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        <title>Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz</title>
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            <forname>Ernst</forname>
            <surname>Wetter</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>885200373</idno>
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        AUS  DER  BIBLIOTHEK  VON
JULIUS
LAN  DMAN  N
6.  VIII.  1877  —  8.  XI.  1931
PROFESSOR  DER
STAATSWISSENSCHAFTEN
t
BASEL  1910—1927

KIEL  1  927—1931
        <pb n="2" />
        ZÜRICH  1914
DRUCK  UND  VERLAG:  ART.  INSTITUT  ORELL  FÜSSLI

HERAUSGEGEBEN  AUS  ANLASS  DER  SCHWEIZERISCHEN  LANDESAUSSTELLUNG ­
  BERN  1914,  VON  DER  KOMMISSION  DER  ABTEILUNG
„BANKWESEN“  DER  38.  GRUPPE

DIE  LOKAL-  UND  MITTELBANKEN ­
  DER  SCHWEIZ
VON
£.  ...
DR  ERNST  WETTER,  WINTERTHUR
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        ZÜRICH  1914
DRUCK  UND  VERLAG:  ART.  INSTITUT  ORELL  FÜSSLI

HERAUSGEGEBEN  AUS  ANLASS  DER  SCHWEIZERISCHEN  LANDESAUSSTELLUNG ­
  BERN  1914,  VON  DER  KOMMISSION  DER  ABTEILUNG
„BANKWESEN“  DER  38.  GRUPPE

DIE  LOKAL-  UND  MITTELBANKEN ­
  DER  SCHWEIZ
VON
DR  ERNST  WETTER,  WINTERTHUR
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        VORWORT.

Die  vorliegende  Arbeit  bildet  einen  Teil  der  aus  Anlass  der  Landesausstellung ­
  in  Bern  herausgegebenen  Darstellung  des  schweizerischen
Bankwesens.  Speziell  handelt  es  sich  hier  um  die  Lokal-  und  Mittelbanken,
um  Banken  mit  im  allgemeinen  gemischtem  Geschäftskreis.  Uber  die
Abgrenzung  der  Gruppe  selber  ist  im  ersten  Abschnitt  das  Notwendige
gesagt.
Die  Anregung,  für  die  Landesausstelllung  von  1914  neben  graphischen
Darstellungen  das  schweizerische  Bankwesen  auch  noch  in  einer  Reihe
von  deskriptiven  Arbeiten  zu  behandeln,  stammt  von  Herrn  Dr.  J.  Landmann, ­
  Professor  der  Handelswissenschaften  an  der  Universität  Basel.  Es
ist  mir  eine  angenehme  Pflicht,  an  dieser  Stelle  Herrn  Prof.  Landmann
für  das  Interesse,  das  er  auch  der  vorliegenden  Arbeit  gegenüber  bekundete,
herzlich  zu  danken.  Einen  besondern  Dank  möchte  ich  sodann  noch  richten
an  das  Direktorium  der  Schweizerischen  Nationalbank.  Die  vom  statistischen ­
  Bureau  der  Bank  angelegten  und  mir  zur  Benützung  überlassenen
tabellarischen  Zusammenstellungen  der  Bilanzen  und  der  Gewinn-  und
Verlustrechnungen  der  Lokal-  und  Mittelbanken  bildeten  ein  Urmaterial,
wie  es  in  dieser  Vollständigkeit  sonst  wohl  kaum  hätte  beschafft  werden
können.
Und  endlich  möchte  ich  noch  des  Entgegenkommens  gedenken,  das
mir  Bankbehörden  und  Bankleiter  durch  Überlassen  von  Material  und
Erteilung  von  Auskünften  erwiesen.
Winterthur,  im  März  1914.
Dr.  E.  WETTER.
        <pb n="5" />
        INHALTSVERZEICHNIS.

I.  Einleitung:
Abgrenzung  der  Arbeit  7
II.  Die  historische  Entwicklung  der  schweizerischen  Lokal-  und
Mittelbanken:
1.  Das  Bankwesen  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts;  die  Sparkassen  .  9
2.  Die  Gründung  von  Banken  und  Leihkassen  als  Erwerbsinstitute  in
der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  11
3.  Der  Ursprung  der  heutigen  Lokal-  und  Mittelbanken  ....  12
III.  Der  gegenwärtige  Stand  des  Lokal-  und  Mittelhankwesens:
1.  Die  Gesellschaftsform  und  die  innere  Organisation  ....  22
a)  Die  Aktiengesellschaften  23
b)  Die  Genossenschaften  26
2.  Der  Charakter  der  einzelnen  Banken  und  die  Möglichkeit  einer
Gruppierung  28
IV.  Die  Funktionen  der  Lokal-  und  Mittelbanken:
A.  Die  Passitgeschäfte:
1.  Die  fremden  Gelder  im  allgemeinen  33
2.  Die  Annahme  verzinslicher  Gelder  in  Konto-Korrent  ...  35
3.  Das  Sparkassengeschäft  37
4.  Die  Ausgabe  von  Obligationen  etc.  40
B.  Die  Aktivgeschäfte:
1.  Das  Wechseldiskontgeschäft  44
2.  Vorschüsse  in  laufender  Rechnung  und  auf  feste  Termine,  inklusive ­
  Report-  und  Lombardgeschäft  49
3.  Das  Hypothekargeschäft  55
4.  Das  Akzeptgeschäft  62
5.  Das  Effekten-  und  Emissionsgeschäft  64
V.  Die  Sicherheit  und  die  Liquidität:
1.  Die  Garantiemittel  71
2.  Das  Verhältnis  der  eigenen  Mittel  zu  den  fremden  Geldern  und  zu
den  Verbindlichkeiten  überhaupt  74
3.  Zur  Frage  der  Liquidität  •  •  .  77
VI.  Die  Rentabilität  81
        <pb n="6" />
        VII.  Die  Konzentration  im  schweizerischen  Bankwesen  und  ihre

Folgen  für  die  Lokal-  und  Mittelhanken:
1.  Allgemeines  85
2.  Die  bisherigen  Resultate  in  der  Schweiz  86
3.  Die  Bestrebungen  zum  Abschluss  eines  schweizerischen  Bankensyndikates  93
VIII.  Die  Sicherung  der  Depositen  und  die  Revisionsverbände:
1.  Die  Sicherung  der  Spareinlagen  97
2.  Die  Revisionsverbände  99
3.  Die  Schweizerische  Revisionsgesellschaft  A.-G  101
IX.  Schlusswort  104
X.  Tabellen  106
        <pb n="7" />
        I.

Einleitung.

Abgrenzung  der  Arbeit.
Die  Abgrenzung  der  Gruppe  der  Lokal-  und  Mittelbanken  war
nicht  leicht,  und  eine  gewisse  Willkür  muss  ihr  auf  alle  Fälle  anhaften.
Ausser  den  Bereich  der  Betrachtung  fallen  einmal  alle  staatlichen  Kantonalbanken, ­
  die  in  einer  besonderen  Gruppe  vereinigt  sind.  Ebenso  sind  ausgeschieden ­
  alle  Hypothekenbanken,  die  sich  auch  in  ihrer  Firma  als  solche
bezeichnen.  Trotzdem  finden  wir  in  unserer  Gruppe  Institute,  die  fast  reine
Hypothekenbanken  sind,  oder  bei  denen  wenigstens  die  Befriedigung  des
Grundkredites  alle  anderen  Geschäfte  überragt;  sie  nennen  sich  „Bank“,
„Volksbank“,  „Gewerbekasse“,  „Handwerkerbank“  usw.  Noch  schwieriger
und  noch  willkürlicher  musste  die  Abgrenzung  gegenüber  den  Spar-  und
Leihkassen  und  den  Leihkassen  sich  gestalten.  Es  gibt  unter  den  behandelten ­
  Instituten  einige,  die,  auch  wenn  sie  den  Namen  „Bank“  angenommen
haben,  doch  vollständig  den  Charakter  einer  Spar-  und  Leihkasse  bewahrt
haben.  Oft  wurde  im  Laufe  der  Zeit,  vielfach  noch  in  den  letzten  Jahren,  die
Firma  geändert,  um  eine  tatsächlich  vollzogene  innere  Wandlung  des  Institutes ­
  auch  nach  aussen  im  Namen  zur  Erscheinung  zu  bringen,  oft  wohl
auch  nur,  um  anzuzeigen,  nach  welcher  Richtung  das  Streben  der  Verwaltung ­
  hin  tendiert.  Dafür  gibt  es  dann  wohl  manche  Spar-  und  Leihkasse,  die
sich  in  vielleicht  weit  höherem  Masse  zu  einer  Lokalbank  ausgewachsen  hat,
als  einige  in  unserer  Gruppe  behandelte  Institute.  Zum  vorneherein  wurde
einmal  jedes  Institut  nicht  behandelt,  das  das  Wort  „Sparen“  in  irgend
einer  Zusammensetzung  in  der  Firma  führt,  und  von  den  Leihkassen
fanden  nur  diejenigen  Berücksichtigung,  die  keine  Spargelder  unter  den
Passiven  aufweisen.
Schwierigkeiten  hätte  auch  eine  Abgrenzung  nach  oben  gebildet;
denn  wo  soll  der  Begriff  „Mittelbank“  getrennt  werden  vom  Begriff  „Grossbank ­
  ‘  ?  Abgesehen  davon,  dass  der  Massstab  in  verschiedenen  Ländern
ein  verschiedener  ist,  gibt  die  absolute  Höhe  des  eigenen  Kapitals  noch
        <pb n="8" />
        I

—  8  —
keinen  sichern  Anhaltspunkt  über  den  Grosshankcharakter.  Hier  ist  nun
ein  äusseres  Moment  zu  Hilfe  gekommen.  Für  die  Darstellung  des  schweizerischen ­
  Bankwesens,  wie  es  hier  für  die  Schweizerische  Landesausstellung
vorgenommen  wird,  wurden  als  Grossbanken  zusammengefasst  die  im
Kartell  schweizerischer  Banken  vereinigten  Handelsbanken.
So  ergab  sich  denn  für  unsere  Gruppe  ein  Bestand  von  92  Banken
auf  31.  Dezember  1911.
Allerdings  ist  auch  diese  Zusammenstellung  noch  nicht  vollständig.
Es  wurden  nur  diejenigen  Institute  beigezogen,  über  die  die  Schweizerische
Nationalbank  seit  1906  eine  Bearbeitung  der  Bilanzen  und  der  Gewinnund
  Verlustrechnung  hat  vornehmen  können.  Die  allerdings  wenigen  und
dazu  meist  kleinen  Institute,  die  so  nicht  mitgerechnet  werden,  wären
immerhin  nicht  imstande,  die  später  gebotenen  Zahlen  wesentlich  zu  verändern ­
  und  die  daraus  gezogenen  Schlüsse  zu  modifizieren.  Dass  diese
zahlenmässige  Betrachtung  in  ihrer  Vollständigkeit  nur  bis  zum  Jahr  1906
zurückreicht,  ist  allerdings  ein  Mangel,  der  aber  in  Anbetracht,  dass  früheres
Material  nicht  vollständig  zu  beschaffen  wäre,  nicht  zu  heben  war.  Im
Abschnitt  über  die  geschichtliche  Entwicklung  wird  sich  immerhin  Gelegenheit ­
  bieten,  in  vielfacher  Hinsicht  auf  frühere  Zeiten  und  Verhältnisse
hinzuweisen.  Auch  die  Zahlen  für  1912  konnten  nur  noch  in  beschränktem
Masse  Verwendung  finden.
Diese  vorgenommene  Abgrenzung  nach  oben  und  unten,  das  heisst
gegenüber  den  Grossbanken  und  den  Spar-  und  Leihkassen,  brachte  es
mit  sich,  dass  die  vorliegende  Arbeit  zum  Teil  sehr  heterogene  Institute
umfasst.  Wenn  trotzdem  versucht  wird,  diese  Banken  als  Ganzes  zusammenzufassen, ­
  so  wird  dies  nur  dadurch  möglich,  dass  dabei  beständig
auf  die  grossen  Abweichungen  bei  einzelnen  Instituten  hingewiesen  wird.
Die  hier  zusammengefassten  Banken  stellen  also  nicht  etwa  einen  einheitlichen ­
  Typus  einer  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbank  dar;  sie
sind  im  Gegenteil  vielgestaltig  und  individuell  sehr  verschieden.  Die
reiche  Arbeitsvereinigung,  die  das  schweizerische  Bankwesen  auszeichnet,
erschwert  so  eine  befriedigende  Klassifikation.  Und  doch  dürfte  die  Arbeit
einigen  Aufschluss  geben  über  das  schweizerische  Lokal-  und  Mittelbankwesen ­
  in  seiner  Vielgestaltigkeit,  über  seine  Stellung  im
gesamten  Kreditsystem  und  seine  Bedeutung  für  die  Volkswirtschaft
unseres  Landes.
        <pb n="9" />
        9

II.
Die  historische  Entwicklung  der  schweizerischen
Lokal-  und  Mittelbanken.

1.  Das  Bankwesen  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts,
die  Sparkassen.
Der  neuzeitliche  Handel  und  Verkehr  und  die  Industrie,  die  sich  im
Laufe  des  letzten  Jahrhunderts  zur  Grossindustrie  entwickelte,  haben  das
heutige  Bankwesen  geschaffen.
Brüher  war  der  Handel  durch  Zunftzwang  eingeengt,  und  die  unvollkommenen ­
  Verkehrsmittel  und  die  wenig  ausgebildete  Industrie  erforderten
nicht  die  gewaltigen  Finanzmittel  wie  heute.  Der  Gewerbetreibende  und
der  Kaufmann  arbeiteten  zum  Grossteil  mit  ihrem  eigenen  Kapital.  Wohl
existierten  auch  bei  uns  in  der  Schweiz  an  grossen  Plätzen  Privatbankiers,
die  sich  lediglich  Bankgeschäften  widmeten;  häufiger  aber  noch  gliederten
sich  grosse  Handelshäuser  auch  eine  Bankabteilung  an.  So  zeigte  das
zürcherische  Ragionenbuch  von  1837  folgende,  Bankgeschäfte  pflegende
Firmen:  1)
1.  Pestalozzi  im  Thalhof,  Seidenfabrikation  und  Bankgeschäfte,
Zürich;
2.  Sal.  Pestalozzi  zum  Steinbock,  Wechsel  und  Seide,  Zürich;
3.  Caspar  Schulthess  &amp;amp;  Co.,  Wechselgeschäfte,  Zürich;
4.  C.  Schulthess  Erben,  Wechselgeschäfte  und  Seidenhandel,  Zürich;
5.  Tobler-Stadler,  Bankier,  Zürich;
6.  Clais  &amp;amp;  Co.,  Wechselgeschäfte,  Winterthur;
7.  Caspar  Bindschädler,  Wechselgeschäfte,  Männedorf.
Die  Geschäfte  der  Bankiers  bestanden  im  An-  und  Verkauf  von
Wechseln  auf  fremde  Plätze,  im  Diskont  von  Platzwechseln,  in  der  Eröffnung ­
  von  Kontokorrentkrediten  gegen  Personal-  oder  Realkaution,

b  Bleuler,  Die  Bank  ivZürieh  1836  bis  1906,  Zürich  1913,  S.  9.
        <pb n="10" />
        10

in  Gewährung  von  Darlehen  gegen  Faustpfand  und  Grundpfand,  im  kommionsweisen ­
  An-  und  Verkauf  von  Anlagepapieren  und  in  der  Annahme
verzinslicher  Depositen.
Auch  die  Annahme  von  Depositen  durch  Handels-  und  Fabrikationsgeschäfte ­
  war  nichts  ungewöhnliches.  So  schreibt  F.  L.  Imhoof-Hotze,
Winterthur,  in  seinen  Memoiren  noch  im  Jahre  1872:1)  „Mein  Geschäft
hatte  während  langen  Jahren  Depositengelder  von  Privaten  angenommen,
davon  ich  5%  Zinsen  zahlte,  während  ich  namentlich  im  letzten  Jahrzehnt
vor  der  Liquidation  davon  einen  guten  Teil  gerne  entbehrt  hätte.  Ich  fand
aber,  dass  wir  Kaufleute  nicht  nur  für  uns  da  sind,  sondern  auch  andern
Dienste  zu  leisten  verpflichtet  sind,  zumal  wo  dies  nur f  mit  kleinen  Opfern
von  unserer  Seite  geschehen  kann.  Und  so  wusste  ich,  dass  eine  Menge
unserer  Kreditoren  sich  glücklich  schätzten,  ihr  Geld  so  sicher  und  günstig
anlegen  zu  können.“
Die  ersten  reinen  Geldinstitute  der  Schweiz  nicht  privaten  Charakters
waren  im  allgemeinen  die  Sparkassen.  Und  zwar  entstanden  sie  vorwiegend ­
  durch  die  Initiative  einzelner  wohlmeinender  Privatpersonen  oder
gemeinnütziger  Gesellschaften,  die  aus  ihren  Mitteln,  mit  ihrer  Garantie
und  auf  ihr  Risiko  die  Anstalt  ins  Leben  riefen,  mit  einem  Anfangskapital
dotierten  und  sehr  oft  auch  längere  Zeit  unentgeltlich  leiteten.  Ihr  Zweck
war  in  erster  Linie  die  Aufmunterung  zum  Sparen,  „allen  denjenigen,  die
daran  Teil  nehmen  wollen,  besonders  aber  Handwerkern  und  Dienstboten,
Vormündern  und  Taufpaten  und  andern  Wohltätern  einen  sichern  zinstragenden ­
  Aufbewahrungsort  für  ihre  Ersparnisse,  Geschenke  oder  Vergabungen ­
  darzubieten“.  (Allgemeine  Aargauische  Ersparniskasse.)  Man
gewährte  einen  verhältnismässig  hohen  Zins  und  beschränkte  oft  die  Kreise
für  die  die  Kasse  bestimmt  war,  entweder  örtlich  (Bürgerliche  Depositokasse,
  Amtsersparniskasse),  oder  auf  bestimmte  Bevölkerungskreise  (Dienstbotenkasse). ­
  Der  ursprünglichen  Sparkasse  ging  also  der  Erwerbscharakter
völlig  ab,  die  Annahme  der  Gelder  war  Selbstzweck,  ein  Dividenden  verlangendes ­
  Aktienkapital  existierte  nicht.  Anlage  fanden  die  so  gesammelten
Gelder  meist  in  soliden  Hypotheken,  und  dass  diese  Anlagemöglichkeit
bei  den  damaligen  einfachen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  keine  unbegrenzte ­
  war,  zeigt  eine  Bemerkung  im  Bericht  pro  1850/51  der  von  der
Gemeinnützigen  Gesellschaft  Winterthur  geleiteten  Ersparniskasse:  „Betreffend ­
  die  Herabsetzung  des  Zinsfusses  ist  zu  bemerken,  dass  es  notwendig
wurde,  dem  Geldandrang  von  Leuten,  welche  die  Ersparniskasse  nur  als

q  Wetter,  Die  Bank  in  Winterthur  1862  bis  1912,  Winterthur  1914,  S.  15.
        <pb n="11" />
        11

Ablagerungsplatz  disponibler  Gelder  betrachten,  abzuhelfen;  besonders
da  es  der  Direktion  Mühe  machte,  die  Gelder  ganz  sicher  anzulegen.“
So  entstanden  von  1783  (Dienstbotenkasse  Bern)  an  in  kurzem  Zeitraum ­
  in  der  ganzen  Schweiz  herum  eine  Reihe  von  Sparkassen,  so  dass
nach  Näf  bis  1820  im  ganzen  21  Sparkassen  gegründet  worden  waren.
Mit  der  Zeit  dehnte  eine  Reihe  von  Sparkassen  ihren  Geschäftskreis
aus.  Der  rein  wohltätige  Zweck  trat  zurück,  und  die  Kassen  erweiterten
sich  zu  Erwerbsanstalten.  Sie  wurden  allen  Kreisen  der  Bevölkerung  zugänglich, ­
  und  der  Anlagezweck  begann  als  Hauptsache  hervorzutreten.
Die  Kassen  machten  gute  Geschäfte  und  häuften  bedeutende  Fonds  an.
Man  wurde  auf  sie  aufmerksam,  Kantone  kauften  sie  auf,  um  sie  eventuell
zur  Kantonalbank  auszubauen,  auch  Leihkassen  und  Hypothekarinstitute
erstrebten  und  erreichten  Verschmelzung  mit  bestehenden  Sparkassen.
2.  Die  Gründung  von  Banken  und  Leilikassen  als  Erwerbsinstitute
in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts.
Nach  und  nach  setzte,  zuerst  langsam,  dann  in  immer  schnellerem
Tempo,  die  industrielle  Revolution  ein.  Das  bedingte  eine  vermehrte,  bisher ­
  nicht  gekannte  Nachfrage  nach  Kapitalien,  und  die  bestehende  Organisation ­
  des  Kreditwesens  erwies  sich  als  zu  wenig  leistungsfähig.  Die  früher
im  Dienste  von  Handel  und  Industrie  stehenden  Privatbankiers  und  gemischten ­
  Firmen  waren  ausser  stände,  den  neuen  Bedürfnissen  in  vollem
Umfange  gerecht  zu  werden.  An  Stelle  des  Importeurs,  der  vordem  kreditiert
hatte,  trat  nun  die  eigentliche  Bank,  und  im  Laufe  der  Zeit  übernahm  sie
die  Geldgeschäfte  völlig.  Periodische  Geldklemmen  führten  in  erster  Linie
einmal  zur  Schaffung  von  Notenbanken,  die  man  als  wichtiges  Mittel
zur  Belebung  von  Handel  und  Industrie  ansah.  Es  entstanden:
1836  Bank  in  Zürich;
1837  Bank  in  St.  Gallen;
1842  Bank  in  Basel;
Banque  du  Commerce,  Geneve;
1848  Banque  de  Geneve,  usw.
Für  die  Bedürfnisse  von  Gewerbe  und  Landwirtschaft  bildeten  sich
Spar-  und  Leihkassen,  Leihkassen  und  Hypothekenbanken,
die  entweder  auf  genossenschaftlicher  oder  aktienrechtlicher  Basis  neu  geschaffen ­
  oder  durch  Erweiterung  bestehender  Sparkassen  organisiert
wurden.  So  entstanden  an  Spar-  und  Leihkassen  und  ähnlichen  Instituten:
        <pb n="12" />
        12

1850  Luzernische  Kantonal-Spar-  und  Leihkasse;
1854  Gewerbekasse  Langnau;
1857  Spar-  und  Leihkasse  Bern;
Leihkasse  der  Stadt  Zürich;
1860  Handwerkerbank  Basel;
1862  Leihkasse  Glarus;
1863  Leihkasse  Wädenswil;
Leihkasse  Zofingen;
1864  Union  Vaudoise  du  Credit,  Lausanne;
1865  Solothurnische  Leihkasse;
1866  Credit  agricole  et  industriel  de  la  Broye;
1867  Leihkasse  Langental;
1867  Societe  de  Credit  et  d’Epargne  du  Leman,  Lausanne;
1869  Societe  Yverdonnoise  de  Credit  et  d’Epargne;
usw.
Doch  noch  fehlte  ein  Glied  im  Kranze  der  verschiedenen  Kreditinstitute. ­
  Handel  und  Industrie  erforderten  immer  mehr  Banken,  die
grössere  Blankokredite  zu  gewähren  imstande  waren.  Dazu  eigneten  sich
die  Notenbanken  nicht.  Die  grossen  Investitionen  für  das  aufkommende
Eisenbahnwesen  eröffneten  neue  Perspektiven  für  Institute,  die  sich  der
Emission  von  Anleihen  von  Staaten,  Gemeinden  und  Gesellschaften  zu
widmen  verstanden.  So  entstanden  reine  Handels-  und  Kreditbanken, ­
  z.  B.:
1856  Schweizerische  Kreditanstalt,  Zürich;
Deutsch-Schweizerische  Kreditbank,  St.  Gallen;
1862  Bank  in  Winterthur;
1863  Bank  in  Baden;
Basler  Handelsbank;
Berner  Handelsbank;
Bank  in  Zofingen,  usw.
3.  Der  Ursprung  der  heutigen  Lokal-  und  Mittelbanken.
Wir  wollen  unter  diesem  Titel  nicht  eine  Entwicklung  der  einzelnen
Banken,  die  in  der  Gruppe  zusammengefasst  sind,  bringen,  sondern  nur
in  wenigen  Andeutungen  zeigen,  aus  welchen  Kreisen  ursprünglicher
Banken  sich  die  Lokal-  und  Mittelbanken  rekrutieren.  Die  ganze  Arbeit
soll  ja  nicht  in  erster  Linie  geschichtlichen  Charakter  haben,  sondern  den
gegenwärtigen  Stand  dieses  Teils  des  schweizerischen  Bankwesens  zur
Darstellung  bringen.
        <pb n="13" />
        13

Da  kommen  einmal  eine  Reihe  von  früheren  Emissionsbanken,  die
teilweise  wenigstens  ihr  Noten-Emissionsrecht  bis  zur  Eröffnung  der
Schweizerischen  Nationalbank,  bezw.  der  durch  das  Gesetz  gewährten  Frist,
bewahrten.  Zu  solchen  früheren  Emissionsbanken  zählen  aus  unserer
Gruppe  folgende  Institute:  1)

Grün-Emission



Maximum

Domizil

Firma

düng

bis

der  Emission

1.  Bellinzona
2.  Bulle
3.  „
4.  Chur
5.  Estavayer
6.  Freiburg
7.  Genf
8.  Glarus
9.  Locarno
10.  Lugano
11-  „
12.  Luzern
13.  Payerne
14.  Schaffhausen

Banca  cantonale  Tieinese  3 )
Banque  populaire  de  la  Gruyere
Credit  Gruyörien
Bank  für  Graubünden
Crödit  agricole  et  industriel
Banque  cantonale  Fribourgeoise
Banque  de  Geneve
Bank  in  Glarus  “)
Credito  Tieinese  3 )
Banca  della  Svizzera  Italiana
Banca  popolare  di  Lugano
Bank  in  Luzern  2)
Banque  populaire  de  la  Broye
Bank  in  Schaffhausen

1859
1854
1873
1862
1866
1850
1848
1852
1890
1873
1889
1856
1863
1862

1908
1891
1891
1881
1910
1910
1898
1882
1907
1907
1910
1907
1882
1907

2,000,000
300,000
300,000
1,125,000
1,000,000
1,250,000
5,000,000
1,144,000
2,250,000
3,000,000
4,000,000
5,000,000
20,000
3,500,000

Wir  sehen,  wie  es  sich  meist  um  nicht  sehr  grosse  Emissionsinstitute
handelte;  es  waren  in  der  Hauptsache  kleinere  Lokalbanken  mit  teils
Handelsbank-,  teils  sogar  Hypothekenbankcharakter.  Auf  ihre  Stellung
im  schweizerischen  Emissionswesen,  ihre  Bedeutung  als  Notenbanken  und
eine  Würdigung  ihrer  Tätigkeit  auf  diesem  Gebiet  haben  wir  hier  nicht  näher
einzutreten,  es  wird  das  in  der  Monographie,  die  den  Emissionsbanken  gewidmet ­
  ist,  geschehen.  Mit  dem  Aufkommen  der  Kantonalbanken,  die  als
Staatsinstitute  in  erster  Linie  mit  dem  Emissionsrecht  ausgestattet  wurden,
setzte  vielerorts  eine  Rivalität  zwischen  Staats-  und  Privatinstitut  in  ihrer
Eigenschaft  als  Notenbanken  ein,  die  sehr  oft  durch  Betätigung  der  Kantonalgesetzgebung ­
  zuungunsten  des  privaten  Noteninstitutes  entschieden  wurde.
Ein  Beispiel  dafür  haben  wir  in  der  Bank  für  Graubünden,  die
1862  mit  einem  Kapital  von  1,000,000  Er.  als  Handelsbank  ins  Leben  gerufen ­
  wurde.  Nach  den  Berichten  begegnete  die  Einführung  der  im  Kanton
*)  Dabei  sehen  wir  ab  von  der  Nennung  der  eigentlichen  alten  Emissionsbanken(Bank
in  Zürich,  Bank  in  St.  Gallen,  Bank  in  Basel,  usw.)  die  anlässlich  der  Eröffnung  der  Schweiz.
Nationalbank  entweder  mit  Grossbanken  fusionierten  oder  liquidierten.
2 )  1912  fusioniert  mit  der  Schweizerischen  Kreditanstalt.
3 )  1914  in  Liquidation  getreten.
        <pb n="14" />
        14

Graubünden  noch  wenig  bekannten  Banknoten  grossen  Schwierigkeiten.
Um  dem  Publikum  die  Sache  mundgerechter  zu  machen,  wurden  zuerst
verzinsliche  Noten  ausgegeben,  auf  deren  Rückseite  sich  eine  Tabelle  mit
Zinsberechnung  befand.  Doch  bald  wurde  diese  Einrichtung  wieder  fallen
gelassen,  und  die  gewöhnlichen  Noten  fanden  Eingang.  Die  Emiss-on
wurde  sukzessive  von  400,000  Er.  auf  1,125,000  Er.  erhöht.  Da  wurde  1871
die  bestehende  Bündnerische  Spar-  und  Hypothekarkasse  in  die  Graubündner ­
  Kantonalbank  umgewandelt,  und  die  neue  Staatsanstalt  beeilte
sich,  das  Notengeschäft  an  die  Hand  zu  nehmen.  Zwischen  den  beiden
Instituten  herrschte  zu  gewissen  Zeiten  ein  förmlicher  Banknotenkrieg,
indem  jede  Bank  die  Noten  der  andern  ansammelte,  um  sie  dann  in  einem
möglichst  ungelegenen  Augenblick  in  grossen  Posten  zur  Einlösung  zu
präsentieren.  Gesetzgeberische  Erlasse,  die  das  Staatsinstitut  begünstigten,
führten  schliesslich  dazu,  dass  die  Bank  für  Graubünden  1881  schon  auf
ihr  Emissionsrecht  verzichtete.  Die  Bank  verlegte  von  da  an  noch  mehr
als  bisher  das  Schwergewicht  ihrer  Tätigkeit  auf  das  Kontokorrent-  und
Darlehensgeschäft.
Auch  die  übrigen  ehemaligen  Emissionsbanken  der  Gruppe  wandelten,
soweit  sie  es  nicht  überhaupt  von  Anfang  an  waren,  sich  im  Laufe  ihres
Bestehens  immer  mehr  in  Handelsbanken  um,  so  dass  die  Aufgabe  des
Noten-Emissionsrechtes  bei  Eröffnung  der  Nationalbank  oder  schon  früher
an  der  innern  Natur  der  Anstalten  nicht  viel  änderte.  Eür  viele  war  das
Notengeschäft  immer  eine  ziemlich  unbedeutende  Zugabe  gewesen,  für  die
man  sich  ursprünglich  des  erwarteten  Gewinnes  wegen  entschlossen,  und
die  man  dann  in  der  Folge  aus  Tradition  beibehalten  hatte;  auch  als  man
erkannte,  dass  die  Verbindung  von  Noten-  und  Handelsbank  ihre  Nachteile
und  Gefahren  in  sich  schloss.
Eine  zweite  Gruppe  von  heutigen  Lokal-  und  Mittelbanken  bestand  von
Anfang  an  aus  kleinen  Handels-  oder  Gewerbebanken;  sie  wurden  gegründet ­
  an  Plätzen  mit  bedeutendem  gewerblichem  und  industriellem
Leben,  regem  Handel  oder  lebhaftem.Fremdenverkehr.  So  entstanden  u.  a.:
1855  Comptoir  d’Escompte  de  Geneve;  heute  die  Bank  mit
dem  grössten  einbezahlten  Aktienkapital  unserer  Gruppe
(15  Millionen  Franken);
1860  Handwerkerbank  Basel;
1863  Bank  in  Baden;
Bank  in  Zofingen;
Berner  Handelsbank;
1864  Banque  du  Locle;
        <pb n="15" />
        15

1868  Banque  de  Montreux;
Gewerbebank  Zürich,  gegründet  als  Vorschuss-  und
Kreditverein  der  Handwerker  des  Bezirks  Zürich;
1872  Aargauische  Creditanstalt;
Creditanstalt  Luzern;
1890  Zürcher  Depositenbank;
1896  Incasso-  und  Eff  ec  tenbank,  Zürich;
Rhätische  Bank  (Bank  für  Davos);
Banca  Svizzera  Americana,  Lugano;
1902  Banque  de  Depots  et  de  Credit,  Geneve;
1905  St.  Moritzerbank,  St.  Moritz;
1906  Gewerbek  asse  Bern;
1908  Obwaldner  Gewerbebank,  Sarnen;
1909  Societe  Suisse  de  Banque  et  de  Depots,  Lausanne.
Wie  die  Gründung  der  deutschen  Kreditorganisationen  auf  Gegenseitigkeit ­
  auch  in  der  Schweiz  zur  Nachahmung  reizte,  zeigt  die  Entstehung ­
  der  Handwerkerbank  Basel  im  Jahr  1860.  Im  Schosse  des
Handwerker-  und  Gewerbevereins  entstand  der  Plan  zu  der  Errichtung
einer  Vorschussbank  nach  Schulze-Delitzsch.  Die  neue  Bank  hatte  den
Zweck,  den  Bürgern  und  Einwohnern  Basels  vorübergehende  Geldvorschüsse ­
  zur  Förderung  ihres  Berufes  zu  leisten.  Das  Bankkapital  bestand
aus  einer  unbestimmten  Anzahl  Aktien  von  je  100  Franken,  auf  die  die
Hälfte  innert  Jahresfrist  einbezahlt  werden  musste.  Die  Geschäfte  der
Bank  bestanden:
1.  In  Gewährung  von  Darlehen  auf  bestimmte  Zeit  und  in  Krediteröffnungen ­
  gegen  genügende  Deckung  (Stellung  eines  oder  mehrerer  solider
Bürgen,  Mitunterschrift  der  Ehefrau  mit  ihrem  eingebrachten  Vermögen, ­
  faustpfändliche  Hinterlage  von  Wertpapieren,  Gold  oder
Silber,  Verpfändung  von  Liegenschaften,  Mobilien,  Rohstoffen  oder
Fabrikaten),  beides  nur  an  in  Basel  wohnende  Mitglieder,  die  einen
selbständigen  Beruf,  sei  es  Handwerk,  Gewerbe  oder  Handelsgeschäft
betreiben.
2.  In  der  Annahme  verzinslicher  Gelder  auf  feste  Verfallzeit  oder  in
Kontokorrent.
Schon  1861  aber  hob  die  Generalversammlung  die  Beschränkung  auf,
dass  nur  an  Mitglieder  Darlehen  gewährt  werden  konnten,  immerhin  mussten
die  Entlehner  noch  im  Kanton  wohnen.  Diese  Aufgabe  des  Schulze-Delitzschen
  Grundsatzes  der  Gegenseitigkeit  bildete  die  Grundlage  für  das
nun  folgende  kräftige  Aufblühen  der  Handwerkerbank.  1867  wurde  das
        <pb n="16" />
        16

Hypothekargeschäft  eingeführt  und  damit  der  Grund  gelegt  zum  heutigen
Hauptgeschäftszweig  der  Anstalt.  1872  wurden  die  Diskontierung  von
Wechseln,  Anweisungen  und  Warrants,  der  An-  und  Verkauf  von  Wertpapieren ­
  als  neue  Geschäftszweige  auf  genommen,  1889  beteiligte  sich  die
Bank  zum  erstenmal  als  Subskriptionsstelle  bei  Anleihen-  und  Aktienemissionen ­
  und  an  einem  Übernahmesyndikat.  So  fand  Schritt  um  Schritt
der  Ausbau  der  einfachen  Vorschussbank  zu  einem  modernen  Kreditinstitut ­
  statt.  Dank  der  ihr  reichlich  zufliessenden  Obligationen-  und
Spargelder  und  infolge  ihrer  eigenen  bedeutenden  Kapitalvermehrung
konnte  die  Bank  die  weitgehenden  Anforderungen,  die  Hypothekar-,  Darlehens- ­
  und  Kontokorrentgeschäft  an  sie  stellten,  gerecht  werden.  Auf
31.  Januar  1913  weist  die  Bank  bei  10  Millionen  Franken  Aktienkapital
und  4,65  Millionen  Franken  Reserven  eine  Bilanzsumme  von  95,8  Millionen
Franken  auf;  die  Dividende  beträgt  seit  Jahren  8%.
Oft  fanden  neue  Bankgründungen  unter  finanzieller  Mitwirkung
bestehender  grösserer  Institute  statt.  So  wirkten  mit  als  Gründer  der
Aargauischen  Creditanstalt  (1872)  die  Bank  in  Winterthur  und  die
Basler  Handelsbank;  bei  der  Gründung  der  Creditanstalt  Luzern
(1872)  ebenfalls  die  Basler  Handelsbank,  ohne  dass  in  beiden  Fällen  daraus
etwa  eine  dauernde  Beteiligung  sich  entwickelt  hätte.  1)  1902  wurde  unter
Mitwirkung  Genfer  Bankhäuser  die  Banque  de  Depots  et  de  Credit
in  Genf  durch  Übernahme  der  Banque  Genevoise  de  Prets  et  de  Depots
ins  Leben  gerufen.  Ihr  Aktienkapital  wurde  auf  6  Millionen  Franken  festgesetzt, ­
  von  denen  1,2  Milhonen  Franken  sofort  und  weitere  0,8  Millionen
Franken  im  Jahre  1906  einberufen  wurden.  1907  wurde  das  Aktienkapital
auf  10  Millionen  Franken  erhöht,  wovon  50%  einbezahlt  sind.  Die  Banque
de  Depots  et  de  Credit  nimmt  insofern  unter  den  Genfer  Banken  eine
besondere  Stellung  ein,  als  sie  zur  Erleichterung  des  Platzverkehrs  folgende
Spezialabteilungen  übernahm:
1.  Vermittlung  der  monatlichen  Titelausgleichungen  (Liquidation)  zwischen ­
  den  Börsenagenten  und  den  Bankgeschäften;
2.  Vertretung  einer  Anzahl  von  Bankfirmen  in  dem  von  der  Schweizerischen ­
  Nationalbank  geleiteten  Clearing-House;
3.  Eröffnung  von  zinstragenden  Girokonten  für  Banken,  Notariats  und
Regie-Bureaux  und  kommissionsfreie  Besorgung  von  Übertragungen.
Das  Institut  besorgt  daneben  alle  vorkommenden  Bankgeschäfte,
verlegt  sich  aber  hauptsächlich  auf  die  Annahme  von  Geldern  auf  kurzen
oder  langen  Termin  und  auf  die  Diskontierung  von  schweizerischen  und

l )  Vergl.  S.  91.
        <pb n="17" />
        17

2

ausländischen  Wechseln.  Auch  Vorschüsse  gegen  Hinterlage  bilden  einen
bedeutenden  Zweig  seiner  Tätigkeit.  Im  Verwaltungsrat  ist  die  ganze
Haute  Banque  Genfs  vertreten,  was  unwillkürlich  der  Geschäftsführung
eine  gewisse  Autorität  verleiht.  Das  Zutrauen  zu  dem  Institute  beruht  mit
Recht  auf  der  beständig  gewahrten  grossen  Liquidität;  es  gibt  sich  darin
kund,  dass  die  Summe  der  Depositen  und  Kontokorrentguthaben  1912
eine  Höhe  von  30  Millionen  Franken  erreicht.
Als  eine  Gründung  und  ein  Tochterinstitut  der  Societe  Generale
pour  favoriser  le  developpement  du  Commerce  etde  l’Industrie
en  France,  Paris,  und  ihrer  Tochtergesellschaften,  der  Allgemeinen
Elsässischen  Bankgesellschaft,  Strassburg,  und  der  Societe  Framjaise  de
Banque  et  de  Depots,  Paris,  die  alle  im  Verwaltungsrat  des  neuen  Institutes
vertreten  sind,  entstand  1909  mit  Sitz  in  Lausanne  durch  Übernahme  der
Lausanner  Filiale  der  Allgemeinen  Elsässischen  Bankgesellschaft  die
Societe  Suisse  de  Banque  et  de  Depots.  Das  Aktienkapital  beträgt
auf  30.  Juni  1912  25  Millionen  Franken,  wovon  die  Hälfte  einbezahlt  ist.
Daneben  existieren  für  1  Million  Franken  Gründeranteile,  die  der  Muttergesellschaft, ­
  der  Societe  Generale,  überlassen  wurden  und  die  kein  Stimmund
  Vertretungsrecht  gewähren  und  auch  in  der  Bilanz  nicht  als  Passivum
zu  erscheinen  haben.  Auf  sie  entfallen  vom  jährlichen  Gewinn  15%  des
nach  der  statutarischen  Dotierung  der  Reserven  und  der  Ausschüttung
einer  ersten  Dividende  von  4%  auf  die  Aktien  verbleibenden  Restes.
So  handelt  es  sich  also  tatsächlich  bei  der  Societe  Suisse  de  Banque
et  de  Depots  in  Lausanne  mit  Niederlassungen  in  Brüssel,  Freiburg  und
Genf  nicht  eigentlich  um  eine  im  Grunde  schweizerische  Bank,  und  wenn
sie  bei  der  Statistik  der  Schweizerischen  Nationalbank  doch  den  schweizerischen ­
  Lokal-  und  Mittelbanken  zugezählt  worden  ist,  so  geschah  dies,
weil  sie  eben  nicht  wie  etwa  die  Genfer  Filialen  des  Credit  Lyonnais  und
der  Banque  de  Paris  et  des  Pays-Bas  als  Niederlassung  einer  französischen
Grossbank,  sondern  als  selbständige  Bank  mit  schweizerischem  Hauptsitz
erscheint. J )
Banken,  die  neben  dem  Darlehens-  und  Kontokorrentgeschäft  von
Anfang  an  auch  dem  Hypothekargeschäft  einen  grossen  Raum  gewährten,
sind  u.  a.:
1858  Vorsichtskasse  Biel;
1874  Rheintalische  Creditanstalt,  Altstätten;
1880  Kreditanstalt  Grabs.
*)  Allerdings  scheint  diese  selbständige  Firmierung  von  tatsächlichen  Filialen  der
Auslandbanken  aufzukommen,  wir  erwähnen  u.  a.  noch  den  am  1.  Januar  1913  eröffneten
Cr6dit.de  la  Suisse  fransaise  (vormals  Ormond  &amp;amp;  Cie.)  gegründet  durch  den  Cr6dit
Anversois,  Antwerpen.
        <pb n="18" />
        18

Alle  diese  Banken,  sowohl  die  reinen  Handels-  und  Gewerbebanken,
als  auch  die  dazu  das  Hypothekargeschäft  pflegenden  Institute  haben  im
Laufe  der  Jahrzehnte  ihren  Charakter  nicht  wesentlich  geändert;  nur  der
Umfang  der  Geschäfte  hat  sich,  der  allgemeinen  und  lokalen  Entwicklung
entsprechend,  meist  bedeutend  erweitert,  und  die  Kapitalkraft  der  Institute ­
  ist  gestiegen.
Eine  Reihe  von  Banken  ist  als  „Volksbanken“  gegründet  worden;
zum  Teil  waren  sie  ursprünglich  (heute  noch  die  Banque  populaire  Genevoise)
  Genossenschaften.  Ihr  Geschäftskreis  ist  meist  ein  gemischter,  neben
dem  Darlehens-  und  Kontokorrentgeschäft  pflegen  sie  auch  noch  das
Hypothekargeschäft.  Dazu  gehören  (abgesehen  von  den  bei  den  Emissionsbanken ­
  erwähnten):
1865  Banque  populaire  de  la  Glane,  Romont;
1867  Caisse  populaire  d’Epargne  et  de  Credit,  Lausanne;
1868  Banque  populaire  Genevoise;
1868  Volksbank  Luzern,  hervorgegangen  aus  der  Handwerkerbank ­
  Luzern;
1872  Solothurnische  Volksbank;
1873  Volksbank  Interlaken,  A.-G.,  bis  1907  Genossenschaft;
1874  Volksbank  Hochdorf;
1885  Banca  popolare  Ticinese,  Bellinzona; 1 )
1888  Volksbank  Reinach;
1904  ,,  Wolhusen;
1905  „  Ruswil;
Banque  populaire  Valaisanne,  Sitten;
1906  Volksbank  Willisau;
Zell;
1908  „  Münster;
„  Triengen;
1909  „  Reiden;
1912  „  Siders.
Durch  Erweiterung  früherer  Sparkassen,  Spar-  und  Leihkassen ­
  oder  Leihkassen  sind  entstanden:
Freiämterbank,  Wohlen  (1834,  Ersparniskasse  Bremgarten-Muri);
Bank  in  Zug  (1840,  Sparkasse  Zug);
Bank  in  Altstätten  (1842,  Sparkasse  Altstätten); 2 )

