Pfandrecht zu schaffen. Solche, auf dem Wege
der Gesetzgebung zu erlassende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültig-
keit der Genehmigung des Bundesrates, der insbesondere darauf zu achten
hat, dass der Begriff der Spareinlage genügend festgestellt und die Ab-
grenzung der Pfandgegenstände mit hinreichender Klarheit durchgeführt
wird.

Seither sind eine Reihe von Kantonen zu einer gesetzlichen Ordnung
des Sparkassenwesens geschritten.

f
        <pb n="99" />
        ﻿98

So verpflichtet St. Gallen die Institute, die Spargelder annehmen
wollen, dafür die Genehmigung des Regierungsrates einzuholen, jährlich
nach vorgeschriebenem Formular Rechnung abzulegen und, soweit es
Anstalten betrifft, die neben der Sparkasse noch andere Geschäfte betreiben,
wie die Institute unserer Gruppe, für die Spareinlagen sichere Wertpapiere
im Betrag von 110% auszuscheiden. Diese Werttitel haften in erster Linie
den Sparkasseneinlegern für ihre Guthaben bis auf 3000 Fr., für grössere
Guthaben nur, wenn sie durch Zinszuwachs 3000 Fr. überschritten haben.
Gemäss diesen Gesetzesbestimmungen scheidet z. B. die Rheintalische
Creditanstalt in Altstätten in ihrer Bilanz vom 31. Dezember 1912 deckungs-
pflichtige Sparkassaguthaben (3,691 Mill. Fr.) und nicht deckungspflichtige
Sparkassaguthaben (1,834 Mill. Fr.) und weist dem entsprechend ein
Sparkassenpfand-Debitorenkonto (st. gallische Pfand- und Versicherungs-
briefe) von 4,271 Millionen Franken aus.

Basel-Stadt nimmt auch auf die Liquidität Rücksicht. Es setzt
fest, dass mindestens 25% der Spareinlagen in liquiden Mitteln ersten
Rangesl) ohne Barschaft vorhanden sein müssen und höchstens 75% in
Grundpfändern. Diese dürfen höchstens 2/3 des Grundstückwertes darstellen,
und 2/ä müssen auf längstens drei Monate kündbar sein. Auch in Basel ist
eine Höchstgrenze der privilegierten Spargelder von 5000 Fr. (bei Anlagen
für Unterstützungskassen, wohltätige und gemeinnützige Zwecke und bei
vormundschaftlichen Anlagen 10,000 Fr.) angenommen.

Tessin verlangt einen Garantiefonds in der Höhe der Spareinlagen,
die sich freiwillig unter das Gesetz stellen. Dieser Fonds muss zu mindestens
20% in Wertschriften des tessinischen Staates und seiner Gemeinden oder
in kantonalen Hypothekentiteln ersten Ranges angelegt sein. Für den Rest
sollen nationalbank-lombardfähige Werttitel da sein.

Zürich verlangt von den Instituten, die in Verbindung mit dem Wort
„Sparen“ gewerbsmässig Gelder zur Verwaltung und Verzinsung mit der
Verpflichtung auf sofortige oder kurzbefristete Rückzahlung annehmen,
dass sie mindestens 80% der ihnen an vertrauten Spargelder in guten
schweizerischen Schuldbriefen oder in Obligationen von Bund, Kantonen
und Gemeinden, oder von anerkannt soliden Bankinstituten und schweize-
rischen Verkehrsanstalten, die öffentlich Rechnung stellen, anlegen. An
diesen Wertschriften, die gesondert unter Mitwirkung von zwei Schlüsslern,
von denen einer vom Regierungsrat als Vertreter der Sparkassengläubiger
bezeichnet wird, aufbewahrt werden, besteht für die Spareinlagen ein

) Vergl. S. 80.
        <pb n="100" />
        ﻿99

gesetzliches Pfandrecht, das von den Fonnvorschriften des Z. G. B. über
das Fahrnispfandrecht befreit ist. Zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft
sind stets mindestens 5% der gesamten Spareinlagen in gesetzlicher Bar-
schaft, Bankguthaben, bankfähigen Wechseln oder leicht realisierbaren
Wertpapieren bereit zu halten. Die Unternehmen sind zur Äufnung eines
Reservefonds von mindestens 5% der Spareinlagen verpflichtet.

Entwürfe zu Sparkassengesetzen hegen zurzeit noch vor in
einer Reihe weiterer Kantone.

Schwierigkeit macht bei allen diesen gesetzlichen Regelungen der
Begriff „Spargelder.“ Meist wird das Vorkommen des Wortes „Sparen“
in irgend einer Zusammensetzung zur Bedingung gemacht, so dass also die
übrigen Depositen und die Obhgationengelder nicht unter das Gesetz fallen.
Mit Rücksicht darauf, dass aber unter diesen Geldern sehr viel eigentliche
Spargelder sind, hat der zürcherische Kantonsrat am 14. Oktober 1913
folgende Motion ohne Widerspruch erheblich erklärt: „Der Regierungsrat
wird eingeladen, zu prüfen und Bericht und Antrag einzubringen, ob und
in wieweit besondere gesetzliche Bestimmungen auch über den gewerbs-
mässigen Verkehr mit fremden Geldern in anderer Form als derjenigen
eigentlicher Spargelder erlassen werden sollen.“

Auf eidgenössischem Boden wurde schon am 18. Juni 1913 im National-
rat eine Motion folgenden Wortlautes eingereicht: „Der Bundesrat ist
eingeladen, die Frage zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob es nicht ange-
bracht sei, das Obligationenrecht, Titel,Aktiengesellschaft1 im Sinne einer
Verschärfung der Haftung der Verwaltung und Kontrolle beförderlichst zu
revidieren.“ Die Motion wurde am 30. Januar 1914 vom Bundesrat ent-
gegengenommen. Schon vorher hatte aber der Bundesrat das Handels- und
Industriedepartement beauftragt, in Verbindung mit dem Justiz- und
Finanzdepartement zu prüfen, ob nicht bundesrechtliche Vorschriften über
das Bankwesen zu erlassen seien und im Falle der Bejahung eine Vorlage
einzubringen. Der Zweck der Bundesgesetzgebung soll in erster Linie der
Schutz der in irgendeiner Form in Kreditinstituten angelegten oder in-
vestierten Kapitalien sein.1)

2. Die Revisions verbände.

Im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Gesetzen über die Siche-
rung der Spargelder ist auch gelegentlich einer staatlichen Beaufsichti-
gung der Kreditinstitute überhaupt das Wort geredet worden. So

i) Vergleiche auch Neue Zürcher Zeitung Nr. 110 vom 24. Januar 1914 und Nr. 323
vom 4. März 1914.
        <pb n="101" />
        ﻿100

bestimmt der allerdings bis jetzt nicht gesetzgeberisch ausgebaute Artikel 93
der Aargauischen Staatsverfassung: „Der Staat hebt und ordnet das
Kreditwesen. .. Der Staat führt die Oberaufsicht über die Verwaltung
der Kreditinstitute. Er trifft Massnahmen zum Schutz der Gläubiger und
Schuldner.“ Offenbar wird hier dem Staat etwas viel zugemutet.

