eigenen Bezirkes. So untersteht ihnen besonders auch der Verkehr in ihrem Gebiete. Die Betriebsräte haben die Leitung der Produktion in ihrem Betrieb in den Händen. Sie beaufsichtigen den tech nischen und den Verwaltungsapparat. Sie haben die Ver fügung über die Rohstoffe und die Betriebseinrichtung, die sie gemäß den Anweisungen vom Industrie- oder Bezirkswiri- schaftsrat zu verwenden haben. In ihren Händen liegt die Verfügung über die vorhandenen Arbeitskräfte. Um das alles kurz zusammenzufassen, drucken wir hier den entscheidenden Teil einer Ausarbeitung über die Auf gaben der Arbeiterräte ab, die dem ersten Parteitag der Kom munistischen Partei Deutschlands Vorgelegen hat. Im wesent lichen stimmen wir mit diesen Ausführungen überein: 1) In allen Betrieben der Industrie und des Handels sind von den Arbeitern und Angestellten Betriebsräte zu wählen, die für den Betrieb in allen Angelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis des Arbeiters und der Ange stellten zum Unternehmer betreffen, .selbständig nach Anhören des Unternehmers entscheiden. Der Betriebs rat übt die Kontrolle über die Produktion und den Ge schäftsbetrieb des Unternehmers aus. Es steht ihm jederzeit der Einblick in die Geschäftsbücher, Kalkulati onen und Personalakten des Unternehmers zu. Den Mit gliedern des Betriebsrates ist für die versäumten Arbeitsstunden vom Unternehmer eine Entschädigung in der festgesetzten Lohnhöhe zu zahlen. Ferner ist dem Betriebsräte im Betriebe für seine Funktionen ein Büro mit allen erforderlichen Utensilien einzurichten, ebenso sind den Mitgliedern des Betriebsrates alle Ausgaben, die sie infolge ihrer Funktion als Betriebsrat haben, vom Unternehmer zu ersetzen. Dem Unternehmer steht über die Entscheidung des Betriebsrates das Recht der Beschwerde bei dem Bezirks -Wirtschaftsrat , zu, doch wäre die vorläufige Durchführung der Be schlüsse des Betriebsrates durch die Beschwerde nicht behindert. 2) In Großbetrieben wählen die Arbeiter der einzelnen Werkstätten oder Abteilungen Werkstattsräte die in allen Angelegenheiten der Werkstatt als erste Instanz selbständig entscheiden. 8) Die Wahlen zu den Betriebsräten erfolgen in der Weise, daß in Großbetrieben (über 500 Arbeiter! auf je 100 Arbeiter ein Vertreter und in Kleinbetrieben unter 500 Arbeitern mindestens fünf Vertreter gewählt werden. Es ist darauf zu achten, daß auch Arbeiterinnen in die Be