')  1914  in  Liquidation  getreten.
-)  1914  mit  der  St.  Gallischen  Kantonalbank  fusioniert.
        <pb n="19" />
        19

Solothurner  Handelsbank  (1847,  Hilfs-  und  Ersparniskasse  Solothurn-Lebern); ­

Bank  in  Langnau  (1854,  Gewerbekasse,  dann  Leihkasse  Langnau);
Bank  in  Wädenswil  (1863,  Leihkasse  Wädenswil);
Gewerbekasse  Baden  (1863,  Spar-  und  Vorschusskasse  des  Gewerbevereins ­
  Baden);
Credit  du  Leman,  Vevey  (1867,  Societe  de  Credit  et  d’Epargne
du  Leman);
Bank  in  Langental  (1867,  Leihkasse  Langenthal);
Credit  Yverdonnois  (1869,  Societe  Yverdonnoise  de  Credit  et
d’Epargne);
Bank  in  Menzikon  (1874,  Spar-  und  Leihkasse  Menzikon);
Bank  in  Gossau  (1881,  Ersparniskasse  Gossau);
Bank  in  Wohlen  (Spar-  und  Leihkasse  Wohlen,  1912  an  die  Aargauische ­
  Kantonalbank  übergegangen).
Wie  sich  ursprünglich  von  gemeinnützigen  Vereinen  gegründete  Anstalten ­
  allmählich  zu  bedeutenden  Erwerbsinstituten  umwandelten,  davon
zeugt  eines  der  bedeutendsten  Institute  unserer  Gruppe,  die  Creditanstalt
St.  Gallen.
Der  Gedanke  zur  Gründung  der  Creditanstalt  St.  Gallen  ging
von  der  St.  Gallisch-Appenzellischen  Gemeinnützigen  Gesellschaft  aus.
Man  wollte  für  die  gedrückte  Arbeiterklasse  eine  Anstalt  errichten,  welche
dem  verderblichen  Wirken  der  privaten  Winkelleihkassen  entgegentreten
könnte.  1855  wurde  die  Anstalt  eröffnet.  Ihr  Zweck  war,  „dem  Publikum
mit  kleinen  und  grösseren  Gelddarlehen  zu  dienen  auf  kurze  oder  längere
Zeit,  Ersparnisse  oder  auch  nicht  anderwärtig  angelegte  Geldsummen  auf
Zins  anzunehmen,  gleich  einer  so  geheissenen  Ersparnis-  oder  Depositokasse“.
  Man  wollte  dem  „unbemittelten,  aber  nicht  kreditlosen  Handwerker, ­
  Bauer  und  Arbeiter  und  dem  bürgerlichen  Mittelstand  Gelegenheit
geben  zu  möglichst  günstiger  Aufnahme  kleiner  Anleihen.“  Finanzielle
Basis  der  Anstalt  war  ein  Aktienverein  als  Garantieverein  in  dem  Sinne,
dass  die  Aktienzeichner  für  je  fünf  Aktien  damit  die  Verpflichtung  übernahmen, ­
  für  den  Betrag  von  500  Fr.  „Anteil  zu  nehmen  an  der  Gesamtgarantie ­
  der  Anstalt  gegen  jede  Art  von  Verlust  derjenigen  Personen,  welche
in  der  Stellung  als  Kreditoren  oder  Debitoren  mit  der  Anstalt  in  Berührung
und  Verbindung  kommen.  “Als  einzige  Geschäftszweige  der  Bank  figurierten
anfänglich  das  Sparkassengeschäft  und  die  Gewährung  von  Darlehen  gegen
Versetzung  von  Mobiliargegenständen,  sichern  Wertschriften  und  gegen
genügend  sichere  Personalbürgschaft  von  zwei  Kantonseinwohnern.  Der
        <pb n="20" />
        20

Reingewinn  diente  zur  Anlage  und  Äufnung  eines  Reservefonds.  Diese
Basis  erwies  sich  aber  für  die  Anstalt  bald  als  zu  klein  und  unsicher.  1859
schon  wurde  durch  Statutenrevision  der  Aktiengarantieverein  in  eine  ,,  Geldaktiengesellschaft“ ­
  mit  100,000  Fr.  Aktienkapital  umgewandelt,  und  damit
trat  natürlich  auch  der  Charakter  der  Gemeinnützigkeit  immer  mehr  in
den  Hintergrund.  1875  wurde  die  viel  Mühe  und  wenig  Gewinn  bringende
Mobiliarleihkasse,  1893  das  Sparkassageschäft  liquidiert.  Ursprünglich  war
das  Bürgschaftsgeschäft  der  Hauptgeschäftszweig  der  Bank.  Aber  die
vielen  auf  kommenden  Gemeinde-  und  Bezirksleihkassen  nahmen  bald  diesen
Geschäftszweig  für  sich  in  Beschlag,  da  sie  infolge  ihrer  genauen  Personenkenntnis ­
  in  der  Kreditgewährung  weitergehen  konnten,  und  die  Creditanstalt
  konzentrierte  ihre  Operationen  immer  mehr  auf  die  Stadt  und  die
angrenzenden  Gebiete,  hauptsächlich  sich  der  Belehnung  von  Nachgangstiteln ­
  widmend.  Durch  den  wirtschaftlichen  und  baulichen  Aufschwung
St.  Gallens  entwickelte  sich  die  Bank  zur  eigentlichen,,Baubank“;  grosse
Quartiere,  ja  ganze  Strassenzüge  wurden  mit  ihrer  finanziellen  Mitwirkung
erstellt.  Auf  31.  Dezember  1912  weist  die  Creditanstalt  St.  Gallen  bei
7,5  Millionen  Franken  Aktienkapital  und  4,5  Millionen  Franken  Reserven
eine  Bilanzsumme  von  59,7  Millionen  Franken  auf;  die  Dividende  beträgt
seit  Jahren  je  10%.
Ebenfalls  als  Garantieverein  wurde  1834  von  der  Kulturgesellschaft
der  Bezirke  Bremgarten  und  Muri  die  Ersparniskasse  Bremgarten-Muri
  gegründet.  1870  erfolgte  die  Umwandlung  in  eine  Aktiengesellschaft,
wobei  an  Stelle  des  Garantiekapitals  ein  Aktienkapital  von  200,000  Fr.
trat.  Zu  gleicher  Zeit  trat  die  Anstalt  auch  aus  dem  Rahmen  einer  reinen
Sparkasse  heraus  und  führte  das  Kontokorrent-  und  das  Wechselgeschäft
als  neue  Zweige  ein.  Seit  1910  firmiert  das  Institut  als  Freiämter-Bank
in  Wohlen,  es  weist  auf  Ende  1912  2  Millionen  Franken  Aktienkapital  auf.
t
Eigentümlich  war  die  Beschaffung  des  Kapitals  bei  der  1847  ins  Leben
gerufenen  Hilf  s-  und  Ersparniskasse  Solothurn-Lebern  vor  ihrer
Umwandlung  in  die  Hilfskasse  Solothurn,  heute  Solothurner  Handelsbank. ­
  Anlehnend  an  die  Kapitalbeschaffung  bei  Genossenschaften  existierten ­
  neben  den  Stammaktien  sogenannte  Sparaktien,  die  durch  monatliche ­
  Einzahlungen  und  Dividendengutschrift  allmählich  auf  den  Betrag
von  300  Fr.  gebracht  wurden.  Erst  1873  existierten  keine  solchen  Sparaktien
mehr.
Eine  ganz  besondere  Stellung  nimmt  unter  den  Instituten  unserer
Gruppe  die  Schweizerische  Genossenschaftsbank  in  St.  Gallen,
        <pb n="21" />
        21

gegründet  1905,  ein.  Ursprünglich  bestand  die  Aktivmitgliedschaft  lediglich
aus  Personenvereinigungen,  die  dem  Verband  der  christlich-sozialen  Arbeiterorganisationen ­
  angehörten;  statt  des  einbezahlten  Kapitals  bestand  ein
Garantiekapital  in  der  unbeschränkten  Haftbarkeit  der  Mitglieder.  Nach
den  neuen  Statuten  von  1912  können  nun  physische  und  juristische  Personen
durch  Vollzahlung  eines  Geschäftsanteiles  von  1000  Fr.  Mitglied  der  Bank
werden,  dafür  fällt  jede  weitergehende  Haftbarkeit  weg.  Die  Verbände
sind  insoweit  begünstigt  ,  als  sie  je  eine  Stimme  pro  einbezahlten  Anteil
besitzen,  während  Privatpersonen  bis  auf  zehn  Anteilscheine  eine  und  für
]e  zehn  weitere  Anteilscheine  eine  Stimme  mehr  haben.
Die  Schweizerische  Genossenschaftsbank  übernimmt  die  verfügbaren
Gelder  der  Sparkassen  der  christlich-sozialen  Organisationen  zur  Anlage  (auf
Ende  1912  3,2  Millionen  Franken),  sie  vermittelt  den  Geldverkehr  zwischen
dem  Schweizerischen  Raiffeisenverband  und  den  einzelnen  lokalen  Darlehenskassen, ­
  und  die  gleichen  Funktionen  übt  sie  aus  für  die  Genossenschaften ­
  Konkordia  und  ihren  Verband.
Noch  wären  andere  interessante  Bankgründungen,  auch  sehr  spekulative, ­
  und  Bankenschicksale  aufzuführen,  wir  begnügen  uns  mit  den  gegebenen ­
  Beispielen,  die  meist  typisch  sind  für  eine  ganze  Gruppe  von
Instituten.
        <pb n="22" />
        22

III.
Der  gegenwärtige  Stand  des  Lokalund
  Mittelbankwesens.

L  Die  Gesellschaftsform  und  die  innere  Organisation.
Wenn  auch,  wie  wir  im  vorigen  Abschnitt  zu  konstatieren  Gelegenheit
hatten,  viele  der  heutigen  Lokal-  und  Mittelbanken  als  Genossenschaften,
ja  als  blosse  Garantievereine  gegründet  wurden,  so  hat  sich  das  im  Laufe
der  Jahrzehnte,  entsprechend  der  zunehmenden  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft ­
  als  Organisationsform  auf  fast  allen  Gebieten,  geändert.  Tatsächlich ­
  bildet  die  Genossenschaftsform  mit  kündbaren  Stammanteilen
für  Banken,  speziell  für  kleinere  Institute,  eine  gewisse  Gefahr.  Machen  es
die  Verhältnisse,  etwa  aussergewöhnliche  Verluste,  unmöglich,  eine  den  allgemeinen ­
  Zinsverhältnissen  entsprechende  Dividende  auszurichten,  so  kann
das  leicht  zu  einer  Flucht  der  Genossenschafter  führen.  Dadurch  wird  nicht
nur  die  Lage  der  Genossenschaft  selber  infolge  Kapitalverminderung  eine
ungünstigere,  sondern  es  verlieren  auch  die  Gläubiger  der  Bank  einen  Teil
des  Garantiekapitals.  Allerdings  suchen  die  genossenschaftlich  organisierten
Institute  einer  solchen  Schwächung  durch  längere  Kündigungsfristen,
eventuell  vorläufige  Sistierung  der  Auszahlung  des  Stammguthabens  vorzubeugen. ­
  Trotzdem  ist  wohl  im  allgemeinen  daran  festzuhalten,  dass  die
Aktiengesellschaft  für  den  Bestand  eines  Bankinstitutes  grössere  Garantien ­
  zu  bieten  vermag.  Heute  sind  von  den  83  pro  31.  Dezember  1912  berücksichtigten ­
  Banken  nur  noch  acht  Genossenschaften,  alle  andern  haben
die  Form  der  Aktiengesellschaft.  Und  zwar  kommen  auf  die  folgenden
Grössengruppen:
I  bis  Fr.  500,000  Kapital:  2  Genossenschaften  und  20  A.-G.;
II  Fr.  500,001  —  1,000,000  „  —  „  „  20  „
III  „  1,000,001-5,000,000  „  6  „  „  27  „
IV  über  Fr.  5,000,000  „  —  ,,  „8

9&amp;gt;
        <pb n="23" />
        23

a)  Die  Aktiengesellschaften.
Der  Nominalbetrag  der  einzelnen  Aktie  ist  in  weitaus  der  Mehrzahl
der  Fälle  500  Fr.;  da  wo  Aktien  von  geringerem  Nominalwert  existieren,
rührt  das  entweder  von  einer  früheren  Reduktion  oder  der  Rückzahlung
eines  Teils  des  Kapitals  her,  oder  es  sind  Überreste  einer  ersten  Zeit,  wo
etwa  kleinere  Lokalinstitute  zur  besseren  Plazierung  der  Aktien  bei  einem
wenig  finanzkräftigen  Teil  der  Bevölkerung  zu  Abschnitten  von  50,  100
oder  200  Fr.  griffen.  Ganz  vereinzelt  finden  wir  grössere  Aktien  von
1000  Fr.,  ja  einmal  gar  5000  Fr.  Ebenso  ist  in  der  Regel  die  Aktie  voll
einbezahlt;  nur  bei  wenigen  Instituten  der  französischen  Schweiz  finden
wir,  entsprechend  der  französischen  Übung,  eine  Einzahlung  von  nur  50%
auch  bei  länger  bestehenden  Gesellschaften.  Von  den  75  Aktiengesellschaften ­
  per  31.  Dezember  1912  unserer  Gruppe  haben  25  Namenaktien.
Die  Regel  ist  also  die  voll  liberierte  Inhaberaktie  von  500  Fr.,  die  überhaupt ­
  den  Typus  der  schweizerischen  Bankaktie  darstellt.
Was  die  Kotierung  der  Aktien  an  einer  schweizerischen  Börse  anbetrifft, ­
  so  liegen  hier  die  Verhältnisse  für  die  Inhaber  dieser  Papiere  mit
Rücksicht  auf  die  jederzeitige  Möglichkeit  eines  Verkaufes  weniger  günstig.
Verhältnismässig  wenig  Institute,  nämlich  18,  haben  ihre  Aktien  an  einer
oder  zwei  der  vier  Börsen  Basel,  Zürich,  Genf  und  Bern  eingeführt.  Davon
gehören  fünf  Banken  der  Grössengruppe  IV,  elf  der  Gruppe  III,  zwei  der
Gruppe  II  an.
An  der  Basler  Börse  sind  kotiert:
Aargauische  Creditanstalt,  Aarau,
Bank  in  Zofingen,
Handwerkerbank  Basel,
Solothurner  Handelsbank;
an  der  Zürcher  Börse:
Aargauische  Creditanstalt,
Bank  in  Baden,
Bank  für  Handel  und  Industrie,  Zug-Zürich,
Bank  in  Schaffhausen,
Bank  in  Wädenswil,
Bank  in  Zofingen,
Incasso-  und  Effectenbank,  Zürich,
Zürcher  Depositenbank;
        <pb n="24" />
        24

an  der  Genfer  Börse:
Banque  commerciale  et  industrielle,  Zoug-Zurich,
Banque  de  Depots  et  de  Credit,  Geneve,
Banque  de  Geneve,
Comptoir  d’Escompte  de  Geneve;
an  der  Berner  Börse:
Bank  in  Interlaken,
Bank  in  Langental,
Berner  Handelsbank,
Gewerbekasse  Bern,
Solothurner  Handelsbank,
Vorsichtskasse  Biel.
Was  die  innere  Organisation  anbetrifft,  so  finden  wir  selbstverständlich ­
  bei  allen  Aktiengesellschaften  die  durch  das  Gesetz  (G.-R.  642)
verlangten  drei  Organe:  die  Generalversammlung  der  Aktionäre,  die  Verwaltung ­
  und  die  Kontrollstelle.
Über  die  Generalversammlung  und  ihre  Rechte  erscheinen  in  den
Statuten  ziemlich  übereinstimmende  Vorschriften,  die  sich  an  das  Obligationenrecht ­
  halten,  eine  nähere  Betrachtung  kann  deshalb  unterbleiben.
Eine  grössere  Mannigfaltigkeit  ergibt  sich  in  bezug  auf  die  Verwaltung.
Da  sind  einmal  eine  grössere  Zahl  von  Instituten,  die  unterscheiden  zwischen
Verwaltungsrat  und  Direktion,  wobei  dann  ein  gewöhnlich  nicht  zahlreicher
Verwaltungsrat  als  Gesamtheit  mit  der  Direktion  zusammen  die  Leitung
der  meist  kleineren  Banken  besorgt.  Oft  aber,  besonders  bei  grösseren
Instituten,  begnügt  sich  der  dann  gewöhnlich  zahlreichere  Verwaltungsrat, ­
  in  dem  die  Hauptinteressenten  (Grossaktionäre,  Industriefirmen,
befreundete  Banken)  vertreten  sind,  in  seiner  Gesamtheit  mit  einer  Oberaufsicht ­
  über  den  Gang  des  ihm  anvertrauten  Institutes  und  mit  der
Reservierung  der  bedeutenderen,  weittragenderen  Angelegenheiten,  während
die  laufenden  Geschäfte,  soweit  sie  die  Kompetenz  des  Direktors  überschreiten, ­
  durch  einen  Verwaltungsratsausschuss  von  wenig  Mitgliedern,
auch  genannt  Verwaltungskommission,  leitender  Ausschuss,  Bankvorstand,
Direktion,  übertragen  sind.  Dieser  Bankvorstand  versammelt  sich  häufig
(wöchentlich),  während  in  diesem  Fall  der  Verwaltungsrat  als  Gesamtbehörde ­
  in  ruhigen  Zeiten  nur  wenige  Sitzungen  per  Jahr  abhält.
Das  dritte  Organ  der  Aktiengesellschaft,  die  Kontrollstelle,  ist
bis  vor  kurzem  allgemein  noch  nicht  weiter  ausgebaut  gewesen,  als  das
Gesetz  (O.-R.  659  bis  663)  vorschreibt.  Einzelne  Institute  verlangen  für
die  Revisoren  Aktionärseigenschaft,  andere  erwähnen  ausdrücklich,  dass
die  Revisoren  auch  ausserhalb  des  Kreises  der  Aktionäre  gewählt  werden
        <pb n="25" />
        25

können.  Gelegentlich  wird  auch  in  einzelnen  Statuten  darauf  hingewiesen,
dass  als  Mitglieder  der  Kontrollstelle  nur  Sachverständige  gewählt  werden
sollen.  Als  Errungenschaft  der  jüngsten  Zeit  ist  wohl  anzusehen,  wenn  in
den  Statuten  eines  grösseren  Institutes  ausdrücklich  erwähnt  ist,  dass  die
Generalversammlung  ausser  den  bisherigen  Revisoren  noch  eine  Treuhandgesellschaft ­
  zur  Prüfung  der  Rechnung  bestimmt.  Während  bis  vor  wenig
Jahren  für  einen  weiteren  Ausbau  der  Kontrollstelle  sozusagen  nichts  geschehen ­
  ist,  ist  nun  darin  durch  die  Übertragung  von  Revisionen  an  die
bestehenden  Treuhandgesellschaften,  durch  die  verschiedenen  kantonalen
Revisionsverbände  und  durch  die  Gründung  der  Schweizerischen  Revisionsgesellschaft ­
  A.-G.,  eine  Besserung  zu  konstatieren,  indem  die  diesen  Verbänden ­
  angeschlossenen  Institute  nun  doch  alljährlich  einer  fachmännischen
Revision  unterzogen  werden.
In  bezug  auf  die  Organisation  verdienen  unter  den  Aktiengesellschaften
noch  besondere  Berücksichtigung  die  Banque  de  Geneve  und  die  Banque
cantonale  Fribourgeoise.  Durch  Beteiligung  der  betreffenden  Kantone  an
der  Beschaffung  des  Aktienkapitals  und  gewisse  Aufsichtsrechte  nähern
sich  diese  Institute  den  Kantonalbanken.  Die  Banque  cantonale
Fribourgeoise  wurde  durch  Gesetz  vom  13.  März  1850  mit  einem  Kapital
von  1  Mülion  Franken,  wovon  300,000  Fr.  Beteiligung  des  Kantons,  gegründet. ­
  Die  Regierung  ordnet  dafür  zwei  Mitglieder  in  den  siebenköpfigen
Verwaltungsrat  ab  und  wählt  einen  der  zwei  Zensoren.  Auf  31.  Dezember
1912  beträgt  das  Aktienkapital  2,400,000  Fr.,  die  Beteiligung  des  Kantons
ist  mit  300,000  Fr.  gleich  geblieben.  Die  Bank  hat  neben  dem  1892  errichteten ­
  rein  staatlichen  Institut,  der  Banque  de  l’Etat  de  Fribourg  mit
21,000,000  Fr.  Dotationskapital,  eine  bescheidene  Rolle  gespielt.
1848  wurde  die  Banque  de  Geneve  mit  einem  Kapital  von
2,500,000  Fr.  ins  Leben  gerufen.  Davon  übernahm  der  Kanton  Genf
1,500,000  Fr.,  repräsentiert  durch  einen  einzigen  Titel  von  3000  Aktien.
Dafür  ist  der  Kanton  in  der  Generalversammlung  durch  Delegierte  des
Staatsrates  vertreten,  deren  Stimmen  immer  gleich  einem  Drittel  der
übrigen  vertretenen  Aktionärstimmen  gelten.  Ein  Kommissär  der  Regierung ­
  hat  das  Recht,  allen  Sitzungen  des  Verwaltungsrates  beizuwohnen
und  die  Operationen  der  Bank  zu  kontrollieren.  Er  kann  zu  beliebiger
Zeit  Einsicht  in  die  Bücher,  die  Kasse  und  das  Portefeuille  nehmen.  Der
Staatsrat  kann  ferner  von  sich  aus  eine  Aktionärversammlung  einberufen.
Das  Kapital  der  Bank  und  die  Beteiligung  des  Kantons  sind  heute  noch
dieselben.
Eine  ähnliche,  wenn  auch  nicht  kantonale,  so  doch  kommunale  Beteiligung ­
  weist  die  Solothurnische  Leihkasse  auf.  Ihr  Grundkapital
        <pb n="26" />
        26

von.  gegenwärtig  400,000  Fr.  ist  zur  Hälfte  im  Besitz  der  der  Stadt  gehörenden ­
  Ersparniskasse  und  kann  ohne  Zustimmung  des  Einwohnergemeinderates ­
  nicht  erhöht  werden.
b)  Die  Genossenschaften.
Etwas  mannigfaltiger  in  ihrer  Organisation  sind  die  acht  Genossenschaften ­
  der  Gruppe:
Gewerbekasse  Baden,  Baden,
Banque  cooperative  Genevoise,  Genf,
Banque  populaire  Genevoise,  Genf,
Bank  in  Langnau,  Langnau,
Union  Vaudoise  du  Credit,  Lausanne,
Schweizerische  Genossenschaftsbank,  St.  Gallen,
Credit  Yverdonnois,  Yverdon,
Gewerbebank  Zürich,  Zürich. 1 )
Mitglieder  können  entweder  nur  handlungsfähige  physische  Personen
oder  physische  und  juristische  Personen  werden;  gelegentlich  ist  auch
Niederlassung  im  Gebiete  der  Schweiz  Voraussetzung.  Die  Mitgliedschaft
wird  erworben  durch  Übernahme  eines  oder  mehrerer  Stammanteile.  Nur
ein  Institut  schreibt  vor,  dass  ein  Mitglied  nur  einen  Stammanteil  besitzen
darf;  bei  den  übrigen  sind  keine  Beschränkungen.  Das  Stimmrecht  der
Genossenschafter  in  der  Generalversammlung  ist  entweder  so  geregelt,  dass
jedes  Mitglied  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  seiner  Stammanteile  nur  eine
Stimme  besitzt,  oder  es  ist  ein  Maximum  der  per  Mitglied  möglichen
Stimmen  (z.  B.  fünf)  festgesetzt,  oder  endlich  jedes  Mitglied  hat  soviel
Stimmen,  als  es  Stammanteile  besitzt.  Verschieden  sind  auch  die  Bestimmungen ­
  über  den  Austritt  der  Genossenschafter.  Einzelne  Genossenschaften ­
  halten  auf  ein  fixiertes  rundes  und  nicht  ein  variables  Genossenschaftskapital, ­
  was  gelegentlich  nur  durch  Eigenbesitz  von  Stammanteilen
möglich  ist.  So  schreibt  eine  Genossenschaft  im  Jahresbericht  pro  1912:
„Wir  haben  eine  Anzahl  unserer  Stammanteile  infolge  von  Todesfällen,
Liquidationen  und  Kündigungen  zurückkaufen  müssen.  Die  dadurch  eingetretene ­
  Reduktion  des  Stammkapitals  haben  wir  in  der  Bilanz  ziffernmässig
  nicht  aufgeführt,  da  die  Verwaltung  bestimmt  hofft,  für  die  Titel
in  kürzester  Zeit  wieder  Abnehmer  zu  finden.“  Die  Mitgliedschaft  erlischt
allgemein  durch  freiwilligen  Austritt,  Ausschluss  und  Tod  des  Genossenq
  Die  Generalversammlung  von  16.  März  1914  beschloss  die  Umwandlung  in  eine
Aktiengesellschaft.  Notwendige  Abschreibungen  im  Betrage  von  1,962,592  Fr.  nötigten
zur  Reduktion  der  Stammanteile  von  1000  Fr.  auf  750  Fr.,  die  nun  in  dieser  Höhe  zu
drei  Aktien  von  je  250  Fr.  umgewandelt  werden.
        <pb n="27" />
        27

schafters.  Zur  Sicherung  vor  allzu  starker  Schwächung  durch  Austritt  in
schwierigen  Zeiten  behalten  sich  einzelne  Genossenschaften  vor,  dass  bei
ausserordentlichen  Umständen  der  Verwaltungsrat  den  Zeitpunkt  des  verlangten ­
  Austrittes  und  der  Auszahlung  des  Stammanteils  festsetzen  kann.
Eine  Genossenschaft  schreibt  sogar  eine  zweijährige  Kündigungsfrist  vor.
Meist  haben  die  austretenden  Mitglieder  nur  Anspruch  auf  den  einbezahlten
Betrag  des  Stammanteils  nebst  Dividende  für  das  abgelaufene  Jahr  oder  bei
ausnahmsweisem  Austritt  im  Laufe  des  Jahres  auf  angemessene  Zinsvergütung. ­
  Nur  eine  Bank  (Bank  in  Langnau)  gewährt  den  austretenden  Mitgliedern ­
  eventuell  mehr,  indem  die  Statuten  bestimmen:  „An  ausscheidende
Mitglieder  oder  ihre  Rechtsnachfolger  wird  als  Anteil  an  den  Reserven  eine
Vergütung  geleistet  von  15  bis  25%  des  Gesamtbetrages  der  Dividenden,
welche  auf  ihren  Stammanteil  während  der  Dauer  ihrer  Mitgliedschaft
entfallen  sind.  Der  Verwaltungsrat  bestimmt  den  zur  Auszahlung  kommen
den  Prozentsatz  je  nach  dem  Stand  der  Spezialreserve.“  Dementsprechend
kommt  für  das  neu  eintretende  Mitglied  ein  ebenfalls  vom  Verwaltungsrat
festzusetzendes  Eintrittsgeld.
Der  Stammanteil  ist  verschieden  hoch  normiert:  50,  100,  500,
1000  Er.  In  der  Regel  wird  sofortige  Volleinzahlung  beim  Eintritt  oder  im
Lauf  des  Eintrittsjahres  verlangt,  nur  ausnahmsweise  findet  allmähliche
Einzahlung  durch  Monatsbeiträge  statt.  Nur  zwei  Institute,  die  wir  noch
besonders  erwähnen  werden,  verlangen  überhaupt  nur  eine  Einzahlung  von
20%  der  gezeichneten  Anteilscheine,  wobei  dann  die  übrigen  80%  die  Rolle
einer  Garantieverpflichtung  haben.
Die  Haftbarkeit  der  Mitglieder  ist  bei  allen  Genossenschaften  beschränkt ­
  auf  den  Gesamtbetrag  der  gezeichneten  oder  voll  einbezahlten
Genossenschaftsanteile.
Eine  eigenartige  Stellung  nehmen  unter  den  genossenschaftlich  organisierten ­
  Banken  vor  allem  ein  die  Union  Vaudoise  du  Credit  und  der
Credit  Yverdonnois,  eigenartig  namentlich  durch  die  Verbindung  der
Kreditgewährung  mit  der  Zahl  der  übernommenen  Anteile.  Beide  Institute
geben  Anteile  zu  100  Fr.  aus,  die  auf  den  Namen  lauten,  nicht  abgetreten,
verkauft  oder  als  Pfand  an  jemand  anders  gegeben  werden  können  als  an
die  Gesellschaft  selber.  Jeder  Gesellschafter  unterschreibt  nun  für  so  viel
Franken  Anteile,  als  der  ihm  von  der  Bank  gewährte  Kredit  beträgt,  und
jeder  haftet  für  die  Verbindlichkeiten  der  Genossenschaft  bis  zum  Nominalbetrag ­
  der  gezeichneten  Anteilscheine.  Er  hat  beim  Eintritt  20%  dieses
Nominalbetrages  zu  entrichten  nebst  einem  von  den  Gesellschaftsorganen
festgesetzten  prozentualen  Anteil  dieses  Nominalbetrages  an  die  Gesellschaftsreserven. ­
  Der  ihm  von  der  Bank  gewährte  Kredit  ist  ein  Diskont-
        <pb n="28" />
        28

kredit,  Darlehenskredit  gegen  Eigenwechsel  oder  auch  Kontokorrentkredit.
Beim  Tode  eines  Genossenschafters  geht  selbstverständlich  schon  infolge
dieser  Verbindung  zwischen  Mitgliedschaft  und  Krediterteilung  die  Mitgliedschaft. ­
  nicht  an  die  Erben  über.  Freiwillig  kann  der  Genossenschafter
ganz  oder  für  einen  Teil  des  ihm  gewährten  Kredites  unter  Anzeige  an  die
Gesellschaft  als  Mitglied  unter  entsprechender  Reduktion  seiner  Anteile
zurücktreten.  So  weisen  diese  Genossenschaften  ein  bedeutend  variables
Moment  sowohl  im  einbezahlten  als  nominellen  Genossenschaftskapital  auf.
Was  z.  B.  die  den  Mitgliedern  gewährten  Kredite  anbetrifft,  weist  die
Union  Vaudoise  pro  1900  folgende  Zusammenstellung  auf:
14  Kredite  zu  Fr.  20,000  (Maximum  nach  Statuten),

89

5  5  55  55

10,000--20,000,



253

55  55  55

5,000--10,000,



1447

55  55  55

1,000--

  5,000

110

,,  unter  „

1,000,

total  1913  Kredite  an  ebenso  viele  Gesellschafter  im  Gesamtbetrag  von
5,534,000  Fr.  Wie  sehr  die  Gesellschaft  den  reinen  Personalkredit  ihrer
Mitglieder  befriedigt,  geht  aus  der  Zusammenstellung  über  die  Sicherheiten
der  obigen  Kredite  hervor:

1532  credits  sont  ouverts  sur  la  seule  garantie  personnelle  du  societaire;
175  „  ,,  ,,  avec  cautionnement;
15  ,,  „  ,,  „  nantissement  de  fonds  publics;
157  „  ,,  ,,  „  garantie  hypothecaire;
34  „  ,,  ,,  „  nantissement  de  polices  d’assurances.
Pro  1912  zeigt  die  Genossenschaft  auf  ein  gezeichnetes  Genossenschaftskapital
  von  Fr.  4,651,731.60  ein  einbezahltes  von  554,140  Fr.
Wie  sehr  diese  Kreditgenossenschaften  noch  im  Gegensatz  zu  manche!
andern  genossenschaftlich  organisierten  Bank  in  erster  Linie  für  die  Mitglieder ­
  bestimmt  sind,  zeigt  eine  Statutenbestimmung  des  Credit  Yverdonnois,
  wo  es  heisst:  „Le  Service  des  credits  des  societaires  prime  leä
autres  operations  financieres  de  l’association“.

2.  Der  Charakter  der  einzelnen  Banken  und  die  Möglichkeit
einer  Gruppierung.
Als  Grundlage  für  die  folgenden  Untersuchungen  dienten  vor  allein
die  vom  statistischen  Bureau  der  Schweizerischen  Nationalbank  zusammen'
gestellten  Zahlen  über  die  Bilanzen  und  die  Gewinn-  und  Verlustrechnungen
der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  für  die  Jahre  1906—1911
        <pb n="29" />
        29

Wenn  auch  der  Zeitraum  ein  zu  beschränkter  ist,  um  ein  Bild  der  Entwicklung ­
  zu  geben,  so  vermögen  die  in  der  Folge  dargebotenen  Zahlen
doch  wohl  für  eine  Beurteilung  des  gegenwärtigen  Standes  des  schweizerischen ­
  Lokal-  und  Mittelbankwesens  die  nötige  Grundlage  zu  liefern.
Für  die  Zahlen  gelten  zur  Hauptsache  auch  die  Vorbehalte,  die  das
statistische  Bureau  der  Nationalbank  für  seine  zwei  Veröffentlichungen:
„Das  schweizerische  Bankwesen  in  den  Jahren  1906  bis  1908“,  und
„Das  schweizerische  Bankwesen  im  Jahre  1909“
aufgestellt  hat.
Die  Tatsache,  dass  die  Bilanzen  nach  wenig  einheitlichen  Grundsätzen
aufgestellt  sind  und  die  Gewinn-  und  Verlustrechnungen  sehr  oft  an  Ausführlichkeit ­
  zu  wünschen  übrig  lassen,  nötigt  zu  Zusammenziehungen  von
Posten,  die  dann  als  Sammelposten  keinen  tiefern  Einblick  mehr  gestatten.
Gruppieren  wir  im  folgenden  einmal  die  Lokal-  und  Mittelbanken
nach  der  Grösse  ihres  Gesellschaftskapitals,  so  ergibt  sich  folgendes
Bild:

INSTITUTE

Ohne
Kapital

bis
100,000

100,001
bis
500,000

500,001
bis
1,000,000

1,000,001
bis
5,000,000

über
5,000,000

Total

1906

i

2

23

23

35

4

88  86

1907

i

2

22

23

37

4

90  87

1908

i

3

*  19

26

39

4

92  89

1909

i

1

22

26

36

5

91  90

1910

—

2

24

23

37

7

93  92

1911

—

1

24

21

37

9

92  90

1918

—

1

21

20
Gruppe  II

33
Gruppe
III

8
Gruppe
IV

83

Gruppe  I

NB.  Für  die  kursiv  bezeichnete  Zahl  von  Instituten  ist  auch  die  Gewinn-  und
Verlustrechnung  bearbeitet  (siehe  pag.  112).
        <pb n="30" />
        30

Die  Gruppe  ohne  eigenes  Kapital,  die  bei  den  Sparkassen  noch  eine
grosse  Rolle  spielt,  fehlt  seit  1909,  seit  die  vorher  hier  registrierende
Schweizerische  Genossenschaftsbank  in  St.  Gallen  ihr  bisheriges  Garantiekapital ­
  in  ein  Genossenschaftskapital  umgewandelt  hat.  Auch  die  Zahl
der  Gesellschaften  mit  einem  Kapital  bis  100,000  Fr.  ist  zurückgegangen.
Deshalb  lassen  wir  es  für  die  späteren  Untersuchungen  mit  vier  Grössengruppen
  bewendet  sein:
Gruppe  I:  bis  Fr.  500,000,
„  II:  „  500,001  —  1,000,000,
„  III:  „  1,000,001  —  5,000,000,
„  IV:  über  ,,  5,000,000.
Wir  sehen,  wie  im  Laufe  der  letzten  sieben  Jahre  von  einer  Zunahme
der  Anzahl  der  Institute  der  ersten  drei  Gruppen  nicht  mehr  die  Rede  ist,
wie  im  Gegenteil  die  letzten  Jahre  deutlich  eine  Tendenz  zur  Abnahme
erkennen  lassen.  Eine  deutliche  Zunahme  zeigt  nur  die  Gruppe  IV,  die
Gruppe  der  grösseren  Mittelbanken.  Die  Schwankungen  der  Gesamtzahlen
für  die  einzelnen  Jahre  erklären  sich  folgendermassen:
1907:  4-  2,  Gründung  von  zwei  neuen  Instituten;
1908:  +  2,  „  „  zwei  „  „  ;
1909:  —  1,  Wegfall  von  drei  und  Gründung  von  zwei  neuen  Instituten; ­

1910:  +  2,  Wegfall  von  drei  und  Gründung  von  fünf  neuen  Instituten; ­

1911:  —  1,  Wegfall  eines  Institutes;
1912:  —  9,  „  von  neun  Instituten.
Der  Wegfall  von  bestehenden  Instituten  beruht  ausnahmsweise  auf
Liquidation  und  Konkurs,  der  Regel  nach  aber  auf  Fusion  mit  andern
Instituten,  vor  allem  mit  Grossbanken  des  schweizerischen  Bankenkartells.
Versuchen  wir,  die  Institute  nach  andern  Gesichtspunkten  als  lediglich
nach  der  Grösse  des  Gesellschaftskapitals  zusammenzufassen.
Betrachten  wir  diejenigen  Institute  als  Sparkassen,  deren  Spargelder ­
  mehr  als  die  Hälfte  sämtlicher  Passiven  betragen,  so  erhalten  wir
für  1911  drei  solche  Institute.  Bei  dem  einen  (Kapital  100,000  Fr.)  beträgt
die  Summe  der  Spargelder  84,4%,  beim  zweiten  (Kapital  200,000  Fr.)  67,6%
und  beim  dritten  (Kapital  1,000,000  Fr.)  52,3%  der  Passiven.  Mehr  als  ein
Drittel  der  Passivseite  weisen  als  Spargelder  aus  in:

I:

10  Institute

II:

6  „

III:

8  „

IV:

—  Institut.
        <pb n="31" />
        31

Werden  alle  die  Banken,  die  mehr  als  die  Hälfte  der  Aktiven  in  Hypotheken ­
  angelegt  haben,  als  Hypothekenbanken  aufgefasst,  so  befinden
sich  in  unserer  Gruppe  zehn  Hypothekenbanken,  nämlich  in.

Gruppe

I:

5  Institute,

5J

II:

3

III:

1  Institut,

J5

IV:

1

Ein  Institut  fällt  bei  dieser  Gruppierung  zugleich  unter  den  Begriff
Sparkasse  und  Hypothekenbank.  Fasst  man  es  in  diesem  Falle  als  Sparkasse ­
  auf,  da  das  Charakteristikum  für  eine  Sparkasse  die  Herkunft  der
fremden  Gelder  als  Spargelder,  nicht  die  Anlage  in  Hypotheken,  für  eine
Hypothekenbank  dagegen  die  Anlage  in  Hypotheken  und  nicht  die  Herkunft ­
  der  fremden  Gelder  als  Spargelder  ist,  so  ergeben  sich  dann:
Gruppe  I:  2  Sparkassen,  4  Hypothekenbanken,
,,  II:  1  Sparkasse,  3  ,,
„  HI:  —  „  1  Hypothekenbank,
»  IV:-  „  1
oder  total  drei  Sparkassen  und  neun  Hypothekenbanken.  Mehr  als  ein
Drittel  ihrer  Aktiven  haben  in  Hypotheken  angelegt  in:

Gruppe

I:

7  Institute

??

II:

5

III:

5

IV:

1  Institut,

es  gibt  also  neben  den  oben  gezählten  neun  Hypothekenbanken  noch  neun
andere,  bei  denen  das  Hypothekargeschäft  noch  eine  ganz  bedeutende
Rolle  spielt.  Zum  Grossteil  decken  sich  diese  18  Banken  mit  den  24  Instituten, ­
  die  wir  als  Sparkassen  oder  Sparkassen  ähnliche  gezählt  haben.
Die  nicht  als  Sparkassen  oder  Hypothekenbanken  erscheinenden
achtzig  weitern  Institute  der  Gruppe  einigermassen  einwandfrei  restlos
zu  klassifizieren,  erweist  sich  wohl  als  Ding  der  Unmöglichkeit.  Wohl
könnte  man  eine  Anzahl  zweifellos  als  echte  Handelsbanken  sofort
ausscheiden;  im  allgemeinen  aber  geben  Bilanz  und  Jahresberichte  sehr
wenig  Anhaltspunkte.  Ob  eine  Bank  mehr  Handelsbank,  Gewerbebank
oder  Leihkasse  ist,  ist  in  vielen  Fällen  sehr  schwer,  in  andern  gar  nicht
zu  unterscheiden;  beruht  doch  der  Unterschied  vielfach  nur  in  der  Grösse
der  Umsätze  und  in  der  wirtschaftlichen  Zusammensetzung  der  Kundschaft.
        <pb n="32" />
        Bei  den  Instituten,  die  gedeckte  Vorschüsse  auf  feste  Termine,  worunter
hier  verstanden  sein  sollen  Darlehen  gegen  Faustpfand,  Bürgschaft  und
gegen  Vieh  Verpfändung,  scheiden  von  den  gedeckten  Kontokorrentkrediten,
kann  noch  festgestellt  werden,  ob  diese  Vorschüsse  gegenüber  den  Guthaben ­
  in  Kontokorrent  eine  mehr  oder  weniger  bedeutende  Rolle  spielen.
Kommen  sie  den  Kontokorrentforderungen  gleich,  oder  überwiegen  sie
dieselben,  so  können  wir  im  allgemeinen  wohl  eher  Leihkassen-  als  Handelsbankcharakter ­
  annehmen.
Grösser  oder  gleich  den  Kontokorrentdebitoren  sind  diese  Vorschüsse  in:
Gruppe  II  bei  2  Banken,
m Q
&amp;gt;;  °  )&amp;gt;
        <pb n="33" />
        33

3

IV.
Die  Funktionen  der  Lokal-  und  Mitteibanken.

A.  Die  Passivgeschäfte.
1.  Die  fremden  Gelder  im  allgemeinen.
Die  Banken  sammeln  die  brach,  liegenden  Kapitalien  und  führen  sie
den  Zweigen  der  Volkswirtschaft  zu,  die  ihrer  bedürfen.  Diese  fremden
Gelder  spielen  aber  auch  für  das  Bankinstitut  selber  eine  grosse  Rolle.  Ihr
Verhältnis  zu  den  eigenen  Mitteln  bestimmt  zu  einem  grossen  Teil  den
finanziellen  Erfolg  des  in  der  Bank  investierten  Kapitals,  und  das  gleiche
Verhältnis  bietet,  von  der  andern  Seite  betrachtet,  Anlass,  die  Sicherheit
der  der  Bank  anvertrauten  Gelder  zu  beurteilen.  Die  fremden  Gelder
bringen  die  Bank  auch  in  eine  gewisse  Abhängigkeit,  die  um  so  grösser  ist,
je  geringer  einerseits  der  Betrag  der  eigenen  Mittel  gegenüber  den  fremden
und  je  kurzfristiger  diese  letztem  sind.
Tabelle  IV  (Seite  109)  zeigt  die  einzelnen  Kategorien  der  fremden  Gelder
für  die  Jahre  1906  bis  1911.  Die  Zahlen  zeigen  ein  stetes  Anwachsen,  dem
allerdings  auch  eine  ziemlich  parallele  Zunahme  der  eigenen  Kapitalien
entspricht  (Tabelle  I,  Seite  106).
Was  die  Verteilung  der  verschiedenen  Kategorien  auf  die  einzelnen
Gruppen  der  Lokal-  und  Mittelbanken  anbetrifft,  so  zeigt  sich  eine  bedeutende ­
  Verschiedenheit,  die  dem  verschiedenen  Charakter  der  in  den
Gruppen  zusammengefassten  Institute  entspricht.  Die  Check-,  Giro-  und
Korrespondentengelder  sind  bei  den  kleinsten  Instituten  am  geringsten.
Dafür  weisen  sie  verhältnismässig  mehr  Spargelder  auf,  während  wieder
für  die  grösseren  Banken  die  Obligationengelder  und  übrigen  Depositen
eine  weit  grösser  Rolle  spielen.  Folgende  Zusammenstellung  (in  1000
Franken)  zeigt  dies  für  1911.
        <pb n="34" />
        KREDITOKEN

DEPOSITEN

Kap.  Fr.

Check-,  Giround

Korrespondentengelder ­


Kontokorrent-Kreditoren


Obligationen
und
Depositen

Sparkassengelder ­


Total
fremde  Gelder

°/o

°/o

°/o

°/o

%

Gruppe  I

500,000

1,994

4,1

12,189

22,7

19,825

40,2

19,701

33,0

53,709

100

Gruppe  II

.  .  500,001—1,000,000

3,919

3,1

31,041

25,1

55,250

45,1

32,981

26,7

123,191

100

Gruppe  III

.  1,000,001—5,000,000

35,142

7,9

86,179

19,4

211,671

47,6

111,477

25,1

444,469

100

Gruppe  IV

.  .  .  über  5,000,000

28,831

8,6

69,029

20,8

215,077

64,3

21,433

6,3

334,370

100

Total  Lokalund

  Mittelbanken  .  .