Eingriffe des Staates in das innere Leben der Kreditinstitute werden
gefürchtet. Man bangt einerseits vor der Unersättlichkeit des Fiskus und
anderseits traut man ihm nicht die nötige Sachkenntnis und Subtilität zu.
So versuchte man auf privatem Wege eine Organisation zu schaffen,
die die staatliche Einmischung ersetzen und damit unnötig machen könnte.

Ein erster, wenn auch nicht geglückter Versuch war der Bernische
Sparkassenverband vom Jahre 1901, der immer nur einen kleinen
Teil der in Betracht kommenden Institute umfasste und der darum keine
Wirkung ausüben konnte.

Dagegen gelang, gerade unter dem Einfluss der vielen Beunruhigungen
auf dem Gebiet der kleinen Banken und Sparkassen der jüngsten Zeit, ein
neuer Versuch im Kanton Bern, der wohl berufen ist, Schule zu machen
und als Vorbild für andere Kantone zu dienen. Am 16. Oktober 1912 wurde
der Revisionsverband bernischer Banken und Sparkassen
konstituiert. Im Gegensatz zum ersten Verband umfasst der gegenwärtige
nicht nur Sparkassen, sondern auch die übrigen Kreditinstitute, und deshalb
verdient er auch vom Standpunkt unserer Gruppe aus besonderes Interesse.
Dem Verband gehören gegenwärtig 62 Institute an, darunter alle Lokal- und
Mittelbanken mit Ausnahme von zwei Anstalten; aber auch die zu den
Grossbanken zählende Kantonalbank von Bern mit ihren Filialen und die
Kreisbanken der Schweiz. Volksbank sind dem Revisionsverband bei-
getreten. Ein solcher, wenn auch freiwilliger Verband, dem die grosse Mehr-
zahl der Kreditinstitute angehört und der durch seine Organe bei ihnen
eine ernsthafte Revisionstätigkeit ausübt, ist wohl imstande, eine staatliche
Beaufsichtigung mehr als zu ersetzen. Nach und nach wird die Angehörig-
keit zum Verband für das einzelne Institut kreditfördernd, das Fernbleiben
oder gar etwa der Ausschluss aber im höchsten Grade kreditschädigend sein.

Der Verband ist nach seinen Statuten vom 16. Oktober 1912 freiwillig
für alle bernischen Finanzinstitute, welche Sparkassengeschäfte als Haupt-
oder Nebenzweig betreiben (§ 1), und zwar gilt hier der Begriff „Spar-
kassengeschäft“ im weitesten Sinn. Dazu gehören die Entgegennahme von
verzinslichen Geldern gegen Ausstellung von Sparheften, Gutscheinen,
Einlageheften, Einlagescheinen, Kassascheinen, Obligationen, Depot-
        <pb n="102" />
        ﻿101

scheinen usw. und die statutengemässe Anlage und Verwendung dieser
Gelder (§ 2). Zur Sicherung der Spargelder müssen die eigenen Mittel
(einbezahltes Gesellschaftskapital, freie Reserven und Staats- oder Ge-
meindegarantie zusammengenommen) mindestens 10% des Einlagekapitals
ausmachen. Institute, deren Haupttätigkeit im Hypothekargeschäft
besteht, geniessen hierbei ein gewisses Privileg, indem sie vom Einlagekapital
den Betrag der durch zwei Dritteile des Grundsteuerschatzungswertes der
Pfänder gedeckten Anlagen auf Grundpfand im Kanton Bern und der vom
Regierungsrat genehmigten Gemeindedarlehen, sowie den Wert des kurs-
fähigen Wertschriftenbestandes in Abzug bringen können. Die Zahlungs-
bereitschaft soll dadurch erleichtert werden, dass mindestens 10% des Spar-
einlagenkapitals (ohne Kassascheine und Obligationen) in Barbeständen,
Bankguthaben, Handelswechseln, soliden schweizerischen Wertschriften
oder Schuldscheinen bernischer Gemeinden anzulegen sind. Die Darstellung
der jährlichen öffentlichen Rechnungsablage ist vorgeschrieben. Jährlich soll
wenigstens einmal bei jedem Verbandsmitglied unvermutet eine Prüfung
des Geschäftsbetriebes durch die Inspektoren des Verbandes vorgenommen
werden. Als äusserste Massregelung ist der Ausschluss vom Verband vor-
gesehen.

In St. Gallen besteht seit 1904 eine Vereinigung der Geschäftsführer
der öffentlichen ländlichen Geldinstitute, die sich vor kurzem in einen
Revisionsverband umgewandelt hat.

Im Kanton Zürich hat sich am 3. April 1913 ein Revisionsverband
zürcherischer Spar- und Leihkassen gebildet, dem bis Ende 1913 dreizehn
Institute beigetreten sind. Er ist ähnlich organisiert wie der Berner Ver-
band, nur stehen ihm die mittleren und grossen Institute fern. Bei den
Instituten, welche dem Revisionsverbande zürcherischer Spar- und Leih-
kassen angehören, erfolgt die gemäss Gesetz betreffend die staatliche
Beaufsichtigung der Sparkassen vorgesehene Überwachung der Institute
durch das Inspektorat des Verbandes.

Noch in einer Reihe anderer Kantone ist seither die Initiative zur
Gründung von Revisionsverbänden ergriffen worden.

8. Die Schweizerische Revisionsgesellschaft A.-G.

Im Jahre 1912 ergriffen die Bank in Winterthur (jetzt Schweiz. Bank-
gesellschaft), die Aargauische Creditanstalt, die Bank in Zofingen und die
Bank in Baden die Initiative zur Gründung. Sie wiesen darauf hin, wie
        <pb n="103" />
        ﻿102

nach allgemeiner Ansicht die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der
Aktiengesellschaften zu wünschen übrig lasse.1) Tür eine künftige Gesetzes-
revision werden als Forderungen aufgestellt eine schärfere Fassung der
Verantwortlichkeitsbestimmungen für die Verwaltungsorgane und eine
Revision durch fachmännisch geschulte Revisoren. Mit einer blossen Ab-
lehnung der staatlichen Beaufsichtigung von Seite der Banken sei es nicht
getan, es müssen Schritte unternommen werden, damit infolge Selbsthilfe
der Kreditinstitute die staatliche Einmischung unnötig werde. Ein Mittel
dazu sei der Zusammenschluss möglichst vieler Institute und Übertragung
der Revision an ein gemeinsames Inspektorat.

