— "106 — reich, Rußland und in den Vereinigten Staaten von Amerika, außer etwa bei den dortigen Deutschen eingetreten sei, ist nicht erkennbar. Nach allen diesen zunächst etwas geheimnisvoll klingenden Äußerungen, denen sich zahlreiche ähnliche anderer Wirtschaftspolitiker an die Seite stellen ließen, müssen wir in unserer Übersicht über die Beziehungen des Krieges zur Wirtschaftsordnung eine noch nicht genannt haben, der besondere Be- deutung beigelegt wird. Es kann dabei offenbar nur an die wirtschaftlichen Maßnahmen aus Anlaß des Krieges gedacht sein, welche von der deutschen Regierung getroffen worden sind. Nur so erklärt sich auch die ausdrückliche Beschränkung obiger Urteile auf Deutschland bei Jaff& und die stillschwei- gende bei Plenge. Aber auch nicht alle diese Maßnahmen können gemeint sein, denn ein sehr großer Teil derselben hat nicht im geringsten die Merkmale einer durchgreifenden Änderung der bestehenden Rechtsordnung, sondern viel eher die Merkmale von Notstandsmaßnahmen zur Stütze dieser. Das gilt ins- besondere von allen auf das Kredit- und Zahlungswesen, den Schutz unserer Valuta und den Verkehr mit dem Ausland bezüglichen Maßnahmen. Sie stellen gewiß weitgehende Beeinflussungen unserer Volkswirtschaft durch den Staat dar, können aber unter keinem Gesichtspunkte als solche bezeichnet werden, deren Erhaltung über den Krieg hinaus irgend wünschenswert wäre. Man kann daher nur diejenigen Maßnahmen im Auge haben, die eine weitgehende Beschränkung der Freiheit des inneren Marktes in bezug auf Angebot, Nach- frage und Preisbildung zum Ziele haben. In diesen allein kann man „die Verkörperung eines wesentlichen Stückes des Sozialismus und den Ansatz für die Durchführung weiterer Teile desselben‘“*) erblicken und sie müssen sowohl Jaffe wie Plenge im Sinne haben, wenn auch keiner von beiden sich deutlich darüber ausspricht oder andeutet, in welcher Weise sie sich die Er- haltung und Weiterbildung dieser Maßnahmen in Friedenszeiten denken. Was uns allein überall deutlich entgegentritt, ist die innere Freude an Be- schränkungen der wirtschaftlichen Freiheit aller Art und an allem, was einen Anklang an den Sozialismus bedeutet. Kennzeichnend für ihre Stellungnahme zu den Maßnahmen der Kriegs- wirtschaft ist auch der Umstand, daß beide sich bemühen, sie nicht als das, was sie sind, nämlich von der Not des Augenblicks eingegebene oder uns auf- genötigte Eingriffe in das Wirtschaftsleben darzustellen, sondern sie als eine letzte Stufe der natürlichen Entwicklung in die Geschichte der Volkswirt- schaft einzugliedern. Bei Jaff@ verschmelzen sie derartig mit der schon vor dem Kriege getriebenen Wirtschafts- und Sozialpolitik, daß sie überhaupt kaum als eine neue Stufe in dieser erscheinen. Nach ihm war „bereits bei ı) Köppe. Kriegswirtschaft und Sozialismus. Marburg 1915. Der Verfasser steht nicht auf demselben Standpunkt wie Jaffe und Plenge.