69,886

7,3

198,438

20,8

501,823

52,5

185,592

19,4

955,739

100
        <pb n="35" />
        35

Es  steigt  der  prozentuale  Anteil  der  Check-,  Giro-  und  Korrespondentengelder ­
  von  4,1%  bei  der  Gruppe  der  kleinsten  Banken  auf  8,6%  bei  den
grössten,  derjenige  der  Obligationen  und  Depositen  von  40,2%  auf  64,3%,
während  dagegen  der  Anteil  der  Spargelder  fällt  von  33,0%  auf  6,3%.
Bei  den  Kontokorrentkreditoren  lässt  sich  eine  bestimmte  Bewegung  nicht
verfolgen.  Im  ganzen  bilden  die  Kreditoren  28,1%,  die  Depositen  71,9%
der  fremden  Gelder.
2.  Die  Annahme  verzinslicher  Gelder  in  Kontokorrent.
Bei  diesen  Geldern,  die  unter  dem  Titel  Kontokorrent-Kreditoren
erscheinen,  handelt  es  sich  zur  Hauptsache  um  momentan  disponible
Kapitalien,  über  die  der  Kunde,  meist  ein  Kaufmann  oder  Industrieller,
oder  dann  ein  Privater  mit  bedeutendem  Geldverkehr  jederzeit  verfügen
möchte.  Was  die  kleineren  Privatkunden  anbetrifft,  so  nähert  sich  ihr
Kontokorrentverkehr  oft  dem  Sparkassengeschäft.
Die  Kreditorengelder  haben,  so  willkommen  sie  den  Banken  auch  sein
mögen,  für  die  Leitung  doch  das  unangenehme,  dass  sie  gerade  zu  Zeiten,
wo  das  Institut  sie  weniger  nötig  hat,  zu  Zeiten  allgemeiner  Geschäftsflauheit, ­
  reichlicher  eingehen,  dagegen  in  den  Momenten  der  Geldknappheit
und  des  grossen  Geldbedarfs  von  ihren  Eigentümern,  die  sie  nun  selber
im  Geschäft  verwenden  können,  zurückgezogen  werden.  Gerade  in  dieser
Beziehung  haben  es  die  Lokalbanken,  die  oft  auf  eine  oder  wenige
Industrien  angewiesen  sind,  viel  schwieriger,  als  die  dezentralisierten
Grossbanken.
Die  meisten  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  sehen  in  ihren
Statuten  und  Geschäftsregiementen  vor:  „Annahme  verzinslicher  Gelder
auf  Kontokorrent-  und  Checkrechnungen.“  Einzahlungen  werden  meistens
vom  folgenden  Werktag  an  zinstragend.  Zur  Gutschrift  können  Wechsel,
Checks,  Coupons  usw.  eingereicht  werden;  es  gelten  in  dieser  Beziehung
die  gleichen  Grundsätze  wie  für  Debitoren-Rechnungen.  Meist  kann  der
Konto-Inhaber  über  sein  Guthaben  jederzeit  in  unbeschränkter  Weise
verfügen;  kleinere  Banken  dagegen  behalten  sich  klugerweise  für  grössere
Summen  (über  500  Er.  oder  1000  Er.)  eine  kleine  Kündigungsfrist  vor.  Die
Provision  richtet  sich  meist  nach  dem  Lmsatz  und  schwankt  zwischen
V/oo  bis  Vs  °/ n .  Die  Verzinsung  wird  in  Anlehnung  an  den  offiziellen
Diskontosatz  der  Schweizerischen  Nationalbank  mit  einer  entsprechenden
Marge  nach  unten  festgesetzt.  Eür  Checkrechnungen,  die  meist  eine  etwas
geringere  Zinsvergütung  geniessen,  fällt  die  Umsatzprovision  weg;  über
das  Guthaben  kann  durch  Checks  meist  ohne  Einschränkung  verfügt  werden
        <pb n="36" />
        36

Die  Zahlen  über  die  Kontokorrentkreditoren  sind  nur  für  wenige  Institute ­
  nicht  ermittelt,  nämlich  für  diejenigen  nicht,  die  in  der  Bilanz
Kontokorrent-Kreditoren  und  -Debitoren  unter  dem  Titel  Kontokorrent-Konto
  zusammenfassen,  das  sie  dann  mit  seinem  Saldo  (Debitorensaldo)
in  die  Bilanz  einsetzen.  Auch  für  Korrespondenten-Kreditoren  und  -Debitoren ­
  gilt  für  einzelne  Institute  dasselbe.  Immerhin  besteht  dabei  ein  Unterschied. ­
  Es  mag  vielleicht  bei  Bankguthaben  und  Bankschulden,  soweit  es
sich  nicht  um  Lombardschulden  handelt,  eine  Kompensation  noch  angehen,
da  man  im  allgemeinen  die  Bankguthaben  als  vollwertig  wird  ansehen
dürfen.  Eine  Übertragung  dieser  Praxis  aber  auf  die  Kontokorrent-Kreditoren ­
  und  -Debitoren  geht  nicht  wohl  an.  Die  Kreditoren  bedeuten  für  die
Bank  eine  Schuld,  die  zu  100%  zu  Recht  besteht  und  zudem  meist  mehr
oder  weniger  kurzfällig  ist;  das  Kontokorrent-Debitoren-Konto  zeigt  ein
Guthaben  der  Bank,  das  sich  oft  in  der  Folge  nicht  als  vollwertig  erweist
und  zudem  namentlich  in  Krisenzeiten  nichts  weniger  als  liquid  zu  sein
pflegt.  Eine  Zusammenschweissung  der  beiden  Posten  führt  deshalb  notwendig ­
  zu  einer  gewissen  Bilanzverschleierung,  wenn  wenigstens  die  Trennung ­
  nicht  im  Bericht  aufgeführt  ist.
Wie  folgende  Zusammenstellung  zeigt,  sind  die  Kontokorrentkreditoren-Gelder
  für  die  Gesamtgruppe  in  den  statistisch  erfassten  sechs  Jahren  1906
bis  1911  beständig  gewachsen.  Sie  betragen  in  1000  Franken:

1906  155,571
1907  162,689
1908  176,015
1909  188,057
1910  191,315
1911  198,438

Bei  Betrachtung  der  Bilanzen  der  einzelnen  Institute  selber  ergibt
sich  ein  grosser  Unterschied.  Im  Jahre  1911  hatten  mehr  Kreditoren-  als
Spargelder:  Gruppe  I:  12  Banken  von  25,
„  II:  10  „  „  21,
,,  III:  20  ,,  ,,  37,
,,  IV:  8  ,,  ,,  9.

Mehr  Kreditorengelder  als  Obligationengelder  plus  übrige  Depositen
(ohne  Sparkasse)  hatten  1911:

Gruppe

33
33

I:

10  Banken  von

25,

II:

8  „

21,

III:

5  „

37,

IV:

2  „

9.
        <pb n="37" />
        37

Die  Banken  mit  den  höchsten  Kreditorengeldern  waren  auf  Ende  1911:
Creditanstalt  St.  Gallen  ....  14,45  Millionen  Pranken,
Bank  in  Luzern  13,88  „  „  (seither  an  die
Schweiz.  Kreditanstalt  ühergegangen).
Handwerkerbank  Basel  ....  9,15  Millionen  Franken,
Banque  de  Montreux  8,99  ,,  „
Comptoir  d’Escompte  de  Geneve  7,16  ,,  ,,
Aargauische  Creditanstalt  .  .  .  5,82  ,,  ,,
3.  Das  Sparkassengeschäft.
Wie  schon  im  II.  Kapitel  ausgeführt  wurde,  hat  sich  ein  Teil  der  zu
unserer  Gruppe  zählenden  Institute  aus  früheren  Sparkassen  oder  Sparund ­
  Leihkassen  entwickelt.  Für  viele  von  diesen  bildet  auch  jetzt  noch  das
Sparkassengeschäft  einen  Hauptzweig  ihrer  Tätigkeit.  Wenn  ja  auch  die
in  den  Statuten  niedergelegte  Zweckbestimmung  nicht  immer  völlig  zutreffend ­
  ist,  so  zeigt  doch  die  auch  jetzt  noch  oft  wiederkehrende  Formel,
dass  das  Institut  „Fleiss  und  Sparsamkeit  fördern  wolle“,  oder  „Gelegenheit ­
  bieten  wolle,  kleinere  und  grössere  Summen  gegen  Verzinsung  sicher
anzulegen“  usw.,  dass  dieses  Geschäft  für  viele  heutige  Lokal-  und  Mittelbanken ­
  der  Ursprung  war.  Im  Laufe  der  Zeit  allerdings  hat  das  Sparkassengeschäft ­
  für  die  meisten  Institute  gegenüber  den  neu  hinzugekommenen
Geschäftszweigen  an  Bedeutung  verloren.  Für  die  im  Sparkassengeschäft
angelegten  Summen  ergeben  sich  für  die  Jahre  1906  bis  1911  folgende
Zahlen:
SPARKASSEN  GELDER
in  1000  Franken

Kapital  Fr.

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Gruppe  I  .  .  .  .  500,000

22,143

21,270

21,761

20,417

18,562

19,701

Gruppe  II  500,001—1,000,000

34,353

29,025

29,007

36,144

40,312

32,981

Gruppe  III  1,000,001—5,000,000

74,550

89,004

95,244

95,127

102,734

111,477

Gruppe  IV  .  über  5,000,000

11,631

11,697

12,202

15,029

17,651

21,433

Total

142,677

150,996

158,214

166,717

179,259

185,592
        <pb n="38" />
        38

Für  die  Gesamtgruppe  zeigt  sich  ein  starkes  Anwachsen  der  Spargelder; ­
  dagegen  ist  die  Bewegung  in  den  Untergruppen  eine  sehr  verschiedene.
Die  zwei  untersten  Gruppen,  die  kleinsten  Institute  umfassend,  weisen  eine
Abnahme  von  22,1  Milhonen  Franken  auf  19,7  Millionen  Franken,  resp.
von  34,3  Millionen  Franken  auf  32,9  Millionen  Franken  auf.  Einen  sehr
starken  absoluten  Zuwachs  weist  dagegen  Gruppe  III  auf,  deren  Spargelder
von  74,5  Millionen  Franken  auf  111,47  Milhonen  Franken  anstiegen.  Bedeutend ­
  ist  namentlich  die  prozentuale  Zunahme  für  die  Gruppe  IV,  wo
wir  nahezu  Verdoppelung  haben.  Dabei  ist  zu  beachten,  dass  Gruppe  I
diejenige  ist,  bei  der  auch  das  Aktienkapital  abgenommen  hat,  während
Gruppe  III  und  dann  namentlich  IV  auch  hier  ein  rasches  Ansteigen  aufweisen. ­
  Die  zwei  untersten  Gruppen  verheren  eben  im  Lauf  der  Jahre
beständig  gerade  die  emporstrebenden  Institute  an  die  beiden  obern
Gruppen.  Als  Tatsache  bleibt  somit  bestehen,  dass  die  Spargelder,  die
kleinern  Instituten  (mit  einem  Aktienkapital  unter  1  Million  Franken)
anvertraut  sind,  gegenüber  denjenigen  bei  grossem  Instituten  von  Jahr
zu  Jahr  mehr  zurücktreten.

Von  den  zu  den  Lokal-  und  Mittelbanken  gerechneten  Instituten
wiesen  für  1911  nach  ihrer  Bilanz  28  keine  Spargelder  unter  diesem  Namen
auf,  und  zwar  in:

Gruppe

33

I  .
II  .
III  .
IV  .

4  Banken

4
14
6

33

33

Zum  Grossteil  sind  es  mittlere  und  grössere  Handels-  und  Gewerbebanken, ­
  die  den  schon  am  Ort  bestehenden  Sparkassen  kerne  Konkurrenz
zu  machen  wünschten,  oder  die  auch  den  Betrieb  einer  Sparkasse  mit
ihrem  sonstigen  Geschäftsbetrieb  nicht  wohl  vereinbar  hielten.  Oder
endlich  sie  verzichteten  auf  eine  Betätigung  in  dieser  Richtung  oder  änderten
den  Namen,  weil  die  vom  betreffenden  Kanton  erlassenen  Spezialgesetze
über  das  Sparkassenwesen  ihnen  zu  lästig  waren.  Andere  Institute,  die  als
eigentliche  Leihkassen  gegründet  wurden  und  diesen  Charakter  und  Namen
beibehalten  haben  (Enge,  Neumünster),  verzichteten  ebenfalls  auf  die  Entgegennahme ­
  von  Spargeldern;  sie  beschaffen  sich  ihre  fremden  Gelder
durch  Annahme  von  Geldern  in  laufender  Rechnung  und  Ausgabe  verzinslicher ­
  Obligationen.  Die  Solothurnische  Leihkasse  endlich  steht  in  organischer ­
  Verbindung  mit  der  Erspamiskasse  der  Stadt.  Sie  bezweckt  in
erster  Linie,  die  Ersparniskasse  bezüglich  der  Anlage  ihrer  Gelder  zu
ergänzen  und  sieht  daher  vollständig  vom  Sparkassengeschäft  ab.
        <pb n="39" />
        39

Alle  diese  Banken  ohne  Sparkassengeschäft  suchen  dafür  das  Depositengeschäft ­
  besser  zu  entwickeln,  und  einige  von  ihnen  haben,  dem  Beispiel ­
  der  Grossbanken  folgend,  in  den  letzten  Jahren  ihrem  Betrieb  sogenannte ­
  Depositenkassen  angegliedert,  die  sich  von  den  Sparkassen
anderer  Institute  oft  durch  nicht  viel  mehr  als  den  Namen  unterscheiden.
Vielfach  ist  ja  wohl  ein  Unterschied  da,  wenigstens  an  Orten,  wo  gut
fundierte  Sparkassen  bestehen.  Den  Spareinlegern  ist  es  im  allgemeinen
hauptsächlich  um  eine  auf  die  Dauer  berechnete,  sichere  Kapitaleinlage
zu  tun.  Das  Sparkassenkonto  weist  deshalb  keine  grossen  Schwankungen
auf,  und  vermehrte  Rückzahlungen  kommen  meist  nur  zu  Zeiten  allgemein ­
  flauen  Geschäftsganges,  zu  Krisenzeiten,  dann  am  Jahresschluss
und  auf  die  Zinstermine  vor.  Allerdings  mag  auch  ein  Teil  der  Spargelder,
soweit  wenigstens  mittlere  und  obere  Stände  die  Einrichtung  benützen,
den  Charakter  vorübergehender  Depositen  haben.  Die  Depositenkassen
oder  Depositenabteilungen  der  mittleren  und  grösseren  Handelsbanken
haben  es  dagegen  in  erster  Linie  auf  die  momentan  flüssigen  Mittel  und
die  grösseren  Ersparnisse  ihres  Kundenkreises  abgesehen.  Hier  soll  der
kleine  Kapitalist  seine  Gelder  ansammeln,  bis  der  Betrag  so  gross  ist,
dass  er  in  Obligationen  oder  auch  Aktien  angelegt  werden  kann,  bei  deren
Beschaffung  dann  die  Bank  ihren  Depositenkunden  mit  Vorschlägen  dient.
Von  dieser  Anschauung  ausgehend,  haben  für  die  Statistik  der  schweizerischen ­
  Sparkassen  pro  1908  die  meisten  dieser  Banken  mit  Recht  davon
abgesehen,  ihre  Depositenkassen  in  die  Statistik  aufnehmen  zu  lassen.
Es  erscheinen  deshalb  in  dieser  erwähnten  Statistik  aus  der  Gruppe
der  Lokal-  und  Mittelbanken  nur  56  Institute.  Sie  besitzen  im  ganzen
194  Geschäftsstellen  und  haben  auf  Ende  1908  einen  Bestand  von  148,872
Sparbüchlein.  Nach  der  Höhe  der  Guthaben  findet  folgende  Gliederung  statt:
Guthaben  bis  zu  100  Er.  weisen  .  .  46,362  Büchlein,
solche  von  101—  500  „  ,,  .  .  43,210  „
„  „  501-2000  „  „  .  •  41,419
„  ,,  über  2000  ,,  ,,  .  •  17,881^  ^  auf.
148,872  Büchlein.
Der  Gesamtbetrag  der  diesen  56  Instituten  anvertrauten  Spargelder ­
  war:
Anfang  1908  ....  128,19  Milhonen  Franken
Ende  1908  ....  134,64
Der  Durchschnittsbestand  der  einzelnen  Guthaben  schwankte  bei
den  verschiedenen  Instituten  zwischen  130Eranken  und  3382Eranken;  einen
Durchschnittsbestand  von  mehr  als  1000  Franken  wiesen  19  Banken  auf.
        <pb n="40" />
        40

Die  näheren  Bestimmungen  der  einzelnen  Institute  für  den  Sparhassenverkehr ­
  sind  sehr  verschieden.  Meist  ist  eine  Minimaleinlage,  die
allerdings  nicht  hoch  ist  (1  Fr.,  5  Fr.)  festgesetzt.  Gewöhnlich  ist  die  Einlage ­
  vom  folgenden  Tage  an  verzinslich,  nur  noch  ganz  vereinzelt  erst  von
Mitte  oder  Anfang  des  Monats.  Rückzahlungen  erfolgen  in  der  Regel
bis  zu  einer  gewissen  Summe  (200,  500,  1000  Fr.)  sofort  ohne  Kündigung
von  Seiten  des  Gläubigers.  Für  grössere  Beträge  ist  eine  Kündigungsfrist
festgesetzt,  die  sehr  verschieden  ist.  Die  Banken  erklären  aber,  dass  sie
in  normalen  Zeiten  auch  grössere  Summen  sofort  zurückzahlen  werden;
gelegentlich  mit  Zinsverlust  für  eine  gewisse  Zeit  für  den,  eine  bestimmte
Summe  übersteigenden  Betrag.  Diese  Bestimmungen  sollen  nur  einen,
übrigens  meist  wenig  wirksamen  Schutz  für  Krisenzeiten  bezwecken.  In
solchen  Zeiten  wankenden  Vertrauens  sind  eben  alle  Institute,  deren  Spargelder ­
  einen  grossen  Bruchteil  ihrer  Verpflichtungen  ausmachen,  in  einer
wenig  beneidenswerten  Lage,  vor  allem,  wenn  die  Aktiven  in  bedeutendem
Masse  illiquid  angelegt  sind.
Manche  Institute  sehen  auch  einen  Maximalbetrag  für  ein  einzelnes
Sparkassenguthaben  vor,  was  namentlich  mit  Rücksicht  auf  die  oben
erwähnten  eventuellen  Nachteile  grosser  Guthaben  für  die  Bank  zu  begreifen ­
  ist.  So  findet  sich  in  einem  Reglement  die  Bestimmung,  dass
Sparguthaben  über  2000  Fr.  als  Depositen  auf  längere  Termine  behandelt
werden.

4.  Die  Ausgabe  von  Obligationen  usw.
Die  Mehrzahl  der  schweizerischen  Banken,  auch  der  Lokal-  und
Mittelbanken,  beschafft  sich  einen  Grossteil  der  fremden  Gelder  auf  längere
Termine  durch  Ausgabe  von  Kassascheinen  und  Obligationen.  Geht  man
ihrem  Ursprung  nach,  so  sieht  man,  wie  zuerst  die  Kassascheine  für  Depositen ­
  in  runden  Summen,  die  man  auf  gewisse  Termine  (3,  6  Monate)  der
Bank  einzahlte,  abgegeben  wurden.  Nachher  schob  man  der  Kündigung
eine  Frist  vor,  während  der  das  Guthaben  unkündbar  war.  Diese  Frist
wurde  immer  länger,  zuerst  3,  dann  6,  9,  12  Monate,  2,  3  und  mehr  Jahre.
So  hat  sich  nach  und  nach  der  heutige  Typus  der  Kassaobligation  gebildet,
die  meist  nach  Wahl  des  Deponenten  auf  den  Inhaber  oder  den  Namen
ausgestellt  wird.  Die  Obligation  auf  den  Inhaber  lautet  gewöhnlich  auf
500  Fr.,  1000  Fr.  oder  5000  Fr.,  die  Namenobligation  auf  igend  eine  durch
100  oder  auch  500  teilbare  Summe.  Gegenüber  diesen  Kassaobligationen
treten  die  früher  üblichen,  längere  Zeit  festen  Serienobligationen-
        <pb n="41" />
        41

Anleihen  zurück.  Der  heutige  Typus  ist  meist  3,  4  bis  5  Jahre  fest,  oft
zur  Auswahl  des  Geldgebers.
Diese  Obligationengelder  sind  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Schweiz
vielfach  zu  eigentlichen  Depositengeldern  geworden,  und  ihnen  gegenüber
sind  die  anderwärts  unter  dem  Namen  Depositen  der  Bank  übergebenen  Gelder
weniger  bedeutend.  Diese  eigentlichen  Depositen,  in  vielen  Bilanzen
mit  den  Kontokorrentkreditoren-Geldern  zusammengezogen,  werden  von
Privaten  und  Firmen  meist  in  grösseren  Beträgen  der  Bank  übergeben.
Ihr  Zinsfuss  ist  nicht  ein  einheitlicher,  er  richtet  sich  nach  dem  Kündigungsmodus ­
  und  der  Höhe  des  Betrages.  In  der  nachfolgenden  Zusammenstellung ­
  sind  einmal  alle  Obligationen  und  Depositengelder,  soweit  die
Banken  sie  also  nicht  unter  Kontokorrent-Kreditoren  verbucht  haben,
zusammengenommen  unter  dem  Titel  „Gesamte  Depositen“,  und  daneben
ist  als  besonderer  Posten  ausgewiesen  der  Betrag  der  durch  die  Bilanzen
deutlich  ausgewiesenen  reinen  Obligationengelder.  Die  Differenz  umfasst
dann  die  „übrigen  Depositen“.  Dabei  ist  allerdings  zu  beachten,  dass  eine
Reihe  von  Instituten,  namentlich  der  französischen  Schweiz,  besondere
Obligationengelder  meist  nicht  ausweisen;  alle  Gelder  mit  Depositencharakter ­
  sind  hier  zusammengefasst  unter  der  Bezeichnung  „Depots
ä  terme  fixe“.  Es  ist  also  wohl  gegenüber  den  tatsächlichen  Verhältnissen
die  ausgewiesene  Summe  der  Obligationen  zu  klein.

Es  betrugen  (in  1000  Franken):

Gesamte
Depositen

Davon
Obligationen

Übrige
Depositen

1906

396,702

283,257

113,445

1907

433,076

313,589

119,487

1908

449,695

325,227

124,468

1909

468,224

326,207

142,017

1910

482,490

326,956

155,534

1911

501,823

334,947

166,876

Die  reinen  Obligationengelder  verteilen  sich  auf  die  vier  Kapitalgruppen
  wie  folgt:
        <pb n="42" />
        42  —

in  1000  Franken

Kapital  Fr.

1906  1907

1908  1909  l  1910
1

1911

Gruppe  I  500,000

21,363

15,213

16,044

15,242

12,701

14,305

Gruppe  II  500,001—1,000,000

38,312

39,512

41,396

46,273

34,849

29,656

Gruppe  III  1,000,001—5,000,000

154,154

184,930

191,822

186,760

184,593

159,802
131,184

Gruppe  IV  .  über  5,000,000

69,428

73,934

75,965

77,932

94,813

Total

283,257

313,589

325,227

326,207

326,956

334,947

Die  Zahlen  zeigen  wie  bei  den  Spargeldern  ein  Zurückgehen  bei  den
beiden  Gruppen  der  kleineren  Banken,  dagegen  ein  gewaltiges  Anwachsen
bei  der  Gruppe  IV  der  grössten  Banken.  Die  Abnahme  von  184,59  Millionen
Franken  auf  159,80  Millionen  Franken  von  1910  auf  1911  in  der  Gruppe  III
erklärt  sich  durch  den  Übertritt  der  Creditanstalt  St.  Gallen  in  die  Gruppe
der  grössten  Banken;  besass  doch  dieses  Institut  1910  ein  Obligationenkapital ­
  von  über  32  Mülionen  Franken.  Dadurch  wird  anderseits  das  bedeutende ­
  Anwachsen  der  Obligationengelder  der  letzten  Gruppe  erklärt.

Selbstverständlich  sind  die  Obligationengelder  auch  innerhalb  der
Gruppen  sehr  ungleich  auf  die  einzelnen  Institute  verteilt.  Für  1911wiesen
z.  B.  mehr  als  ein  Viertel  der  Passiven  an  Obligationengeldern  auf:

in  Gruppe
55  55
55  55
55  55

I
II
III
IV

6  Banken  auf  25,
10  „  „  21,
20  „  „  37,
4  j&amp;gt;  &amp;gt;)  9.

Unter  den  Instituten,  deren  Obligationenkonto  im  Verhältnis  zur
Bilanzsumme  sehr  gross  ist,  sind  begreiflicherweise  eine  Reihe  von  Anstalten,
die  mehr  oder  weniger  Hypothekenbankcharakter  haben.  So  weist  den
grössten  Bestand  an  Obligationengeldern  mit  55,15  Millionen  Franken  per
1911  die  Handwerkerbank  Basel  auf,  ihr  Hypothekenbestand  ist  auf  den ­
        <pb n="43" />
        selben  Zeitpunkt  64,87  Millionen  Franken.  Die  Gewerbekasse  Baden  zeigt
bei  9,14  Millionen  Franken  Obligationengeldern  Hypotheken  im  Betrage
von  22,66  Millionen  Franken.
Neben  diesen  Banken  mit  ausgesprochenem  Hypothekenbankcharakter
gibt  es  aber  auch  andere  grössere  Banken,  die  absolut  und  im  Verhältnis
zur  Bilanzsumme  und  zum  eigenem  Kapital  einen  grossen  Obligationenbestand ­
  auf  weisen.  So  besitzen  z.  B.  pro  1911:

in  1000  Franken

1  Obligationen

Bilanzsumme ­


Eigene
Gelder

Creditanstalt  St.  Gallen

31,134

58,953

12,000

Bank  in  Luzern  1 )

27,371

71,294

9,600

Bank  für  Graubünden

21,250

28,651

4,250

Aargauische  Creditanstalt

17,310

40,828

8,200

Bank  in  Zofingen

9,486

23,999

4,800

*)  1912  an  die  Schweizerische  Kreditanstalt  übergegangen.

Nicht  genau  ausgeschieden  weisen  unter  der  Bezeichnung  „Depots
a  terme“  grosse  Beträge  gleichen  oder  ähnlichen  Charakters  auf:

in  1000  Franken

„Depots  ä
terme“

Bilanzsumme ­


Eigene
Gelder

Comptoir  d’Escompte  de  Geneve

51,465

94,620

24,100

Banque  de  Depots  et  de  Credit,  Genf  .  .

24,526

42,127

5,401

Bamque  de  Geneve

11,309

16,799

3,250

Was  die  Sicherheit  für  die  Obligationengelder  anbetrifft,  so
ist  man  allgemein  geneigt,  bei  einer  Hypothekenbank,  die  nur  solide
Geschäfte  eingeht,  sich  in  Anbetracht  der  Sicherheit  des  Unterpfandes
über  ein  verhältnismässig  geringes  Eigenkapital  hinwegzusetzen.  Hypothekenbanken ­
  und  Kantonalbanken  weisen  in  dieser  Beziehung  das  un ­
        <pb n="44" />
        44

günstigste  Verhältnis  auf.  Wie  steht  es  nun  aber  mit  den  beträchtlichen
Obligationengeldern,  die  unsere  Handels-  und  Gewerbebanken  aufnehmen  ?
Hier  sind  diese  Gelder  in  erster  Linie  berufen,  der  Bank  für  ihre  nicht
kurzfristigen  Engagements  einen  festen  Stützpunkt  zu  bieten.  Es  hängt
also  sehr  von  der  Natur  der  Geschäfte  beim  einzelnen  Institut  ab,  ob  für
die  Obligationengelder  genügende  Sicherheit  besteht,  und  ob  die  Bank  im
Ealle  einer  Beunruhigung  liquid  genug  ist,  die  fälligen  Obligationen  einzulösen. ­
  Eür  die  einzelnen  Institute  erwächst  bei  der  intensiven  Pflege
des  Obligationengeschäftes  die  ernste  Pflicht,  nicht  zu  viel  kündbare  Obligationen ­
  auflaufen  zu  lassen.  Hierin  sind  die  Bankberichte  im  allgemeinen
noch  einer  grossen  Verbesserung  fähig.  Viele,  ja  die  meisten  geben  in  bezug
auf  die  Verzinsung  des  Obligationenkapitals  die  nötige  Auskunft;  was  aber
nur  ganz  vereinzelt  zu  finden  ist,  das  ist  eine  Gruppierung  der  Obligationen
nach  ihrer  Verfallzeit.

B.  Die  Aktivgeschäfte.
1.  Das  Wechseldiskontgeschäft,

Im  allgemeinen  ist  der  Diskontkredit  dem  Kleingewerbetreibenden
und  Kleinhändler  zugänglicher  als  der  Kontokorrentkredit.  Dies  deshalb,
weil  er  die  Mittel  der  Bank  weniger  andauernd  in  Anspruch  nimmt  und
ausserdem  leichter  realisierbar  ist.
Das  Verhalten,  das  die  in  unserer  Gruppe  zusammengefassten  Banken
dem  Wechselgeschäft  gegenüber  einnehmen,  ist  ein  sehr  verschiedenes.  Die
Institute  mit  Sparkassen-  und  Hypothekenbankcharakter  vernachlässigen
diesen  Geschäftszweig  in  der  Regel.  Auch  Institute,  die  heute  eine  bedeutende ­
  Stellung  einnehmen  und  deren  Diskontgeschäft  sehr  achtunggebietend
ist,  sind  erst  im  Laufe  ihrer  Entwicklung  zur  Anhandnahme  des  Wechseldiskontgeschäftes ­
  gekommen.  So  legte  die  Handwerkerbank  Basel  erst
spät  ein  Portefeuille  an,  um  für  Rückzüge  gerüstet  zu  sein.  Erst  1890
beschloss  die  Bank  die  Einführung  des  eigentlichen  Wechselgeschäftes,
bestehend  im  Inkasso  und  der  Diskontierung  von  Wechseln  auf  das  Inund
  Ausland  und  der  Abgabe  von  Wechseln.  Der  Beweggrund  war  vor  allem
der,  sich  die  erworbene  Kundschaft  aus  dem  Handelsstande  zu  erhalten.
Und  ebenso  führte  erst  1871  die  Creditanstalt  St.  Gallen  das  Wechseldiskontgeschäft ­
  ein.
        <pb n="45" />
        45

Heute  noch  zeigt  der  Aufbau  der  Bilanz  bei  vielen  Instituten,  dass  es
sich  bei  ihrem  Wechselportefeuille  wohl  weniger  um  eine  eigentliche  Pflege
des  Wechselgeschäftes,  als  vielmehr  darum  handelt,  ihre  kurzfristigen  Gelder
nutzbringend  und  banktechnisch  einwandfrei  anzulegen  und  damit  den
ganzen  Status  liquider  zu  gestalten.

Die  Institute  der  Gruppe,  bei  denen  pro  1911  der  Wechselbestand  mehr
als  V5  der  gesamten  Aktiven  ausmacht,  sind  folgendermassen  auf  die  einzelnen ­
  Gruppen  verteilt:

Gruppe

77
7)

I
II
III
IV

5  Banken

5
10
4

7  7

77

Ganz  bedeutende  Wechselbestände
1912  auf  (in  1000  Franken):

Comptoir  d’Escompte  de  Geneve  .
Creditanstalt  St.  Gallen
Banque  de  Depots  et  de  Credit,  Genf
Banque  de  Montreux
Banca  della  Svizzera  Italiana  .  .  .

(absolut  genommen)  weisen  pro

Wechsel

Bilanz

Wechsel  in°/o
der  Bilanz

22,233  96,358  23,1
19,046  59,792  31,8
15,359  41,896  36,7
9,033  34,259  26,4
8,348  38,986  21,4

Die  Statistik  über  das  Wechseldiskontgeschäft  büsstdadurch
an  ihrem  Werte  bedeutend  ein,  dass  die  Art  der  Bilanzierung  und  der  Auskunfterteilung ­
  durch  die  Geschäftsberichte  auch  hier  eine  sehr  verschiedene
ist.  Ein  Teil  der  Institute,  worunter  auch  grössere  Banken,  scheiden  nicht
zwischen  Inland-  und  Auslandwechseln,  so  dass  die  Statistik  in  diesem  Falle
gezwungen  ist,  den  ganzen  Bestand  als  Inlandwechsel  aufzufassen.  Allerdings ­
  ist  ja  wohl  im  allgemeinen  der  Betrag  der  Auslandwechsel  für  unsere
Gruppe,  vor  allem  bei  den  Banken,  die  eine  Ausscheidung  nicht  vornehmen,
nicht  bedeutend.  Ferner  sind  auch  nicht  immer  die  Inkassowechsel  ausgeschieden ­
  und  endlich  auch  nicht  immer  die  eigentlichen  Lombardw  echsel.

Unter  Beachtung  dieser  Reserven  ergeben  sich  für  1906  bis  1911
folgende  Zahlen:
        <pb n="46" />
        46

AVECHSELBESTAND  AUF  31.  DEZEMBER
(in  1000  Franken)

Inlandwechsel
Kapital  Fr.

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Gruppe  I  .  .  .  .  500,000

8,764

8,467

5,743

6,190

6,153

6,352

Gruppe  II  500,001—1,000,000

22,420

17,296

22,531

24,026

21,780

19,953

Gruppe  III  1,000,001—5,000,000

84,428

94,265

98,568

84,930

89,285

66,472

Gruppe  IV  .  .  über  5,000,000

31,707

33,875

26,884

44,719

46,257

82,866

Total  ....

147,319

153,903

153,726

159,865

163,475

175,643

A  uslandwechsel

4,851

4,700

8,719

15,292

12,116

12,419

in  %  der  Inlandweehsel  ....

3,3

3,1

5,6

9,6

7,4

7,1

Was  die  Bedingungen  anbetrifft,  welche  die  Lokal-  und  Mittelbanken
in  ihren  Statuten  und  Geschäftsregiementen  für  das  Wechseldiskontgeschäft ­
  aufstellen,  zeigt  sich,  äusserlich  kein  grosser  Unterschied  zum
Wechselgeschäft  der  Grossbanken.  Das  Diskontgeschäft  erstreckt  sich
darnach  über  Wechsel,  die  aus  einem  reellen  Verkehr  stammen,  meistens
mindestens  zwei  als  solid  anerkannte  Unterschriften  tragen  und  innert  einer
bestimmten  Zeit  (3  bis  6  Monate)  fällig  sein  müssen.  Eigenwechsel  solider
Schweizerbanken  werden  meist  mit  ihrer  alleinigen  Unterschrift  diskontiert.
Oft  kommt  die  Bestimmung  vor,  dass  die  zweite  Unterschrift  durch  Wechselbürgschaft ­
  beigebracht  werden  kann  oder  es  kann  die  Sicherheit  durch
faustpfändliche  Hinterlage  solider  Wertpapiere  oder  in  Form  von  gewöhnlicher ­
  Bürgschaft  geleistet  werden.  Ausnahmsweise  findet  sich  auch  die
Bestimmung,  dass  von  soliden,  im  Handelsregister  eingetragenen  Firmen,
sowie  von  Akkreditierten  Wechsel  ohne  eine  zweite  Unterschrift  zum  Diskont
        <pb n="47" />
        47

angenommen  werden  können,  auch  wenn  die  Sicherung  durch  annehmbare
Faustpfänder  fehlt.  Fast  allgemein  ist  die  Erneuerung  der  Eigenwechsel
vorgesehen.
Bei  Gesellschaften,  die  als  Genossenschaften  organisiert  sind,  spielt
etwa,  ähnlich  wie  bei  der  Schweiz.  Volksbank,  der  Stammanteil-Wechsel
eine  Rolle.  So  bestimmen  z.  B.  die  Statuten  der  Bank  in  Langnau,  dass  über
das  Stammanteilguthaben  allein  oder  mit  Einschluss  des  dazu  möglichen
Blankokredites  (der  im  Maximum  gleich  dem  Stammanteilguthaben  sein
kann)  durch  Eigenwechsel  verfügt  werden  kann.
Bei  kleineren  Lokalinstituten  ist  meist  der  Diskontsatz  etwas  höher  als
Fei  den  Grossbanken;  müssen  sie  doch  im  allgemeinen  auch  ihre  fremden
Gelder  teurer  zahlen.  Die  kleinern  Abschnitte  erhöhen  ausserdem  die  Unkosten ­
  des  Wechselgeschäftes,  und  endlich  ist  wohl  noch  eine  kleine  Risiko-Prämie
  gerechtfertigt,  da  dieses  Wechselmaterial  im  allgemeinen  aus  den
Weniger  kapitalkräftigen  Kreisen  der  Handel-  und  Gewerbetreibenden
stammt.
Was  das  Material  anbetrifft,  besteht  natürlich  zwischen  den  einzelnen
Instituten  ein  grosser  Unterschied.  Es  gehören  zur  Gruppe  mittlere  Handelsbanken, ­
  deren  Portefeuillebestand  sich  wohl  nicht  stark  von  demjenigen
einer  schweizerischen  Grossbank  unterscheiden  dürfte,  als  dass  die  ganz
grossen  Abschnitte  etwas  seltener  sind.  Dann  hängt  es  auch  von  der  Art
der  Industrie  und  des  Handels  ab,  deren  Geldverkehr  die  betreffende  Bank
besorgt  und  von  der  Rolle,  die  der  Wechsel  für  diese  Branchen  noch  besitzt.
Es  schreibt  z.  B.  die  Handwerkerbank  Basel  über  ihren  Wechselbestand
in  ihrer  Denkschrift:  „Das  Wechselportefeuille  besteht  jetzt  zum  Teil  aus
Handelswechseln,  d.  h.  aus  Tratten  unserer  Kundschaft  auf  ihre  Abnehmer,
zum  grössten  Teil  jedoch  aus  Diskontopapier  auf  Basel,  die  Schweiz  und
das  Ausland  mit  der  Unterschrift  erstklassiger  Bankfirmen;  dem  Ausland
w ird  stets  dabei  ein  angemessener  Platz  eingeräumt.“
Wie  bedeutend  z.  B.  auch  das  Wechselgeschäft  der  Banque  de  Depots
et  de  Credit,  Genf,  ist,  folgt  daraus,  dass  1912  das  Wechselkonto  einen
Eingang  von  413,13  Millionen  Franken  und
einen  Ausgang  „  397,77  Millionen  Franken  aufwies.
Dass  das  Material  bankfähig  im  Sinne  der  Vorschriften  der  Nationalbank ­
  ist,  beweist  die  Tatsache,  dass  im  gleichen  Jahr  der  Nationalbank  für
15  Millionen  Franken  kurzfristiges  Papier  verkauft  wurde,  d.  h.  für  ca.
150,000  Fr.  per  Tag.
        <pb n="48" />
        48

Etwas  anders  mag  es  bei  kleinen  Banken  beschaffen  sein.  Ihr  Kunden-  !
kreis  rekrutiert  sich  vornehmlich  aus  dem  kleinen  Gewerbe-  und  Handels-  j
stand,  und  dementsprechend  ist  auch  das  Wechselmaterial.  Ein  grosser
Teil  des  Portefeuillebestandes  setzt  sich  zusammen  aus  Bürgschaftswechseln
  zu  teuren  Konditionen,  auf  die  dann  der  übliche  Schluss,  der
Wechsel  stelle  ein  liquides  Aktivum  dar,  nicht  immer  zutreffen  würde.  I
Daneben  kommen  Lombardwechsel  als  Eigenwechsel  vor  als  Mittel  zur  i
Geldbeschaffung.  Im  weitern  nimmt  etwa  der  Kaufmann  oder  Gewerbetreibende ­
  einen  Trattenkredit  bei  der  Bank  in  der  Weise  in  Anspruch,  ;
dass  er  auf  seine  Kunden  Tratten  zieht,  die  er  unakzeptiert  der  Bank  mit  I
einer  Abtretungserklärung  der  zugrunde  liegenden  Forderung  übergibt.
Der  Gegenwert  der  eingereichten  Wechsel  -wird  dem  Kunden  von  der  j
Bank  in  Kontokorrent  gutgeschrieben.  Der  den  Kredit  der  Bank  auf  diese
Weise  in  Anspruch  nehmende  Kunde  hat  die  eingehenden  Guthaben  der
Bank  zu  übermitteln;  es  handelt  sich  also  bei  diesen  Abtretungen  um  etwas
ähnliches,  wie  bei  der  Diskontierung  von  Buchforderungen  in  Deutsch-  !
land  und  Österreich.
In  Zeiten  knappen  Geldstandes  kommt  es  gelegentlich  vor,  dass  Banken
zur  Geldbeschaffung  einen  Teil  der  Debitoren  dadurch  mobilisieren,  dass
sie  sich  von  den  betreffenden  Schuldnern  Wechsel  ausstellen  lassen,  die  sie  :
dann  diskontieren  lassen.
Einen  bedeutenden  Platz  nahmen  vor  dem  Inkrafttreten  des  neuen
Zivilgesetzbuches  im  Portefeuille  der  Lokal-  und  Mittelbanken  auch  die
sogenannten  „Bauwechsel“  ein;  jetzt  hat  ihre  Bedeutung  wohl  stark
abgenommen,  und  vielen  Banken  wird  es  schwer,  dieses  Material  durch
anderes  gleichwertiges  zu  ersetzen.
Die  Regel  war  unter  dem  alten  Recht  die,  dass  die  Bank  dem  Bauherrn ­
  entsprechend  dem  Fortschritt  der  Baute  einen  Kredit  gewährte,  der
dann  später  durch  eine  Hypothek  konsolidiert  wurde.  Der  Handwerker,
der  nicht  solange  zu  kreditieren  imstande  war,  durfte  für  seine  Forderungen
auf  den  Bauherrn  Wechsel  ziehen,  die  dieser  akzeptierte  und  die  dann  die
kreditierende  Bank  herein  nahm  unter  Belastung  des  Bauherrn  auf  Verfall.
Das  neue  Zivilgesetzbuch  (Art.  837,  839  bis  841)  hat  durch  sein  löbliches
Bestreben,  die  Forderungen  der  Bauhandwerker  durch  ein  privilegiertes
Pfandrecht  sicher  zu  stellen,  diese  Art  der  Kreditierung  durch  die  Bank
bedeutend  erschwert;  denn  die  Bank  wird  nun  nicht  mehr  im  gleichen
Masse  bereit  sein,  Baukredite  zu  erteilen.  So  schreibt  z.  B.  die  Leihkasse
Stäfa  (jetzt  mit  der  A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.  fusioniert)  in  ihrem  Jahresbericht  pro
1911:  „Bekanntlich  befasste  sich  bis  dato  unser  Institut  in  intensiver  Weise
mit  der  Erteilung  von  Baukrediten  in  erster  Hypothek  bis  auf  60  bis  70%
        <pb n="49" />
        49

4

des  Assekuranzwertes,  mit  welchem  Geschäft  wir  bis  jetzt  nur  günstige
Erfahrungen  gemacht  haben  und  welchem  wir  den  grössten  Teil  unseres
Reingewinns  verdanken.  Mit  dem  Inkrafttreten  des  Z.  G.  B.  ist  die  Art
dieser  Geschäfte  sehr  erschwert  worden  durch  den  gesetzlich  eingeräumten
pfandrechtlichen  Anspruch  zu  gunsten  der  Bauhandwerker.  Leider  sind
die  diesbezüglichen  Gesetzesbestimmungen  sehr  kurz  abgefasst  und  wird
sich  im  Verkehr  zuerst  eine  Praxis  herausbilden  müssen.  Dies  führt  zu
einer  einstweiligen  Zurückhaltung  im  Abschluss  solcher  Geschäfte.“  In
ähnlicher  Weise  bemerkt  der  Jahresbericht  der  Creditanstalt  St.  Gallen
Pro  1912:  „Baukredite  können  nur  noch  solchen  Unternehmern  gewährt
Werden,  welche  des  Kredites  überhaupt  nicht  bedürfen.“
Im  allgemeinen  sollte  nun  das  lokale  Wechselmaterial  zur  Erhöhung
der  Liquidität  im  Portefeuille  der  Klein-  und  Lokalbanken  bleiben.  Statt
dessen  findet  aber  oft  eine  bedeutende  Rückdiskontierung  statt.
Weniger  bei  der  Nationalbank,  indem  ein  grosser  Teil  der  Wechsel  nicht
bankfähig  im  Sinne  ihrer  Diskontvorschriften  ist,  als  vielmehr  bei  grossen
Handelsbanken,  namentlich  aber  bei  den  Kantonalbanken,  die  in  dieser
Beziehung  eine  volkswirtschaftliche  Mission  erfüllen,  indem  sie  die  Wechsel
durch  ihr  Giro  bankfähig  zu  machen  imstande  sind.  Natürlich  verlangt
die  so  diskontierende  Kantonalbank  dann  auch,  dass  die  ganz  guten  Wechsel
dir  ebenfalls  übergeben  werden.  In  dieser  starken  Rückdiskontierung  liegt
nun  aber  für  die  kleinen  Banken  eine  gewisse  Gefahr,  die  durch  Nichtangabe
der  Giroverbindlichkeiten  im  Geschäftsbericht  verdeckt,  aber  nicht  behoben ­
  ist.  Die  von  der  Kundschaft  erhaltenen  Wechsel  werden  vielfach  so
schnell  als  möglich  als  langes  Papier  rückdiskontiert,  und  mit  dem  Barwert
Wird  sofort  neu  diskontiert.  So  können  sich  die  Giroverbindlichkeiten  so
häufen,  dass  das  entstandene  Engagement  in  keiner  Weise  mehr  den  geringen
Hittein  der  Kleinbank  entspricht.
•2-  Vorschüsse  in  laufender  Rechnung  und  auf  feste  Termine,
inklusive  Report-  und  Lombardgeschäft.
Für  eine  Handels-  und  Gewerbebank  und  auch  für  die  vielen  Institute
mit  gemischtem  Geschäftskreis,  wie  ihn  die  Banken  unserer  Gruppe  vielfach
haben,  spielt  das  Kontokorrentgeschäft,  speziell  das  Debitorengeschäft
e ine  grosse  Rolle.  Seine  Bedeutung  ist  auch  für  die  Banken  gestiegen,
die  früher  mehr  Sparkassencharakter  hatten,  und  nur  die  Hypothekenbanken ­
  kommen  dabei  weniger  in  Betracht.  Für  alle  andern  Institute  ist
das  Debitorengeschäft  so  recht  eigentlich  der  Lebensnerv  ihrer  Tätigkeit.
        <pb n="50" />
        50

Als  Hauptquelle  der  durch  die  laufenden  Geschäfte  zu  verdienenden
Provisionen  garantiert  es  eine  bescheidene  Minimaldividende.
Die  in  diesem  Abschnitt  dargebotenen  Zahlen  leiden  allerdings  an  einem
Mangel.  Nicht  alle  Institute  können  sich  dazu  verstehen,  die  gedeckten
Vorschüsse  mit  Darlehenscharakter  von  den  Kontokorrentguthaben  zu
trennen.  So  ist  wohl  die  Summe  für  die  Darlehen  etwas  zu  klein,  weil,  wo
sie  nicht  ausgeschieden  ist,  die  Gesamtsumme  unter  Kontokorrentdebitoren
figuriert.
Noch  unvollständiger  ist  die  Angabe  der  ungedeckten  Kontokorrent-Debitoren.
  Nicht  alle  Banken  scheiden  die  Blankokredite  von  den  gedeckten,
so  dass  die  angeführte  Summe  der  ungedeckten  Kredite  nur  die  ausgewiesenen, ­
  nicht  überhaupt  die  erteilten  angibt.  Die  mit  diesen  Vorbehalten  zu
lesenden  Zahlen  finden  sich  in  Zusammenstellung  1  der  Tabelle  VI  (S.  111).
Die  Tabelle  zeigt  mit  Ausnahme  der  Untergruppe  I  für  alle  andern
Gruppen  einen  bedeutend  höhern  Stand  der  Kontokorrent-Debitoren  auf
Ende  1911  als  auf  Ende  1906.  Einen  etwas  unregelmässigen  Verlauf  zeigt
einzig  Gruppe  III.
Bei  ihr  betragen  die  Kontokorrent-Debitoren  auf  31.  Dezember  (in

1000  Franken):
1908  279,197
1909  246,906
1910  268,477
1911  262,026

Doch  lässt  sich  das  zur  Hauptsache  erklären  durch  Verschiebungen
einzelner  grosser  Institute  innerhalb  der  Gruppen.  So  erscheint  z.  B.  1909
die  Aargauische  Creditanstalt  mit  16,69  Millionen  Franken  Kontokorrentdebitoren-Geldern ­
  erstmals  in  Gruppe  IV,  statt  wie  bis  anhin  in  Gruppe  III,
und  ausserdem  verschwindet  mit  1908  aus  der  Gruppe  III  noch  die  Bank
für  Appenzell  A.-Rh.  in  Herisau,  infolge  Fusion  mit  dem  Schweiz.  Bankverein. ­
  Der  Rückgang  von  1910  auf  1911  wird  durch  den  Übergang  der
Creditanstalt  St.  Gallen  zu  Gruppe  IV  allein  genügend  erklärt,  beträgt
doch  ihr  Kontokorrent-Debitorenbestand  auf  Ende  1910  13,88  Millionen
Franken.
Banken,  bei  denen  die  Kontokorrent-Debitoren  und  sonstigen  Darlehen
auf  feste  Termine  (ohne  Lombards  und  Reports)  mehr  als  50%  sämtlicher

Aktiven  ausmachen,  sind  in

j.  ,  -  —

Gruppe  I  .  .