Am 3. Oktober fand die konstituierende Generalversammlung der zur
Erreichung dieses Zweckes gegründeten Schweizerischen Revisions-
gesellschaft, A.-G. in Zürich statt. Das Aktienkapital beträgtgegen-
wärtig 500,000 Fr., wovon 20% einbezahlt sind; es hat in erster Linie
Garantiefunktion und soll unter Vermeidung jeglicher Spekulation nur in
ganz solider Weise angelegt werden. Die der Gesellschaft angeschlossenen
Institute zeichnen das Aktienkapital im Verhältnis ihrer Bilanzsumme.
Gegenstand des Unternehmens ist:

a)	Die Vornahme von Revisionen bei Bankinstituten, Ersparniskassen,
kommerziellen und industriellen Betrieben, sowie bei Verwaltungen;

b)	Die Errichtung oder Reorganisation von Buchführungen, sowie die
Erstattung von Gutachten über buchhaltungsrechtliche und buch-
haltungstechnische Fragen;

t

c)	Die Besorgung von Treuhandgeschäften jeder Art.

Um die Direktion namentlich auch gegenüber den im Verwaltungsrat
vertretenen Instituten zu sichern, ist vorgeschrieben, dass die Angestellten
der Anstalt alle Revisionsberichte, Gutachten und sonstigen vertraulichen
Aktenstücke weder Mitgliedern der Verwaltung noch Drittpersonen zur
Einsicht vor legen dürfen.

Nach dem Vertrag, den jede Bank mit der Revisionsgesellschaft
abschliesst, verpflichtet sie sich, jedes Jahr mindestens einmal der Revisions-
gesellschaft eine vollständige Revision zu übertragen. Über das Ergebnis
ist dem Verwaltungsrat des Institutes ein ausführlicher Bericht zu erstatten.
Sind allfällig festgestellte Mängel so erheblich, dass der Revisionsbeamte
hierin eine ernstliche Gefahr für den ungestörten Fortbestand des Institutes

') Yergl. a. Verhandlungen der Schweiz. Gesellschaft für kaufmännisches Bildungs-
wesen vom 9. Juni 1912 in St. Gallen.
        <pb n="104" />
        ﻿103

erblickt, so hat er den Verwaltungsrat zur Hebung dieser Mängel einzuladen.
Kommt die Bank dieser Aufforderung nicht nach, so ist der Verwaltungsrat
der Revisionsgesellschaft davon in Kenntnis zu setzen, der die Vornahme
weiterer Revisionen ablehnen kann.

Die Schweiz. Revisionsgesellschaft ist also ein Versuch, die fach-
männische Beaufsichtigung der Kreditinstitute auf dem Gebiet der ganzen
Schweiz in die Tat umzusetzen. Ihr sind bisher 18 Banken mit 34 Sitzen
und Filialen beigetreten. Was die Gesellschaft gerade für unsere Gruppe
von Bedeutung macht, ist die Tatsache, dass von diesen 18 Instituten neun,
also die Hälfte Lokal- und Mittelbanken sind.
        <pb n="105" />
        ﻿IX.

Schlusswort.

Die schweizerischen Lokal- und Mittelbanken haben gegenwärtig keine
leichte Stellung, denn das Gebiet des Kreditwesens ist ausserordentlich
stark konkurrenziert. Erstens kommt die mächtige Gruppe der im Kartell
schweizerischer Banken vereinigten Grossbanken mit auf Ende 1912

folgenden Kapitalien:

Schweizerischer Bankverein, Basel	....	Er.	82,000,000.—

Schweizerische Kreditanstalt, Zürich	...	„	75,000,000.—

Eidgenössische Bank, Zürich............. ,,	36,000,000.—

A.-G. Leu &amp; Co., Zürich................. ,,	36,000,000.—

Schweiz. Bankgesellschaft, Winterthur und

St. Gallen......................... „	35,000,000.—

Union Financiere, Genf.................. „	12,000,000.—

Schweiz. Volksbank, Bern................ „	63,000,000.—

Kantonalbank von Bern (bei den Kantonal-
banken mitgezählt	,

Er. 339,000,000.—

Daneben steht als ebenfalls mehr oder weniger geschlossene Gruppe
der Verband schweizerischer Kantonalbanken mit auf Ende 1912
rund 242 Millionen Franken Dotationskapital. Dazu kommen noch eine
Reihe von grossen Hypothekenbanken, die entweder ebenfalls staatliche
Institute sind oder dann durch Anlehnung an eine grosse Handelsbank ihre
Position auf dem Kapitalmarkt gekräftigt haben. Eine Anzahl von Gross-
banken nahestehenden Trustbanken, dann Leihkassen, Spar- und Leih-
kassen und Sparkassen vermehren die Konkurrenz im Wettstreit um die
verfügbaren Kapitalien der Volkswirtschaft.

Nachdem nun der Zusammenschluss der Lokal- und Mittelbanken
nicht zustande gekommen ist und vielleicht in der geplanten Art überhaupt
nicht zur Tat werden wird, liegt wohl zunächst das einzige Mittel, das die
mittleren und kleineren Institute zur Verfügung haben, um ihre Stellung
        <pb n="106" />
        ﻿105

bei Wahrung ihrer vollen Unabhängigkeit zu verbessern darin, dass sie so
viel als möglich dazu beitragen, das Misstrauen, das durch eine Reihe von
Zusammenbrüchen im Publikum gerade gegen sie aufgekommen ist, zu
zerstreuen. Denn dieses Misstrauen hat dazu geführt, dass der Kapital-
strom den staatlichen Instituten und den grossen Banken zufliesst und so
die kleinen Kreditinstitute kaum die Mittel haben, um den gegenwärtigen
Stand ihrer Geschäfte behaupten zu können. Das ersieht man deutlich
aus dem Protokoll der schon erwähnten Konferenz schweizerischer Klein-
und Mittelbanken in Zürich, wo von verschiedenen Rednern diese Tatsache
unumwunden ausgesprochen wurde, das zeigt aber auch ein Blick in die
letzten Bilanzen der kleinen Institute.

Der beste Weg, das Vertrauen des Publikums zu gewinnen und zu
erhalten, ist wohl die Anbahnung einer weit intensiveren Kontrolle, als wir
sie in der Vergangenheit gehabt haben und als sie unser Aktienrecht vor-
schreibt. Berufen zur Verwirklichung dieses Postulates sind die Revisions-
verbände, seien sie nun kantonal oder auf breiterer Grundlage aufgebaut.
Wenn die Geldgeber die Überzeugung haben, dass durch eine fachgemässe,
strenge Kontrolle dafür gesorgt wird, dass grosse Überraschungen unan-
genehmer Art nicht zu fürchten sind, dann werden sie auch bei der Anlage
ihrer Gelder diejenigen Institute bevorzugen, die ihnen diese Garantie zu
bieten scheinen.

