44 der Steigeleitungen einzurechnen und dadurch den minderbemittelten Gasabnehmer durch einen verhältnismäßig hohen Gaspreis zu belasten. Steige- und Innenleitungen fallen rechtlich dem Hausbesitzer zur Last, in dessen Besitztum diese liegen, und der dessen Vorteile durch die bessere Vermietungsfähigkeit der Wohnungen genießt. Anstatt Auto matengaseinrichtungen mit verhältnismäßig hohen Automatengaspreisen sind hiernach wirtschaftlich, vor allem in den Häusern mit Kleinwohnungen sowie auch in sonstigen Bedarfs fällen, die Steige- und Innenleitungen dem Hausbesitzer entweder auf Kredit und gegen Ratenrückzahlung oder gegen Miete bereitzustellen und dem Klein gasabnehmer ausschließlich die Gasmesser mit den Gasverbrauchs apparaten zu vermieten, wobei die Miete in der Höhe der notwen digen Verzinsung und Abschreibung ebenso wie beim „Automaten gaspreis“ in den „Kleinwohnungsgaspreis“ eingerechnet sein kann. Durch die Kreditgewährung in der vorbesprochenen Weise können die Gaswerke, die in Deutschland gegenwärtig erst rund den zehnten Teil der Einwohner des Gasversorgungsgebietes zu ihren Gasabnehmern zählen (in England 20 bis 25%), den Gasabsatz noch außerordentlich erhöhen und vor allem auch das weite Gebiet der Kleingasversorgung aufschließen, womit sie daneben eine Tat von größter sozialer Bedeutung erfüllen. Die Kreditgewährung erleichtert die Gewinnung von Gas abnehmern und besonders der Kleingasabnehmer weit mehr als niedrige Gaspreise, denn in den einfachen Bevölkerungsschichten besteht teils volles Unvermögen, teils aber auch nur eine große Scheu vor der ein maligen, größeren Ausgabe, während diesen die Bestreitung laufender Ausgaben weit leichter fällt. Bei entsprechender Auslese haben die Gaswerke durch die Kreditgewährung keine zu starke Belastung zu befürchten, dies um so weniger, als die einsetzende starke Absatzver mehrung eine finanzwirtschaftliche Stärkung des Unternehmens mit sich bringt und weil es sich in den meisten Fällen, vor allem gegenüber den Hausbesitzern, um kurzfristige Ratenrückzahlung von ein bis drei Jahren handelt, die bei derartig sicheren Geschäften auch von soliden Privatunternehmern gegeben werden kann. Verhältnismäßig wenig Eingang hat bisher die Vermietung kom pletter Gaseinrichtungen für Geschäfte und öffentliche Lokale gefunden, die sowohl an sich wie mit Rücksicht auf den oft häufigen Wechsel in den Mietern von Geschäftslokalen und den Pächtern öffentlicher Lokale bei energischer Förderung sehr wohl geeignet ist, vor allem der Gasbeleuchtung die berechtigte Stellung im Geschäftsleben und im öffent lichen Verkehr zu geben, die ihr durch das Hängelicht, das Preßgas-