14  Institute

hH

.  .  15

„  III  .  .

.  .  25

„  IV  .  .

•  •  5
        <pb n="51" />
        51

Eine  Gegenüberstellung  mit  den  Kontokorrent-Kreditoren
(Zusammenstellung  2  der  Tabelle  VI)  zeigt,  dass  die  beiden  Posten  einander
bei  weitem  nicht  etwa  die  Wage  halten,  dass  also  in  bedeutendem  Umfang
die  andern  Mittel  (eigene  Gelder  und  namentlich  Obligationengelder)  zur
Speisung  des  Debitorengeschäftes  beigezogen  werden  müssen.
Was  das  Verhältnis  der  gedeckten  zu  den  ungedeckten
Krediten  anbetrifft,  machen  die  ausgewiesenen  Blankokredite  nur  einen
kleinen  Bruchteil  der  Debitoren  aus  (1911:  6,2%).  Es  sind  im  allgemeinen
nur  die  grösseren  Banken  der  dritten  und  vierten  Gruppe  mit  Handelsbankcharakter, ­
  die  auch  ungedeckte  Kredite  erteilen.
Die  meisten  Institute  erwähnen  in  ihren  Statuten  und  Regiementen,
dass  sie  Kredite  auf  laufende  Rechnung  gewähren,  die  nebst  Zins,  Provision
und  Kosten  gesichert  sein  müssen  durch  Grundpfand,  Faustpfand  oder
Bürgschaft,  eventuell  Faustpfand  und  Bürgschaft  zugleich.  Als  Faustpfandsicherheit
  werden  allgemein  angenommen  Hypothekartitel,  solide
Wertpapiere,  als  Ergänzung  auch  Lebensversicherungspolizen,  von  einigen
Instituten  Gold,  Silber,  Mobilien,  Rohstoffe  und  Fabrikate.  Eventuelle
Bürgen  haben  sich  solidarisch  als  Selbstzahler  zu  verpflichten.  Allerdings
geben  auch  kleine  Institute  in  bezug  auf  Deckung  der  Kredite  Ausnahmen
z u.  Einmal  kann  meist  Gemeinden  und  staatlich  anerkannten  Korporationen
oder  überhaupt  Korporationen  die  Sicherstellung  erlassen  werden.  Ferner
kann  oft  die  Direktion  auch  an  Private  bis  auf  eine  beschränkte  Summe
Vorübergehend  Blankokredite  erteilen,  ebenso  der  Verwaltungsrat  für  einen
köhern  Betrag.  In  der  Regel  sollen  sich  solche  Kredite  nur  über  kurze
Zeit  erstrecken.  Gemeint  sind  damit  also  wohl  in  erster  Linie  sogenannte
Saisonkredite,  wie  sie  sich  zu  gewissen  Jahreszeiten  für  bestimmte  Branchen
last  als  notwendig  erweisen.  Eine  solch  vorübergehende  Erteilung  von
Ungedeckten  Krediten  ist  gewiss  auch  für  mittlere  Institute  nicht  zu  verurteilen, ­
  wenn  sie  sich  auf  natürliche  Weise  aus  der  jährlichen  Inanspruchnahme ­
  der  Mittel  durch  das  betreffende  Gewerbe  oder  die  betreffende
Industrie  erklärt.  Auch  für  grössere,  grundsätzlich  ungedeckte  Kredite
^teilende  Banken  ist  umgekehrt  eine  periodische  Deckung  der  Vorschüsse
e m  sehr  beruhigendes  Moment.
So  scheint,  nach  Regiementen  und  Statuten  zu  schliessen,  im  allgemeinen ­
  für  die  Deckung  sehr  gut  vorgesorgt  zu  sein.  Die  Erfahrungen
zeigen  nun  aber,  dass  trotzdem  in  einzelnen  Fällen  sehr  grosse  Verluste  an
Debitoren  erlitten  worden  sind.  Es  hat  das  seinen  Grund  einmal  in  der  Höhe
eier  erteilten  Einzelkredite  und  in  der  Art  der  Deckung.  Hohe  Einzelkredite
kaben  für  kleine  Banken  immer  etwas  gefährliches,  und  doch  geben  gerade
kier  Statuten  und  Regiemente  selten  eine  Einschränkung,  das  heisst  eine
        <pb n="52" />
        52

obere  Grenze  für  ein  einzelnes  Engagement.  Sogar  ganz  grosse  Banken  sind
in  dieser  Beziehung  vorsichtiger.  Ein  typisches  Beispiel,  wie  weit  eine  solch
weitgetriebene  Häufung  der  Risiken  führen  kann,  zeigt  die  Bank  in  Horgen,
die  1912  in  Liquidation  treten  musste.  In  vier  Posten  hatte  die  Bank  Kredite
von  zusammen  über  2,5  Millionen  Franken  an  Industrielle  erteilt,  also  in
diesen  vier  Fällen  erheblich  mehr  als  Aktienkapital  und  Reserven  (1,865
Millionen  Franken)  investiert.  Was  die  Deckung  selber  anbetrifft,  so  erweist
sie  sich  eben  vielfach  im  kritischen  Moment  als  teilweise  entwertet  oder
gänzlich  illiquid.  Man  bedenke  nur,  dass  sehr  oft  die  Sicherung  für  industriellen ­
  Kredit  in  Grundpfandverschreibungen  auf  Fabrikgebäude
besteht.  So  lange  das  Unternehmen  floriert,  ist  die  Sicherungshypothek
wohl  gut,  aber  auch  unnötig,  sobald  aber  eine  rückläufige  Entwicklung
eintritt  und  das  Etablissement  etwa  zur  Zwangsversteigerung  kommt,
erweist  sie  sich  in  vielen  Fällen  fast  wertlos.  Die  Bank  sieht  sich  dann  oft
nur  vor  die  unangenehme  Entscheidung  gestellt,  entweder  sofort  einen  Teil
ihrer  Forderung  unwiderruflich  abzuschreiben,  oder  die  Fabrik  selbst  zu
übernehmen.  Oder  sie  sucht  im  Verein  mit  andern  Gläubigern  eine  Rekonstruktion ­
  so  anzubahnen,  dass  sie  ihre  Kontokorrentforderung  in  neue
Aktien  umwandelt,  nachdem  das  alte  Kapital  abgeschrieben  oder  stark
reduziert  worden  ist.
Ausserdem  liegt  bei  rein  lokalen  Instituten  eine  nicht  unwesentliche
Gefahr  darin,  dass  gerade  die  räumliche  Beschränkung  ihrer  Wirksamkeit
oft  eine  richtige  Risikoverteilung  durch  Verteilung  auf  verschiedene  Gewerbe
und  Industrien  nicht  im  gewünschten  Masse  durchführen  lässt.  Und  doch
ist  ein  Überschreiten  des  bekannten  und  vertrauten  Wirtschaftsgebietes
fast  noch  gefährlicher,  da  dem  fremden  Kreditinstitut  meist  nur  die  Geschäfte ­
  zufallen,  die  die  ortsansässigen  nicht  suchen.  Eine  Illustration  zu
dem  Gesagten  liefert  die  Tessiner  Bankkatastrophe  vom  Frühjahr  1914.
Die  zusammengebrochenen  Banken  (vergl.  S.  88)  beteiligten  sich  stark  bei
industriellen  Unternehmen  in  Italien,  die  meist  nicht  prosperierten  und  den
Instituten  Verluste  beibrachten,  die  sie  nicht  mehr  durch  das  reguläre
Bankgeschäft  ersetzen  konnten.
Die  Bedingungen,  unter  denen  die  Banken  den  Kontokorrentkredit
gewähren,  sind  nicht  immer  sehr  leicht.  Meist  bestimmt  das  Reglement,
dass  Kontokorrentkredite  seitens  der  Bank  jederzeit  auf  ein  bis  mehrere
Monate  kündbar  sind.  Der  zu  entrichtende  Zinsfuss  ist  verschieden,  er
richtet  sich  gewöhnlich  nach  der  Deckungsart.  So  tritt  fast  immer  in  den
Fällen,  wo  Bürgschaftskredit,  sei  es  primär  oder  nur  ergänzend  in  Frage
kommt,  eine  Erhöhung  (von  %  bis  1%)  zum  regulären  Debitorenzinsfuss
        <pb n="53" />
        53

hinzu.  Dazu  kommt  noch  eine  Provision  nach  der  Grösse  des  Umsatzes
(bis  y 4 %)  von  der  grossem  Seite  der  Rechnung.  Bezüge  und  Einzahlungen
können  mittelst  Wechsel  und  Anweisungen,  durch  Giro  und  Check  geschehen.
Im  allgemeinen  ist  es  nun  gerade  das  Gebiet  des  Kontokorrentdebitoren-Geschäftes, ­
  wo  die  Lokalbanken  vor  den  Grossbanken  noch  einen
Vorteil  haben  und  wo  sie  für  ihr  spezielles  Wirtschaftsgebiet  segensreich
wirken  können.  Oft  nehmen  sie  an  ihrem  Domizil  eine  gewisse  Monopolstellung ­
  ein,  indem  sie  die  einzige  Bankverbindung  am  Orte  sind  und  daher
bis  zu  einem  gewissen  Grad  ohne  Konkurrenz  bleiben.  Die  persönliche
Bekanntschaft  mit  dem  Kreditsuchenden  macht  es  der  Lokalbank  möglich,
ohne  Schablone  anerkannt  tüchtigen  und  soliden  Handwerkern,  Gewerbetreibenden ­
  und  Kaufleuten,  gestützt  auf  Bürgschaft,  einen  Kredit
einzuräumen,  den  die  Grossbank  mit  ihrer  mangelnden  Lokalkenntnis
oder  die  Grossbankfiliale  mit  ihrer  streng  umschriebenen  Kompetenz
nicht  gewähren  könnte.  So  kann  die  kleine  Bank  strebsamen,  tätigen
Handwerkern  und  Geschäftsleuten  zu  einer  gesicherten  Berufsstellung
verhelfen.
Eine  Hauptgefahr  für  die  Lokalbanken  bildet  der  industrielle  Kredit,
und  gerade  die  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  haben  gezeigt,  dass  an  dieser
Klippe  manche  Institute  gescheitert  sind.  Die  Gefahr  ist  um  so  grösser,  als
der  Industrielle  eben  genötigt  ist,  vielfach  einen  Kredit  in  Anspruch  zu
nehmen,  der  eigentlich  die  Mittel  der  ortsansässigen  Kleinbank  übersteigt.
Und  doch  ist  es  für  sie  sehr  schwer,  da  eine  Grenze  aufzustellen.  Oft  deswegen, ­
  weil  sie  hofft,  gefährdete  Positionen  bei  weiterer  Hilfe  zu  befestigen,
oft  aber  auch  deswegen,  weil  sie  fürchtet,  wenn  sie  den  Kunden  für  einen
Teil  seines  Kredites  an  eine  Grossbank  verweist,  ihr  dann  über  kurz  oder
lang  das  ganze  Geschäft  verloren  gehen  könnte.  Dazu  sind  oft  die  Industriellen ­
  des  Ortes  zugleich  auch  Hauptaktionäre  der  Bank,  ja  im  Verwaltungsrat ­
  vertreten,  und  so  ist  eine  Kreditbeschränkung  noch  schwerer
durchzuführen.
Zu  unserer  Gruppe  gehören  nun  eine  Anzahl  grösserer  Mittelbanken,
die  selbstverständlich  ganz  unbedenklich  einen  Teil  ihrer  Mittel  der  Industrie
zur  Verfügung  stellen  dürfen,  ja  sollen,  im  Interesse  der  wirtschaftlichen
Entwicklung  der  betreffenden  Landesgegend.  Eür  die  kleinen  Banken  aber
erwächst  durch  weitgehende  Industriekreditgebung  eine  grosse  Gefahr,
der  sie  vielleicht  am  besten  durch  Anlehnung  an  ein  grösseres  Institut  bei
Erledigung  dieser  Fälle  aus  dem  Wege  gehen  können. 1 )

')  Vergl.  auch  Schreiber,  Sächsiche  Lokalbanken,  S.  56.
        <pb n="54" />
        54

Wie  für  die  Gewährung  von  Krediten  in  laufender  Rechnung  werden
als  Sicherheit  für  die  Vorschüsse  auf  feste  Termine  (vergl.  Tabelle
VI,  Seite  111)  Grundpfand,  Faustpfand  oder  Bürgschaft  oder  auch  Verbindung ­
  von  Faustpfand  und  Bürgschaft  verlangt.  Die  Dauer  des  Abschlusses ­
  ist  verschieden;  einzelne  Institute  stellen  z.  B.  als  Regel  auf,
dass  Darlehen  mit  faustpfändlicher  Sicherheit  bis  auf  drei  Jahre,  mit
Personalbürgschaft  bis  auf  zwei  Jahre  abgeschlossen  werden  können
mit  der  Möglichkeit  der  Erneuerung  nach  Ablauf.  Die  Mindestsumme
des  Darlehens  ist  ebenso  verschieden:  50  Fr.,  100  Fr.,  500  Fr.  Die
Darlehen  werden  gewährt  gegen  Obligo  oder  Eigenwechsel.
Es  ist  einleuchtend,  dass  gerade  bei  diesem  Geschäftszweig  die  Verhältnisse ­
  der  einzelnen  Institute  sehr  verschieden  sind.  Kleine  Banken  auf
dem  Lande  kommen  wohl  hauptsächlich  in  den  Fall,  Vorschüsse  zu  gewähren ­
  gegen  Hinterlage  von  Nachhypotheken  oder  Viehverpfändung,
wieder  bei  anderen  spielt  der  Bürgschaftskredit  eine  Hauptrolle.  So  weiss
die  Handwerkerbank  Basel  in  ihrer  Jubiläumsschrift  von  einer  Änderung
ihres  Darlehensgeschäftes  zu  berichten.  Auch  bei  ihr  bildeten,  wie  heute
noch  bei  eigentlichen  Gewerbebanken,  die  Darlehen  mit  Bürgschaft  den
Hauptteil  dieses  Geschäftszweiges.  Waren  es  daneben  Darlehen  gegen
Hinterlage,  so  bestand  diese  meist  in  Hypothekartiteln  zweiten  Ranges.
Jetzt  setzt  sich  vom  Betrag  ihres  Darlehensbestandes  mehr  als  die  Hälfte
aus  Lombardwechseln  gegen  kurante  Wertpapiere  zusammen.  Des  weitern
erwähnt  die  gleiche  Bank  die  erfreuliche  Erscheinung,  dass  neben  die  Darlehen ­
  gegen  Bürgschaft  in  neuerer  Zeit  vielfach  solche  gegen  Hinterlage  von
Lebensversicherungspolizen  treten,  ein  Beweis,  dass  der  Versicherungsgedanke ­
  in  den  breiten  Volksschichten  an  Boden  gewonnen  hat.
Wie  bei  der  Handwerkerbank  Basel,  hat  überhaupt  der  verwandte
Geschäftszweig  der  eigentlichen  Lombardvorschüsse  gegen  kurante
Wertpapiere  und  dann  das  Reportgeschäft  vermehrte  Bedeutung  für  die
heutigen  Banken.  Die  der  Arbeit  zugrunde  liegenden  Zahlen  fassen  unter
diese  Rubrik  alles  zusammen,  was  in  den  Bilanzen  als  Lombardwechsel,
Lombardvorschüsse  und  Reports  erscheint.  Es  betrugen  die  Lombardvorschüsse ­
  und  Reports  der  einzelnen  Gruppen  für  die  Jahre  1906  bis  1911
(in  1000  Franken):
        <pb n="55" />
        55

Kapital  Fr

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Gruppe  I  .  .  .  .  500,000

—

54

54

150

366

206

Gruppe  XI  500,001—1,000,000

1,093

1,143

890

203

9

17
10,773

Gruppe  III  1,000,001—5,000,000

20,842

15.G27

14,707

14,183

12,789

Gruppe  IV  .  über  5,000,000

25,475

20,499

20,929

21,056

28,121

27,939

Total

47,410

37,323

36,580

35,592

41,285

38,935

Die  Zusammenstellung  zeigt,  dass  dieser  Geschäftszweig  eine  eigentliche
Pflege  nur  durch  die  grösseren  Bankengruppen  mit  einem  eigenen  Kapital
von  über  1  Millionen  Franken  erfährt,  vor  allem  bei  der  grössten  Bankengruppe ­
  mit  über  5  Millionen  Franken  Kapital.
Die  Banken,  die  per  31.  Dezember  1911  absolut  am  meisten  Lombard-Vorschüsse
  und  Reports  (in  1000  Franken)  aufweisen,  sind:
Lombards  u.  RSports  Bilanzsumme

Genf,  Banque  de  Depots  et  de  Credit  .  15,356  42,127
Basel,  Handwerkerbank  5,777  95,651
Genf,  Comptoir  d’Escompte  4,203  94,620
Lugano,  Banca  della  Svizzera  Italiana  .  .  3,242  34,412

3.  Das  Hypothekargeschäft.
Wie  schon  früher  erwähnt,  haben  von  den  92  (1911)  in  dieser  Gruppe
zusammengefassten  Instituten  zehn  mehr  als  50%  ihrer  Aktiven  in  Hypotheken ­
  angelegt,  18  besitzen  mehr  als  %  der  Aktiven  in  Grundpfanddarlehen, ­
  wogegen  im  ganzen  43  Institute  in  ihrer  Bilanz  keine  Hypothekarunlagen ­
  aufweisen.
Die  Gesamtgruppe  zeigte  an  Hypotheken  in  1000  Franken:

31.  Dezember  1906  167,806
1907  175,466
1908  187,117
        <pb n="56" />
        56

31.  Dezember  1909
1910
1911

196,672
201,745
210,185

Für  1911  ergab  sich  für  die  einzelnen  Untergruppen  folgendes  Bild
(in  1000  Franken):

Kapital  Fr.

Hypotheken

Gruppe  1  .  .  .

19.257

„II  •  •

.  .  500,001—1,000,000

32,830

„  HI  •  ■

.  .  1,000,001—5,000.000

82,563

„  IV  .  .

75,535

Wenn  wir  also  für  1911  auf  eine  Totalsumme  von  210,18  Millionen
Franken  Hypotheken  kommen,  so  erkennen  wir,  dass  die  Rolle,  die  die
Lokal-  und  Mittelbanken  auf  dem  schweizerischen  Hypothekenmarkt
spielen,  eine  höchst  bescheidene  ist.  Weist  doch  z.  B.  einzig  die  Zürcher
Kantonalbank,  allerdings  das  grösste  Hypothekarinstitut,  pro  31.  Dezember ­
  1912  allein  an  Schuldbriefen  und  Kaufschuldbriefen  einen  Betrag
von  303,69  Millionen  Franken  auf.  Die  Bedeutung  der  Gruppe  erscheint
in  dieser  Beziehung  noch  geringer,  wenn  wir  zwei  Institute,  die  sich  als
grössere  Hypothekenbanken  charakterisieren,  ausscheiden,  nämlich  die
Handwerkerbank  Basel  mit  64,87  Millionen  Franken  Hypotheken  und
die  Gewerbekasse  Baden  „  22,67  ,,  „  „
(pro  31.  Dezember  1911).  :
Dann  verbleibt  für  die  übrigen  Banken  nur  noch  ein  Bestand  an  Hypotheken ­
  im  Betrage  von  122,64  Millionen  Franken.
Für  die  Banken  selber  aber  spielt  das  Hypothekargeschäft  eine  bedeutsame ­
  Rolle,  wie  die  folgende  Zusammenstellung  der  wichtigsten
Aktiven  der  Gesamtgruppe  pro  1911  ergibt.  Es  waren  angelegt  in

Kontokorrent-  und  anderen  Vorschüssen  652,62  Millionen  Franken
Hypotheken  210,18  ,,  ,,
Wechseln  188,06  „  ,,
Effekten  105,31

Auf  dem  schweizerischen  Hypothekenmarkt  treten  die  Lokal-  und
Mittelbanken  zurück  gegenüber  den  Kantonalbanken,  die  zum  Grossteil
        <pb n="57" />
        57

Hypothekarinstitute  sind,  den  grossen  reinen  Hypothekarbanken  der  Städte
und  den  vielen  Spar-  und  Leihkassen,  die  vielfach  im  Hypothekargeschäft
ihre  Hauptanlagen  finden.
Und  doch  wäre  für  viele  Gegenden  die  Tätigkeit  der  Lokal-  und  Mittelbanken ­
  auch  auf  dem  Gebiet  des  Hypothekarkredites  schwer  zu  missen.
Im  Gegensatz  zu  einzelnen  grossen  Hypothekar-Aktienbanken  konzentrieren ­
  sie  im  allgemeinen  ihr  Hypothekengeschäft  gemäss  ihren  statutarischen ­
  Bestimmungen  auf  die  Schweiz,  ja  in  sehr  vielen  Fällen  auf  ihren
engern  Kanton.  Selbst  das  grösste  Institut  in  dieser  Beziehung  ist  vorwiegend ­
  lokal  orientiert.  Beträgt  doch  der  Hypothekarbestand  der  Handwerkerbank ­
  Basel  per  31.  Dezember  1912  im  ganzen  64,9  Milhonen  Franken,
wovon  44,7  Millionen  Franken  auf  Basel,  4,9  Milhonen  Franken  auf  die  übrige
Schweiz  und  15,2  Millionen  Franken  auf  das  Ausland  entfallen.  Die  Bank
schreibt  über  diesen  Punkt:  „War  in  früheren  Jahren  das  Hypothekengeschäft ­
  auf  unsere  Stadt  beschränkt,  so  hat  sich  dies  jetzt  insofern  geändert, ­
  als  wir  nun  auch  mit  der  übrigen  Schweiz,  sowie  mit  Deutschland,
vorzugsweise  der  badischen  und  elsässischen  Nachbarschaft  in  Beziehung
getreten  sind.  Immerhin  ist  unser  Hypothekengeschäft  mit  dem  Ausland
kein  regelmässiges,  und  bis  jetzt  ist  ein  solches  auch  nicht  beabsichtigt
gewesen.  Es  handelt  sich  um  Ausnahmefälle,  die  von  Fall  zu  Fall  genau
geprüft  werden  und  die  selbstverständlich  neben  lohnenden  Bedingungen
alle  wünschbaren  Garantien  bieten  müssen....  Wir  halten  es  überhaupt
sowohl  aus  wirtschaftlichen,  als  'auch  aus  banktechnischen  Gründen  für
zweckmässig,  auf  das  Ausland  Forderungen  zu  haben.“
Neben  ersten  Hypotheken,  die  im  allgemeinen  zu  billigen  Bedingungen
bei  den  Kantonalbanken  und  auch  bei  Sparkassen  plaziert  werden  können,
sind  die  Hypotheken  der  Lokal-  und  Mittelbanken  vornehmlich  Nachhypotheken, ­
  die  durch  Faustpfänder  und  Bürgschaft  noch  ergänzt  werden.  Für
erste  Belehnungen  schreiben  die  Geschäftsbedingungen  meist  vor,  dass  sie
nur  50%  bis  2 / 3  des  Verkehrs  wertes  betragen  dürfen.  Inbezug  auf  die  Art
der  Hypotheken  schreibt  der  Jubiläumsbericht  der  Handwerkerbank
Basel,  dass  bei  Einführung  des  Hypothekengeschäftes  in  den  Geschäftskreis ­
  der  Bank  (1866)  gerade  die  Tatsache,  dass  ganz  besonders  Nachhypotheken ­
  auf  Liegenschaften  schwierig  zu  erhalten  seien  und  nur  zu  erschwerten
Bedingungen  Abnehmer  und  Belehner  finden,  sie  veranlasste,  hier  helfend
einzugreifen,  damit  der  gewerbetreibende  Hausbesitzer  seine  Mittel  zum
Betriebe  des  Geschäftes  flüssig  machen  könne.  Auch  die  Bank  in  Langnau
schreibt  in  ihrem  Rückblick  (1910),  dass  die  Darlehen  im  ersten  Rang  fast
ausschliesslich  in  die  Tätigkeit  der  Amtsersparniskassen  fallen,  die  infolge
        <pb n="58" />
        58

Befreiung  von  den  Gemeindesteuern  etwas  günstigere  Bedingungen  zu
stellen  vermöchten,  die  aber  nach  ihren  statutarischen  Bestimmungen  nur
bis  zu  oder  %  der  Grundsteuerschatzung,  eventuell  der  Brandassekuranz,
nicht  aber  des  Verkehrswertes  gehen  können.  So  setzt  sich  auch  ihr  Hypothekenbestand ­
  zusammen  aus  solchen  zweiten  und  dritten  Ranges  mit  ergänzender ­
  Sicherheit  durch  Bürgschaft  oder  Faustpfand.
Im  allgemeinen  sind  die  Darlehen  erteilt  entweder  auf  bestimmte  Zeit
oder  auf  unbestimmte  Zeit  mit  freiem  Kündigungsrecht  beiderseits  auf  drei
oder  sechs  Monate.  Dass  in  der  Finanzierung  des  tatsächlich  langfristigen ­
  Grundkredites  durch  die  kurzfristigen  Bankobligationen ­
  eine  gewisse  Gefahr  liegt,  ist  heute  wohl  allgemein  anerkannt.  Landmann ­
  schreibtin  seinem  Votum  gegen  die  Schweizerische  Hypothekenbank  1):
,,Die  kurzen  Verfallzeiten  der  Obligationen  sind  eine  reale  Tatsache,  die
schon  manchem  Institut  recht  unangenehm  geworden  ist;  die  kurzen  Kündigungsfristen ­
  der  Hypotheken  sind  dagegen  rein  illusorisch  und  bestenfalls
eine  angenehme  Selbsttäuschung.  Denn  in  den  meisten,  um  nicht  zu  sagen
in  allen  Fällen,  ist  der  Hypothekarschuldner  zur  Rückzahlung  des  vollen
Darlehensbetrages  nicht  fähig  und  wenn  er  bei  der  Darlehenskontrahierung
der  Bank  ein  Kündigungsrecht  einräumt,  so  liegt  dieser  Verpflichtung  eine
reale  Unterlage  nur  insofern  zugrunde,  als  der  Schuldner  damit  rechnen
kann,  im  Falle  der  Kündigung  durch  den  derzeitigen  Gläubiger  dieselbe
Summe  von  anderer  Seite  geliehen  zu  erhalten,  im  übrigen  aber  wohl  weiss,
dass,  solange  er  mit  der  Zinsenzahlung  nicht  in  Verzug  gerät,  das  ihm  gewährte ­
  Darlehen  ungeachtet  des  der  Bank  eingeräumten  formellen  Kündigungsrechtes ­
  gewohnheitsrechtlich  unkündbar  ist.  So  stehen  den  faktisch
unkündbaren  Hypothekenbeständen  kurzfristige  Obligationengelder  gegenüber, ­
  und  diese  eigenartige  Struktur  der  Bilanzen  beeinflusst  in  einer  ungünstigen ­
  Weise  die  Liquidität  der  beteiligten  Bankinstitute.“  Richtige
Abhülfe  kann  und  wird  hier  nur  der  langfristige  Pfandbrief  bringen.  Die
Liquidität  ist  noch  um  so  unbefriedigender,  als  viele  Banken  darauf  keine
besondere  Rücksicht  nehmen  und  sich  mit  dem  Streben  nach  Solidität
begnügen.  Ganz  vereinzelt  stehen  hier  vorsichtige  Bestimmungen,  wie  z.  B.
bei  der  Handwerkerbank  Basel,  die  durch  ihre  Statuten  bestimmt,  dass  zu
Darlehen  gegen  hypothekarische  Sicherheit  mit  festen  Kündigungsbestimmungen ­
  nur  Gelder  verwendet  werden  dürfen,  welche  der  Bank  auf
feste  Kündigung  anvertraut  sind  mit  Einbezug  des  halben  Aktienkapitals
und  der  ordentlichen  Reserve.  Natürlich  schwinden  auch  bei  solchen
Bestimmungen  die  gegenüber  den  Obligationen  geäusserten  Vorbehalte
keineswegs.

l )  Landmann,  Bankpolitische  Tagesfragen,  Basel  1913.
        <pb n="59" />
        59

Nur  selten  finden  wir  Bestimmungen,  die  von  Annuitäten-Darlehen
  auf  Grundpfand  handeln.  Meist  ist  es  auch  da  dem  Schuldner  freigestellt ­
  zu  wählen,  und  es  kann  auf  sein  Verlangen  ein  Annuitätendarlehen
in  ein  gewöhnliches  umgewandelt  werden.  Das  Scheitern  der  auf  verstärkte
Amortisation  hinzielenden  Tendenzen  ist  für  die  Schweiz  eine  bekannte
Tatsache.  So  spielt  im  allgemeinen  die  Amortisationshypothek  wohl  eine
bescheidene  Rolle;  zahlenmässig  lässt  sich  darüber  nichts  feststellen.  Der
Bericht  der  Bank  in  Langenthal  pro  1912  erwähnt  in  dieser  Hinsicht,  dass
die  Darlehen  auf  Grundpfand  ausschliesslich  nach  dem  Annuitätensystem
verzinst  und  abbezahlt  werden  und  zwar  meist  mit  5  %  (Zins  -f  Amortisation) ­
  der  ursprünglich  ausgerichteten  Summe.
Im  übrigen  möchten  wir  in  dieser  Arbeit  nicht  näher  auf  die  Frage  der
Amortisationshypothek,  wie  überhaupt  auf  die  den  Grundkredit  speziell
berührenden  Fragen  eintreten;  es  wird  dies  auf  Grund  eines  umfassenderen
Materials  in  einer  andern,  ebenfalls  zur  Darstellung  des  schweizerischen
Bankwesens  dienenden  Arbeit  geschehen.  So  möchten  wir  auch  die
Trage  des  Zinsfussmaximums  für  Hypothekardarlehen  nur  erwähnen ­
  und  nur  mit  einer  Stelle  aus  der  Festschrift  der  Creditanstalt
St.  Gallen  zeigen,  dass  ein  solches  Maximum  für  die  Schuldner  empfindliche
Nachteile  haben  kann.  So  schreibt  die  erwähnte  Bank:  „Wenn  die  regulären ­
  Betriebsmittel  zu  3%  %  verzinst,  und  wenn  während  der  Hälfte
des  Jahres  allfällige  Bedürfnisse  zu  einem  höhern  Wechselsatz  als  4  %
bestritten  werden  müssen,  so  ist  ein  Geschäftszweig,  der  im  Maximum  4%
abwerfen  kann,  nicht  mehr  lebensfähig,  er  muss  preisgegeben  werden.“
Zur  Illustration:
Creditanstalt  St.  Gallen:
Hypothekarkonto  Ende  1897  10,2  Millionen  Franken
,,  1899  1,2  ,,  ,,
Seither  hat  nun  allerdings  auch  St.  Gallen  in  zwei  Malen  das  Zinsfussniaximum
  auf  5%  erhöht.  Dass  aber  auch  damit  den  Verhältnissen  noch
nicht  genügend  Rechnung  getragen  ist,  zeigt  eine  Stelle  aus  dem  Jahresbericht ­
  der  St.  Gallischen  Hypothekarkassa  pro  1913,  wo  es  heisst:  „Neue
Barlehen  wurden  nur  zum  Zinsfuss  von  5)4  bis  5)4%  bewilligt  und  mussten
deshalb,  trotzdem  das  Zinsfussgesetz  erst  vor  Jahresfrist  eine  Revision  im
Sinne  einer  Erhöhung  des  Maximalzinsfusses  von  4)4  auf  5%  erfahren  hatte,
wieder  in  Faustpfandform  abgeschlossen  werden.  Die  Zinsschranke  hat
s ich  also  abermals  als  völlig  machtlos  erwiesen.“
Im  allgemeinen  findet  man  über  die  Höhe  der  einzelnen  Darle
 hensposten  gegen  Grundpfand  keine  Auskunft,  während  dagegen
        <pb n="60" />
        60

die  meist  geringeren  andern  Darlehen  in  breiter  Anschaulichkeit  nach  ihren
Beträgen  klassifiziert  sind.  Und  doch  wäre  gerade  hier  mit  Rücksicht  auf
jüngste  Vorgänge  eine  grössere  Offenheit  am  Platz.  Es  würde  entschieden
auch  im  Interesse  der  kleinen  Banken  liegen,  wenn  das  Publikum  weiss,
dass  die  auf  die  einzelnen  Objekte  angelegten  Summen  für  das  betreffende
Institut  kein  zu  grosses  Risiko  bedeuten.
Bei  Einschätzung  der  Bedeutung,  die  die  schweizerischen  Lokal-  und
Mittelbanken  für  die  Befriedigung  des  Hypothekarkredites  haben,  darf
nicht  übersehen  werden,  dass  die  bilanzmässig  ausgewiesenen  Hypothekenbestände ­
  diese  Bedeutung  nicht  ganz  zum  Ausdruck  bringen.  Wir  sehen  aus
der  Bilanz  meist  nicht,  wie  viel  von  den  Darlehen  gegen  Hinterlage
von  Hypothekartiteln  erteilt  worden  sind.  Tatsächlich  aber  ist  zwischen
solchen  Geschäften  und  eigentlichen  Hypothekargeschäften  oft  ein  geringer
Unterschied.  Eine  Reihe  von  Banken  haben  nach  ihren  Bilanzen  kein
eigentliches  Hypothekengeschäft;  unter  dem  Titel  Darlehen  aber  sind  dann
oft  ganz  beträchtliche  Vorschüsse  gegen  Hinterlage  von  Grundpfandtiteln.
Es  weist  z.  B.  die  Bank  für  Graubünden  pro  1911  einen  Posten  von  17,4
Millionen  Franken  aus  als  „Darlehen  gegen  Hypothek,  Bürgschaft  und  auf
Faustpfand.“  In  ihrem  geschichtlichen  Rückblick  pro  1912  schreibt  sie
darüber:  „Während  der  ersten  Jahre  des  Bestehens  der  Bank  wurden
Darlehen  nur  gegen  Faustpfand  oder  Bürgschaft  gewährt.  Die  Hypothekardarlehen ­
  überliess  man  der  kantonalen  Spar-  und  Hypothekarkasse....
Angesichts  der  Entwicklungsperiode,  in  welche  die  bündnerische  Fremdenindustrie ­
  anfangs  der  achtziger  Jahre  eintrat,  war  es  jedoch  nicht  mehr
möglich,  sich  von  Hotelbelehnungen  fernzuhalten,  wenn  man  nicht  riskieren
wollte,  von  andern  beiseite  geschoben  zu  werden.  Zuerst  ging  man  dabei
mit  grosser  Behutsamkeit  zu  Werke,  und  Belehnungen  von  Hotels  mit
120,000  Fr.  und  140,000  Fr.  galten  damals  noch  für  grosse,  mit  ziemlichem
Risiko  verbundene  Geschäfte.  Nach  und  nach  wurde  man  aber  durch  die
Umstände  (Konkurrenz,  usw.)  zur  Gewährung  immer  grösserer  Darlehen
gedrängt,  und  in  den  letzten  Jahren  ist  man  selbst  vor  Belehnungen  nicht
zurückgeschreckt,  welche  das  zehnfache  der  oben  genannten  Beträge  erreichten.“ ­
  Gerade  auch  Gesetze  über  das  Zinsfussmaximum  bewirken  gelegentlich ­
  eine  Verschiebung  innerhalb  der  Bilanz.  So  schreibt  die  Bank  in
Gossau  pro  1912:  „Die  Hypothekardarlehen  haben  eine  kleine  Abnahme
zu  verzeichnen.  Neue  Darlehen  wurden  der  Zinsfussverhältnisse  wegen  fast
ausschliesslich  nur  in  Faustpfandrechten  gewährt.“  Die  Bilanz  der  Creditanstatt
  St.  Gallen,  einer  Vertreterin  der  dortigen  Hypthekarbanken, 1 )
')  Vergl.  Wälder,  Die  Geschichte  des  Handelsbankwesens  in  St.  Gallen,  1913,  S.  153  ff
        <pb n="61" />
        61

zeigt,  wie  wenig  der  Bilanztitel  „Hypotheken“  die  Bedeutung  der  Banken
unserer  Gruppe  inbezug  auf  Befriedigung  des  Grundkredites  erschöpft.  Die
Hauptposten  dieses  Institutes  sind  unter  den  Aktiven  (per  31.  Dez.  1912):

Wechsel

Kontokorrent  .  ■

.  .  .  .  17,49

Darlehen  ....

Hypotheken.  .  -  -

•  ■  •  •  6,14

Wie  sehr  die  gesetzliche  Fixierung  des  Zinsfussmaximums  das  Aussehen
einer  den  Grundkredit  befriedigenden  Bank  ändern  kann,  zeigt  ein  Vergleich
der  eben  angeführten  Bilanzposten  der  Creditanstalt  St.  Gallen  mit  den

entsprechenden  Zahlen  pro  31.

.  Dezember  1913  (auf  1.  Januar  1913  trat  das

erhöhte  Maximum  von  5%  in

Kraft):

Wechsel

.  .  .  .  15,91  Millionen  Franken

Kontokorrent  .  .

■  •  •  •  14,15

Darlehen  ....

.  .  .  .  15,54

Hypotheken....

wozu  der  Bericht  kurz  bemerkt:  Die  „Wechsel-  und  Kontokorrent-Debitor-Schaft
  hat  sich  zu  gunsten  des  Hypothekarkontos  um  6,4  Millionen  Franken
reduziert.“

Auch  unter  der  Flagge  des  Wechselliontos  kann  sich  ein  Teil  der  hypothekarischen ­
  Darlehen  wieder  finden;  denn  „unter  dem  Mantel  des  Bankakzeptes ­
  verbergen  sich  heute  noch  grosse  Summen  belehnter  Hypotheken.“!) ­

Aber  auch  mit  Berücksichtigung  der  Darlehensposten,  die  eigentlich
Hypothekargeschäfte  sind,  ist  die  Bedeutung  der  Lokal-  und  Mittelbanken
auf  dem  Hypothekarmarkt  noch  nicht  genügend  gekennzeichnet.  Bei  einer
Reihe  von  Banken  finden  wir  unter  dem  Titel  „Wertschriften“  in  der  Bilanz
grössere  Posten  von  Schuldbriefen  eingestellt.  So  haben  auch  Institute,
die  offiziell  keine  Hypotheken  ausweisen,  doch  dem  Hypothekenmarkt  auf
diese  Weise  bedeutende  Summen  zur  Verfügung  gestellt.  Dies  trifft  namentlich ­
  zu  für  die  früheren  Gültenkantone.  So  weist  z.  B.  die  Volksbank
Hochdorf  unter  ihrem  Wertschriftenbestand  von
3,447,511  Fr.  pro  31.  Dezember  1912  auf:
2,216,433  ,,  Gülten  und
554,867  ,,  Zahlungsbriefe.
1 )  Wälder,  a.  a.  O.,  S.  160.
        <pb n="62" />
        62

Man  wird  also  im  ganzen  die  Rolle  der  Lokal-  und  Mittelbanken  für  die
Befriedigung  des  Hypothekarkredites  nicht  unterschätzen  dürfen.  Solange
sie  sich,  namentlich  die  kleinen,  auf  die  ihnen  bekannte  Gegend  beschränken
und  sich  hüten,  unsinnige  Summen  auf  grosse  städtische  Spekulationsobjekte,
Fabriketablissements  oder  Bauterrain  anzulegen,  solange  erfüllen  sie  eine
bedeutende  volkswirtschaftliche  Mission  auf  dem  Gebiete  der  Hypothekenversorgung ­


4.  Das  Akzeptgeschäft.1)
Die  Akzept  Verbindlichkeiten  der  schweizerischen  Lokal-und  Mittelbanken ­
  weisen  einen  nicht  unerheblichen  Betrag  auf,  wie  folgende  Gegenüberstellung ­
  mit  dem  einbezahlten  Gesellschaftskapital  zeigt.