Wir glauben also, dass der in der jüngsten Zeit in ver-
schiedenen Kantonen und auf verschiedene Weise einge-
schlagene Weg einer strengen sachlichen, nicht bloss for-
mellen Kontrolle am ehesten geeignet sei, auch den mittleren
und kleineren Banken diejenigen Mittel zuzuführen, deren
sie für ein gedeihliches Wirken in ihrem Kreise bedürfen.
        <pb n="107" />
        ﻿■

Die EIGENEN GELDER der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken. TABELLE 1

	(in 1000 Franken)

Kapit al Fr.		1906			1907			1908		
		Kapital	Reserven	Eigene  Gelder	Kapital	Reserven	Eigene  Gelder	Kapital	Reserven	Eigene  Gelder
Gruppe I	....	500,000	8,197	2,586	10,783	7,711	2,361	10,072	6,175	1,887	8,062
Gruppe II	.	500,001—1,000,000	19,919	5,372	25,291	20,941	5,804	26,745	23,678	6,912	30,590
Gruppe III	1,000,001—5,000,000	90,322	21,264	111,586	100,292	24,806	125,098	106,974	26,229	133,203
Gruppe IV	.	. über 5,000,000	46,500	11,673	58,173	46,500	11,985	58,485	48,500	12,839	61,339
Total ....		164,938	40,895	205,833	175,444	44,956	220,400	185,327	47,867	233,194

	Kapital	Fr.	1909			1910			1911		
			Kapital	Reserven	Eigene  Gelder	Kapital	Reserven	Eigene  Gelder	Kapital	Reserven	Eigene  Gelder
Gruppe I	9	*	*	500,000	7,048	1,849	8,897	8,026	1,838	9,864	7,785	1,644	9,429
Gruppe II	.	500,001—	-1,000,000	24,000	7,207	31,207	20,841	7)034	27,875	20,230	6,718	26,948
Gruppe III	1,000,001 —	5,000,000	98,527	25,183	123,710	103,919	26,367	130,286	102,683	23,685	126,368
Gruppe IV	.	. über	5,000,000	54,500	14,255	68,755	87,500	15,448	102,948	104,500	24,153	128,653
Total ....			184,075	48,494	232,569	220,286	50,687	270,973	235,198	56,200	291,398

106
        <pb n="108" />
        ﻿Die AKTIVEN der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken

(in 1000 Franken)

TABELLE II.

	1906	1907		1908	1909	1910		1911
Kassa und Giroguthaben		24,549	21,268		16,713	14,833	15,564		17,879
Korrespondenten-Debitoren		28,047	25,895		29,641	30,419	36,668		43,497
Wechsel		152,170	158,603		162,445	175,157	175,591		188,062
Lombardvorschüsse und Reports		47,410	37,323		36,580	35,592	41,285		38,935
Kontokorrentdebitoren-Darleh en		462,894	520,067		555,030	558,349	605,010		652,623
Hypotheken		167,806	175,466		187,117	196,672	201,745		210,185
Effekten und Syndikate		76,050	79,745		84,243	94,312	100,586		105,311
Mobilien und Immobilien		12,380	12,574		14,665	15,487	16,323		17,238
Sonstige Aktiva		39,039	31,916		47,773	31,063	53,530		46,653
für das Jahr 1911 (in 1000 Franken)								
	Gruppe I 500,000 Kap.		Gruppe II 500,001 — 1,000,000		Gruppe III 1,000,001-5,000,000		Gruppe IV  über 5,000,000	
Kassa und Giroguthaben		817		2,212		8,395		6,455	
Korrespondenten-Debitoren		228		2,541		24,612		16,116	
Wechsel		6,352		19,968		73,885		87,857	
Lombardvorschüsse und Reports		206		17		10,773		27,939	
Kontokorrentdebitoren und Darlehen .	.	.	29,872		87,549		334,111		201,091	
Hypotheken		19,257		32,830		82,563		75,535	
Effekten und Syndikate		6,589		7,785		54,752		36,185	
Mobilien und Immobilien		530		2,035		9,028		5,645	
Sonstige Aktiva		1,033		1,704		16,270		27,646	

107
        <pb n="109" />
        ﻿Gliederung der BILANZ der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken Tabelle iii.

(in 1000 Franken)

	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Leicht greifbare Mittel		252,176	243,089	245,379	256,001	269,108	288,373
Sonstige Aktiva		758,169	819,768	888,828	895,883	977,054	1,032,010
Bilanzsumme		1,010,345	1,062,857	1,134,207	1,151,884	1,246,162	1,320,383
Fremde Gelder		749,522	784,217	824,075	862,723	914,842	955,739
Sonstige Verbindlichkeiten		54,990	58,240	76,938	56,592	60,347	73,146
Eigene Mittel		205,833	220,400	233,194	232,569	270,973	291,398

Untergruppen

	1906				1911			
	I. Gruppe	11. Gruppe	III. Gruppe	IV. Gruppe	I. Gruppe	II. Gruppe	III. Gruppe	IV. Gruppe
Leicht greifbare Mittel. .	10,893	28,004	150,139	63,140	7,603	24,738	117,665	138,367
Sonstige Aktiva ....	69,080	117,529	401,588	169,972	57,281	131,903	496,724	346,102
Bilanzsumme		79,973	145,533	551,727	233,112	64,884	156,641	614,389	484,469
Fremde Gelder ....	67,475	114,275	406,203	161,569	53,709	123,191	444,469	334,370
Sonstige Verbindlichkeiten	1,715	5,967	33,938	13,370	1,646	6,502	43,552	21,446
Eigene Mittel		10,783	25,291	111,586	58,173	9,429	26,948	126,368	128,653

108
        <pb n="110" />
        ﻿TABELLE IV.

Die LIQUIDITÄT bei den schweizerischen Lokal- und Mittelbanken (Gesamtgruppe) (in 1000 Fr.)

	1906	1907	1908	1909	1910	1911
Notenemission	. 			22,250	9,865	3,128	1,083	—	—
Check-, Giro- und Korrespondenten-Kredi- toren-Gelder		22,322	27,591	37,023	38,642	61,778	69,886
Kontokorrent-Kreditoren		155,571	162,689	176,015	188,057	191,315	198,438
Depositen		396,702	433,076	449,695	468,224	482,490	501,823
Sparkasse		142,677	150,996	158,214	166,717	179,259	185,592
Total fremde Gelder		749,522	784,217	824,075	862,723	914,842	955,739
Tratten und Akzepte		36,822	37,826	38,610	33,787	36,734	47,079
Sonstige Passiven		18,168	20,414	38,328	22,805	23,613	26,007
Sonstige Verbindlichkeiten		54,990	58,240	76,938	56,592	60,347	73,146
Verbindlichkeiten überhaupt 1)		804,512	842,457	901,013	919,315	975,189	1,028,885
Kassa, Giro, Coupons 		24,549	21,268	16,713	14,833	15,564	17,879
Korrespondenten-Kreditoren 		28,047	25,895	29,641	30,419	36,668	43,497
Wechsel 		152,170	158,603	162,445	175,157	175,591	188,062
Lombardvorschüsse und Reports 		47,410	37,323	30,580	35,592	41,285	38,935
Leicht greifbare Mittel 		252,176	243,089	245,379	256,001	269,108	288,373
in % der fremden Gelder 		33,6	31,0	29,8	29,7	29,4	30,2
in % der Verbindlichkeiten überhaupt	. .	31,3	28,9	27,2	27,7	27,6	28,0

*) Setzen sich zusammen aus ,,Tratten und Akzepte“ und „Sonstige Passiva“ (ohne fremd'*' Gelder).

109
        <pb n="111" />
        ﻿Die LIQUIDITÄT der einzelnen Grössengruppen der	Tabelle v.

schweizerischen Lokal- und Mittelbanken für die Jahre 1906 und 1911 (in 1000 Fr.)

		1906				1911		
	Gruppe I bis  500,000	Gruppe 11 500,001  bis  1,000,000	Gruppe III 1,000,001 bis  5,000,000	i  Gruppe IV1 Gruppe I über	bis  5,000,000	500,000		Gruppe II 500,001 bis  1,000,000	Gruppe III 1,000,001 bis  5,000,000	GruppeIV über  5,000,000
Notenemission 		—	1,000	16,250	5,000	—	—	—	—
Check-, Giro- und Korrespondenten-Kredi- toren-Gelder		615	2,568	24,370	4,769	1,094	3,919	35,142	28,831
Kontokorrent-Kreditoren		14,730	23,615	93,857	23,368	12,189	31,041	86,179	69,029
Depositen 		29,986	52,739	197,176	116,801	19,825	55,250	211,671	215,077
Sparkasse 		22,143	34,353	74,550	11,631	19,701	32,981	111,477	21,433
Total fremde Gelder		67,475	114,275	406,203	161,569	53,709	123,191	444,469	334,370
Tratten und Akzepte		656	2,890	24,052	9,224	779	4,049	30,828	11,423
Sonstige Passiva		1,059	3,077	9,886	4,146	867	2,453	12,724	10,023
Sonstige Verbindlichkeiten *)		1,715	5,967	33,938	13,370	1,646	6,502	43,552	21,446
Verbindlichkeiten überhaupt		69,190	120,242	440,141	174,939	55,355	129,693	488,021	355,816
Kassa, Giro, Coupons 		1,295	2,529	16,282	4,443	817	2,212	8,395	6,455
Korrespondenten-Debitoren 		834	1,894	23,923	1,396	228	2,541	24,612	16,116
Wechsel		8,764	22,488	89,092	31,826	6,352	19,968	73,885	87,857
Lombardvorschüsse und Reports		—	1,093	20,842	25,475	206	17	10,773	27,939
Leicht greifbare Mittel		10,893	28,004	150,139	63,140	7,603	24,738	117,665	138,367
in % der fremden Gelder		16,1	24,6	36,9	38,9	14,2	20,1	26,5	41,4
in % der Verbindlichkeiten überhaupt . .	15,7	23,3	34,1	32,1	13,7	19,1	24,3	38,9
*) Setzen sich zusammen aus „Tratten“ und Akzepte" und „Sonstige Passiva“					(ohne fremde Gelder).			

110
        <pb n="112" />
        ﻿TABELLE VI.

Das KONTOKORRENTGESCHÄFT und die DARLEHEN bei den schweizerischen Lokal- und Mittelbanken.

(in 1000 Fr.)

1. Kontokorrent-Debitoren und Darlehen auf festen Termin.

Kapital Fr.	1906		1907		1908		1909		1910		1911	
	Konto-  Korrent-  Debi-  toren	Darlehen auf festen Termin	Konto-  Korrent-  Debi-  toren	Darlehen auf festen Termin	Konto-  Korrent-  Debi-  toren	Darlehen auf festen Termin	Konto-  Korrent-  Debi-  toren	Darlehen auf festen Termin	Konto-  Korrent-  Debi-  toren	Darlehen auf festen Termin	Konto-  Korrent-  Debi-  toren	Darlehen auf festen Termin
Gruppe I .	bis 500,000	25,086	10,932	26,500	6,639	17,304	7,839	18,425	8,386	21,456	6,325	22,941	6,931
wovon blanko	—	—	—	—	—	—	61	—	82	—	90	—
Gruppe II 500,001—1,000,000	57,910	17,459	54,334	22,461	64,633	20,456	73,042	22,422	71,077	20,726	73,217	14,332
wovon blanko	142	—	180	—	—	—	—	—	—	—	—	—
Gruppe III 1,000,001-5,000,000	212,573	62,114	256,022	65,911	279,197	70,137	246,906	67,907	268,477	76,019	262,026	72,085
wovon blanko	20,175	—	18,253	—	18,578	—	11,570	—	20,177	—	22,282	—
Gruppe IV . über 5,000,000	63,385	13,435	75,589	12,611	82,604	12,860	107,610	13,651	122,935	17,995	164,523	36,568
wovon blanko	—	—	—	—	—	—	7,154	—	8,047	—	8,425	—
Total ....	358,954	103,940	412,445	107,622	443,738	111,292	445,983	112,366	483,945	121,065	522,707	129,916
wovon blanko	20,317	—	18,433	—	18,578	—	18,785	—	28,306	—	30,797	—

2. Kontokorrent-Debitoren und Kreditoren für die Jahre 1906 und 1911.

			1906			1911	
	Kapital Fr.	Konto-Korrent-  Debitoren	Konto-Korrent-  Kreditoren	in °/oder Debi- toren	Konto-Korr ent- Debitoren	Konto-Korrent-  Kreditoren	in o/o der Debi- toren
Gruppe I .	.		bis 500,000	25,086	14,731	43,3	22,941	12,189	53,2
Gruppe II .	.	.	.	5,000,001—1,000,000	57,910	23,615	40,7	73,217	31,041	42,3
Gruppe III .	.	.	.	1,000,001—5,000,000	212,573	93,857	44,1	262,026	86,179	32,9
Gruppe IV .		63,385	23,368	36,9	164,523	69,029	42,1
Total			358,954	155,571	43,3	522,707	198,438	37,9
        <pb n="113" />
        ﻿Die RENTABILITÄT der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken (in 1000 Pr.) TABELLE VII.