Es  betrugen  in  1000  Franken:

Einbezahltes
Kapital

Akzepte  und
Tratten

1906

136,292

36,822

1907

156,154

37,826

1908

165,237

38,610

1909

164,246

33,787

1910

178,878

36,734

1911

201,410

47,079

Auf  die  einzelnen  Untergruppen  ergeben  sich  folgende,  durch  die
Bilanzen  ausgewiesene  Akzeptverbindlichkeiten  (in  1000  Franken):

Kapital  Fr.

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Gruppe  I  500,000

656

1,006

1,528

1,713

878

779

Gruppe  II  500,001—1,000,000

2,890

2,175

3,333

3,732

4,395

4,049

Gruppe  III  1,000,001—5,000,000

24,052

26,400

28,695

24,464

27,985

30,828

Gruppe  IV  .  über  5,000,000

9,224

8,245

5,054

3,878

3,476

11,423

x )  Vergl.  Schauweeker,  Das  Bankakzept  im  Dienste  des  Betriebskredites;  Mitteilungen ­
  aus  dem  handelswissenschaftliehen  Seminar  der  Universität  Zürich,  Heft  12;
Zürich  1911.
        <pb n="63" />
        63

Dass  es  vor  allem  die  Gruppen  III  und  IV  sind,  erklärt  sich  aus  der
Kreditart  selber;  denn  diese  grösseren  Institute  zählen  unter  ihre  Kundschaft ­
  die  bedeutenderen  Handels-  und  Gewerbetreibenden,  für  die  der
Akzeptkredit  in  Frage  kommen  kann.  Aus  diesem  Kundenverkehr  kann
er  sich  namentlich  in  zwei  Formen  entwickeln:  Die  akzeptierende  Bank
vermittelt  zwischen  Käufer  und  Verkäufer,  indem  der  Käufer  auf  die  Bank
zieht  und  deren  Akzept  seinem  Lieferanten  überreicht.  Oder  der  Käufer
kann  auf  Grund  getroffener  Vereinbarung  mit  seiner  Bank  die  Lieferanten
direkt  auf  die  Bank  ziehen  lassen.
Der  Akzeptkredit,  den  der  Kunde  bei  der  Bank  geniesst,  ist  entweder
ein  Blanko-  oder  ein  gedeckter  (Lombard)  Kredit.  Er  zieht  nach  Bedürfnis ­
  für  seine  Geschäftszwecke  Wechsel  auf  die  Bank,  die  diese
akzeptiert  und  die  er  dann  bei  irgend  einer  dritten  Bank  diskontieren  kann.
Um  nun  zu  verhindern,  dass  der  Kunde  sich  an  eine  andere  Bank  wenden
muss,  um  das  Akzept  in  Geld  zu  verwandeln,  diskontiert  die  Bank  vielfach
ihr  eigenes  Akzept.  Besitzt  sie  genügend  flüssige  Mittel,  so  wird  sie  selbstverständlich ­
  diese  Akzepte  nicht  wieder  in  Umlauf  bringen.  Wird  dies  aber
doch  wünschbar,  so  wählen  befreundete  Banken  etwa  den  Weg  des  Akzeptaustausches. ­

Ein  Teil  der  Akzeptverbindlichkeiten  der  grösseren  Handelsbanken
stammt  aus  dem  Remboursverkehr  als  Kreditgewährung  an  ausländische
Exporteure  oder  was  für  die  Lokal-  und  Mittelbanken  noch  eher  in  Betracht
fällt,  an  inländische  Importeure  (z.  B.  Baumwollspinner).  Natürlich  kann
der  Akzeptkredit  leicht  zur  Ausstellung  von  eigentlichem  Finanzpapier
Anlass  geben.  Die  Schweiz.  Nationalbank  erklärt  deshalb  auch,  dass  sie
solche  Wechsel,  die  aus  Akzeptaustausch  entstehen,  ferner  Wechsel,  welche
der  Finanzierung  von  Börsenspekulationen  oder  als  Verschreibung  von
Vorschusskrediten  zwischen  Banken  dienen  sollen,  zum  Diskont  nicht  annehmen ­
  wolle.  1)  Dagegen  werden  u.  a.  diskontiert  akzeptable  Wechsel,
Welche  aus  der  Kreditgewährung  seitens  einer  Bank  zugunsten  von  handelsregistrierten ­
  Handelsfirmen  und  Industriellen  für  deren  regelmässige
Ueschäftszwecke  herrühren.2)
Der  Akzeptkredit  ist  also  im  allgemeinen  eine  Kreditgattung,  die  sich
für  kapitalkräftigere  Institute  eignet.  So  ist  es  entschieden  etwas  weit
gegangen,  wenn  Banken  mit  einem  Kapital  von  300,000  Fr.  AkzeptverpfÜchtungen
  von  204,000  Fr.  und  236,000  Fr.  aufweisen.
1 )  Kundert,  Über  die  Frage  der  Errichtung  einer  Agentur  der  Schweiz.  Nationaibank
in  Winterthur,  1909,  S.  8.
2 )  Kundert,  a.  a.  O.,  S.  6.
        <pb n="64" />
        64

Von  den  92  per  31.  Dezember  1911  in  unserer  Gruppe  zusammengefassten ­
  Instituten  betrugen  auf  diesen  Zeitpunkt  bei  16  Banken  die
Akzeptverpflichtungen  mehr  als  50%  ihres  einbezahlten  Aktienkapitals,
nämlich  in  Gruppe  I  ...  bei  2  Instituten

,,  II  .  .  .  ,,  2  ,,
,,  III  ...  ,,  11  ,,
,,  IV  .  .  .  ,,  1  Institut.
Zwei  Banken  wiesen  Akzeptverbindlichkeiten  auf,  die  ihr  Kapital
überstiegen,  bei  vier  andern  nähern  sich  die  beiden  Zahlen.

5.  Das  Effekten-  und  Emissionsgeschäft.
Die  innere  Verschiedenheit  der  Bankinstitute  unserer  Gruppe  hat  zur
notwendigen  Folge,  dass  ihre  Stellung  zum  Emissions-  und  Effektengeschäft
keine  einheitliche  sein  kann.
Über  den  Effektenbestand  der  ganzen  Gruppe  und  der  nach
der  Grösse  des  Kapitals  gebildeten  Untergruppen  orientiert  folgende  Zusammenstellung ­
  (in  1000  Franken):

Kapital  Fr.

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Gruppe  I  ....  500,000

0,720

5,539

5,132

7,018

6,473

6,589

Gruppe  II  500,001—1,000,000

11,343

t
8,988

8,361

9,512

10,070

7,785

Gruppe  III  1,000,001—5,000,000

43,876

49,665

53,162

55,176

55,811

54,752

Gruppe  IV  .  über  5,000,000

14,111

15,553

17,588

22,606

28,232

36,185

Total

76,050

79,745

84,243

94,312

100,586

105,311

Die  Tabelle  zeigt,  wie  namentlich  die  Gruppe  der  grössten  Banken  entsprechend ­
  ihrer  sonstigen  Entwicklung  das  Effektengeschäft  bedeutend
ausgebildet  hat,  während  die  andern  Gruppen  mehr  stagnierende  Verhältnisse ­
  aufweisen.
        <pb n="65" />
        65

5

Banken,  deren  Effektenbesitz  und  Einzahlungen  auf  Konsortialbeteiligungen, ­
  die  nicht  immer  in  wünschenswerter  Weise  von  einander
getrennt  sind,  zusammen  mehr  als  10  %  der  Bilanzsumme  ausmachen,
sin  per  31.  Dezember  1911  in
Gruppe  I  8  Institute

II
III
IV

3
13
2

Es  sind  natürlich  allgemein  die  grossem  Banken,  bei  denen  die  absolute
Summe  überragt;  es  sind  aber  nicht  diese  Institute  in  der  Regel,  die  verhältnismässig ­
  am  meisten  Mittel  im  Effektengeschäft  festgelegt  haben.
Absolut  die  grössten  Ziffern  weisen  per  Ende  1911  auf:
Effekten  Bilanzsumme
Bank  für  Handel  und  Industrie,  Zug  .  8,01  Mill.  Fr.  18,15  Mill.  Fr.
Comptoir  d’Escompte  de  Geneve  .  .  6,17  ,,  94,62  ,,
Handwerkerbank  Basel  6,07  ,,  95,65  „
Prozentual  den  grössten  Betrag  auf  die  Gesamtaktiven  berechnet
zeigen  auf  Ende  1911  an  Effekten  und  Konsortialbeteiligungen  (in  Millionen

Pranken):

Effekten

Bilanzsumme ­


Effekten  in  u /o
der
Bilanzsumme

Bank  für  Handel  und  Industrie,  Zug  .

8,01

18,15

44,1

Bank  in  Schwyz

2,07

5,02

41,2

Volksbank  Hochdorf  (inkl.  Gülten,  s.  S.  61)

3,43

16,42

20,8

Banque  de  Geneve

2,78

16,79

16,6

Banca  popolare  di  Lugano

3,74

22,59

16,6

Fragen  wir  nach  den  reglementarischen  Bestimmungen  über
das  Effekten-  und  Emissionsgeschäft,  so  ergibt  sich  eine  bunte
Musterkarte.  Die  eigentlichen  Handelsbanken  mittleren  Umfangs  weisen
ln  ihren  Statuten  meist  keine  Beschränkung  auf  und  umschreiben  diesen
Geschäftszweig  ähnlich  den  Grossbanken  z.  B.:  „Kommissionsweise  odei
9-  forfait  Übernahme  oder  blosse  Vermittlung  von  Anlehen  und  Geldgeschäften ­
  für  Staaten,  Gemeinden,  Korporationen,  Gesellschaften  und
Private,  Beteiligung  an  Finanzkonsortien  und  Syndikaten,  Kommanditen
Usw.  (Bank  in  Baden).“  „Übernahme  und  Vermittlung  von  Anleihen,
Gründung  und  Beteiligung  an  Aktiengesellschaften,  Kommanditen  und
Agenturen,  Beteiligung  an  Finanzkonsortien  und  Syndikaten,  Gründung
neuer  Gesellschaften  und  vorübergehender  Betrieb  von  industriellen
Geschäften,  Ankauf  und  Verkauf  von  Wertschriften  aller  Art,  Besorgung
        <pb n="66" />
        —  66  —
von  Börsengeschäften  im  In-  und  Ausland.“  (Aargauische  Creditanstalt.)
„Kauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren,  Beteiligung  bei  Anlehen  und  Geldgeschäften ­
  von  Staaten,  Gemeinden  und  Korporationen,  sowie  Übernahme ­
  von  solchen  für  eigene  oder  fremde  Rechnung.“  (Bank  in  Schaffhausen.) ­
  „Se  charger  pour  compte  d’Etats,  villes  et  communes,  de  l’emission
ou  du  placement  d’emprunts;  emettre  ou  placer  pour  le  compte  de  societes
industrielles,  commerciales  ou  agricoles,  leurs  actions  ou  obligations,  etc.“
(Banque  de  Montreux.)  „Di  assumere  in  proprio  od  in  partecipazione
l’emissione  di  obbligazioni  di  Stato,  Comuni,  consorzi  e  societä,  di  acquistare
e  vendere  titoli  per  conto  proprio  e  di  terzi.“  (Banca  popolare  di  Lugano.)
Die  kleineren  Banken  erwähnen  im  allgemeinen  die  Emissionsgeschäfte
nicht  ausdrücklich,  sondern  begnügen  sich  damit,  aufzuführen,  dass  das
Institut  Wertpapiere  für  eigene  und  fremde  Rechnung  kaufe  und  verkaufe.
Dabei  sind  meist  Spekulationsgeschäfte  absolut  untersagt.  „II  est  absolument
  interdit  ä  l’association  de  se  livrer  k  des  jeux  de  bourse,  soit  pour  eile,
soit  pour  tiers.“  (Credit  Yverdonnois.)  „Die  Bank  kauft  und  verkauft
öffentliche  Wertpapiere  mit  Ausschluss  aller  Differenz-,  Prämien  -  und  andern
Spekulationsgeschäfte.  (Bank  in  Menziken.)  Wieder  andere  erlauben
Spekulationsgeschäfte  nur  für  fremde  Rechnung:  „Börsenspekulationen
dürfen  nur  für  fremde  Rechnung  und  nur  bei  genügender  Deckung  ausgeführt ­
  werden.“  (Rheintalische  Creditanstalt,  Altstätten.)  „Der  An-  und
Verkauf  von  Wertpapieren  für  eigene  Rechnung  steht  in  der  Kompetenz  des
Verwaltungsrates;  doch  darf  dieser  Geschäftszweig  nie  den  Charakter  einer
Spekulation  annehmen,  sondern  nur  als  Geldanlage  dienen.“  (Bank  in
Langnau.)
In  lobenswerter  Weise  bringen  nahezu  alle  deutschschweizerischen  Gesellschaften ­
  unserer  Gruppe  in  ihren  Geschäftsberichten  ein  vollständiges
und  detailliertes  Verzeichnis  ihres  gesamten,  bilanzmässig  ausgewiesenen
Effektenbestandes  nach  Titelgattung,  Stückzahl,  Kurs  und  Bilanzbetrag.
Es  ist  durch  diese  Gepflogenheit  eine  richtige  Einschätzung  dieses  Teiles
der  Bilanz  nicht  nur  in  quantitativer,  sondern  auch  in  qualitativer  Weise
möglich.  Nur  wenige,  darunter  allerdings  ein  grösseres  Institut  mit  bedeutendem ­
  Effektenbestand,  können  sich  nicht  dazu  verstehen;  sie
spezifizieren  entweder  gar  nicht  oder  nennen  bloss  eine  Anzahl  von  Titeln
mit  dem  für  die  Bilanz  verwendeten  Kurs,  ohne  aber  die  Gesamtzahlen
anzuführen.  Von  einer  grossem  Zahl  von  Instituten  der  französischen
Schweiz  dagegen  erfährt  man  in  Bilanz  und  Geschäftsbericht  gar  nichts
weiter  als  die  Gesamtsumme;  allenfalls  ist  sie  noch  gegliedert  nach  Bank-,
Eisenbahn-  und  andern  Obligationen  und  ebenso  Bank-,  Eisenbahn-,
        <pb n="67" />
        67

Elektrizitäts-  und  andern  Aktien.  Die  Banken  der  italienischen  Schweiz
mit  im  allgemeinen  bedeutenden  Effektenbeständen  huldigen  wieder  dem
Grundsatz  der  vollen  Publizität.
Aus  der  Zusammensetzung  des  Effektenbestandes  lässt  sich
«inmal  erkennen,  dass  für  einen  Grossteil,  ja  vielleicht  für  den  überwiegenden
Teil  der  Banken  der  Effektenbesitz  ein  Mittel  ist,  die  Bilanz  liquider  zu
gestalten,  oft  auf  Kosten  der  Rentabilität.  So  schreibt  die  Jubiläumsschrift
der  Handwerkerbank  Basel:  „Das  Effektenportefeuille  ist  für  die  Handwerkerbank
  kein  Spekulationsobjekt.  Es  dient  lediglich  Anlagezwecken
und  soll  ein  Teil  der  disponiblen,  leicht  realisierbaren  Mittel  sein,  welche  die
Bank  für  die  ihr  anvertrauten,  jederzeit  rückziehbaren  Gelder  in  Bereitschaft ­
  zu  halten  hat.  Dass  dabei  je  nach  Gestaltung  des  Effektenmarktes
und  der  Geldverhältnisse  günstige  Konjunkturen  zum  An-  oder  Verkauf
benützt  werden,  ist  selbstverständlich  und  geschieht,  so  oft  sich  solche
darbieten;  dagegen  ist  jede  eigentliche  Spekulation  ausgeschlossen.  Es
handelt  sich  dabei  fast  ausschliesslich  um  erstklassige  Obligationen,  zumeist
Staatspaiere;  die  wenigen  Aktien  sind  solche  von  Gesellschaften,  die  der
Bank  nahe  stehen.“
Im  allgemeinen  spielen  Obligationen  die  Hauptrolle,  ja  viele  Banken
verbieten  geradezu  den  Ankauf  von  Aktien.  So  bestimmen  die  Statuten
der  Gewerbekasse  Baden  :  „Es  ist  auf  eine  angemessene  Äufnung  des
Valorenfonds  Bedacht  zu  nehmen.  Es  sollen  in  der  Regel  nur  Obligationen
auf  die  Eidgenossenschaft,  auf  die  Bundesbahnen  oder  andere  eidgenössische
Verwaltungen,  auf  Kantone  und  Kantonalbanken,  sowie  solide  Kreditinstitute ­
  erworben  werden.  Der  Ankauf  von  Aktien,  ausgenommen  diejenigen ­
  der  Nationalbank,  ist  unzulässig.
Aktien  finden  sich  in  grösseren  Beträgen  nur  bei  Banken,  die  entweder ­
  Anlehnung  an  eine  Grossbank  haben  oder  die  ihr  Effektenportefeuille ­
  mehr  zu  spekulativen  Zwecken  angelegt  haben,  oder  wo  die  Betätigung
m  der  Lokalindustrie  vielleicht  nicht  immer  ganz  freiwillig  zur  Aktienübernahme
  in  grösseren  Posten  geführt  hat.
Als  liquide  Anlage  müssen  wir  die  vielen,  fast  in  allen  Effektenbeständen ­
  auftretenden  Obligationen  der  Schweiz.  Bundesbahnen  und
früheren  Hauptbahnen,  der  grossen  schweizerischen  Kantone  und  grossem
Städte  auf  fassen,  die  alle  ja  ohne  Ausnahme  an  einer  oder  mehreren  schweizerischen ­
  Börsen  kotiert  sind.  Dazu  gesellen  sich  Obligationenbestände  von
schweizerischen  grossen  Industriegesellschaften,  von  Trustbanken  und  inländischen ­
  grossen  Hypothekar-  und  Handelsbanken.  Wenn  auch  die  letzteren
Bankobligationen  in  der  Regel  nicht  kotiert  sind,  dürfen  sie  wohl  doch
        <pb n="68" />
        68

als  liquides  Moment  gelten,  da  sie  nationalbanklombardfähig  sind.  Weniger
häufig  sind  ausländische  Rente,  ausländische  Industrieobligationen  und
amerikanische  Eisenbahnbonds.
Neben  diesen  erstklassigen  Papieren  mit  Obligationencharakter,  die
als  liquid  gelten  dürfen,  kommen  dann  allerdings  auch  vielfach  bedeutende
Beträge  von  Obligationen  grösserer  Gemeinden  und  kleinerer  Städte,  die
meist  nicht  kotiert  sind,  dann  solche  von  Regionalbahnen,  elektrischen
Strassenbahnen  und  kleineren  lokalen  Industriegesellschaften.
Die  Aktien,  soweit  sie  weniger  spekulativer  Natur  sind,  betreffen  in
erster  Linie  gewöhnlich  ein  Postchen  Aktien  der  Schweiz.  Nationalbank,
dann  in  grösserem  Betrage  Aktien  der  grossen  schweizerischen  Handelsbanken; ­
  bei  einigen  grösseren  Instituten  finden  sich  auch  ansehnliche
Posten  von  bedeutenden  ausländischen  deutschen,  österreichischen  und
italienischen  Handelsbanken,  die  zum  Teil  an  unsern  Börsen  ebenfalls
kotiert  sind.
Die  Zusammensetzung  des  Effektenportefeuilles  zeigt  also,  dass  die
Banken  jederzeit  in  der  Lage  sind,  einen  grossen  Teil  ihrer  Wertschriften
bei  Grossbanken  oder  bei  der  Nationalbank  zu  lombardieren,  indem  das
Material  den  von  der  Nationalbank  aufgestellten  Bedingungen  zur  Lombardierung ­
  entspricht.  In  wieweit  allerdings  in  den  uns  vorliegenden
Bilanzen  1906  bis  1911  Wertschriftenbestände  schon  verpfändet  sind,  geht
aus  den  Geschäftsberichten  nicht  hervor;  denn  die  pfandrechtlichen  Belastungen ­
  der  Effekten  werden  bei  uns  allgemein  weder  in  der  Bilanz,  noch
im  Geschäftsbericht  zum  Ausdruck  gebracht.  Darunter  leidet  natürlich  die
Sicherheit,  aus  den  Beständen  auf  die  Liquidität  der  Institute  zu  schliessen,
ganz  bedeutend.
Aus  dem  Effektenportefeuille  lassen  sich  indirekt  einigermassen
Schlüsse  ziehen,  in  wieweit  die  Lokal-  und  Mittelbanken  am  Emissionsgeschäft ­
  überhaupt  teilnehmen;  denn  direkte  Aufschlüsse  darüber  geben
die  Geschäftsberichte  in  den  wenigsten  Fällen.  Im  allgemeinen  sind  grössere
Emissionen  infolge  des  nicht  unbedeutenden  Risikos  für  kleinere  Institute
schon  zum  vorneherein  ausgeschlossen  ;  da  können  sie  höchstens  als
Zeichnungsstellen  funktionieren  oder  von  einer  oder  mehreren  befreundeten
Grossbanken  Unterbeteiligungen  annehmen.  Ausserdem  ist  den  Lokal-  und
Mittelbanken  durch  das  Kartell  schweizerischer  Banken  und  den  Verband
schweizerischer  Kantonalbanken  die  Teilnahme  als  Syndikatsmitglieder
bei  der  Emission  von  Staats-  und  Gemeindeanleihen  bedeutend  erschwert
und  meist  nur  bei  Anleihen  ihres  engern  Wirkungskreises  ermöglicht.  In
Anlehnung  an  eine  Grossbank  übernehmen  sie  etwa  kleinere  Emissionen
von  Industrieaktien  und  -Obligationen  ihres  Rayons.  Oft  beweist  gerade
        <pb n="69" />
        69

4&amp;gt;

die  Zusammensetzung  ihres  Effektenbestandes,  dass  sie  in  selbständiger
Emissionspolitik  noch  zu  viel  machen.  Sie  übernehmen  vielleicht  einen
grossem  Teil  des  Gemeindeanleihens  in  der  Hoffnung,  die  Titel  nach  und
nach,  in  dem  Masse,  als  die  Gemeinde  das  Geld  wirklich  braucht,  bei  ihrer
Kundschaft  absetzen  zu  können.  Sehr  oft  ist  die  Hoffnung  eine  trügerische,
die  unvorhergesehene  Gestaltung  des  Geld-  und  Anleihensmarktes  bringt
es  mit  sich,  dass  die  Titel  der  Bank  verbleiben  und  für  die  Zukunft  in  der
Bilanz  in  gewissem  Sinne  ein  illiquides  Moment  darstellen,  das  wenigstens
nur  mit  grossem  Opfern  liquid  gemacht  werden  könnte.  Gerade  in  dieser
Beziehung,  mit  Rücksicht  auf  ihre  Stellung  auf  dem  Anleihensmarkte,
erhoffen  viele  Banken  unserer  Gruppe  von  einer  genossenschaftlichen
Organisation  eine  Besserung  durch  Stärkung  ihrer  Stellung  gegenüber  den
beiden  andern  Bankengruppen,  den  Grossbanken  und  den  Kantonalbanken.
Auch  kleinere  Industrieemissionen  können  der  Klein-  und  Mittelba  nk
leicht  zum  Schaden  gereichen.  Sie  hat  vielleicht  Interesse  genommen  an
Industrieunternehmen  ihrer  Gegend,  die  bei  ihr  einen  grossem  gedeckten
oder  ungedeckten  Kontokorrentkredit  benützen.  Sie  leiht  ihre  Dienste  zur
Umwandlung  in  eine  Aktiengesellschaft,  bei  Kapitalerhöhung  und  Obligationenemissionen. ­
  Oft  lässt  sich  aus  dem  Effektenportefeuillebestand
mehr  über  die  Rolle  des  industriellen  Kredites  im  Rahmen  des  Kontokorrentgeschäftes ­
  schliessen,  als  aus  den  das  Kontokorrentgeschäft  beschlagenden ­
  Zahlen  und  Bemerkungen  in  den  Berichten.
Bei  einer  Reihe  von  Instituten  unserer  Gruppe  zeigen  die  Effektenbestände,
  dass  verhältnismässig  zu  viel  Mittel  in  Aktien  und  Obligationen
der  Lokalindustrie,  manchmal  eines  einzigen  Etablissements  angelegt  sind.
Gelegentlich  ist  nach  dem  aufgeführten  Aktienbesitz  eigentlich  die  Bank
der  Besitzer  des  Geschäftes.  Diese  Papiere  der  kleinen  Lokalindustriegesellschaften, ­
  die  keine  ersten  Landes-  oder  gar  Weltfirmen  sind,  der
Hotelgesellschaften  oder  der  Genossenschaften,  haben,  wenn  überhaupt,
einen  ganz  beschränkten  Markt  und  sind  nichts  weniger  als  liquid.  Eine
Lokalbank  sollte  sich  nie  derart  tief  einlassen,  dass  ihr  Sein  oder  Nichtsein
fast  von  einer  Industriegesellschaft  abhängt;  solche  Emissionen  sollten
deshalb  nur  in  Anlehnung  an  ein  grösseres  Institut  vorgenommen  werden.
Wie  schon  erwähnt,  ist  nicht  in  allen  Fällen  aus  dem  Geschäftsbericht
ersichtlich,  bei  was  für  Emissionen  die  betreffenden  Banken  sich  beteiligten;
noch  weniger  ersieht  man,  ob  als  Syndikatsmitglied,  Unterbeteiligte  oder
Zeichnungsstelle,  und  nur  ganz  vereinzelt  ist  der  Betrag  des  eingegangenen
Engagements  angegeben.  Gewiss  handeln  bei  dieser  Plazierung  der  Effekten ­
  die  Lokal-  und  .Mittelbanken  im  Interesse  der  gesamten  Volkswirtschaft.
        <pb n="70" />
        70

Sie  übernehmen  nach  ihrer  Erfahrung  und  nach  der  Lage  des  Geldmarktes
einen  begrenzten  Teil  einer  grossem  Emission  in  Unterbeteiligung  und
suchen  nun  diese  Titel,  für  die  sie  ein  Interesse  bei  ihrem  Kundenkreis
voraussetzen  oder  zu  wecken  hoffen,  zu  plazieren;  sie  stellen  also  ein
wichtiges  Glied  in  der  Gesamtorganisation  der  Effektenplazierung  dar.
Ob  ein  notwendiges  ?  Gewiss  hat  ihre  Bedeutung  in  dieser  Hinsicht  in  den
letzten  Jahren  infolge  der  fortschreitenden  Bankkonzentration,  verbunden
mit  Filialgriindung  der  Grossbanken,  eher  ab-  als  zugenommen.  Die  Grossbanken ­
  des  Kartells  sind  zum  Teil  schon  an  selbst  kleinern  Plätzen  der
Schweiz  durch  Niederlassungen  vertreten  und  suchen  hier  natürlich  in  dieser
Beziehung  selbst  so  viel  als  möglich  sich  zu  betätigen.  Immerhin  zieht  es
selbst  an  solchen  Plätzen  der  reguläre  Kunde  der  Lokal-  und  Mittelbank
doch  wohl  meist  vor,  auch  bei  Plazierung  seiner  Kapitalien  in  Effekten  die
Dienste  seiner  ihm  vertrauten  Bank  und  ihrer  Organe  und  nicht  diejenigen
der  Grossbankfiliale  in  Anspruch  zu  nehmen.  Daneben  aber  sind  viele
Lokal-  und  Mittelbanken  an  kleinern  Plätzen,  wo  keine  Grossbankfiliale
existiert,  ja  wo  gerade  auch  infolge  der  kräftigen  Position  der  alteingesessenen ­
  Lokalbank  keine  Grossbank  mit  Erfolg  sich  glaubte  niederlassen
zu  können.  Da  sind  sie  die  kompetentesten  Stellen,  um  der  Bevölkerung
beim  Ankauf  von  Effekten  mit  Rat  und  Tat  entgegen  zu  kommen.
Zudem  haben  sich  in  den  letzten  Jahren  die  Lokal-  und  Mittelbanken
das  Vorbild  der  Grossbanken  zu  Nutze  gemacht  und  angefangen,  der
Vermögensverwaltung  ihrer  Kunden  die  grösste  Aufmerksamkeit
zu  widmen.  Die  grösseren  Institute  besitzen  Tresoranlagen,  übernehmen
offene  und  geschlossene  Depots  und  verwalten  gegen  geringe  Entschädigung
das  Vermögen  ihrer  Klienten.  Auch  sie  finden  bei  dieser  Arbeit  so  wenig
wie  die  Grossbanken  direkt  ihre  Rechnung;  aber  auch  ihnen  gibt  dieses
Geschäft  einen  gewissen  Rückhalt  bei  der  Übernahme  von  Unterbeteiligungen ­
  an  Emissionen.  Sie  hoffen  und  können  hoffen,  dass  ihre  Kunden
sie  mit  der  Anlage  disponibler  Gelder  betrauen  und  dass  die  Banken  dann
in  erster  Linie  solche  Papiere,  bei  deren  Emission  sie  mitwirken,  empfehlen,
ist  klar.
Nur  wenige  Banken  unserer  Gruppe  sind  direkt  an  Börsenplätzen
vertreten  oder  gar  an  der  Börse  selbst  als  Agent  tätig.  So  können  auch  die
meisten  sowohl  die  Börsengeschäfte  ihrer  eigenen  Wertschriftenabteilung,
als  auch  diejenigen  der  Kunden  nur  durch  Vermittlung  eines  privaten
Börsenagenten  oder  einer  als  Börsenagent  tätigen  Grossbank  zur  Ausführung ­
  bringen.  Hierin  liegt  wieder  ein  Moment,  das  die  in  Interessengemeinschaft ­
  mit  einer  Grossbank  lebenden  Lokalbanken  begünstigt.
        <pb n="71" />
        71

Y.
Die  Sicherheit  und  die  Liquidität.

1.  Die  Garantiemittel.
Die  Garantiemittel  der  Banken  setzen  sich  zusammen  aus  dem
Nominalkapital  (Einbezahltes  Kapital  plus  Verpflichtung  der  Aktionäre),
Reserven  und  Gewinnvortrag.  Sehen  wir  einmal  vom  Gewinnvortrag,
der  sich  in  der  Regel  in  bescheidenen  Grenzen  bewegt,  ab,  so  finden  wir  für
die  einzelnen  Untergruppen  unserer  Banken  an  eigenen  Geldern  die
Summen,  wie  sie  Tabelle  I  zur  Darstellung  bringt.  Wir  sehen,  wie  sich  der
Kapitalbetrag  der  Gruppe  I,  wie  auch  derjenige  der  Gruppe  II  nicht
Wesentlich  verändert  hat:
Gruppe  I  1906:  8,197  Mill.  Franken,  1911:  7,785  Mill.  Franken
Gruppe  II  1906:  19,919  Milk  Franken,  1911:  20,230  Milk  Franken.
In  der  dritten  Gruppe  haben  wir  ein  Steigen  von  90,322  Millionen
Franken  im  Jahr  1906  auf  106,974  Millionen  Franken  im  Jahr  1908  und
dann  ein  Zurückgehen  auf  102,683  Millionen  Franken  im  Jahr  1911.  Nur
die  Gruppe  der  grössten  Banken  zeigt  ein  anhaltendes  Wachstum  von
46,5  Millionen  Franken  pro  1906  auf  104,5  Millionen  Franken  im  Jahr  1911.
Hätten  wir  für  alle  Banken  die  genauen  Zahlen  auch  noch  für  1912,  so
Würden  wir  die  Wirkungen  der  in  diesem  Jahre  zahlreichen  Fusionen
Namentlich  bei  Gruppe  III,  aber  auch  bei  Gruppe  IV  konstatieren  können.
Was  das  Verhältnis  des  einbezahlten  Kapitals  zum  Nominalkapital
  anbetrifft,  so  verweisen  wir  auf  nachstehende  Zusammenstellungen:

Nominalkapital  und  einbezahltes  Kapital
für  die  Gesamtgruppe  der  Lokal-  und  Mittelbanken.
(in  1000  Franken)

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Nominalkapital

164,938

175,444

185,327

184,075

220,286

235,198

Einbezahltes  Kapital....

136,292

156,154

165,237

164,246

178,678

201,410

Nicht  einbezahltes  Kapital  .

28,646

19,290

20,090

19,829

41,608

33,788

ln  %  des  Nominalkapitals  .  .

17,4%

11,0%

10,9%

10,8%

18,9%

1M%
        <pb n="72" />
        72

Nominalkapital  und  einbezahltes  Kapital  für  die  Untergruppen  pro  1911.
(in  1000  Franken)

Gruppe  I
bis
Fr.  S00.000

Gruppe  II
Fr.
500,001  bis
1,000,000

Gruppe  III
Fr.
1,000,001  bis
5,000,000

Gruppe  IV
über
Fr.  5,000,000

Nominalkapital

7,685

20,230

102,683

104,500

Einbezahltes  Kapital  ....

7,385

20,230

94,695

79,000

Nicht  einbezahltes  Kapital  .

300

—

7,988

25,500

in  %  des  Nominalkapitals  .

3,9%

—

7,7%

24,3%

Der  verhältnismässig  grosse  Prozentsatz  des  nicht  einbezahlten  Aktienkapitals ­
  der  Gesamtgruppe  findet  seine  Erklärung  durch  die  zweite  Zusammenstellung, ­
  wo  die  Zahlen  für  1911  für  die  einzelnen  Untergruppeh
ersichtlich  sind.  Für  Gruppen  I  und  II  können  wir  von  einem  voll  einbezahlten ­
  Aktienkapital  reden;  denn  die  Differenz  von  300,000  Fr.  in  der
ersten  Gruppe  erklärt  sich  daraus,  dass  bei  drei  Instituten  die  beschlossene
Erhöhung  auf  den  Bilanztag  nicht  perfekt  war.  Bei  Gruppe  III  verteilen
sich  die  nicht  einbezahlten  7,988  Millionen  Franken  auf  vier  Institute,
von  denen  zwei,  als  Genossenschaft  organisierte,  nur  einen  kleinen  Teil  der
Anteilsummen  einfordern.  Bedeutender  ist  der  Betrag  und  Prozentsatz
des  nicht  einbezahlten  Kapitals  für  die  Gruppe  der  grössten  Banken.  Dies
deswegen,  weil  drei  Banken  auf  31.  Dezember  1911  nur  die  Hälfte  ihres
Aktienkapitals  einberufen  haben,  nämlich  die  Banque  de  Depots  et  de
Credit,  Genf,  die  Societe  Suisse  de  Banque  et  de  Depots,  Lausanne  und  die
Bank  in  Luzern  (jetzt  mit  der  Schweizerischen  Kreditanstalt  fusioniert).
Ein  Vergleich  der  Reserven  ,zum  Nominalkapital  zeigt,  dass  wir  für
die  Gesamtgruppe  (Tabelle  I)  ein  ziemlich  konstantes  Verhältnis  von  ca.
%  haben  (1906:  24,8%;  1911:  23,9%).
Im  allgemeinen  sind  die  Reserven  nicht  besonders  angelegt;  sie  sind
rechnungsmässige  Fonds,  die  als  ein  Teil  des  Geschäftskapitals  ohne  Zinsvergütung ­
  mit  zum  Geschäftsbetrieb  verwendet  werden.  Nur  bei  ganz
wenigen  Instituten  haben  wir  analog  der  Regelung  bei  der  Schweizerischen
Volksbank  eine  besondere  Anlage  der  Reserven  in  Wertschriften  vorgeschrieben. ­
  So  bestimmen  die  Statuten  der  Bank  in  Langnau:  „Der  Kapitalbestand
  dieses  Fonds  ist  in  soliden  Wertschriften  anzulegen.  Die  Zinsen
hievon  fallen  in  die  laufende  Rechnung.“  Die  Statuten  der  Union  Vaudoise
du  Credit  sagen  diesbezüglich:  „Ce  fonds  est  constitue  par  des  titres  de
tout  repos,  facilement  realisables.  Toutefois  le  Conseil  general  peut  decider,
que  le  bätiment  du  siege  central  de  l’association  est  applique  pour  un  certain
chiffre  ä  la  Constitution  de  cette  reserve.“  Noch  weiter  geht  die  Caisse
populaire  d’Epargne  et  de  Credit,  Lausanne,  deren  Statuten  über  den
Reservefonds  bestimmen:  „II  doit  etre  represente  par  des  titres  de  tout
repos,  lesquels  seront  deposes  ä  la  Banque  cantonale  Vaudoise.“
        <pb n="73" />
        73

Verzeichnis  der  zu  der  Gruppe  der  Lokal-und  Mittelbanken  gerechneten
Institute  mit  einem  Gesellschaftskapital  von  mindestens  2  Millionen  Franken
per  31.  Dezember  1912.

Nominalkapital
in  1000  Fr.

Einbezahltes
Kapital
in  1000  Fr.

Reserven
in  1000  Fr.

Societe  Suisse  de  Banque  et  de  Depots,
Lausanne

25,000

12,500

Comptoir  d’Escompte  de  Geneve

15,000

15,000

9,100

Handwerkerbank  Basel

10,000

10,000

4,650

Banque  de  Depöts  et  de  Credit,  Genf  .  .  .

10,000

5,000

500

Bank  für  Handel  und  Industrie,  Zug-Zürich 1 )

8,000

8,000

150

Creditanstalt  St.  Gallen

7,500

7,500

4,500

Aargauische  Creditanstalt,  Aarau^)  ....

7,000

7,000

1,230

Banque  de  Montreux

6,000

6,000

1,97»

Union  Vaudoise  du  Credit,  Lausanne  .  .  ,

4,652

554

1,040

Inkasso-  und  Effektenbank,  Zürich.  .  ,  .

4,500

4,500

366

Bank  in  Schaffhausen

4,500

4,500

950

Bank  in  Zofingen

4,500

4,500

875

Bank  in  Baden

4,000

4,000

600

Bank  in  Zug

4,000

4,000

1,013

Banca  Popolare  di  Lugano 8 )

4,000

2,000

500

Berner  Handelsbank

4,000

4,000

100

Gewerbebank  Zürich 4 )

4,000

4,000

920

Gewerbekasse  Baden

4,000

3,848

1,490

Zürcher  Depositenbank

4,000

4,000

1,000

Bank  für  Graubünden,  Chur 5 )

3,500

3,500

750

Banque  Populaire  Genevoise,  Genf  ....

3,159

3,159

1,146

Banca  della  Svizzera  Italiana  Lugano  .  .

3,000

3,000

950

Bank  in  Wädenswil

3,000

3,000

1,000

Credito  Ticinese,  Locarno 5 )

3,000

3,000

300

Rheintalische  Creditanstalt,  Altstätten  .  .

3,000

3,000

1,570

Banque  de  Geneve

2,500

2,500

750

Solothurner  Handelsbank,  Solothurn?)  .  .

2,500

2,500

575

Schweiz.  Genossenschaftsbank,  St.  Gallen  .

2,432

2,432

142

Banque  Cantonale  Fribourgeoise,  Freiburg

2,400

2,400

400

Credit  Yverdonnois,  Yverdon

2,153

431

225

Volksbank  in  Hochdorf

2,100

2,100

344

Banca  Cantonale  Ticinese,  Bellinzona®)  .  .

2,000

2,000

20

Banca  Popolare  Ticinese,  Bellinzona®)  .  .

2,000

2,000

750

Banca  Svizzera  Americana,  Locarno 8 )  .  .

2,000

2,000

600

Bank  in  Langenthal

2,000

2,000

475

Volksbank  Interlaken,  A.-G

2,000

2,000

609

Volksbank  in  Luzern

2,000

2,000

596

! )  1913  durch  Rückkauf  auf  6  Millionen  Franken  reduziert.
" 2 )  1913  auf  10  Millionen  Franken  erhöht,  wovon  7,6  Millionen  Franken  einbezahlt  per  31.  Dezember  1913.
3 )  1913  auf  5  Millionen  Franken  erhöht,  wovon  3  Millionen  Franken  einbezahlt.
4 )  1914  auf  2,66  Millionen  Franken  reduziert.
5 )  1913  auf  4,2  Millionen  Franken  erhöht.
®)  1914  in  Liquidation  getreten.
")  1913  auf  3  Millionen  Franken  erhöht.
8 )  1914  durch  Abstempelung  der  Aktien  auf  1,2  Millionen  Franken  reduziert  und  gleichzeitig  wieder  dureh
Ausgabe  neuer  Aktien  auf  2,1  Millionen  Franken  erhöht.
        <pb n="74" />
        74

2.  Das  Verhältnis  der  eigenen  Mittel  zu  den  fremden  Geldern
und  zu  den  Verbindlichkeiten  überhaupt.
Dem  Verhältnis  der  eigenen  Mittel  zu  den  fremden  Geldern ­
  wird  bei  allen  Diskussionen  über  die  Massnahmen  zur  Sicherung  der
Depositen  die  grösste  Aufmerksamkeit  geschenkt,  ohne  dass  bis  jetzt  eine
Einigung  über  die  notwendige  Grösse  dieses  Verhältnisses  erzielt  worden
wäre.  Dass  die  Sicherheit  in  erster  Linie  davon  abhängt,  wie  die  Bankleitung ­
  die  Geschäfte  betreibt,  resp.  welchen  Grad  von  Sicherheit  sie  als
genügend  erachtet,  ist  klar.  Da  aber  diese  Qualitäten  nicht  in  der  Bilanz
zum  Ausdruck  kommen  können  und  in  den  Geschäftsberichten  nicht  zum
Ausdruck  gebracht  werden  wollen,  ist  der  aussenstehende  Beobachter  auf
mehr  äusserliche  Kriterien  in  der  Beurteilung  der  Sicherheit  der  fremden
Gelder  angewiesen.  Und  was  wäre  da  naheliegender,  als  zu  fragen:  Wie
ist  das  Verhältnis  zwischen  eigenen  Mitteln  und  fremden  Geldern  ?  Und
gewiss  ergibt  sich  auf  diese  Weise  ein  einigermassen  brauchbarer  Masstab.
Kann  doch  eine  Bank  mit  grossen  eigenen  Mitteln  begangene  Fehler  oder
nicht  vorherzusehende  Verluste  durch  Hingabe  eines  Teils  dieser  eigenen
Gelder,  sei  es  der  Reserven,  sei  es  schlimmsten  Falles  eines  Teiles  des
Aktienkapitals,  überwinden.  Erst  in  ganz  verzweifelten  Fällen  werden  hier
die  Depositengelder  zu  Verlust  kommen.  Ein  Institut  dagegen  mit  ungenügenden ­
  eigenen  Mitteln,  bei  dem  zwischen  eigenen  und  fremden  Geldern
ein  offenbares  Missverhältnis  besteht,  wird  bei  Verlusten  sehr  viel  schneller
das  Gleichgewicht  verüeren,  und  auch  die  fremden  Geldgeber  werden  eher
am  Verlust  mitzutragen  haben.
Die  nachstehenden  zwei  Zusammenstellungen  zeigen  das  besprochene
Verhältnis  für  die  Gesamtgruppe  in  den  Jahren  1906  bis  1911  und  für  das
letztere  Jahr  1911  noch  für  die  einzelnen  Untergruppen.
Die  eigenen  Mittel  umfassen  also  Nominalkapital  und  Reserven,  unter
die  fremden  Gelder  fallen  Check-,  Giro-  und  Korrespondentenkreditoren-Gelder,
  Kontokorrent-Kreditoren,  Obligationen,  Pfandbriefe,  Kassascheine, ­
  sonstige  Depositen,  Spargelder  und  für  die  Jahre  1906  bis  1909
für  einzelne  Institute  noch  der  Betrag  der  emittierten  Noten.

(In  1000  Franken.)

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Total  fremde  Gelder  ....

749,522

784,217

824,075

862,723

914,842

955,739

Total  eigene  Gelder  ....

205,833

220,400

233,194

232,569

270,973

291,398

in  %  der  fremden  Gelder  .

27,5

28,1

28,3

26,9

29,6

30,5

in  %  der  Verbindl.  überhaupt

25,5

26,2

25,9

25,3

27,8

28,3
        <pb n="75" />
        31.  Dezember  1911
(in  1000  Franken)

Gruppe  I
bis
Fr.  500,000

Gruppe  II
Fr  500,001
bis
1,000,000

Gruppe  III
Fr.  1,000,001
bis
5,000,000

Gruppe  IV
über
5,000,000

Total
Lokal-  und
Mittelbanken

Eigene  Mittel

9,429

26,948

126,368

128,653

291,398

Kreditoren

14,183

34,960

121,321

97,860

268,324

Depositen

39,526

88,231

323,148

236,510

687,415

Fremde  Mittel

53,709

123,191

444,469

334,370

955,739

Eigene  Mittel  in  %  der  Kreditoren

67,2

77,1

104,1

131,5

108,6

Eigene  Mittel  in  %  der  Depositen

24,1

30,5

39,1

54,4

42,4

Eigene  Mittel  in  %  der  fremden  Mittel

17,8

21,9

28,4

38,5

30,5

Eigene  Mittel  in  %  der  Verbindlichkeiten  überhaupt  .  .