1. Der Bruttogewinn und seine Verwendung.

	Gewinn auf  Wechsel		Gewinn auf  Effekten		Bruttogewinn		Verwaltungs-  kosten		Steuern		Verluste und Abschreibungen		Reingewinn	
1906	7,374	°/o  40,4	3,334	°/o  18,3	18,229	°/o  100	4,572	°/o  25,1	989	°/o  5,4	1,264	°/o  6,9	11,404	°/o  62,6
1907	8,154	40,8	2,351	11,8	19,068	100	4,979	24,9	1,027	5,2	1,874	9,4	12,088	60,5
1908	8,101	37,5	2,924	13,5	21,604	100	5,387	24,9	1,026	4,8	2,106	9,7	13,085	60,6
1909	8,148	37,9	3,454	16,1	21,457	100	5,442	25,4	1,079	5,0	1,315	6,1	13,621	ü3,5
1910	7,067	30,4	3,704	15,8	23,322	100	6,150	26,4	1,061	4,6	1,417	6,0	14,694	63,0
1911  i	7,378	29,6	3,637	14,6	24,973	100	6,614	26,5	1,124	4,5	3,403	13,6	13,832	55,4

2. Der Nettogewinn und seine Verwendung.

	Reingewinn		Dividende		Reserven		Sonstige Verwendung inkl. Vortrag	
1906	11,404	°/o  100	8,521	0/0  74,7	1,675	°/o  14,7	1,208	°/o  10,6
1907	12,088	100	9,507	78,6	1,473	12,2	1,108	9,2
1908	13,085	100	10,721	81,9	1,010	7,7	1,354	10,4
1909	13,621	100	11,041	81,1	1,393	10,2	1,187	8,7
1910	14,694	100	11,749	80,0	1,620	11,0	1,325	9,0
1911	13,832	100	12,152	87,9	488	3,5	1,192	8,6
        <pb n="114" />
        ﻿113

TABELLE VIII.

Die RENTABILITÄT der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken.

Brutto- und Reingewinn (in 1000 Fr.)

in ihrem Verhältnis zum gewinnbereehtigten Kapital und zum werbenden Kapital.

		Werbendes Kapital				Bruttogewinn			Reingewinn		
Gruppe	Jahr	Im Jahres- durchschnitt gewinnberech- tigtes Kapital	Reserven  auf  Jahresanfang	Gewinnsaldo  vom  Vorjahre	Total	in  1000 Fr.	o/o des gewinn-  berechtigten  Kapitals	0/0  des werbenden  Kapitals	in  1000 Fr.	0/0 des gewinn-  berechtigten  Kapitals	S  'Ö m =11  s  rö
	1906	6,984	2,409	59	9,452	1,243	17,8	13,1	727	10,4	7,7
Gruppe I	1907	6,318	2,081	52	8,451	1,182	18,7	13,9	700	11,0	8,3
Kapital	1908	5,383	1,723	43	7,149	892	16,6	12,5	504	9,4	7,1
bis	]	1909	5,625	1,716	28	7,369	969	17,2	13,1	521	9,3	7,1
Fr. 500,0001	1910	6,405	1,520	25	7,950	965	15,1	12,1	502	7,9	6,3
1	1911	6,343	1,745	28	8,116	972	15,3	12,0	384	6,1	4,7
1	1906	16,949	4,666	166	21,781	2,720	16,1	12,5	1,577	9,3	7,2
Gruppe II i	1907	17,839	4,956	132	22,927	2,646	14,9	11,6	1,428	8,0	6,2
Kapital Fr. &lt; 500,001 bisl	1908	22,144	6,137	138	28,419	3,226	14,6	11,4	2,078	9,4	7,3
	1909	23,350	6,800	176	30,326	3,244	13,9	10,7	1,951	8,3	6,4
1,000,000 /	1910	20,386	6,692	145	27,223	3,070	15,0	11,3	1,773	8,7	6,5
1	1911	19,780	6,447	127	26,354	2,963	14,9	11,2	1,597	8,1	6,1
/	1906	78,916	19,452	508	98,876	10,570	13,4	10,7	6,647	8,4	6,7
Gruppe Uli	1907	89,561	22,134	564	112,259	11,767	13,1	10,5	7,067	7,8	6,3
Fr. j	1908	98,507	25,106	531	124,144	12,924	13,1	10,4	7,304	7,4	5,7
1,000,001 ]	1909	92,847	24,668	558	118,073	12,083	13,0	10,2	7,430	8,0	6,1
bis  5,000,000 f	1910	94,636	25,204	546	120,386	12,365	13,1	10,3	7,567	8,0	6,1
	1911	86,649	22,449	495	109,593	11,547	13,3	10,5	6,035	6,9	5,5
(	1906	23,700	7,843	425	31,968	3,696	15,6	11,6	2,453	10,3	7,6
Gruppe IVi	1907	31,600	11,673	466	43,739	4,373	13,8	10,0	2,893	9,1	6,6
Kapital j über / 5,000,000 j	1908	35,500	11,985	471	47,956	4,562	12,9	9,5	3,199	9,0	6,6
	1909	41,000	13,719	558	55,277	5,161	12,6	9,3	3,719	9,1	6,7
Fr. 1	1910	54,500	14,655	591	69,746	6,922	12,7	9,9	4,852	8,9	6,9
	1911	74,500	19,953	828	95,281	9,491	12,7	9,9	5,816	7,8	6,1
	1906	126,549	34,370	1,158	162,077	18,229	14,4	11,3	11,404	9,1	7,0
»	1907	145,318	40,844	1,214	187,376	19,968	13,8	10,7	12,088	8,3	6,5
Gesamt-	1908	161,534	44,951	1,183	207,668	21,604	13,3	10,4	13,085	8,1	6,3
Gruppe \	1909	162,822	46,903	1,320	211,045	21,467	13,2	10,2	13,621	8,3	6,4
j	1910	175,927	48,071	1,307	225,305	23,322	13,2	10,3	14,694	8,3	6,5
	1911	187,272	50,594	1,478	239,344	24,973	13,3	10,4	13,832	7,4	5,8
        <pb n="115" />
        ﻿114

Quellen- und Literaturnachweis.*)

Tabellarische Zusammenstellungen der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrech
nungen der schweizerischen Lokal- und Mittelbanken für die Jahre 1906 bis 1911, be-
arbeitet vom Statistischen Bureau der Schweiz. Nationalbank.

Jahresberichte, Statuten, Reglements, usw. der in Frage kommenden Institute,
gesammelt vom Archiv für Handel und Industrie der Schweiz in Zürich.

Statuten und Regiemente kantonaler Revisionsverbände.

Statuten der Schweizerischen Revisionsgesellschaft, A.-G., Zürich.

Statutenentwurf für ein Schweizerisches Bankensyndikat und Protokoll der Kon-
ferenz der schweizerischen Klein- und Mittelbanken vom 13. November 1911.

Schweizerisches Finanzjahrbuch, Jahrgänge 1899 bis 1913.

Geschichte der Handwerkerbank Basel 1860 bis 1910.

Creditanstalt St. Gallen, Nach fünfzig Jahren 1855 bis 1905.

Bank für Graubünden, Rückblick auf die ersten fünfzig Betriebsjahre 1862/63 bis 1912.

Siegfried, Die Bank in Zofingen und die ersten fünfzig Jahre ihrer Tätigkeit.

Wetter, Die Bank in Baden 1863 bis 1913.

Wartmann, die Bank in Wädenswil 1863 bis 1913.

Handwörterbuch der schweizerischen Volkswirtschaft, Sozialpolitik und
Verwaltung, Artikel „Banken“ (Hirter) und „Sparkassen“ (Näf).

Furrer, Volkswirtschaftslexikon der Schweiz, Artikel „Banken“ und „Sparkassen“.

Plucer-Sarna, Die Konzentration im schweizerischen Bankwesen, Zürich 1911.

Statistisches Bureau der Schweiz. Nationalbank, Das schweizerische Bankwesen
in den Jahren 1906 bis 1908. (Zeitschrift für Schweiz. Statitik, Jahrg. 1910.)

Statistisches Bureau der Schweiz. Nationalbank, Das schweizerische Bankwesen
im Jahre 1909. (Zeitschrift für Schweiz. Statistik, Jahrg. 1912.)

Statistisches Bureau des eidgen. Departements des Innern, Statistik der
schweizerischen Sparkassen 1908, Bern 1912. (Schweiz. Statistik, 182. Lieferung.)

Zürcher Kantonalbank, Die zürcherischen Kreditinstitute 1902 bis 1904, 1905 und 1906,
1907 und 1908, 1909 und 1910.

Riesser, Die deutschen Grossbanken und ihre Konzentration, Jena 1912, IV. Aufl.
Kaufmann, Das französische Bankwesen, Tübingen 1911.

Jaffö, Das englische Bankwesen, II. Aufl. Leipzig 1910.

Weber, Depositenbanken und Spekulationsbanken, Leipzig 1902.

Meynen, Das belgische Bankwesen, Berlin 1911.

Schreiber, Schilderung des sächsischen Lokalbankwesens, Leipzig 1904.

Durch die gütige Erlaubnis der Verfasser wurde es mir ferner ermöglicht, von folgenden,
erst im Manuskript vorliegenden Arbeiten Einsicht zu nehmen:

Pfister, Beiträge zur Entwicklung der schweizerischen Klein- und Mittelbanken.

Stahel, Das schweizerische Wechseldiskontgesehäft der Banken, mit besonderer Berück-
sichtigung des Platzes .Zürich.

*) ßas nachstehende Quellen- und Literaturverzeichnis enthält nur diejenigen Publikationen, die für die
Arbeit unmittelbar benützt wurden. Auf die gelegentlich für Spezialfragen zu Rate gezogene Literatur ist
im Anschluss an den Text hingewiesen.
        <pb n="116" />
        ﻿Schweizerische Lokal-und Mittelbanken — Banques suisses locales et d'importance moyenne.

Gliederung der Passiva,

Prozentuale Gliederung der fremden Gelder.
Structure en pourcentaqe des fonds

n'appartenant pas äla banque.

Struoture du Passif.

I Spankassaeinlagen

Depots en caisse d'epangne

Obligationen u. Depositen
Obligations et depots en compte courant

Kontokorrent - Kreditoren
Comptes counants cneanolers

Check-und Oinonechnungen u. Korrespon. Kreditoren
Comptes decheques et de Virements et cornespon.crean.

ciers.

Notenumlauf
Billets en ciroulatlon

Gliederung der Aktiva.
Structure del'actif.

I I

Sonstige Verbindlichkeiten

Autres engagements

Sfjarkassaeinlagen 1

Depots en oaisse d'epangne

Obligationen und Depositen1	ö

Obligations et depots en compte courant1

Kontokorrent - Kreditoren1

Comptes counants cneanciers1"

Check-u.Girorechnunqen u. Korrespond - Kreditoren’

Comptes de chfeques et de Virements et corresp.-creanc.

Notenumlauf1

Billets en circulation

Reserven *

R^serves 1
Nominalkapital *o
Capital nominal*

1 FREMDE GELDER	.	* '

1*FONDS NAPPARTENANT RLS A LA BANQUE ,

I906I907 I908 I909 I9I0

Prozentuale Gliederung der Aktiva.
Structure de l'aotif en pouroentage.

Jmmobilien, Mobilien, nicht einbezahltes Kapital u.Div.
Jmmeubles efmobilier, Capital non vens£ et divers

IOO

HYPOTHEKA RANLAGEN
CREANOES HYPOTHECAIRES

EFFEKTEN U. KONSORTIAL-
BETEILIOUNOEN
FONDS PUBLICS ET PARTICI
PATIONS FINANCIERES

VORSOHÜSSE AUF TERMIN
PRETS X TERME

KONTOKORRENT- DEBITOREN
OOMPTES COURANTC
0E8ITEURS

LOMBARDVORSCHUSSE 1
UND REPORTS
AVANCESSUR NANTISSEMENT
ET REPORTS 1°

WECHSELPORTEFEUILLE 1
EFFETS DE CHANCE

MILLIONEN FRANKEN
MILLIONS DE FRANCS

EIGENE MITTEL
"**MOYENS PROPRES

1200

1000

800

600

400

200

1200

1000

800

600

400

200

1200

1000

800

600

400

200

KORRESPONDENTEN-DEBITOREN
CORRESPONOANTS DtBITEURS 1°
KASSA U.OIRO0UTHABEN 1	.

CAISSE, COMPTES DE VIREMENTS ETOHEpUES

ip06 I907 I908 I909 1910 1911

1906 1907 1908 1909 1910 1911

1 LEICHT GREIFBARE MITTEL
RE AI

1°CAPITAUX FACILEMENT REALIS ABLES

Statistisches Bureau d.Schweiz. Nationalbank

Bureau destatlstique dtiaBanr;ue Nationale Suisse.
        <pb n="117" />
        ﻿Liquidität: Die leicht greif baren Mittel u.d.eigenen Gelder in Prozenten
der fremden Gelder und sonstigen Verbindlichkeiten.

Liquidite: Pourcentage des capitaux facilement realisables et des moyens
propres compares aux fonds n'appartenant pas ä la banque
etauxautres engagements.

Leicht greifbare Mittel	Eigene Mittel

Capitaux faoilement realisables	Moyens propres

□

1906	1911	1906	1911

Institute m.einem Kapitalv.Franken: I - 500 000
Etablissementsavecun Capital defrs: 1-500 000

"	“	"	500 001-1000 000

“	■	"	1000 001-5000 000

"	■	"	superieur ä 5000 000

Liquidität: Die leichtqreifb. Mittel u.d.eigenen Gelder in Prozenten
der fremden Gelder u. sonstigen Verbindlichkeiten

Liquidite: Pourcentage des capitaux facilement realisables et
des moyens propres compares aux fonds n'appartenant
pas k la banque et aux autres engagements

Leicht greifbare Mittel
Capitaux facilement realisables
Eigene Mittel

Moyens propres	,

% 30

20

10

				
al  tot;	le insti d pour t	tute zus ous les	ammen  itablisse	ments
				

600

20	400

10 200

Von je 100 Franken Bruttogewinn entfallen auf :
Sur chaque 100 francs duljenefice brut il revient k:

Verhältnis des Ertrags zum werbenden Kapital.
Proportion entre lebenefice et lecapital produottf.