17,2

20,8

25,9

36,2

28,3
        <pb n="76" />
        76

Die  zweite  Zusammenstellung  für  1911  zeigt  die  einzelnen  Untergruppen
mit  ihren  eignen  Geldern  nicht  nur  in  bezug  auf  die  fremden  Mittel,  sondern
auch  im  Verhältnis  zu  den  Kreditoren  und  den  Depositen.  Wir  erkennen,
wie  verhältnismässig  wenig  sagend  die  Zahlen  für  die  Gesamtgruppe  sind,
indem  die  einzelnen  Untergruppen  ganz  grosse  Abweichungen  von  den  Mittelzahlen ­
  aufweisen.  Am  wenigsten  günstig  sind  alle  drei  Relationen  bei  den
Banken  der  ersten  Gruppe,  eine  ausgesprochene  Besserung  der  Verhältnisse
zeigt  sich,  je  grössere  Institute  die  Gruppe  umfasst.  Allerdings  hängt  das
zum  Teil  mit  dem  verschiedenen  Charakter  der  einzelnen  Banken  zusammen.
Die  Hypothekarbanken  ertragen  allgemein  ein  weit  ungünstigeres  Verhältnis, ­
  als  die  reinen  Handels-  und  Gewerbebanken.  Das  Resultat  einzelner
Untergruppen  wird  ferner  nicht  unwesentlich  beeinflusst  durch  bedeutende
Banken.  So  besitzt  z.  B.  die  Societe  Suisse  de  Banque  et  de  Depots,  Lausanne, ­
  bei  einem  Nominalkapital  von  25  Millionen  Franken,  wovon  die
Hälfte  einbezahlt,  nur  6,376  Millionen  Franken  fremde  Gelder.
Das  Verhältnis  der  eigenen  Mittel  zu  den  fremden  Geldern  hat  nun
auch  Bedeutung  für  die  Rendite  der  Bank,  resp.  des  Aktienkapitals.
So  sehen  diese  Kreise  in  dieser  Beziehung  ein  Verhältnis  nicht  immer  als
„günstig“  an,  das  der  Fernstehende  als  solches  zu  bezeichnen  geneigt  ist.
Wie  eine  verfehlte  Steuergesetzgebung  auf  die  in  Frage  stehende  Relation
ungünstig  einwirken  kann,  zeigt  besonders  deutlich  die  Bank  für  Graubünden ­
  in  Chur.  Das  bündnerische  Steuergesetz  von  1881  veranlasste  die
Bank,  von  nun  an  „ihr  Kapital  nebst  Reserve  en  bloc  als  Vermögen  zu
versteuern“,  wobei  dann  noch  eine  scharfe,  für  Privatvermögen  berechnete
Progression  das  Übel  vergrösserte.  Die  Konkurrenz  der  steuerfreien  Kantonalbank ­
  führte  schliesslich  zu  einer  Reduktion  des  Aktienkapitals  (1886),
indem  per  Aktie  150  Fr.  zurückbezahlt  wurden.  Die  Bank  besitzt  auch
heute  nur  ein  Kapital  von  3,5  Millionen  Franken  und  einen  ausgewieseneß
Reservefonds  von  750,000  Fr.  bei  einem  Obligationenkapital  von  (Ende
1912)  rund22  Millionen  Franken. 1 )  Es  ist  dies  zu  begreifen,  wenn  man  die  in 1
Verhältnis  zu  ähnlichen  Instituten  unvernünftig  hohe  Steuerbelastung  iß
Betracht  zieht,  die  wohl  imstande  sein  mag,  von  einer  unter  Umständen  als
wünschbar  empfundenen  Erhöhung  des  Aktienkapitals  abzuhalten.
bezahlten  an  Staats-  und  Gemeindesteuern:

1  Eigene  Gelder  in
i  1000  Franken
1  Ende  1912

Dividende
1912

Steuer
in  Franken
pro  1912

Bank  für  Graubünden

4,250

71/7

82,778

Bank  in  Wädenswil

3,976

18,883

Zürcher  Depositenbank

5,000

7

28,806

Banque  de  Montreux

7,975

7

32,893

Handwerkerbank  Basel

14,050

8

40,517

1 )  1913  wurde  das  Kapital  auf  4,2  Millionen  Franken  erhöht;  es  betragen  ferner  p et
31.  Dez.  1913  die  Reserven  900,000  Fr.,  die  Obligationenschuld  rund  23  Millionen  Franke»,
        <pb n="77" />
        77

Was  das  Verhältnis  der  eigenen  Mittel  zu  den  Verbindlichkeiten ­
  überhaupt  anbetrifft,  so  haben  wir,  ähnlich  dem  Verhältnis  zu
den  fremden  Geldern,  in  den  letzten  sechs  Jahren  eine  etwelche  Verbesserung
(1906:  25,5%;  1911:  28,3%).  Auch  für  diese  Relation  weisen  die  einzelnen
Untergruppen  z.  B.  pro  1911  ein  sehr  verschiedenes  Verhalten  auf:  17,2%;
20,8%;  25,9%;  36,2%.
3.  Zur  Frage  der  Liquidität.
Die  Frage  nach  der  Liquidität  im  Bankwesen  ist  schon  oft  aufgestellt
worden,  und  mannigfach  sind  die  Wege,  die  begangen  wurden,  um  eine
befriedigende  Lösung  zu  erhalten.  Die  grosse,  nie  ganz  zu  überwindende
Schwierigkeit  liegt  eben  darin,  dass  die  in  den  Bankbilanzen  aufgeführten
Zahlen  manchmal  noch  sehr  wenig  über  die  Qualität  des  betreffenden
Postens  aussagen.
Klar  ist,  dass  der  Status  einer  Bank  um  so  liquider  sein  sollte,  je  mehr
sie  bei  ihren  fremden  Geldern  Rückzügen  ausgesetzt  ist.  Besteht  also  ein
Grossteil  der  fremden  Gelder  aus  Spareinlagen  und  sofort  oder  innert
kurzer  Frist  rückzahlbaren  Kontokorrentkreditoren-Geldern,  so  sollte  dem
ein  liquider  Status  der  Aktiven  entsprechen,  während  da,  wo  der  Grossteil
der  fremden  Mittel  in  momentan  unkündbaren  Obligationen  oder  auf
längere  Zeit  fest  liegenden  Anleihen  besteht,  eine  geringere  Liquidität  gut
vertragen  wird.  Erfahrungsgemäss  muss  nun  aber  auch  von  den  jederzeit
rückzahlbaren  Depositen  nur  ein  kleiner  Teil  bereit  liegen,  und  nur  für  einen
Weitern  Bruchteil  müssen  Mittel  da  sein,  die  sich  im  Notfall  sofort  oder
wenigstens  in  verhältnismässig  kurzer  Zeit  flüssig  machen  lassen.  In  normalen ­
  Zeiten  kennt  jede  Bank  mehr  oder  weniger  genau  die  für  Rückbezüge
notwendigen  Gelder;  sollen  ihre  Anlagen  so  beschaffen  sein,  dass  sie  auch  in
Krisenzeiten  standhalten,  so  kann  dies  im  allgemeinen  nur  auf  Kosten  der
Rentabilität  geschehen.
Es  ist  klar,  dass  in  bezug  auf  die  Liquidität  der  Kassabestand,  die
Coupons  und  das  Giroguthaben  bei  der  Nationalbank  in  erster  Linie
kommen.  Dann  werden  folgen  die  Korrespondenten-Debitoren.  Als
liquide  Anlage  wird  im  allgemeinen  auch  das  Wechselportefeuille  angesehen;
allerdings,  wie  sich  schon  aus  dem  Kapitel  über  das  Wechseldiskontgeschäft
ergibt,  mit  Reserve.  Die  in  Wechseln  angelegte  Summe  gibt  noch  keine
Auskunft  über  die  Beschaffenheit  des  Wechselmaterials,  und  im  allgemeinen
'vird  wohl  nur  ein  Teil  des  Wechselbestandes  als  liquid,  d.  h.  sofort  rückdiskontierbar
  entweder  direkt  oder  indirekt  durch  das  Mittel  der  Kantonalbanken ­
  und  Handelsbanken  bei  der  Nationalbank,  angesehen  werden  dürfen.
        <pb n="78" />
        78

Als  liquid  gilt  auch  die  Anlage  in  Lombards,  welche  vor  den  gewöhnlichen
pfandversicherten  Forderungen  den  Vorteil  haben,  dass  als  Hinterlage
meist  kurante  Wertpapiere  da  sind,  und  ausserdem  gibt  ihnen  die  Bank
in  der  Regel  die  Form  einer  Wechselforderung.  Reports  sind  wenigstens
kurz  terminiert.
Von  den  Vorschüssen,  Kontokorrent-Debitoren  und  Hypotheken  ist
erfalirungsgemäss  nur  ein  Teil  sofort  kündbar  und  ein  noch  kleinerer  sofort
realisierbar.  Ja  im  allgemeinen  ist  in  Krisenzeiten,  wenn  die  Bank  ihren
Status  recht  liquid  gestalten  möchte,  auch  ihr  Kündigungsrecht  meist  von
illusorischem  Werte.  Sie  wird  im  Gegenteil  ihre  schwachen  Kunden  sehr
rücksichtsvoll  behandeln  müssen,  eventuell  ihnen  sogar  noch  mit  weiteren
Mitteln  über  die  kritische  Zeit  hinweghelfen,  statt  dass  sie  von  ihnen  eine
sofortige  Rückzahlung  der  Schuld  fordern  kann.
In  Anbetracht  der  Schwierigkeit,  hier  genau  scheiden  zu  können,  hat
denn  auch  das  Statistische  Bureau  der  Schweiz.  Nationalbank  in  seiner
ersten  Bankstatistik  davon  abgesehen,  der  Frage  der  Liquidität  weiter
nachzugehen.  Es  wird  zur  Begründung  des  weitern  noch  darauf  hingewiesen,
dass  die  der  Statistik  zu  gründe  liegenden  Bilanzen  nur  für  einen  Tag  des
Jahres  gelten  und  nichts  über  die  Beschaffenheit  der  Durchschnittsbilanz
aussagen.  Sodann  trete  im  allgemeinen  die  Frage  der  Liquidität  nur  in
einem  kritischen  Zeitpunkt  aus  dem  Stadium  des  theoretischen  in  dasjenige ­
  des  aktuellen  Interesses,  und  dann  können  die  Verhältnisse  ein  ganz
anderes  Aussehen  bekommen.
In  der  zweiten  Bankstatistik  hat  das  erwähnte  Bureau  nun  doch  zur
Frage  der  Liquidität  Stellung  genommen.  Zu  den  leicht  greifbaren
Mitteln  werden  da  gerechnet:
1.  Kassa  und  Giroguthaben,
2.  Korrespondenten-Debitoren,
3.  Wechsel,
4.  Lombardvorschüsse  und  Reports.
Es  wird  also  auf  eine  Einbeziehung  des  Effektenbestandes  verzichtet,
indem  die  Wertschriften  mit  den  Konsortialbeteiligungen,  den  Kontokorrent-Debitoren, ­
  den  Hypotheken,  Immobilien,  Mobilien  und  dem  nicht
einbezahlten  Aktienkapital  als  „Sonstige  Aktiva“  den  leicht  greifbaren
gegenübergestellt  werden.
Aus  unsern  Ausführungen  über  das  Wechseldiskont-,  wie  auch  das
Effektengeschäft  kann  nun  wohl  für  die  Lokal-  und  Mittelbanken  angenommen ­
  werden,  dass  beim  Wechselportefeuille  nur  ein  Teil  als  liquid
anzusehen  ist,  dass  dagegen  anderseits  wohl  ein  schöner  Teil  des  Effektenbestandes ­
  als  liquide  Anlage  betrachtet  werden  kann.  Allerdings  ist  hier
        <pb n="79" />
        79

nicht  auszuscheiden,  welcher  Betrag  des  Effektenportefeuilles  von  der  Bank
wieder  lombardiert  ist.  Es  wäre  nun  noch  ein  anderer  Weg  möglich,  den
Weberl)  und  Kaufmann 2 )  beschritten  haben,  d.  h.  sowohl  von  den  Wechseln,
als  auch  den  Effekten  einen  bestimmten  Prozentsatz  als  liquid  einzustellen.
Bei  der  grossen  Ungleichheit  der  innern  Struktur  der  zu  der  Gruppe  zählenden ­
  Banken  würde  auch  einem  solchen,  scheinbar  genauem  Vorgehen  eine
ebenso  grosse  Willkür  inne  wohnen,  wie  wenn  bestimmte  Titel  ganz  aufgenommen, ­
  andere  dafür  ganz  weggelassen  werden.
So  ist  es  wohl  auch  zu  Vergleichszwecken  besser,  das  Verfahren  der
Nationalbank  auch  für  unsere  Gruppe  zu  akzeptieren;  für  den  nicht
liquiden  Teil  des  Wechselportefeuilles  möge  dann  der  liquide  Bestand  des
Effektenportefeuilles  und  der  Debitoren  Ersatz  bieten,  so  dass  vielleicht
die  Gesamtzahlen  ein  besseres  Bild  liefern,  als  auf  den  ersten  Blick  angenommen ­
  werden  könnte.
Für  die  Passiven  fehlt  fast  in  allen  Bilanzen  eine  Scheidung  in  kurzfällige ­
  und  nicht  kurzfällige.  Schon  beim  Kapitel  über  die  Obligationen  ist
ausgeführt  worden,  dass  dieser  im  allgemeinen  grosse  Posten  gar  nicht  nach
seiner  Fälligkeit  spezifiziert  ist.  Deshalb  begnügt  sich  auch  die  Nationalbank ­
  mit  der  Gegenüberstellung  der  leicht  greifbaren  Mittel  zu  den  fremden
Geldern  und  den  Verbindlichkeiten  überhaupt.  (Passiva  minus  eigene
Mittel.)  Bei  den  Verbindlichkeiten  überhaupt  fehlen  natürlich  infolge
Mangel  an  Angaben  in  den  Berichten  die  Giroverbindlichkeiten,  ebenso
die  Verpflichtungen  für  noch  zu  leistende  Konsortialeinzahlungen.
So  ergeben  sich  die  Liquiditätsverhältnisse,  wie  sie  in  Tabelle  IV
(Seite  109)  zusammengestellt  sind.
Für  die  Gesamtgruppe  zeigt  sich  eine  spürbare  Verschlechterung  der
Liquidität  von  1906  bis  1910  von  33,6%,  31,0%,  29,8%,  29,7%,  29,4%,
der  fremden  Gelder  und  31,3%,  28,9%,  27,2%,  27,7%,  27,6%  der  Verbindlichkeiten ­
  überhaupt;  einzig  das  Jahr  1911  weist  mit  30,2,  resp.  28,0%
wieder  etwelche  Besserung  auf.
Mehr  sagt  die  zweite  Zusammenstellung  aus,  die  die  gleichen  Relationen
für  die  einzelnen  Untergruppen  pro  1906  und  1911  darstellt.  (Tabelle  V.)
Wir  finden  die  schlechtesten  Liquiditätsverhältnisse  bei  den  kleinsten
Instituten  mit  einem  Verhältnis  pro  1911  von  14,2%  der  leicht  greifbaren
Mittel  zu  den  fremden  Geldern  und  13,7%  zu  den  Verbindlichkeiten  überhaupt. ­
  Am  besten  zeigt  sich  die  Liquidität  bei  den  grössten  Instituten  mit
41,4%,  resp.  38,9%.  Dieses  Verhältnis  erscheint  in  noch  besserem  Licht,
^enn  man  bedenkt,  dass  zu  dieser  Gruppe  die  grosse  Handwerkerbank
q  Weber,  Depositenbanken  und  Spekulationsbanken,  S.  234.
2 )  Kaufmann,  Das  französische  Bankwesen,  S.  308.
        <pb n="80" />
        80

Basel  gehört,  deren  Liquiditätsverhältnis  10,3%,  resp.  10,1%  (pro  1912)
ist,  ein  Verhältnis,  das  in  Anbetracht  des  Charakters  der  Bank  als  ausgesprochene ­
  Hypothekenbank,  ein  sehr  gutes  genannt  werden  darf.
Nach  der  Bankstatistik  der  Schweiz.  Nationalbank  pro  1909  betrug
das  Verhältnis  der  leicht  greifbaren  Mittel  zu  den  fremden  Geldern  und  den
Verbindlichkeiten  überhaupt  bei  den

1.

Kantonalbanken

20,46%  resp.

19,15%,

2.

Handelsbanken  und  Banken  mit

gemischtem  Geschäftskreis  .

43,24%  „

36,70%,

3.

Hypothekenbanken

3,02%  „

2,92%,

4.

Sparkassen

4,04%  „

4,00%.

Genaue  Vorschriften  betreffend  Liquidität  macht  die  Baselstädtische ­
  Verordnung  betreffend  Sicherheit  der  Sparkasseneinlagen,  indem
bei  Unternehmungen,  welche  nicht  reine  Sparkassen  sind,  sondern  noch
fremde  Gelder  in  andern  Bormen  als  derjenigen  der  Spareinlage  entgegennehmen, ­
  der  Gesamtbetrag  der  kurzfälligen  Schulden  zu  mindestens  50%
durch  liquide  Mittel  ersten  Ranges,  darüber  hinaus  durch  liquide  Mittel
zweiten  Ranges  gedeckt  sein  muss.  Als  kurzfällige  Schulden  gelten:
Kontokorrentguthaben  und  Depositen,  sofern  sie  jederzeit  auf  längstens
drei  Monate  gekündet  werden  können;  ferner  Akzepte  und  die  innerhalb
der  nächsten  drei  Monate  zur  Rückzahlung  fälligen  Obligationen  und
Kassenscheine.  Liquide  Mittel  ersten  Ranges  sind:  Kassa,  Giroguthaben ­
  und  auf  längstens  drei  Monate  kündbare  Guthaben  bei  Banken
und  Bankiers,  nationalbankfähiges  Wechselportefeuille  und  nationalbanklombardfähige ­
  Effekten.  Liquide  Mittel  zweiten  Ranges  sind
Reports;  ferner,  sofern  sie  auf  längstens  drei  Monate  kündbar  sind:
Lombardvorschüsse  und  durch  Effektenhinterlage  gedeckte  Kontokorrentkredite; ­
  sodann  die  innerhalb  der  drei  nächsten  Monate  zur  Rückzahlung
fälligen  Kassenscheine  und  Obligationen.
Es  ist  klar,  dass  Büanzen,  die  auf  dieser  Grundlage  aufgebaut  sind,
geeignet  wären,  ein  genaues  Bild  über  die  Liquidität  abzugeben.
        <pb n="81" />
        81

6

VI.
Die  Rentabilität.

Es  wäre  interessant,  den  einzelnen  Quellen  nachzugehen,  aus  denen
die  Bankgewinne  fliessen.  Leider  geben  aber  die  Berichte  nur  ganz  ungenügende ­
  Auskunft,  so  dass  auch  für  unsere  Gruppe  nur  ausgeschieden
Werden  konnten  Gewinn  aus  dem  Wechselgeschäft  und  Gewinn  aus  dem
Kontokorrentgeschäft  innerhalb  des  Bruttogewinnes.  Dabei  ist  erst  noch
in  Berücksichtigung  zu  ziehen,  dass  die  einzelnen  Gewinn-  und  Verlustrechnungen ­
  sehr  ungleich  verfahren  mit  Bezug  auf  die  Inkassospesen  und
die  Zinsenbelastung  des  Effektenkontos.
Tabelle  VII  (Seite  112)  zeigt  den  prozentualen  Anteil  der  genannten
zwei  Gewinnquellen  am  Bruttogewinn.  Der  Anteil  des  Gewinnes  aus  dem
Wechselgeschäft  ist  fast  ständig  zurückgegangen,  von  40,4%  im  Jahre  1906
auf  29,6%  im  Jahre  1911.  Nur  unwesentlich  hat  1907  eine  Steigerung  von
40,4%  auf  40,8%,  1909  eine  solche  von  37,5%  auf  37,9%  stattgefunden.
Der  Gewinn  aus  dem  Effektengeschäft  ist  seiner  ganzen  Natur  nach  ein
etwas  sprunghafter,  ausserdem  wird  gerade  diese  Gewinnquelle  in  unserer
Zeit  der  möglichsten  Stabilität  der  Dividende  gerne  zur  Gewinnausgleichung
benützt,  indem  in  guten  Jahren  durch  Tiefhaltung  des  Kurses  eine  Reserve
geschaffen  wird  für  die  mageren  Jahre.
Wie  übrigens  auch  das  Wechselportefeuille  zur  Reservestellung  Verwendung ­
  findet,  zeigt  die  Creditanstalt  St.  Gallen  in  ihrer  Jubiläumsschrift ­
  :  „Was  früher  schon  angedeutet,  wird  im  Rechenschaftsbericht  pro
1888  mit  aller  wünschbaren  Deutlichkeit  herausgesagt:  dass  die  jederzeit
verfügbare  Spezialreserve  in  der  Rückdiskontierung  des  Portefeuillebestandes ­
  zu  finden  ist.  In  diesem  Rückdiskonto  liegt  somit  gleichsam  der
Regulator  der  Jahresdividende.“
Weiter  zeigt  die  Tabelle  in  Zusammenstellung  1  die  Verwendung
des  Bruttogewinnes.  Die  Verwaltungskosten  machen  für  die  in  Betracht
fallende  Periode  ziemlich  konstant  ca.  &amp;gt;/*,  die  Steuern  ca.  1 /2o  und  der  Reingewinn ­
  ca.  3 /5  des  Bruttogewinnes  aus.  Auf  die  einzelnen  Untergruppen
berechnet  betragen  die  Verwaltungskosten  pro  1911:
        <pb n="82" />
        82

Gruppe  I  ....

.  .  .  .  36,7%

„  II  ...

.  .  .  .  31,6%

„III  ....

.  .  .  •  28,3%

„  IV  ....

•  •  •  .  21,6%

Es  zeigt  sich  also  deutlich  ein  verhältnismässiges  Abnehmen  der
Verwaltungskosten  bei  den  grossem  Instituten.
Auch  die  Verluste  und  Abschreibungen  halten  sich  ungefähr  in  den
nämlichen  Grenzen  (6  bis  9%);  die  ausserordentlich  hohen  Abschreibungen
von  1911  mit  3,4  Millionen  Franken  oder  13,6%  des  Bruttogewinnes  rühren
in  der  Hauptsache  davon  her,  dass  zwei  Institute  der  dritten  und  vierten
Gruppe  je  ausserordentliche  Abschreibungen  von  900,000  Fr.,  resp.  600,000
Franken  vorzunehmen  hatten.
Entsprechend  den  geringem  Verwaltungskosten  der  grossem  Institute,
weisen  sie  dann  einen  grossem  Teil  des  Bruttogewinnes  als  Reingewinn  aus,
nämlich  (1911):

Gruppe  I  ....

.  .  .  .  39,5%

„  II  ...  .

.  .  .  .  53,9%

„III  ....

.  .  .  .  52,3%

„  IV  ....

.  .  .  .  61,3%

Was  die  Verwendung  des  Reingewinnes  anbetrifft  (Zusammenstellung ­
  2  der  Tabelle  VII),  so  zeigt  sich,  wie  der  prozentuale  Anteil  der
Dividende  deutliche  Tendenz  zum  Steigen,  der  Anteil  der  Reserven  umgekehrt ­
  zum  Fallen  hat.  Die  Verhältnisse  pro  1911  sind  der  oben  erwähnten
zwei  ausserordentlichen  Abschreibungen  wegen  etwas  abnormal.  Überhaupt
zeigt  sich  beimVerfolgen  der  Reserven,  wie  das  Wachstum  aus  den  Jahreserträgnissen ­
  ein  bescheidenes  ist,  und  wie  die  Hauptquelle  ihrer  Zunahme
im  Agiogewinn  neuer  Aktienemissionen  liegt.  So  stehen  1911  einer  Zuwendung ­
  von  488,000  Fr.  aus  dem  Jahreserträgnis  an  die  Reserven  eine
Speisung  derselben  durch  Agiogewinn  von  5,182,000  Fr.  gegenüber,  wodurch
sich  das  Anwachsen  der  Gesamtreserven  von  50,594  Millionen  Franken
per  Ende  1910  auf  56,264  Millionen  Franken  per  Ende  1911  erklärt.
Tabelle  VIII  (Seite  113)gibt  eine  Gegenüberstellung  des  Bruttound
  Nettogewinnes  zum  werbenden  Kapital,  das  sich  zusammensetzt ­
  aus  dem  im  Jahresdurchschnitt  dividendenberechtigten  Kapital,
den  Reserven  auf  Jahresanfang  und  dem  Gewinnvortrag  des  Vorjahres.
Die  Zusammenstellung  zeigt,  dass  der  Reingewinn  der  Gesamtgruppe
1906  1907  1908  1909  1910  1911
7%  6.5%  6,3%  6,4%  6,5%  5,8%
        <pb n="83" />
        83

des  werbenden  Kapitals  beträgt,  dass  also  die  Ausrichtung  der  im  allgemeinen ­
  bei  den  Banken  unserer  Gruppe  üblichen  Dividende  von  7  bis  8%
nicht  möglich  wäre,  wenn  nicht  in  den  Reserven  ein  Kapital  da  wäre,  dessen
Ertrag  dem  dividendentragenden  Aktienkapital  zugute  kommt.  Denn
es  kann  ja  nicht  der  ganze  Reingewinn  verteilt  werden,  aus  ihm  werden
ordentlicherweise  die  Reserven  gespeist,  die  Tantiemen  ausgerichtet  und
ein  Teil  als  Gewinnvortrag  auf  neue  Rechnung  vorgetragen.  Die  Zusammenstellung ­
  zeigt  allgemein  für  alle  Gruppen  ein  Sinken  des  Brutto-  und  Nettogewinnes, ­
  sowohl  berechnet  auf  das  gewinnberechtigte,  als  auch  das  werbende
Kapital;  also  ein  Abnehmen  der  Rentabilität.  Wenn  sich  diese  Abnahme
im  Dividendensatz  nicht  zeigt,  so  liegt  der  Grund,  wie  schon  erwähnt,
vor  allem  darin,  dass  die  Speisung  der  Reserven  aus  dem  Jahreserträgnis
abnimmt.
Eine  Zusammenstellung  der  ausgeschütteten  Dividende,  berechnet
auf  das  im  Jahresdurchschnitt  gewinnberechtigte  Kapital  für  die  Jahre
1906  bis  1911  ergibt  für  unsere  Gruppe  folgendes  Resultat:

Anzahl  der  Banken  mit  einer

Dividende  von

1906

1907

1908

1909

1910

1911

0%

2

2

3

2

1

2

weniger  als  5%

9

11

8

8

10

7

5%  und  mehr,  weniger  als

6%.  -  .  .

18

23

25

24

23

25

6%  „

7%.  .  .  .

24

16

18

21

20

20

7%  „

8%.  .  .  .

16

19

20

19

23

25

8%  „

9%.  •  ■  •

10

9

9

10

10

7

9%  „

10%.  .  .  .

1

3

3

3

3

3

10%

4

3

2

1

1

1

mehr  als  10%

2

1

1

1

1

—

*

86

87

89

90

92

90

Die  Tabelle  zeigt,  dass  einmal  die  hohen  Dividenden  von  zehn  und  mehr
Prozent  abgenommen  haben,  dass  überhaupt  mehr  und  mehr  die  mittleren
Eividendensätze  (6  bis  8%)  sich  behaupten.  Während  1906  noch  17  Insti-J
 )  Dass  hier  die  Gesamtzahl  der  in  unserer  Gruppe  vereinigten  Banken  nicht  mehr
mit  der  auf  Seite  29  angegebenen  übereinstimmt,  beruht  darauf,  dass  einige  wenige  Institute ­
  keine  Gewinn-  und  Verlustreehnung  veröffentlichen.
        <pb n="84" />
        84

tute  mit  acht  und  mehr  Prozent  Dividende  waren,  sind  es  1910  noch  15,
1911  noch  11  Banken.  Die  Zusammenstellung  nach  den  bekannten  Untergruppen ­
  zeigt  deutlich,  dass  namentlich  die  kleinen  Institute  ihre  früher
meist  hohen  Dividenden  weniger  zu  behaupten  vermögen.  So  zahlten  von
der  Gruppe  der  kleinsten  Banken  an  Dividenden:

0%
unter  5%
5%  und  mehr
6%
7%
8%
0%  &amp;gt;&amp;gt;
10%
mehr  als  10%

1906
2  Institute
2  „
6
4
8
1  Institut
1
1

1911
1  Institut
2  Institute
11  „
7
2
        <pb n="85" />
        VII.

Die  Konzentration  im  schweizerischen  Bankwesen
und  ihre  Folgen  für  die  Lokal-  und  Mittelbanken.

1.  Allgemeines.
Die  Länder  mit  einer  hochentwickelten  modernen  Volkswirtschaft
haben  heute  alle  auch  in  mehr  oder  weniger  starkem  Grade  die  Erscheinung
der  Konzentration  in  Industrie  und  Kreditwesen.  Auch  wir  in  der  Schweiz
kennen  das  Problem,  und  eine  bald  zehnjährige  Entwicklung  hat  namentlich
in  den  zwei  letzten  Jahren,  1912  und  1913,  zu  einer  bedeutenden  Verstärkung ­
  der  ganzen  Bewegung  geführt.  Wir  haben  uns  in  dieser  Arbeit
nicht  mit  dem  Gesamtproblem  zu  befassen,  namentlich  nicht,  soweit  es  die
Machtverstärkung  der  Grossbanken  durch  Kapitalerhöhung  und  Dezentralisation ­
  durch  Filialgründung  anbetrifft,  uns  interessiert  hier  vor  allem
die  Rolle,  die  die  Lokal-  und  Mittelbanken  bisher  der  Bewegung  gegenüber
eingenommen  haben.  Geht  doch  die  ganze  Entwicklungstendenz  nach  allgemeiner ­
  Ansicht  dahin,  in  erster  Linie  die  Existenz  der  kleinen  und  mittleren
Institute  zu  gefährden.
Die  allgemeinen  Gründe,  die  für  die  ganze  Konzentrationsbewegung ­
  angeführt  werden,  sind  kurz  folgende:  Die  Grossbank  mit  ihrer
Kapitalmacht  und  ihrem  Filialsystem  kann  ihr  eigenes  Kapital  besser
verwenden  und  fremde  Gelder  leichter  an  sich  ziehen.  Ihre  Ubiquität
gestattet  ihr,  unabhängiger  von  lokalen  Krisen  und  Störungen  des  Wirtschaftslebens ­
  zu  bleiben  und  damit  eine  Stabilität  zu  gewinnen,  die  der
Lokalbank  versagt  bleiben  muss.  Sie  geniesst  wegen  ihrer  bedeutenden
eigenen  Mittel  und  ihren  Verbindungen  mit  der  ersten  Einanzwelt  einen
grossen  Kredit,  und  das  Zutrauen  zu  ihr  wird  nicht  leicht  erschüttert.  Sie
kann  der  zum  Grossbetrieb  sich  entwickelnden  Industrie  und  dem  Grosshandel ­
  die  nötigen  Blankokredite  geben  und  zieht  so  das  rentabelste  Geschäft
an  sich.  Es  ist  ihr  möglich  bei  Niedrighaltung  des  einzelnen  Gewinnes  doch
die  gwünschte  Rentabilität  zu  erreichen  und  so  in  jeder  Beziehung  kulanter
zu  sein,  als  die  kleine  Bank.  Nur  sie  kann  ein  Effektengeschäft  grossen  Stils
        <pb n="86" />
        86

betreiben  und  damit  grosse  Gewinne  einstreichen,  und  ihre  Verbindungen
mit  dem  Ausland  eröffnen  ihr  Beteiligungen  an  grossen  gewinnbringenden
Emissionen  des  Weltmarktes.!)
So  scheint  es,  als  ob  in  der  modernen  Entwicklung  kein  Raum  mehr
wäre  für  die  Lokal-  und  Mittelbank,  als  ob  sie  am  besten  täte,  möglichst
bald  ihr  Heil  im  Anschluss  an  eine  Grossbank  zu  suchen.  Dem  gegenüber
werden  aber  ebenso  laut  die  Nachteile  einer  solch  weitgehenden
Konzentration  der  Kapitalmacht  hervorgehoben. 1  2 )
Bei  einer  Weiterentwicklung  in  der  eingeschlagenen  Richtung  könnte
schliesslich  das  kreditsuchende  Publikum  die  monopolistische  Tendenz
unangenehm  zu  fühlen  bekommen;  brutale  Kreditkündigungen  sollen
nach  Kaufmann 3 )  z.  B.  den  französischen  Grossbanken  eigen  sein.  Die
Grossbank  hat  für  den  kleinen  Mann  und  die  geringfügigen  Geschäfte,  die
mit  ihm  zu  machen  sind,  nicht  das  genügende  Interesse;  sie  kann  den
Personalkredit  durch  ihre  Eiliale  nicht  pflegen  wie  die  lokale  Bank,  und
dadurch  ist  die  Existenz  des  kleinen  und  mittleren  Gewerbe-  und  Handelsstandes ­
  bedroht,  dem  strebsamen  aber  mittellosen  Mann  der  Aufstieg
verunmöglicht  oder  wenigstens  bedeutend  erschwert.  Kaufmann  resümiert:
Die  Bankkonzentration  wirkt  nachteilig  auf  die  gesamte  Kapitalanlage,
sie  fördert  die  Anlage  von  Wertpapieren  auf  Kosten  einer,  bei  einer  andern
Organisation  des  Bankwesens  möglichen,  etwas  lebhafteren  Entwicklung
von  Handel  und  Industrie,  und  sie  fördert  die  einseitige  Anlage  in  höher
verzinslichen  ausländischen  Renten  und  Obligationen,  wie  sie  ferner  durch
die  Art  ihrer  Absatzorganisation  mitunter  die  Anlage  verteuert.
t
2.  Die  bisherigen  Resultate  in  der  Schweiz.
Abgesehen  von  vereinzelten  Fusionen,  wie  sie  namentlich  die  Entstehung ­
  des  Schweizerischen  Bankvereins  mit  sich  brachte,  setzte
die  eigentliche  Bewegung  erst  mit  dem  wirtschaftlichen  Aufschwung  in  den
Jahren  1904  bis  1907  ein.  Da  begannen  auch  diejenigen  grossen  Bankinstitute, ­
  die  bisher  am  Grundsatz  der  Zentralisation  festgehalten  hatten,
von  diesem  Prinzip  abzuweichen  und  zum  Zwecke  der  Gründung  von
Filialen  und  Zweigniederlassungen,  Privatfirmen  und  kleine  Banken  sich
anzugliedern.  So  fasste  z.  B.  die  Schweizerische  Kreditanstalt
Fuss  in  Genf  und  Basel.  Dann  bewirkte  die  Errichtung  der  Schweizeri1 ­
 )  Vergl.  auch  Kaufmann  a.  a.  O.,  S.  283.
„  Plucer-Sarna  a.  a.  O.,  S.  169.
2 )  ,,  Riesser  a.  a.  O.,  S.  618.
3 )  „  Kaufmann,  S.  331  ff-
        <pb n="87" />
        87

sehen  Nationalbank,  dass  für  einige  bisherige  reine  Emissionsbanken
die  Frage  sich  aufdrängte:  Liquidation  oder  Ausbau  zur  Handelsbank  ?
Die  Grossbanken,  vor  allem  der  Schweiz.  Bankverein  und  die  Schweiz.
Kreditanstalt,  benützten  die  Gelegenheit  und  gliederten  sich  einige  dieser
alten,  angesehenen  Emissionsinstitute  an.  So  verschwanden  die  Banken
in  St.  Gallen,  Basel  und  Zürich;  allerdings  hatte  sich  die  Bank  in  Zürich
schon  früher  in  eine  Handelsbank  umgewandelt.
So  war  die  Bewegung  eingeleitet.  Die  immer  fühlbarer  werdende  Konkurrenz ­
  der  Grossbanken  bewog  in  der  Folge  manch  altes,  gutangesehenes
Lokalinstitut,  den  Konkurrenzkampf  aufzugeben  zu  einer  Zeit,  wo  man  für
eine  Fusion  noch  Bedingungen  stellen  konnte;  andere  suchten  unter  Aufgabe ­
  eines  Teils  ihrer  bisherigen  Unabhängigkeit  Anlehnung  an  eine  grosse
Bank.  Kein  Jahr  verging,  ohne  dass  nicht  kleinere  und  grössere  Banken
auf  ihre  Selbständigkeit  verzichteten,  und  viele  Plätze  der  Schweiz  verloren ­
  ihr  lokales  Bankinstitut,  um  dafür  eine  Filiale  der  Grossbank  einzutauschen. ­

Es  hörten  z.  B.  von  Lokal-  und  Mittelbanken  (ohne  Leihkassen)  auf
zu  existieren:
Aigle  :  Credit  d’Aigle,  1911  Fusion  mit  der  Banque  d’Escompte
et  de  Depots,  Lausanne;
Altstätten:  Bank  in  Altstätten,  1914  Fusion  mit  der  St.  Galler
Kantonalbank;
Basel:  Bank  in  Basel,  1906Fusion  mitdem  Schweiz.Bankverein;
Gewerbebank  Basel,  1909  Fusion  mit  der  Bank  für
Elsass-Lothringen,  Strassburg;
v.  Speyr  &amp;amp;  Co.,  1911  Fusion  mit  dem  Schweiz.  Bankverein;
Biel:  Bank  in  Biel,  1910  Fusion  mit  dem  Schweiz.  Bankverein;
Volksbank  Biel,  1910  Liquidation;
Genf:  Banque  du  Commerce,  1907  Liquidation.
Glarus:  Bank  in  Glarus,  1912  Fusion  mit  der  Schweiz.  Kreditanstalt; ­

Herisau:  Bank  für  Appenzell  A.-Rh.,  1909  Fusion  mit  dem
Schweiz.  Bankverein;
Horgen  :  Bank  in  Horgen,  1912  Liquidation,  teilweise  Übernahme
durch  die  Schweiz.  Kreditanstalt;
Kloten:  Allgemeine  Gewerbekasse,  1911  Liquidation;
Lausanne:  Banque  d’Escompte  et  de  Depots,  1912  Fusion
mit  dem  Schweiz.  Bankverein;
Luzern:  Bank  in  Luzern,  1912  Fusion  mit  der  Schweiz.  Kreditanstalt; ­
        <pb n="88" />
        88

Moutier:  Banque  populaire  du  District,  1912  Fusion  mit  der

Kantonalbank  von  Bern;
Neuenburg:  Banque  commerciale  Neuchäteloise,  1907  Liquidation; ­


Sitten:  Banque  de  Sierre,  1912  Liquidation;
Sissach  :  Basellandschaftliche  Volksbank,  1912  Fusion  mit

der  Basellandschaftliehen  Kantonalbank;
Stäfa:  Leihkasse  Stäfa,  1912  Fusion  mit  der  A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.;

St.  Gallen:  Bank  in  St.  Gallen,  1906  Fusion  mit  der  Schweiz.

Kreditanstalt;

St.  Galler  Handelsbank,  1906  Fusion  mit  der  Schweiz.
Kreditanstalt;

Wil:

Bank  in  Wil,  1907  Fusion  mit  der  Toggenburger  Bank
in  Lichtensteig;

Wohlen:

Bank  in  Wohlen,  1912  Fusion  mit  der  Aargauischen
Kantonalbank;

Zürich  :

Bank  in  Zürich,  1905  Fusion  mit  der  Schweiz.  Kreditanstalt; ­


Leihkasse  der  Stadt  Zürich,  1909  Fusion  mit  der
A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.