FR

50

40

30

20

r f: flu

1906 1907 1908 1909 1910 1911

FR.

50

~| Reingewinn
J Benefioe net

40

30

20.

Verwaltungskosten u. Steuern
Frais dadministration et impots

Verluste und Abschreibungen
Pertes et amortissements

MILLIONEN FRANKEN
MILLIONS DE FRANCS

MILLIONEN FR.
240

MILLIONS DE FRS.

220





Gliederung der Bilanz
Struoture du bilan.

1200

1000

800

600

400

200

1) Im Jahresdurchschnitt gewinnberechtigtes
Kapital zusammen mit den Reserven am
Jahresanfang und dem Gewinnsaldo vom
Vorjahr.

I) Montant des rbserves au commencement de
l'annee et du solde du compte de profits et
pertes reporte de l'annee precedente, ajoute
ä la moyenne annuelle du Capital avec droit
au benöfice.

160

140

1906	1907	1908	1809	1910

1911

1906

1907

Statistisches Bureau d Schweiz. Naticnalbank.

Bureau dtstafistique de la Banque Nationale Suisse.

H

SONSTIGE AKTIVA
AUTRES POSTES DE LACTIF
LEIOHT GREIFBARE MITTEL
CAPITAUX FACILEMENT REALISABLES

1908_______

SABLES [' y 1

, 1910	1911	,

EL InQMINALKAPITAL U.RESERVEN) ,

ipresTcapital nominal et reserves
irbinducmkeiten	‘

1909

EIGENE MITTl
MOYENS PROI
SONSTIGE VERBIND!

FREMdI GE?DERM roNK n'appartenant PAS Ä LA BANQUE

Zuweisun

Verst ment ^u fonds^de reserve

1906 1907 1908 1909 1910
        <pb n="118" />
        ﻿
        <pb n="119" />
        ﻿Schweizerische Lokal-und Mittelbanken.
Banques suisses locales et d'imporl-ance moyenne

Prozentuale Gliederung der Aktiva.
Structure enpourcentage de l'actif.

Ende

fin

1906

Jnstitute mit einem Kapital von
I - 500000 Tranken

Prozentuale Gliederung der fremden Gelder.
Structure en pourcentage des fonds n'appartenantpas
a la banque

Ende

1906

Etablissements avec un Capital de

I - 500 000 Francs

Ende

Etablissements avec gn Capital de

Jnstitute mit einem Kapital vor

SOOOOI - 1000000 FRANKEN

Etablissementsavec un Capital de

Jnstitute mit einem Kapital von

FRANKEN

cm

KASSA,GIROGUTHABEN UND KORRESPONDENTEN - DEBITOREN
CAISSE,COMPTES DE VIREMENTS ET CHEIJUES ET CORRESPONDRNTS OEBITEURS
WECHSELPORTEFEUILLE.LOMBARDVORSCHÜSSE UND REPORTS
EFFETS DE CHANGE,AVANCES SUR NANTISSEMENT ET REPORTS

LEICHT 6REIFBRRE
MITTEL

CRPITAUX FRCIU-
MENT REALISABLES

I----1 NOTENUMLAUF

L.... BILLETS EN CIRCULATION

prf® CHECK-UND CIRORECHNUNGEN, KORRESPONDENTEN- KREDITOREN

lJ COMPTES DE CHEOUES ET OE VIREMENTS,CORRESPONDANTS CREANCIERS

TOR

COMPTES COÜRANTS DEBITEU RS
VORSCHÜSSE AUF TERMIN
PRETS A TERME
HYPOTHEKARANLAGEN
CREANCES HYPOTHECAIRES

■H KONTOKORRENT-KREDITOREN
■■■ COMPTES COÜRANTS CREANCIERS

EFFEKTEN U. KONSORTIALBETEILIGUNGEN ,	OBLIGATIONEN UN4 DEPOSITEN

FONDS PUBLICS ET PARTICIPATIONS FINANCIERES 3HÜI OBLIGATIONS ET DEPOTS EN COMPTE COURANT

DARLEHEN AN GEMEINDEN-JMMOBIUEN U. MOBILIEN; NICHT EINBEZAHLTES KAPITAL U. DIVERSES
PRETS AUX COMMUNES, JMMEUBLES ET MOBILIER; 'CAPITAL NON VERSE ET DIVERS

SPARKASSAEINLAGEN
DEPOTS EN CAISSE
D EPARGNE

Statistisches Bureau d.Schweiz. Nationalbank

Bureau destatistique de la Banque Nationale Suisse.
        <pb n="120" />
        ﻿99

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gung der|

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i) Verglei«
vom 4. März

ut, das von den Formvorschriften des Z. G. B. über
t befreit ist. Zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft
5% der gesamten Spareinlagen in gesetzlicher Bar-
i, bankfähigen Wechseln oder leicht realisierbaren
ri|U halten. Die Unternehmen sind zur Äufnung eines
idestens 5% der Spareinlagen verpflichtet.
Sparkassengesetzen liegen zurzeit noch vor in
Kantone.

,cht bei allen diesen gesetzlichen Regelungen der
Meist wird das Vorkommen des Wortes „Sparen“
nensetzung zur Bedingung gemacht, so dass also die
die Obligationengelder nicht unter das Gesetz fallen,
dass aber unter diesen Geldern sehr viel eigentliche
Ü der zürcherische Kantonsrat am 14. Oktober 1913
•: Widerspruch erheblich erklärt: „Der Regierungsrat
üfen und Bericht und Antrag einzubringen, ob und
gesetzliche Bestimmungen auch über den gewerbs-
fremden Geldern in anderer Form als derjenigen
• erlassen werden sollen.“

m Boden wurde schon am 18. Juni 1913 im National-
rden Wortlautes eingereicht: „Der Bundesrat ist
; u prüfen und Bericht zu erstatten, ob es nicht ange-
onenrecht, Titel,Aktiengesellschaft“ im Sinne einer
mg der Verwaltung und Kontrolle beförderlichst zu
&gt;n wurde am 30. Januar 1914 vom Bundesrat ent-
u vorher hatte aber der Bundesrat das Handels- und
beauftragt, in Verbindung mit dem Justiz- und
prüfen, ob nicht bundesrechtliche Vorschriften über
äsen seien und im Falle der Bejahung eine Vorlage
ck der Bundesgesetzgebung soll in erster Linie der
: ner Form in Kreditinstituten angelegten oder in-
iin.1)

. Die Revisionsverbände.

mit dem Verlangen nach Gesetzen über die Siche-
uch gelegentlich einer staatlichen Beaufsichti-
titute überhaupt das Wort geredet worden. So

,, Zürcher Zeitung Nr. 110 vom 24. Januar 1914 und Nr. 323
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