Schliesslich  bleibt  noch  zu  erwähnen  der  Zusammenschluss  der
Bank  in  Winterthur  mit  der  Toggenburger  Bank  zur  Schweizerischen ­
  Bankgesellschaft,  1912.  Die  neue  Gesellschaft  gehört  als
Nachfolgerin  der  Bank  in  Winterthur  zum  Kartell  schweizerischer  Banken,
die  Toggenburger  Bank  stand  ausserhalb  desselben.
Zu  einer  Reduktion  der  Zahl  der  Banken  unserer  Gruppe  führte  die
bekannte  Tessiner  Bankkrise  vom  Frühjahr  1914.  Im  Kanton  Tessin,  der
ein  zum  Grossteil  ziemlich  unwirtliches  Gebirgsland  mit  verhältnismässig
wenig  Industrie  und  Handel  ist,  bestanden  neben  Agenturen  des  Schweiz.
Bankvereins  und  der  Schweiz.  Kreditanstalt  in  Chiasso  und  Lugano  noch
nicht  weniger  als  sieben  Bankinstitute.  Sie  wiesen  auf  Ende  1912  folgende
eigene  Kapitalien  auf:

Aktienkapital

Reserven

Banca  Popolare  di  Lugano  4  Mill.  Fr.  (2Mill.  einbez.)  500,000  Fr,
Banca  della  Svizzera  Italiana,  Lugano  3  „  „  950,000  „
Credito  Ticinese,  Locarno 1 )  .3  ,,  ,,  300,000  „
Banca  Popolare  Ticinese,  Bel-*)

  1914  in  Liquidation  getreten.
        <pb n="89" />
        89

Aktienkapital  Reeerven
BancaCantonaleTicinese,  Bellinzona ­
 1 )  .  2  Mill.  Fr.  20,000  Fr.
Banea  Svizzera  Americana,  Locarno  2  „  ,,  600,000  „
Societä  Bancaria  Ticinese  0,5  ,,  ,,  —
Daneben  kennzeichnen  die  Bilanz  fast  aller  Tessinerbanken  verhältnismässig ­
  grosse  Bestände  von  kurzfristigen  Sparkassengeldern.  Es  ist  klar,
dass  das  Wirkungsfeld  dieser  vielen  Banken  nicht  auf  den  Kanton  beschränkt
sein  konnte,  und  so  wurde  ein  „Auslandgehen“,  vor  allem  nach  Italien,  zur
Notwendigkeit.  Hierin  nun  haben  nicht  alle  Institute  die  nötige  Vorsicht
und  Sachkenntnis  walten  lassen,  und  die  Folge  waren  bedeutende  Verluste. 2 )
Mit  teilweise  verzweifelten  und  auch  verwerflichen  Mitteln  suchten  einzelne,
nun  zusammengebrochene  Institute,  die  Situation  zu  retten.  Umsonst;
zuerst  fiel  der  Credito  Ticinese  und  kurz  nachher  auch  die  Banca  Cantonale
Ticinese.  Die  Erschütterung  des  Vertrauens  rief  selbstverständlich  einem
Run  auch  auf  die  übrigen  Institute,  der  namentlich  bei  der  Banca  Popolare
Ticinese  in  Bellinzona  grossen  Umfang  annahm.  Da  das  Abheben  der  Guthaben ­
  nicht  mehr  aufhören  wollte,  musste  auch  diese  Bank  kapitulieren
und  ihre  Schalter  schliessen.  Die  Situation  der  zusammengebrochenen
Banken  erscheint  noch  zu  wenig  klar,  als  dass  ein  genaueres  Eingehen  darauf
möglich  wäre;  auf  alle  Fälle  aber  haben  der  Expertenbericht  der  Schweizerischen ­
  Treuhandgesellschaft  über  den  Credito  Ticinese  und  derjenige  der
durch  das  Syndikat  der  „Banque  du  Tessin  en  formation“  eingesetzten
Kommissäre  über  die  Banca  Cantonale  Dinge  zu  Tage  gefördert,  die  geeignet
wären,  das  Tessiner  und  das  Schweizer  Bankwesen  überhaupt  schwer  zu
diskreditieren,  wenn  man  nicht  die  Überzeugung  hätte,  es  hier  mit  ganz
vereinzelten  Fällen  zu  tun  zu  haben.  Selbstverständlich  mussten  die  beispiellosen ­
  Vorgänge  auf  dem  kleinen  Gebiete  des  wirtschaftlich  schwachen
Kantons  Tessin  die  unheilvollsten  Folgen  für  diese  Landesgegend  haben,
wenn  nicht  von  aussen  Hilfe  kam.  Kantonsregierung,  Bundesrat,  das
Kartell  schweizerischer  Banken  und  der  Verband  der  Kantonalbanken
bemühten  sich  um  eine  Hilfsaktion.  Es  kam  zur  Gründung  der  „Banca  del
Ticino“,  die  die  Liquidation  der  zusammengebrochenen  Banken  erleichtern
soll  und  die  später  vom  Kanton  Tessin  als  Staatsbank  übernommen  und
betrieben  werden  kann.
Dass  aber  nicht  etwa  nur  die  Lokal-  und  Mittelbanken  die  Folgen  der
Bankkonzentration  verspüren,  davon  zeugen  die  vielen  Sparkassen  und
1)  1914  in  Liquidation  getreten.
2 )  Vergleiche  Neue  Zürcher  Zeitung  Nr.  125  vom  27.  Januar  1914.
        <pb n="90" />
        90

Spar-  und  Leihkassen,  die  in  den  letzten  Jahren  als  selbständige  Institute
aufgehört  haben  zu  wirken,  sei  es  infolge  Liquidation  oder  durch  Anschluss
an  eine  andere,  hier  meist  Kantonalbank.  Es  sei  hier  nur  an  die  Fusionsbestrebungen ­
  der  Kantonalbank  von  Bern  und  der  St.  Galler  Kantonalbank
in  der  jüngsten  Zeit  erinnert.
Neben  den  erwähnten  vollständigen  Aufsaugungen  von  Klein-  und
Mittelbanken  durch  Grossbanken  hat  der  Konzentrationsprozess  noch  nach
einer  andern  Richtung  auf  die  Lokalbanken  eingewirkt,  wir  meinen  durch
Anlehnung  einer  Lokalbank  an  eine  Grossbank,  die  durch
Übernahme  eines  Teiles  des  Aktienkapitals  der  Mittelbank  dauerndes
Interesse  an  ihr  nimmt.  Das  ist  gerade  die  Form  der  Konzentration,  die  in
jüngster  Zeit  wieder  in  Erscheinung  getreten  ist.  Es  sind  namentlich  zwei
Grossbanken,  die  in  dieser  Form  ihren  Machtbereich  ausdehnen,  die
Schweiz.  Bankgesellschaft  in  Winterthur  und  St.  Gallen
und  die  Aktiengesellschaft  Leu  &amp;amp;  Co.  in  Zürich.  Die  Schweiz.
Bankgesellschaft  hat  auf  diese  Weise  dauerndes  Interesse  genommen  an  der
Bank  in  Baden  und  der  Aargauischen  Creditanstalt  in  Aarau,  die  Aktiengesellschaft ­
  Leu  &amp;amp;  Co.  an  der  Berner  Handelsbank  und  der  Solothurner
Handelsbank.
Die  1863  gegründete  Bank  in  Baden,  die  infolge  zu  grosser
Engagements  ihrer  Zürcher  Filiale  geschwächt  worden  war,  trat  1905
diese  Filiale  an  die  Bank  in  Winterthur  ab,  die  damit  den  gesuchten
Eingang  in  Zürich  fand.  Die  beiden  Institute  schlossen  zugleich  eine
Interessengemeinschaft  miteinander  ab,  die  sich  äusserlich  darin  zeigte,
dass  die  Bank  in  Winterthur  mehr  als  die  Hälfte  des  vier  Millionen  Franken
betragenden  Aktienkapitals  des  Badener  Institutes  als  dauernde  Beteiligung
ins  Portefeuille  nahm.  In  den  Verwaltungsrat  der  Bank  in  Baden  traten
zwei  Vertreter  der  Bank  in  Winterthur.  Laut  Vertrag  soll  der  Zürcher  Sitz
der  Bank  in  Winterthur  den  Kunden  der  Bank  in  Baden  dieselben  Erleichterungen ­
  leisten,  wie  vorher  die  eigene  Filiale.  Die  Schweiz.  Bankgesellschaft, ­
  als  Nachfolgerin  der  Bank  in  Winterthur,  besass  auf  31.  Dezember ­
  1912  für  2,101,000  Fr.  (nominal)  Aktien  der  Bank  in  Baden.  Ein
noch  engerer  Anschluss  fand  1913  statt,  indem  durch  Umtauschangebot
an  die  Aktionäre  der  Bank  in  Baden  die  Schweiz.  Bankgesellschaft  in  den
Besitz  von  6844  Aktien  (von  im  ganzen  8000)  der  Bank  in  Baden  kam.
Diese  Kombination  bezeichnete  der  Verwaltungsratspräsident  der  Bank  in
Baden  als  ein  Idealgebilde  für  die  Kundschaft  der  Bank,  sie  biete  die  Vorteile ­
  der  Gross-  und  Kleinbank.  1)

)  Neue  Zürcher  Zeitung  vom  1.  April  1913.
        <pb n="91" />
        91

Gelegenheit  zu  weiterer  Ausbreitung  im  Aargau  und  damit  zur  Abrundung ­
  ihrer  Interessensphäre  fand  die  Schweiz.  Bankgesellschaft  1913
durch  ein  engeres  Verhältnis  zur  Aargauischen  Creditanstalt  in
Aarau,  bei  deren  Gründung  (1872)  sie  als  Bank  in  Winterthur  schon  mitgewirkt ­
  hatte.  Die  Aargauische  Creditanstalt  ist  das  kapitalkräftigste
private  Kreditinstitut  des  Kantons  Aargau,  sie  ist  eine  reine  Handelsbank
im  engern  Sinne  und  besitzt  Filialen  in  Laufenburg  und  Wohlen.  Ihre  Anlagen ­
  bestehen  zur  Hauptsache  aus  Kontokorrent-  und  Wechselforderungen.
Die  Aargauische  Creditanstalt  wird  wie  die  Bank  in  Baden  als  selbständiges
Institut  weitergeführt,  die  Schweiz.  Bankgesellschaft  hält  ihrerseits  den
Kunden  des  aargauischen  Institutes  die  Organisation  ihrer  Sitze  und  Niederlassungen ­
  in  gleicher  Weise  zur  Verfügung  wie  ihren  eigenen.  Die  finanzielle ­
  Beteiligung  der  Schweiz.  Bankgesellschaft  wurde  in  folgender  Weise
durchgeführt.  Die  Aargauische  Creditanstalt  erhöhte  ihr  Kapital  von
7  auf  10  Millionen  Franken  und  überliess  diese  zu  50%  einbezahlten
3  Millionen  Franken  Aktien  der  Bankgesellschaft  als  dauernde  Beteiligung. ­
  Den  Aktionären  der  Aargauischen  Creditanstalt  wurde  überdies ­
  ein  Umtausch  ihrer  Aktien  in  solche  der  Schweiz.  Bankgesellschaft
in  einem,  den  Kursen  der  beiden  Papiere  entsprechenden  Verhältnis  angeboten.
  So  gelangte  die  Bankgesellschaft  in  den  Besitz  der  grossem
Hälfte  des  Aktienkapitals,  11,539  Stück  von  im  ganzen  20,000  per
31.  Dezember  1913.
Die  1863  gegründete  Berner  Handelsbank  war  durch  Immobilisation ­
  bei  industriellen  Unternehmungen  zu  Anfang  des  Jahrhunderts  in
eine  unbefriedigende  Lage  gekommen;  das  Institut  wollte  sich  nicht
mehr  recht  entwickeln,  und  der  Kurs  der  Aktien  blieb  ein  gedrückter.  So
sah  die  Bankleitung  die  Anlehnung  an  die  Zürcher  Grossbank  Leu  &amp;amp;  Co.
als  geeigneten  Weg,  dem  Institut  zur  Prosperität  zu  verhelfen.  Durch
Aktienumtausch  setzte  sich  die  A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.  in  den  Besitz  des  Hauptteils ­
  des  Aktienkapitals  der  Berner  Handelsbank;  sie  weist  auf  31.  Dezember ­
  1912  nom.  3,553,600  Fr.  des  vier  Millionen  Franken  betragenden
Kapitals  der  Handelsbank  als  bleibende  Beteiligung  auf.  Im  Verwaltungsrat
des  Berner  Institutes  ist  die  Zürcher  Grossbank  durch  vier  Mitglieder
vertreten.
Die  Solothurner  Handelsbank,  gegründet  1847  als  Hilfs-  und
Ersparniskasse  Solothurn-Lebern,  nahm  1874  die  Firma  Solothurner  Hilfskasse, ­
  1906  unter  Rücksichtnahme  auf  die  tatsächlichen  Verhältnisse,  den
gegenwärtigen  Namen  an.  Die  Bank  besitzt  eine  Filiale  im  gewerbereichen
Olten.  Die  Geldknappheit  der  jüngsten  Zeit,  die  Schwierigkeit,  für  eine
Mittelbank  die  nötigen  Gelder  zu  finden,  mussten  der  Bank  die  Nachteile
        <pb n="92" />
        92

ihrer  Isolierung  vor  Augen  führen.  So  suchte  sie  Anlehnung  an  eine  Grossbank ­
  und  fand  sie  durch  eine  Verbindung  mit  der  A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.,  die  ja
schon  bis  nach  Bern  vorgedrungen  war.  Auch  hier  bleibt  die  Selbständigkeit
der  Solothurner  Handelsbank  mit  ihrer  besondern  Organisation  für  die
.Befriedigung  der  lokalen  Bedürfnisse  erhalten.  Die  finanzielle  Beteiligung
der  A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.  wurde  so  durchgeführt,  dass  die  Solothurner  Handelsbank ­
  ihr  Kapital  um  500,000  Fr.,  die  von  Leu  &amp;amp;  Co.  übernommen  wurden,
erhöhte.  Daneben  setzte  sich  die  Zürcher  Bank  durch  Umtauschangebot
an  die  Aktionäre  in  den  Besitz  der  grösseren  Hälfte  des  Aktienkapitals
der  Solothurner  Handelsbank  ;  sie  besitzt  per  31.  Dezember  1913  von
4000  Aktien  deren  2819.
Soweit  die  tatsächlichen  Verhältnisse  und  die  bisherigen  Einwirkungen
der  Bankkonzentration  auf  die  Lokal-  und  Mittelbanken.
Bei  einer  Beurteilung  der  schweizerischen  Bankkonzentration ­
  dürfen  nicht  Urteile,  die  für  Deutschland  oder  Frankreich  Gültigkeit ­
  haben,  ohne  weiteres  auf  unsere  Verhältnisse  übertragen  werden.
Unsere  sog.  schweizerischen  Grossbanken  sind  bei  weitem  nicht  etwa  die
Depositenbanken,  zu  denen  sich  die  drei  grossen  französischen  Kreditinstitute ­
  (Credit  Lyonnais,  Societe  Generale,  Comptoir  National)  ausgewachsen ­
  haben;  sie  erfüllen  wohl  fast  allgemein  alle  die  Aufgaben,  die
z.  B.  gerade  in  Frankreich  den  grossen  Provinzbanken  zufallen.  Ja  sie  sind,
gemessen  mit  ausländischem  Masstab,  in  ihrer  Mehrzahl  eigentlich  nur  grosse
Regionalbanken.
Dennoch  ist  sicher  Tatsache,  dass  der  kleine  Gewerbetreibende,  der
Handwerker  und  der  Kleinhändler  bei  ihnen  nicht  immer  das  Interesse
findet,  das  er  sich  wünscht.  Dafür  haben  wir  in  der  Schweiz  aber  auch
unsere  zahlreichen  Kantonalbanken,  die  vielfach  eine  ihrer  Hauptaufgaben
darin  erblicken,  dem  kleinen  Manne  zu  dienen;  ausser  ihnen  existiert  die
Schweiz.  Volksbank,  die  mit  ihren  zahlreichen  Kreisbanken  sich  den  örtlichen
Verhältnissen  gut  anpassen  kann  und  die  eigentlich  eine  Organisation  von
Lokalbanken  darstellt.  Und  doch  ist  kein  Zweifel,  dass  die  Gegenden,  die
heute  potente  Lokalbanken  besitzen,  ein  grosses  Interesse  an  ihrem  Fortbestand ­
  haben  und  dass  weite  Kreise  jetzt  zur  vollen  Zufriedenheit  bei
dieser  Lokalbank  ihre  Kreditbedürfnisse  decken  können,  die  bei  einer  Grossbankfiliale ­
  wohl  nicht  das  gleiche  Verständnis  fänden.
So  ist  man  bemüht,  Wege  ausfindig  zu  machen,  die  eine  Weiterexistenz ­
  eines  gesunden  Mittelbankstandes  möglich  machen.
Dabei  ist  man  sich  in  ernsten  Kreisen  wohl  bewusst,  dass  es  sich  nicht
darum  handeln  kann,  ä  tout  prix  alle  bestehenden  kleinen  und  mittleren
Institute  am  Leben  zu  erhalten;  denn  es  kann  wohl  keinem  Zweifel  unter-
        <pb n="93" />
        93

Hegen,  dass  in  einzelnen  Gegenden  in  Bankgründungen  des  Guten  zu  viel
geschehen  ist.
Ein  Vorschlag  geht  gelegentHch  dahin,  zwischen  Gross-  und  Kleinbanken ­
  ein  ähnhches  Verhältnis  anzubahnen,  wie  es  besteht  zwischen
einzelnen  Grossbanken  und  befreundeten  Hypothekarinstituten,  eine
gegenseitige  Aushilfe  und  Arbeitsteilung.  So  soll  sich  die  Kleinbank  bei
Wahrung  ihrer  Selbständigkeit  an  eine  Grossbank  anlehnen  können,  so  dass
sie  ihr  die  grossen  Geschäfte,  die  für  sie  zu  viel  Risiko  in  sich  schliessen,
ganz  oder  teilweise  überlässt,  während  dafür  die  Grossbank  auf  eine  Konkurrenzierung
  verzichtet  und  der  Kleinbank  nötigenfalls  finanzielle  Stütze
und  Aushilfe  bietet.  1)  Das  könnte  verhüten,  dass  die  kleine  Bank  sich  in
das  für  sie  gefährhche  Fahrwasser  der  Grossbank  begeben  würde.
Bei  näherer  Prüfung  eines  solchen  Vorschlages  wird  doch  zugegeben
werden  müssen,  dass  die  Grossbank,  die  so  ihre  schützenden  Fittiche  über
die  Kleinbank  breitet,  auf  irgend  eine  Weise  bei  ihr  Einfluss  erlangen  sollte.
Andernfalls  könnte  die  Kleinbank,  wenn  sie  sich  unter  Umständen  gestärkt
und  gekräftigt  fühlt,  die  Verbindung  einfach  wieder  lösen  oder  den  Anschluss
an  eine  andere  Bank  vorziehen.  Ein  solches  Interesse  der  Grossbank  würde
sich  aber  wohl  kaum  gut  anders  als  durch  Übernahme  eines  Teiles  des
Aktienkapitals  der  Kleinbank  denken  lassen.  Dann  kommen  wir  zu  dem
Verhältnis,  in  dem  die  Bank  in  Baden  und  die  Aargauische  Creditanstalt
zur  Schweiz.  Bankgesellschaft  und  die  Berner  und  Solothurner  Handelsbank ­
  zur  A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.  stehen.

3.  Die  Bestrebungen  zum  Abschluss  eines  schweizerischen
Bankensyndikates.
Ein  weiterer  Vorschlag  zum  Schutz  der  Lokal-  und  Mittelbanken  geht
dahin,  diese  Banken  möchten  durch  genossenschafthchen  Zusammenschluss
den  Grossbanken  gegenüber  mehr  Widerstandskraft  gewinnen  und  in  ihrer
Vereinigung  auch  teilnehmen  an  grossem  Emissions-Geschäften,  die  sonst
die  Grossbanken  als  ihre  Domäne  betrachten.
Auf  diese  Idee  soll  im  folgenden  noch  eingetreten  werden,  einmal,  weil
dafür  in  Frankreich  ein  Beispiel  existiert,  das  geeignet  ist,  die  MögHchkeit
einer  solchen  Selbsthilfe  zu  demonstrieren  und  dann  vor  allem  deswegen,
weil  in  diesem  Sinne  auch  ein  erster  Schritt  unternommen  worden  ist,
der  allerdings  bis  zur  Stunde  noch  nicht  zu  einem  greifbaren  Resultat
geführt  hat.

1 )  Vergl.  Neue  Zürcher  Zeitung  vom  20.  November  1912.
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        94

In  Frankreich  schlossen  sich  1899  eine  Anzahl  von  Provinzbanken
als  Syndieat  des  Banques  de  Province  zusammen.  Zweck  des  Syndikates
sollte  sein  die  Erteilung  finanzieller  Auskünfte  an  die  Mitglieder,  Prüfung
von  Finanz-,  Handels-  und  industriellen  Angelegenheiten,  Erleichterungen
bei  Beteiligung  von  Mitgliedern  an  der  Gründung  von  Gesellschaften  und
der  Übernahme  von  Wertpapieren,  Erlangung  der  bestmöglichen  Bedingungen ­
  für  die  Beteiligung  von  Mitgliedern  bei  Effektenemissionen.
1904  wurde  an  Stelle  des  bisherigen  Vereins  als  ausführendes  Organ  eine
Aktiengesellschaft,  die  Societe  Centrale  du  Syndieat  des  Banques  de
Province,  gesetzt,  deren  Mitglieder  nur  Angehörige  des  Syndikates  durch
Übernahme  einer  Aktie  werden  konnten.  Schon  1908  partizipierte  die
Societe  Centrale  mit  einem  Siebentel  beim  „Grossen  Konsortium.“  Ein
Finanzbureau  studiert  die  der  Gesellschaft  von  aussen  oder  von  Mitgliedern
angetragenen  Geschäfte,  und  ein  reichhaltiges  Archiv  steht  den  Mitgliedern ­
  zur  Verfügung.  Die  rasch  wachsende  Bedeutung  rief  einer  breitem
Basis,  und  so  wurde  1911  die  Gesellschaft  erweitert  zur  „Societe  Centrale
des  Banques  de  Province“  mit  einem  Aktienkapital  von  50  Millionen  Franken,
das  schon  1912  auf  100  Millionen  Franken  erhöht  wurde.  Einbezahlt  ist  ein
Viertel.  Obschon  bei  diesen  Erhöhungen  eine  öffentliche  Subskription  stattfand, ­
  haben  sich  doch  die  Mitglieder  des  Syndikates  das  Übergewicht
dadurch  gesichert,  dass  sie  für  den  ihnen  reservierten  fünften  Teil  der  Aktien
ein  privilegiertes  Stimmrecht  besitzen.  Kaufmann  urteilt,  dass  es  keinem
Zweifel  unterliege,  dass  die  durch  die  Bankkonzentration  ausgelöste  Syndizierung ­
  von  grossem  Vorteil  für  die  Banken  der  Provinz  gewesen  sei,
wenigstens  für  die  kapitalkräftigeren,  während  den  kleinen  und  kleinsten
Lokalfirmen  durch  die  Syndizierung  schwerlich  viel  geholfen  werde.  Hier
in  diesem  Kreise  schreite  die  Konzentration  weiter  zur  Bildung  grosser
Regionalbanken.  Dieser  letzte  Punkt  wird  auch  bei  Beurteilung  unserer
Schweizerverhältnisse  zu  berücksichtigen  sein.
Am  13.  November  1911  trat  in  Zürich  eine  Konferenz  der  Vertreter ­
  schweizerischer  Klein-  und  Mittelbanken  zusammen,
um  über  die  zu  ergreifenden  Schritte  zum  Schutze  der  kleinen  und  mittleren
Institute  einen  vorläufigen  Ratschlag  zu  pflegen.  Nach  dem  gedruckt
vorliegenden  Protokoll  meldeten  sich  zur  Sitzung  über  60  Banken  an,
welche  an  Aktienkapital,  Reserven,  Obligationen  und  Spareinlagen  die
Gesamtsumme  von  über  350  Millionen  Franken  repräsentierten.  Vertreten
waren  dann  in  Wirklichkeit  etwas  weniger  Institute  (47).
In  einer  allgemeinen  Aussprache  wurde  konstatiert,  dass  die  Kleinund
  Mittelbanken  nicht  tatenlos  der  fortschreitenden  Entwicklung  auf  dem
Gebiet  des  Bankwesens  und  der  sich  hier  vollziehenden  Konzentration
        <pb n="95" />
        95

Zusehen  dürfen.  Immerhin  soll  ein  eventueller  Zusammenschluss  nicht  etwa
als  ein  unfreundlicher  Akt  gegenüber  den  Grossbanken,  die  für  die  schweizerische ­
  Volkswirtschaft  Grosses  getan  haben,  aufgefasst  werden,  er  soll
nur  ein  Schritt  zur  Erhaltung  der  volkswirtschaftlich  ebenso  wichtigen
lokalen  kleinern  Institute  bedeuten.  Zu  diesem  Zweck  soll  der  Verband
namentlich  ein  nach  innen  gerichtetes  Zusammengehen  der  zugehörigen
Anstalten  ermöglichen,  wobei  aber  die  Autonomie  der  einzelnen  Banken
in  keiner  Weise  eingeschränkt  werden  soll,  wie  auch  eine  gesunde  Konkurrenz ­
  nicht  ausgeschlossen  werden  darf.  Als  Programmpunkte  wurden
u.  a.  aufgestellt:  Schaffung  eines  zentralen  Archivs  und  einer  zentralen
Informationsstelle,  die  über  Wertpapiere,  Emissionen,  erteilte  Kredite,
Wechselproteste  usw.  Aufschluss  zu  geben  hätte;  Funktionieren  der
Vereinigung  als  Treuhandinstitut  zur  Ermöglichung  der  Ausgabe  von
hypothekarisch  sicher  gestellten  Obligationen  und  Pfandbriefen  durch
die  angeschlossenen  Institute;  Pflege  des  Emissionsgeschäftes;  Vermittlung ­
  von  Börsengeschäften  für  die  Mitglieder,  usw.
Eine  von  der  Versammlung  gewählte  Kommission  arbeitete  in  der  Folge
einen  Statutenentwurf  aus,  auf  Grund  dessen  dann  die  Weiterverfolgung
der  Angelegenheit  statthaben  sollte.
Nach  diesem  Statutenentwurf  bezweckt  die  mit  Sitz  in  Zürich  zu
errichtende  Genossenschaft  „Schweizerisches  Bankensyndikat“
die  Gründung  einer  zentralen  Auskunftstelle,  die  Einrichtung  eines  zentralen
Archivs  für  Wertschriften,  die  Vorbereitung  und  Vermittlung  von  gemeinsam ­
  zu  übernehmenden  Geschäften,  die  Ausführung  von  Börsenaufträgen
nur  für  die  Mitglieder  der  Genossenschaft,  die  Ausgabe  von  hypothekarisch
sicher  gestellten  Obligationen  und  Pfandbriefen,  die  Einlösung  von  Coupons ­
  und  von  verfallenen  Schuldtiteln  für  ihre  Mitglieder,  die  Vertretung
ihrer  Mitglieder  bei  Generalversammlungen,  in  Nachlassverträgen,  Liquidationen ­
  und  Konkursen,  die  Übernahme  von  Treuhänderschaften  für  ihre
Mitglieder  und  für  Dritte,  die  Mitwirkung  bei  Emissionen.
Als  Mitglieder  werden  physische  und  juristische  Personen  aufgenommen,
die  im  Handelsregister  als  Bankgeschäft  eingetragen  sind  und  die  je  einen
Anteilschein  von  1000  Fr.  auf  200,000  Fr.  des  laut  Handelsregister  ausgewiesenen ­
  Geschäftskapitals  erwerben.  Jede  persönliche  Haftbarkeit
ist  ausgeschlossen.  In  der  Generalversammlung  der  Genossenschaft  gilt
jeder  Stammanteil  für  eine  Stimme  mit  der  Einschränkung,  dass  kein
Genossenschafter  mehr  als  den  fünften  Teil  der  sämtlichen  in  der  Versammlung ­
  vertretenen  Stimmen  auf  sich  vereinigen  darf.
Dies  die  für  uns  wichtigsten  Bestimmungen.
        <pb n="96" />
        96

Es  sind  wohl  namentlich  drei  Hoffnungen,  die  die  Befürworter  des
Projektes  von  ihm  erwarteten.
Erstens  sollte  der  Zusammenschluss  den  Klein-  und  Mittelbanken
entsprechenden  Anteil  am  Emissionsgeschäft  bringen,  wie  dies  dem
französischen  Syndikat  gelungen  ist.  Man  hoffte,  dass  die  Grossbanken
mit  dem  Syndikat  zu  rechnen  anfangen  müssten  und  dass  es  bei  grossem
Emissionen  zugezogen  würde.  Auch  die  Zentralisation  des  gesamten
Börsengeschäftes  bei  der  Genossenschaft,  die  zur  Abwicklung  dann  die
einzelnen  Grossbanken,  resp.  die  am  Ring  vertretenen  Agenten  benützen
würde,  müsste  zu  grösserer  Unabhängigkeit  der  Mitglieder  und  zu  einem
guten  Verhältnis  des  Syndikats  zu  den  Grossbanken  führen.
Ein  zweiter  Punkt  war  die  Hoffnung  auf  die  zentrale  Auskunftsstelle. ­
  Die  Banken  haben  alle  das  Gefühl,  dass  die  heutige  Information ­
  durch  Auskunfteien  oder  befreundete  Institute  nicht  genügt,  dass
eine  Stelle  Nutzen  stiften  könnte,  der  alle  Mitglieder  die  von  Kunden
beanspruchten  Blanko-Kontokorrentkredite,  Diskontkredite  und  eingegangene ­
  Bürgschaftsverpflichtungen  mitteilten  und  von  wo  sie  auf
Anfrage  Auskunft  erhielten,  die  weitaus  besser  und  zuverlässiger  sein  müsste,
als  die  heute  möglichen  Informationen.
Und  drittens,  und  dies  ist  wohl  der  Punkt,  der  am  ehesten  alle  Institute
betraf,  hoffte  man  auf  vermehrte  Geldzufuhr,  die  durch  die  verschiedenen ­
  Bankzusammenbrüche  für  einen  Grossteil  der  Klein-  und
Mittelbanken  gar  sehr  ins  Stocken  geraten  war.  Die  einzelnen  Institute
könnten  Obligationen  mit  spezieller  Pfandsicherheit  emittieren,  indem  sie
als  Pfänder  gute  Hypothekartitel  bei  der  Zentralstelle  hinterlegen  würden.
Für  solche  Obligationen  erwartete  man  einen  guten  Absatz  und  damit  einen
neuen  Zufluss  fremder  Gelder.
Und  nun  das  Resultat  dieser  B  estrebungen.  Einige  der  damals
noch  teilnehmenden  Institute,  und  zwar  gerade  von  den  grossem,  haben
unterdes,  allerdings  in  verschiedener  Form,  durch  Fusion  und  Interessengemeinschaft, ­
  ihren  Tribut  an  die  Konzentrationsbewegung  entrichtet.
In  der  ganzen  Angelegenheit  des  Zusammenschlusses  der  Klein-  und  Mittelbanken ­
  ist  ein  vollständiger  Stillstand  eingetreten,  der  einem  gänzlichen
Scheitern  des  Projektes  wenigstens  für  den  Moment  sehr  ähnlich  sieht.
Es  scheint,  dass  bei  den  grossem  Instituten,  die  sehr  oft  angenehme  Beziehungen ­
  zu  Grossbanken  unterhalten,  das  Bedürfnis  nach  Schutz  durch
ein  Bankensyndikat  nicht  so  intensiv  gefühlt  wird  und  dass  die  kleinen  und
kleinsten  Kassen,  für  die  der  Schutz  wohl  ähnlich  wie  in  Frankreich,  auch
unzureichend  wäre,  selber  zu  schwach  sind,  initiativ  vorzugehen.
        <pb n="97" />
        97

f

VIII.
Die  Sicherung  der  Depositen  und  die
Revisionsverbände.
1.  Die  Sicherung  der  Spareinlagen.
Wir  hatten  Gelegenheit  zu  konstatieren,  wie  die  Lokal-  und  Mittelbanken ­
  bedeutende  Summen  an  eigentlichen  Spargeldern,  Depositen  und
Obligationengeldern  an  sich  gezogen  haben,  und  so  ist  denn  auch  schon
oft,  namentlich  immer  nach  schlimmen  Erfahrungen,  die  Frage  aufgeworfen
worden,  was  auf  privatem  oder  staatlichem  Wege  zur  Sicherung
dieser  Depositen  getan  werden  könne.  Inwieweit  eine  gewisse  Sicherheit
darin  besteht,  dass  diesen  fremden  Geldern  genügend  eigene  Mittel  gegenüberstehen, ­
  haben  wir  schon  früher  berührt.
Man  ist  nun  allgemein  geneigt,  für  die  Spargelder  eine  besondere
Sicherheit  zu  verlangen  in  der  nicht  unberechtigten  Annahme,  es  handle
sich  hier,  wie  wohl  bei  keiner  andern  Geldanlage,  um  den  Sparpfennig,  ja
den  Notpfennig  der  kleinen  Leute.  Das  hat  zur  Folge  gehabt,  dass  in  einigen
Kantonen  schon  frühe  Bestimmungen  zum  Schutze  dieser  Spareinlagen
aufgestellt  wurden.  Auch  das  neue  Zivilgesetzbuch  wollte  nicht  achtlos
an  dieser  wichtigen  Frage  vorübergehen,  und  so  sagt  denn  der  Artikel  57
der  Einführungsbestimmungen,  dass  die  Kantone  bis  zur  bundesrechtlichen
Regelung  des  Sparkassenwesens  befugt  sind,  für  die  Spareinlagen,  die  in
ihrem  Gebiet  einbezahlt  werden,  an  Wertpapieren  und  Forderungen  der
betreffenden  Kassen  mit  einer,  die  Rechte  Dritter  hinreichend  wahrenden
Abgrenzung,  ein  gesetzliches  Pfandrecht  zu  schaffen.  Solche,  auf  dem  Wege
der  Gesetzgebung  zu  erlassende  Bestimmungen  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit ­
  der  Genehmigung  des  Bundesrates,  der  insbesondere  darauf  zu  achten
hat,  dass  der  Begriff  der  Spareinlage  genügend  festgestellt  und  die  Abgrenzung ­
  der  Pfandgegenstände  mit  hinreichender  Klarheit  durchgeführt
wird.
Seither  sind  eine  Reihe  von  Kantonen  zu  einer  gesetzlichen  Ordnung
des  Sparkassenwesens  geschritten.
        <pb n="98" />
        98

So  verpflichtet  St.  Gallen  die  Institute,  die  Spargelder  annehmen
wollen,  dafür  die  Genehmigung  des  Regierungsrates  einzuholen,  jährlich
nach  vorgeschriebenem  Formular  Rechnung  abzulegen  und,  soweit  es
Anstalten  betrifft,  die  neben  der  Sparkasse  noch  andere  Geschäfte  betreiben,
wie  die  Institute  unserer  Gruppe,  für  die  Spareinlagen  sichere  Wertpapiere
im  Betrag  von  110%  auszuscheiden.  Diese  Werttitel  haften  in  erster  Linie
den  Sparkasseneinlegern  für  ihre  Guthaben  bis  auf  3000  Fr.,  für  grössere
Guthaben  nur,  wenn  sie  durch  Zinszuwachs  3000  Fr.  überschritten  haben.
Gemäss  diesen  Gesetzesbestimmungen  scheidet  z.  B.  die  Rheintalische
Creditanstalt  in  Altstätten  in  ihrer  Bilanz  vom  31.  Dezember  1912  deckungspflichtige ­
  Sparkassaguthaben  (3,691  Mill.  Fr.)  und  nicht  deckungspflichtige
Sparkassaguthaben  (1,834  Mill.  Fr.)  und  weist  dem  entsprechend  ein
Sparkassenpfand-Debitorenkonto  (st.  gallische  Pfand-  und  Versicherungsbriefe) ­
  von  4,271  Millionen  Franken  aus.
Basel-Stadt  nimmt  auch  auf  die  Liquidität  Rücksicht.  Es  setzt
fest,  dass  mindestens  25%  der  Spareinlagen  in  liquiden  Mitteln  ersten
Rangesl)  ohne  Barschaft  vorhanden  sein  müssen  und  höchstens  75%  in
Grundpfändern.  Diese  dürfen  höchstens  2 /3  des  Grundstückwertes  darstellen,
und  2 /ä  müssen  auf  längstens  drei  Monate  kündbar  sein.  Auch  in  Basel  ist
eine  Höchstgrenze  der  privilegierten  Spargelder  von  5000  Fr.  (bei  Anlagen
für  Unterstützungskassen,  wohltätige  und  gemeinnützige  Zwecke  und  bei
vormundschaftlichen  Anlagen  10,000  Fr.)  angenommen.
Tessin  verlangt  einen  Garantiefonds  in  der  Höhe  der  Spareinlagen,
die  sich  freiwillig  unter  das  Gesetz  stellen.  Dieser  Fonds  muss  zu  mindestens
20%  in  Wertschriften  des  tessinischen  Staates  und  seiner  Gemeinden  oder
in  kantonalen  Hypothekentiteln  ersten  Ranges  angelegt  sein.  Für  den  Rest
sollen  nationalbank-lombardfähige  Werttitel  da  sein.
Zürich  verlangt  von  den  Instituten,  die  in  Verbindung  mit  dem  Wort
„Sparen“  gewerbsmässig  Gelder  zur  Verwaltung  und  Verzinsung  mit  der
Verpflichtung  auf  sofortige  oder  kurzbefristete  Rückzahlung  annehmen,
dass  sie  mindestens  80%  der  ihnen  an  vertrauten  Spargelder  in  guten
schweizerischen  Schuldbriefen  oder  in  Obligationen  von  Bund,  Kantonen
und  Gemeinden,  oder  von  anerkannt  soliden  Bankinstituten  und  schweizerischen ­
  Verkehrsanstalten,  die  öffentlich  Rechnung  stellen,  anlegen.  An
diesen  Wertschriften,  die  gesondert  unter  Mitwirkung  von  zwei  Schlüsslern,
von  denen  einer  vom  Regierungsrat  als  Vertreter  der  Sparkassengläubiger
bezeichnet  wird,  aufbewahrt  werden,  besteht  für  die  Spareinlagen  ein

)  Vergl.  S.  80.
        <pb n="99" />
        99

gesetzliches  Pfandrecht,  das  von  den  Fonnvorschriften  des  Z.  G.  B.  über
das  Fahrnispfandrecht  befreit  ist.  Zur  Sicherung  der  Zahlungsbereitschaft
sind  stets  mindestens  5%  der  gesamten  Spareinlagen  in  gesetzlicher  Barschaft, ­
  Bankguthaben,  bankfähigen  Wechseln  oder  leicht  realisierbaren
Wertpapieren  bereit  zu  halten.  Die  Unternehmen  sind  zur  Äufnung  eines
Reservefonds  von  mindestens  5%  der  Spareinlagen  verpflichtet.
Entwürfe  zu  Sparkassengesetzen  hegen  zurzeit  noch  vor  in
einer  Reihe  weiterer  Kantone.
Schwierigkeit  macht  bei  allen  diesen  gesetzlichen  Regelungen  der
Begriff  „Spargelder.“  Meist  wird  das  Vorkommen  des  Wortes  „Sparen“
in  irgend  einer  Zusammensetzung  zur  Bedingung  gemacht,  so  dass  also  die
übrigen  Depositen  und  die  Obhgationengelder  nicht  unter  das  Gesetz  fallen.
Mit  Rücksicht  darauf,  dass  aber  unter  diesen  Geldern  sehr  viel  eigentliche
Spargelder  sind,  hat  der  zürcherische  Kantonsrat  am  14.  Oktober  1913
folgende  Motion  ohne  Widerspruch  erheblich  erklärt:  „Der  Regierungsrat
wird  eingeladen,  zu  prüfen  und  Bericht  und  Antrag  einzubringen,  ob  und
in  wieweit  besondere  gesetzliche  Bestimmungen  auch  über  den  gewerbsmässigen ­
  Verkehr  mit  fremden  Geldern  in  anderer  Form  als  derjenigen
eigentlicher  Spargelder  erlassen  werden  sollen.“
Auf  eidgenössischem  Boden  wurde  schon  am  18.  Juni  1913  im  Nationalrat ­
  eine  Motion  folgenden  Wortlautes  eingereicht:  „Der  Bundesrat  ist
eingeladen,  die  Frage  zu  prüfen  und  Bericht  zu  erstatten,  ob  es  nicht  angebracht ­
  sei,  das  Obligationenrecht,  Titel,Aktiengesellschaft 1  im  Sinne  einer
Verschärfung  der  Haftung  der  Verwaltung  und  Kontrolle  beförderlichst  zu
revidieren.“  Die  Motion  wurde  am  30.  Januar  1914  vom  Bundesrat  entgegengenommen. ­
  Schon  vorher  hatte  aber  der  Bundesrat  das  Handels-  und
Industriedepartement  beauftragt,  in  Verbindung  mit  dem  Justiz-  und
Finanzdepartement  zu  prüfen,  ob  nicht  bundesrechtliche  Vorschriften  über
das  Bankwesen  zu  erlassen  seien  und  im  Falle  der  Bejahung  eine  Vorlage
einzubringen.  Der  Zweck  der  Bundesgesetzgebung  soll  in  erster  Linie  der
Schutz  der  in  irgendeiner  Form  in  Kreditinstituten  angelegten  oder  investierten ­
  Kapitalien  sein. 1 )
2.  Die  Revisions  verbände.
Im  Zusammenhang  mit  dem  Verlangen  nach  Gesetzen  über  die  Sicherung ­
  der  Spargelder  ist  auch  gelegentlich  einer  staatlichen  Beaufsichtigung ­
  der  Kreditinstitute  überhaupt  das  Wort  geredet  worden.  So
i)  Vergleiche  auch  Neue  Zürcher  Zeitung  Nr.  110  vom  24.  Januar  1914  und  Nr.  323
vom  4.  März  1914.
        <pb n="100" />
        100

bestimmt  der  allerdings  bis  jetzt  nicht  gesetzgeberisch  ausgebaute  Artikel  93
der  Aargauischen  Staatsverfassung:  „Der  Staat  hebt  und  ordnet  das
Kreditwesen.  ..  Der  Staat  führt  die  Oberaufsicht  über  die  Verwaltung
der  Kreditinstitute.  Er  trifft  Massnahmen  zum  Schutz  der  Gläubiger  und
Schuldner.“  Offenbar  wird  hier  dem  Staat  etwas  viel  zugemutet.
Eingriffe  des  Staates  in  das  innere  Leben  der  Kreditinstitute  werden
gefürchtet.  Man  bangt  einerseits  vor  der  Unersättlichkeit  des  Fiskus  und
anderseits  traut  man  ihm  nicht  die  nötige  Sachkenntnis  und  Subtilität  zu.
So  versuchte  man  auf  privatem  Wege  eine  Organisation  zu  schaffen,
die  die  staatliche  Einmischung  ersetzen  und  damit  unnötig  machen  könnte.
Ein  erster,  wenn  auch  nicht  geglückter  Versuch  war  der  Bernische
Sparkassenverband  vom  Jahre  1901,  der  immer  nur  einen  kleinen
Teil  der  in  Betracht  kommenden  Institute  umfasste  und  der  darum  keine
Wirkung  ausüben  konnte.
Dagegen  gelang,  gerade  unter  dem  Einfluss  der  vielen  Beunruhigungen
auf  dem  Gebiet  der  kleinen  Banken  und  Sparkassen  der  jüngsten  Zeit,  ein
neuer  Versuch  im  Kanton  Bern,  der  wohl  berufen  ist,  Schule  zu  machen
und  als  Vorbild  für  andere  Kantone  zu  dienen.  Am  16.  Oktober  1912  wurde
der  Revisionsverband  bernischer  Banken  und  Sparkassen
konstituiert.  Im  Gegensatz  zum  ersten  Verband  umfasst  der  gegenwärtige
nicht  nur  Sparkassen,  sondern  auch  die  übrigen  Kreditinstitute,  und  deshalb
verdient  er  auch  vom  Standpunkt  unserer  Gruppe  aus  besonderes  Interesse.
Dem  Verband  gehören  gegenwärtig  62  Institute  an,  darunter  alle  Lokal-  und
Mittelbanken  mit  Ausnahme  von  zwei  Anstalten;  aber  auch  die  zu  den
Grossbanken  zählende  Kantonalbank  von  Bern  mit  ihren  Filialen  und  die
Kreisbanken  der  Schweiz.  Volksbank  sind  dem  Revisionsverband  beigetreten. ­
  Ein  solcher,  wenn  auch  freiwilliger  Verband,  dem  die  grosse  Mehrzahl ­
  der  Kreditinstitute  angehört  und  der  durch  seine  Organe  bei  ihnen
eine  ernsthafte  Revisionstätigkeit  ausübt,  ist  wohl  imstande,  eine  staatliche
Beaufsichtigung  mehr  als  zu  ersetzen.  Nach  und  nach  wird  die  Angehörigkeit ­
  zum  Verband  für  das  einzelne  Institut  kreditfördernd,  das  Fernbleiben
oder  gar  etwa  der  Ausschluss  aber  im  höchsten  Grade  kreditschädigend  sein.
Der  Verband  ist  nach  seinen  Statuten  vom  16.  Oktober  1912  freiwillig
für  alle  bernischen  Finanzinstitute,  welche  Sparkassengeschäfte  als  Hauptoder ­
  Nebenzweig  betreiben  (§  1),  und  zwar  gilt  hier  der  Begriff  „Sparkassengeschäft“ ­
  im  weitesten  Sinn.  Dazu  gehören  die  Entgegennahme  von
verzinslichen  Geldern  gegen  Ausstellung  von  Sparheften,  Gutscheinen,
Einlageheften,  Einlagescheinen,  Kassascheinen,  Obligationen,  Depot ­
        <pb n="101" />
        101

scheinen  usw.  und  die  statutengemässe  Anlage  und  Verwendung  dieser
Gelder  (§  2).  Zur  Sicherung  der  Spargelder  müssen  die  eigenen  Mittel
(einbezahltes  Gesellschaftskapital,  freie  Reserven  und  Staats-  oder  Gemeindegarantie ­
  zusammengenommen)  mindestens  10%  des  Einlagekapitals
ausmachen.  Institute,  deren  Haupttätigkeit  im  Hypothekargeschäft
besteht,  geniessen  hierbei  ein  gewisses  Privileg,  indem  sie  vom  Einlagekapital
den  Betrag  der  durch  zwei  Dritteile  des  Grundsteuerschatzungswertes  der
Pfänder  gedeckten  Anlagen  auf  Grundpfand  im  Kanton  Bern  und  der  vom
Regierungsrat  genehmigten  Gemeindedarlehen,  sowie  den  Wert  des  kursfähigen ­
  Wertschriftenbestandes  in  Abzug  bringen  können.  Die  Zahlungsbereitschaft ­
  soll  dadurch  erleichtert  werden,  dass  mindestens  10%  des  Spareinlagenkapitals ­
  (ohne  Kassascheine  und  Obligationen)  in  Barbeständen,
Bankguthaben,  Handelswechseln,  soliden  schweizerischen  Wertschriften
oder  Schuldscheinen  bernischer  Gemeinden  anzulegen  sind.  Die  Darstellung
der  jährlichen  öffentlichen  Rechnungsablage  ist  vorgeschrieben.  Jährlich  soll
wenigstens  einmal  bei  jedem  Verbandsmitglied  unvermutet  eine  Prüfung
des  Geschäftsbetriebes  durch  die  Inspektoren  des  Verbandes  vorgenommen
werden.  Als  äusserste  Massregelung  ist  der  Ausschluss  vom  Verband  vorgesehen. ­

In  St.  Gallen  besteht  seit  1904  eine  Vereinigung  der  Geschäftsführer
der  öffentlichen  ländlichen  Geldinstitute,  die  sich  vor  kurzem  in  einen
Revisionsverband  umgewandelt  hat.
Im  Kanton  Zürich  hat  sich  am  3.  April  1913  ein  Revisionsverband
zürcherischer  Spar-  und  Leihkassen  gebildet,  dem  bis  Ende  1913  dreizehn
Institute  beigetreten  sind.  Er  ist  ähnlich  organisiert  wie  der  Berner  Verband, ­
  nur  stehen  ihm  die  mittleren  und  grossen  Institute  fern.  Bei  den
Instituten,  welche  dem  Revisionsverbande  zürcherischer  Spar-  und  Leihkassen
  angehören,  erfolgt  die  gemäss  Gesetz  betreffend  die  staatliche
Beaufsichtigung  der  Sparkassen  vorgesehene  Überwachung  der  Institute
durch  das  Inspektorat  des  Verbandes.
Noch  in  einer  Reihe  anderer  Kantone  ist  seither  die  Initiative  zur
Gründung  von  Revisionsverbänden  ergriffen  worden.

8.  Die  Schweizerische  Revisionsgesellschaft  A.-G.
Im  Jahre  1912  ergriffen  die  Bank  in  Winterthur  (jetzt  Schweiz.  Bankgesellschaft), ­
  die  Aargauische  Creditanstalt,  die  Bank  in  Zofingen  und  die
Bank  in  Baden  die  Initiative  zur  Gründung.  Sie  wiesen  darauf  hin,  wie
        <pb n="102" />
        102

nach  allgemeiner  Ansicht  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Kontrolle  der
Aktiengesellschaften  zu  wünschen  übrig  lasse. 1 )  Tür  eine  künftige  Gesetzesrevision ­
  werden  als  Forderungen  aufgestellt  eine  schärfere  Fassung  der
Verantwortlichkeitsbestimmungen  für  die  Verwaltungsorgane  und  eine
Revision  durch  fachmännisch  geschulte  Revisoren.  Mit  einer  blossen  Ablehnung ­
  der  staatlichen  Beaufsichtigung  von  Seite  der  Banken  sei  es  nicht
getan,  es  müssen  Schritte  unternommen  werden,  damit  infolge  Selbsthilfe
der  Kreditinstitute  die  staatliche  Einmischung  unnötig  werde.  Ein  Mittel
dazu  sei  der  Zusammenschluss  möglichst  vieler  Institute  und  Übertragung
der  Revision  an  ein  gemeinsames  Inspektorat.
Am  3.  Oktober  fand  die  konstituierende  Generalversammlung  der  zur
Erreichung  dieses  Zweckes  gegründeten  Schweizerischen  Revisionsgesellschaft, ­
  A.-G.  in  Zürich  statt.  Das  Aktienkapital  beträgtgegenwärtig
  500,000  Fr.,  wovon  20%  einbezahlt  sind;  es  hat  in  erster  Linie
Garantiefunktion  und  soll  unter  Vermeidung  jeglicher  Spekulation  nur  in
ganz  solider  Weise  angelegt  werden.  Die  der  Gesellschaft  angeschlossenen
Institute  zeichnen  das  Aktienkapital  im  Verhältnis  ihrer  Bilanzsumme.
Gegenstand  des  Unternehmens  ist:
a)  Die  Vornahme  von  Revisionen  bei  Bankinstituten,  Ersparniskassen,
kommerziellen  und  industriellen  Betrieben,  sowie  bei  Verwaltungen;
b)  Die  Errichtung  oder  Reorganisation  von  Buchführungen,  sowie  die
Erstattung  von  Gutachten  über  buchhaltungsrechtliche  und  buchhaltungstechnische ­
  Fragen;
t
c)  Die  Besorgung  von  Treuhandgeschäften  jeder  Art.
Um  die  Direktion  namentlich  auch  gegenüber  den  im  Verwaltungsrat
vertretenen  Instituten  zu  sichern,  ist  vorgeschrieben,  dass  die  Angestellten
der  Anstalt  alle  Revisionsberichte,  Gutachten  und  sonstigen  vertraulichen
Aktenstücke  weder  Mitgliedern  der  Verwaltung  noch  Drittpersonen  zur
Einsicht  vor  legen  dürfen.
Nach  dem  Vertrag,  den  jede  Bank  mit  der  Revisionsgesellschaft
abschliesst,  verpflichtet  sie  sich,  jedes  Jahr  mindestens  einmal  der  Revisionsgesellschaft ­
  eine  vollständige  Revision  zu  übertragen.  Über  das  Ergebnis
ist  dem  Verwaltungsrat  des  Institutes  ein  ausführlicher  Bericht  zu  erstatten.
Sind  allfällig  festgestellte  Mängel  so  erheblich,  dass  der  Revisionsbeamte
hierin  eine  ernstliche  Gefahr  für  den  ungestörten  Fortbestand  des  Institutes
')  Yergl.  a.  Verhandlungen  der  Schweiz.  Gesellschaft  für  kaufmännisches  Bildungswesen
  vom  9.  Juni  1912  in  St.  Gallen.
        <pb n="103" />
        103

erblickt,  so  hat  er  den  Verwaltungsrat  zur  Hebung  dieser  Mängel  einzuladen.
Kommt  die  Bank  dieser  Aufforderung  nicht  nach,  so  ist  der  Verwaltungsrat
der  Revisionsgesellschaft  davon  in  Kenntnis  zu  setzen,  der  die  Vornahme
weiterer  Revisionen  ablehnen  kann.
Die  Schweiz.  Revisionsgesellschaft  ist  also  ein  Versuch,  die  fachmännische ­
  Beaufsichtigung  der  Kreditinstitute  auf  dem  Gebiet  der  ganzen
Schweiz  in  die  Tat  umzusetzen.  Ihr  sind  bisher  18  Banken  mit  34  Sitzen
und  Filialen  beigetreten.  Was  die  Gesellschaft  gerade  für  unsere  Gruppe
von  Bedeutung  macht,  ist  die  Tatsache,  dass  von  diesen  18  Instituten  neun,
also  die  Hälfte  Lokal-  und  Mittelbanken  sind.
        <pb n="104" />
        IX.

Schlusswort.

Die  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  haben  gegenwärtig  keine
leichte  Stellung,  denn  das  Gebiet  des  Kreditwesens  ist  ausserordentlich
stark  konkurrenziert.  Erstens  kommt  die  mächtige  Gruppe  der  im  Kartell
schweizerischer  Banken  vereinigten  Grossbanken  mit  auf  Ende  1912

folgenden  Kapitalien:
Schweizerischer  Bankverein,  Basel  ....  Er.  82,000,000.—
Schweizerische  Kreditanstalt,  Zürich  ...  „  75,000,000.—
Eidgenössische  Bank,  Zürich  ,,  36,000,000.—
A.-G.  Leu  &amp;amp;  Co.,  Zürich  ,,  36,000,000.—
Schweiz.  Bankgesellschaft,  Winterthur  und
St.  Gallen  „  35,000,000.—
Union  Financiere,  Genf  „  12,000,000.—
Schweiz.  Volksbank,  Bern  „  63,000,000.—

Kantonalbank  von  Bern  (bei  den  Kantonalbanken ­
  mitgezählt  ,
Er.  339,000,000.—
Daneben  steht  als  ebenfalls  mehr  oder  weniger  geschlossene  Gruppe
der  Verband  schweizerischer  Kantonalbanken  mit  auf  Ende  1912
rund  242  Millionen  Franken  Dotationskapital.  Dazu  kommen  noch  eine
Reihe  von  grossen  Hypothekenbanken,  die  entweder  ebenfalls  staatliche
Institute  sind  oder  dann  durch  Anlehnung  an  eine  grosse  Handelsbank  ihre
Position  auf  dem  Kapitalmarkt  gekräftigt  haben.  Eine  Anzahl  von  Grossbanken ­
  nahestehenden  Trustbanken,  dann  Leihkassen,  Spar-  und  Leihkassen ­
  und  Sparkassen  vermehren  die  Konkurrenz  im  Wettstreit  um  die
verfügbaren  Kapitalien  der  Volkswirtschaft.
Nachdem  nun  der  Zusammenschluss  der  Lokal-  und  Mittelbanken
nicht  zustande  gekommen  ist  und  vielleicht  in  der  geplanten  Art  überhaupt
nicht  zur  Tat  werden  wird,  liegt  wohl  zunächst  das  einzige  Mittel,  das  die
mittleren  und  kleineren  Institute  zur  Verfügung  haben,  um  ihre  Stellung
        <pb n="105" />
        105

bei  Wahrung  ihrer  vollen  Unabhängigkeit  zu  verbessern  darin,  dass  sie  so
viel  als  möglich  dazu  beitragen,  das  Misstrauen,  das  durch  eine  Reihe  von
Zusammenbrüchen  im  Publikum  gerade  gegen  sie  aufgekommen  ist,  zu
zerstreuen.  Denn  dieses  Misstrauen  hat  dazu  geführt,  dass  der  Kapitalstrom ­
  den  staatlichen  Instituten  und  den  grossen  Banken  zufliesst  und  so
die  kleinen  Kreditinstitute  kaum  die  Mittel  haben,  um  den  gegenwärtigen
Stand  ihrer  Geschäfte  behaupten  zu  können.  Das  ersieht  man  deutlich
aus  dem  Protokoll  der  schon  erwähnten  Konferenz  schweizerischer  Kleinund
  Mittelbanken  in  Zürich,  wo  von  verschiedenen  Rednern  diese  Tatsache
unumwunden  ausgesprochen  wurde,  das  zeigt  aber  auch  ein  Blick  in  die
letzten  Bilanzen  der  kleinen  Institute.
Der  beste  Weg,  das  Vertrauen  des  Publikums  zu  gewinnen  und  zu
erhalten,  ist  wohl  die  Anbahnung  einer  weit  intensiveren  Kontrolle,  als  wir
sie  in  der  Vergangenheit  gehabt  haben  und  als  sie  unser  Aktienrecht  vorschreibt. ­
  Berufen  zur  Verwirklichung  dieses  Postulates  sind  die  Revisionsverbände, ­
  seien  sie  nun  kantonal  oder  auf  breiterer  Grundlage  aufgebaut.
Wenn  die  Geldgeber  die  Überzeugung  haben,  dass  durch  eine  fachgemässe,
strenge  Kontrolle  dafür  gesorgt  wird,  dass  grosse  Überraschungen  unangenehmer ­
  Art  nicht  zu  fürchten  sind,  dann  werden  sie  auch  bei  der  Anlage
ihrer  Gelder  diejenigen  Institute  bevorzugen,  die  ihnen  diese  Garantie  zu
bieten  scheinen.
Wir  glauben  also,  dass  der  in  der  jüngsten  Zeit  in  verschiedenen ­
  Kantonen  und  auf  verschiedene  Weise  eingeschlagene ­
  Weg  einer  strengen  sachlichen,  nicht  bloss  formellen ­
  Kontrolle  am  ehesten  geeignet  sei,  auch  den  mittleren
und  kleineren  Banken  diejenigen  Mittel  zuzuführen,  deren
sie  für  ein  gedeihliches  Wirken  in  ihrem  Kreise  bedürfen.
        <pb n="106" />
        ■

Die  EIGENEN  GELDER  der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken.  TABELLE  1
(in  1000  Franken)

Kapit  al  Fr.

1906

1907

1908

Kapital

Reserven

Eigene
Gelder

Kapital

Reserven

Eigene
Gelder

Kapital

Reserven

Eigene
Gelder

Gruppe  I

....  500,000

8,197

2,586

10,783

7,711

2,361

10,072

6,175

1,887

8,062

Gruppe  II

.  500,001—1,000,000

19,919

5,372

25,291

20,941

5,804

26,745

23,678

6,912

30,590

Gruppe  III

1,000,001—5,000,000

90,322

21,264

111,586

100,292

24,806

125,098

106,974

26,229

133,203

Gruppe  IV

.  .  über  5,000,000

46,500

11,673

58,173

46,500

11,985

58,485

48,500

12,839

61,339

Total  ....

164,938

40,895

205,833

175,444

44,956

220,400

185,327

47,867

233,194

Kapital

Fr.

1909

1910

1911

Kapital

Reserven

Eigene
Gelder

Kapital

Reserven

Eigene
Gelder

Kapital

Reserven

Eigene
Gelder

Gruppe  I

9  *  *

500,000

7,048

1,849

8,897

8,026

1,838

9,864

7,785

1,644

9,429

Gruppe  II

.  500,001—

-1,000,000

24,000

7,207

31,207

20,841

7)034

27,875

20,230

6,718

26,948

Gruppe  III

1,000,001  —

5,000,000

98,527

25,183

123,710

103,919

26,367

130,286

102,683

23,685

126,368

Gruppe  IV

.  .  über

5,000,000

54,500

14,255

68,755

87,500

15,448

102,948

104,500

24,153

128,653

Total  ....

184,075

48,494

232,569

220,286

50,687

270,973

235,198

56,200

291,398

106
        <pb n="107" />
        Die  AKTIVEN  der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken
(in  1000  Franken)

TABELLE  II.

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Kassa  und  Giroguthaben

24,549

21,268

16,713

14,833

15,564

17,879

Korrespondenten-Debitoren

28,047

25,895

29,641

30,419

36,668

43,497

Wechsel

152,170

158,603

162,445

175,157

175,591

188,062

Lombardvorschüsse  und  Reports

47,410

37,323

36,580

35,592

41,285

38,935

Kontokorrentdebitoren-Darleh  en

462,894

520,067

555,030

558,349

605,010

652,623

Hypotheken

167,806

175,466

187,117

196,672

201,745

210,185

Effekten  und  Syndikate

76,050

79,745

84,243

94,312

100,586

105,311

Mobilien  und  Immobilien

12,380

12,574

14,665

15,487

16,323

17,238

Sonstige  Aktiva

39,039

31,916

47,773

31,063

53,530

46,653

für  das  Jahr  1911  (in  1000  Franken)

Gruppe  I
500,000  Kap.

Gruppe  II
500,001  —  1,000,000

Gruppe  III
1,000,001-5,000,000

Gruppe  IV
über  5,000,000

Kassa  und  Giroguthaben

817

2,212

8,395

6,455

Korrespondenten-Debitoren

228

2,541

24,612

16,116

Wechsel

6,352

19,968

73,885

87,857

Lombardvorschüsse  und  Reports

206

17

10,773

27,939

Kontokorrentdebitoren  und  Darlehen  .  .  .

29,872

87,549

334,111

201,091

Hypotheken

19,257

32,830

82,563

75,535

Effekten  und  Syndikate

6,589

7,785

54,752

36,185

Mobilien  und  Immobilien

530

2,035

9,028

5,645

Sonstige  Aktiva

1,033

1,704

16,270

27,646

107
        <pb n="108" />
        Gliederung  der  BILANZ  der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  Tabelle  iii.
(in  1000  Franken)

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Leicht  greifbare  Mittel

252,176

243,089

245,379

256,001

269,108

288,373

Sonstige  Aktiva

758,169

819,768

888,828

895,883

977,054

1,032,010

Bilanzsumme

1,010,345

1,062,857

1,134,207

1,151,884

1,246,162

1,320,383

Fremde  Gelder

749,522

784,217

824,075

862,723

914,842

955,739

Sonstige  Verbindlichkeiten

54,990

58,240

76,938

56,592

60,347

73,146

Eigene  Mittel

205,833

220,400

233,194

232,569

270,973

291,398

Untergruppen

1906

1911

I.  Gruppe

11.  Gruppe

III.  Gruppe

IV.  Gruppe

I.  Gruppe

II.  Gruppe

III.  Gruppe

IV.  Gruppe

Leicht  greifbare  Mittel.  .

10,893

28,004

150,139

63,140

7,603

24,738

117,665

138,367

Sonstige  Aktiva  ....

69,080

117,529

401,588

169,972

57,281

131,903

496,724

346,102

Bilanzsumme

79,973

145,533

551,727

233,112

64,884

156,641

614,389

484,469

Fremde  Gelder  ....

67,475

114,275

406,203

161,569

53,709

123,191

444,469

334,370

Sonstige  Verbindlichkeiten

1,715

5,967

33,938

13,370

1,646

6,502

43,552

21,446

Eigene  Mittel

10,783

25,291

111,586

58,173

9,429

26,948

126,368

128,653

108
        <pb n="109" />
        TABELLE  IV.
Die  LIQUIDITÄT  bei  den  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  (Gesamtgruppe)  (in  1000  Fr.)

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Notenemission  .

22,250

9,865

3,128

1,083

—

—

Check-,  Giro-  und  Korrespondenten-Kreditoren-Gelder


22,322

27,591

37,023

38,642

61,778

69,886

Kontokorrent-Kreditoren

155,571

162,689

176,015

188,057

191,315

198,438

Depositen

396,702

433,076

449,695

468,224

482,490

501,823

Sparkasse

142,677

150,996

158,214

166,717

179,259

185,592

Total  fremde  Gelder

749,522

784,217

824,075

862,723

914,842

955,739

Tratten  und  Akzepte

36,822

37,826

38,610

33,787

36,734

47,079

Sonstige  Passiven

18,168

20,414

38,328

22,805

23,613

26,007

Sonstige  Verbindlichkeiten

54,990

58,240

76,938

56,592

60,347

73,146

Verbindlichkeiten  überhaupt  1)

804,512

842,457

901,013

919,315

975,189

1,028,885

Kassa,  Giro,  Coupons

24,549

21,268

16,713

14,833

15,564

17,879

Korrespondenten-Kreditoren

28,047

25,895

29,641

30,419

36,668

43,497

Wechsel

152,170

158,603

162,445

175,157

175,591

188,062

Lombardvorschüsse  und  Reports

47,410

37,323

30,580

35,592

41,285

38,935

Leicht  greifbare  Mittel

252,176

243,089

245,379

256,001

269,108

288,373

in  %  der  fremden  Gelder

33,6

31,0

29,8

29,7

29,4

30,2

in  %  der  Verbindlichkeiten  überhaupt  .  .

31,3

28,9

27,2

27,7

27,6

28,0

*)  Setzen  sich  zusammen  aus  ,,Tratten  und  Akzepte“  und  „Sonstige  Passiva“  (ohne  fremd'*'  Gelder).

109
        <pb n="110" />
        Die  LIQUIDITÄT  der  einzelnen  Grössengruppen  der  Tabelle  v.
schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  für  die  Jahre  1906  und  1911  (in  1000  Fr.)

1906

1911

Gruppe  I
bis
500,000

Gruppe  11
500,001
bis
1,000,000

Gruppe  III
1,000,001
bis
5,000,000

i
Gruppe  IV 1  Gruppe  I
über  bis
5,000,000  500,000

Gruppe  II
500,001
bis
1,000,000

Gruppe  III
1,000,001
bis
5,000,000

GruppeIV
über
5,000,000

Notenemission

—

1,000

16,250

5,000

—

—

—

—

Check-,  Giro-  und  Korrespondenten-Kreditoren-Gelder


615

2,568

24,370

4,769

1,094

3,919

35,142

28,831

Kontokorrent-Kreditoren

14,730

23,615

93,857

23,368

12,189

31,041

86,179

69,029

Depositen

29,986

52,739

197,176

116,801

19,825

55,250

211,671

215,077

Sparkasse

22,143

34,353

74,550

11,631

19,701

32,981

111,477

21,433

Total  fremde  Gelder

67,475

114,275

406,203

161,569

53,709

123,191

444,469

334,370

Tratten  und  Akzepte

656

2,890

24,052

9,224

779

4,049

30,828

11,423

Sonstige  Passiva

1,059

3,077

9,886

4,146

867

2,453

12,724

10,023

Sonstige  Verbindlichkeiten  *)

1,715

5,967

33,938

13,370

1,646

6,502

43,552

21,446

Verbindlichkeiten  überhaupt

69,190

120,242

440,141

174,939

55,355

129,693

488,021

355,816

Kassa,  Giro,  Coupons

1,295

2,529

16,282

4,443

817

2,212

8,395

6,455

Korrespondenten-Debitoren

834

1,894

23,923

1,396

228

2,541

24,612

16,116

Wechsel

8,764

22,488

89,092

31,826

6,352

19,968

73,885

87,857

Lombardvorschüsse  und  Reports

—

1,093

20,842

25,475

206

17

10,773

27,939

Leicht  greifbare  Mittel

10,893

28,004

150,139

63,140

7,603

24,738

117,665

138,367

in  %  der  fremden  Gelder

16,1

24,6

36,9

38,9

14,2

20,1

26,5

41,4

in  %  der  Verbindlichkeiten  überhaupt  .  .

15,7

23,3

34,1

32,1

13,7

19,1

24,3

38,9

*)  Setzen  sich  zusammen  aus  „Tratten“  und  Akzepte"  und  „Sonstige  Passiva“

(ohne  fremde  Gelder).

110
        <pb n="111" />
        TABELLE  VI.

Das  KONTOKORRENTGESCHÄFT  und  die  DARLEHEN  bei  den  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken.
(in  1000  Fr.)
1.  Kontokorrent-Debitoren  und  Darlehen  auf  festen  Termin.

Kapital  Fr.

1906

1907

1908

1909

1910

1911

Konto-Korrent-




Darlehen
auf  festen
Termin

Konto-Korrent-




Darlehen
auf  festen
Termin

Konto-Korrent-




Darlehen
auf  festen
Termin

Konto-Korrent-




Darlehen
auf  festen
Termin

Konto-Korrent-




Darlehen
auf  festen
Termin

Konto-Korrent-




Darlehen
auf  festen
Termin

Gruppe  I  .  bis  500,000

25,086

10,932

26,500

6,639

17,304

7,839

18,425

8,386

21,456

6,325

22,941

6,931

wovon  blanko

—

—

—

—

—

—

61

—

82

—

90

—

Gruppe  II  500,001—1,000,000

57,910

17,459

54,334

22,461

64,633

20,456

73,042

22,422

71,077

20,726

73,217

14,332

wovon  blanko

142

—

180

—

—

—

—

—

—

—

—

—

Gruppe  III  1,000,001-5,000,000

212,573

62,114

256,022

65,911

279,197

70,137

246,906

67,907

268,477

76,019

262,026

72,085

wovon  blanko

20,175

—

18,253

—

18,578

—

11,570

—

20,177

—

22,282

—

Gruppe  IV  .  über  5,000,000

63,385

13,435

75,589

12,611

82,604

12,860

107,610

13,651

122,935

17,995

164,523

36,568

wovon  blanko

—

—

—

—

—

—

7,154

—

8,047

—

8,425

—

Total  ....

358,954

103,940

412,445

107,622

443,738

111,292

445,983

112,366

483,945

121,065

522,707

129,916

wovon  blanko

20,317

—

18,433

—

18,578

—

18,785

—

28,306

—

30,797

—

2.  Kontokorrent-Debitoren  und  Kreditoren  für  die  Jahre  1906  und  1911.

1906

1911

Kapital  Fr.

Konto-Korrent-Debitoren


Konto-Korrent-Kreditoren


in  °/oder
Debitoren ­


Konto-Korr  ent-Debitoren


Konto-Korrent-Kreditoren


in  o/o  der
Debitoren ­


Gruppe  I  .  .

bis  500,000

25,086

14,731

43,3

22,941

12,189

53,2

Gruppe  II  .  .

.  .  5,000,001—1,000,000

57,910

23,615

40,7

73,217

31,041

42,3

Gruppe  III  .  .

.  .  1,000,001—5,000,000

212,573

93,857

44,1

262,026

86,179

32,9

Gruppe  IV  .

63,385

23,368

36,9

164,523

69,029

42,1

Total

358,954

155,571

43,3

522,707

198,438

37,9
        <pb n="112" />
        Die  RENTABILITÄT  der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  (in  1000  Pr.)  TABELLE  VII.

1.  Der  Bruttogewinn  und  seine  Verwendung.

Gewinn  auf
Wechsel

Gewinn  auf
Effekten

Bruttogewinn

Verwaltungskosten ­


Steuern

Verluste  und
Abschreibungen

Reingewinn

1906

7,374

°/o
40,4

3,334

°/o
18,3

18,229

°/o
100

4,572

°/o
25,1

989

°/o
5,4

1,264

°/o
6,9

11,404

°/o
62,6

1907

8,154

40,8

2,351

11,8

19,068

100

4,979

24,9

1,027

5,2

1,874

9,4

12,088

60,5

1908

8,101

37,5

2,924

13,5

21,604

100

5,387

24,9

1,026

4,8

2,106

9,7

13,085

60,6

1909

8,148

37,9

3,454

16,1

21,457

100

5,442

25,4

1,079

5,0

1,315

6,1

13,621

ü3,5

1910

7,067

30,4

3,704

15,8

23,322

100

6,150

26,4

1,061

4,6

1,417

6,0

14,694

63,0

1911
i

7,378

29,6

3,637

14,6

24,973

100

6,614

26,5

1,124

4,5

3,403

13,6

13,832

55,4

2.  Der  Nettogewinn  und  seine  Verwendung.

Reingewinn

Dividende

Reserven

Sonstige
Verwendung
inkl.  Vortrag

1906

11,404

°/o
100

8,521

0/0
74,7

1,675

°/o
14,7

1,208

°/o
10,6

1907

12,088

100

9,507

78,6

1,473

12,2

1,108

9,2

1908

13,085

100

10,721

81,9

1,010

7,7

1,354

10,4

1909

13,621

100

11,041

81,1

1,393

10,2

1,187

8,7

1910

14,694

100

11,749

80,0

1,620

11,0

1,325

9,0

1911

13,832

100

12,152

87,9

488

3,5

1,192

8,6
        <pb n="113" />
        113

TABELLE  VIII.
Die  RENTABILITÄT  der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken.

Brutto-  und  Reingewinn  (in  1000  Fr.)
in  ihrem  Verhältnis  zum  gewinnbereehtigten  Kapital  und  zum  werbenden  Kapital.

Werbendes  Kapital

Bruttogewinn

Reingewinn

Gruppe

Jahr

Im  Jahresdurchschnitt ­

gewinnberechtigtes ­
  Kapital

Reserven
auf
Jahresanfang

Gewinnsaldo
vom
Vorjahre

Total

in
1000  Fr.

o/o  des  gewinnberechtigten ­

Kapitals

0/0
des  werbenden
Kapitals

in
1000  Fr.

0/0  des  gewinnberechtigten

Kapitals

S
'Ö  m
=11
s
r ö

1906

6,984

2,409

59

9,452

1,243

17,8

13,1

727

10,4

7,7

Gruppe  I

1907

6,318

2,081

52

8,451

1,182

18,7

13,9

700

11,0

8,3

Kapital

1908

5,383

1,723

43

7,149

892

16,6

12,5

504

9,4

7,1

bis  ]

1909

5,625

1,716

28

7,369

969

17,2

13,1

521

9,3

7,1

Fr.  500,0001

1910

6,405

1,520

25

7,950

965

15,1

12,1

502

7,9

6,3

1

1911

6,343

1,745

28

8,116

972

15,3

12,0

384

6,1

4,7

1

1906

16,949

4,666

166

21,781

2,720

16,1

12,5

1,577

9,3

7,2

Gruppe  II  i

1907

17,839

4,956

132

22,927

2,646

14,9

11,6

1,428

8,0

6,2

Kapital
Fr.  &amp;lt;
500,001  bisl

1908

22,144

6,137

138

28,419

3,226

14,6

11,4

2,078

9,4

7,3

1909

23,350

6,800

176

30,326

3,244

13,9

10,7

1,951

8,3

6,4

1,000,000  /

1910

20,386

6,692

145

27,223

3,070

15,0

11,3

1,773

8,7

6,5

1

1911

19,780

6,447

127

26,354

2,963

14,9

11,2

1,597

8,1

6,1

/

1906

78,916

19,452

508

98,876

10,570

13,4

10,7

6,647

8,4

6,7

Gruppe  Uli

1907

89,561

22,134

564

112,259

11,767

13,1

10,5

7,067

7,8

6,3

Fr.  j

1908

98,507

25,106

531

124,144

12,924

13,1

10,4

7,304

7,4

5,7

1,000,001  ]

1909

92,847

24,668

558

118,073

12,083

13,0

10,2

7,430

8,0

6,1

bis
5,000,000  f

1910

94,636

25,204

546

120,386

12,365

13,1

10,3

7,567

8,0

6,1

1911

86,649

22,449

495

109,593

11,547

13,3

10,5

6,035

6,9

5,5

(

1906

23,700

7,843

425

31,968

3,696

15,6

11,6

2,453

10,3

7,6

Gruppe  IVi

1907

31,600

11,673

466

43,739

4,373

13,8

10,0

2,893

9,1

6,6

Kapital  j
über  /
5,000,000  j

1908

35,500

11,985

471

47,956

4,562

12,9

9,5

3,199

9,0

6,6

1909

41,000

13,719

558

55,277

5,161

12,6

9,3

3,719

9,1

6,7

Fr.  1

1910

54,500

14,655

591

69,746

6,922

12,7

9,9

4,852

8,9

6,9

1911

74,500

19,953

828

95,281

9,491

12,7

9,9

5,816

7,8

6,1

1906

126,549

34,370

1,158

162,077

18,229

14,4

11,3

11,404

9,1

7,0

»

1907

145,318

40,844

1,214

187,376

19,968

13,8

10,7

12,088

8,3

6,5

Gesamt-1908



161,534

44,951

1,183

207,668

21,604

13,3

10,4

13,085

8,1

6,3

Gruppe  \

1909

162,822

46,903

1,320

211,045

21,467

13,2

10,2

13,621

8,3

6,4

j

1910

175,927

48,071

1,307

225,305

23,322

13,2

10,3

14,694

8,3

6,5

1911

187,272

50,594

1,478

239,344

24,973

13,3

10,4

13,832

7,4

5,8
        <pb n="114" />
        114

Quellen-  und  Literaturnachweis.*)

Tabellarische  Zusammenstellungen  der  Bilanzen  und  der  Gewinn-  und  Verlustrech
nungen  der  schweizerischen  Lokal-  und  Mittelbanken  für  die  Jahre  1906  bis  1911,  bearbeitet ­
  vom  Statistischen  Bureau  der  Schweiz.  Nationalbank.
Jahresberichte,  Statuten,  Reglements,  usw.  der  in  Frage  kommenden  Institute,
gesammelt  vom  Archiv  für  Handel  und  Industrie  der  Schweiz  in  Zürich.
Statuten  und  Regiemente  kantonaler  Revisionsverbände.
Statuten  der  Schweizerischen  Revisionsgesellschaft,  A.-G.,  Zürich.
Statutenentwurf  für  ein  Schweizerisches  Bankensyndikat  und  Protokoll  der  Konferenz ­
  der  schweizerischen  Klein-  und  Mittelbanken  vom  13.  November  1911.
Schweizerisches  Finanzjahrbuch,  Jahrgänge  1899  bis  1913.

Geschichte  der  Handwerkerbank  Basel  1860  bis  1910.
Creditanstalt  St.  Gallen,  Nach  fünfzig  Jahren  1855  bis  1905.
Bank  für  Graubünden,  Rückblick  auf  die  ersten  fünfzig  Betriebsjahre  1862/63  bis  1912.
Siegfried,  Die  Bank  in  Zofingen  und  die  ersten  fünfzig  Jahre  ihrer  Tätigkeit.
Wetter,  Die  Bank  in  Baden  1863  bis  1913.
Wartmann,  die  Bank  in  Wädenswil  1863  bis  1913.
Handwörterbuch  der  schweizerischen  Volkswirtschaft,  Sozialpolitik  und
Verwaltung,  Artikel  „Banken“  (Hirter)  und  „Sparkassen“  (Näf).
Furrer,  Volkswirtschaftslexikon  der  Schweiz,  Artikel  „Banken“  und  „Sparkassen“.
Plucer-Sarna,  Die  Konzentration  im  schweizerischen  Bankwesen,  Zürich  1911.
Statistisches  Bureau  der  Schweiz.  Nationalbank,  Das  schweizerische  Bankwesen
in  den  Jahren  1906  bis  1908.  (Zeitschrift  für  Schweiz.  Statitik,  Jahrg.  1910.)
Statistisches  Bureau  der  Schweiz.  Nationalbank,  Das  schweizerische  Bankwesen
im  Jahre  1909.  (Zeitschrift  für  Schweiz.  Statistik,  Jahrg.  1912.)
Statistisches  Bureau  des  eidgen.  Departements  des  Innern,  Statistik  der
schweizerischen  Sparkassen  1908,  Bern  1912.  (Schweiz.  Statistik,  182.  Lieferung.)
Zürcher  Kantonalbank,  Die  zürcherischen  Kreditinstitute  1902  bis  1904,  1905  und  1906,
1907  und  1908,  1909  und  1910.

Riesser,  Die  deutschen  Grossbanken  und  ihre  Konzentration,  Jena  1912,  IV.  Aufl.
Kaufmann,  Das  französische  Bankwesen,  Tübingen  1911.
Jaffö,  Das  englische  Bankwesen,  II.  Aufl.  Leipzig  1910.
Weber,  Depositenbanken  und  Spekulationsbanken,  Leipzig  1902.
Meynen,  Das  belgische  Bankwesen,  Berlin  1911.
Schreiber,  Schilderung  des  sächsischen  Lokalbankwesens,  Leipzig  1904.

Durch  die  gütige  Erlaubnis  der  Verfasser  wurde  es  mir  ferner  ermöglicht,  von  folgenden,
erst  im  Manuskript  vorliegenden  Arbeiten  Einsicht  zu  nehmen:
Pfister,  Beiträge  zur  Entwicklung  der  schweizerischen  Klein-  und  Mittelbanken.
Stahel,  Das  schweizerische  Wechseldiskontgesehäft  der  Banken,  mit  besonderer  Berücksichtigung ­
  des  Platzes  .Zürich.
*)  ßas  nachstehende  Quellen-  und  Literaturverzeichnis  enthält  nur  diejenigen  Publikationen,  die  für  die
Arbeit  unmittelbar  benützt  wurden.  Auf  die  gelegentlich  für  Spezialfragen  zu  Rate  gezogene  Literatur  ist
im  Anschluss  an  den  Text  hingewiesen.
        <pb n="115" />
        Schweizerische  Lokal-und  Mittelbanken  —  Banques  suisses  locales  et  d'importance  moyenne.
Gliederung  der  Passiva,

Prozentuale  Gliederung  der  fremden  Gelder.
Structure  en  pourcentaqe  des  fonds

n'appartenant  pas  äla  banque.

Struoture  du  Passif.

I  Spankassaeinlagen
Depots  en  caisse  d'epangne

Obligationen  u.  Depositen
Obligations  et  depots  en  compte  courant
Kontokorrent  -  Kreditoren
Comptes  counants  cneanolers

Check-und  Oinonechnungen  u.  Korrespon.  Kreditoren
Comptes  decheques  et  de  Virements  et  cornespon.crean.
ciers.
Notenumlauf
Billets  en  ciroulatlon

Gliederung  der  Aktiva.
Structure  del'actif.

I  I

Sonstige  Verbindlichkeiten
Autres  engagements
Sfjarkassaeinlagen  1
Depots  en  oaisse  d'epangne
Obligationen  und  Depositen 1  ö
Obligations  et  depots  en  compte  courant 1
Kontokorrent  -  Kreditoren 1
Comptes  counants  cneanciers 1 "
Check-u.Girorechnunqen  u.  Korrespond  -  Kreditoren’
Comptes  de  chfeques  et  de  Virements  et  corresp.-creanc.
Notenumlauf 1
Billets  en  circulation
Reserven  *
R^serves  1
Nominalkapital  * o
Capital  nominal*
1  FREMDE  GELDER  .  *  '
1 *FONDS  NAPPARTENANT  RLS  A  LA  BANQUE  ,

I906I907  I908  I909  I9I0

Prozentuale  Gliederung  der  Aktiva.
Structure  de  l'aotif  en  pouroentage.

Jmmobilien,  Mobilien,  nicht  einbezahltes  Kapital  u.Div.
Jmmeubles  efmobilier,  Capital  non  vens£  et  divers

IOO

HYPOTHEKA  RANLAGEN
CREANOES  HYPOTHECAIRES
EFFEKTEN  U.  KONSORTIAL-BETEILIOUNOEN

FONDS  PUBLICS  ET  PARTICI
PATIONS  FINANCIERES
VORSOHÜSSE  AUF  TERMIN
PRETS  X  TERME

KONTOKORRENT-  DEBITOREN
OOMPTES  COURANTC
0E8ITEURS

LOMBARDVORSCHUSSE  1
UND  REPORTS
AVANCESSUR  NANTISSEMENT
ET  REPORTS  1°
WECHSELPORTEFEUILLE  1
EFFETS  DE  CHANCE

MILLIONEN  FRANKEN
MILLIONS  DE  FRANCS

EIGENE  MITTEL
"**MOYENS  PROPRES

1200

1000

800

600

400

200

1200

1000

800

600

400

200

1200

1000

800

600

400

200

KORRESPONDENTEN-DEBITOREN
CORRESPONOANTS  DtBITEURS  1 °
KASSA  U.OIRO0UTHABEN  1  .
CAISSE,  COMPTES  DE  VIREMENTS  ETOHEpUES

ip06  I907  I908  I909  1910  1911

1906  1907  1908  1909  1910  1911

1  LEICHT  GREIFBARE  MITTEL
RE  AI

1 °CAPITAUX  FACILEMENT  REALIS  ABLES

Statistisches  Bureau  d.Schweiz.  Nationalbank

Bureau  destatlstique  dtiaBanr;ue  Nationale  Suisse.
        <pb n="116" />
        Liquidität:  Die  leicht  greif  baren  Mittel  u.d.eigenen  Gelder  in  Prozenten
der  fremden  Gelder  und  sonstigen  Verbindlichkeiten.
Liquidite:  Pourcentage  des  capitaux  facilement  realisables  et  des  moyens
propres  compares  aux  fonds  n'appartenant  pas  ä  la  banque
etauxautres  engagements.
Leicht  greifbare  Mittel  Eigene  Mittel
Capitaux  faoilement  realisables  Moyens  propres

□

1906  1911  1906  1911
Institute  m.einem  Kapitalv.Franken:  I  -  500  000
Etablissementsavecun  Capital  defrs:  1-500  000
"  “  "  500  001-1000  000
“  ■  "  1000  001-5000  000
"  ■  "  superieur  ä  5000  000

Liquidität:  Die  leichtqreifb.  Mittel  u.d.eigenen  Gelder  in  Prozenten
der  fremden  Gelder  u.  sonstigen  Verbindlichkeiten
Liquidite:  Pourcentage  des  capitaux  facilement  realisables  et
des  moyens  propres  compares  aux  fonds  n'appartenant
pas  k  la  banque  et  aux  autres  engagements
Leicht  greifbare  Mittel
Capitaux  facilement  realisables
Eigene  Mittel
Moyens  propres  ,

%  30

20

10

al
tot;

le  insti
d  pour  t

tute  zus
ous  les

ammen
itablisse

ments

600

20  400

10  200

Von  je  100  Franken  Bruttogewinn  entfallen  auf  :
Sur  chaque  100  francs  duljenefice  brut  il  revient  k:

Verhältnis  des  Ertrags  zum  werbenden  Kapital.
Proportion  entre  lebenefice  et  lecapital  produottf.

FR

50

40

30

20

r  f :  flu
1906  1907  1908  1909  1910  1911

FR.

50

~|  Reingewinn
J  Benefioe  net

40

30

20.

Verwaltungskosten  u.  Steuern
Frais  dadministration  et  impots

Verluste  und  Abschreibungen
Pertes  et  amortissements

MILLIONEN  FRANKEN
MILLIONS  DE  FRANCS

MILLIONEN  FR.
240
MILLIONS  DE  FRS.

220

Gliederung  der  Bilanz
Struoture  du  bilan.

1200

1000

800

600

400

200

1)  Im  Jahresdurchschnitt  gewinnberechtigtes
Kapital  zusammen  mit  den  Reserven  am
Jahresanfang  und  dem  Gewinnsaldo  vom
Vorjahr.
I)  Montant  des  rbserves  au  commencement  de
l'annee  et  du  solde  du  compte  de  profits  et
pertes  reporte  de  l'annee  precedente,  ajoute
ä  la  moyenne  annuelle  du  Capital  avec  droit
au  benöfice.

160

140

1906  1907  1908  1809  1910

1911

1906

1907

Statistisches  Bureau  d  Schweiz.  Naticnalbank.

Bureau  dtstafistique  de  la  Banque  Nationale  Suisse.

H

SONSTIGE  AKTIVA
AUTRES  POSTES  DE  LACTIF
LEIOHT  GREIFBARE  MITTEL
CAPITAUX  FACILEMENT  REALISABLES

1908
SABLES  ['  y  1

,  1910  1911  ,
EL  InQMINALKAPITAL  U.RESERVEN)  ,
ipresTcapital  nominal  et  reserves
irbinducmkeiten  ‘

1909
EIGENE  MITTl
MOYENS  PROI
SONSTIGE  VERBIND!
FREMdI  GE?DER M  roNK  n'appartenant  PAS  Ä  LA  BANQUE

Zuweisun

Verst  ment  ^u  fonds^de  reserve
1906  1907  1908  1909  1910
        <pb n="117" />
        Schweizerische  Lokal-und  Mittelbanken.
Banques  suisses  locales  et  d'imporl-ance  moyenne

Prozentuale  Gliederung  der  Aktiva.
Structure  enpourcentage  de  l'actif.

Ende
fin

1906

Jnstitute  mit  einem  Kapital  von
I  -  500000  Tranken

Prozentuale  Gliederung  der  fremden  Gelder.
Structure  en  pourcentage  des  fonds  n'appartenantpas
a  la  banque

Ende

1906

Etablissements  avec  un  Capital  de
I  -  500  000  Francs

Ende

Etablissements  avec  gn  Capital  de

Jnstitute  mit  einem  Kapital  vor
SOOOOI  -  1000000  FRANKEN

Etablissementsavec  un  Capital  de

Jnstitute  mit  einem  Kapital  von
FRANKEN

cm

KASSA,GIROGUTHABEN  UND  KORRESPONDENTEN  -  DEBITOREN
CAISSE,COMPTES  DE  VIREMENTS  ET  CHEIJUES  ET  CORRESPONDRNTS  OEBITEURS
WECHSELPORTEFEUILLE.LOMBARDVORSCHÜSSE  UND  REPORTS
EFFETS  DE  CHANGE,AVANCES  SUR  NANTISSEMENT  ET  REPORTS

LEICHT  6REIFBRRE
MITTEL
CRPITAUX  FRCIU-MENT
  REALISABLES

I  1  NOTENUMLAUF
L  BILLETS  EN  CIRCULATION
prf®  CHECK-UND  CIRORECHNUNGEN,  KORRESPONDENTEN-  KREDITOREN
lJ  COMPTES  DE  CHEOUES  ET  OE  VIREMENTS,CORRESPONDANTS  CREANCIERS

TOR
COMPTES  COÜRANTS  DEBITEU  RS
VORSCHÜSSE  AUF  TERMIN
PRETS  A  TERME
HYPOTHEKARANLAGEN
CREANCES  HYPOTHECAIRES

■H  KONTOKORRENT-KREDITOREN
■■■  COMPTES  COÜRANTS  CREANCIERS
EFFEKTEN  U.  KONSORTIALBETEILIGUNGEN  ,  OBLIGATIONEN  UN4  DEPOSITEN
FONDS  PUBLICS  ET  PARTICIPATIONS  FINANCIERES  3HÜI  OBLIGATIONS  ET  DEPOTS  EN  COMPTE  COURANT

DARLEHEN  AN  GEMEINDEN-JMMOBIUEN  U.  MOBILIEN;  NICHT  EINBEZAHLTES  KAPITAL  U.  DIVERSES
PRETS  AUX  COMMUNES,  JMMEUBLES  ET  MOBILIER ;  'CAPITAL  NON  VERSE  ET  DIVERS

SPARKASSAEINLAGEN
DEPOTS  EN  CAISSE
D  EPARGNE

Statistisches  Bureau  d.Schweiz.  Nationalbank
Bureau  destatistique  de  la  Banque  Nationale  Suisse.
        <pb n="118" />
        99

gesetzlich  |
das  Fahr;!
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vom  4.  März

ut,  das  von  den  Formvorschriften  des  Z.  G.  B.  über
t  befreit  ist.  Zur  Sicherung  der  Zahlungsbereitschaft
5%  der  gesamten  Spareinlagen  in  gesetzlicher  Bari,
  bankfähigen  Wechseln  oder  leicht  realisierbaren
ri|U  halten.  Die  Unternehmen  sind  zur  Äufnung  eines
idestens  5%  der  Spareinlagen  verpflichtet.
Sparkassengesetzen  liegen  zurzeit  noch  vor  in
Kantone.
,cht  bei  allen  diesen  gesetzlichen  Regelungen  der
Meist  wird  das  Vorkommen  des  Wortes  „Sparen“
nensetzung  zur  Bedingung  gemacht,  so  dass  also  die
die  Obligationengelder  nicht  unter  das  Gesetz  fallen,
dass  aber  unter  diesen  Geldern  sehr  viel  eigentliche
Ü  der  zürcherische  Kantonsrat  am  14.  Oktober  1913
•:  Widerspruch  erheblich  erklärt:  „Der  Regierungsrat
üfen  und  Bericht  und  Antrag  einzubringen,  ob  und
gesetzliche  Bestimmungen  auch  über  den  gewerbsfremden
  Geldern  in  anderer  Form  als  derjenigen
•  erlassen  werden  sollen.“
m  Boden  wurde  schon  am  18.  Juni  1913  im  Nationalrden
  Wortlautes  eingereicht:  „Der  Bundesrat  ist
;  u  prüfen  und  Bericht  zu  erstatten,  ob  es  nicht  angeonenrecht,
  Titel,Aktiengesellschaft“  im  Sinne  einer
mg  der  Verwaltung  und  Kontrolle  beförderlichst  zu
&amp;gt;n  wurde  am  30.  Januar  1914  vom  Bundesrat  entu
  vorher  hatte  aber  der  Bundesrat  das  Handels-  und
beauftragt,  in  Verbindung  mit  dem  Justiz-  und
prüfen,  ob  nicht  bundesrechtliche  Vorschriften  über
äsen  seien  und  im  Falle  der  Bejahung  eine  Vorlage
ck  der  Bundesgesetzgebung  soll  in  erster  Linie  der
:  ner  Form  in  Kreditinstituten  angelegten  oder  iniin.
 1 )
.  Die  Revisionsverbände.
mit  dem  Verlangen  nach  Gesetzen  über  die  Sicheuch
  gelegentlich  einer  staatlichen  Beaufsichtititute
  überhaupt  das  Wort  geredet  worden.  So
,,  Zürcher  Zeitung  Nr.  110  vom  24.  Januar  1914  und  Nr.  323
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